Testament und Berliner Testament
|
|
- Sophie Baum
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Seniorenclub Wallotstraße, Vortrag am 5. November 206 Testament und Berliner Testament Ausgangslage Weitergabe von Vermögen nach dem Tod Gesetzliche Erbfolge Individuell bestimmte Erbfolge
2 Gesetzliche Erbfolge Berücksichtigt werden bei der gesetzlichen Erbfolge: Verwandte in einer festgelegten Reihenfolge Ehepartner, eingetragene Lebenspartner Gesetzliche Erbfolge Die Ordnungen der gesetzliche Erbfolge Erben der. Ordnung = Abkömmlinge Erben der 2. Ordnung = Eltern und deren Abkömmlinge Erben der 3. Ordnung = Großeltern und deren Abkömmlinge usw. 2
3 Gesetzliche Erbfolge Typische Baumstruktur Beispiel. Ordnung Erblasser /3 /3 /3 Tochter Sohn Sohn 2 /6 /6 Enkel Enkel 2 Gesetzliche Erbfolge Typische Baumstruktur Beispiel 2. Ordnung Mutter Vater Erblasser Schwester /2 /2 Nichte Neffe 3
4 Gesetzliche Erbfolge Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten bei Zugewinngemeinschaft Erblasser Ehegatte Kind / 4 Kind 2 / 4 Gesetzliche Erbfolge Beispiel: Das Vermögen der Eltern besteht aus einem selbstgenutzten Einfamilienhaus (Wert: EUR). Das Haus gehört den Eltern je zur Hälfte. 4
5 Gesetzliche Erbfolge Wie ist die erbrechtliche Lage nach dem Erstversterbenden, wenn kein Testament vorhanden ist? Vater Erblasser Mutter EUR Kind Kind 2 / / 4 Gesetzliche Erbfolge Wie ist die erbrechtliche Lage nach dem Zweitversterbenden, wenn kein Testament vorhanden ist? Mutter Erblasserin Kind Kind
6 Seniorenclub Wallotstraße, Vortrag am 5. November 206 Testierfreiheit Testierfreiheit Testament vorhanden? nein ja Testament gültig? nein ja Gewillkürte Erbfolge Gesetzliche Erbfolge 6
7 Testierfreiheit Das Testament kann zur Niederschrift eines Notars (öffentliches Testament) errichtet oder handschriftlich niedergeschrieben werden (eigenhändiges Testament). Das eigenhändige Testament bietet den Vorteil, dass es jederzeit ohne Aufwand geändert werden kann. Testierfreiheit Mündliche Erklärung oder Schriftstück Notar Niederschrift Die Niederschrift muss in Gegenwart des Notars vorgelesen, genehmigt und eigenhändig unterschrieben werden. Für die Inanspruchnahme des Notars fallen Gebühren an, deren Höhe sich nach dem Wert des Nachlasses richtet. 7
8 Testierfreiheit. Von Anfang bis Ende handschriftlich verfassen 2. Am Ende unterschreiben 3. Ort und Datum der Errichtung vermerken Das Testament kann bei einem beliebigen Amtsgericht hinterlegt werden. Die Hinterlegung bietet evtl. mehr Sicherheit als eine Aufbewahrung zu Hause. Die Hinterlegung ist gebührenpflichtig Testierfreiheit Was kann in einem Testament festgelegt werden? Beispiele: Einsetzung von Erben und Ersatzerben Enterbung von gesetzlichen Erben Vermächtnisse Auflagen Teilungsanordnungen Testamentsvollstreckung 8
9 Seniorenclub Wallotstraße, Vortrag am 5. November 206 Mein Testament Ich, Marianne Muster, geboren am.. in.., setze meine Tochter Lisa Muster, geboren am. in., derzeit wohnhaft in., zu meiner alleinigen Erbin meines gesamten Vermögens ein. Ort, Datum Unterschrift Testierfreiheit Berliner Testament Bekannte Variante des gemeinschaftlichen Testaments ) Ehegatten setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein. 2) Nach dem Ableben des zweiten Ehegatten erben der oder die Schlusserben, meist die eigenen Kinder oder eine Institution (Verein, Stiftung etc.) 9
10 Testierfreiheit Besonderheiten des Berliner Testaments Ein gemeinschaftliches Testament ist nur für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner zulässig. Es kann wechselbezügliche Verfügungen enthalten, die im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen und deshalb besonders eng verbunden sind. Wechselbezügliche Verfügungen sind bindend. Widerruf gegenüber dem anderen Ehegatten nur durch eine notariell beurkundete Widerrufserklärung. Nach dem Tod eines Ehegatten sind diese Verfügungen für den überlebenden Ehegatten bindend (verbindlich). Hat eventuell ungünstige erbschaftssteuerliche Auswirkungen. Seniorenclub Wallotstraße, Vortrag am 5. November 206 Grenzen der Testierfreiheit: Das Pflichtteilsrecht 0
11 Pflichtteilsrecht Reduzierung erbrechtlicher Auseinandersetzungen durch gesetzliche Gewährleistung eines Mindesterbanteils für gesetzliche Erben Pflichtteil = Hälfte des gesetzlichen Erbteils Pflichtteilsberechtigte = Verwandte in gerader Linie (Eltern, Kinder) Pflichtteilsergänzung = Hinzurechnung von Schenkungen bis Pflichtteilshöhe Erblasser Kind Kind 2 / Berliner Testament Berliner Testament M F S T
12 Berliner Testament. Ehegatte verstirbt M F Alleinerbe S T Berliner Testament 2. Ehegatte verstirbt F /2 /2 S T jedes Kind /2 2
13 Berliner Testament...nach dem Erstversterbenden nach dem Letztversterbenden EUR EUR Erblasser Erblasser2 2 Erblasser2 Kind Kind 2 Kind Kind 2 0 / 4 0 / 4 / 8 = EUR Seniorenclub Wallotstraße, Vortrag am 5. November 206 Wirkung eines Testaments im Rechtsverkehr Ein wirksames, vom Nachlassgericht eröffnetes Testament ist eine rechtsgültige Urkunde, die im allgemeinen Rechtsverkehr eingesetzt werden kann: Nachweis der Erbenstellung Ersetzt oft einen Erbschein, z.b. gegenüber Banken. 3
14 Seniorenclub Wallotstraße, Vortrag am 5. November 206 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 4
Zu Beginn ist zu empfehlen, sich einen Überblick zu verschaffen. Vier Leitfragen können dabei eine Rolle spielen.
