Mai Willkommen. bei der. Veranstaltung Umsonst ist der Tod.., und das Finanzamt kassiert?? WEP Treuhand GmbH Steuer- und Unternehmensberatung

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1 Willkommen bei der Veranstaltung Umsonst ist der Tod.., und das Finanzamt kassiert?? WEP Treuhand GmbH Steuer- und Unternehmensberatung Mai 2007

2 Wer sein Ziel nicht kennt, für f den ist kein Wind günstig

3 Private Vermögensanalyse Aktien Altersversorgung Riester-Rente Pflichtteile Liquidität Vermögen Medienfond Scheidung Berufsunfähigkeit Immobilien Performance festverzinsliche Wertpapiere Rürup-Rente Patientenverfügung Vorfälligkeitsentschädigung Lebensversicherung Steuern Erbfolge Gold

4 Regelungsziele des Testierenden bzw. Schenkenden: Was habe, was will ich? Welches Vermögen habe ich? Wie ist mein Vermögen strukturiert? Welche Vermögensteile möchte ich übertragen? Wie möchte ich diese Teile übertragen? Wem möchte ich diese Vermögensteile übertragen?

5 Kann mein verbleibendes Vermögen eine ausreichende Altersversorgung generieren? Habe ich nach vorweggenommenen Übertragungen noch ausreichende Liquidität? Soll ich die Übertragung etwa doch entgeltlich oder teilentgeltlich vornehmen? Muss ich mir Erträge aus dem übertragenen Vermögen vorbehalten?

6 Deckungslücken cken im Alter / Zinseszinseffekt Beispiel: 35-jähriger Alleinverdiener Euro Nettoeinkommen Eurovoraussichtliche Rente Euro Deckungslücke Sparplan: 200 Euro mtl. 30 Jahre bei 3% Zinsen Euro Sparsumme (vor Inflation) bei 5 Jahre kürzerer Ansparzeit Euro weniger

7 Entnahmeplan bei Kapitalverzehr Anlagebetrag: Euro Anlagezins 3% p.a. (nach Abzug von Steuern) Verbrauch 600 Euro mtl. > 22 Jahre Verbrauch 800 Euro mtl. > 15 Jahre Verbrauch Euro mtl. > 11 Jahre

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12 Gesetzliche Erbfolge 4. Ordnung Urgroßeltern Urgroßeltern 3. Ordnung Großtante/Großonkel Großeltern Großeltern Großtante/Großonkel 2. Ordnung weitere Abkömmlinge Onkel/Tanten Vater Mutter Onkel/Tanten weitere Abkömmlinge Cousine/Cousin Erblasser + Bruder/Schwester Cousine/Cousin 1. Ordnung Abkömmlinge Abkömmlinge Abkömmlinge Abkömmlinge Enkel Enkel Enkel Enkel Urenkel Urenkel Urenkel Urenkel

13 Steuerklassen Steuerklasse Dazu gehören: I Ehegatte, Kinder u. Stiefkinder und deren Abkömmlinge, Eltern u. Voreltern bei Erwerben von Todes wegen II Eltern u. Voreltern, soweit sie nicht zur Steuerklasse I gehören, Geschwister und deren Abkömmlinge ersten Grades, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedener Ehegatte III Alle übrigen Erwerber

14 Ehepartner Erbquoten Kinder mit Kindern 1/4 1 Kind 1/2 1/4 Zugewinnausgleich 2 Kinder 1/4 1/2 3 Kinder 1/6 Ehepartner ohne Kinder 1/2 1/4 Zugewinnausgleich 3/4 Eltern 1/4 Sondereglungen bei Gütertrennung

15 Steuersätze Wert des steuerpflichtigen Erwerbs bis I Prozentsatz in der Steuerklasse II III einschließlich EURO Darüber WEP Treuhand GmbH

16 sachliche Freibeträge und Vergünstigungen EUR Betriebsvermögen seit Ansatz des darüber hinausgehenden Betrages mit 65% = 35 % Freibetrag persönliche Freibeträge EUR Ehegatten EUR Kinder und Stiefkinder und Kinder verstorbener Kinder und Stiefkinder (nicht Enkel, wenn Kinder leben) EUR Die übrigen Personen der Steuerklasse I EUR Die Personen der Steuerklasse II EUR Die Personen der Steuerklasse III

17 Gestaffelte Vermögensübertragungen zur mehrfachen Ausnutzung von Steuerfreibeträgen Typische Gestaltungen Eltern Kind Schwiegersohn/-tochter Eltern Kind Enkelkind Kettenschenkungen vermeiden Alle 10 Jahre erneut Rückschenkung = Problem Achtung: Rückschenkung / Rückfallklauseln

