Dossier über die Tabakpolitik in den Kantonen und in Europa

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1 Dossier über die Tabakpolitik in den Kantonen und in Europa Stand: 1. Januar 2008 Bundesamt für Gesundheit (BAG) Herausgeber: Bundesamt für Gesundheit Publikationszeitpunkt: Juni 2008 Weitere Informationen und Bezugsquelle: Bundesamt für Gesundheit, Abteilung Nationale Präventionsprogramme, CH-3003 Bern Telefon , Telefax

2 Vorwort Das vorliegende Dokument wurde erstmals im März 2007 publiziert. Bei der vorliegenden Version handelt es sich um eine auf den überarbeitete Fassung, welche zusätzlich die Entscheide des Jahres 2007 zusammenfasst. 1 Der Bundesrat verabschiedete 2001 das Nationale Präventionsprogramm Tabak NPT , das er bis Ende 2008 verlängerte. Es beinhaltet ein Massnahmenpaket, das sowohl auf der Verhaltens- als auch auf der Verhältnisebene wirken soll. Seit Initiierung des Programms ist die Schweiz in Bewegung. Das Tabakproblem ist dauerhaft auf die öffentliche und politische Agenda gerückt. Zentrale, strukturelle Massnahmen finden in den Kantonen und bei der Bevölkerung immer stärker Akzeptanz. In der öffentlichen Wahrnehmung lässt sich ein Paradigmenwechsel feststellen, von einer permissiven zu einer regulierenden, gesundheitsorientierten Tabakpolitik. Dies zeigen auch aktuelle Umfragen regelmässig: 64% der Bevölkerung unterstützen Rauchverbote in Gastronomiebetrieben, 68% befürworten umfassende Werbeverbote mit Ausnahme der Verkaufsstellen und 92% sind für ein Abgabeverbot an Minderjährige. 2 Die Bevölkerung unterstützt die neuen Bestimmungen zudem bei kantonalen Volksabstimmungen oder bei Unterschriftensammlungen. Die nationale Tabakpolitik der Schweiz steht denn auch vor grösseren Anpassungen in drei zentralen Bereichen: Schutz vor Passivrauchen, Werbeeinschränkungen und Abgabeverbot. Damit folgt die schweizerische Entwicklung einem weltweiten Trend, der sich auch in Europa durchsetzt. Grundlage dieser internationalen Entwicklung ist die WHO-Tabakkonvention (Framework Convention on Tobacco Control FCTC), die von 168 Staaten unterzeichnet (darunter auch die Schweiz) und von 152 bereits ratifiziert wurde. Die vorliegende Untersuchung zeigt auf, dass sowohl auf kantonaler wie auch auf europäischer Ebene in den drei zentralen Tabakpolitikbereichen bereits reguliert wurde bzw. aktuell reguliert wird. Sie gibt einen Überblick zum Stand der Entwicklung und zeigt auf, wie und mit welcher politischen Unterstützung in den Kantonen die Entscheide zum Schutz vor Passivrauchen, zur Werbeeinschränkung und zum Abgabeverbot zustande gekommen sind. 1 Die Entscheide des Jahres 2006 sind im letztjährigen Dossier aufgeführt. Dieses kann unter unter... abgerufen werden. 2 Krebs, Keller, Hornung: Tabakmonitoring, im Auftrag des BAG. Universität Zürich, September /22

