Auswirkungen der Flora-Fauna-Habitat Richtlinie auf den privaten Waldbesitzer Erholungswald Fränkische Schweiz
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1 Auswirkungen der Flora-Fauna-Habitat Richtlinie auf den privaten Waldbesitzer Erholungswald Fränkische Schweiz Dr. Stefan Schaffner
2 Der Deutsche Forstwirtschaftsrat e.v (DFWR) Deutscher Forstverein 3% Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände Bund Deutscher Forstleute Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Deutsche Landwirtschaftsgesellschaft Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft 20% Kommunal 30% Staatswald 47% Privatwald Landesforstverwaltungen Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände Bundesforstverwaltung Deutscher Bauernverband Deutscher Forstunternehmerverband Verband der Landwirtschaftskammern Industriegewerkschaft Bau-Agrar-Umwelt Forstwissenschaftliche Universitäten Forstliche Fachhochschulen Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik (KWF) Ihr Spitzenverband der Forstwirtschaft auf Bundesebene
3 Aufgaben und Ziele des DFWR Politische Stimme der Forstwirtschaft in Deutschland Gestaltung von Rahmenbedingungen für Erhaltung, Pflege und nachhaltige Bewirtschaftung des Waldes Fachlicher Ansprechpartner der einzelnen Ministerien Vertretung der Forstinteressen in der Gesetzgebung Zusammenarbeit mit anderen Branchen und Institutionen auf nationaler und internationaler Ebene
4 Auswirkungen der Flora-Fauna-Habitat Richtlinie auf die Forstwirtschaft rund Hektar Grundlagen Umsetzungspraxis Herausforderungen Gestaltung der Zukunft
5 Wald ist eine der zentralen Ressourcen. Damit sind nachhaltig bewirtschaftete Wälder eines der wertvollsten Kulturgüter unserer Zeit Nachwachsender Rohstoff Holz CO 2 /Ökobilanz des Rohstoffes, Wirtschaftszweig Cluster Forst und Holz Einkommen, Arbeit, ländlicher Raum Kultur/Gesellschaft Erholungsraum für viele Aktivitäten u. Gruppen Landschaftsprägendes Element Lärm-, Staubfilter, Schadstoffsenke Wasserschutz Wasserqualität, -menge, -spende Hochwasserschutz Biodiversität ökosystemare Regelkreisläufe Arten-, Biotop- u. Prozessschutz Klimaschutz CO 2 -Senke Lokal-, Regional- und Globalklima Bodenschutz Erosionsschutz Lawinen/Murenschutz
6 Multifunktional und nachhaltig bewirtschaftete Wälder: 1) Qualitativ hochwertige, leistungsfähige, vitale, gesunde Waldstrukturen 2) Leistungen flächenwirksam und dauerhaft Kern-Kompetenzen unserer Forstwirtschaft Anwendung von bewährtem forstlichen Erfahrungswissen und neuer Erkenntnisse einer moderner Waldforschung in Praxis und Ausbildung natur-, umwelt- und ressourcenschonende Umsetzung forstlicher Maßnahmen durch Entwicklung und Anwendung moderner Forsttechnik garantiert eine schonende Nutzung des Waldes erhält die Vitalität und Leistungsfähigkeit des Waldes und sichert damit aber auch die Existenzgrundlage der Forstbetriebe Mischwälder Standortgerechte Baumarten Langfristige Verjüngungsverfahren und Naturverjüngung Nachhaltige Bewirtschaftung und Pflege sichert Leistungen flächenwirksam und dauerhaft
7 Nachhaltige Bewirtschaftung und Pflege benötigt eine leistungsfähige und wettbewerbsfähige Forstwirtschaft Forsttechnik Waldwege Erschließung Fachinformationen Fachwissen wichtige Faktoren für eine erfolgreiche, ertragreiche und nachhaltige Forstwirtschaft Verlässliche Rahmenbedingungen Rechtssicherheit Größere Holzmengen u. Marktkompetenz Fachliche Fertigkeiten Fachpersonal
8 Natura 2000 politischer Auftrag und Umsetzung Naturerbe Lebensraumtypen Arten Vogelschutzrichtlinie 1979 Flora-Fauna-Habitat RL 1992 Verantwortung Nationalstaaten Erhalt der Schutzgüter für künftige Generationen in einem guten Zustand FFH /Vogelschutzgebiete 16,3% der gesamten EU-Landfläche 2,5 fache der Fläche Deutschlands Bayern: 11,3% der rd. 7 Mio. ha
9 praxisorientierte, für Waldbesitzer und Verwaltungen Rechtssicherheit schaffende Anwendung der EU - Vorgaben flächenwirksame und dauerhafte Leistungen des Waldes erfolgreiche Forstwirtschaft, die leistungsfähige, lebendige, naturnahe Waldstrukturen und leistungsfähige Forstbetriebe erhält Natur- und Kulturerbe im Sinne der Vorgaben des EU-Rechts aufrecht erhalten
10 Natura 2000 Stellung der Forstwirtschaft Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes Art. 13c BayNatSchG Abs. 1 Abs. 2 Abs. 4 1 Veränderungen oder Störungen, die Gebiete (FFH/SPA) in den für ihre Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen erheblich beeinträchtigen können, sind verboten. Verschlechterungsverbot Projekte, die (einzeln oder im Zusammenwirken) in den für ihren Schutzzweck oder für ihre Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen erheblich beeinträchtigen können, sind unzulässig Vertraglichkeitsabschätzung und -prüfung 2 Art. 6a Abs. 5 ist entsprechend anzuwenden.
