Das FFH-Gebiet NI-167 Pestruper Gräberfeld/Rosengarten

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1 Das FFH-Gebiet NI-167 Pestruper Gräberfeld/Rosengarten Das Natura-2000-Gebiet ist 38,5 Hektar(Ha) groß, davon sind - 29,13 Ha Lebensraumtyp Trockene Sandheide - 1,09 Ha Lebensraumtyp Alter Bodensauerer Eichenwald Gesamtfläche rd. 39 ha Der hier maßgebliche Lebensraumtyp Trockene Sandheide wurde 2009 in folgende Erhaltungszustände eingestuft: (A) 32,5 Prozent (sehr gut) (B) 45,5 Prozent (gut) (C) 21.6 Prozent (zu verbessern, sofern möglich) Ziel: Die Fläche so zu pflegen, das sie sich trotz negativer Umwelteinflüsse wie z.b. Nitrateinträge aus der Luft nicht verschlechtert ( Verschlechterungsverbot ), sondern möglichst verbessert. Biotopkartierung in 2017 In 2017 werden die Flächen durch beauftragte Biotopkartierer erneut kartiert und bewertet (Monitoring), um den Erhaltungs- und Entwicklungsplan fortzuschreiben. Stickstoffproblematik Ein Problem für den Erhalt von Heideflächen sind die immer noch mit jährlich um 20 kg/ha* hohen Stickstoffeinträge aus der Luft, da die Heide auf ungedüngte, arme Standorte angewiesen ist. (*2009, UBA-Karte) Denkmalpflege Das Gebiet ist Grabungsschutzgebiet und Archäologisches Kulturdenkmal, daher keine Heideverjüngung und Abmagerung wie anderswo durch mechanisches Abplaggen o.ä. möglich. Erweiterung der Heide Auf dem südlich angrenzenden Acker von rund 7 Hektar soll in den nächsten Jahren im Rahmen von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zusätzliche Heidefläche entstehen. Seit 2014 wird die Fläche ausgehagert und soll in 5-6 Jahren in Heide überführt werden. Zusammenfassung aus dem Erhaltungs- und Entwicklungsplan S. 41/42 Der vorliegende Managementplan (Stichtag ) behandelt das Schutzgebiet Pestruper Gräberfeld und Rosengarten. Er wurde im Rahmen der in die Forsteinrichtung integrierten Biotopkartierung im Niedersächsischen Forstamt Ahlhorn erstellt. Die Kartierflächen des FFH- und Naturschutzgebietes betragen 38,4 ha. Die Betreuung des Gebietes unterliegt dem Forstrevier Barnstorf, NFA Ahlhorn, die naturschutzfachliche Zuständigkeit der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Oldenburg und der NLWKN Betriebsstelle Brake-Oldenburg.

2 Den Schwerpunkt des Schutzgebietes stellen die Callunaheiden des Europa weit bedeutenden, bronze- bis eisenzeitlichen Hügelgräberfeldes dar. Schutzgebiet: FFH-Gebiet: Pestruper Gräberfeld, Meldung/Vorschlag vom Juni 2000 NI-Nr. 167, EU-Melde-Nr NSG: Pestruper Gräberfeld und Rosengarten, NSG-VO v * NSG WE 062 *Jetzt Verordnung über das Naturschutzgebiet Pestruper Gräberfeld und Rosengarten in der Stadt Wildeshausen, Landkreis Oldenburg vom Gesamtfläche rd. 39 ha Gesamtfläche: 34,7 ha Gesamtfläche: 38,4 ha Das Gebiet liegt innerhalb der Landschaftsschutzgebiete: Pestruper Heide und Lehmkuhle sowie Mittlere Hunte und im Naturpark Wildeshauser Geest sowie im Grabungsschutzgebiet Pestruper Gräberfeld Kartierergebnisse: Auf der Grundlage des Kartierschlüssels für Biotoptypen in Niedersachsen wurden einschließlich aller Varianten 22 unterschiedliche Biotoptypen kartiert. Es handelt sich zu rund drei Vierteln um Freiflächenbiotope, wobei die Trockenen Sandheiden (HCT auf rd. 23 ha) überwiegen. Es wurden 2 Lebensraumtypen des Anhang I der FFH-Richtlinie auf insgesamt 29,4 ha angetroffen. Lebensraumtyp EHZ % Bezugs- % A B C fläche/ha LRT-Fläche 4030 Trockene europäische Heiden 32,5 45,5 21,6 29,13 96, Bodensaurer Eichenwald 100,0 1,09 3,6 Summe LRT 30,22 100,0 Die Heideflächen sowie Magerrasen sind nach 28a NNatSchG geschützt, so dass fast zwei Drittel der Kartierfläche dem besonderen Biotopschutz unterliegt. 18 Biotoptypen sind auf der Roten Liste der Biotoptypen Niedersachsens enthalten.

3 Es wurden 3 gefährdete Gefäßpflanzenarten, 1 Flechtenart sowie je eine Vogel- und Falterart der Roten Listen (RL 2 und 3) kartiert. 2 Nachtfalterarten sowie die Zauneidechse als gefährdete Arten sind im Artenkataster des NLWKN für das Gebiet angegeben.. Zukünftiges Leitbild: Die Heideflächen sollen einen GUTEN BIS SEHR GUTEN ERHALTUNGSZUSTAND aufweisen. Besucher sollen weiterhin die Schönheit der Heidelandschaft mit ihrer Bewirtschaftung durch Schafhütung sowie die Besonderheit des Hügelgräberfeldes erleben. Der Teilbereich Rosengarten soll als lichte Waldformation mit halboffenen Partien und markanten Baumformen entwickelt werden. Die Nadelbaumflächen sollen langfristig in Bestände mit Baumarten der natürlichen Waldgesellschaft umgewandelt werden. Spätblühende Traubenkirschen sollen sich aus den Beständen nicht weiter ausbreiten.. Planungsschwerpunkte: Weiterhin Heidepflege durch Schafbeweidung im Hütebetrieb und mobiler Pferchhaltung, Weiterhin Randbereiche durch Entkusselung offen/halboffen halten, Weiterhin Besucherlenkung durch Abschranken und Wegemarkierungen, Erhaltung knorriger Einzelbäume und Ginstergebüsche bei der Entkusselung, Entnahme Spätblühender Traubenkirsche (insbesondere fruchtende Exemplare), Ehemalige Heideflächen des Rosengartens überwiegend der natürlichen Entwicklung überlassen, Auflockern von Teilbereichen, um halboffene Gehölzpartien zu schaffen.

4 Fotovergleich 30.Juli.2006 : 26. Aug. 2016

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