3 Das Wichtigste auf einen Blick Drei Bereiche der Tabakpolitik In diesem Dossier werden drei relevante Bereiche der Tabakpolitik auf kantonaler und europäischer Ebene verglichen: es sind dies der Schutz vor Passivrauchen, insbesondere in Gastronomiebetrieben (P), die Einschränkung der Werbung und des Sponsorings (W), sowie das Abgabeverbot an Minderjährige (A). Kantone P P P W Vier Kantone haben zum Schutz vor Passivrauchen Rauchregelungen für die Gastronomie eingeführt (AR, GR, SO, TI) haben 7 kantonale Regierungen und 3 kantonale Parlamente Regelungen zum Schutz vor Passivrauchen beschlossen. Dies war jeweils nur mit Unterstützung aus den bürgerlichen Reihen möglich. Die Bevölkerung unterstützt Regelungen für mehr Schutz vor Passivrauchen klar (Volksabstimmung AR 54.7%, GR 74.9%; Unterschriftensammlungen BL, BS, TG; Tabakmonitoring 64%). In zehn Kantonen sind Tabakwerbeverbote auf öffentlichem Grund und von dort einsehbarem Grund beschlossen und zum grössten Teil umgesetzt (AR, BE, BL, BS, GE, GR, SG, SO, TG, VD). Im Kanton Zürich gilt ein Tabakwerbeverbot auf öffentlichem Grund. W Die Bevölkerung unterstützt Werbeeinschränkungen mehrheitlich (Volksabstimmung AR 54.7%; Tabakmonitoring 68%). A A In zwölf Kantonen sind Abgabeverbote an Jugendliche beschlossen (AR, BE, BL, BS, GR, LU, NW, SG, SO, TG, VD, ZH). Alle Parlamentsentscheide 2007 für Tabakabgabeverbote an Jugendliche fielen praktisch oppositionslos. A Die Bevölkerung unterstützt Abgabeverbote an Jugendliche klar (Volksabstimmung AR: 54.7%; Tabakmonitoring 92%). 3/22

4 Europäische Länder P W A Seitdem vor etwa fünf Jahren das erste europäische Rauchverbot ausgesprochen wurde, ist heute das Rauchen in Restaurants in mehr als der Hälfte der Europäischen Staaten (25/40) verboten oder eingeschränkt. Neben den Bereichen, die von der EG-Richtlinie 2003/33 geregelt werden, haben grosse Mehrheiten der Europäischen Staaten weitere Werbeformen verboten: Aussenwerbung (34/40) und Sponsoring nationaler Veranstaltungen (26/40). Das internationale Sponsoring ist in fast allen Staaten verboten (36/40). Ausser der Schweiz, Liechtenstein und Griechenland kennen alle untersuchten Europäischen Staaten Verkaufsverbote an Jugendliche. Die Altersgrenze 18 Jahre gilt am meisten (20), gefolgt von 16 (8). WHO-Tabakkonvention (FCTC) Von den 193 WHO-Mitgliedstaaten haben 152 Staaten die WHO-Tabakkonvention ratifiziert; sie repräsentieren mehr als 3/4 der Weltbevölkerung. Von den 27 EU-Mitgliedstaaten haben 25 Staaten und die Europäische Gemeinschaft selbst ratifiziert. 4/22

5 1. Stand Kantone Zahlreiche Kantone der Schweiz betreiben seit ein paar Jahren eine aktive Tabakpräventionspolitik: in den drei Bereichen Schutz vor Passivrauchen, Werbeeinschränkungen und Abgabeverbot an Jugendliche haben diverse Kantone bereits Regelungen erlassen, weitere Gesetzgebungsprozesse sind im Gang. Hier werden die kantonalen Entwicklungen und Entscheide des Jahres 2007 dokumentiert. Weitere hängige Geschäfte werden am Ende der jeweiligen Kapitel kurz thematisiert. Die Entscheide des Jahres 2006 können im letztjährigen Dossier über die Tabakpolitik nachgelesen werden, welches unter verfügbar ist Passivrauchen Dass Passivrauchen der Gesundheit schadet und dass ein effektiver Schutz der Nichtrauchenden nötig ist, ist grundsätzlich unbestritten. Inbesondere in der Gastronomie findet eine hohe Passivrauchexposition statt, während andere Bereiche weniger umstritten und besser reglementiert sind. Dieses Kapitel thematisiert daher nur noch den Schutz vor Passivrauchen in der Gastronomie. Das Tessin hat 2006 als erster Kanton eine umfangreiche Regelung zum Schutz vor Passivrauchen in Gastronomiebetrieben erlassen. Ende 2007 hatten bereits drei weitere Kantone ähnliche Regelungen entschieden, jeweils in einer Volksabstimmung. Weitere politische Entscheide des Jahres 2007, die unter anderem auch Regelungen zum Schutz vor Passivrauchen in Gastronomiebetrieben betreffen, sind in untenstehender Tabelle aufgeführt. Entscheide 2007 Kanton Datum Politische Ebene Vorlage Initiierung/ Mehrheitsverhältnisse Entscheid AG Regierung Vernehmlassung zum revidierten Gesundheitsgesetz: Rauchverbot in öffentlichen Räumen inklusive Gastronomie, bediente Fumoirs erlaubt. Variante: Kleine Betriebe, die keine Trennung ihres Lokals vornehmen können, können als Raucherlokale geführt werden. Bürgerlich dominierte Regierung (4/5) AR Regierung Revision Gesundheitsgesetz, Bürgerlich dominierte Regierung ohne Schutz vor Passivrauchen. (6/7) Parlament Rauchverbot für öffentliche Räume wird integriert. Aufgrund der knappen Entscheidung betreffend Gastronomie werden der Bevölkerung zwei Varianten (mit/ohne Gastronomie) Antrag Rauchverbot FDP. 1. Lesung: Annahme Rauchverbot mit 41:19 (Mehrheit FDP, halbe CVP, Ratslinke). 5/22

