Bericht 2013 zur Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU für Bayern. Juni 2014
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- Laura Gehrig
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1 Bericht 2013 zur Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU für Bayern Juni Grundsätzliches Ziel der FFH-Richtlinie ist, für bestimmte Tier- und Pflanzenarten sowie Lebensraumtypen Bayerns günstige Erhaltungszustände zu gewährleisten. Nach Art. 11 der FFH-Richtlinie der EU überwachen die Mitgliedstaaten den Erhaltungszustand der in Art. 2 genannten Arten und Lebensräume. Art. 17 der FFH- Richtlinie verpflichtet, alle sechs Jahre u.a. über die wichtigsten Ergebnisse der in Art. 11 genannten Überwachung zu berichten. Berichtet wird somit über die Erhaltungszustände der in den Anhängen I, II, IV und V aufgelisteten Schutzgüter von gemeinschaftlichem Interesse. Der erste diesbezügliche FFH-Bericht wurde 2007 übermittelt. Mittlerweile liegt der zweite FFH-Bericht zum Jahr 2013 vor. Er beruht erstmals auf einem zwischen dem Bund und den Ländern abgestimmten und nach einheitlichen Methoden durchgeführten Monitoring. Bewertungsmaßstab für die Erhaltungszustände sind sogenannte biogeographische Regionen. Bayern hat Anteil an der kontinentalen und als einziges deutsches Bundesland auch an der alpinen biogeografischen Region. 1
2 Der vorliegende Bericht stellt den bayerischen Teilbeitrag für die Mitteilung Deutschlands an die Kommission zusammen. 2. Bewertungsgrundlagen Die Bewertung der Erhaltungszustände der Arten und Lebensraumtypen erfolgt anhand von durch die EU-Kommission festgelegten und somit EU-weit einheitlichen Parametern wie folgt: Parameter Arten Lebensraumtypen Verbreitung in biogeografischer Region X X Population der Art (Größe, Qualität) X - Habitat der Art (Größe, Qualität) X - Fläche des Lebensraumtyps (Größe) - X Strukturen und Funktionen des Lebensraumtyps - X (Qualität) Zukunftsaussichten und Beeinträchtigungen X X Die Parameter werden anhand der Daten des FFH-Monitorings bestimmt bzw. werden, von Experten eingeschätzt (z. B. Verbreitung, Zukunftsaussichten). Die Gesamtbewertung richtet sich nach der jeweils schlechtesten Bewertung eines Einzelparameters. Die folgenden Bewertungsstufen wurden verwendet: Bewertungsstufe Grün Gelb Rot Unbekannt Bedeutung Bewertungsstufe Erhaltungszustand günstig Erhaltungszustand ungünstig-unzureichend Erhaltungszustand ungünstig-schlecht Einstufung mit unbekannt (mangelndes Wissen) Auf diese Weise vorgenommene Bewertungen der relevanten Parameter werden ergänzt durch die Beurteilung von Trends über die Entwicklung der Erhaltungszustände der Arten und Lebensraumtypen in den letzten 12 Jahren. Hierzu werden ebenfalls Experteneinschätzungen herangezogen. 2
3 3. Ergebnisse des FFH-Berichts Den folgenden Kapiteln wurden die Bewertungsergebnisse zugrunde gelegt, die Bayern an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zur Erstellung des deutschen Berichtes übermittelt hat. 3.1 Lebensraumtypen Zustand 2013 In der kontinentalen biogeographischen Region wurden 2013 für Bayern 55 Lebensraumtypen (LRT) bewertet. Davon sind 18 Lebensräume im günstigen (grün), 28 im ungünstig-unzureichenden (gelb) und 9 im ungünstig-schlechten (rot) Erhaltungszustand. Somit befinden sich rd. 1/3 der Lebensraumtypen im günstigen Erhaltungszustand, rd. 2/3 hingegen in einem ungünstigen Zustand. In der alpinen biogeographischen Region wurden 44 LRT bewertet. 28 LRT befinden sich im günstigen (grün) Erhaltungszustand. Bei 11 LRT ist der Zustand ungünstig-unzureichend (gelb) und bei 3 LRT ungünstig-schlecht (rot). Bei 2 LRT reichen die Erkenntnisse für eine Bewertung nicht aus, ihre Erhaltungszustände wurden mit unbekannt eingestuft. Der Anteil an Lebensräumen im günstigen Erhaltungszustand ist somit in der alpinen Region mit rd. 2/3 beinahe doppelt so hoch wie in der kontinentalen Region. Auf der anderen Seite sind aber auch im Alpenbereich knapp 1/3 der Lebensraumtypen in einem ungünstigen Erhaltungszustand. Abb. 1: Bewertungen der Lebensraumtypen in der kontinentalen und alpinen biogeografischen Region im Vergleich der FFH-Berichte 2013 und