18 Alternative: ans Schenken denken ALLES NUR VERERBT GESCHENKT UND GESPART Herr X hat 1,5 Millionen Euro. Als er stirbt, erbt seine Frau Euro, sein Sohn bekommt Euro und seine Enkelin Euro. Erbschaftsteuer: Erbin Ehefrau Euro - Freibeträge Euro = steuerpflichtig Euro davon 7 % Steuern = Gesamtsteuerlast Ehefrau Euro Erbe für Sohn Euro - Freibeträge Euro = steuerpflichtig Euro davon 15 % Steuern = Gesamtsteuerlast für Sohn Euro Erbe für Enkelin Euro - Freibeträge Euro = steuerpflichtig Euro davon 15 % Steuern = Gesamtsteuerlast für Enkelin Euro Herr X ist schlau und schenkt den Verwandten schon zu Lebzeiten die Hälfte ihres jeweiligen Erbteils. Zwischen Schenkung und Erbschaft müssen aber zehn Jahre liegen! Erbschaft- und Schenkungssteuer: Schenkung und Erbe jeweils Ehefrau Euro - Freibeträge jeweils Euro = steuerpflichtig jeweils 0 Euro = Gesamtsteuerlast Ehefrau 2 x 0 Euro 0 Euro Schenkung und Erbe jeweils für Sohn Euro - Freibeträge jeweils Euro = steuerpflichtig jeweils Euro davon 7 % Steuern = Gesamtsteuerlast für Sohn 2 x 3150 Euro Euro Schenkung und Erbe jeweils für Enkelin Euro - Freibeträge jeweils Euro = steuerpflichtig jeweils Euro davon 11 % Steuern = Gesamtsteuerlast für Enkelin 2 x Euro Euro Gesamtsteuerlast Für alle drei Erben Euro Gesamtsteuerlast Für alle drei Erben Euro Steuerersparnis gegenüber der reinen Erbschaft: Euro

19 Bewertungsgrundsätze (Änderung aufgrund Verfassungswidrigkeit gem. Urteil des Bundesverfassungsgericht vom bis spätestens Grundvermögen geringere besonders ermittelter Wert Barvermögen Nominalwert Aktien Kurswert!!! GmbH-Anteile Stuttgarter Verfahren KG / OHG Einzelunternehmen Buchwert./. Schulden Mittelbare Grundstücksschenkung! Lebensversicherung 2/3 der eingezahlten Beiträge Familienheim steuerfrei Stiftungen (24 Monate)

20 Gestaltungsmöglichkeiten für letztwillige Verfügungen Testament (von Einzelperson) privatschriftlich, handgeschrieben Öffentliche Urkunde, Notar Gemeinschaftliches Testament (von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern) privatschriftlich, handgeschrieben Öffentliche Urkunde, Notar

21 Vorweggenommene Erbfolge als Möglichkeiten der Steueroptimierung Überblick über die drei häufigsten Fallgruppen Zuwendungen an den anderen Ehegatten Schenkung Eltern an Kinder mit Vorbehaltsnießbrauch Übergabe/Überlassung gegen Versorgungsleistungen Freibetrag alle 10 Jahre neu

22 Berliner Testament beliebte, aber auch tückische Gestaltung Begriff Einheitslösung: Ehegatte = Vollerbe, Kind = Schlusserbe Trennungslösung: Ehegatte = Vorerbe, Kind = Nacherbe (Ehepartner ist verschuldet / Gläubigerzugriff entzogen)

23 Vorteile des Berliner Testaments Klare, gestufte Erbfolge Versorgung Ehegatte im Vordergrund Kinder als Schlusserben keine Erbengemeinschaft im ersten Erbfall

24 Nachteile des Berliner Testaments Verlust erbschaftssteuerlicher Freibeträge Abänderungsrecht des Längerlebenden wird oft vergessen: Dadurch Bindung Pflichtteilsstrafklausel: Automatismus vermeiden! Übersehen besonderer Gestaltungsnotwendigkeiten durch schematische Übernahme von Vorlagen (Gläubigerzugriff)

25 Mit einer so genannten Pflichtteilstrafklausel schützen Sie den überlebenden Ehegatten. Verlangt eines der Kinder seinen Pflichtteil, enterben Sie es automatisch beim Tod des zweiten Elternteils. Dies schreckt in der Praxis die Kinder davon ab, gegenüber dem überlebenden Ehegatten seinen Pflichtteil zu verlangen. Verhindern können Sie es jedoch nicht.

