Neues bei UVP und NATURA 2000 Auswirkungen auf Genehmigungsverfahren
|
|
- Walther Goldschmidt
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Neues bei UVP und NATURA 2000 Auswirkungen auf Genehmigungsverfahren Dr. Dieter Reiml Fachtagung Immissionsschutz und Störfallvorsorge, 23. Oktober, München TÜV SÜD Industrie Service GmbH
2 Gliederung 1. Neuere Entwicklungen bei der UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung) 2. Entwicklungen bei der NATURA 2000 VP (Verträglichkeitsprüfung) 3. Das neue Umweltschadensgesetz (USchadG) TÜV SÜD Industrie Service GmbH Auswirkungen auf Genehmigungsverfahren, Dr. Reiml / Immissionsschutz und Störfallvorsorge, 23. Okt. / München 2
3 UVP-Gesetz UVP-Gesetz vom Gesetz zur Einführung einer Strategischen Umweltprüfung und zur Umsetzung der Richtlinie 2001/42EG, zuletzt geändert durch das Gesetz über die Öffentlichkeitsbeteligung in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG (Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz) vom 9. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2819) Eigenständige Schutzgüter Menschliche Gesundheit Biologische Vielfalt SUP Umweltprüfung für Pläne und Projekte TÜV SÜD Industrie Service GmbH Auswirkungen auf Genehmigungsverfahren, Dr. Reiml / Immissionsschutz und Störfallvorsorge, 23. Okt. / München 3
4 UVP Menschliche Gesundheit TÜV SÜD Industrie Service GmbH Auswirkungen auf Genehmigungsverfahren, Dr. Reiml / Immissionsschutz und Störfallvorsorge, 23. Okt. / München 4
5 UVP Biologische Vielfalt TÜV SÜD Industrie Service GmbH Auswirkungen auf Genehmigungsverfahren, Dr. Reiml / Immissionsschutz und Störfallvorsorge, 23. Okt. / München 5
6 Strategische Umweltprüfung (SUP) 1. Bauleitplanung (FNP, B-Plan) BauGB Faktisch wenige Änderungen gegenüber vor 1985 Beratungsbedarf, Gutachtensbedarf bei Kommunen besteht 2. Andere Pläne und Projekte Geringes Bedürfnis nach Beratung und Gutachten 3. Monitoring Durch Gutachterleistung i.d.r. integriert in vorhandene Abläufe, bzw. nur geringer Zusatzaufwand TÜV SÜD Industrie Service GmbH Auswirkungen auf Genehmigungsverfahren, Dr. Reiml / Immissionsschutz und Störfallvorsorge, 23. Okt. / München 6
7 NATURA 2000 Die Richtlinien EU-Richtlinie 92/43 Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) EU-Richtlinie 79/409 Vogelschutz-Richtlinie (SPA-Richtlinie) TÜV SÜD Industrie Service GmbH Auswirkungen auf Genehmigungsverfahren, Dr. Reiml / Immissionsschutz und Störfallvorsorge, 23. Okt. / München 7
8 FFH-Verträglichkeitsprüfung Natura 2000 Verträglichkeitsprüfung Grundsätzlich in jedem Genehmigungsverfahren zu beachten Ein Projekt könnte ein FFH-Gebiet erheblich beeinträchtigen FFH-Vorprüfung Erhebliche Beeinträchtigungen nicht mit Sicherheit auszuschließen FFH-Verträglichkeitsprüfung TÜV SÜD Industrie Service GmbH Auswirkungen auf Genehmigungsverfahren, Dr. Reiml / Immissionsschutz und Störfallvorsorge, 23. Okt. / München 8
9 Bedeutung der FFH-VP im Genehmigungsverfahren Aktuell oft das wichtigste Kriterium Schutzgebietsausweisung auf EU-Ebene Rechtsstreitigkeiten auch auf EU-Ebene (EUGH) manchmal rechtliche Unsicherheiten manchmal fachliche Unsicherheiten Auslegung der erheblichen Betroffenheit räumliche Betroffenheit vieler Unternehmen TÜV SÜD Industrie Service GmbH Auswirkungen auf Genehmigungsverfahren, Dr. Reiml / Immissionsschutz und Störfallvorsorge, 23. Okt. / München 9
10 Ausgewiesene NATURA 2000 Gebiete Belgien Dänemark Deutschland Griechenland Spanien Irland Italien FFH [%] 14,1 22,3 8,1 6,1 17,8 3,2 7,1 Vogelschutz [%] 10,4 23,8 9,0 20,6 23,5 14,2 13,7 TÜV SÜD Industrie Service GmbH Auswirkungen auf Genehmigungsverfahren, Dr. Reiml / Immissionsschutz und Störfallvorsorge, 23. Okt. / München 10
11 Betroffenheit Betroffenheit nicht nur durch direkten Eingriff Auch indirekte Einwirkungen, Fernwirkungen (Luft, Abwasser...) TÜV SÜD Industrie Service GmbH Auswirkungen auf Genehmigungsverfahren, Dr. Reiml / Immissionsschutz und Störfallvorsorge, 23. Okt. / München 11
12 Erheblichkeit Was ist erheblich? Lebensraum Magere Flachland-Mähwiesen: Bagatellgrenze 25 m2 bei Flächenentzug? Critical Load für N in Vorbelastung überschritten: Nur noch 0-Zusatzbelastung möglich, so lange durch andere Maßnahmen N-Eintrag < Critical Load? TÜV SÜD Industrie Service GmbH Auswirkungen auf Genehmigungsverfahren, Dr. Reiml / Immissionsschutz und Störfallvorsorge, 23. Okt. / München 12
13 Eckpfeiler Genehmigungs- fähigkeit Ergibt die Prüfung der Verträglichkeit, dass das Projekt zu erheblichen Beeinträchtigungen führen kann, ist es unzulässig Ausnahmen Nur aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses oder zumutbare Alternativen, den mit dem Projekt verfolgten Zweck an anderer Stelle oder mit geringeren Beeinträchtigungen zu erreichen, nicht gegeben sind. Ausnahmen von den Ausnahmen Prioritäre Arten, prioritäre Lebensräume TÜV SÜD Industrie Service GmbH Auswirkungen auf Genehmigungsverfahren, Dr. Reiml / Immissionsschutz und Störfallvorsorge, 23. Okt. / München 13
