Liebe Leserin, lieber Leser
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- Margarete Melanie Fertig
- vor 7 Jahren
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2 Liebe Leserin, lieber Leser Was wir einmal hinterlassen werden, beschäftigt uns je länger je mehr, wie älter wir werden. Auch wenn das Thema nicht einfach ist, ist es doch wichtig, sich frühzeitig und in aller Ruhe damit auseinanderzusetzen. Um Ihnen bei den Überlegungen und Fragen über die Themen Erbschaft, Nachlass und Legate behilflich zu sein, haben wir diesen Testament-Ratgeber erstellt. Wer möchte nicht gerne über das Leben hinaus Gutes tun? Sie können selber bestimmen, wie Sie Ihren Nachlass verteilen möchten, wenn Sie ein persönliches Testament verfassen. Spitex Kriens unterstützt kranke und pflegebedürftige Menschen. Dabei finanziert sich Spitex Kriens auch über private Beiträge. Spenden und auch Legate spielen dabei eine wichtige Rolle. Gerne führen wir mit Ihnen ein persönliches Gespräch. Beachten Sie dazu die Seite 11. Freundliche Grüsse SPITEX KRIENS Hanspeter Inauen Geschäftsleiter 2
3 Wie erstelle ich mein Testament? An die Hinterlassenschaft und unsere eigene Vergänglichkeit denken wir nicht gerne. Das Thema Erben ist jedoch zu wichtig, um es zu vernachlässigen. Wenn kein rechtsgültiges Testament vorhanden ist, werden Ihre persönlichen Wünsche nicht berücksichtigt und Ihr Vermögen wird nach Gesetz unter Ihre Erben aufgeteilt oder es fällt an den Staat, wenn Sie keine Erben haben. Es ist sinnvoll, wenn Sie erst einmal in einer Liste Ihre Vermögens- und Sachwerte sowie Objekte, die für Sie von ideellem Wert sind, festhalten. Überlegen Sie sich, wer und was Ihnen wirklich wichtig ist. Das können einzelne Menschen oder auch Organisationen sein, die Ihnen besonders am Herzen liegen. Ihr Erbe ordnen Sie diesen entsprechend zu und halten dies in wenigen Zeilen fest entweder in Ruhe zu Hause oder zusammen mit einer Fachperson. Mit Ihrem Testament schaffen Sie in jedem Fall klare Verhältnisse und verhindern so allfällige Streitigkeiten und voraussichtliche Missverständnisse unter den Erben. 3
4 Es gibt hauptsächlich zwei Form-Varianten, um ein Testament zu verfassen. 1. Die eigenhändige Verfügung Von Hand schreiben Sie Ihren letzten Willen auf ein Blatt Papier. Dabei müssen folgende Formvorschriften eingehalten werden, damit das Testament auf Klage hin nicht für ungültig erklärt werden kann: Ihr Testament muss vollständig von eigener Hand geschrieben und mit Ihrer persönlichen Unterschrift versehen sein, damit es rechtsgültig ist. Testamente, welche mit Computer geschrieben sind, können angefochten werden. Auch das Jahr, der Monat und der Tag der Errichtung müssen von Hand niedergeschrieben werden. Vorgedruckte Ortsangaben oder ungenaue Angaben wie zum Beispiel im November 2010 können ein Testament ebenfalls anfechtbar machen. Damit Sie sicher sein können, dass die Formvorschriften eingehalten wurden, lassen Sie die eigenhändige Verfügung von einer rechtskundigen Person durchlesen. Auf der nächsten Seite finden Sie ein Beispiel eines handgeschriebenen Testaments. 2. Die öffentliche Urkunde Bei komplizierten Familien-, Finanz- oder Erbverhältnissen oder wenn Sie das Testament nicht eigenhändig schreiben können, wählen Sie diese Variante. Ein Notar verfasst Ihr Testament genau so, wie Sie es wünschen. Zwei Personen bezeugen anschliessend mit Ihrer Unterschrift, dass das Testament Ihrem letzten Willen entspricht. 4