6 unterbreitet. Bediente Fumoirs sind erlaubt Volksentscheid Variante inklusive Gastronomie wird angenommen. 2. Lesung: Ausnahme der Gastronomie knapp abgelehnt (33:27; Mehrheit CVP, Minderheit FDP, Ratslinke für Rauchverbot). 54.7% Ja-Anteil BE Regierung Vernehmlassung: Rauchverbot in öffentlichen Räumen inklusive Gastronomie. Bediente Fumoirs sind erlaubt. Links dominierte Regierung (4/7) Regierung Überweisung ans Parlament: Rauchverbot in öffentlichen Räumen inklusive Gastronomie. BL/BS Volksinitiativen Initiativen lanciert für Rauchverbote in öffentlichen Räumen inklusive Gastronomie, mit unbedienten Fumoirs. Links dominierte Regierung (4/7) Initiative der Lungenliga Staatskanzlei Initiativen eingereicht BL: statt 1 500; BS: statt Unterschriften FR Parlament Volksinitiative zum Schutz vor Passivrauchen (ohne Fumoirs) gültig Regierung Lehnt Motion zum Schutz vor Passivrauchen ab Parlament Lehnt Motion zum Schutz vor Passivrauchen ab. Einstimmig Bürgerlich dominierte Regierung (4/7; 1 Unabhängiger) 49:31; Ratslinke und Minderheit CVP dafür Regierung Vernehmlassung Gegenvorschlag zur Volksinitiative. Zwei Varianten zum Schutz vor Passivrauchen: mit und ohne Möglichkeit für die Gastronomie, Raucherbetriebe zu führen. Unbediente Fumoirs sind erlaubt. GE Bundesgericht Initiative für weitgehende Rauchverbote in öffentlichen Räumen (ohne Fumoirs) gültig. Die Regierung zieht ihren Gegenvorschlag als Konsequenz zurück. Bürgerlich dominierte Regierung (4/7; 1 Unabhängiger) Parlament Stimmt der Initiative zu. Die Bevölkerung wird über die 50:20 für Initiative (Gegner: Teile der SVP, Teile Liberale) 6/22

7 Initiative abstimmen. GR Regierung Teilrevision Gesundheitsgesetz: Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden und in Gastronomiebetrieben Parlament Heisst revidiertes Gesundheitsgesetz gut. In Fumoirs darf bedient werden. (4/5) Das Rauchverbot für die Gastronomie wird klar mit 90:18 Stimmen befürwortet. 89:25 befürworten bediente Fumoirs (statt unbediente) Referendum Tabakfreunde Engadin 2187 statt 1500 Unterschriften Volksentscheid Revision wird angenommen. 74.9% Ja-Anteil NW Parlament Gastronomie wird vom Rauchverbot ausgenommen. Antrag Kommission, 36:15 gegen Rauchverbot (SVP, FDP; CVP gespalten) Gegenvorschlag (Referendum) Mittels eines Gegenvorschlags soll der Schutz vor Passivrauchen erneut auf die Gastronomie ausgedehnt werden. Das Referendum kommt zustande. CVP 379 statt 250 Unterschriften SG Regierung Änderung Gesundheitsgesetz: Rauchfreie öffentliche Räume, mit Ausnahme der Gastronomie. Als Antwort auf Motion. Bürgerlich dominierte Regierung (5/7) Parlament Gastronomie wird mit eingeschlossen. Unbediente Fumoirs sind erlaubt. Gemeinden dürfen Raucherrestaurants bewilligen. Der definitive Beschluss wird in zweiter Lesung gefällt. 87:76 für weitgehende Ausnahmen (SVP, Mehrheit FDP, CVP gespalten) TG Volksinitiative Lungenliga Thurgau lanciert eine Volksinitiative zum Schutz vor Passivrauchen: Rauchen soll in Gastronomiebetrieben verboten werden, mit Ausnahme von unbedienten Fumoirs Staatskanzlei Lungenliga reicht Initiative ein. Mehr als 7000 Unterschriften; 4000 erforderlich. UR Parlament Motion für rauchfreie öffentliche Räume inklusive Gastronomie. Unbediente Fumoirs sollen Motion CVP-Parlamentarier 7/22

