Branche Mindestlöhne (in Euro) Anwendungsbereich Ost-West Fälligkeit

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1 Mindestlohnübersicht Stand: 05. Januar 2015 Nach der Änderung des 8 Abs. 3 AEntG gilt folgende Grundregel: Der Mindestlohn ist auch dann zu zahlen, wenn branchentypische Tätigkeiten in einem Betrieb ausgeübt werden, der nicht der jeweiligen Mindestlohnbranche angehört. Beispiel: Ein überlassener Maler malt in einem Nichtmalerbetrieb. Branche Mindestlöhne (in Euro) Anwendungsbereich Ost-West Fälligkeit Abfallwirtschaft ab : 8,86 gültig bis Gewerbs- oder geschäftsmäßiges Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten oder Beseitigen von Abfällen Reinigung öffentlicher Verkehrsflächen mit umfasst (Winterdienst, Reinigung öffentlicher Straßen, Wege, Plätze) Keine Ost-West- Unterscheidung letzter Werktag des Arbeitszeitkonto erst ab der 166. Stunde anwendbar, Ausgleich innerhalb von 6 Monaten Vervielfältigung und Veröffentlichung nur mit Zustimmung des igz 1

2 Aus- und Weiterbildungsbranche ab : 13,35 ab : 12,50 gültig bis Nur Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch umfasst (Aus- und Weiterbildung von Arbeitslosen oder von Arbeitslosigkeit bedrohten Menschen) Arbeitnehmer im pädagogischen Bereich (mit Aus- und Weiterbildung, Vermittlung und Betreuung von Teilnehmern betraut) Ost-Tarif: Neue Bundesländer ohne Berlin Einsatzortprinzip 15. Kalendertag des Arbeitszeitkonto wenn überhaupt nur bei verstetigter Arbeitszeit anwendbar Neben dem Mindestlohn gilt auch ein Mindesturlaub in Höhe von 29 Tagen pro Kalenderjahr Vervielfältigung und Veröffentlichung nur mit Zustimmung des igz 2

3 Gesamttarifstundenlöhne Bauhauptgewerbe Lohngruppe 1: ab : 11,15 Lohngruppe 2: ab : 14,20 Lohngruppe 1: ab : 10,75 Berlin: Lohngruppe 1: ab : 11,15 Überlassungen von Arbeitern an Betriebe des Bauhauptgewerbes unterfallen auch weiterhin dem Verbot des 1 b AÜG! Ab Inkrafttreten des Tarifautonomiestärkungsgesetzes sind die Mindestlöhne im Bauhauptgewerbe aber zu beachten, wenn Zeitarbeitnehmer an andere Betriebe überlassen werden und dort Tätigkeiten ausüben, die dem Bauhauptgewerbe zuzuordnen sind Ost-Tarif: Neue Bundesländer Sonderregelung für Berlin Es gilt der Tarif des Arbeitsortes, es sei denn, derjenige des Einstellungsortes ist höher (Überlassung West-Ost) 15. Kalendertag des Ausschlussfrist für die Ansprüche auf den Mindestlohn: 6 Monate Arbeitszeitkonto eingeschränkt anwendbar Lohngruppe 2: ab : 14,05 gültig bis Vervielfältigung und Veröffentlichung nur mit Zustimmung des igz 3

4 Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlenbergwerken Tarifgruppe 1: ab : 11,92 Tarifgruppe 2: ab : 13,24 gültig bis Gewerbliche Mitarbeiter, die vertikale und horizontale Grubenräume erstellen oder sonstige untertägige bergbauliche Spezialarbeiten im Auftrag des Bergwerksbetreibers Nur Tätigkeit unter Tage erfasst Abbau bzw. die Gewinnung von Steinkohle ist nicht umfasst Neben dem Mindestlohn gilt auch ein Mindesturlaub in Höhe von 33 Tagen pro Kalenderjahr Keine Ost-West- Unterscheidung 15. Kalendertag des Es dürfen keine produktiven Mindestlohnstunden auf das Arbeitszeitkonto übertragen werden! Das (zusätzliche) Urlaubsgeld darf 156 Euro nicht unterschreiten 15. Kalendertag des Dachdeckerhandwerk (Bauhauptgewerbe) ab : 11,85 gültig bis Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik umfasst Keine Ost-West- Unterscheidung Arbeitszeitkonto eingeschränkt anwendbar: Nur produktive Mehrarbeitsstunden können auf das Arbeitszeitkonto übertragen werden Vervielfältigung und Veröffentlichung nur mit Zustimmung des igz 4