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6 Was habe ich für Möglichkeiten, mein Erbe aufzuteilen? Gewisse Teile des Vermögens sind für die gesetzlichen Erben bestimmt. Dies sind Nachkommen, Elternteile und die Ehepartner. Indem Sie diese Pflichtteile berücksichtigen, können Sie Ihr Vermögen nach Ihren eigenen Vorstellungen frei verteilen. Neben oder anstelle einer Person können Sie in Ihrem Testament auch eine Organisation als Erbin einsetzen, deren Arbeit und Ziele Sie ganz besonders unterstützen möchten. Konkret kann das zum Beispiel Spitex Kriens sein. Falls Nachkommen und ein überlebender Ehegatte da sind, steht ein Viertel des Nachlasses als Pflichtteil dem hinterbliebenen Ehegatten zu. Drei Achtel erhalten die Nachkommen als Pflichtteil. Der frei verfügbare Anteil beträgt somit drei Achtel. Gibt es keine Nachkommen, ist der hinterbliebene Ehegatte oder der eingetragene Partner mit einem Pflichtteil in der Höhe der Hälfte des Nachlasses geschützt. Alleinige Nachkommen erben den Nachlass nach Stämmen zu gleichen Teilen. Man kann sie auf einen Pflichtteil von drei Vierteln setzen und somit über einen Viertel des Nachlasses frei verfügen. Verbleiben nur beide Eltern, kann man über die Hälfte des Nachlasses frei verfügen, wenn man sie auf den Pflichtteil setzt. 6
7 Vermächtnis (Legat) Mit einem Vermächtnis oder Legat hinterlassen Sie einer Ihnen nahe stehenden Person oder Organisation einen festgelegten Betrag und/oder bestimmte Sachwerte (zum Beispiel Immobilien, eine Lebensversicherung, Gegenstände etc.). Erbeinsetzung Mit einer Erbeinsetzung teilen Sie Ihr Vermögen in prozentuale Erbschaftsanteile auf. Über die Verteilung von Immobilien, Sach- und Geldwerten einigen sich die gesetzlichen und die eingesetzten Erben. Wenn keine Pflichtteile zu respektieren sind, können Sie Ihr gesamtes Erbe einer Alleinerbin oder einem Alleinerben vermachen. Nacherbeneinsetzung Sie können die eingesetzten Erben dazu verpflichten, die Erbschaft nach Eintritt einer Bedingung (beispielsweise nach dem Tod des Vorerben) an eine andere Person oder Organisation (Nacherbe) weiterzugeben. Ehe- und Erbvertrag In einem Ehe- und Erbvertrag können Sie zum Beispiel Ihren Nachlass gemeinsam mit Ihrer Ehepartnerin oder Ihrem eingetragenen Partner regeln. Dass ein Teil des Vermögens an eine Organisation geht, können Sie auch in einem solchen Vertrag festhalten. Willensvollstrecker Eine Person oder Organisation Ihres Vertrauens können Sie in Ihrem Testament als so genannten Willensvollstrecker einsetzen. Der Willensvollstrecker wird mit der Erbschaftsverwaltung und der Erbteilung betraut. Wenn keine Angehörigen da sind, die diese Aufgabe übernehmen, ist diese Massnahme besonders wichtig. 7
8 Mein Testament ist geschrieben. Was jetzt? Es empfiehlt sich, das Testament im Original in einem geschlossenen Briefumschlag an einem sicheren Ort aufzubewahren. Für die entsprechenden Personen sollte das Testament auffindbar und zugänglich sein. Das kann bei Ihnen zu Hause, beim Willensvollstrecker, bei einer Bank oder bei der Gemeinde in Ihrem Wohnort sein. Die freie Zugänglichkeit des Testaments nach dem Tod ist von Ihnen zu Lebzeiten für die dann verantwortlichen Personen sicher zu stellen, was bei der offiziellen kantonalen Amtsstelle oder bei der Gemeinde am besten gewährleistet sein dürfte. Falls sich im Laufe der Jahre Ihre Besitzverhältnisse oder Ihre persönlichen Umstände ändern, können Sie Ihr Testament jederzeit wieder abändern. Es ist in jedem Fall sinnvoll, die getroffenen Regelungen von Zeit zu Zeit zu überprüfen. Jede Korrektur oder Ergänzung Ihres Testaments versehen Sie mit Ort, Datum und Unterschrift oder schreiben Sie besser das Testament jeweils neu von Hand. 8
