Businessplan-Wettbewerb Berlin-Brandenburg 2011 Seminarprogramm Berlin
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- Kora Beckenbauer
- vor 7 Jahren
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1 Businessplan-Wettbewerb Berlin-Brandenburg 2011 Seminarprogramm Berlin Vertiefungsseminar 8 Die richtige Rechtsform wählen Dr. Natan Hogrebe Schwenke & Schütz, Rechtsanwälte Notare
2 I 3 Rechtsformwahl, Inhaltsübersicht Gliederung des Seminars: I. Vorüberlegungen für die Rechtsformwahl II. Übersicht über die wichtigsten Rechtsformen III. Besprechung der einzelnen Rechtsformen IV. Steuerliche Aspekte V. Drei Beispielsfälle VI. Tabellarische Übersicht I 4
3 Vorüberlegungen für die Rechtsformwahl Unternehmens und geschäftsbezogene Kriterien, Teil 1: Wachstum und Erfolg des Unternehmens (positiv wie negativ) Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen durch den Gesetzgeber Änderung der Gesellschaftsverhältnisse (Ausscheiden oder Aufnahme von Gesellschaftern) Angestrebte (Teil )Veräußerung des Unternehmens oder Aufnahme von (Fremd ) Investoren Kooperationen, Kundenanforderung Fremd oder Eigengeschäftsführung Steuerliche Erwägungen I 5 Vorüberlegungen für die Rechtsformwahl Unternehmens und geschäftsbezogene Kriterien, Teil 2: Haftungsrisiko: Gefahr, für fremde Schäden zu haften, Kapitalverlust Kapitalaufbringung: Finanzierung des Unternehmens; Eigen oder Fremdfinanzierung Kosten: Verwaltungsaufwand Gewinne und Verlustverteilung: Gesellschafteranzahl, Einbringungen von Gesellschaftern, Konzernstruktur Nachfolgeregelungen, Forführung Tod des oder der Gründer Rechtsformwandel: Umwandlung, spätere Änderung der Rechtsform I 6
4 Übersicht: Wichtige Rechtsformen Selbständigkeit Personenvereinigungen Körperschaften Gewerbetreibender Einzelkaufmann ( ek ) Freiberufler Gesellschaft bürgerlichen Rechts ( GbR ) Partnerschaftsgesellschaft Offene Handelsgesellschaft ( ohg ) Kommanditgesellschaft ( KG ) Aktiengesellschaft Europäische Aktiengesellschaft ( SE ) Gesellschaft mit beschränkter Haftung ( GmbH ) Mischform: GmbH & Co. KG Unternehmer gesellschaft ( UG ) I 7 Personenvereinigungen Körperschaften Gesellschaft bürgerlichen Rechts ( GbR ) Partnerschaftsgesellschaft Offene Handelsgesellschaft ( ohg ) Kommanditgesellschaft ( KG ) Aktiengesellschaft Europäische Aktiengesellschaft ( SE ) Gesellschaft mit beschränkter Haftung ( GmbH ) Mischform: GmbH & Co. KG Unternehmer gesellschaft ( UG ) Übersicht: Wichtige Rechtsformen Selbständigkeit Gewerbetreibender Einzelkaufmann ( ek ) Freiberufler I 8
5 Körperschaften Aktiengesellschaft Europäische Aktiengesellschaft ( SE ) Gesellschaft mit beschränkter Haftung ( GmbH ) Mischform: GmbH & Co. KG Unternehmer gesellschaft ( UG ) Selbständigkeit Gewerbetreibender Einzelkaufmann ( ek ) Freiberufler Übersicht: Wichtige Rechtsformen Personenvereinigungen Gesellschaft bürgerlichen Rechts ( GbR ) Partnerschaftsgesellschaft Offene Handelsgesellschaft ( ohg ) Kommanditgesellschaft ( KG ) I 9 Selbständigkeit Personenvereinigungen Gewerbetreibender Einzelkaufmann ( ek ) Freiberufler Gesellschaft bürgerlichen Rechts ( GbR ) Partnerschaftsgesellschaft Offene Handelsgesellschaft ( ohg ) Kommanditgesellschaft ( KG ) Übersicht: Wichtige Rechtsformen Körperschaften Aktiengesellschaft Europäische Aktiengesellschaft ( SE ) Gesellschaft mit beschränkter Haftung ( GmbH ) Mischform: GmbH & Co. KG Unternehmer gesellschaft ( UG ) I 10
6 1 Gewerbetreibender Eigener Entschluss, Tätigkeitsbeginn, Gewerbeanmeldung je nach Bedarf nein je nach Bedarf Ggf. Gewerbeanmeldung Keine Haftungsbeschränkung Besondere Erlaubnispflichten (z.b. Gaststätten) Direkte steuerliche Gewinnzurechnung, Gewerbesteuer I 11 2 Einzelkaufmann ( ek ) Wie Gewerbetreibender plus Handelsregisteranmeldung je nach Bedarf nein je nach Bedarf, Handelsregisteranmeldung Wie beim Gewerbetreibenden Buchführungspflichten nach Handelsgesetzbuch I 12
