Was kann der Runde Tisch entscheiden? Wo liegen seine Grenzen? Was ist der Unterschied zwischen Auftaktveranstaltung und Runder Tisch?

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1 Häufig gestellte Fragen (FAQs) zum Runden Tisch Welche Ziele hat der Runde Tisch? Was kann der Runde Tisch entscheiden? Wo liegen seine Grenzen? Wer entscheidet am Runden Tisch? Befasst sich der Runde Tisch mit Einzelfällen? Wer organisiert den Runden Tisch? Wer leitet/moderiert die Sitzungen? Wie viele Runde Tische gibt es? Braucht man immer einen Runden Tisch? Wann wird der Runde Tisch gegründet? Was ist der Unterschied zwischen Auftaktveranstaltung und Runder Tisch? Wie läuft die Auftaktveranstaltung ab? Für welchen Zeitraum wird der Runde Tisch eingerichtet? Wer kann teilnehmen am Runden Tisch? Wie viele können teilnehmen? Welche Grundbesitzer werden eingeladen? Wie werden die Grundbesitzer eingeladen? Haben Sie weitere Fragen? Liebe Waldbesitzer! Selten hat ein Naturschutzthema sowohl Waldbesitzer als auch Forst- und Naturschutzbehörden so bewegt wie die Meldung von Gebieten für das Europäische Stand: Seite 1 von 1

2 Netz "Natura 2000". Nach intensiven Diskussionen, Anhörungs- und Abstimmungsverfahren wurden die Gebiete ausgewählt. Natura 2000 bringt aber nicht nur in fachlicher Hinsicht Neues. Die Zusammenarbeit des Staates mit allen Beteiligten wird noch intensiver und kooperativer als bisher. Eine besonders wichtige Innovation ist das Gebietsmanagement am Runden Tisch. Die nachfolgenden Häufig gestellten Fragen (auf gut Deutsch frequently asked questions = FAQs) und die entsprechenden Antworten sollen Ihnen einen raschen Überblick geben. Vertiefende Fragen beantwortet Ihr Natura 2000-Ansprechpartner am Amt für Landwirtschaft und Forsten. Abkürzungen: ALF Amt für Landwirtschaft und Forsten ÄLF Ämter für Landwirtschaft und Forsten HNB Höhere Naturschutzbehörde (Bezirksregierung) RKT Regionales Kartierteam (an 1 ALF pro Regierungsbezirk) RT Runder Tisch UNB Untere Naturschutzbehörde (Landratsamt bzw. kreisfreie Stadt) Seite 2 von 2

3 Welche Ziele hat der Runde Tisch? Der RT dient der bestmöglichen Transparenz des Verfahrens und Information aller Beteiligten. Er soll das Vertrauen zwischen ihnen, insbesondere zwischen Staat und Grundbesitzern, erhalten oder stärken, denn Natura 2000 kann auf Dauer nur mit ihnen und nicht gegen sie erfolgreich umgesetzt werden. dient der Beratung der verantwortlichen Fachbehörden, damit inhaltlich korrekte, aber die Grundbesitzer und Nutzer möglichst wenig belastende, akzeptierte, nachhaltige und kostengünstige Ergebnisse erzielt werden. dient der Identifizierung und Lösung von Konflikten ( Mediation ), sowohl zwischen Grundbesitzern/Nutzern und verantwortlichen Fachbehörden als auch zwischen verschiedenen Grundbesitzern/Nutzern oder zwischen Grundbesitzern/Nutzern und Interessensverbänden. kann als Plattform für die Vermittlung von Wissen über die Gebiete (Multiplikation) dienen und den Stolz auf das wertvolle Naturerbe (Motivation) stärken. dient der Zurückgewinnung und Nutzung von Handlungsspielräumen. Insbesondere für die Grundbesitzer besteht die Chance, in bestimmtem Umfang wieder aktiv und selbstbewusst mitzugestalten. Was kann der Runde Tisch entscheiden? Wo liegen seine Grenzen? Die Kartier- und Bewertungsergebnisse, die Erhaltungsziele und die notwendigen Erhaltungsmaßnahmen können nicht vom RT entschieden werden, sondern obliegen den zuständigen Fachbehörden, also dem ALF (N2K-Sachbearbeiter) für Wald und der HNB/UNB für Offenland, da diese Stellen im Falle eines Falles auch den Kopf hinhalten müssen. Die Entscheidungsträger können aber natürlich wenn alle Argumente auf dem Tisch liegen (und sich im Optimalfall alle Beteiligten einig sind) sofort am Runden Tisch eine Entscheidung treffen. Seite 3 von 3