8 erlaubt sein Regierung Inhalt Motion soll im neuen Gesundheitsgesetz aufgeneommen werden. Bürgerlich dominiert (5/7; 1 parteilos) Parlament Motion wird überwiesen. In Fumoirs soll jedoch Bedienung erlaubt sein Regierung Vorschlag neues Gesundheitsgesetz: Rauchverbot in öffentlich zugänglichen Räumen, inklusive Gastronomie. Bediente Fumoirs sind erlaubt. Bürgerlich dominiert (5/7; 1 parteilos) VS Regierung Rauchverbot in öffentlich zugänglichen Räumen inklusive Gastronomiebetrieben. Unbediente Fumoirs sind erlaubt. ZG Regierung Vernehmlassung. Zwei Varianten zum Schutz vor Passivrauchen: ein allgemeines Rauchverbot im öffentlichen zugänglichen Raum, oder eines ohne die Gastronomiebetriebe. Präferenz der Regierung für schwächere Variante. (4/5) (5/7) Regierung Regierung gibt die weitergehende Variante inklusive Gastronomie ans Parlament. (5/7) ZH Regierung Unterstützt die Volksinitiative zum Schutz vor Passivrauchen. Fumoirs erlaubt. (5/7) Fazit In den Kantonen Basel Land, Basel Stadt und Thurgau wurden Volksinitiativen lanciert, um Regelungen zum Schutz vor Passivrauchen zu erreichen. Die Unterschriftensammlungen wurden breit unterstützt, es konnten innert kurzer Frist fast doppelt (BS, TG) oder sogar vier mal so viele Unterschriften als erforderlich eingereicht werden. Im Kanton Nidwalden hat das Parlament den Schutz vor Passivrauchen aus dem Gesetz gestrichen. Die CVP hat darauf ein konstruktives Referendum ergriffen, um per Volksabstimmung den entsprechenden Artikel wieder ins Gesetz aufzunehmen. Die Unterschriftensammlung wurde breit unterstützt, die Abstimmung steht bevor. In beiden Volksabstimmungen hat die Bevölkerung den Schutz vor Passivrauchen in Gastronomiebetrieben unterstützt: in Appenzell Ausserrhoden mit 54.7%, in Graubünden mit 74.9%. 8/22

9 In zwei Kantonen (AR, SG) hat die Regierung Gesundheitsgesetzt ohne Schutz vor Passivrauchen in Gastronomiebetrieben vorgeschlagen. In beiden hat das Parlament diese Lücke geschlossen, in Appenzell Ausserrhoden auf Antrag und mit einer Mehrheit der FDP, in SG mit grosser Unterstützung der CVP. Die Unterschriftensammlungen und Abstimmungsresultate zeigen, dass der Schutz vor Passivrauchen in der Bevölkerung eine breite Unterstützung geniesst. Auf der politischen Ebene sind die Mehrheiten weniger sicher; hier besteht eine Diskrepanz zwischen der Bevölkerung und den politischen Entscheidungsträgern. Stand Regelung Kantone Anzahl Rauchfreie Gaststätten AR, GR, SO, TI 4 Gesetzesentwurf 3 AG, BE, FR, SG, VS, UR, ZG 7 Volksabstimmung anstehend (Initiative, Referendum) BL, BS, FR, GE, NE, NW, TG, VD, ZH 9 Prozess initiiert (Vorstoss, Verwaltung) GL, LU, OW 3 3 Eine laufende Vernehmlassung wird als Entwurf gezählt. 9/22