Erbrecht I. Vorüberlegungen zur Nachlassgestaltung Zu Beginn ist zu empfehlen, sich einen Überblick zu verschaffen. Vier Leitfragen können dabei eine Rolle spielen. 1. Was habe ich zu vererben? Vermögensstatus
MehrNotar Schwarzer, Tegernsee. Erben und Vererben. Erben und Vererben. Notar Wilfried Schwarzer Tegernsee
Notar Wilfried Schwarzer Tegernsee Erben und Vererben Rathausplatz 5 83684 Tegernsee Telefon (08022)7052-0 Telefax (08022) 705252 Mail: info@notariat-tegernsee.de Erben und Vererben 1. Notwendigkeit letztwilliger
MehrErben und Vererben. Vortrag am 09.10.2008 Die Heilsarmee in Deutschland
Erben und Vererben Vortrag am 09.10.2008 Die Heilsarmee in Deutschland Herzlich willkommen Erbrecht 2 Allgemeines Vortragszeit 16.00 Uhr bis 17.30 Uhr Fragen sind willkommen Zu meiner Person Erbrecht 3
MehrImmobilien richtig vererben. Rechtsanwältin & Notarin Dr. Kirsten Reich, LL.M. Friedrichstraße 15 60323 Frankfurt am Main
Immobilien richtig vererben Rechtsanwältin & Notarin Dr. Kirsten Reich, LL.M. Friedrichstraße 15 60323 Frankfurt am Main Übersicht Gesetzliches Erbrecht Ordnungs- und Stämmesystem Erbrecht des Ehegatten
MehrMerkblatt. Erbschaftsteuer. Inhalt
Erbschaftsteuer Inhalt 1 Erbrechtliche Hinweise 2 Erbschaftsteuerliche Besonderheiten 2.1 Erwerbe von Todes wegen 2.2 Entstehung der Erbschaftsteuer 2.3 Steuerpflichtiger Erwerb 2.4 Steuerbefreiungen 2.5
MehrGesetzliche Erbfolge oder letztwillige Verfügung?
Gesetzliche Erbfolge oder letztwillige Verfügung? Freitag, 11. April 2014 Referent: Rechtsanwalt Jörg Heuser Fachanwalt für Erbrecht Fachanwalt für Arbeitsrecht Zertifizierter Testamentsvollstrecker Gesetzliche
MehrErben und Vererben. Hans-Michael Schiller. Referent:
Aktuelle Rechts- und Steuerfragen des Eigenheims: Vererben oder Schenken 09.30 12.30 Uhr 1.Teil Referent: Rechtsanwalt und Notar Fachanwalt für Familienrecht Merksatz: Wer keine eigene letztwillige Verfügung
MehrErbrecht für Versicherungsmakler
Erbrecht für Versicherungsmakler Vortrag im Rahmen der Hauptstadtmesse der Fonds Finanz Maklerservice GmbH im September 2014 Referentin: Ulrike Specht Rechtsanwältin und Fachanwältin für Erbrecht Paluka
MehrErbrecht. Aktiv gestaltenoder. Nach mir die Sintflut? Ra. & Notar Bernd Ennemann Soest 1
Erbrecht Aktiv gestaltenoder Nach mir die Sintflut? Ra. & Notar Bernd Ennemann Soest 1 Gesetzliche Erbfolge 1.Ordnung: Abkömmlinge -Kinder -Enkel etc. 2.Ordnung: Eltern & Abkömmlinge -Eltern -Geschwister
MehrErbe, Erbschaft, Testament Was ist zu beachten? Notar Dr. Jens Fleischhauer
Was ist zu beachten? Übersicht Warum ein Testament? Gesetzliche Erbfolge: Wer erbt was? Testament und Erbvertrag: Gestaltungsmöglichkeiten Grenze der Testierfreiheit: Pflichtteilsrecht Erbschaftsteuer:
MehrMuster: Festsetzen einer Auflage im Testament
Muster: Festsetzen einer Auflage im Testament Hiermit lege ich, Hans Schmidt, geb., wohnhaft., meinen letzten Willen wie folgt fest: 1. Zu meinem Alleinerben setze ich den Gemeinnützigen Verein der Katzenfreunde«mit
MehrDie gesetzliche Erbfolge
Die gesetzliche Erbfolge Was und wie wird geerbt? Gesamtrechtsnachfolge. Mit dem Tode eines Menschen geht sein Vermögen ohne dass die Erbin oder der Erbe etwas tun muss oder Kenntnis von dem Erbfall hat
MehrErbfolge, Erbschaftssteuer, Freibeträge: Ein Überblick