4 Entscheidungsspielräume bestehen hingegen in folgenden Bereichen: Interne Geschäftsordnung (im Rahmen der vorgegebenen Leitplanken ), Leitbild/Präambel für das Gebiet (Bestandteil des Managementplans), Einzelheiten zur Umsetzung von Erhaltungsmaßnahmen, Absprachen zu Verbesserungsmaßnahmen, Einrichtung von thematischen oder räumlichen Arbeitsgruppen. Abstimmungen oder Mehrheitsentscheidungen sind nicht praktikabel. Die Entscheider, die mit am RT sitzen, müssen deshalb offen und flexibel für gute Argumente sein. Wer entscheidet am Runden Tisch? Die Natura 2000-Sachbearbeiter treffen die Entscheidungen über die notwendigen Erhaltungsmaßnahmen im Wald und sorgen für deren Umsetzung. Befinden sich die Waldflächen eines Gebiets im Zuständigkeitsbereich mehrerer Ämter, wurde ein Amt als forstintern federführend festgelegt. Der dortige Natura 2000-Sachbearbeiter entscheidet über die Erhaltungsmaßnahmen für das gesamte Gebiet. Die Umsetzung betrifft dagegen alle Ämter. Befasst sich der Runde Tisch mit Einzelfällen? Grundsätzlich nicht. Ausnahmen sind denkbar, wenn der Einzelfall in der Planungsphase direkt mit der Entscheidung über die Festlegung oder Nichtfestlegung einer Erhaltungsmaßnahme zusammenhängt oder grundsätzliche Bedeutung für das Gebiet hat, z. B. weil er - eine neue Konfliktsituation aufzeigt, die auch an vielen anderen Stellen auftreten kann oder Seite 4 von 4

5 - eine Überprüfung nahe legt, ob die vorhandenen konkretisierten Erhaltungsziele oder die bereits festgelegten Erhaltungsmaßnahmen womöglich geändert werden müssen. Wer organisiert den Runden Tisch? Wer leitet/moderiert die Sitzungen? Der Runde Tisch wird vom ALF-Sachbearbeiter organisiert. Er setzt z. B. Termine fest, kümmert sich um die Einladungen und erstellt die Tagesordnung. Die eigentliche Sitzungsleitung erfolgt zumindest in der großen Runde durch einen neutralen Moderator. Als Moderator kommen je nach Einzelfall z. B. Mitarbeiter aus dem Forstbereich (z. B. auch vom Nachbar-ALF), aus dem Landwirtschaftsbereich oder auch der Ämter für ländliche Entwicklung in Frage. Der Moderator benötigt zumindest Grundkenntnisse über Natura 2000 allgemein und über das Gebiet im Besonderen haben, muss jedoch kein Experte sein. Wie viele Runde Tische gibt es? Braucht man immer einen Runden Tisch? Grundsätzlich gibt es pro Gebiet einen Runden Tisch. Mehrere Runde Tische können eingerichtet werden bei sehr großen oder komplizierten Gebieten oder wenn sich FFH- und Vogelschutzgebiete teilweise überlappen (aber beide Gebiete gleichzeitig bearbeitet werden). Mehrere Gebiete können zusammengefasst werden, wenn es sich um kleinere, benachbarte und ähnlich strukturierte Gebiete handelt. Keinen formellen Runden Tisch braucht man bei kleineren reinen Staatswaldgebieten (z. B. Naturwaldreservat) bzw. bei reinem Bundesforst. Gleichwohl ist auch hier auf eine ausreichende Beteiligung ggf. anderer an dem Gebiet interessierter Gruppen (z. B. Naturschutz, Jagd, Erholung) zu achten. Seite 5 von 5

