Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern

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1 Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern Pstfach München Per Regierungen Autbahndirektinen Staatliche Bauämter nachrichtlich: Landkreistag Städtetag Gemeindetag Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vm Unser Zeichen Bearbeiter München IID /91 Herr Dr.-Ing. Kühn Telefn / - Fax Zimmer / alfred.kuehn@stmi.bayern.de Kreisverkehrsplätze an Bundes- und Staatsstraßen in Bayern; Einführung des Merkblatts für die Anlage vn Kreisverkehren, Ausgabe 2006 Anlage Musterplan Kreisverkehr (Blatt 1-5) Sehr geehrte Damen und Herren, wir bitten um Beachtung der flgenden Ausführungen zum Merkblatt für die Anlage vn Kreisverkehren, Ausgabe I. Vrbemerkungen Kntenpunkte an Landstraßen werden entsprechend der verkehrlichen Bedeutung der zu verknüpfenden Straßen ausgebildet. Die Planung vn Kntenpunkten setzt eine umfassende Untersuchung der Verkehrsbelastung, dabei des Pkw- und Schwerverkehrsaufkmmens, der Zahl der Radfahrer swie der Fußgängerbeziehungen auch des Vrhandenseins vn behinderten und mbilitätseingeschränkten Persnen swie eine Analyse der Verkehrssicherheit vraus. Die Entscheidung, welche Kntenpunktsfrm realisiert werden sll, ist daher im Einzelfall srgfältig abzuwägen. Dies betrifft swhl Kntenpunkte innerhalb des kreisverkehrsfreien Netzes als auch außerhalb davn. Telefn: pststelle@stmi-bb.bayern.de Franz-Jsef-Strauß-Ring München Telefax: U4, U5 (Lehel), Bus 100 (Königinstraße)

2 - 2 - II. Einführung des Merkblatts für die Anlage vn Kreisverkehren, Ausgabe 2006 Mit der Aufhebungsbekanntmachung vm Az.: IID /91 wurde die knslidierte Bekanntmachung vm 15. Februar 1999 Az.: IID /91 zur Einführung des Merkblatts für die Anlage vn kleinen Kreisverkehren, Ausgabe 1998, aufgehben. Nunmehr bitten wir das Merkblatt für die Anlage vn Kreisverkehren, Ausgabe 2006, anzuwenden. Es ersetzt auch das Arbeitspapier Nr. 51neu, Ausgabe 2004, der FGSV zu zweistreifigen Kreisverkehrsplätzen. Im Einzelnen geben wir zur Anwendung des neuen Merkblatts, Ausgabe 2006, flgende Hinweise: Die straßenverkehrsrechtlichen Belange sind jeweils mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde abzustimmen. Im Hinblick auf die Leichtigkeit des Verkehrs auf freier Strecke sllen bei der Wahl des Außendurchmessers vn Kreisverkehrsplätzen (KVP), der Breite der Kreisfahrbahn, der Ausrundungen und Fahrstreifenbreiten der Zu- und Ausfahrten Parameter im beren Bereich der Tabellen 1 bis 4 des Merkblattes zur Anwendung kmmen. Im Einzelfall kann auch die Verwendung darüber hinausgehender Werte in Frage kmmen, sfern die Belange der Verkehrssicherheit dies erlauben. Bei innerörtlichen KVP können situatinsangepasste Lösungen durch eine flexible Anwendung der Tabellenwerte gefunden werden. Auf eine ausreichende Leistungsfähigkeit und die ntwendige Verkehrssicherheit ist zu achten. Feste Hindernisse in der Kreisinsel sind an KVP außerrts grundsätzlich zu vermeiden. Als Regelfall sll eine leicht ansteigende linsenförmige Hügelfläche mit Staudenbewuchs vrgesehen werden. Ist auf allen Kntenpunktzufahrten die zulässige Geschwindigkeit 50 km/h, können in Ortsrandlage und innerrts starre Einbauten im Einzelfall nach srgfältiger Abwägung der Verkehrssicherheitsbelange zugelassen werden. Zu den Ausführungen in Ziffer 3.4 Kntenpunktzu- und -ausfahrten weisen wir zur Klarstellung darauf hin, dass zwar deren Straßenachsen radial auf den Kreismittelpunkt gerichtet sind, aber die Zu- und Ausfahrten grundsätzlich tangential geführt werden sllen. Die Ränder der Fahrbahnteiler sind dabei dem Verlauf der Fahrbahn anzupassen. Innerrts kann eine radiale Führung der Zu- und Ausfahrten im Einzelfall geprüft werden.

