Umsetzung von Natura 2000 eine Evaluierung. IBIS Landschaftsplanung INGENIEURE FÜR BIOLOGISCHE STUDIEN, INFORMATIONSSYSTEME UND STANDORTBEWERTUNG

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1 Artenschutzrechtliche Vorhabensprüfung und FFH Verträglichkeitsprüfung Verfahrensbremsen oder wirksame Instrumente zur Sicherung der Biodiversität Beispiele aus Thüringen Vortrag zur Tagung 19. März 2014 S. Adler INGENIEURE FÜR BIOLOGISCHE STUDIEN, INFORMATIONSSYSTEME UND STANDORTBEWERTUNG An der Kirche 5, Hohengandern, Tel.: / 60216, Fax.: / 60217,

2 Artenschutzrechtliche Vorhabensprüfungen und FFH- Verträglichkeitsprüfungen in Thüringen Mit Beginn der FFH-VP und sap in Thüringen vor ca. 14 bzw. 9 Jahren hat es in der Wahrnehmung und Abarbeitung einen Entwicklungsprozeß gegeben, der vergleichbar dem in anderen Bundesländern ist Ursache des Entwicklungsprozesses waren neben gutachterlichen Fachempfehlungen und Leitfäden vor allem die Ergebnisse aus Gerichtsverfahren

3 Artenschutzrechtliche Vorhabensprüfungen und FFH- Verträglichkeitsprüfungen in Thüringen Befürchtungen/Erwartungen Befürchtungen Planungszeiträume verlängern sich Projekte sind nicht mehr durchführbar Kostensteigerung Erwartungen Stärkung des Naturschutzes bei Bauvorhaben Bessere Beachtung von Tierarten bei Planungen Verhinderung von ungewollten Bauprojekten

4 Artenschutzrechtliche Vorhabensprüfungen und FFH- Verträglichkeitsprüfungen in Thüringen Beispiel Planungen ROV zum Neubau der B19n zwischen Etterwinden und Wutha-Farnroda Straßenbaumaßnahme mit 5 Trassenvarianten Erarbeitung einer sap Stand Januar 2010 Abarbeitung der Belange nach für den Eremit 44 BNatschG

5 Artenschu

6 Umsetzung von Natura 2000 eine Evaluierung

7 Bewertung der Aussagen der sap Geplante Schadensbegrenzungsmaßnahme S 8 hat nach RUNGE et al. (2010) (Rahmenbedingungen für die Wirksamkeit von Maßnahmen des Artenschutzes bei Infrastrukturmaßnahmen) keine Wirkung hinsichtlich der Erhaltung der Lebensund Fortpflanzungsstätten des Eremiten Durch das Vorhaben würden somit im Falle der tatsächlichen Betroffenheit des Eremiten die Verbotstatbestände des 44 BNatSchG ausgelöst Keine Differenzierung der verschiedenen Trassenvarianten bezogen auf eine mögliche Betroffenheit des Eremiten Unterlage ermöglicht keine sachgerechte Prüfung, Auswahl und Begründung der Vorzugsvariante fehlerhaft

8 Artenschutzrechtliche Vorhabensprüfungen und FFH- Verträglichkeitsprüfungen in Thüringen Beispiel Planungen Planfeststellungsverfahren zur OU Schönfeld-Ringleben im Zuge der L1172 Bau einer Landesstraße u.a. als Zubringer zur BAB A71 Erarbeitung einer sap Stand Februar 2011 Abarbeitung der Belange nach 44 BNatschG für den Feldhamster

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10 Ergebnisse der Hamsterkartierungen des Vorhabensträgers in 2010 Wenige Einzelbaue im Westteil des UG, Siedlungsdichte weniger als 1 Bau pro ha Ostteil des UG nicht besiedelt wegen hohem Grundwasserstand Ergebnisse der Hamsterkartierungen eines anderen Vorhabensträgers in 2013 Nachweis eines der aktuell bedeutsamsten Vorkommens des Feldhamsters mit ca Bauen im Umfeld der Trasse, Siedlungsdichten von 3-8 Bauen pro ha Fast das gesamte UG der Ortsumgehung vom Feldhamster besiedelt, intensive Austauschbeziehungen im Raum vorhanden

11 Vorgesehene CEF Maßnahmen Streifenförmige Maßnahmenflächen beiderseits der Straße mit hamstergerechter Bewirtschaftung sollen Hamster vom Wandern abhalten und somit das Tötungsrisiko weitgehend minimieren CEF-Maßnahme an der geplanten Stelle bewirkt genau das Gegenteil, Hamster werden in die Nähe der Straße gelockt und einem erhöhten Tötungsrisiko ausgesetzt Im Ergebnis ist festzustellen, das Verbotstatbestände nach 44 BNatSchG durch die vorgesehenen Planungen nicht vermieden sondern eher gefördert werden. Planung so nicht genehmigungsfähig, erforderliche Nacharbeiten führen zur Projektverzögerung.