11 Wird gegen das Verschlechterungsverbot verstoßen, ist die Naturschutzbehörde (auch im Wald) befugt, die Veränderung oder Störung einzustellen Wiederherstellung zu verlangen Ersatzmaßnahmen bzw. Ersatzgeld zu verhängen Betroffen: Maßnahmen, die erheblich beeinträchigen Art. 6a Abs. 5 BayNatSchG: 1 Werden Eingriffe im Widerspruch zu öffentlich- rechtlichen Vorschriften begonnen oder durchgeführt, kann die Einstellung angeordnet werden. 2 Die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands kann verlangt werden, wenn nicht auf andere Weise rechtmäßige Zustände hergestellt werden können. 3 Soweit eine Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist, können der Ausgleich von Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, Ersatzmaßnahmen oder Ersatzzahlungen verlangt werden
12 Bisherige ordnungsgemäße forstwirtschaftliche Nutzung Bayern: Gemeinsame Bekanntmachung unter Ziffer 10. Maßnahmen, die durch die FFH-Bestimmungen nicht beschränkt werden Maßnahmen der ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Bodennutzung, soweit die Erhaltungsziele für das Gebiet berücksichtigt werden Unter dieser Voraussetzung werden z.b. folgende Maßnahmen durch die FFH- Bestimmungen nicht beschränkt 5) Fortsetzung der Waldbewirtschaftung nach längerfristigem Aussetzen des Betriebes 6) Wechsel der forstlichen Betriebsart 7) Wahl des Verjüngungsverfahrens in der Waldbewirtschaftung 8) Veränderung der Vorratshaltung in der Waldbewirtschaftung 9) Änderung der Baumartenzusammensetzung unter Berücksichtigung der Erhaltungsziele für das Gebiet Gemeinsame Bekanntmachung AllMBl S. 544 vom 4. August 2000
13 Des weiteren verursachen folgende nicht abschließend genannte Maßnahmen in der Regel keine erheblichen Beeinträchtigungen: 3. Bau von land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Wegen außerhalb eines FFH- oder Vogelschutz-Gebietes 4. Bau von land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Wegen innerhalb eines FFH- oder Vogelschutz-Gebietes, ohne dass Lebensraumtypen oder Habitate von Arten erheblich beeinträchtigt werden 5. Unterhaltung und Instandsetzung von Anlagen, die der Bewirtschaftung land-, forst- und fischereiwirtschaftlicher Grundstücke dienen (z.b. Wege, Gräben, Drainagen). Gemeinsame Bekanntmachung AllMBl S. 544 vom 4. August 2000
14 Praxisgerechter und zukunftsfähiger Umgang mit der Rechtsmaterie Natura 2000 Verantwortung auf der Praxisebene ordnungsgemäße forstwirtschaftliche Maßnahmen und Anzeigepflicht/ Verträglichkeitsprüfung ordnungsgemäße forstwirtschaftliche Maßnahmen unterliegen keiner Anzeige- und Verträglichkeitsprüfung Verschlechterungsverbot und Erheblichkeitsschwelle Verschlechterungsverbot ist kein Veränderungs- oder Verbesserungsgebot Gutachterliche Spielräume im Einzelfall für Beurteilung erhebliche beeinträchtigen Erhaltungszustand einer lokalen Population Ordnungsgemäße Forstwirtschaft verstößt nicht gegen Verbote, solange sich der Erhaltungszustand der lokalen Population nicht verschlechtert
15 Gemeinsames Ziel: Bewirtschaftung in Natura 2000 Gebieten darf nicht mit unerfüllbaren Auflagen oder unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand erschwert werden/ verhindert werden Möglichst breite Palette an möglichen Handlungs- und Wirtschaftoptionen offen halten