7 3 Freiberufler Anmeldung berufsständische Organisation, Beginn je nach Bedarf nein je nach Bedarf, Anmeldung berufsständische Organisation Auf bestimmte Berufsgruppen beschränkt Ggf. Voraussetzungen des jeweiligen Berufsstands Direkte steuerliche Gewinnzurechnung Keine Gewerbesteuer I 13 4 Gesellschaft bürgerlichen Rechts ( GbR ) Formlos, Schriftform zu empfehlen! je nach Bedarf Empfehlung: Schriftlicher Vertrag! je nach Bedarf, ggf. Beratungsaufwand Ggf. Besondere Pflichten je nach Berufsstand Steuerliche Zurechnung des Gewinns Ggf. Gewerbesteuerpflicht der GbR Keine Haftungsbeschränkung Regelungen der Gesellschaftergeschäftsführung I 14
8 5 Partnerschaftsgesellschaft Wie GbR, Anmeldung zum Partnerschaftsregister je nach Bedarf Empfehlung: Schriftlicher Vertrag! je nach Bedarf, Registeranmeldung, Beratungsaufwand Beschränkung auf Berufsgruppen Ansonsten wie bei der GbR Grds. keine Gewerbesteuerpflicht, da nur Freiberufler I 15 6 Offene Handelsgesellschaft ( OHG ) Wie GbR, Anmeldung zum Handelsregister je nach Bedarf Empfehlung: Schriftlicher Vertrag! je nach Bedarf, Registeranmeldung, Beratungsaufwand Wie bei GbR, mit Gewerbesteuerpflicht Ggf. zusätzliche Buchführungspflichten, Bilanzierung I 16
9 7 Kommanditgesellschaft ( KG ) Wie OHG, Anmeldung zum Handelsregister Komplementär: 0, Kommanditist: mindestens 0,01 Empfehlung: Schriftlicher Vertrag! je nach Bedarf, Registeranmeldung, Beratungsaufwand Wie bei OHG Keine Haftungsbeschränkung des Komplementärs Haftungsbeschränkung Kommanditist auf Einlage Gewerbesteuerpflicht (wenn nicht vermögensverwaltend) I 17 8 Aktiengesellschaft ( AG ) Notarielles Gründungsprotokoll mindestens ,00 Notariell protokollierte Satzung Notarkosten, Gerichtskosten, ggf. Beratungsaufwand Strenge und komplizierte Formerfordernisse Vorstand (mindestens 1 Mitglied) Aufsichtsrat (mindestens 3 Mitglieder) Haftungsbeschränkung auf eingezahltes Kapital Steuerpflichtige Körperschaft I 18
10 9 Gesellschaft mit beschränkter Haftung ( GmbH ) Notarielles Gründungsprotokoll mindestens ,00 (Einzahlung: ,00 ) Notarielle Urkunde, ggf. notarielles Musterprotokoll Notarkosten, Gerichtskosten, ggf. Beratungsaufwand Notarielle Form bei Gesellschaftsvertragsänderung Einbringung von Sachanlagen statt Geld Musterprotokoll: Kein eigener Gesellschaftsvertrag Geschäftsführer, Regelung der Vertretung Ggf. Beirat oder Aufsichtsrat Haftungsbeschränkung auf eingezahltes Kapital Steuerpflichtige Körperschaft Beteiligung weiterer Gesellschafter: Notariell I Unternehmergesellschaft ( UG (haftungsbeschränkt) ) Notarielles Gründungsprotokoll mindestens 1,00, keine Sacheinlagen Notarielle Urkunde, ggf. notarielles Musterprotokoll Notarkosten, Gerichtskosten, ggf. Beratungsaufwand Wie bei GmbH, aber: Keine Sacheinlagen Gewinnrücklage: ¼ des Jahresgewinns Wenn Rückklage > ,00 : Umwandlung in GmbH Kosten bei Umwandlung in GmbH Beteiligung weiterer Gesellschafter: Notariell I 20
11 11 GmbH & Co. KG oder UG & Co. KG siehe Gründung einer GmbH/UG sowie einer KG GmbH: ,00 (UG: 1,00 ); KG: mindestens 0,01 siehe GmbH/UG sowie KG siehe GmbH/UG sowie KG Komplizierter als GmbH, dennoch Haftungsbeschränkung Sinnvoll bei Anfangsverlusten (steuerliche Anrechnung beim Gesellschafter mit weiterem Einkommen) Gewerbesteuerpflicht Leichte Aufnahme von Gesellschaftern (nur Handels registeranmeldung, schriftliche Vereinbarung sinnvoll!) I 21 Steuerliche Aspekte Steuerliche Grundüberlegungen für die Rechtsformwahl: Berücksichtigung von Verlusten und Verlustvorträgen Minderung der Einkommensteuer Minderung der Gewerbesteuer Berücksichtigung der laufenden Kosten als Betriebsausgaben I 22
