Unternehmensgründung in Chinas
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- Alexander Krämer
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1 Unternehmensgründung in Chinas 2 Die Gründung von Unternehmen (Foreign Invested Enterprises, FIE) durch ausländische Investoren (Foreign Enterprises, FE) ist in der Volksrepublik China nur nach entsprechender Genehmigung durch die zuständigen staatlichen Behörden möglich. Ob und in welcher Form eine Genehmigung erteilt wird, hängt vom geplanten Vorhaben ab und richtet sich nach den Provisions in Guiding the Orientation of Foreign Investment ( Foreign Investment Provisions ), die 2002 erlassen und zuletzt im Dezember 2011 erneuert wurden. Für den ausländischen Investor stellt sich dann die Frage, in welcher Rechtsform das geplante Vorhaben verwirklicht werden soll. Das chinesische Recht stellt dabei drei Gesellschaftsformen zur Verfügung. Davon zählen die Wholly Foreign Owned Enterprises (WFOE) und Representative Offices (RO) zu den populärsten Investmentformen in China. Im Hinblick auf diese zwei Investmentarten gibt es jedoch wesentliche Unterschiede, sowohl rechtlicher als auch faktischer Natur. Vielen ausländischen Investoren sind diese Unterschiede, welche jedoch zu Problemen führen können, nicht bewusst. Meist entstehen Probleme hierbei, wenn Investoren lediglich ein Representative Office in China eröffnen und dann darüber unerlaubterweise aktive Geschäfte in China abwickeln. Nachfolgend werden die wesentlichen Unterschiede zwischen einer Wholly Foreign Owned Enterprise und einem Representative Office aufgezeigt und erläutert. Insbesondere für welches unternehmerische Vorhaben welche Art der Investition wann am günstigsten ist. 2.1 Wholly Foreign Owned Enterprise Wholly Foreign Owned Enterprises (WFOEs) sind Unternehmen mit 100 %iger ausländischer Beteiligung und stellen eine nicht mehr ganz so neue und übliche Form für Investitionen durch Ausländer in China dar. WFOEs sind zudem rechtsfähig. Die Haf- M. Lorenz, Investment in der Volksrepublik China, 7 DOI / _2, Springer Fachmedien Wiesbaden 2014
2 8 2 Unternehmensgründung in Chinas tung der Gesellschafter ist auf die Höhe der jeweiligen Kapitaleinlagen beschränkt. Alle Gesellschafter der WFOE müssen ausländische Staatsangehörige sein. Der Begriff ausländischer Staatsangehöriger erfasst in diesem Zusammenhang auch Staatsangehörige der Sonderverwaltungszonen Hongkong und Macau, sowie Taiwanesen. Die gesetzlichen Grundlagen einer WFOE in China ergeben sich aus: The Law of the People s Republic of China on Wholly Foreign-Owned Enterprises (WFOE Law); Rules for the Implementation of the Law of the People s Republic of China on Wholly Foreign-Owned Enterprises (WFOE Rules). Soweit diese Bestimmungen Regelungslücken aufweisen, greifen die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen: The Company Law of the People s Republic of China; The Contract Law of the People s Republic of China Verschiedene WFOE-Arten Mit der Einführung der WFOE wollte China Investitionen für Ausländer aus den Bereichen der Produktion und High-Tech-Industrie attraktiv machen. Anderen Branchen war die Form der WFOEs nicht gestattet. Erst mit dem Beitritt Chinas zur World Trade Organisation (2001) war diese Form der Investition auch anderen Industrien, wie z. B. Consulting und Management, Softwareentwicklung oder Handel, zugänglich. Trotz dieser Veränderung hat China primär Interesse an Investoren, die Exportgüter produzieren, vor allem solche Unternehmen die neue Produkte entwickeln, Energie und Ressourcen sparen und sich mit der Verbesserung und dem Austausch bestehender Produkte beschäftigen (Art. 3 WFOE Law). Folgende Arten von WFOEs werden unterschieden: WFOEs im Produktionsbereich (Manufacturing WFOE); WFOEs im Consulting und Dienstleistungsbereich (Consulting WFOE); WFOEs im Handels-, Verkaufs- oder Franchisebereich (Trading WFOE). Die Differenzierung ist allein für die unterschiedlichen Anforderungen beim Mindeststammkapital, Anmeldeverfahren und der Buchführung von Relevanz. Trotz der Unterscheidung handelt es sich bei den unterschiedlichen Arten der WFOEs nicht um unterschiedliche Gesellschaftsformen. Das WFOE Law findet auf alle WFOE Arten gleichermaßen Anwendung.