Erbfolge, Erbschaftssteuer, Freibeträge: Ein Überblick 1 INHALT 1 DIE GESETZLICHE ERBFOLGE 2/3 2 TESTAMENT: DIE GEWILLKÜRTE ERBFOLGE 3 3 STEUERKLASSEN, FREIBETRÄGE, STEUERSÄTZE 4/5 2 1 DIE GESETZLICHE
MehrTestament, Schenken oder Vererben, Schenkung- und Erbschaftsteuer
Testament, Schenken oder Vererben, Schenkung- und Erbschaftsteuer Wie kann die Erbschaftsteuer sinnvoll gespart werden? Steuerberater Rechtsanwälte Eugen-Belz-Straße 13 Orleansstraße 6 83043 Bad Aibling
MehrErbe, Erbschaft, Testament. Notar Dr. Jens Fleischhauer
Erbe, Erbschaft, Testament Notar Dr. Jens Fleischhauer Übersicht Nachlassplanung und Testamentsgestaltung: Ziele und Wünsche Rahmenbedingungen: - die gesetzliche Erbfolge - das Pflichtteilsrecht - die
MehrWissenswertes zu Testament und Erbe
Wissenswertes zu Testament und Erbe Sie können über Ihr Hab und Gut weitgehend frei verfügen. Zu Lebzeiten und auch in der Nachlassregelung. Viele Menschen machen jedoch zu Lebzeiten davon keinen Gebrauch.
MehrErben und Vererben. 1. Was heißt gesetzliche Erbfolge? 2. Wann kommt es zur gesetzlichen Erbfolge?
1 Erben und Vererben 1. Was heißt gesetzliche Erbfolge? 2. Wann kommt es zur gesetzlichen Erbfolge? Ohne Testament tritt gesetzliche Erbfolge ein. Gesetz = BGB Bürgerliches Gesetzbuch Gilt seit 1.1.1900,
MehrNichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern. In this world nothing can be said to be certain, except death and taxes.
Erben und Vererben Nichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern. In this world nothing can be said to be certain, except death and taxes. Benjamin Franklin Briefe an Leroy 1789 2 Überblick
MehrS t e u e r b e r a t e r. Herzlich Willkommen. zur 2. Veranstaltung des H.P.O. Klubs
S t e u e r b e r a t e r Herzlich Willkommen zur 2. Veranstaltung des H.P.O. Klubs 1 Tod und Erbeinsetzung 2 Todesfall Ø Benachrichtigung eines Arztes 3 Ø Ausstellung eines Totenscheins 4 Verdacht auf
MehrKreishandwerkerschaft Füssen-Marktoberdorf. Erben und Vererben. Die Erbfolge nach Gesetz oder die Alternative: Testament
Kreishandwerkerschaft Füssen-Marktoberdorf Erben und Vererben Die Erbfolge nach Gesetz oder die Alternative: Testament Vortrag am 08.02.2012 Marktoberdorf, Modeon Seite 2 Beispielsfall : Unternehmerin
MehrWorkshop 3 Wie erstelle ich ein Testament?
Workshop 3 Dr. jur. Marie-Theres Frick Frick & Partner Rechtsanwälte, Vaduz Freitag, 9. November 2007 Workshop 3 Themen Liechtensteinisches Erbrecht (FL-Bürger, andere Staatsbürgerschaft) Testament und
MehrEINFÜHRUNG IN DAS ERBRECHT. Dr. jur. I. Schulze-Heiming, Fachanwältin für Familien- und Erbrecht, Datteln
EINFÜHRUNG IN DAS ERBRECHT Dr. jur. I. Schulze-Heiming, Fachanwältin für Familien- und Erbrecht, Datteln 1. Fall Der, unverheiratet, hinterlässt zwei Kinder K1 K2 1. Fall K1 K2 ½ ½ Der, unverheiratet,
MehrDas Erbrecht regelt die Rechtsnachfolge in das Vermögen nach dem Tode eines Menschen.
Das Erbrecht Das Erbrecht regelt die Rechtsnachfolge in das Vermögen nach dem Tode eines Menschen. Es wird unterschieden zwischen der: gesetzlichen Erbfolge und der gewillkürten Erbfolge (Testament, Erbvertrag)
MehrRECHTSANWÄLTE. Herzlich willkommen zur Vortragsveranstaltung Erben und Vererben. einschließlich steuerrechtlicher Aspekte. Dienstag, 23.