10 Ausblick In nächster Zeit wird weiterhin der Schutz vor Passivrauchen das präsenteste Thema der Tabakprävention sein: in diversen kantonalen Parlamenten sowie in der Öffentlichkeit, weil in diversen Kantonen über Initiativen und über Referenden abgestimmt wird. Zusätzlich steht der Schutz vor Passivrauchen auch auf der nationalen Agenda: die Parlamentarische Initiative Gutzwiller (04.476) wurde vom Nationalrat beraten und in abgeschwächter Form verabschiedet. Das Gesetz geht nun an den Ständerat. Zudem besteht die Chance, dass das Thema national per Volksabstimmung entschieden wird: Während bereits Referendumsdrohungen gegen eine mögliche Verschärfung des Gesetzes ausgesprochen wurden, hat die Lungenliga eine Volksinitiative angekündigt, falls das Gesetz keine umfassenden Regelungen bringt Werbung Der Kanton Genf hat als erster Kanton bereits 2000 ein Werbeverbot für Tabak auf öffentlichem Grund und auf privatem Grund, sofern er von öffentlichem Grund einsehbar ist, beschlossen. Die Verfassungsmässigkeit des Verbots wurde vom Bundesgericht 2002 bestätigt. Inzwischen kennen bereits 9 weitere Kantone ähnliche Werbeverbote für Tabakwaren. Im Kanton Solothurn ist auch das Sponsoring verboten. Entscheide 2007 Kanton Datum Politische Ebene Vorlage Initiierung/ Mehrheitsverhältnisse Entscheid AG Regierung Vernehmlassung: Werbeverbot auf öffentlichem Grund und von öffentlichem Grund einsehbaren Privatgrund. Bürgerlich dominierte Regierung (4/5) AR Regierung Entwurf Gesundheitsgesetz: Werbeverbot auf öffentlichem Grund und öffentlich einsehbarem Privatgrund. Bürgerlich dominierte Regierung (6/7) Parlament Streichung des Werbeverbots scheitert. Antrag FDP 39:24 (dagegen sind SVP und Mehrheit der FDP; CVP befürwortet Werbeverbot) Volksentscheid Werbeverbot für Tabak 54.7% Ja-Anteil NW Regierungsrat Verbot von Werbung, die sich an Jugendliche richtet. (6/7) Parlament Werbeverbot aus dem Gesetz gestrichen. Hauptsächlich umstritten ist das Werbeverbot für Alkohol; das alleinige Werbeverbot für Tabak wird Antrag Kommission, 38:16 gegen Werbeverbot (1. Lesung) 36:15 Ablehnung Wiederaufnahme (2. Lesung) 10/22

11 aber trotzdem abgelehnt. TI Parlament Vorstoss: Werbeverbot auf öffentlichem Grund sowie auf vom öffentlichen Grund einsehbarem Privatgrund. SVP, FDP dagegen; CVP gespalten. SP- und CVP-Parlamentarier; 35 Mitunterzeichner Regierung Empfiehlt Annahme. Bürgerlich dominierte Regierung (4/6; 1 unabhängiger) Parlament Vorstoss gutgeheissen. Regierung arbeitet Vorschlag aus. UR Regierung Vernehmlassung: Werbeverbot auf öffentlichen Plätzen Regierung Vorschlag neues Gesundheitsgesetz: Verbot Plakat- und ähnliche Werbung für Tabak. 46:29 (5/7) (5/7) VS Regierung Werbeverbot auf öffentlichem Grund sowie auf vom öffentlichen Grund einsehbarem Privatgrund. Werbeverbot an kulturellen und Sportveranstaltungen (Sponsoringverbot). (4/5) ZG Regierung Vernehmlassung: Plakatwerbeverbot für Tabakwaren auf Privatgrund, der vom öffentlichen Grund einsehbar ist (bisher: nur öffentlicher Grund) Regierung Plakatwerbeverbot auf Privatgrund, der vom öffentlichen Grund einsehbar ist. (5/7) (5/7) ZH Parlament Werbeverbot nur auf öffentlichem Grund; Werbeverbot auf privatem Grund, der von öffentlichem Grund einsehbar ist, aus dem Gesetz gestrichen. Bürgerliche Mehrheit gegen Ratslinke und EVP; Kommission und Regierung für umfassendes Werbeverbot. 11/22

