Natura 2000: Umsetzungsstand in Deutschland und Rahmenbedingungen für den Wald
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- Elvira Scholz
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1 Natura 2000: Umsetzungsstand in Deutschland und Rahmenbedingungen für den Wald Frank Klingenstein, Bundesumweltministerium, Referat N I 2 (Gebietsschutz, Natura 2000)
2 Warum ist Bayern wichtig? km = 19,8% der Fläche Deutschlands 2,4 Mio. ha Wald = 23,2% des deutschen Waldes ha FFH-Fläche = 11,9 % der deutschen FFH-Fläche 674 FFH-Gebiete = 14,6 % der deutschen FFH-Gebiete FFH-Ziele in Deutschland können nicht ohne Bayern erreicht werden
3 Was sind die EU-Naturschutz-Richtlinien? Zwei EU-Richtlinien EU-Vogelschutzrichtlinie (2009/147/EG) Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (92/43/EWG) mit 3 wesentlichen Instrumenten: 1) Einrichtung von Schutzgebieten (= Natura 2000) mit Anforderungen an deren Schutz und Management 2) Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) und ggf. Kompensation von Eingriffen in Schutzgebiete 3) Schutz von Arten auch außerhalb der Gebiete Ziel der FFH-RL (Art. 2): Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Zustandes = auch aktive Verbesserungsmaßnahmen
4 Natura 2000: Verfahren Drei Schritte: 1) Meldung der Gebiete 2) Rechtliche Sicherung der Gebiete ( Unterschutzstellung ) 3) Festlegung von Maßnahmen ( Management )
5 1. Gebietsmeldung Drei Schritte: 1) Meldung der Gebiete nach den Richtlinien und verfestigter Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes aufgrund fachlicher Kriterien = Auswahl der geeignetsten Gebiete weitgehend ohne Beteiligung der Nutzer
6 1. Gebietsmeldung: Meldestand EU (2013) FFH-Gebiete km2 14,0% der Landesfläche Meldung auf EU-Ebene weit vorangeschritten; einige Lücken noch im marinen Bereich
7 Gebietsmeldung Deutschland 9,3% der Landesfläche sind FFH-Gebiete (BY: 9,1%) DE hat 5% Flächenanteil am EU-Netz und 20% der Gebiete viele kleine Gebiete Meldung 2006 abgeschlossen (Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens)
8 1. Gebietsmeldung: Historie schleppende Gebietsmeldung: erste Frist (1995) ohne Meldung aus DE Reaktion der EU-Kommission: Sperrung von Strukturfondmitteln Vertragsverletzungsverfahren und Verurteilung DEs vor dem Europäischen Gerichtshof ( ) 2003 Verhängung von Zwangsgeld ( täglich) dieses ausgesetzt zum jederzeitigen Vollzug letzte Mahnung im Dezember 2005 Meldung Anfang 2006 abgeschlossen Einstellung VVV am
9 Natura 2000: Verfahren 1) Mit Meldung der Gebiete (in BY seit vor 2005): Verschlechterungsverbot Verträglichkeitsprüfung und ggf. Kompensation vom Bewirtschafter zu beachten 6 Jahre nach Bestätigung der Meldung (für BY 2013): 2) Rechtliche Sicherung ( Unterschutzstellung ) durch Erklärung zu nationalem Schutzgebiet (NSG, LSG ) Rechts- oder Verwaltungsvorschriften vertragliche Vereinbarungen
10 Instrumente 2. rechtliche Sicherung Art der überwiegenden Umsetzung einzelgebietsweise rechtliche Sicherung gesammelte rechtliche Sicherung vertragliche Sicherung weitgehend erfolgt (Abschluss absehbar) weitgehend nicht oder gar nicht erfolgt
11 2. Rechtliche Sicherung: Anforderungen Festlegung der Erhaltungsziele für die einzelnen Gebiete: grundsätzliche Ziele: Zweck des Gebietes = warum/für welche Arten/Lebensräume ausgewiesen konkrete (messbare) Ziele für die einzelnen Arten und Lebensraumtypen = Erhaltung oder Überführung in einen günstigen Erhaltungszustand ( Erhaltung und/oder Wiederherstellung der Art XY )
12 Natura 2000: Verfahren 1) Mit Meldung der Gebiete (in BY seit vor 2005): Verschlechterungsverbot Verträglichkeitsprüfung und ggf. Kompensation vom Bewirtschafter zu beachten 6 Jahre nach Bestätigung der Meldung (für BY 2013): Verpflichtung des Mitgliedstaates 2) Rechtliche Sicherung ( Unterschutzstellung ) durch Erklärung zu nationalem Schutzgebiet (NSG, LSG ) Rechts- oder Verwaltungsvorschriften vertragliche Vereinbarungen 3) Festlegung von Maßnahmen ( Management ) durch Ge- und Verbote in Schutzgebiets-Verordnungen und/oder Managementpläne
13 Betroffenheit: Privat und Staat Verschlechterungsverbot: Vom Bewirtschafter unmittelbar/direkt zu beachten (seit der Meldung) Wiederherstellung/Verbesserungsmaßnahmen = Erreichung der Ziele der FFH-RL: Verpflichtung des Mitgliedstaats (nicht des Bewirtschafters)