14 Was ist zu untersuchen? In Bayern: Gemeinsame Bekanntmachung Schutz des Europäischen Netzes NATURA 2000 Erhaltungsziele (EHZ) natürliche Lebensräume (LRT) Arten Erhalt der Auwälder mit standortheimischer Baumartenzusammensetzung sowie natürlicher / naturnaher bestands- und Altersstruktur: Sicherung eines naturnahen Gewässerregimes mit regelmäßiger Überflutung bzw. Überstauung. Erhaltung eines hohen Alt- und Totholzanteils, der Höhlen- und Horstbäume und Sicherung ungenützter Auwaldbereiche; Sicherung der natürlichen Entwicklung auf neu entstehenden Waldblößen. Formationen von Juniperus communis auf Kalkheiden und -rasen. Anhang II FFH-Richtlinie: Biber, Hirschkäfer, Frauenschuh... Anhang IV FFH-Richtlinie: Wildkatze, Moorfrosch, Kleefarn... Anhang I SPA-Richtlinie: Sterntaucher, Schwarzstorch, Elenorenfalke TÜV SÜD Industrie Service GmbH Auswirkungen auf Genehmigungsverfahren, Dr. Reiml / Immissionsschutz und Störfallvorsorge, 23. Okt. / München 14
15 Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung sap Prüfung der Verträglichkeit mit streng geschützten Arten TÜV SÜD Industrie Service GmbH Auswirkungen auf Genehmigungsverfahren, Dr. Reiml / Immissionsschutz und Störfallvorsorge, 23. Okt. / München 15
16 Augemaß auch bei sap Abschichtung 1. Schritt Arten für die Betroffenheit mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann 2. Schritt Bestandsaufnahme, Potenzialanalyse 3. Schritt Untersuchung einzelner Arten TÜV SÜD Industrie Service GmbH Auswirkungen auf Genehmigungsverfahren, Dr. Reiml / Immissionsschutz und Störfallvorsorge, 23. Okt. / München 16
17 Umweltschadensgesetz (USchadG) Seit 1. Mai 2007 in Kraft (Direktwirkung) EU-Richtlinie 2004/35/EG über die Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden ( Umwelthaftungsrichtlinie ) Haftungs- risiken Verantwortlichkeit für reine Umweltschäden Haftung nicht nur bei Betrieb einer Anlage, sondern für jede berufliche Tätigkeit Gefährdungshaftung für in Anlage 1 genannten beruflichen Tätigkeiten bei sonstigen beruflichen Tätigkeiten nur Verschuldenshaftung bei Schäden an Biodiversität Prinzip der Naturalrestitution Schadensumfang kann erheblich sein, vor allem bei Biodiversität Keine Haftungshöchstgrenzen Haftung auch bei genehmigten Tätigkeiten Klagerecht anerkannter Umweltverbände TÜV SÜD Industrie Service GmbH Auswirkungen auf Genehmigungsverfahren, Dr. Reiml / Immissionsschutz und Störfallvorsorge, 23. Okt. / München 17
18 Was ist ein Umweltschaden? Definition 2 Nr. 1 USchadG a) Schädigung von Arten und natürlichen Lebensräumen durch Verursachen erheblicher nachteiliger Auswirkungen auf die Erreichung oder Beibehaltung eines günstigen Erhaltungszustands b) Schädigung der Gewässer (inkl. Grundwasser) durch Verursachen erheblicher nachteiliger Auswirkungen auf den Zustand oder das Potenzial eines Gewässers c) Schädigung des Bodens durch Verursachen einer Beeinträchtigung der Bodenfunktionen und Gefahren für die menschliche Gesundheit TÜV SÜD Industrie Service GmbH Auswirkungen auf Genehmigungsverfahren, Dr. Reiml / Immissionsschutz und Störfallvorsorge, 23. Okt. / München 18
19 Was ist kein Umweltschaden? a) Schädigung von Arten und natürlichen Lebensräumen, soweit diese zuvor ermittelt und ausdrücklich zugelassen wurden im Rahmen einer FFH-VP auf der Grundlage einer naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung b) Schädigung der Gewässer bei nachteiligen Auswirkungen, die nach der WRRL zulässig sind c) Schädigung von Luft Klima TÜV SÜD Industrie Service GmbH Auswirkungen auf Genehmigungsverfahren, Dr. Reiml / Immissionsschutz und Störfallvorsorge, 23. Okt. / München 19
20 Beispiel Ereignis 1998 in Spanien Bruch eines Staudammes daraus resultierende Umweltverschmutzung Naturschutzgebiet / NATURA 2000-Gebiet Schäden an Privatgütern 10 M Umweltschaden 170 M TÜV SÜD Industrie Service GmbH Auswirkungen auf Genehmigungsverfahren, Dr. Reiml / Immissionsschutz und Störfallvorsorge, 23. Okt. / München 20
21 Wer haftet? 2 Nr. 1 USchadG Definition Jede natürliche oder juristische Person, die eine berufliche Tätigkeit ausübt oder bestimmt... und dadurch unmittelbar einen Umweltschaden oder die unmittelbare Gefahr eines solchen Schadens verursacht. juristische Person das Unternehmen natürliche Person Vorstände, Geschäftsführer sonstige Mitarbeiter mit Leitungsfunktionen (- jeder Mitarbeiter) Die Haftung endet nicht mit dem Ausscheiden aus dem Unternehmen! TÜV SÜD Industrie Service GmbH Auswirkungen auf Genehmigungsverfahren, Dr. Reiml / Immissionsschutz und Störfallvorsorge, 23. Okt. / München 21