3 2.1 Wholly Foreign Owned Enterprise Tätigkeitsbereich Laut Foreign Investment Catalogue (FIC), der auf der Grundlage der Foreign Investment Provisions erstellt wurde, gibt es vier verschiedene Tätigkeitskategorien, in die ein ausländisches Investitionsprojekt fallen kann: ausdrücklich erwünscht, beschränkt, verboten, erlaubt dies gilt für jede Art von Industrie, die nicht in einer der anderen Kategorien gelistet ist. Der Katalog wird regelmäßig aktualisiert; die neueste Fassung trat am 30. Januar 2012 in Kraft. Für Investoren ist die Konkretisierung ihres Tätigkeitsbereichs aus drei Gründen von besonderer Bedeutung: Vom konkreten Tätigkeitsbereich der Gesellschaft hängen die unterschiedlichen Anmelde- und Registrierungsvoraussetzungen ab. Aufgrund gewisser Tätigkeitseinschränkungen laufen zu allgemein gefasste Tätigkeitsbeschreibungen Gefahr, nicht genehmigt zu werden. Einmal genehmigte WFOE dürfen ohne weitere Genehmigung nicht über den zuvor abgesteckten Tätigkeitsbereich hinaus tätig werden, was kosten- und zeitintensiv werden kann Registriertes Stammkapital einer WFOE Die WFOE ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Art. 18 WFOE Rules) und setzt daher ein registriertes Stammkapital voraus. Etwas Vergleichbares wie eine Mindestkapitalgrenze gibt es nicht. Art. 20 WFOE Rules erwähnt lediglich, dass die Höhe des registrierten Stammkapitals dem Tätigkeitsbereich der WFOE entsprechen soll. Aufgrund des Fehlens einer speziellen Regelung kommt das allgemeine chinesische Unternehmensrecht zur Anwendung, in dem ein gesetzliches Mindestkapital von RMB (ca EUR) festgeschrieben wird. Die Höhe des Stammkapitals hängt jedoch nicht nur von dem jeweiligen Tätigkeitsbereich der WFOE ab, sondern auch davon, wo die WFOE gegründet werden soll, da es zum Beispiel finanziell günstiger sein kann, ein Unternehmen in einer second tier Stadt wie Hangzhou zu gründen als in Shanghai. Folgende Tabelle kann daher lediglich als Richtlinie gesehen werden: (Tab. 2.1) Empfehlenswert ist es, für alle WFOE-Arten ein Mindeststammkapital von 1 Mio. RMB (ca EUR) bereitzustellen, um die Chancen einer Genehmigung durch die Behörden zu erhöhen.
4 10 2 Unternehmensgründung in Chinas Tab. 2.1 Empfohlenes Stammkapital einer WFOE Empfohlenes Stammkapital Consulting WFOE Trading WFOE Manufacturing WFOE RMB (ca EUR) Mio. RMB (ca EUR) 1 Mio. RMB (ca EUR) Antragsverfahren Das Handelsministerium der Volksrepublik China (Ministry of Commerce, MOFCOM) ist grundsätzlich für die Überprüfung und Genehmigung der Anträge im Bezug auf die Gründung einer WFOE zuständig. Nichtsdestotrotz kann das Ministerium diese Kompetenz an die jeweiligen lokalen Behörden übertragen, was auch regelmäßig geschieht (Art. 7 WFOE Rules) Vorausgehende Berichte Ausländische Investoren sind gem. Art. 9 WFOE Rules dazu verpflichtet, vor der eigentlichen Beantragung einen Bericht an die lokalen Behörden jener Provinz zu schicken, in der sie die WFOE gründen möchten. Der Bericht muss folgende Informationen enthalten: Zweck der WFOE; Tätigkeitsbereich; Produkte, die hergestellt werden sollen bzw. die Dienstleistungen, die erbracht werden Technologien und Equipment, das