RECHTSANWÄLTE Herzlich willkommen zur Vortragsveranstaltung einschließlich steuerrechtlicher Aspekte Dienstag, 23. Juni 2015 Referenten am heutigen Abend: Rechtsanwältin Christa Smeets-Koch Rechtsanwalt
MehrVon Notar Nico Matheis, Mallersdorf-Pfaffenberg am 05.04.2011 in der Sparkasse Mallersdorf
Von Notar Nico Matheis, Mallersdorf-Pfaffenberg am 05.04.2011 in der Sparkasse Mallersdorf Mit dem Tod eines Menschen geht dessen gesamtes Vermögen (Immobilien, Bar- und Anlagevermögen, Auto, etc., aber
MehrDie Erbordnungen nach dem BGB 1924 ff - ausgehend von dem Tod eines Ehegatten, hier des Mannes -
Erben und Vererben Die Erbordnungen nach dem BGB 1924 ff - ausgehend von dem Tod eines Ehegatten, hier des Mannes - V. V. V. V. V. V. V. V. IV. IV. IV. IV. 1928 1928 III. III. II. 1925 1926 Geliebte I.
MehrErbrecht: Grundzüge und Neuerungen Di., 16. April 2013. Dr. jur. Marie-Theres Frick 1
1 Erbrecht: Grundzüge und Neuerungen Dr. iur. Marie-Theres Frick Frick & Partner Rechtsanwälte AG, Vaduz 2 Themen Gesetzliche Erbfolge Pflichtteilsrecht Was erbt der/die überlebende PartnerIn? Was ist
MehrWas Sie über das Erbrecht wissen sollten.
1 Was Sie über das Erbrecht wissen sollten. www.justiz.nrw.de 3 Was geschieht mit meinem Vermögen, wenn ich nicht mehr bin? Diese Frage beantwortet das Erbrecht. Selbst wenn es nicht leicht fällt die Frage,
MehrErbe. Bei der eigenhändigen Testamentserrichtung bestehen mehrere gravierende Nachteile, deren sich der Erblasser oft nicht bewusst ist:
Erbe Hat der Verstorbene weder ein Testament noch einen Erbvertrag hinterlassen, greift die gesetzliche Erbfolge. Über das gesetzliche Erbrecht bestehen oftmals falsche Vorstellungen. Das böse Erwachen
MehrWas Sie über das Erbrecht wissen sollten.
1 Was Sie über das Erbrecht wissen sollten. www.justiz.nrw.de 3 Das Erbrecht befasst sich mit der Frage, was nach dem Tode eines Menschen mit seinem Vermögen, einschließlich aller Schulden (Nachlass) geschieht.
MehrWas Sie über das Erbrecht wissen sollten
Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Was Sie über das Erbrecht wissen sollten www.justiz.nrw.de Das Erbrecht befasst sich mit der Rechtsfrage, was nach dem Tode eines Menschen mit seinem Nachlass,
MehrI. Die gesetzliche Erbfolge
Was Sie vom Erbrecht wissen sollten I. Die gesetzliche Erbfolge 1. Das gesetzliche Erbrecht der Verwandten, insbesondere der Abkömmlinge Verwandt sind Personen, - die voneinander abstammen Verwandtschaft
MehrErbschaft- und Schenkungsteuer
1 Erbschaft- und Schenkungsteuer Das Erbrecht befasst sich mit der Frage, was nach dem Tode eines Menschen mit seinem Vermögen und seinen Schulden geschieht. Mit dem Tod eines Menschen geht sein Vermögen
MehrWas muss bei der Abfassung eines Testaments beachtet werden?
Faxabruf Erben und Vererben (06.08.2015) Was muss bei der Abfassung eines Testaments beachtet werden? Ein privates Testament ist nur wirksam, wenn bestimmte Formerfordernisse beachtet werden ( 2247 BGB):
MehrMonika Dittmer Tanneck 16 24768 Rendsburg Tel. 04331/149172 Fax: 04331/3387680. Erben und Vererben
Monika Dittmer Tanneck 16 24768 Rendsburg Tel. 04331/149172 Fax: 04331/3387680 Erben und Vererben Die Erbordnungen nach dem BGB 1924 ff - ausgehend von dem Tod eines Ehegatten, hier des Mannes - V. V.
MehrErbrecht und Vorsorgevollmacht
Folie 1 Herzlich Willkommen zum Kurzvortrag über Erbrecht und Vorsorgevollmacht Referent: Notar Dr. Ernst Wahl Notare Königstraße 21 90402 Nürnberg Tel.: 0911/23086-0 Fax: 0911/23086-31 Mobil: 0173/3920439
MehrFachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht. Erblasser
Thomas Röwekamp Fachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht Ihr Recht als Erblasser Ihr Wille zählt Als Erblasser benötigen Sie detaillierte Informationen darüber, wie Sie dafür sorgen können, dass
MehrRechtsanwalt und Notar Friedrich Schmidt, Giessen: Erbrecht und Beratung durch den Notar
Vorsicht... Erbschaft! Eine Erbschaft bedeutet nicht nur wegen des traurigen Anlasses ein eingeschränktes Vergnügen. Auch nach dem Erbfall erwarten den Erben - in wirtschaftlicher wie in menschlicher Hinsicht
MehrRechtliche und praktische Hinweise rund um das Testament
Rechtliche und praktische Hinweise rund um das Testament mit Neuregelung in der Erbschaftssteuer ab Januar 2009 2) Ein Testament und seine Vorteile 3) Eigenhändiges oder öffentliches Testament, einschließlich
MehrThema: Testamente. 20.11.2013 Testamente 1
Thema: Testamente 20.11.2013 Testamente 1 Rechtsanwältin Sybille M. Meier Fachanwältin für Medizinrecht Fachanwältin für Sozialrecht meier@ratgeber-arzthaftung.de 1982 Rechtsanwaltszulassung Berlin 1985
MehrErbrecht- gesetzliche Ausgestaltung und individuelle Gestaltungsmöglichkeiten. Vortrag zum Unternehmergespräch von Dr. Ulrich Dieckert am 14.12.