5 Elektrohandwerk ab : 10,10 ab : 9,35 gültig bis Keine Unterscheidung zwischen Elektrohelfern und Facharbeitern Gilt fachlich für alle handwerksmäßigen Installationen von elektro- und informationstechnischen Geräten und Anlagen, wenn die Tätigkeit außerhalb des Kundenbetriebs ausgeübt wird mit Berlin Es gilt der Tarif des Arbeitsortes, es sei denn, derjenige des Einstellungsortes ist höher (Überlassung West-Ost) 15. Kalendertag des Arbeitszeitkonto eingeschränkt anwendbar: Freizeitausgleich muss innerhalb von 12 Monaten erfolgen Fleischwirtschaft ab : 8,00 ab : 8,60 ab : 8,75 gültig bis Zur Fleischwirtschaft zählt: Schlachten und/oder Zerlegen von Schweinen, Rindern und Geflügel sowie die Verarbeitung, Portionierung und/oder Verpackung von Fleisch und Fleischwaren Arbeitnehmer, sofern sie in Betrieben oder selbständigen Betriebsabteilungen von Dienstleistern der Fleischwirtschaft eingesetzt werden Betriebsstätten des Fleischerhandwerks regelmäßig nicht erfasst (Ausnahme Dienstleister der Fleischwirtschaft) Keine Ost-West- Unterscheidung 15. Kalendertag des Es dürfen keine produktiven Mindestlohnstunden auf das Arbeitszeitkonto übertragen werden! Ausschlussfrist: 6 Monate nach Fälligkeit Vervielfältigung und Veröffentlichung nur mit Zustimmung des igz 5

6 Friseurhandwerk ab : 8,00 ab : 7,50 gültig bis Für alle in Friseurbetrieben und selbständigen Betriebsabteilungen des Friseurhandwerks beschäftigten Arbeitnehmer einschließlich Berlin Keine Regelung zur Fälligkeit und zum Führen von Arbeitszeitkonten, d.h. es gelten die igz-regelungen Aber zu beachten: Ausschlussfrist 6 Monate nach Fälligkeit Gebäudereinigung Ab Lohngruppe 1: 9,55 Lohngruppe 6:12,65 Lohngruppe 1: 8,50 (!) Lohngruppe 6: 10,63 gültig bis Winterdienst und Reinigung privater Plätze und Wege, sowie öffentlicher Wege, sofern Reinigung von Kommune auf private Grundstücksanlieger übertragen (ansonsten gilt Mindestlohn Abfallwirtschaft) Lohngruppe 1: u.a. Innenreinigung, Winterdienst, Reinigung von Verkehrsflächen Lohngruppe 6: u.a. Glas- und Fassadenreinigung ohne Berlin Es gilt der Tarif der ersten Arbeitsstelle, wenn dieser höher ist als der nächste Einsatz (Überlassung West- Ost); ansonsten gilt immer der höhere Tarif (Überlassung Ost-West) 15. Kalendertag des Arbeitszeitkonto regelmäßig nicht anwendbar Ausschlussfrist: 6 Monate nach Fälligkeit Eingruppierung nach Überwiegensprinzip Vervielfältigung und Veröffentlichung nur mit Zustimmung des igz 6

7 Gerüstbauerhandwerk ab : 10,25 ab : 10,50 gültig bis Gewerbliche Arbeitnehmer (Arbeiter) erfasst, die Gerüste erstellen oder gewerblich Gerüstmaterial bereitstellen oder gewerblich die Gerüstbau-Logistik übernehmen oder an Betriebe überlassen werden, die gewerblich Gerüstmaterial bereitstellen oder gewerblich die Gerüstbau-Logistik übernehmen Als Gerüste gelten alle Arten von Arbeits-, Schutz- und Tragegerüsten, Fahrgerüste und Sonderkonstruktionen der Rüsttechnik Keine Ost-West- Unterscheidung 15. Kalendertag des Arbeitszeitkonto nur unter den Voraussetzungen des 2 Ziffer 2 TV Mindestlohn anwendbar (insbesondere Ausgleich spätestens nach 12 Monaten erforderlich; In den Monaten Mai bis November erst ab der 175. Stunde anwendbar, in den Monaten Dezember bis April erst ab der 163. Stunde anwendbar) Ausschlussfrist 12 Monate ab : 7,40 ab : 8,00 Land- und Forstwirtschaft / Gartenbau ab : 7,20 ab : 7,90 bundeseinheitlich: ab : 8,60 ab : 9,10 Landwirtschaftliche, gartenbauliche und forstwirtschaftliche Tätigkeiten umfasst einschließlich Berlin letzter Bankarbeitstag des AZK in den Grenzen des 2 Mindestlohngesetzes möglich gültig bis Vervielfältigung und Veröffentlichung nur mit Zustimmung des igz 7