verwendet wird; Areal, auf dem die WFOE stehen soll und die Anforderungen der WFOE an das Grundstück und die Umgebung; Anforderungen und benötigte Menge an Energie (Wasser, Elektrizität, Kohle, Gas oder andere notwendige Energiequellen) Anforderungen an öffentlichen Anlagen. Nach Art. 9 WFOE Rules soll die Genehmigung des Berichtes innerhalb von 30 Tagen erfolgen. Diese Frist kann jedoch überschritten werden, da es im Ermessen der Behörde liegt, fehlende Unterlagen nachzufordern Offizielle Beantragung bezüglich einer WFOE Gründung Wurde der Bericht genehmigt, kann die offizielle Antragstellung der WFOE beginnen. Gemäß Art. 10 WFOE Rules müssen folgende Unterlagen bei den lokalen Behörden eingereicht werden:
5 2.1 Wholly Foreign Owned Enterprise Antrag zur Gründung einer WFOE; 2. Durchführbarkeitsstudie; 3. Satzung der WFOE; 4. Name des rechtlichen Vertreters der WFOE (oder eine Liste mit den Vorstandsmitgliedern); 5. rechtliche Zertifizierungen, insbesondere ein Zertifikat, das die Kreditwürdigkeit des Investors bescheinigt; 6. die schriftliche Antwort der lokalen Behörden auf den vorausgehenden Bericht; 7. Liste an Gegenständen, die importiert werden sollen; 8. zusätzliche Unterlagen, soweit die Behörde diese anfordert. Sollten zwei oder mehrere ausländische Investoren gemeinsam die Gründung einer WFOE beantragen, muss zudem eine Kopie des Gesellschaftsvertrages, der zwischen den Gesellschaftern abgeschlossen wurde, eingereicht werden. Die unter Punkt 1 bis 3 aufgeführten Unterlagen müssen in chinesischer Sprache ausgefertigt sein. Alle anderen Unterlagen können als fremdsprachige Dokumente eingereicht werden, solange ihnen jeweils eine chinesische Übersetzung beigefügt wird. Nachdem alle Unterlagen eingereicht wurden, müssen die chinesischen Behörden innerhalb von 90 Tagen entscheiden, ob sie dem Antrag stattgeben oder nicht (Art. 11 WFOE Rules). Im Falle der Genehmigung müssen sie den ausländischen Investoren eine Genehmigungsurkunde ausstellen Gewerbeerlaubnis Nachdem der Antrag auf Gründung der WFOE genehmigt wurde, müssen die ausländischen Investoren innerhalb von 30 Tagen die Registrierung ihrer Gesellschaft bei den lokalen Behörden beantragen, um eine Gewerbeerlaubnis zu erhalten (Art. 12 WFOE Rules). Wenn sie diese 30-Tage-Frist verstreichen lassen, wird die Genehmigungsurkunde automatisch ungültig. Erst mit Erhalt der Gewerbeerlaubnis erlangt die WFOE Rechtspersönlichkeit Geschäftsadresse der WFOE Wichtig ist, dass bereits vor der Antragstellung auf Gründung der WFOE Geschäftsräumlichkeiten angemietet werden. Auf Nachfrage der Behörden müssen die ausländischen Investoren nämlich einen gültigen Mietvertrag vorweisen können. Eine virtuelle Geschäftsadresse wird von den chinesischen Behörden nicht anerkannt Weiteres Registrierungsverfahren Nachdem die Gewerbeerlaubnis ausgestellt wurde, muss sich die WFOE noch bei anderen Behörden registrieren lassen, um den Geschäftsbetrieb aufnehmen zu können. Eine der wichtigsten Registrierungen ist jene bei den lokalen und staatlichen Steuerbehörden, die dann eine Steuernummer vergeben, so dass die WFOE die monatlich anfallenden Steuern zahlen kann.