22 Risikomanagement Mögliche Strategien Die Umweltrisiken aus den beruflichen Tätigkeiten identifizieren Die umweltgefährlichen Tätigkeiten überwachen Mängel umgehend beseitigen Maßnahmen zur Vermeidung und Abwehr dokumentieren Interne Kommunikation Externe Kommunikation Das Umfeld analysieren Das Umfeld beobachten Möglichkeiten aus der FFH-VP nutzen TÜV SÜD Industrie Service GmbH Auswirkungen auf Genehmigungsverfahren, Dr. Reiml / Immissionsschutz und Störfallvorsorge, 23. Okt. / München 22
23 Offene Fragen Auch Beeinträchtigungen von Arten und Lebensräumen außerhalb von NATURA 2000-Gebieten? Bestimmung des Sanierungsumfangs (vor allem Biodiversität) Festlegen der Erheblichkeitsschwelle eines Schadens Zulässigkeit von Sanierungsmaßnahmen durch Behörde vor Tätigwerden des Verursachers? ( 8 Abs. 1) Zuordnen von Schadensanteilen bei mehreren Verursachern TÜV SÜD Industrie Service GmbH Auswirkungen auf Genehmigungsverfahren, Dr. Reiml / Immissionsschutz und Störfallvorsorge, 23. Okt. / München 23
24 Ansprechpartner Dr. Dieter Reiml TÜV SÜD Industrie Service GmbH Westendstraße München Tel TÜV SÜD Industrie Service GmbH
Manche Schäden sind kaum zu ersetzen. Umweltschadensversicherung
Manche Schäden sind kaum zu ersetzen Umweltschadensversicherung Von der EU-Umwelthaftungsrichtlinie zum neuen Umweltschadensgesetz Die Europäische Union hat am 30. April 2004 die Umwelthaftungsrichtlinie
MehrUmweltschadengesetz und Umweltversicherung
Umweltschadengesetz und Umweltversicherung Dr. Robert Schmidt-Thomé Risk Management Versicherungskammer Bayern Seite 1 Umweltschadengesetz Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments
MehrEU-Umwelthaftung und Biodiversität - neue Risiken für die Industrie - Haftung und Versicherung
EU-Umwelthaftung und Biodiversität Haftung und Versicherung 1 Handelsblatt vom 28.02.2007: Umsetzung der EU-Richtlinie 2004/35/EG über die Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden verschärft
MehrBiodiversität und Unternehmen
1.Treffen Kontaktnetzwerk Unternehmen Biologische Vielfalt 2020 Dipl. - Ing. Peter Smeets Landschaftsarchitekt, BDLA Zehntwall 5-7 50374 Erftstadt 02235 / 685.359-0 kontakt@la-smeets.de Februar 2014 2
MehrSchärfere Haftung in Sachen Umwelt.
Schärfere Haftung in Sachen Umwelt. Das Umweltschadensgesetz. Wichtige Informationen zum USchadG! DER FELS IN DER BRANDUNG Das neue Umweltschadensgesetz. Umweltschutz hat in Deutschland einen sehr hohen
MehrDefinition und Abgrenzung des Biodiversitätsschadens
Fachtagung Schöner Schaden! Biodiversitätsschäden in der Umwelthaftungsrichtlinie Definition und Abgrenzung des Biodiversitätsschadens Universität für Bodenkultur Wien Department für Raum, Landschaft und
MehrUmsetzung der Hessischen Biodiversitätsstrategie
Regierungspräsidium Darmstadt Umsetzung der Hessischen Biodiversitätsstrategie unter Verwendung einer Präsentation des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Kreiskonferenz Groß-Gerau, 27. Mai
MehrErweiterung der Haftung für Umweltschäden. Umweltschadensgesetz (USchadG) und Umweltschadensversicherung (USV) 1. Vorbemerkung 2
Erweiterung der Haftung für Umweltschäden Umweltschadensgesetz (USchadG) und Umweltschadensversicherung (USV) Inhalt Seite 1. Vorbemerkung 2 2. Umweltschadensgesetz (USchadG) 2 2.1 Zweck des Umweltschadengesetzes
MehrAlt- und Totholzkonzept (AuT-Konzept)
Alt- und Totholzkonzept (AuT-Konzept) Naturschutzrechtlicher Rahmen Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Abteilung Waldwirtschaft und Naturschutz Mustervortrag für die Multiplikatoren 2009 Übersicht
MehrStadt Wilhelmshaven Der Oberbürgermeister Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Stadt Wilhelmshaven Der Oberbürgermeister Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 16.07.2014 die 74. Änderung
MehrUmweltprüfungen. Das USchadG aus der Sicht der Planung: Wolfgang Peters Bosch & Partner GmbH, Berlin. bosch & partner
Das USchadG aus der Sicht der Planung: Haftungsfreistellung f t durch Umweltprüfungen Wolfgang Peters Bosch & Partner GmbH, Berlin www.boschpartner.de Enthaftung nach Art. 2, Nr. 1 Umwelthaftungsrichtlinie
MehrDas neue Bundesumwelthaftungsgesetz (B-UHG, BGBl I 55/2009 vom ) Umweltsanierungs-Kostenversicherung (USKV)
Das neue Bundesumwelthaftungsgesetz (B-UHG, BGBl I 55/2009 vom 19.6.2009) und die darauf aufbauende Versicherungslösung Umweltsanierungs-Kostenversicherung (USKV) auf der Grundlage der Musterbedingungen
MehrDie deutschen Berichte zu Natura 2000: Ergebnisse und Schlußfolgerungen
Die deutschen Berichte zu Natura 2000: Ergebnisse und Schlußfolgerungen Frank Klingenstein Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit EIN Schutzinstrument der FFH- und Vogelschutz-Richtlinie
