Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Holzkirchen
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- Friedrich Benjamin Flater
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1 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Holzkirchen mit Landwirtschaftsschule Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Holzkirchen Rudolf-Diesel-Ring 1a, Holzkirchen An alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden entlang der Isar Name Hans Feist Telefon 08024/ Telefax Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen Holzkirchen Az 7714, Oberes Isartal Europäischer Biotopverbund Natura 2000 Fauna-Flora-Habitat (FFH) Gebiet Oberes Isartal Vorstellung des Managementplans Einladung zu den Runden Tischen Dienstag, den 22. November 2016 um 19:00 Uhr im großen Sitzungssaal des Landratsamtes Bad Tölz-Wolfratshausen Prof.-Max-Lange-Platz 1, Bad Tölz Mittwoch, den 23. November 2016 um 19:00 Uhr im Pfarrsaal der Gemeinde Straßlach-Dingharting, Ortsteil Großdingharting Fußsteinerstr. 6, Straßlach-Dingharting Montag, den 28. November 2016 um 13:30 Uhr im Gasthof Haus des Gastes in Wallgau Zugspitzstraße 11, Wallgau Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Holzkirchen Rudolf-Diesel-Ring 1a Holzkirchen Telefon Telefax Internet Besuchszeiten Mo. - Do. 08:00-12:00, 13:00-16:00 Fr. 08:00-12:00 und nach Vereinbarung
2 Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Holzkirchen lädt hierzu alle Grundeigentümer und Wirtschafter ein, deren Grundstücke im Schutzgebiet liegen oder an dieses angrenzen (siehe Lageplan). Wir bitten die Grundeigentümer, evtl. Pächter oder Miteigentümer zu verständigen. Ebenso eingeladen sind selbstverständlich alle übrigen interessierten Bürger. Über Ihr Kommen würden wir uns freuen. Mit freundlichen Grüßen Anlagen: Lageplan, Tagesordnung und Info zur Managementplanung
3 Europas Naturerbe sichern Bayerns Heimat bewahren Natura Gebiet Oberes Isartal Runde Tische zum Abschluss der Managementplanung am in Bad Tölz am in Straßlach-Dingharting am in Wallgau Programm Begrüßung Allgemeines und Hintergründe zu Natura 2000 Lebensraumtypen und Arten im Wald Lebensraumtypen und Arten im Offenland Fragen, Wünsche und Diskussion Weiteres Vorgehen Zusammenfassung der Ergebnisse Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Holzkirchen, Ebersberg und Weilheim Regierung von Oberbayern, Sachgebiet 51 Naturschutz Untere Naturschutzbehörden der Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen, München-Land und Garmisch-Partenkirchen Regionales Kartierteam Oberbayern am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg
4 Anlage: Lageplan Lage des FFH-Gebietes Oberes Isartal (rote Flächen)
5 Managementplanung für das FFH-Gebiet Oberes Isartal Ablauf Zielsetzung Bürgerbeteiligung Die Managementplanung wird im gesetzlichen Auftrag von der Höheren Naturschutzbehörde an der Regierung von Oberbayern, und der Bayerischen Forstverwaltung, vertreten durch das AELF Holzkirchen, erstellt. In einem ersten Schritt werden die jeweiligen Schutzgüter (Arten und Lebensräume) im Gebiet erfasst und in ihrem Zustand bewertet. In einem zweiten Schritt werden von den Planern für die einzelnen Schutzgüter Vorschläge erarbeitet, wie der jetzige Zustand bewahrt, beziehungsweise der gesetzlich geforderte günstige Erhaltungszustand erreicht werden kann. Sobald die Ergebnisse der Zustandserfassung vorliegen, und ggf. die Vorschläge zur Verbesserung formuliert sind, werden sie beim sogenannten Runden Tisch öffentlich vorgestellt und diskutiert. Am Runden Tisch sollen alle betroffenen Grundeigentümer, Wirtschafter, Vertreter der Interessenverbände und sonstige interessierte Bürger Platz nehmen. Als wichtiges Element der Bürgerbeteiligung soll der Runde Tisch die Managementplanung transparent halten und ihn in seiner Erstellung, wie in seiner gesamten Umsetzungszeit begleiten. Der so erarbeitete Managementplan wird nochmals öffentlich ausgelegt und tritt dann als Leitlinie für staatliches Handeln in Kraft. Er soll Klarheit und Planungssicherheit schaffen, wo und welche Maßnahmen unbedenklich, und wo besondere Rücksichtnahmen erforderlich sind. Der Managementplan ist behördenverbindlich. Für die Kommune, wie für den betroffenen Grundeigentümer, schafft er keine neuen Verpflichtungen, die nicht schon durch das bestehende gesetzliche Verschlechterungsverbot vorgegeben werden.
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