6 12 2 Unternehmensgründung in Chinas Des Weiteren muss die WFOE ein Bankkonto bei einer Bank in China eröffnen. Es muss sowohl ein Fremdwährungskonto als auch ein RMB Konto eröffnet werden. Das Stammkapital wird dann in der Fremdwährung eingezahlt (z. B. EUR oder USD). Es wird dann in RMB konvertiert und auf das RMB Konto überwiesen. Das Stammkapital steht der Gesellschaft dann in RMB zur Verfügung Besteuerung der WFOE Die WFOE unterliegt der chinesischen Körperschaftsteuer, welche einheitlich 25 % beträgt. Außerdem gilt der gesetzliche Umsatzsteuersatz von 17 % auf den Warenhandel. Für Dienstleistungen gelten ab dem 1. August 2013, nach der Ausweitung der Umsatzsteuerreform auf die gesamte Volksrepublik, die Steuersätze von 6 % bzw. 11 % je nach Art der Dienstleistung. Für WFOE, die einen jährlichen Umsatz von weniger als 5 Mio. RMB verbuchen, gilt für Dienstleistungen ein einheitlicher Umsatzsteuersatz von 3 % Vorteile einer WFOE Die Gründung einer WFOE bringt folgende Vorteile mit sich: Eigene Rechtspersönlichkeit mit beschränkter Haftung für die Gesellschafter; Eigenständigkeit und die Freiheit die Unternehmensstruktur der Muttergesellschaft in die WFOE zu implementieren, ohne auf einen chinesischen Partner achten zu müssen; Die Fähigkeit, tatsächliches Geschäft über die WFOE abwickeln zu können und nicht nur als Repräsentanz zu fungieren, sowie die Möglichkeit Rechnungen in RMB auszustellen und Gewinne in RMB zu empfangen; Die Möglichkeit, RMB Gewinne in andere Währungen zu konvertieren, so dass diese an die Muttergesellschaft außerhalb Chinas gezahlt werden können; Schutz von geistigem Eigentum, Know-how und Technologien; Manufacturing WFOEs benötigen für ihre Produkte keine Import/Export Lizenzen; Volle Eigenständigkeit bei Personalangelegenheiten; Größere Effizienz im Bezug auf operative Tätigkeit, Management und zukünftige Entwicklung des Unternehmens. 2.2 Representative Offices Einführung Seit Beginn der Öffnungs-Politik versucht China nicht nur ausländische Investitionen anzuwerben, sondern diese auch im Lande zu halten. Wie bereits dargestellt, stellt die
7 2.2 Representative Offices 13 Gründung einer WFOE eine der Möglichkeiten dar, in China zu investieren. Für einige Investoren mag jedoch der Schritt, eine komplett neue Gesellschaft in China zu gründen, etwas zu groß sein, da die chinesische Geschäftskultur und -struktur sich von der westlichen unterscheidet und diese Unterschiede aus Sicht vieler Investoren ein erhöhtes Risiko mit sich bringen. Um derartigen Befürchtungen entgegenzuwirken, hat die chinesische Regierung die Investitionsform des sogenannten Representative Office (RO) geschaffen. Damit ermöglicht sie ausländischen Investoren durch die Gründung einer reinen Repräsentanz den chinesischen Markt zuerst einmal kennenzulernen und Kontakte zu knüpfen. Die gesetzlichen Grundlagen für ROs stammen aus den 80er Jahren und wurden 2010 und 2011 aktualisiert: Regulations on Administration of Registration of Resident Offices of Foreign Enterprises ( the Regulations ), veröffentlicht am 19. November 2010, in Kraft seit 01. März 2011; Circular on Further Strengthening the Administration of Registration of Foreign Enterprise Resident Representative Offices (Circular), veröffentlicht und in Kraft seit 04. Januar 2010; Provisional Measures for the Tax Collection and Administration of Representative Office of Foreign Enterprises (Tax Measures), Guoshuifa (2010), Nr. 18, veröffentlicht und in Kraft seit 20. Februar Diese Gesetze werden durch kommunale Regelungen und behördlichen Verordnungen ergänzt. Aufgrund der Vielzahl der kommunalen Ergänzungsbestimmungen ist die Rechtslage in Bezug auf ROs schwer überschaubar Zweck einer RO-Gründung Ein RO hat keinerlei eigene Rechtspersönlichkeit, sondern ist lediglich eine Repräsentanz der ausländischen Muttergesellschaft. Daraus ergibt sich ein wesentlicher Vorteil: Die Kosten für die Gründung des RO in China können direkt der Muttergesellschaft zugerechnet und als steuerliche Ausgaben berücksichtigt werden. Demnach beschränkt sich der Tätigkeitsbereich des RO in China lediglich auf das Repräsentieren der Muttergesellschaft. Art. 14 der Regulations bestimmt folgendes: A representative office may engage in the activities related to the business of foreign enterprises as follows: 1. market surveys, displays and campaigns related to the products or services of foreign enterprise; and 2. liaison activities connected with sales of the product of foreign enterprise, service providing, domestic procurement and investment. In case laws, administrative regulations or the State Council provides that a representative office shall be approved while engaging in the business activities as prescribed above, it should gain approval.