MehrStrategische Umweltprüfung (SUP. Lëtzebuerg besser plangen
Strategische Umweltprüfung (SUP Lëtzebuerg besser plangen Rechtsgrundlage und Zielsetzung Rechtsgrundlage: Bei der Aufstellung und Änderung bestimmter Pläne und Programme, wie der vier Plans Sectoriels
MehrManagementpläne für die Natura 2000-Gebiete in der deutschen AWZ
Eine Zukunftsaufgabe in guten Händen Managementpläne für die Natura 2000-Gebiete in der deutschen AWZ - Methodik der entwicklung - Dr. Matthias Steitz, Dr. Jochen Krause (BfN, Fachgebiet Meeres- und Küstennaturschutz)
MehrAuswirkungen von straßenbürtiger Stickstoffdeposition auf FFH-Gebiete LEITFADEN
Auswirkungen von straßenbürtiger Stickstoffdeposition auf FFH-Gebiete LEITFADEN Stand: September 2014 Auswirkungen von straßenbürtiger Stickstoffdeposition auf FFH- Gebiete Auftraggeber: Landesbetrieb
MehrUmweltschutz durch Umwelthaftung Das Umweltschadensgesetz
Umweltschutz durch Umwelthaftung Das Umweltschadensgesetz Michael Marty Umweltbundesamt Fachgebiet Rechtswissenschaftliche Umweltfragen 1/19 Überblick I. Der Weg zur UmwelthaftungsRL II. Der Haftungstatbestand
MehrDie planungsrechtliche Steuerung von Mobilfunkanlagen im Außenbereich
Die planungsrechtliche Steuerung von Mobilfunkanlagen im Außenbereich Rechtsanwalt Frank Sommer Oberbergkirchen, 15. Februar 2012 RA Frank Sommer: Steuerung von Mobilfunkanlagen im Außenbereich Vorstellung
MehrInhalt. UVP- RL- Novelle. 1 Recht / Urteile 2 Methodik / Fallbeispiele 3 Ausblick / Neue Arbeitsfelder? Umweltprüfungen aktuelle Tendenzen
UVP- RL- Novelle B. B. N. - AK LandschaDsplanung 11.4.2014, Uni Kassel Joachim Hartlik Inhalt 1 Recht / Urteile 2 Methodik / Fallbeispiele 3 Ausblick / Neue Arbeitsfelder? 1 1 Recht / Urteile 4 Begriffe
MehrNatura Das europäische Netz der biologischen Vielfalt
Natura 2000 Das europäische Netz der biologischen Vielfalt Die mittelhessischen Buchenwälder, die alte Zitadelle in Spandau, das Elbetal, das Wattenmeer und der ehemalige Truppenübungsplatz Münsingen sie
MehrAusgangszustandsbericht bei Genehmigungsverfahren
Ausgangszustandsbericht bei Genehmigungsverfahren Dipl.-Geogr. Eila Eichhorn IDU IT+Umwelt GmbH Was ist ein AZB? Inhalt eines AZB? Wer muss einen AZB vorlegen? 01.10.2015 Ausgangszustandsbericht bei Genehmigungsverfahren
Mehr32 (5) BNatSchG selbstständige Bewirtschaftungspläne oder Teile anderer Pläne
Bundeswaldgesetz Bund 11 nach Kahlschlag Pflicht zur (BWaldG) Länder Wiederaufforstung 12 (3) Kahlschlag im Schutzwald genehmigungsbedürftig näheres Ländersache Änderungen 2009 bezogen sich auf Erstaufforstung,
MehrManagementplan für das FFH-Gebiet DE 2533-301 Sude mit Zuflüssen. - Einführung in das Thema -
Managementplan für das FFH-Gebiet DE 2533-301 Sude mit Zuflüssen - Einführung in das Thema - Christian Lange, Abt. Naturschutz und Landschaftspflege 26. November 2009 Inhalt Was versteckt sich hinter NATURA
MehrDE Pritzerber See Abschnitt-Nr.: DE _P01 Segmente (fortlaufend): A82 C06. nein welche: ja nein welche:
Abschnitt-Nr.: _P01 Segmente (fortlaufend): A82 C06 Nr. der Maßnahme: M01 Konzeptionelle Maßnahme Erstellung von Konzeptionen/Studien /Gutachten Ursachenerkennung und Maßnahmenableitung zur Erreichung
MehrAusbau des Übertragungsnetzes: Umsetzung der neuen Vorgaben nach EnWG und NABEG
Ausbau des Übertragungsnetzes: Umsetzung der neuen Vorgaben nach EnWG und NABEG Dr. Elke Weingarten (Bosch & Partner Berlin) Büro Herne Kirchhofstr. 2c 44623 Herne Büro Hannover Lister Damm 1 30163 Hannover
MehrPRAXIS DER GENEHMIGUNG VON WINDENERGIEANLAGEN AUS
Informationsdienst Umweltrecht (IDUR) e.v. Niddastr. 74, 60329 Frankfurt - www.idur.de PRAXIS DER GENEHMIGUNG VON WINDENERGIEANLAGEN AUS NATURSCHUTZRECHTLICHER SICHT - RA Dirk Teßmer - Vortrag anlässlich
MehrAspekte des Artenschutzes und der FFH-Verträglichkeit bei der Genehmigung von Windenergieanlagen
Aspekte des Artenschutzes und der FFH-Verträglichkeit bei der Genehmigung von Windenergieanlagen Dr. Matthias Kaiser LANUV NRW FB24 Artenschutz - Vogelschutzwarte vorgelagerte Vorbereitung der Artenschutzprüfung:
MehrIntegrierte Managementsysteme Eichenstraße 7b Germering 1. Umweltmanagement
1. Umweltmanagement Das Ansehen und die Zuverlässigkeit eines Unternehmens, sowie die Qualität seiner Produkte und Leistungen werden zunehmend auch nach den Umweltleistungen und Umweltauswirkungen eines
MehrMultilaterale Umweltabkommen Anzahl der Beitritte ausgewählter Staaten
Anhang Diagramm 1: Territoriale Ausdifferenzierung und internationale Verrechtlichung in der Umweltpolitik ausgewählter Staaten (Quelle: http://www.ecolexorg) Multilaterale Umweltabkommen 197-2 Anzahl
MehrUmweltschadengesetz. Von: Rechtsanwalt Holger Steiger. Inform ationsdienst Um weltrecht e.v.