12 Fazit In drei Kantonen haben 2007 die bürgerlich dominierten Regierungen Vorschläge für die Werbeeinschränkungen für Tabakprodukte an die Kantonsparlamente überwiesen oder in die Vernehmlassung geschickt (AG, UR, ZG). In zwei kantonalen Parlamenten sind Werbeverbote für Tabakwaren gegen eine geschlossene bürgerliche Mehrheit gescheitert (NW, ZH). Anders 2006, als verschiedene bürgerliche Minderheiten entsprechende Mehrheiten ermöglicht. Im Kanton Appenzell Ausserrhoden wurde die Werbeeinschränkungen in der Volksabstimmung mit 54.7% angenommen. Stand Status Kantone Anzahl Werbeverbot AR, BE, BL, BS, GE, GR, SG, SO, TG, VD 10 (+1) (nur öffentlicher Raum: ZH) Gesetzesentwurf AG, UR, VS, ZG 4 Prozess initiiert (Vorstoss, Initiative, Verwaltung) NE, TI 2 12/22

13 Ausblick Der kantonale Gesetzgebungsprozess in Bezug auf Tabakwerbeeinschränkungen ist bereits weit fortgeschritten: in elf Kantonen ist er bereits abgeschlossen. In wenigen Kantonen ist der Gesetzgebungsprozess noch im Gang, im Rahmen ganzer Tabakpräventionspakete. Das Thema Werbeeinschränkungen wird auch in naher Zukunft auf der öffentlichen Agenda präsent bleiben Abgabeverbot Bereits zwölf Kantone haben ein Abgabeverbot für Tabakwaren an Kinder und Jugendliche beschlossen und umgesetzt. In vier Kantonen gilt ein Abgabeverbot von Tabakprodukten an unter 18-Jährige: BE, BL, BS, VD. In acht Kantonen ist das Abgabealter auf 16 Jahre festgelegt: AR, GR, LU, SO, SG, TG, VS, ZH. Entscheide 2007 Kanton Datum Politische Ebene Vorlage Initiierung/ Mehrheitsverhältnisse Entscheid AG Regierung Vernehmlassung: Abgabeverbot an unter 16-Jährige. Bürgerlich dominierte Regierung (4/5) AR Regierung Revision Gesundheitsgesetz : Abgabeverbot an unter 16- Jährige. Bürgerlich dominierte Regierung (6/7) Parlament Erhöhung auf 18 Jahre wird andiskutiert, aber fallengelassen. Einstimmig Volksentscheid Abgabeverbot an unter 16- Jährige. FR Regierung Stellungnahme Motionen: Befürwortet ein Abgabeverbot, zieht die Alterslimite 16 Jahre vor. 54.7% Ja-Stimmen Bürgerlich dominierte Regierung (4/7; 1 Unabhängiger) Parlament Stimmt Motion Abgabeverbot an unter 16-Jährige zu. Die Motion mit Alterslimite 18 wird abgelehnt. 16 Jahre: fast oppositionslos angenommen (79:3) 18 Jahre: 51:29 abgelehnt (FDP dagegen, alle anderen Parteien geteilt) Regierung Vernehmlassung Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Passivrauchen und Gesundheit»: Abgabeverbot an unter 16-Jährige. Bürgerlich dominierte Regierung (4/7; 1 Unabhängiger) 13/22

14 NW Regierung Neues Gesundheitsgesetz: Verkaufsverbot an unter 18- Jährige. (6/7) Parlament Abgabeverbot an unter 18- Jährige. diskussionslos Gegenvorschlag (Referendum) Gegenvorschlag (zum besseren Schutz vor Passivrauchen). Abgabeverbot unverändert. Das Referendum kommt zustande. CVP 379 statt 250 Unterschriften UR Regierung Vernehmlassung: Abgabe- und Verkaufsverbot an unter 18- Jährige Parlament Vorstoss: Abgabeverbot an unter 16-Jährige. Bürgerlich dominiert (5/7; 1 parteilos) CVP-Parlamentarier Regierung Unterstützt den Vorstoss, will Abgabealter 16 ins Gesundheits-gesetz aufnehmen (statt wie vorgesehen 18) Parlament Überweist Motion (Abgabealter 16) Regierung Vorschlag neues Gesundheitsgesetz: Verkaufsverbot an unter 16-jährige. Bürgerlich dominiert (5/7; 1 parteilos) Bürgerlich dominiert (5/7; 1 parteilos) VS Parlament 2. Lesung: Abgabeverbot an unter 16-Jährige. Diskussionslos ZG Regierung Vernehmlassung: Abgabeverbot an unter 18-Jährige (5/7) Regierung Überweisung an Parlament: Abgabeverbot an unter 18- Jährige (5/7) ZH Parlament Abgabeverbot an unter 18- Jährige abgelehnt; Alterslimite 16 angenommen. knappe bürgerliche Mehrheit Fazit In fünf Kantonen haben Parlamente ein Abgabeverbot an unter 16-Jährige oppositionslos beschlossen (AR, FR, UR, VS, ZH). Das Abgabealter 18 hatte in zwei Kantonen keine Chance (AR, FR), im Kanton Nidwalden wurde das Abgabealter 18 oppositionslos beschlossen. In Kanton Appenzell Ausserrhoden hat die Stimmbevölkerung das Abgabeverbot an unter 16-Jährige mit 54.7% angenommen. 14/22