4 Trendaussagen Im Vergleich zwischen 2007 und 2013 ist die Zahl der günstig (grün) bewerteten LRT in der kontinentalen biogeographischen Region zurückgegangen. Der Anteil hat 2007 ca. 40% betragen und beträgt nunmehr ca. 1/3. Dies bedeutet eine Zunahme von Lebensraumtypen mit ungünstigen Erhaltungszuständen. Dabei handelt es sich sowohl um methodisch bedingte veränderte Einstufungen als auch um tatsächliche ungünstige Veränderungen, z.b. durch Rückgang von Populationen. Die Zahl der ungünstig-schlecht (rot) bewerteten LRT hat sich von 10 auf 9 verringert. Aufgrund eines verbesserten Wissenstands musste kein LRT mehr als unbekannt eingestuft werden. Aufgrund der Zunahme der LRT im ungünstigen Erhaltungszustand ist der Handlungsbedarf zur Erreichung eines günstigen Erhaltungszustandes gewachsen. In der alpinen biogeographischen Region haben sich die Erhaltungszustände der LRT gegenüber 2007 nur wenig verändert (Abb. 1). Handlungsbedarf besteht insbesondere bei den erneut ungünstig-schlecht (rot) bewerteten LRT. 3.2 Arten Zustand 2013 In der kontinentalen biogeographischen Region in Bayern wurden Arten bewertet (siehe Abb. 2). Davon sind 48 Arten im günstigen (grün) Erhaltungszustand, 57 Arten wurden mit ungünstig-unzureichend (gelb) und 31 Arten mit ungünstig-schlecht (rot) bewertet. Somit befinden sich rund 1/3 in einem günstigen Erhaltungszustand, rd. 60 % im ungünstigen Erhaltungszustand. Es sind noch 9 Arten aufgrund mangelnder Erkenntnisse mit unbekannt eingestuft. In der alpinen biogeographischen Region wurden 84 Arten bewertet. 31 Arten befinden sich im günstigen (grün) Erhaltungszustand, 18 sind mit ungünstig-unzureichend (gelb) und 10 mit ungünstig-schlecht (rot) bewertet. Rund 37 % der Arten sind somit im günstigen Erhaltungszustand, rund 1/3 im ungünstigen Erhaltungszustand. Mit unbekannt sind 25 Arten eingestuft. 4
5 Abb. 2: Bewertungen der Tier- und Pflanzenarten in der kontinentalen und alpinen biogeografischen Region im Vergleich der FFH-Berichte 2013 und 2007 Trendaussagen Gegenüber 2007 wurden in der kontinentalen Region zusätzlich 11 Arten bewertet (Abb. 2). Die Gründe hierfür liegen u. a. in der Wiederentdeckung einiger Arten, die als verschollen galten, wie z.b. der Steingressling (Fisch) oder der Schmalbindige Breitflügel-Tauchkäfer (Schwimmkäfer). Im Vergleich zu 2007 ist in der kontinentalen Region ein leichter Rückgang der ungünstigschlecht (rot) bewerteten Arten festzustellen. Die günstig (grün) bewerteten Arten sind auf einem ähnlichen Niveau wie Dem steht allerdings wie bei den Lebensraumtypen eine erhebliche Zunahme der ungünstig-unzureichend (gelb) bewerteten Arten gegenüber. Auch hier sind methodische bedingte Änderungen aber auch tatsächliche Veränderungen der Erhaltungszustände anzuführen. Positiv hervorzuheben ist der deutliche Rückgang der unbekannt eingestuften Arten. In der alpinen Region haben sich die Erhaltungszustände gegenüber 2007 wenig verändert. Bei den Schutzgütern in günstigem Erhaltungszustand ergab sich eine Verschiebung von 35 im Jahre 2007 zu 31 im Jahre Für diese Änderungen sind vorrangig methodische Einstufungen maßgebend. 3.3 Beispiele für Veränderungen in der Bewertungseinstufung In der kontinentalen biogeographischen Region haben sich bei 10 Lebensraumtypen (18 %) und 17 Arten (12 %) Verschlechterungen ergeben. Beispiele hierfür sind Arten wie der Frauenschuh, die Bechsteinfledermaus oder der Kammmolch. Verbessert haben sich die 5
6 Erhaltungszustände bei 3 Lebensraumtypen (5 %) und 14 Arten (10 %). So ist die Entwicklung der Steppenrasen oder der Bodensauren Fichtenwälder sowie des Gelbringfalters oder der Mopsfledermaus (siehe Abb. 3) positiv bewertet Anzahl Schutzgüter mit Beispielen Verbesserungen 5 (Steppenrasen, Mopsfledermaus) 12 (Bodensaure Fichtenwälder, Gelbringfalter) Verschlechterungen 1 (Dreimänniges Zwerglungenmoos) 21 (Frauenschuh, Bechsteinfledermaus) 5 (Kammmolch, Alpine Flüsse mit Lavendelweide) Abb. 3: Anzahl und Beispiele für Verbesserungen oder Verschlechterungen des Erhaltungszustands bei den Schutzgütern in der kontinentalen biogeografischen Region In der alpinen biogeographischen Region haben sich ein Lebensraumtyp und 4 Arten verschlechtert. Beispiele hierfür sind die Gelbbauchunke oder die