12 Steuerliche Aspekte Grundregeln für die Einschätzung der steuerlichen Aspekte: Der Beginn eines Unternehmens erfolgt üblicherweise als Einzelunternehmen oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts, wenn mindestens zwei zusammen arbeiten. In der Gründungs und Aufbauphase ist eine Personengesellschaft meist steuerlich günstiger, weil es nur Anlaufverluste gibtundkeingewinnerzielt wird. Personengesellschaft, Einzelunternehmen (GbR, OHG, PartG) I 23 Steuerliche Aspekte Wenn nennenswerte Gewinne erzielt werden, kann es sinnvoll werden, u.a. Geschäftsführergehälter als Betriebsausgaben zu buchen. Diese stellen dann zusammen mit den Sozialaufwendungen gewinnmindernden Aufwand dar. Das mindert den steuerlichen Gewinn. Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) Werden nur geringfügige Gewinne erzielt, relativiert sich ein solcher Vorteil, weil der Verwaltungsaufwand nicht die steuerlichen Vorteile rechtfertigt. I 24
13 Beispielsfall 1: Die Gründung einer Gaststätte A und B möchten zusammen eine Kneipe mit Bistroküche eröffnen. Dazu erwerben sie einige Dekorationsgegenstände (5.000,00 ), erhalten eine Erlaubnis für die Gaststätte und müssen einen Miet /Pachtvertrag über die Räume mit einer Laufzeit von 5 Jahren abschließen. Sie haben ein weiteres Kapital, das für den einnahmenlosen Betrieb von 6 Monaten ausreichen würde (nochmals 6.000,00 ). Gesellschafterrechte sollen gleich verteilt sein. Nach ihrem Businessplan soll der break even nach 3 bis 5 Monaten erreicht sein. A und B ist es gleich, welches Image ihre Rechtsform nach außen hat. Zu welcher Rechtsform sollen sie sich zusammenschließen? I 25 Beispielsfall 1: Die Gründung einer Gaststätte Argumentationshilfe: Die Gaststätte ist ein gewerbliches Unternehmen (=keine freiberufliche Tätigkeit oder Partnerschaft). Kapital für eine GmbH oder AG ist nicht vorhanden. Die KG scheidetaus, weildierechtegleichseinsollen, alsonichtnur einer persönlich haften soll. Andererseits haften sie bei der GbR oder OHG beide persönlich. Dies stellt insbesondere wegen des Mietvertrages ein nicht unerhebliches Haftungsrisiko dar. Zur Begrenzung des Unternehmerrisikos bietet sich daher die UG (haftungsbeschränkt) an. I 26
14 Beispielsfall 2: Die Gründung einer Softwareschmiede A, B und C haben ein Konzept für eine Software, die Produktionsprozesse im verarbeitenden Gewerbe optimieren kann. Sie benötigen für die weitere Entwicklung ein Jahr (jeweils Vollzeit) und wollen bereits in dieser Phase mit Teilmodulen ihrer Software Umsätze erzielen. Die Software kann im Fehlerfall die Produktion der Kunden stilllegen. Ihre Finanzmittel reichen mit insgesamt ,00 für die Entwicklung unter Mithilfe von bezahlten freien Programmierern für sechs Monate. Nach Erzielung der ersten Umsätze planen sie daher die Aufnahme von weiteren Geldgebern (Venture Capital). Ein Börsengang ist in den kommenden vier Jahren ausgeschlossen. Rechtsform? I 27 Beispielsfall 2: Die Gründung einer Softwareschmiede Argumentationshilfe: Angesichts des Haftungsrisikos gegenüber den Kunden kommt keine Personen gesellschaft mit unbegrenzter Haftung in Betracht. Eine UG scheidet aus, weil sie sich nicht für Beteiligungsgeber eignet bzw. In kurzer Zeit in eine GmbH umgewandelt werden müsste (Kosten!). Die AG ist formal zu kompliziert und hier nicht erforderlich. Da A, B und C Vollzeit arbeiten, haben sie keine steuerlich verrechenbaren Einkünfte, so dass die GmbH & Co. KG nicht sinnvoll ist. Es verbleibt die für Venture Capital Konstruktionen günstige GmbH. I 28