9 Häufige Fragen und Antworten: Wann lohnt es sich, ein Testament zu machen? Dass der Nachlass geregelt ist, ist in jedem Fall beruhigend zu wissen. Ihr Vermögen und alle Dinge, die für Sie von ideellem Wert sind, sollten einmal an Personen oder Organisationen gehen, die Sie dafür bestimmen. Ein Testament hilft, Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden. Wird auf jeden Nachlass eine Erbschaftssteuer erhoben? Ehepartner und Nachkommen sind im Kanton Luzern von der Erbschaftssteuer befreit, ebenso gemeinnützige Organisationen wie Spitex Kriens. Kann ich bestimmen, wofür ein Hilfswerk mein Legat einsetzt? Ihr Legat können Sie mit Auflagen versehen. Sie können in Ihrem Testament festhalten, wenn Sie sich mit Ihrem Vermächtnis für ein bestimmtes Projekt einer Hilfsorganisation einsetzen möchten. Das begünstigte Hilfswerk ist dazu verpflichtet, Ihren Willen vollumfänglich zu respektieren. Wer kann mich beraten? Von einem Fürsprecher oder Notar, der auf Erb- und Eherecht spezialisiert ist, erhalten Sie umfassende neutrale Beratung. Gerne vermitteln wir Ihnen einen kompetenten Ansprechpartner. 9
10 SPITEX KRIENS verlässlich und nah Ihre Mitgliedschaft fördert eine zukunftsorientierte Spitex- Versorgung in Kriens Rund 2'200 Personen sind Mitglied beim Spitex Verein Kriens. Sie zeigen so Ihre Solidarität zur Spitex in Kriens. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, Menschen ein AUTONOMES LEBEN ZU HAUSE zu ermöglichen, auch bei körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen. Nebst den Kernaufgaben der Spitex Kriens, wie Auskünfte, Information und Beratung (auch für Angehörige) Pflegeleistungen, gemäss ärztlicher Anordnung, während 24 Std. und 365 Tagen im Jahr Übergangspflege nach einem Spitalaufenthalt Hilfe im Haushalt, Betreuung von Personen und Entlastung von Angehörigen Mütter und Väterberatung bietet Spitex Kriens noch Leistungen an, die nicht zum Kern- Leistungsauftrag gehören. Ihre Spenden ermöglichen zusätzliche Leistungen Mit Spenden finanzieren Sie weitere hilfreiche Spitex-Leistungen: Nachbetreuungsbesuche zu Hause oder im Heim, um die Belastung bei Übergängen in eine neue Lebenssituation zu verringern. Familien-Entlastung nach einer Geburt, um die Herausforderung des schönsten 24 Std.-Jobs zu verkleinern. PFLEGEleichter Beratung für Interessierte und Angehörige, um vom Pflegefachwissen der Spitex zu profitieren und Entlastungen rechtzeitig zu organisieren. 10
11 Mit einem Legat hinterlassen Sie bleibende Werte, ermöglichen Entwicklung und tun Gutes über das Leben hinaus. Spitex Kriens hat Projekte und Ideen, welche aufbauende und nachhaltige Wirkung erzielen. Mit einem Legat schaffen Sie bleibende Werte. Wir beraten Sie gerne weiter. Für weitere Informationen oder für ein persönliches Gespräch steht Ihnen Hanspeter Inauen, Geschäftsleiter, gerne zur Verfügung: Telefon: Wir bedanken uns für die juristische Begutachtung dieser Broschüre bei Herrn Daniel Käslin, lic.iur, Rechtsanwalt aus Kriens, Mitglied des Vorstandes von Spitex Kriens. Gerne nimmt er Ihre Fragen vertraulich entgegen: Kanzlei Pilatushof, Hirschmattstr. 15, 6003 Luzern;
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