Erbrecht- gesetzliche Ausgestaltung und individuelle Gestaltungsmöglichkeiten Vortrag zum Unternehmergespräch von Dr. Ulrich Dieckert am 14.12.2010 Grundlagen I Mit dem Tod einer natürlichen Person tritt
MehrImmobilien richtig weitergeben und vererben.
Immobilien richtig weitergeben und vererben. Was soll aus meiner Immobilie einmal werden? Wer ein Haus oder eine Wohnung besitzt wird sich eines Tages fragen, was damit passieren soll. Wer soll sie einmal
MehrRICHTIG VERERBEN DURCH TESTAMENT UND ERBVERTRAG
RICHTIG VERERBEN DURCH TESTAMENT UND ERBVERTRAG Die 11 wichtigsten Fragen an Ihren Notar WOLFGANG TEXTOR Rechtsanwalt und Notar Fachanwalt für Familienrecht CARINA TEXTOR Rechtsanwältin Hagener Straße
MehrI. Allgemeines. 1. 4. 1953 bis 30. 6. 1958. Gütertrennung, 1426 ff. BGB a. F. Zugewinngemeinschaft, 1363 ff. BGB. ab 1. 7. 1958
I. Allgemeines. 4. 953 bis 30. 6. 958 ab. 7. 958 Gesetzlicher Güterstand Gütertrennung, 426 ff. BGB a. F. Zugewinngemeinschaft, 363 ff. BGB Vertraglicher Güterstand allg. Gütergemeinschaft, 437 ff. BGB
MehrVon Mensch zu Mensch - Bremer Stiftung Martinsclub
Von Mensch zu Mensch - Bremer Stiftung Martinsclub Menschen mit Behinderungen haben es schwer, einen Platz in dieser Gesellschaft zu finden. Offiziell und laut Gesetz sind sie zwar integriert und dürfen
MehrVererben und Schenken. Gedächtniskirche Bad Homburg 06. März 2013
06. März 2013 Vererben und Schenken Gedächtniskirche Bad Homburg 06. März 2013 Rudolf Herfurth Rechtsanwalt Seite 2 Themenüberblick Schenkung formlos bei sofortigem Vollzug Schenkungsversprechen nur notariell
MehrVERERBEN, VERMACHEN UND STIFTEN - einige grundlegende Gedanken
Stiftung Häuser der christlichen Nächstenliebe Bischof-von-Rammung-Str. 2 68753 Waghäusel Tel. 07254-9288-0 stiftung@kloster-waghaeusel.de www.wallfahrtskirche-waghaeusel.de VERERBEN, VERMACHEN UND STIFTEN
MehrRichtig vererben was Sie wissen sollten
Richtig vererben was Sie wissen sollten Immer wieder wird die Liebenzeller Mission nach Informationen zum Thema Vererben gefragt. Es müssen mehrere Dinge beachtet werden, damit mit dem eigenen Besitz nach
MehrVererben von Immobilien im Ausland
Gudrun Fuchs Rechtsanwältin Maximilianstr. 14/III 93047 Regensburg Telefon: 0941/561440 Telefax: 0941/561420 E-Mail: kanzlei@rain-fuchs.de Internet: www.rain-fuchs.de!"#$# %&'!()!*)+*, -'!()!*./. 01 '
MehrDer Notar. informiert. Testament und Erbvertrag
Der Notar informiert Testament und Erbvertrag Dr. Martin Kretzer Großer Markt 28 66740 Saarlouis Telefon 06831/ 1334 und 94 98 06 Telefax 06831/ 4 31 80 2 Info-Brief zum Thema Testament und Erbvertrag
MehrErben und Vererben. Was heißt eigentlich erben? Notarin Susanne Pöllmann-Budnick
Notarin Susanne Pöllmann-Budnick Erben und Vererben Hauptmarkt 11, 90403 Nürnberg Was heißt eigentlich erben? automatischer Vermögensübergang mit dem Tod des Erblassers auf den oder die Erben Vermögen
MehrSPUREN IN DIE ZUKUNFT LEGEN MIT EINEM TESTAMENT
SPUREN IN DIE ZUKUNFT LEGEN MIT EINEM TESTAMENT Wir sind in diese Welt gekommen, nicht nur, dass wir sie kennen, sondern dass wir sie bejahen. Rabindranath Thakur Bürgerstiftung Weimar LIEBE BÜRGERIN,
MehrNichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern. In this world nothing can be said to be certain, except death and taxes.
Vorsorge Testament, Überlassung, Patientenverfügung Nichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern. In this world nothing can be said to be certain, except death and taxes. Benjamin Franklin
MehrRichtig erben und vererben. 20.04.2009 Richtig erben und vererben
Richtig erben und vererben Inhalt des Vortrages 1. Vorstellung Kanzlei 2. Erbrechtlicher Teil 2.1. Gesetzliche Erbfolge 2.2. Pflichtteil 2.3. Testament 3. Steuerrechtlicher Teil 3.1. Neuregelungen 3.2.