8 15. Kalendertag des Maler- und Lackiererhandwerk Ungelernte Arbeitnehmer: ab : 9,90 ab : 10,00 ab : 10,10 Gelernte Arbeitnehmer: ab : 12,50 ab : 12,80 ab : 13,10 Berlin: ab : 12,30 ab : 12,60 ab : 12,90 ab : 10,50 ab : 10,90 ab : 11,30 gültig bis Bei ungelernten Kräften keine Ost-West- Unterscheidung Mindestlohn gilt nicht für Fahrzeug- und Metalllackierer Bei Vorliegen eines Gesellenbriefes ist nach Ansicht der Aufsichtsbehörde immer der höhere Lohn zu zahlen (umstritten) Ost-Tarif ohne Berlin West-Ost-Unterscheidung: Es gilt der Mindestlohn des Arbeitsortes; sofern der Lohn des Einstellungsortes höher ist, gilt dieser (Überlassung West-Ost) Der Zoll hat jüngst erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit der Übertragung von Plusstunden auf das Arbeitszeitkonto geäußert (vgl. igz- Mitgliederinfo Nr. 35/2014 vom ). Der igz hat umgehend auf die Konsequenzen für die Zeitarbeitsbranche hingewiesen. Wir befinden uns derzeit in einem Diskussionsprozess mit dem Zoll (vgl. igz- Mitgliederinfo Nr. 37/2014 vom ). Wir halten es für vertretbar, dass einstweilen in Bezug auf das Arbeitszeitkonto die bisherige Handhabung beibehalten wird. Allerdings müssen, so wie es bisher schon war, die Voraussetzungen des 9 Rahmentarifvertrag des Maler- und Lackiererhandwerks eingehalten werden. Im Sinne des Malerund Lackiererhandwerks stellt die dem igz-dgb-tarifwerk zugrunde liegende 35- Stunden-Woche eine Teilzeitbeschäftigung dar, sodass mindestens der (Mindest)- Monatslohn auf Basis von 35 Stunden ausgezahlt werden muss. Ausschlussfrist: 12 Monate nach Fälligkeit Vervielfältigung und Veröffentlichung nur mit Zustimmung des igz 8

9 Pflegebranche ab : 9,40 ab : 9,75 ab : 10,20 ab : 8,65 ab : 9,00 ab : 9,50 gültig bis Mindestlohn gilt für Grundpflegetätigkeiten im Sinne des 14 Abs. 4 Nr. 1-3 SGB XI Zweite Pflegearbeitsbedingungenverordnung umfasst auch ambulante Krankenpflegeleistungen Mindestlohn ist grundsätzlich auch für Arbeitsbereitschaft/ Bereitschaftsdienste zu zahlen Ost-Tarif: Neue Bundesländer ohne Berlin 15. Kalendertag des Arbeitszeitkonto anwendbar Ausschlussfrist: 12 Monate nach Fälligkeit 15. Kalendertag des Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk ab : 11,25 ab : 10,66 gültig bis Nur für gewerbliche Arbeitnehmer (Arbeiter) Da Überlassung von Arbeitern in Betriebe des Bauhauptgewerbes unzulässig ist, wird Mindestlohn nur relevant, wenn Kundenbetrieb dem Baunebengewerbe zuzuordnen ist ohne Berlin Arbeitszeitkonto eingeschränkt anwendbar: Abgeltung nur in Freizeit, keine Auszahlung; Bei Vollzeit werden 39 Stunden pro Woche am 15. Kalendertag des fällig (bei Teilzeit: regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit) Keine Ausschlussfrist, sondern gesetzliche Verjährung Vervielfältigung und Veröffentlichung nur mit Zustimmung des igz 9