Übergangs- und Schwingrasenmoore. Dagegen ist beispielsweise beim Gelbringfalter wie in der kontinentalen Region auch in der alpinen Region eine positive Entwicklung zu verzeichnen. Verbesserungen zeigen sich bei einem Lebensraumtyp und bei 2 Arten (siehe Abb. 4) Anzahl Schutzgüter mit Beispielen Verbesserungen 3 (Gelbringfalter, Stillgewässer mit Pioniervegetation) Verschlechterungen 3 (Gelbbauchunke, Dunkler-Wiesenknopf-Ameisenbläuling, Übergangs- und Schwingrasenmoore) 1 (Mauereidechse) Abb. 4: Anzahl und Beispiele für Verbesserungen oder Verschlechterungen des Erhaltungszustands bei den Schutzgütern in der alpinen biogeografischen Region 6
7 4. Handlungsbedarf Aus europarechtlichen Gründen ist die Erhaltung oder Wiederherstellung günstiger Erhaltungszustände für die Schutzgüter der FFH-Richtlinie notwendig. Daher besteht Handlungsbedarf insbesondere bei den Schutzgütern, die einen ungünstig-schlechten (rot) Erhaltungszustand oder einen ungünstig-unzureichenden (gelb) Erhaltungszustand bei anhaltender Gefährdungslage aufweisen. Die folgende Tabelle zeigt einige Beispiele mit dringendem Handlungsbedarf. Schutzgüter kontinentale und alpine biogeographische Region (Beispiele) Flachland-Mähwiesen Bergmähwiesen Streu-, Moor- und Brenndoldenwiesen Alpine Flüsse Flüsse mit Schlammbänken mit Pioniervegetation Moore (Hoch-, Übergangs- und Niedermoore, Schwingrasen) (verschiedene Lebensraumtypen) Amphibien o Gelbbauchunke o Kammmolch o Kreuzkröte o Wechselkröte Handlungbedarf/Maßnahmen (Beispiele) Verstärkte Kooperation mit der Landwirtschaft (Initiierung von Grünlandmodellprojekten) Anwendung/Weiterentwicklung der Agrarumweltprogramme Umsetzung bestehender Managementpläne in FFH-Gebieten BayernNetzNatur-Projekte entwickeln/umsetzen Eigenverantwortung der Landwirtschaft erforderlich Renaturierungsmaßnahmen Zusammenwirken mit der Umsetzung von Maßnahmenprogrammen und Bewirtschaftungsplänen nach WRRL Verbesserung der Längs- und Quervernetzung Sicherung und Wiederherstellung des Wasser- und Nährstoffhaushaltes Spezielle Umsetzungsprojekte z.b. Klimaschutzprogramm (Moore) Artenhilfsprogramme ausbauen und neue starten Pilotprojekte mit Abbauunternehmen initiieren Verstärkter Erhalt und Neuschaffung von Laichgewässern Verbesserung der Landlebensräume um Laichgewässer Verstärkter Einsatz Förderprogramme Flächenkauf 7
8 5. Übergreifendes Handlungskonzept Vorrangig kommt es darauf an, die folgenden Maßnahmen konsequent und kontinuierlich umzusetzen: Mittelfristig ist bei zahlreichen Schutzgütern eine Trendumkehr im Hinblick auf die Erhaltungszustände notwendig. Hier ist verstärktes Engagement von Eigentümern, Bewirtschaftern, Nutzern, Bürgern, Vereinen, Verbänden und Kommunen erforderlich. Die Managementplanung für die FFH-Gebiete ist konsequent fortzuführen und die Umsetzung der Managementpläne zusammen mit den Eigentümern, Bewirtschaftern sowie Verbänden und Kommunen attraktiver zu machen. Die Umsetzung von Natura 2000-Projekten ist so zu intensivieren, dass vor allem bei den Schutzgütern, die einen anhaltend unzureichend-schlechten Erhaltungszustand oder anhaltende Gefährdungsprognosen haben, Verbesserungen erreicht werden können. Life-Projekte und BayernNetzNatur-Projekte sind weiterhin zu nutzen und weiter zu entwickeln. Vertragsnaturschutz und die Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinie sind weiter zu entwickeln und verstärkt zu nutzen. Artenhilfsprogramme sind fortzuführen und Hilfsprogramme für besonders gefährdete Arten und Lebensräume (siehe oben) zu starten. Das Monitoring nach Art. 11 der FFH-Richtlinie ist fortzusetzen, der Kenntnisstand über unbekannt bewertete Schutzgüter ist weiter zu verbessern Die Gebietsbetreuungen für Natura 2000-Gebiete sind fortzuführen, die Bevölkerung über die Gebiete zu informieren und Natura-Partnerschaften einzuführen. Es soll eine Imagekampagne für Natura 2000 initiiert werden, um Schutz und Pflege des Gebietssystems Natura 2000 als wesentliche Daseinsvorsorge und als unabdingbares Naturerbe Bayerns begreifbar zu machen. Handlungsbedarf und Maßnahmen sollen in das geplante Biodiversitätsprogramm Bayern 2030 eingebunden werden. 8
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