6 Wann wird der Runde Tisch gegründet? Den Zeitpunkt legt der ALF-Sachbearbeiter fest: Vor Beginn der Kartierarbeiten ist in jedem Fall eine Erstinformation (Auftaktveranstaltung) für alle Betroffenen/Interessierten notwendig, auch um z.b. vorhandenes örtliches Wissen aufnehmen zu können. Bei sehr langen Kartierzeiträumen ist eine Zwischeninformation sinnvoll, zumindest über eine Pressemeldung. Bestimmte Multiplikatoren (z. B. Bürgermeister) sollten auch persönlich informiert werden. Die Gründung des Runden Tisches erfolgt spätestens dann, wenn die Kartierergebnisse vorliegen. Was ist der Unterschied zwischen Auftaktveranstaltung und Runder Tisch? Die Auftaktveranstaltung dient der Information der Beteiligten über die Hintergründe von Natura 2000, über das örtliche Gebiet und über den vorgesehenen Runden Tisch. So kann sich jeder Beteiligte ein Bild machen, wie relevant das Thema für ihn ist und ob er am Runden Tisch mitmachen möchte. Der eigentliche Runde Tisch beginnt mit der ersten Arbeitssitzung, bei der z. B. die Beteiligten sich gegenseitig kennen lernen, die Spielregeln ( Geschäftsordnung ) besprechen und das weitere Vorgehen vereinbaren. Wie läuft die Auftaktveranstaltung ab? Den genauen Programmablauf legt der Natura 2000-Sachbearbeiter je nach Ausgangslage und in enger Absprache mit dem RKT, den ggf. anderen betroffenen ÄLF und der HNB fest. Seite 6 von 6

7 Die Grundbesitzer, Kommunen, Behörden und Verbände sollen erfahren, welche Auswirkungen sich aus der Meldung als Natura 2000-Gebiet ergeben, welche weiteren Schritte folgen, welche Personen auf der Fläche tätig werden (Vorstellung der Kartierer) und wie sie mitreden können. Der Ablauf sieht ungefähr wie folgt aus: Was ist Natura 2000? Um welche Waldflächen geht es? Um welche Offenlandflächen geht es? Gebietsmanagement am Runden Tisch Fragen und Diskussion Für welchen Zeitraum wird der Runde Tisch eingerichtet? Der Runde Tisch wird auf unbestimmte Zeit eingerichtet, da das Gebietsmanagement (insbesondere Umsetzung, Monitoring, Berichtspflichten) ebenfalls unbefristet ist. Die Sitzungen erfolgen nach Bedarf und unter Berücksichtigung der zeitlichen und räumlichen Belange der Teilnehmer. Die Termine sollten am Runden Tisch erörtert und möglichst einvernehmlich gestaltet werden. Es liegt nahe, dass während der Planungsphase häufiger ein Treffen erforderlich ist als später. Jedoch soll auch dann wenigstens eine Sitzung pro Jahr stattfinden. Wer kann am Runden Tisch teilnehmen? Wie viele können teilnehmen? Am Runden Tisch können teilnehmen die Beteiligten - Grundbesitzer und sonstige Nutzer, - örtliche/regionale Verbände der Landnutzer, Seite 7 von 7