Mehr14 Was unbedingt zu beachten ist 14 Individuelle Entscheidungssituation 18 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses
7 Inhalt 01 Allgemeines übers Vererben und Verschenken 14 Was unbedingt zu beachten ist 14 Individuelle Entscheidungssituation 18 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses 02 Wenn Vermögen zu Lebzeiten
MehrRatgeber. Testament. und. Erbschaft. Ein Leitfaden
Ratgeber Testament und Erbschaft Ein Leitfaden Vorwort Peter M. Endres Vorstandsvorsitzender KarstadtQuelle Versicherungen Liebe Leserin, lieber Leser, wer schon einmal selbst etwas geerbt hat, weiß wahrscheinlich,
MehrTestament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos
Testament Muster, Testament Vorlage, Testament Vordruck kostenlos Einzeltestament mit dem Schwerpunkt: Erblasser setzt die Ehefrau als Alleinerbe ein (inklusive weiterer Bestimmungen). Inhaltsübersicht:
MehrErbrecht. Grundzüge mit Fällen und Kontrollfragen. Dr. Dr.h.c. DIETER LEIPOLD. o. Professor an der Universität Freiburg i. Br.
Erbrecht Grundzüge mit Fällen und Kontrollfragen Dr. Dr.h.c. DIETER LEIPOLD o. Professor an der Universität Freiburg i. Br. 16., neubearbeitete Auflage ULB Darmstadt 16351474 2006 MOHR SIEBECK l.teil Einführung
MehrCVJMRatgeber. Spuren der Liebe hinterlassen Ratgeber zu Testament und Erbschaft
IMPRESSUM Herausgeber: CVJM-Gesamtverband in Deutschland e. V. Im Druseltal 8, 34131 Kassel Telefon (05 61) 30 87-0 Telefax (05 61) 30 87-270 E-Mail info@cvjm.de Internet www.cvjm.de unter Mitarbeit der
MehrKanton St.Gallen Departement des Innern. Testament. Wie verfasse ich ein Testament? Amtsnotariate des Kantons St. Gallen
Kanton St.Gallen Departement des Innern Testament Wie verfasse ich ein Testament? Amtsnotariate des Kantons St. Gallen Rechtliches Welche Verfügungen von Todes wegen gibt es? eigenhändige letztwillige
MehrDie Notare Dr. Martin Kretzer & Dr. Matthias Raffel
Die Notare informieren Pflichtteilsrecht Dr. Martin Kretzer & Dr. Matthias Raffel Großer Markt 28 66740 Saarlouis Telefon 06831/ 94 98 06 und 42042 Telefax 06831/ 4 31 80 2 Info-Brief zum Pflichtteilsrecht
MehrTeil 1 Sie haben etwas zu vererben Besteht Handlungsbedarf vor Ihrem Tod?
Teil 1 Sie haben etwas zu vererben Besteht Handlungsbedarf vor Ihrem Tod? I. Das gesetzliche Erbrecht 1. Was bestimmt das Gesetz? Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt u. a. das Erbrecht. Es bestimmt,
MehrLeonberger Straße 36, 70839 Gerlingen. Tel.: 07156/178099-0 Fax: 07156/178099-11. Leitfaden Erbrecht
Leonberger Straße 36, 70839 Gerlingen Tel.: 07156/178099-0 Fax: 07156/178099-11 Leitfaden Erbrecht Einleitung: Auch wenn man Gedanken über den eigenen Todesfall lieber aus dem Weg geht, so gilt doch der
Mehr14 Was unbedingt zu beachten ist 14 Individuelle Entscheidungssituation 18 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses
7 Inhalt 01 Allgemeines übers Vererben und Verschenken 14 Was unbedingt zu beachten ist 14 Individuelle Entscheidungssituation 18 Aufstellung eines Vermögens verzeichnisses 02 Wenn Vermögen zu Lebzeiten
MehrErben & Vererben. Experten für Erbrecht
Erben & Vererben Fachanwältin für Erbrecht Fachanwalt für Erbrecht Eva Kreienberg Günther Müller-Krampitz 1 Fachanwälte für Erbrecht 2 Übersicht Rechtliche Grundlagen Problembewusstsein wecken Gesetzliche
MehrProf. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet: http://ius-romanum.unitrier.de/index.php?id=40423
Repetitorium Erb- und Familienrecht Vorlesung am 08.07.2011 Gesetzliche und testamentarische Erbfolge (1) Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.unitrier.de/index.php?id=40423
MehrErben und ihre Reihenfolge Testament Erbvertrag Pflichtteilsreform
NOTARIAT & RECHTSANWALTSKANZLEI.. Notar und Rechtsanwalt D. Jeck und Kollegen Ludwigstraße 50 54 63456 Hanau DIETMAR JECK Notar und Rechtsanwalt ALEXANDRA SCHULDT Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht
MehrVererben und Erben - Was bleibt? Was wird?- Grundzüge des Erbrechts und Erbschaftsteuerrechts
Vererben und Erben - Was bleibt? Was wird?- Grundzüge des Erbrechts und Erbschaftsteuerrechts Dr. Volker Arndt LL.M. Rechtsanwalt und Notar Fachanwalt für Verwaltungsrecht Fachanwalt für Steuerrecht [www.dres-ruge.de]
MehrInformationen. zum Erbrecht für Eltern von behinderten Kindern. Stand: Oktober 2005. Vortrag vom 16.11.2005 Verein für Angehörige psychisch Erkrankter
Informationen zum Erbrecht für Eltern von behinderten Kindern Stand: Oktober 2005 Vortrag vom 16.11.2005 Verein für Angehörige psychisch Erkrankter von Rechtsanwältin Barbara Brauck - Hunger Telemannstr.