8 14 2 Unternehmensgründung in Chinas Die Funktionen eines RO können daher folgendermaßen zusammengefasst werden: Durchführung von Marktanalysen und Erstellung von Gutachten für die Muttergesellschaft, Herstellung von lokalen und internationalen Kontakten zwischen Unternehmen in China und der Muttergesellschaft Koordination der Aktivitäten der Muttergesellschaft in China, und Organisation von Geschäftstreffen zwischen Vertretern der Muttergesellschaft und chinesischen Klienten. Eine aktive Teilnahme am Geschäft ist dagegen nicht möglich. Dies stellt Art. 13 der Regulations klar: A representative office shall not conduct profit-making activities. Demzufolge darf die RO unter keinen Umständen folgende Aktivitäten durchführen: Direkte Einbindung in gewinnbringende Geschäftsaktivitäten; Abschluss von Verträgen oder anderen Vereinbarungen in Vertretung der Muttergesellschaft; Vertretung einer anderen Gesellschaft als der Muttergesellschaft; Erwerb von Eigentum oder Einfuhr von Produktionsausrüstung. In der Vergangenheit wurden ROs aber genau zu diesen Zwecken verwendet. Ausländische Investoren haben entgegen den gesetzlichen Bestimmungen ihr Geschäft in China über das RO abgewickelt. Die Konsequenz daraus war, dass die chinesischen Behörden die Bestimmungen für ROs strikter gestaltet haben, nachdem viele ROs Tätigkeiten ausgeführt haben, die eigentlich für WFOEs vorgesehen sind. Hintergrund ist, dass viele ROs Gewinne aus solchen nicht erlaubten Geschäften nicht versteuert haben. Der folgende Text bezieht sich dementsprechend auf die neuen Bestimmungen für ROs aus den Jahren 2010 und Gründung eines RO Die Gründung eines RO ist vergleichbar mit der Gründung einer WFOE. Eine Gründung dauert in der Regel 3 bis 4 Monate, je nachdem in welcher Region das RO gegründet werden soll und in welchem Geschäftsbereich das RO tätig ist. Will sich das RO in einem Bereich engagieren, der laut Foreign Investment Catalogue (FIC) beschränkt ist, braucht es hierfür noch zusätzliche Genehmigungen seitens der Behörden. Will das RO, zum Beispiel in den Bereichen Banken- und Finanzwesen, Transportwesen, Schulwesen oder Rechtsberatung tätig werden, müssen die jeweils zuständigen Behörden zuerst ihre Erlaubnis hierzu geben. Erst nachdem die Zustimmung dieser Behörden gegeben wurde, kann mit der Antragstellung bei der State Administration of Industry and Commerce (SAIC) fortgefahren werden.
9 2.2 Representative Offices Registrierung Gemäß Art. 23 der Regulations muss die ausländische Muttergesellschaft ein Schreiben mit der Antragstellung auf Gründung eines RO an die zuständige Behörde senden: Applying for the establishment of a representative office, a foreign enterprise should submit to the registration authority the following documents and materials 1. application for registration of establishment of representative office; 2. domicile certification of the foreign enterprise and business license valid for more than 2 years; 3. articles of associations or organization agreement of the foreign enterprise; 4. commission documents issued by the foreign enterprise to chief representative and representative; 5. identification papers and resumes of chief representative and representative; 6. certificate of capital credit issued by financial institution having business ties with the foreign enterprise; and 7. the certification for the lawful right to use the residency site of the representative office. Eine weitere Voraussetzung für die erfolgreiche Antragstellung ist ein existierender Mietvertrag über Büroräumlichkeiten für das noch nicht existierende RO. Diesbezüglich gibt es mehrere Möglichkeiten: Zum einen könnte man einen Mietvertrag mit einer Serviceagentur abschließen, die ein Zimmer von bestimmter Größe untervermietet. Ob dies allerdings von der SAIC als gültiges Mietverhältnis akzeptiert wird, sollte in jedem Fall vorher mit der Behörde abgeklärt werden, da solche Service Agenturen in China relativ neu und den Behörden noch unbekannt sind. Alternativ kann die Muttergesellschaft selbst einen Mietvertrag