10 Textil- und Bekleidungsindustrie ab : 8,50 (gesetzlicher Mindestlohn) ab : 7,50 ab : 8,25 ab : 8,75 gültig bis Textil- und Bekleidungsindustrie auch Verkaufseinrichtungen der Textilund Bekleidungsindustrie erfasst einschließlich Berlin-Ost 15. Kalendertag des Verordnung enthält keine Ausnahmeregelung zur Fälligkeit: Es dürfen deshalb keine produktiven Mindestlohnstunden auf das Arbeitszeitkonto übertragen werden Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft ab : 8,50 ab : 8,75 ab : 8,00 ab : 8,75 gültig bis Alle Arbeitnehmer in Betrieben und selbständige Betriebsabteilungen, deren Umsatz überwiegend (mehr als 50 %) auf das Waschen von Textilien für gewerbliche Kunden sowie öffentlich-rechtliche oder kirchliche Einrichtungen entfällt oder Arbeitnehmer, die in Betrieben außerhalb der Branche branchentypische Tätigkeiten ausüben. Ost-Tarif: Neue Bundesländer mit Berlin Grundsätzlich ist der Arbeitsort maßgeblich, es sei denn, der Mindestlohn am Einstellungsort ist höher 15. Kalendertag des Arbeitszeitkonto eingeschränkt anwendbar: Bei Vollzeit werden bis zu 40 Stunden pro Woche am 15. Kalendertag des fällig (bei Teilzeit: regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit); Ausgleichszeitraum 12 Monate Vervielfältigung und Veröffentlichung nur mit Zustimmung des igz 10

11 ab : 8,50 ab : 8,80 ab : 9,00 Zeitarbeitsbranche (Lohnuntergrenze) ab : 7,86 ab : 8,20 ab : 8,50 gültig bis Alle igz- und BAP-Anwender sind bereits seit dem verpflichtet, die aktuellen Tariflöhne von 8,50 Euro (West) und 7,86 Euro (Ost) zu zahlen! Die Lohnuntergrenzen- Verordnung stellt sicher, dass auch diejenigen Unternehmen, die andere Tarifverträge anwenden oder grenzüberschreitend nach Deutschland Mitarbeiter überlassen, an die Mindestlöhne gebunden sind. Überlassung von Arbeitnehmern an Kundenbetriebe im Rahmen der wirtschaftlichen Tätigkeit mit Berlin Es gilt das modifizierte Arbeitsortsprinzip Grundsätzlich ist der Arbeitsort maßgeblich, es sei denn, der Mindestlohn am Einstellungsort ist höher 15. Bankarbeitstag des Arbeitszeitkonto anwendbar Vervielfältigung und Veröffentlichung nur mit Zustimmung des igz 11

12 Anmerkungen zur Mindestlohnverpflichtung der Zeitarbeitsunternehmen Im Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) ist 8 Abs. 3 die Rechtsgrundlage dafür, dass Zeitarbeitsunternehmen zur Anwendung von Tarifen verpflichtet sind, die von anderen Branchenverbänden ausgehandelt wurden. Das sog. Tarifautonomiestärkungsgesetz ist Mitte August 2014 in Kraft getreten. Dieses Gesetz sieht auch Änderungen des AEntG vor: Sofern ein Zeitarbeitnehmer früher mit Tätigkeiten beschäftigt war, die vom Geltungsbereich eines Mindestlohntarifvertrages nach dem AEntG erfasst sind, war der Mindestlohn bisher nur zu zahlen, wenn auch der Kundenbetrieb in den Geltungsbereich des Mindestlohntarifvertrages gefallen ist. Beispielsweise war bisher kein Mindestlohn zu zahlen, wenn ein Maler an einen Hotelbetrieb überlassen wird, um dort die Zimmer zu streichen. Da der Hotelbetrieb kein Betrieb des Maler- und Lackiererhandwerks ist, fällt er nicht in den Geltungsbereich des Mindestlohntarifvertrages im Maler- und Lackiererhandwerk. Dieses Ergebnis empfand der Gesetzgeber als nicht sachgerecht. Deshalb greift seit Inkrafttreten des Tarifautonomiestärkungsgesetzes die Verpflichtung zur Gewährung von Mindestlöhnen auch dann, wenn mindestlohnpflichtige Tätigkeiten ausgeübt werden, der Kundenbetrieb aber nicht in den fachlichen Geltungsbereich des Mindestlohntarifvertrages fällt. Im obigen Beispiel ist deshalb nun der Mindestlohn des Maler- und Lackiererhandwerks zu zahlen. Die Tabelle enthält deshalb nun auch die Mindestlöhne der Branchen, die dem Bauhauptgewerbe zugehörig sind. Eine Überlassung von Arbeitern in Betriebe des Bauhauptgewerbes ist zwar weiterhin unzulässig ( 1 b Arbeitnehmerüberlassungsgesetz), allerdings können diese Mindestlöhne in der Zeitarbeit jetzt trotzdem eine Rolle spielen. Denn das Verbot stellt auf die Überlassung an einen Betrieb des Bauhauptgewerbes ab. An andere Betriebe können Zeitarbeitnehmer selbst dann überlassen werden, wenn sie im Rahmen der Überlassung Tätigkeiten ausüben, die dem Bauhauptgewerbe zuzuordnen sind. Bei derartigen Überlassungen muss aufgrund der gesetzlichen Änderungen der Mindestlohn der Baubranche bzw. ein speziellerer Mindestlohn des Bauhauptgewerbes beachtet werden. Weitere Details zu den Konsequenzen der Änderungen des AEntG können Sie einem separaten Merkblatt zu den Mindestlöhnen entnehmen, welches unter nach der Anmeldung für den internen Bereich in der Rubrik Tarife & Recht -> Durchführung des Arbeitsverhältnisses -> Mindestlöhne abrufbar ist. Im Vergleich zu den Tarifen des igz gilt immer das Günstigkeitsprinzip. Das bedeutet, dass der Zeitarbeitnehmer einen Anspruch auf die Vergütung nach dem igz-tarifvertrag hat, wenn die Vergütung nach der vorzunehmenden Eingruppierung dort höher ist als der Mindestlohn. Der Mindestlohn ist also nur eine Untergrenze, die nicht unterschritten werden darf, er ersetzt aber nicht die Bindung an den igz-tarifvertrag. Die Fälligkeit der Mindestlohntarifverträge ist zu beachten. Das Führen von Arbeitszeitkonten bei Überlassungen in die Mindestlohnbranchen birgt Risiken. Sieht der zu beachtende Mindestlohntarifvertrag das Führen eines Arbeitszeitkontos vor, sind sämtliche einschränkenden Vorgaben zu beachten. Das igz- Arbeitszeitkonto darf nur dann geführt werden, wenn es den im entsprechenden Mindestlohntarifvertrag fixierten Vorgaben zur Arbeitszeitflexibilisierung entspricht. Bei Überlassungen in Mindestlohnbranchen, in denen die Anwendung eines Arbeitszeitkontos nicht ausdrücklich vorgesehen ist, dürfen keine Stunden ins igz-arbeitszeitkonto übertragen werden. Stattdessen müssen sämtliche Stunden zum vorgesehenen Fälligkeitszeitpunkt ausgezahlt werden. Vervielfältigung und Veröffentlichung nur mit Zustimmung des igz 12