Umweltschadengesetz Von: Rechtsanwalt Holger Steiger Inform ationsdienst Um weltrecht e.v. Allgemeines Das Um weltschadengesetz (USchadG) befasst sich m it der Vermeidung und Sanierung von Schäden Zielist
MehrRechtsschutz der Öffentlichkeit im EU-Vergleich. Siim Vahtrus Wien,
Rechtsschutz der Öffentlichkeit im EU-Vergleich Siim Vahtrus Wien, 17.06.2016 Inhalt des Vortrags Besonderheiten des Rechtsschutzes im Bereich Umweltrecht Hintergrund und Begründung der Regeln Sonderregeln
MehrTagung Recht, Versicherung und Finanzierung der Biogaseinspeisung Lüneburg, den 06.10.2010 Dipl. Ing. agr. Knuth Thiesen
Tagung Recht, Versicherung und Finanzierung der Biogaseinspeisung Lüneburg, den 06.10.2010 Dipl. Ing. agr. Knuth Thiesen 2009 VGH Versicherungen Roter Faden Allgemein Baurisiko Betriebsstättenrisiko Leistungsrisiko
Mehr44-49 Unterabschnitt 2 Dienstunfähigkeit
TK Lexikon Arbeitsrecht Bundesbeamtengesetz 44-49 Unterabschnitt 2 Dienstunfähigkeit 44 Dienstunfähigkeit HI2118746 HI2118747 (1) 1 Die Beamtin auf Lebenszeit oder der Beamte auf Lebenszeit ist in den
MehrWindenergie und Naturschutz
Windenergie und Naturschutz Mathias Reitberger Rechtsanwalt- Fachanwalt für Verwaltungsrecht Kanzlei Augsburg Bergiusstr. 15 86199 Augsburg Tel.: 08 21 / 90 630 0 Fax: 08 21 / 90 630 11 E- Mail: kanzlei@meidert-
MehrAnhang C. Prüfbögen der im Regionalplan Arnsberg, Sachlicher Teilplan Energie, nicht dargestellten Windenergiebereiche (Alternativen)
Anhang C Prüfbögen der im Regionalplan Arnsberg, Sachlicher Teilplan Energie, nicht dargestellten Windenergiebereiche (Alternativen) 205 1. Allgemeine Informationen Kartenausschnitt (M. 1:50.000) 1.01
MehrGenehmigungsrechtliche Anforderungen an den Bau von Biogasanlagen
Genehmigungsrechtliche Anforderungen an den Bau von Biogasanlagen von RA Johannes Bohl Fachanwalt für Verwaltungsrecht 30.03.2006 1 0. Gliederung 1. Einführung 2. Genehmigungsverfahren 3. Materielle Genehmigungsvoraussetzungen
Mehr2 Die Wechselwirkungen zwischen nationalen Preissetzungsverfahren für Arzneimittel in der EU-1 Tom Stargardt, Jonas Schreyögg Fachgebiet Management im Gesundheitswesen Technische Universität Berlin Regulierung
MehrStrategien der Konfliktminderung bei der Nutzung der Windenergie in Waldgebieten. 20. Windenergietage Brandenburg Berlin, 26.10.
Strategien der Konfliktminderung bei der Nutzung der Windenergie in Waldgebieten 20. Windenergietage Brandenburg Berlin, 26.10.2011 Dr. Wolfgang Peters Büro Herne Kirchhofstr. 2c 44623 Herne Büro Hannover
MehrRisikomanagement in Theorie und Praxis
Risikomanagement in Theorie und Praxis Prof. Dr. Wolfgang Voit Philipps-Universität Marburg Forschungsstelle für Lebensmittelrecht Anforderungen an ein sicheres Lebensmittel Art. 14 VO 178/2002 Gesundheitsschädlich
MehrDokument Nr. 4.1/ Stand:
Dokument Nr. 4.1/ 2015-07-14 Stand: 14.07.2015 Vorschläge zur Anpassung der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft TA
MehrChloroNet Teilprojekt Risikomanagement. Beispiele zur Anwendung der Kriterien für einen Sanierungsunterbruch Fallbeispiel A
ChloroNet Teilprojekt Risikomanagement Beispiele zur Anwendung der Kriterien für einen Sanierungsunterbruch Fallbeispiel A Dr. AWEL Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft 1 Fallbeispiel A: Chemische
MehrG e s e t z vom , mit dem das Kärntner Kulturpflanzenschutzgesetz geändert wird
G e s e t z vom 26.5.2011, mit dem das Kärntner Kulturpflanzenschutzgesetz geändert wird Der Landtag von Kärnten hat in Ausführung des Pflanzenschutzgesetzes 2011, BGBl. I Nr. 10/2011, beschlossen: Artikel
MehrNachhaltigkeit durch Förderung? Strategien der Agrarumweltförderung in Sachsen
Nachhaltigkeit durch Förderung? Strategien der Agrarumweltförderung in Sachsen Jahrestagung der Landesarchäologen am 24. Mai 2011 in Meißen Ziele der EU aus Lissabon- und Göteborgstrategie Wettbewerb+Beschäftigung
MehrKonzept Biber - Vollzugshilfe des BAFU zum Bibermanagement in der Schweiz. Rückmeldeformular. Name / Firma / Organisation / Amt
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Konzept Biber Vollzugshilfe des BAFU zum Bibermanagement in der Schweiz Rückmeldeformular Name
MehrWir vernetzen Ihre Kommunikation
Wir vernetzen Ihre Kommunikation ADVICE PARTNERS GmbH Unternehmensberatung für Strategie und Kommunikationsmanagement Haus der Bundespressekonferenz Schiffbauerdamm 40 10117 Berlin Tel. + 49 30 2123422-0
MehrMaßnahmenumsetzung und Finanzierung in Natura 2000 Gebieten. DI Bernhard BUDIL NATUR NÜTZEN. NATUR SCHÜTZEN.