3 - 3 - Bei der Einfassung der Außenränder im Bereich der Zu- und Ausfahrten swie der Kreisfahrbahn sllen aus Gründen der einfacheren Unterhaltung swie der Verkehrssicherheit, insbesndere aber zur Vermeidung vn Reifenschäden, grundsätzlich keine Hchbrde zur Ausführung kmmen. Ggfs. kann eine ergänzende Pflasterung zur Vermeidung vn Bankettschäden vrgesehen werden. Die Einfassung der Mittelinsel und die Ränder der Fahrbahnteiler sllen mit Schrägbrden der schräg verlegtem Pflaster ausgeführt werden. Starke Aufkantungen sind aus Sicht der Verkehrssicherheit ungünstig. Hchbrde, Mauern der Schutzwände sind drt zu vermeiden. Eine Pflasterung des Innenrings der Kreisfahrbahn sll unterbleiben. Zur Abgrenzung des Innenrings vm zu befahrenden Außenring ist eine Markierung mit Zeichen 295 StVO vrzusehen. Abweichend vn der Empfehlung des Merkblatts in Ziffer 4 zu Fußgänger innerhalb bebauter Gebiete sllen im Regelfall die Überquerungsstellen nicht als Fußgängerüberwege (Zeichen 293 StVO Zebrastreifen ) ausgebildet werden, da diese eine visuelle Kmmunikatin des Kfz-Verkehrs mit dem Fußgänger vraussetzen, die bei Sehbehinderten und Kindern (unter 10 Jahren) nicht gegeben ist. Ist eine barrierefreie Führung des Fußgängerverkehrs vrrangig und ggf. eine Schulwegsituatin im Bereich des Kntenpunkts gegeben, dann ist entweder in ausreichendem Abstand zum KVP eine sichere Querungsmöglichkeit mit Fußgängerampel anzurdnen der grundsätzlich zu prüfen, b nicht anstelle des KVP eine Kreuzung mit Lichtsignalanlage vrgesehen werden sll. Der Radverkehr sll außerrts im KVP grundsätzlich auf separaten Radwegen geführt werden. Hierzu weisen wir besnders auf die Verdeutlichung der Wartepflicht des Radverkehrs entsprechend dem Merkblatt Ziffer 5.3 Bild 40 senkrechte Zuführung der Überquerungsstelle, (verkleinerte) Zeichen 205 StVO und Haltlinie, keine Markierung vn Radfahrerfurten hin. Sind in den kreuzenden Straßen auf freier Strecke keine Radwege vrhanden, sll die Rückführung des Radverkehrs auf die Fahrbahn bereits im Bereich der Überquerungsstelle erflgen, da hier der Radfahrer wartepflichtig ist und bessere Sicht auf den bevrrechtigten Kfz-Verkehr hat als auf freier Strecke nach dem KVP. Innerrts kann der Radverkehr auf separaten Radwegen der auf der Fahrbahn zum KVP geführt werden und auf der Kreisfahrbahn mit dem Verkehr mitlaufen.

4 - 4 - KVP werden entsprechend den Ausführungen unter Ziffer 7.3 im Regelfall außerhalb bebauter Gebiete nicht gesndert beleuchtet. Zur besseren Erkennbarkeit bei Nacht ist dann der Einbau vn Reflektren (Glasmarker.ä.) der LED-Leuchten an der Mittelinsel und an den Fahrbahnteilern der Zulaufstrecken vrzunehmen. In Ausnahmefällen, z. B. bei irritierenden Lichtquellen, häufigen Nebellagen der nachträglich auffälligem Unfallgeschehen, kann auch eine grßflächige Beleuchtung sinnvll und vertretbar sein. Innerhalb bebauter Gebiete und im Ortseingangsbereich ist grundsätzlich eine Beleuchtung der KVP vrzusehen. Die Beschilderung sll gemäß beiliegendem Musterplan erflgen. Örtliche der verkehrliche Besnderheiten können Abweichungen erfrdern, die im Einzelfall mit der zuständigen Verkehrsbehörde abzustimmen sind. Die Regelungen zur Errichtung vn Minikreisverkehrsplätzen (Durchmesser < 26 m) innerhalb und außerhalb bebauter Gebiete Abstimmungspflicht mit der Obersten Baubehörde und vn Kreisverkehrsplätzen an Anschlussstellen an Autbahnen Beteiligung der Autbahndirektinen bleiben weiterhin bestehen. Mit diesem Ministerialschreiben werden die nachflgenden Ministerialschreiben aufgehben: (IID /91) (IID /04) Mit freundlichen Grüßen Wiebel Ministerialdirigent

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