14 Betroffenheit: Privat und Staat Wiederherstellungsmaßnahmen [sind] nicht primärer Bestandteil der forstlichen Bewirtschaftung. Zu deren Realisierung ist deshalb die Bereitstellung von zusätzlichen finanziellen Mitteln erforderlich bzw. Voraussetzung. Durch den Abschluss von vertraglichen Vereinbarungen soll vorrangig die Umsetzung der Managementpläne in den Privat- und Körperschaftswäldern realisiert werden. Thüringer Rahmenkonzept zur Umsetzung von Natura 2000 im Wald 2005
15 3. Maßnahmen/Management: Wie? Maßnahmenfestlegung (= wie sollen Ziele erreicht werden) i.d.r. durch Managementpläne oder als Bestandteil anderer Pläne (Forsteinrichtungsplanung, Nationalparkpläne ) Fachkonzept, keine rechtliche Bindungswirkung für Dritte Umsetzung i.d.r. durch vertragliche Vereinbarungen frühzeitige Einbindung der lokalen Akteure sinnvoll (Landeigentümer und -bewirtschafter, Nutzer- und Schutz- Verbände, Kommunen) Rechtliche Sicherung und Festlegung von Maßnahmen sollte 2013 abgeschlossen sein Seit März (erneut) Vertragsverletzungsverfahren
16 3. Maßnahmen/Management: Wo? gelten nur für Flächen mit FFH-Lebensräumen (nicht z.b. für Fichtenforste im FFH-Gebiet) nur erforderlich, wo Handlungsbedarf = kein günstiger Erhaltungszustand Wie wird der günstige Erhaltungszustand festgelegt? z.b. durch Totholzanteile (u. 13 weitere wie Rückegassen, Waldentwicklungsphasen )
17 3. Maßnahmen/Management: Wo? nur erforderlich, wo Handlungsbedarf = kein günstiger Erhaltungszustand Bsp. saure Buchenwälder (9110): Im deutschen FFH-Bericht günstiger Erhaltungszustand In BY nur 6 Gebiete mit 4% der FFH-Buchenwaldfläche in ungünstigem Erhaltungszustand
18 3. Maßnahmen/Management: Wo? Buchen- Wälder Weic h- AuW Eichen- Hainbuch-W Berg -FiW Moor W. alte Eich W Schl ucht W Kalk- BW Hart- AuW alp. W Berg -BW atl Ilex- BW Kont. Kiefern-Eichen- W LRT E D F T0 91U0 91G0 NW DE Ost- SW- DE 38% 34% 4% 4% 2% 3% 1% 1% 1% 1% 1% >0,1 % >0,1 % >0,1 % 0% Alpen Für Buchenwald (72% der FFH-Waldfläche Ost- und SW- Deutschlands) günstiger Erhaltungszustand erreicht Handlungsbedarf bei Eichenwäldern und Wäldern auf Sonderstandorten (Auen, Moore )
19 3. Maßnahmen/Management: Wo? Flexibilität, wo Verbesserungsmaßnahmen ergriffen werden räumlich: nicht jedes Vorkommen muss günstigen Zustand erreichen Besitzformen: Maßnahmen müssen nicht gleichmäßig im Staats-, Körperschafts- und Privatwald umgesetzt werden
20 Juli im-Privatwald.pdf
21 Finanzierung: Wie? Finanzielle Instrumente zur Umsetzung von N2000 im Wald oftmals vorhanden Aber: geringe Nutzung der Angebote Gründe: hoher Verwaltungsaufwand (auch durch an forstl. Verhältnisse nicht angepasste ELER-Förderung) Skepsis/Ablehnung nicht ausreichende Finanzierung zu niedrigen Fördersätze
22 Finanzierung: Wieviel? Kosten (Rosenkranz et al im Auftrag des Bundeslandwirtschaftsministeriums): mittlere Verluste im waldbaulichen Deckungsbeitrag bei Buchenwäldern: 40 pro ha und Jahr (ohne Verwaltungskosten 20 ) Steigerungen in der neuen Förderperiode ?
23 Fazit Meldung ( Verschlechterungsverbot) seit 2006 abgeschlossen Seit 2013 hätten Sicherung und Maßnahmenfestlegung erfolgt sein (daher jetzt Verfahren gegen DE) EU-Vorgaben nehmen von der Meldung über die Sicherung bis zu den Maßnahmen ab Integrationsmöglichkeiten der Nutzer nehmen zu Sicherung erfolgt überwiegend nicht als NSG, sondern durch Festlegung der Erhaltungsziele in Landes-Verordnungen Zur Erreichung der Ziele werden i.d.r. flächenspezifische Maßnahmen in Managementplänen festgelegt Diese ohne Rechtsbindung für Private = Freiwilligkeitsprinzip/Ausgleichszahlungen
24 Vorgehen bei Betroffenheit Wald im FFH-Gebiet? Gebietsabgrenzung Ist Wald FFH-Lebensraum/LRT? Wenn ja, sind Maßnahmen erforderlich/vorgesehen? Wenn ja, welche? falls vorhanden Schutzgebiets-VO oder Managementpläne, Beratung durch Naturschutz- bzw. Forstverwaltung Gibt es Fördermöglichkeiten? Förderprogramme, Beratung durch Forstverwaltung
25 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Überschrift Unterüberschrift. Umsetzung der EU-Richtlinien "Natura 2000" in Sachsen-Anhalt
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