15 Stand Stand Kantone Anzahl Abgabeverbot AR, BE, BL, BS, GR, LU, SO, SG, TG, VD, VS, ZH 12 Gesetzesentwurf AG, UR, ZG, FR 4 Volksabstimmung steht bevor NW 1 Ausblick Der Prozess zur Einführung von Abgabeverboten an Jugendliche ist weit fortgeschritten; in 12 Kantonen ist er bereits abgeschlossen. In einzelnen Kantonen ist der Gesetzgebungsprozess noch am Laufen. Da die meisten Beschlüsse aber oppositionslos gefällt werden, wird das Abgabeverbot an Jugendliche auf der öffentlichen Agenda einen weniger wichtigen Platz einnehmen. Auf der politischen Agenda einiger Kantone bleibt das Thema aber aktiv. 15/22

16 2. Stand Europa Viele Europäische Staaten führen im Bereich Tabak seit Jahren eine fortschrittliche Präventionspolitik. Eine im Mai 2006 erschienene und im August 2007 aktualisierte Studie 4 vergleicht die Tabakpräventionspolitik 5 von 30 Europäischen Staaten. Die führenden Staaten sind Grossbritannien (93 von 100 möglichen Punkten), Irland und Island (74 Punkte), Norwegen (66) und Malta (62). Die Schweiz hat sich von Platz 23 auf Platz 18 verbessert, bzw. von 35 auf 47 Punkten. Im Folgenden werden die 27 EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz einbezogen, ebenso Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Moldawien, die Ukraine und Weissrussland. Total sind das 40 Länder Schutz vor Passivrauchen in der Gastronomie Entscheide 2007 Land Datum Politische Ebene Vorlage Belgien Inkrafttreten Einschränkung des Rauchens. In Betrieben, die mehrheitlich Getränke verkaufen, genügt eine Aufteilung in Raucher- und Nichtraucherzonen. Litauen Inkrafttreten Rauchverbot, ohne Fumoirs bis GB Deutschland Parlamentsentscheide in 16 Ländern Inkrafttreten Rauchverbot, Fumoirs sind meistens erlaubt. Inkrafttreten zwischen und In Wales, Nordirland und England treten Rauchverbote in Kraft, Fumoirs sind nicht erlaubt. Albanien Inkrafttreten Rauchverbot, ohne Fumoirs. Finnland Inkrafttreten Rauchverbot, unbediente Fumoirs sind erlaubt. Island Inkrafttreten Rauchverbot in öffentlichen Räumen und der Gastronomie, ohne Fumoirs. Estland Inkrafttreten Rauchverbot, unbediente Fumoirs sind erlaubt. Niederlande Regierungsvorschlag an Parlament Rauchverbot, Fumoirs sind erlaubt; Inkrafttreten im Juli L. Joossens, M. Raw: The Tobacco Control Scale: a new scale to measure country activity. Tobacco Control 2006, 15: ; Download von tc.bmjjournals.com. L. Joossens, M. Raw: Progress in Tobacco Control in 30 Euroopean Countries, 2005 to Presented at the 4 th European Conference Tobacco or Health 2007, Basel; Download 5 Die Bereiche sind: Preispolitik, Schutz vor Passivrauchen, Sensibilisierungskampagnen, Werbe- und Promotionseinschränkungen, Warnhinweise und Ausstieg. 16/22