Maßnahmenumsetzung und Finanzierung in Natura 2000 Gebieten DI Bernhard BUDIL NATUR NÜTZEN. NATUR SCHÜTZEN. Natura 2000 in Österreich Nominierte Schutzgebiete Anzahl Fläche Anteil der Fläche Österreichs
MehrSatzung zum Schutz des Baumbestandes in der Landeshauptstadt Wiesbaden (Baumschutzsatzung)
Aufgrund der 5 und 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Juli 2006 (GVBl. I S. 349), und des
MehrDer Wolf in Österreich
Der Wolf in Österreich Rückeroberung eines Lebensraums und mögliche Auswirkungen Wolf, Luchs & Co. Dr. Georg Rauer Bärenanwalt und Wolfsbeauftragter Forschungsinstitut für Wildtierkunde und Ökologie 0664
MehrGovernance von Trade- offs zwischen Ökosystemleistungen im deutschen Küstenraum
Governance von Trade- offs im deutschen Küstenraum Klara J. Winkler, M.Sc. Lehrstuhl für Ökologische Ökonomie Universität Oldenburg @kj_winkler, klara.johanna.winkler@uni- oldenburg.de Das IBR ist ein
MehrInterne Strukturen des DRK
Interne Strukturen des DRK Der DRK Planungsstab Risiko- und Krisenkommunikation Der DRK Planungsstab - Der Katastrophenschutzbeauftragte bildet einen Planungsstab zur Vorbereitung der Maßnahmen der Krisenbewältigung
MehrHochwasserschutz in Nordrhein-Westfalen
Hochwasserschutz in Nordrhein-Westfalen MD Hans-Josef Düwel MKULNV NRW Bild: Dr.-Klaus-Uwe-Gerhardt_pixelio Es gilt das gesprochene Wort Hochwasserschutz in Nordrhein-Westfalen ist unverzichtbar und hat
MehrScheinselbständigkeit im Fokus der Sozialversicherung
Scheinselbständigkeit im Fokus der Sozialversicherung Veranstaltungsorte: 2. Mai 2016 in München 3. Mai 2016 in Nürnberg Krankenkassen-Betriebswirt Bernd Dondrup Referent, Bochum Landesverband der steuerberatenden
MehrVerordnung. der Gemeinde Eichenau zum Schutz des Bestandes an Bäumen und Sträuchern (Baumschutzverordnung - BSV-)
24 Verordnung der Gemeinde Eichenau zum Schutz des Bestandes an Bäumen und Sträuchern (Baumschutzverordnung - BSV-) Auf Grund des Art. 12 Abs. 2 und 3 in Verbindung mit Art. 45 Abs. 1 Nr. 5 des Bayerischen
MehrManagement der Natura-2000- Gebiete in der deutschen AWZ Schutzgebiets-Verordnung und Management
Management der Natura-2000- Gebiete in der deutschen AWZ Schutzgebiets-Verordnung und Management Dr. Jochen Krause, Dr. Matthias Steitz, Leila Gaigl, Steffen Bleich BfN, Fachgebiet Meeres- und Küstennaturschutz
MehrERGOTHERAPIE BERUFSBILD UND AUSBILDUNG
ERGOTHERAPIE BERUFSBILD UND AUSBILDUNG Semper staatlich anerkannte Berufsfachschule für Ergotherapie Qualität - Innovation Erfolg Gesundheit Regionale Vernetzung - moderne Lehrmethoden ... bunt und vielfältig...
MehrAuswertung von Bodenschätzungsdaten - Methodenentwicklung
Auswertung der Bodenschätzungsdaten Methodenentwicklung Ziel und Prinzip der Methodenentwicklung Standardisierung Methodenentwicklung Auswertungsbeispiele Grundlagen / Bodenschätzung Anwendungsbeispiele
MehrUVP GLOSSAR. für die SLOWAKEI Deutsche Übersetzung
UVP GLOSSAR für die SLOWAKEI Deutsche Übersetzung Das Glossar wird in einer deutschen und einer slowakischen Variante erstellt, da AT und SK Verhältnisse unterschiedlich sein können Das vorliegende Glossar
MehrFischereimanagement in Meeresschutzgebieten
Meeresumweltsymposium 2013, Hamburg (BMU, BSH) Fischereimanagement in Meeresschutzgebieten Hürden und Optionen der Markus Salomon Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) Sachverständigenrat für Umweltfragen
MehrLeistungen der Sozialhilfe an aus dem Strafvollzug entlassene Personen nichtdeutscher Staatsangehörigkeit
Leistungen der Sozialhilfe an aus dem Strafvollzug entlassene Personen nichtdeutscher Staatsangehörigkeit 1 23 SGB XII Absatz 1 Satz 1 bis 3 Ausländern, die sich im Inland tatsächlich aufhalten, ist Hilfe
MehrDichtheitsprüfung privater Entwässerungsleitungen. Informationsveranstaltung für Grundstückseigentümer in Schwelm
Dichtheitsprüfung privater Entwässerungsleitungen Informationsveranstaltung für Grundstückseigentümer in Schwelm Warum? Landeswassergesetz 61 a der Betreiber muss nach Stand der Technik - überwachen -
MehrHintergrund zur Strafanzeige gegen Vattenfall wegen des Verstoßes gegen die Wasserrechtliche Erlaubnis des Tagebaus Welzow Süd
Hintergrund zur Strafanzeige gegen Vattenfall wegen des Verstoßes gegen die Wasserrechtliche Erlaubnis des Tagebaus Welzow Süd Ausgangspunkt: Für die Einleitung der Grubenwässer aus dem Tagebau Welzow
MehrINHALT
de WiFi USB DONGLE INHALT ------------------------------------------------------------------------------------------------ 3 SICHERHEIT UND AUFSTELLEN 4 WIFI USB DONGLE 4 Lieferumfang 4 Besonderheiten
MehrZeichenerklärung. Gewerbliche Baufläche. Fläche für die Landwirtschaft
Bisherige Darstellung Verfahrensvermerke Änderung des Flächennutzungsplans des Regionalverbandes Saarbrücken im Bereich Gewerbegebiet nördlich Flughafen Ensheim Landeshauptstadt Saarbrücken Stadtteil Ensheim
MehrWirkung von Stickstoff-Einträgen auf die Umwelt. Situation in NRW. Dominik Frieling
Wirkung von Stickstoff-Einträgen auf die Umwelt Situation in NRW Dominik Frieling Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Fachbereich 34 Wirkung von Stickstoff-Einträgen auf die Umwelt Situation
MehrAktuelles zur Reisekostenabrechnung
Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters Aktuelles zur Reisekostenabrechnung Steuerfreier Ersatz von Reisekosten ab 2011 In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info Aktuelles zur Reisekostenabrechnung
MehrDIE ZUKUNFT DER WASSERKRAFT
DIE ZUKUNFT DER WASSERKRAFT Dr. Udo Bachhiesl Technische Universität Graz Institut für Elektrizitätswirtschaft und Energieinnovation (IEE) Inffeldgasse 18 8010 Graz / Austria www.iee.tugraz.at 1 Agenda»
MehrQuelle: PI Mitterfellner GmbH. Berücksichtigung von öffentlichen Interessen bei der Planung von Klein(st)wasserkraftwerken
Quelle: PI Mitterfellner GmbH Berücksichtigung von öffentlichen Interessen bei der Planung von Klein(st)wasserkraftwerken Waidhofen an der Ybbs 13. Oktober 2016 Agenda Begriffsdefinitionen Öffentliche
MehrSTADT DIEMELSTADT 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 Beim niederen Teiche Begründung gem. 2 a BauGB Entwurf 12. Januar 2016
STADT DIEMELSTADT 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 Beim niederen Teiche Begründung gem. 2 a BauGB Entwurf 12. Januar 2016 Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB Udenhäuser Straße 13 34393 Grebenstein
MehrMuster Nachweisdokumentation und Sicherheitsbewertungsbericht
Muster Nachweisdokumentation und Sicherheitsbewertungsbericht auf Basis der "Verordnung (EG) Nr. 352/2009 der Kommission vom 24. April 2009 über die Festlegung einer gemeinsamen Sicherheitsmethode für
MehrNatura 2000: Wieso, weshalb, warum?
