Photovoltaik EEG 2009 Kernergebnisse
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- Cornelia Linden
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1 Photovoltaik EEG 2009 Kernergebnisse Stand: November 2008 Bundesverband Solarwirtschaft e.v. (BSW-Solar)
2 EEG 2009 Vergütung/Degression 2 Schnellere Absenkung der Solarstromvergütung ab 2009 Bisher: 5% p.a. bei Dachanlagen, 6,5% p.a. bei Freiflächenanlagen Neu: Anlagen <100 kw: 8% in 2009, 8% in 2010, 9% ab 2011 Neu: Anlagen >100 kw: 10% in 2009, 10% in 2010, 9% ab 2011 Neu: Freiflächenanlagen: 10% in 2009, 10% in 2010, 9% ab 2011 Gleitfaktor für Degression bei Verlassen eines Wachstumskorridors Wächst der PV-Markt (neu installierte Leistung) in einem Jahr stärker oder schwächer als in einem definierten Wachstumskorridor, wird im Folgejahr die Degression um einen Prozentpunkt angehoben bzw. abgesenkt. Wachstumskorridor 2009: MW Wachstumskorridor 2010: MW Wachstumskorridor 2011: MW Ausgehend vom Jahr 2007 (1.100 MW neu installierte Leistung) entsprechen die Obergrenzen des Korridors einem Marktwachstum von 15% p.a. Erst wenn das Wachstum diese Werte übersteigt, korrigiert der Gleitfaktor die Degression (frühestens 2010).
3 EEG 2009 Vergütung/Degression 3 Wachstumskorridor von Politik festgeschrieben: +15% p.a. jährlich installierte PV-Leistung in MWp Reduktion der PV-Einspeisevergütung bis 2008: 5% / 6,5% (Aufdach/Freiland) 2009/2010: 8% / 10% (< / >100 kwp) 2011/2012: 9% Über/Unter dem Korridor: -1%/+1% * 1350 Degressionsrate 5%/6,5% +1% %/ 10% % +1% %/ 10% % % 9% % -1% jährlich installierte PV-Leistung in MWp oberes Limit unteres Limit
4 EEG 2009 Vergütung/Degression 4 Neue Vergütungsklasse bei PV-Dachanlagen >1.000 kw Degression wie Anlagen >100 kw: 10% in 2010, 9% ab 2011 Vergütung in 2009: 33,00 ct/kwh (= 25% Degression!) Fassadenbonus gestrichen Der bisher zusätzlich gewährte Bonus von 5 ct/kwh für fassadenintegrierte Anlagen wird gestrichen.
5 EEG 2009 Vergütung Eigenverbrauch 5 Vergütung für selbst genutzten Photovoltaikstrom (Anlagen <30 kw) Für die Menge an PV-Strom, die im eigenen Haus verbraucht und nicht ins Netz eingespeist wird, wird zukünftig ein gegenüber dem normalen Einspeisetarif (in 2009: 43,01 ct/kwh) reduzierter Vergütungssatz gezahlt (in 2009: 25,01 ct/kwh). Da die selbst genutzten Kilowattstunden vom eigenen Dach den Bezug von teurem Haushaltsstrom (in 2009 ca. 20 ct/kwh brutto) in gleicher Menge ersetzen, bleibt dem Anlagenbetreiber ein kleiner Bonus (in 2009 ca. 2 ct/kwh), der mit steigenden Preisen für konventionellen Strom weiter wächst. (Höhe des tatsächlichen Bonus noch abhängig von der steuerlichen Behandlung des Eigenverbrauchs).
6 EEG 2009 Vergütung Eigenverbrauch 6 Eckpunkte ( 33 Abs. 2) Keine kaufmännische Bilanzierung möglich, tatsächlicher Verbrauch muss nachgewiesen werden. Zusätzlicher Zähler wird notwenig. Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung des Eigenverbrauchs? (Umsatzsteuerrückerstattung, Besteuerung des selbst genutzten PV-Stroms) Umwelt- und Finanzministerium prüfen Vorschläge für vorteilhafte steuerrechtliche Behandlung (Ergebnis bis Mitte Dezember erwartet). Ziel: Bundesweit einheitliche Regelung. Ziel: Weitgehende Anerkennung der Unternehmereigenschaft bei Eigenverbrauch (USt. kann gezogen werden). Ziel: Möglichst weitgehende Vermeidung zusätzlicher steuerlicher Belastungen.