15 Beispielsfall 3: Die Erweiterung eines Franchisebetriebs in der Systemgastronomie A und B haben großen Erfolg mit ihrem Kneipenbistro (siehe Fall 1) und mittlerweile nach exakt demselben Konzept fünf weitere in mehreren Orten gegründet. Die UG (haftungs beschränkt) ist angesichts hervorragender Gewinne längst in eine GmbH erwachsen. Nunmehr planen A und B die Eröffnung von 50 weiteren Kneipenbistros nach ihrem Konzept. Da sie selbst nicht einen so umfangreichen Betrieb führen wollen, möchten sie sich in ein Aufsichts gremium zurückziehen. Ferner wird für die Expansion Geld benötigt, wofür der amtliche Börsenhandel mittelfristig in Betracht kommt. Die einzelnen Niederlassungen sollen von selbständigen Franchisenehmern geführt werden, denen die wesentlichen Betriebsmittel zur Verfügung gestellt werden. Rechtsform? I 29 Beispielsfall 3: Die Erweiterung eines Franchisebetriebs in der Systemgastronomie Argumentationshilfe: Für A und B kommt schon aufgrund des bald angestrebten Börsengangs die AG in Betracht. Da sie bereits wirtschaftlichen Erfolg bewiesen haben, muss man ihnen diese Idee auch nicht ausreden. Die von ihnen betriebene GmbH (entstanden aus der UG) kannin eine AG umgewandelt werden. Da sie in den Aufsichtsrat wollen, ist auch die aufwendige Organisation der AG angemessen. Aufgrund des hohen Kapitalaufwands und des hohen Unternehmerrisikos scheidet eine Gesellschaft mit persönlicher Haftung komplett aus. I 30
16 Einige Sonderfälle von Gründungen Gemeinnützige Organisationen: Die Gründung gemeinnütziger Organisationen richtet sich grundsätzlich nach den allgemeinen Vorschriften. Zusätzlich bieten sich die Rechtsformen des Vereins und der Stiftung an. Die Rechtsformwahl hängt vom Kapitalbedarf, der Einbindung von Mitgliedern und Zwecksetzungen ab. Bürogemeinschaften: Bürogemeinschaften dienen der Bündelung der Anschaffungen und des laufenden Aufwands. Es handelt sich um GbR s, deren Zweck der gemeinsame Bürobetrieb ist. Das Unternehmen eines Gründers ist davon zu trennen. Genossenschaften: Genossenschaften werden nach dem Genossenschaftsgesetz gegründet. Ob sie sinnvoll sind, hängt von der Personenzahl, dem Zweck und dem bereitstehenden Kapital ab. I 31 Tabellarische Übersichten, Teil 1 Rechtsform Haftung Geschäfts zweck Kapital Kaufmann Rechts grundlagen Einzelunter nehmen Persönlich, keine Grenze Frei wählbar Keine Vorgaben Zweck gebunden BGB und HGB GbR Persönlich, keine Grenze Frei wählbar, nicht kaufm. Keine Vorgaben Zweck gebunden 705 ff. BGB OHG Persönlich, keine Grenze Handels gewerbe Keine Vorgaben Ja 105 ff. HGB, BGB KG Nur Komple mentär Handels gewerbe 1 Cent Ja 161 ff. HGB, BGB GmbH & Co. KG Nur Komple mentär GmbH Handels gewerbe Für GmbH, sonst 1 Cent Ja 161 ff. HGB, BGB, GmbHG I 32
17 Tabellarische Übersichten, Teil 2 Rechtsform Haftung Geschäfts zweck Kapital Kaufmann Rechts grundlagen GmbH UG AG Nein (nur Kapital) Nein (nur Kapital) Nein (nur Kapital) Frei Ja GmbHG Frei 1 Ja GmbHG Frei Ja AktG PartG Persönlich, keine Grenze Freie Berufe Keine Vorgaben Nein PartG, BGB SE Nein (nur Kapital) Frei Ja SE EinfG (SEEG) I 33 Wir wünschen Ihnen mit Ihren Gründungen und Unternehmungen viel Glück und Erfolg! Bernburger Straße 32, Berlin Telefon: 030 / , hogrebe@schwenke schuetz.de schuetz.de I 34
18 Kontakt in Berlin Wettbewerbsbüro in der IBB Businessplan-Wettbewerb Berlin-Brandenburg Wettbewerbsbüro in der Investitionsbank Berlin Bundesallee 210 (Eingang Regensburger Straße) Berlin Hotline: 030 / Fax: 030 / Online: Mail: info@b-p-w.de Kontakt in Brandenburg Koordinationsbüro in der ILB Businessplan-Wettbewerb Berlin-Brandenburg Koordinationsbüro in der InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB) Steinstraße Potsdam Hotline: 0331 / Fax: 0331 / Online: Mail: businessplan@ilb.de I 35
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