Natura 2000: Wieso, weshalb, warum? Was ist Natura 2000? Natura 2000 ist ein Netz von natürlichen und naturnahen Lebensräumen und von gefährdeter Tier- und Pflanzenarten, das sich über die Staaten der
MehrA STATE Zustandsindikatoren beschreiben den Zustand der biologischen Vielfalt, der durch Einflussfaktoren verändert wird
FHE 12. Int. Alpine Workshop 2014 Umsetzung Natura 2000 im Isartal Evaluierungsbogen zum FFH Gebiet Isarmündung UG 5 1. Studentischer Bearbeiter: Tobias Adams 2. Bearbeiter: Wolfgang Lorenz Regierung von
MehrVom 3. März 2003 (GBl. S. 180) geändert am 01. Juli 2004 (GBl. S. 469)
Verordnung des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über Zuständigkeiten nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und nach dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 96/82/EG (Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung
MehrAmtsblatt. für den Landkreis Eichsfeld. Jahrgang 2004 Heilbad Heiligenstadt, den Nr. 08
Amtsblatt für den Landkreis Eichsfeld Jahrgang 2004 Nr. 08 Inhalt Seite A Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Eichsfeld Hinweis auf eine öffentliche Bekanntmachung nach 9 Abs. 4 Grundbuchbereinigungsgesetz
MehrDie Kombination von Medizinprodukten. SystemCheck
Die Kombination von Medizinprodukten SystemCheck Fachtagung der FKT 12.06.2008 Untertitel Die Prüfung und Bewertung von medizinischen elektrischen Systemen mit rechtssicherer Dokumentation zum Schutz von
MehrDer Arbeitskreis Umwelt des Bürgervereins Zündorf stellt seine Arbeit vor
Der des Bürgervereins Zündorf stellt seine Arbeit vor AKU 1. im Planungsgebiet Zündorf Süd heutiger Stand 2. Was geschieht mit der, wenn die Planung Wirklichkeit wird? Zündorff Zündorf Süd Planungsgebiet
MehrBescheinigung über die ärztliche Untersuchung (Anlage 6 Nummer 2.1 der Fahrerlaubnis-Verordnung)
Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (Anlage 6 Nummer 2.1 der Fahrerlaubnis-Verordnung) - V o r d e r s e i t e - Teil 1 (verbleibt beim Arzt) 1. Angaben über den untersuchenden Arzt Familienname,
MehrAuswirkungen des Umweltschadensgesetzes auf. die Altlastensanierung
Auswirkungen des Umweltschadensgesetzes auf die Altlastensanierung AVV Fachtagung 12. Juni 2007 Stefanie Beste Hoffmann Liebs Fritsch & Partner Das Umweltschadensgesetz/ Folie 1 Die Europäische Umwelthaftungsrichtlinie
MehrBIODIVERSITÄTSSTRATEGIE ÖSTERREICH 2020+
BIODIVERSITÄTSSTRATEGIE ÖSTERREICH 2020+ VON DER THEORIE IN DIE PRAXIS GABRIELE OBERMAYR --- 1 --- bmlfuw.gv.at WARUM NEUE NATIONALE STRATEGIE? Ö ist Land der Vielfalt! Vielfalt ist Lebensversicherung
MehrAnalyse des Betriebszustandes der ZKS-Abfall. Empfehlungen für den zukünftigen Betrieb
Analyse des Betriebszustandes der ZKS-Abfall Empfehlungen für den zukünftigen Betrieb Stand: 21. März 2011 Neutrale Prüfung der ZKS-Abfall Nachdem die ZKS-Abfall ab 1. April 2010, dem Inkrafttreten der
MehrErläuterungen zur neuen Umwelthaftung und Umweltsanierungskostenversicherung
VORARLBERGER LANDES- VERSICHERUNG Vorarlberger Landes- Versicherung VaG A 6900 Bregenz Bahnhofstraße 35 Telefon 05574/412-0 Fax 05574/412-99 Erläuterungen zur neuen Umwelthaftung und Umweltsanierungskostenversicherung
MehrAusblick neue EU-Strukturfondsperiode 2014 bis 2020 Dr. Sebastian Elbe
Ausblick neue EU-Strukturfondsperiode 2014 bis 2020 Dr. Sebastian Elbe im Rahmen des ILE Managements Altmark An der Meierei 15, 64287 Darmstadt Tel.: 06151 66 77 801, E-Mail elbe@sprintconsult.de Strategisches
MehrDIE UMWELTHAFTUNGSRICHTLINIE IN ÖSTERREICH
VERBAND DER VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN ÖSTERREICHS DAS UMWELTSCHADENSGESETZ VON ALLEN SEITEN BETRACHTET DIE UMWELTHAFTUNGSRICHTLINIE IN ÖSTERREICH MAG BERTHOLD TROISS, LLM GRAZER WECHSELSEITIGE VERSICHERUNG
MehrScheinselbständigkeit im Fokus der Sozialversicherung
Scheinselbständigkeit im Fokus der Sozialversicherung Aktuelle Entwicklungen und Erfahrungen aus der Sozialversicherungsprüfung Veranstaltungsort: 2. November 2016 in München 3. November 2016 in Nürnberg
MehrVerhaltenskodex. für Gesellschaften der Firmengruppe Liebherr und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Verhaltenskodex für Gesellschaften der Firmengruppe Liebherr und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Inhaltsverzeichnis I. Gegenstand und Geltungsbereich 4 II. Beachtung des geltenden Rechts 5 III.