abschließen und in diesem eine Klausel mit aufnehmen, dass nach erfolgreicher Gründung des RO der Mietvertrag auf dieses übergehen soll. Auch in diesem Fall können die Behörden nach freiem Ermessen zusätzliche Unterlagen oder eine Änderung der eingereichten Dokumente verlangen. Unserer Erfahrung zufolge dauert es mehrere Wochen bis die SAIC der Gründung eines RO zustimmt, da regelmäßig noch zusätzliche Dokumente verlangt werden und diese dann zusätzlich ins Chinesische übersetzt werden müssen. Des Weiteren verlangen die Behörden hin und wieder auch die Beglaubigung von Dokumenten mittels Notar oder Apostille. Nach der Genehmigung wird eine Genehmigungsurkunde ausgestellt und das Verfahren zur Antragstellung kann fortgesetzt werden. Nachdem die SAIC der Gründung eines RO zugestimmt hat, stellt sie eine Registrierungsurkunde aus, mit welcher das RO offiziell gegründet wird Nachregistrierungsverfahren Nach der erfolgreichen Gründung des RO sind noch weitere Formalitäten nötig, bevor das RO in Betrieb genommen werden kann. Ob alle oder nur einige der nachfolgenden Formalitäten erfüllt sein müssen, hängt vom konkreten Geschäftsbereich ab, in dessen Rahmen das RO tätig ist: Registrierung bei den staatlichen und lokalen Steuerbehörden, die eine Steuernummer für das RO ausstellen; Registrierung bei den lokalen Zollbehörden;
10 16 2 Unternehmensgründung in Chinas Registrierung beim Public Security Bureau (PSB), der Polizei in China; Erhalt eines sogenannten Organisation Codes und einer Organisation-Code-Urkunde vom Büro für allgemeine Qualitätssicherung (General Administration of Quality Supervision, Inspection and Quarantine of the PRC) oder der entsprechenden lokalen Behörde; Eröffnung eines Bankkontos. Die wichtigsten Punkte sind jedoch die Registrierung bei den Steuerbehörden und die Eröffnung des Bankkontos, da ohne diese Schritte das RO nicht in Betrieb genommen werden kann Anstellungsverhältnisse mit dem RO Nachdem das RO erfolgreich gegründet wurde, kann mit der Suche nach Arbeitnehmern begonnen werden (siehe auch Kap ) Lokale Arbeitnehmer Das RO kann so viele lokale Arbeitnehmer anstellen, wie es möchte. Nichtsdestotrotz kann das RO aber kein direktes Arbeitsverhältnis mit einem lokalen Arbeitnehmer begründen, sondern nur über eine Serviceagentur rekrutieren. Diese Service Agenturen werden auch als Foreign Enterprise Service Company (FESCO) bezeichnet. Die FESCO begründet ein Arbeitsverhältnis mit dem lokalen Arbeitnehmer und stellt dann den Arbeitnehmer dem RO zur Verfügung. Das Gehalt und die Sozialleistungen erhält der Arbeitnehmer von der FESCO, dem RO steht es allerdings offen, zusätzliche Leistungen zu gewähren (z. B. Boni oder andere Zusatzleistungen). Die gesamten Aufwendungen werden dann dem RO von der FESCO in Rechnung gestellt, wobei auch eine Gebühr für die Leistungen der FESCO zu entrichten ist Ausländische Arbeitnehmer Im Gegensatz zu lokalen Arbeitnehmern kann das RO die Arbeitsverhältnisse mit ausländischen Arbeitnehmern direkt begründen, d. h. ohne Mitwirkung einer FESCO. Bis vor kurzem hat es bezüglich der Anzahl der ausländischen Arbeitnehmer in einem RO keine Beschränkungen gegeben, was zur Folge hatte, dass die Muttergesellschaften viele Mitarbeiter in das RO entsandt haben, oft mehr, als für die bloße Repräsentanz in China benötigt wurde. Aus diesem Grund sehen die im Jahr 2011 erlassenen Bestimmungen eine Änderung vor, so dass gem. Art. 11 die Anzahl der ausländischen Arbeitnehmer in einem RO auf vier (4) beschränkt wurde. Einer der vier ausländischen Arbeitnehmer muss die Bezeichnung Chief Representative, die anderen drei die Bezeichnung Representative tragen. Bis jetzt ist noch unklar, was mit den ROs geschehen soll, die mehr als vier ausländische Arbeitnehmer beschäftigen. Es ist allerdings eine Tendenz der Behörden zu erkennen, dass sie von bestehenden ROs nicht verlangen, die Anzahl der ausländischen Arbeitnehmer zu reduzieren, sondern vielmehr neuen ROs nicht mehr als vier ausländische Arbeitnehmer
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