12 Artenschutzrechtliche Vorhabensprüfungen und FFH- Verträglichkeitsprüfungen in Thüringen Beispiel Planungen/Umsetzung Planfeststellungsverfahren zur Westumfahrung Heiligenstadt im Zuge der B 80 Bau einer Bundes-/Landesstraße u.a. als Zubringer zur BAB A38 Erarbeitung einer sap Stand Dezember 2008 Abarbeitung der Belange nach 44 BNatschG für den Kammmolch/Geburtshelferkröte/Zauneidechse

13 Abarbeitung der erforderlichen Belange der sap Intensive Erfassungen zu den Arten und ihrem Wanderverhalten über 2 Jahre zeitgleich mit der Straßenplanung Entwicklung einer Vielzahl von Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen Planung der trassennahen Schutzmaßnahmen (u.a. Amphibienschutzeinrichtung) gemeinsam mit dem Straßenplaner Synergieeffekte im Rahmen der Planung der CEF-Maßnahmen z.b. durch Verwendung von Überschussmassen Belange des Artenschutzes wurden in der Planung vollständig abgearbeitet, Verbotstatbestände nach 44 BNatSchG konnten ausgeschlossen werden

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17 Fazit Die beste Planung nützt nichts, wenn im Rahmen der Bausausführung und Bauüberwachung die Vorgaben des LBP bzw. der sap nicht beachtet werden Die Verbotstatbestände des 44 BNatSchG werden nicht bei der Planung sondern erst im Rahmen des Baugeschehens ausgelöst Im schlimmsten Fall droht ein Baustop, der erhebliche Kosten und Zeitverzögerungen bedeuten kann

18 Artenschutzrechtliche Vorhabensprüfungen und FFH- Verträglichkeitsprüfungen in Thüringen Beispiel Planungen/Umsetzung Planfeststellungsverfahren zum Bau der BAB A 38, Streckenabschnitt zwischen Breitenworbis und Bleicherode Bau eines 12 km langen Autobahnabschnittes Planfeststellung Ende 2005 FFH-Verträglichkeitsprüfung zum FFH-Gebiet Nr. 9 Bleicheröder Berge Inbetriebnahme des BAB- Abschnittes ab 2010

19 Ergebnis der FFH-Prüfung Das FFH-Gebiet wird durch den Bau der A 38 randlich direkt betroffen Damit verbunden ist der Verlust einer Teilfläche des LRT 6210 Weiterhin wären Beeinträchtigungen der verbleibenden Fläche des LRT 6210 durch Stickstoffeinträge durch die Abgase aus dem Fahrzeugverkehr zu erwarten Um erhebliche Beeinträchtigungen des LRT und damit eines Erhaltungszieles des FFH-Gebietes durch die Stoffeinträge zu vermeiden wurde eine Schadenbegrenzungsmaßnahme planfestgestellt Diese Maßnahme sieht die Entbuschung und anschließend die jährliche Beweidung der brachgefallenen LRT-Fläche vor, um eine Stickstoffanreicherung zu vermeiden

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21 Fazit Festsetzungen der Planfeststellung sind auch 4 Jahre nach Inbetriebnahme des BAB- Abschnittes nicht umsetzt, mit der der Konsequenz einer möglichen erheblichen Beeinträchtigung der Erhaltungsziele des FFH-Gebietes Nr. 9 Von den 100 ha der planfestgestellen A- und E-Maßnahmen sind bis zum heutigen Zeitpunkt ca. 5 ha umgesetzt, betroffen hiervon sind auch die Kohärenzmaßnahmen für den Verlustes des LRT 6210

22 Resümee Die Befürchtungen der Vorhabensträger bezüglich der Verlängerung der Planungszeiträume und der Kostenerhöhung sind teilweise eingetreten. Die Ursache hierfür ist allerdings oftmals in der unzureichenden Beachtung der Vorgaben der FHH-Richtlinie bzw. des 44 BNatSchG zu sehen. Eine rechtzeitige und fachlich kompetente Abarbeitung dieser Belange führt zu keiner Zeitverzögerung. Die Erwartungen wurden nur teilweise erfüllt. Sicherlich hat der Artenschutz durch die Vorgaben der FFH-Richtlinie bei Bauvorhaben an Bedeutung gewonnen. Allerdings sind die Roten Listen in den letzten 10 Jahren nicht kürzer geworden.

23 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Artenschu

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