MehrHauptsatzung der Stadt Buckow (Märkische Schweiz)
Hauptsatzung der Stadt Buckow (Märkische Schweiz) Aufgrund der 4 und 28 Abs. 2 Nr. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl.I/07, [Nr. 19], S.286), zuletzt
MehrSchädlingsbekämpfer Schädlingsbekämpferin Ausbildungsrahmenplan
Schädlingsbekämpfer Schädlingsbekämpferin Zu vermittelnde Fähigkeiten und Kenntnisse 1 Berufsausbildung, Arbeits- und Tarifrecht ( 4 Abs. 1 1) 2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes ( 4 Abs.
Mehr4. Verbandsbeteiligung und Verbandsklage
II. Naturschutzrecht 1. Relevante Bestimmungen 2. Gegenstände 3. Instrumente a) (Allgemeine) Landschaftsplanung b) Unterschutzstellungen: Schutzgebiete und Schutzobjekte, Artenschutz c) Insbesondere: Natura
MehrPresseinformation Seite 1 von 5
Seite 1 von 5 20. Juli 2016 Hochwasserschutz und Ökologie verbinden Bayerische Elektrizitätswerke starten EU-weites Pilotprojekt zur ökologischen Sanierung von Dämmen an der Donau Effiziente Dammsanierung
MehrGliederung. 1. Inwieweit ist der Schutz von Auen und Feuchtgebieten in der WRRL verankert?
WRRL-Ziele für Auen und Feuchtgebiete Gibt es die? NUA-Seminar, Düsseldorf 15. Juni 2012 Dr. iur. Juliane Albrecht Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung (IÖR), Dresden Gliederung 1. Inwieweit
MehrUmsetzung der MSRL in Bezug auf die marine Biodiversität
AWZ Naturschutz Forschung Umsetzung der MSRL in Bezug auf die marine Biodiversität Axel Kreutle Bundesamt für Naturschutz FG II 5.2 Ergebnisse aktueller Meeresforschung des BfN und seiner Partner AWZ-Forschung
MehrFracking. Vortrag: Matthias Miersch
Fracking Vortrag: Matthias Miersch Ausgangslage 17.09.2014 2 Die Energiewende ist beschlossen Vollversorgung bis 2050 aus Erneuerbaren Energien ist möglich! Die Gretchenfrage: Wie gestalten wir den Übergang
MehrPflanzenschutzmittel ein notwendiges Übel? - Strategien und Schutzmechanismen -
Pflanzenschutzmittel ein notwendiges Übel? - Strategien und Schutzmechanismen - Prof. Dr. habil. Bernd Freier Julius Kühn-Institut (JKI), Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, Institut für Strategien
MehrKliniksozialdienst als Schaltstelle der Nachsorge. S. Kraus DVSG Vorstand
Kliniksozialdienst als Schaltstelle der Nachsorge S. Kraus DVSG Vorstand Sibylle Kraus Dipl.- Sozialarbeiterin (FH) Sozialmanagerin Zertifizierte Case Managerin (DGCC) Leiterin der sozialen und therapeutischen
MehrAktuelle EU-Gebäude-Richtlinie 2010 Auf dem Weg zum energieneutralen Gebäude
Aktuelle EU-Gebäude-Richtlinie 2010 Auf dem Weg zum energieneutralen Gebäude Dr.-Ing. Dagmar Bayer Regierung von Oberbayern, Projektgruppe Sonderaufgaben Städtebau Vielfache Gründe der EU zum Handeln Klimawandel
MehrBEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER GEMEINDE SCHÜLP BEI NORTORF KREIS RENDSBURG-ECKERNFÖRDE BESTEHEND AUS
BEGRÜNDUNG ZUR 5. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER GEMEINDE SCHÜLP BEI NORTORF KREIS RENDSBURG-ECKERNFÖRDE BESTEHEND AUS TEIL I ZIELE, GRUNDLAGEN UND INHALTE TEIL II UMWELTBERICHT ZIELE, GRUNDLAGEN
MehrKompensationsflächenmanagement im Leipziger Raum. unter besonderer Berücksichtigung der Auswahl und Sicherung von Flächen
Kompensationsflächenmanagement im Leipziger Raum unter besonderer Berücksichtigung der Auswahl und Sicherung von Flächen Ausgleichsflächenmanagement der Stadt Leipzig Leipziger Bewertungsmodell Ausgleichsflächenpool
MehrFirmenkunden Umweltschadensversicherung. Sicherheit natürlich auch in Ihrem Interesse
Firmenkunden Sicherheit natürlich auch in Ihrem Interesse Versicherungsschutz Weil auch die Umwelt in Ihre Verantwortung fällt. Seit dem 30. April 2007 gilt in Deutschland eine Haftung für Umweltschäden.
MehrWindkraft im Hürtgenwald?
Windkraft im Hürtgenwald? Anlass und Ziel der Planung Ziel der Landesregierung: Anteil der Windenergie von 3 % im Jahr 2010 auf 15% im Jahr 2020 zu steigern. Ziel der Gemeinde: Gewinnbeteiligung Gewerbesteuer
Mehr