17 Inkrafttreten Rauchverbot, in öffentlichen Räumen inkl. Gastronomie, unbediente Fumoirs erlaubt Inkrafttreten Rauchverbot am Arbeitsplatz und in geschlossenen öffentlichen Räumen; kleine Lokale (unter 40m2) sind ausgenommen. Slowenien Dänemark Liechtenstein Rauchverbot, ohne Fumoirs. Inkrafttreten frühestens im Juli Parlamentsentscheid Frankreich Inkrafttreten Rauchverbot, unbediente Fumoirs sind erlaubt. Portugal Inkrafttreten Rauchverbot, kleine Lokale (unter 100m2) sind ausgenommen. Stand Schutz vor Passivrauchen Seit vor gut vier Jahren das erste europäische Rauchverbot in Irland ausgesprochen wurde, sind heute Rauchverbote oder -einschränkungen in Restaurants in mehr als der Hälfte der Europäischen Staaten (26/40) beschlossen. Es sind dies: Stand Staaten Anzahl Rauchverbote in der Gastronomie Albanien, Estland, Finnland, Frankreich, Grossbritannien, Irland, Italien, Island, Lettland, Litauen, Malta, Norwegen, Schweden, Slowenien 154 Einschränkungen Belgien, Dänemark, Luxemburg, Montenegro, Portugal, Spanien, Tschechische Republik 7 Bereits geplante Einführung 2008 Deutschland (verbleibende Länder), Liechtenstein, Mazedonien, Niederlande. 4 17/22

18 Keine Einschränkung Bulgarien, Griechenland, Österreich, Polen, Rumänien, Schweiz 6, Slowakei, Ungarn 8 Keine Informationen Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Moldawien, Serbien, Ukraine, Weissrussland, Zypern Einschränkung der Tabakwerbung Entscheide 2007 Land Datum Politische Ebene Vorlage Vernehmlassung Liechtenstein Regierungsvorschlag Parlament Werbeverbot für Tabakwaren in der Presse und den elektronischen Medien, Sponsoringverbot (Umsetzung EWR- Richtlinie), auch für nationale Events. Inkrafttreten Stand Einschränkung der Tabakaussenwerbung 6 Auf Bundesebene; verschiedene Kantone haben Einschränkungen eingeführt (siehe Kapitel 1.1.). 18/22

19 Stand Staaten Anzahl Verbot Aussenwerbung Albanien, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Grossbritannien, Irland, Italien, Island, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mazedonien, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern 34 Keine Einschränkungen Deutschland, Griechenland, Schweiz 7 3 Keine Informationen Moldawien, Ukraine, Weissrussland 3 Stand Einschränkung des Sponsorings Stand Staaten Anzahl Verbot Sponsoring nationale und internationale Veranstaltungen Albanien, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Mazedonien, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Malta, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Spanien, Slowenien, Zypern 26 Verbot internationales Sponsoring, nationales Sponsoring erlaubt Deutschland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Tschechische Republik, Ungarn Keine Einschränkungen Schweiz 8 1 Keine Informationen Moldawien, Ukraine, Weissrussland Tabakabgabeverbot an Jugendliche 7 8 Auf Bundesebene; verschiedene Kantone haben Einschränkungen eingeführt (siehe Kapitel 1.2.). Auf Bundesebene; der Kanton Solothurn hat Sponsoring verboten (siehe Kapitel 1.2). 19/22

20 Entscheide 2007 Land Datum Politische Ebene Vorlage GB Regierungsentscheid Inkrafttreten Heraufsetzen Abgabealter von 16 auf 18. Deutschland Bundestag Inkrafttreten Erhöhung Abgabealter für Tabakwaren von 16 auf 18 Jahre Slowenien Inkrafttreten Erhöhung Abgabealter von 15 auf 18 Jahre Stand Tabakabgabeverbot an Jugendliche 20/22

21 Stand Staaten Anzahl Abgabeverbot 18 Jahre Abgabeverbot 16 Jahre Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Grossbritannien, Irland, Island, Lettland, Litauen, Malta, Norwegen, Polen, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Rumänien Belgien, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Zypern 20 8 Keine Einschränkung Griechenland, Liechtenstein, Schweiz 9 3 Keine Informationen Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Moldawien, Ukraine und Weissrussland 9 9 Auf Bundesebene; diverse Kantone kennen Einschränkungen (siehe Kapitel 1.3). 21/22

22 3. WHO-Tabakkonvention Am haben 152 Staaten die WHO-Tabakkonvention ratifiziert. Von den im Kapitel Europa einbezogenen Länder haben Bosnien-Herzegowina, Italien, Kroatien, Moldawien, die Tschechische Republik und die Schweiz nicht ratifiziert. Eine Karte der Mitgliederländer ist unter folgendem Link verfügbar: 22/22

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