8 - örtliche/regionale Verbände des Naturschutzes, - Kommunen (Landkreis, Gemeinden), - interessierte Fachbehörden. die verantwortlichen Fachbehörden - Naturschutzverwaltung (HNB bzw. UNB) für das Offenland, - Forstverwaltung (vertreten durch den ALF-Sachbearbeiter) für den Wald. Grundsätzlich kann jeder Grundbesitzer am Runden Tisch teilnehmen. Die Arbeitsfähigkeit des Runden Tisches wird jedoch darunter leiden, wenn jedes Mal sehr viele kommen oder jedes Mal ganz andere. Ideal wäre eine Kerngruppe (15-20 Personen), die immer kommt und bestimmte Aufgaben übernimmt. Dieses Problem könnte evtl. durch die freiwillige Wahl von Vertretern oder die Einrichtung von thematischen Arbeitsgruppen erleichtert werden. Bei bestimmten sensiblen (Teil-)Gebieten (z. B. militärischen Übungsplätzen) sind die Teilnehmer auf die unmittelbar Betroffenen zu begrenzen (ggf. Arbeitsgruppe). Welche Grundbesitzer werden eingeladen? Grundsätzlich werden für jedes Gebiet sämtliche Grundbesitzer ermittelt und eingeladen. Bei sehr großen Gebieten sind Einzelfalllösungen erforderlich. Nicht gezielt ermittelt werden sonstige Nutzer (z.b. Pächter, Rechteinhaber). In dem Erst- Anschreiben an die Grundbesitzer werden diese aber gebeten, ggf. sonstige Nutzer zu informieren. Auch diese können an den Runden Tischen teilnehmen. Nicht ermittelt werden ferner die Besitzer von Flurstücken, die über die sog. Grundstückslisten aus der Meldung ausgenommen worden sind, weil diese Flurstücke für die Meldung nicht erforderlich waren. 1. Für die Auftaktveranstaltung werden alle Grundbesitzer im Gebiet eingeladen. Dem Anschreiben liegt ein Antwortformular bei, auf dem u.a. abgefragt wird, ob eine Seite 8 von 8

9 künftige Einladung zu den Sitzungen am Runden Tisch gewünscht wird; diese Abfrage wird bei der Auftaktveranstaltung wiederholt. 2. Für die Arbeitssitzungen der Runden Tische werden stets die Grundbesitzer einzeln eingeladen, a. die auf dem Antwortformular darum gebeten haben oder b. die diesen Wunsch später (z.b. bei der Auftaktveranstaltung) mitgeteilt haben. 3. Beim Erreichen wichtiger Meilensteine (Vorstellung des Entwurfs des Managementplans, Vorstellung des fertigen Managementplans) werden erneut alle Grundbesitzer einzeln eingeladen. 4. Zu den späteren Routinesitzungen der Runden Tische (i.d.r. ein Treffen pro Jahr) wird entsprechend Nr. 2 eingeladen. Das Vorgehen bei sehr großen Gebieten bzw. bei Gebieten mit sehr vielen Grundbesitzern soll im Einzelfall festgelegt werden. Nach 1 Jahr soll ein Erfahrungsabgleich erfolgen. Wie werden die Grundbesitzer eingeladen? 1. Für die Auftaktveranstaltung werden die Grundbesitzer per Brief eingeladen. Dem Anschreiben liegt ein Antwortformular bei, auf dem u.a. abgefragt wird, ob eine künftige Benachrichtigung per oder Fax möglich ist. 2. Für die späteren Sitzungen werden die Grundbesitzer nur dann per Brief eingeladen, wenn eine Benachrichtigung per Fax oder nicht möglich ist. Haben Sie weitere Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an Ihren örtlich zuständigen Revierleiter oder an den Natura 2000-Ansprechpartner am ALF (Bereich Forsten). Adressen und Telefonnummern finden Sie im Internet unter (Menüpunkte Waldland Bayern (oben), Natura 2000 (links) und Ansprechpartner (links). Seite 9 von 9

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