16 Dialog und Management: Prinzipien des Bayerischen Weges Transparenz Partizipation Vertrauen Kooperation Gebietsmanagement: Gemeinsam verantwortet von Naturschutzverwaltung und Forstverwaltung Forstverwaltung im Wald federführend für Erstellung und Umsetzung von Managementplänen Monitoring und Erfolgskontrolle Erfüllung regelmäßiger Berichtspflichten Zusammenarbeit und Kooperation bei der Managementplanung Öffentliche Auftaktveranstaltungen vor Beginn der Kartierarbeiten Vorstellung der Kartierergebnisse und Diskussion der Maßnahmenvorschläge am Runden Tisch Auslegung der Planentwürfe Verfahren lebt von ihrer Beteiligung
17 Erfahrungen aus dem Prozess Austausch zwischen Waldbesitzern, Förstern, Naturschützern auf Augenhöhe Bereitschaft: Wege zu finden und Maßnahmen zu formulieren, die die Nutzung ermöglichen und die Bewirtschaftung als wesentlichen Teil des künftigen Managements vorsehen Einsicht, dass z.t. bestimmte Nutzung notwendig, um Ansprüche bestimmter Lebensraumtypen und Arten stärker zu berücksichtigen Einsicht, dass Erhalt der heimischen Kulturlandschaft mit Arten und Lebensräumen in vielen Fällen von der Nutzung abhängt differenzierte Nutzung ermöglicht Vielfalt an Lebensräumen Verfahren lebt von ihrer Beteiligung
18 Zukunftsentscheidend: Konsens für die Strategie Bewahrung und Erhaltung mit Nutzung Nachhaltige, qualitativ hochwertige und naturnahe Waldbewirtschaftung wird von einer breiten politischen und gesellschaftlichen Mehrheit als kulturelle Leistung anerkannt und zwar als gerade auch als kulturelle Leistung und als kulturelles Erbe vitale, leistungsfähige Waldstrukturen vitale, leistungsfähige Betriebe und Zusammenschlüsse mit Innovationskraft und Leidenschaft vitale, leistungsfähige Verbände und Interessensvertretungen starke, vitale und leistungsfähige Partner Wille und Bereitschaft zu Dialog und Kooperation
19 Wertvolle Waldstrukturen Verantwortung für Natura 2000 Zuwachs, Stabilität Steilhänge Arbeit schwer/gefährlich Aufwand hoch Teil einer einzigartigen Landschaft Forstwirtschaft Eigentumserhalt Erträge Aufwand Kompetente Partner WBV + AELF Zukunftsbild der Forstwirtschaft und ihres Eigentums Erholungsverkehr Verkehrssicherungspflicht Wertschöpfung Tourismus Dauerhafter Ausgleich zwischen Belangen der Landnutzer und der heimischen Lebensräume und Arten: Kooperation Unterstützung und Mithilfe aller Beteiligten
20 Herzlichen Dank Deutscher Forstwirtschaftsrat e.v.
21 Managementplanung und Erhaltungsmaßnahmen Managementplan liefert Grundlagen, um guten Erhaltungszustand der Schutzgüter zu sichern oder wiederherzustellen Im Plan beschriebene Erhaltungsmaßnahmen sind verbindlich Handlungsleitlinien für Behörden Forst- und Naturschutzbehörden müssen für Umsetzung der Maßnahmen in die Praxis sorgen Bayern priorisiert freiwillige Maßnahmen: Bewirtschaftung soll in einer mit den Erhaltungszielen des Gebietes verträglichen Art und Weise aufrechterhalten werden Finanzielle Unterstützung durch Vertragsnaturschutzprogramm, Landschaftspflegerichtlinie, KULAP, Vertragsnaturschutzprogramm Wald, forstliche Förderprogramme
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