Mehr1. Wenn kein Testament errichtet wird, können die Folgen fatal sein. Dann gilt die gesetzliche Erbfolge, die in jedem Land anders geregelt ist.
Erbrecht - Auslandserbrecht/ Internationales Erbrecht und die neue EU-Erbrechtsverordnung Vermögen im Ausland/ ausländische Staatsangehörigkeit wer erbt? - Sie haben Vermögen oder Verwandte im Ausland?
MehrTestamentsgestaltung nach Trennung und Scheidung
Gudrun Fuchs Rechtsanwältin Maximilianstr. 14/III 93047 Regensburg Telefon: 0941/561440 Telefax: 0941/561420 Internet: http://www.rain-fuchs.de e-mail: kanzlei@rain-fuchs.de in Kooperation mit Steuerberaterinnern
MehrSonderdepesche. Deutsches. Erbrecht
Asesoría Gestoría Steuerberatung Tax Accountancy Consulting Sonderdepesche Deutsches Erbrecht www.europeanaccounting.net Inhaltsverzeichnis 1. EU-Erbrechtsverordnung ab 17. August 2015... 3 1.1 Grundlagen...3
MehrVerhandelt. Ulrich Wilde
Urkundenrolle-Nr. /2013 1 Verhandelt zu Haren am Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Ulrich Wilde mit dem Amtssitz in Haren (Ems) erschienen: 1) Herr, geb. am, 2) dessen Ehefrau, geb., geb. am, beide wohnhaft:,
MehrErben und Vererben Nachfolgeplanung in der Praxis
Erben und Vererben Nachfolgeplanung in der Praxis Riechmann Rechtsanwälte 2013 1 Riechmann Rechtsanwälte Ihre Ansprechpartner für Vermögens- und Unternehmensnachfolge in Familie und Betrieb: Rechtsanwalt
MehrNichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern. In this world nothing can be said to be certain, except death and taxes.
Vorsorge Testament, Überlassung, Patientenverfügung Ergolding, Juli 2009 Nichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern. In this world nothing can be said to be certain, except death and
Mehrbei Ihrer Sparkasse Werra-Meißner.
Herzlich willkommen bei Ihrer Sparkasse. Erben und Vererben RA Gerhard Ruby 25./26. November 2009 Seite 1 Erben und Vererben das geänderte Erbschaftsteuerrecht und seine größten Irrtümer Referent: RA Gerhard
MehrVolksbank Tübingen eg
Ausgabe 04 2015 Einfach per Mausklick auf die richtige Seite Okea fotolia.com Ratgeber (Ver-)Erben Nur jeder vierte Deutsche besitzt ein Testament oder einen Erbvertrag. Wohl kaum jemand beschäftigt sich
MehrDER NOTAR INFORMIERT. Erbe und Schenkung. Ein Wegweiser mit Erläuterung wichtiger Grundbegriffe. notar. DNotV. GmbH
DER NOTAR INFORMIERT Erbe und Schenkung Ein Wegweiser mit Erläuterung wichtiger Grundbegriffe notar DNotV GmbH Vererben und Erben Wer soll mein Erbe sein? Wer bekommt den Schmuck? Soll ich schon jetzt
MehrDas Berliner Testament
Das Berliner Testament Besonderheiten und Fallstricke Von RA Dr. Ulrich Zacharias Berlin - Adlershof Das klassische Berliner Testament: Wir setzen uns gegenseitig zum Alleinerben ein. Erben des Überlebenden
MehrVorsorge für den letzten Lebensabschnitt
Haspa Stiftungssymposium 2013 Vorsorge für den letzten Lebensabschnitt Wissenswertes zu Vollmacht, Testament und Stiftung Hamburg, 1. November 2013 Haspa Generationenmanagement Ihr Referent: Alexander
MehrPlötzlicher Ausfall eines Unternehmers ein Existenzrisiko für das Unternehmen und die Familie
Unternehmerforum der Sparkasse Karlsruhe -Ettlingen Plötzlicher Ausfall eines Unternehmers ein Existenzrisiko für das Unternehmen und die Familie Dienstag, den 24. April 2012 Vortragsgliederung A. Gesetzliche
MehrBleibend die Hand ausstrecken für taubblinde Kinder. Testament-Ratgeber Tanne
Bleibend die Hand ausstrecken für taubblinde Kinder Testament-Ratgeber Tanne Liebe Leserin, lieber Leser Die Tanne ist ein Vermächtnis: Die Schweizerische Stiftung für Taubblinde sichert auf Dauer das
MehrProf. Dr. Rainer Schröder Klausur Erbrecht WS 2006/2007. Lösungsvorschlag. A. Erbeinsetzung des Franz und seiner Frau Nadja (F und N)
Prof. Dr. Rainer Schröder Klausur Erbrecht WS 2006/2007 Ausgangsfall: Lösungsvorschlag A. Erbeinsetzung des Franz und seiner Frau Nadja (F und N) I. Wirksame Errichtung des Testaments vom 28.8.2005? Wirksamkeit
MehrFamilienrecht Erbrecht 29.04.2010
Würzburger Woche an der Bahçeşehir Universität Istanbul Familienrecht Erbrecht 29.04.2010 Christian Krauße, LL.M. Eur. Familienrecht Unterteilung Eherecht Verwandtschaftsrecht Vormundschafts- und Betreuungsrecht
MehrIhr Vermögen in guten Händen
Vorwort 5 5 Ihr Vermögen in guten Händen Häufig schließen sich an einen Todesfall Erbstreitigkeiten an, vor allem, wenn kein Testament existiert, das die Wünsche des Verstorbenen klar und unangreifbar
MehrLiebe/r Besucher/in, Liebe Kundin, Lieber Kunde von Longerlive
Liebe/r Besucher/in, Liebe Kundin, Lieber Kunde von Longerlive Das folgende Muster und die Informationen zum Erstellen eines Testamentes steht Ihnen zum Bearbeiten und Verändern zur Verfügung. Bitte beachten
MehrIn Deutschland werden im kommenden Jahrzehnt in etwa acht Millionen Haushalten Vermögenswerte in Höhe von schätzungsweise zwei Billionen Euro vererbt.