13 Eine schwierige Frage ist, welche Zuschläge zusätzlich zum Mindestlohn zu zahlen sind und welche nicht. Für die tariflichen Zuschläge gilt zunächst der Grundsatz, dass die Zuschlagsprozente sich auf das tarifliche Grundentgelt, nicht auf das Mindestlohnentgelt beziehen. Im Übrigen gilt folgende Regel: Es sind alle die Zuschläge zusätzlich zum Mindestlohn zu zahlen, die als Gegenwert für besonderen Fleiß (Mehrarbeitsstunden) oder für besondere Erschwernisse (Schmutz- und Gefahrenzuschläge) oder für die besondere Lage der Arbeitszeit (Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge) gezahlt werden. Das gleiche gilt für die Zahlung von Auslösen (Fahrgeld, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten). Werden diese, wie ihr eigentlicher Sinn ist, als Ersatz für tatsächlich gewährte Aufwendungen gezahlt, dann müssen sie zusätzlich zum Mindestlohn gezahlt werden. Teilweise werden Auslösen aber nur zur Erhöhung des Entgeltniveaus gezahlt (z.b. Verpflegungsmehraufwendungen in einem Naheinsatz). In solchen Ausnahmefällen ist eine Verrechnung möglich. Ganz grundsätzlich können Zulagen, die nur deshalb gezahlt werden, um ein bestimmtes Entgeltniveau zu erreichen, mit dem Mindestlohn verrechnet werden. Wenn der Tariflohn + die AT- Zulage geringer als der Mindestlohn ist, muss also noch die verbleibende Differenz bis zum Mindestlohn gezahlt werden. Ist der Mindestlohn + die AT-Zulage höher als der Mindestlohn, genügt dies zur Erfüllung der Mindestlohnverpflichtung. Die in 4 MTV vorgesehenen Zuschläge (Mehrarbeits-, Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge) werden auf Basis des entsprechend der Eingruppierung maßgeblichen Tarifentgelts des igz Entgelttarifvertrages gezahlt. Die Zuschlagsberechnung bezieht sich also nicht auf die Mindestlöhne. Trotz Inkrafttreten der Lohnuntergrenze gilt weiterhin der Grundsatz, dass die Mindestlöhne, die auf Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gültig sind, den Tarifen der Zeitarbeit vorgehen. Insofern sind weiterhin die Mindestlöhne der anderen hier aufgeführten Branchen einzuhalten, sofern diese höher sind ( 8 Abs. 3 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, vgl. Anmerkung Nr. 1). Vervielfältigung und Veröffentlichung nur mit Zustimmung des igz 13

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