7 EEG 2009 Vergütung Eigenverbrauch 7
8 EEG 2009 PV-Melderegister 8 PV-Meldepflicht ab ( 16 Abs. 2) Ab dem müssen alle Anlagenbetreiber vor dem Netzanschluss Standort und Leistung der PV-Anlage an die Bundesnetzagentur melden. Die Bundesregierung richtet darüber hinaus ein allgemeines Anlagenregister für alle Anlagen zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien ein (Verordnungsermächtigung in 64, Realisierung frühestens Mitte 2009). Bundesnetzagentur stellt ab Anmeldeformular auf ihrer Internetseite bereit ( BSW-Solar ist im Dialog mit Bundesnetzagentur an Umsetzung beteiligt. Ziel: Einfaches Verfahren, Vermeidung von Missbrauch, Transparenz der Daten, Erhebung zusätzlicher freiwilliger Daten als wichtige Markt- und Marketinginfos.
9 EEG 2009 PV-Melderegister 9 PV-Meldepflicht: Eckpunkte Anmeldung nur von Neuanlagen und Anlagenerweiterungen ab Anmeldeformular ab online verfügbar. Zunächst Anmeldung per Brief, Fax oder , automatisiertes Online-Verfahren erst im Laufe des Jahres Anmeldung kann 14 Tage vor Inbetriebnahme erfolgen, BNetzA empfiehlt Anmeldung spätestens am Inbetriebnahmetag (sichert Rechtssicherheit gegenüber Netzbetreiber). Installateur kann Anmeldung für Anlagenbetreiber als Dienstleistung übernehmen. Anlagenbetreiber erhält Anmeldebestätigung (Kontrollfunktion und Beleg gegenüber Netzbetreiber)
10 EEG Einspeisemanagement 10 EEG 2009 Einspeisemanagement ab 100 kw ( ) Anschlussvoraussetzung für alle Anlagen ab 100 kw sind technische Einrichtungen zur ferngesteuerten Regelung der Anlage durch den Netzbetreiber (für Altanlagen gilt eine Übergangsfrist bis zum ). Netzbetreiber dürfen bei Netzüberlastung ausnahmsweise und nach Ausnutzung aller Netzoptimierungsmöglichkeiten die Leistung von Anlagen regeln. Kleinanlagen bis 100 kw sind ausgenommen. Für den ausgefallenen Strom werden Anlagenbetreiber entschädigt (Entschädigung der entgangenen Vergütung). BSW-Solar entwickelt standardisiertes Entschädigungsverfahren und wirbt bei Netzbetreibern für einheitliche handhabbare Pauschalregelung.
11 EEG 2009 Neuer Anlagenbegriff 11 Neuer Anlagenbegriff 19 Abs. 1 Ab 2009 installierte EE-Anlagen auf einem Grundstück oder in unmittelbarer räumlicher Nähe werden zukünftig für Vergütungsermittlung zusammengefasst. Die Vergütung der zuletzt errichteten Anlage richtet sich nach den auf dem Grundstück bereits errichteten Anlagen. Direkt benachbarte PV-Anlagen auf unterschiedlichen Grundstücken werden jedoch generell als unterschiedliche Anlagen gesehen (Ausnahme im Begründungstext des Gesetzes). Auslegungsbedürftig: Bestandsschutz für Altanlagen, Übergangsvorschriften in 66 (1) EEG 2009 nicht eindeutig. BSW-Solar erwirkte Klarstellung: Bundesumweltministerium sieht vollen Bestandsschutz für Altanlagen gesichert. Zusätzlich hat BSW-Solar Klarstellung durch EEG-Clearingstelle initiiert. Ergebnis wird Ende Januar/Anfang Februar erwartet. BSW-Solar Empfehlung: Sollten Netzbetreiber mit Verweis auf 19 (1) ab dem bei Bestandsanlagen Vergütungsabsenkung ankündigen, sollten Anlagenbetreiber Widerspruch einlegen.
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