Walter Jansen Ein Testament muss das sein? In Deutschland werden im kommenden Jahrzehnt in etwa acht Millionen Haushalten Vermögenswerte in Höhe von schätzungsweise zwei Billionen Euro vererbt. Aber nur
MehrTestament und Erbfolge
Straeter & Kollegen Rechtsanwälte & Fachanwälte Testament und Erbfolge Mandanteninformation Spiekerhof 31 48143 Münster Frieport 2 59387 Ascheberg-Davensberg Tel: 0251 / 1 44 91 75 Fax: 0251 / 48 44 96
MehrDeutsch-Italienische Erbschaften
Deutsch-Italienische Erbschaften 5. Internationaler Deutscher Steuerberaterkongress - Italien 2010 Florenz, 30.9./1.10.2010 Dr. Marc Jülicher Rechtsanwalt/Fachanwalt für Steuerrecht Nachvermächtnis contra
MehrMai 2007. Willkommen. bei der. Veranstaltung Umsonst ist der Tod.., und das Finanzamt kassiert?? WEP Treuhand GmbH Steuer- und Unternehmensberatung
Willkommen bei der Veranstaltung Umsonst ist der Tod.., und das Finanzamt kassiert?? WEP Treuhand GmbH Steuer- und Unternehmensberatung Mai 2007 Wer sein Ziel nicht kennt, für f den ist kein Wind günstig
MehrNewsletter. für VBE-Senioren. - Sonderausgabe: Erbrecht - Liebe Kolleginnen und Kollegen,
2/2014 Newsletter für VBE-Senioren - Sonderausgabe: Erbrecht - Liebe Kolleginnen und Kollegen, Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Lesen dieser neuen Ausgabe. Ihr Max Schindlbeck, VBE-Bundesseniorensprecher
MehrVererben und verschenken 28.02.2008
Vererben und verschenken 28.02.2008 Wie Sie Ihr Vermögen erhalten und Steuer schonend weitergeben. Erbfolge Gewillkürte Erbfolge Testament privatschriftlich notarielles Testament Ehegattentestament Optionen
MehrFragebogen für Erblasser
Fragebogen für Erblasser I. Personalien des Erblassers Name Geburtsname Vorname Geburtstag Staatsangehörigkeit Geburtsort Straße Hausnummer Postleitzahl Ort Beruf/Tätigkeit II. Familiäre Situation Familienstand
MehrErbfolge und Testament
Ihre Notare informieren: Erbfolge und Testament Mit diesem Merkblatt möchten wir Sie nicht nur über die gesetzliche Erbfolge, sondern auch über die Möglichkeiten informieren, diese zu ändern. Zwar kann
MehrErben und Vererben. Über das eigene Leben hinaus planen. Anna von Borries Stiftung Anna-von-Borries-Straße 1 7 30625 Hannover-Kleefeld
Über das eigene Leben hinaus planen Nachhaltiges Fördern für langfristiges Wirken Anna von Borries Stiftung Anna-von-Borries-Straße 1 7 30625 Hannover-Kleefeld Telefon: (05 11) 53 54-701 www.annastift.de
MehrDNotI. Dokumentnummer: 15w136_13 letzte Aktualisierung: 12.5.2014. OLG Hamm, 14.3.2014-15 W 136/13
DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 15w136_13 letzte Aktualisierung: 12.5.2014 OLG Hamm, 14.3.2014-15 W 136/13 BGB 1096, 2084, 2269 Schlusserbe regelmäßig kein Ersatzerbe Setzen Ehegatten sich
MehrUnternehmensnachfolge
Unternehmensnachfolge - eine rechtliche Herausforderung 1 Oliver Stumm Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht I. Möglichkeiten und Zeitpunkt der Unternehmensnachfolge 1. Zeitpunkt Übertragung zu Lebzeiten
MehrSeite Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XV Literaturverzeichnis... XVII
Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort...................................................... V Abkürzungsverzeichnis......................................... XV Literaturverzeichnis............................................
Mehr