26 Mit einer Wiederverheiratungsklausel stellen Sie sicher, dass nur Ihre eigenen Kinder den Nachlass des Erstversterbenden erhalten. Gerade jüngere Paare sollten auf diese Regelung nicht verzichten.

27 Zugewinngemeinschaft / Gütertrennung Möglichkeiten Steuer- und haftungsoptimierter Güterstandsregelungen durch Erbvertrag Zugewinngemeinschaft = faktisch Gütertrennung (mit Zugewinnausgleich) Gläubigerzugriff entzogen vorteilhaft im Erbrecht modifizierte Zugewinngemeinschaft Wechsel Zugewinngemeinschaft Gütertrennung (steuerfreier Zugewinnausgleich) später Rückwechsel in (modifizierte) Zugewinngemeinschaft

28 Modifizierte Zugewinngemeinschaft grds. Beibehaltung des gesetzlichen Güterstands abweichende Regelungen für Teilbereiche: - z.b.: Herausnahme von Betriebsvermögen - z.b.: Ausschluss Zugewinnausgleich nur für Scheidungsfall

29 Hat der verstorbene Ehegatte kein Testament geschrieben, kann es für den überlebenden Gatten vorteilhaft sein, das Erbe auszuschlagen. Dazu muss allerdings der Zugewinn des Verstorbenen während der Ehe sehr hoch gewesen sein. Häufig kommt dies bei der so genannten Hausfrauenehe vor, d. h. die Frau hat die Kinder erzogen und der Ehemann den eigenen Betrieb erfolgreich aufgebaut. Die Ehefrau sollte daher innerhalb von sechs Wochen nach Eintritt des Erbfalls einen Fachanwalt oder Steuerberater aufsuchen.

30 Unternehmensnachfolge Gesellschaftsrecht vor Erbrecht! Einziehungsrechte bei Kapitalgesellschaften Nachfolgeklauseln bei Personengesellschaften Trennung Immobilien von Unternehmen (Betriebsaufspaltung) Vermeidung von Erbengemeinschaften (Einstimmigkeitsprinzip) Pflichtteilsansprüche (Verzicht gegen finanziellen Ausgleich)

31 Häufige Fragestellungen Fehler und ihre Vermeidung notarielles Testament privat änderbar entfernte (Nicht-) Verwandte Adoption gleichzeitiges Versterben geht nicht Bestimmung der Erben Ersatzerbe bestimmen Ehegatten ohne Kinder Eltern erben mit; zwingend Testament! Vater Muter Kind doppelte Freibeträge sichern Wechsel Güterstand Gütertrennung Zugewinngemeinschaft, Eltern / Kinder Kinder /Eltern Rückfallklauseln Nießbrauch Schenkung AfA, WK/Zinsen, gemischte Betriebsaufspaltung Immobilien / Firma 6 Wochen Ausschlagungsfrist

32 Lebensversicherung steuerfrei oder steuerpflichtig Eigener Rechtsanspruch Anspruch Erbe gegenüber Versicherungsgesellschaft fällt in den Nachlaß in Abhängigkeit von Versicherungsnehmereigenschaft versicherter Person (fällig bei Tod von ) Bezugsberechtigung widerruflich unwiderruflich Prämienzahlungen

33 Erbe = % Anteil am Nachlaß Einzelne Anteile des Nachlasses müssen zusammen ein Ganzes ergeben Vermächtnis = einzelne Vermögenswerte (Haus, Münzsammlung etc.) Falsch: Mein Sohn bekommt das Haus und meine Tochter die Aktien. Besser: Meine beiden Kinder erben zur Hälfte. Mein Sohn soll das Haus bekommen und meine Tochter meine Aktien, was dem gleichen Wert entspricht (Risiko Bewertung). Richtig: Meine beiden Kinder erben zur Hälfte. Teilungsverfügung mit Ausgleichsverpflichtung Testamentsvollstreckung

34 Erbvertrag Der verwitwete, kinderlose Onkel besitzt ein Einfamilienhaus, das dringend renoviert werden muss. Aufgrund seiner kleinen Rente bekommt er aber keinen Kredit von der Bank. Der gut verdienende Neffe streckt ihm das Geld vor, unter der Bedingung, erbvertraglich als Alleinerbe des Nachlasses und somit des Hauses eingesetzt zu werden. Das ist eine kluge Entscheidung, da es dem beiderseitigen Interesse entspricht: Der Onkel kann bis zu seinem Tod in dem jetzt renovierten Haus wohnen und der Neffe hat sein Geld gut angelegt. Alternativ: V+V Einkünfte generieren

35 Gemeinschaftskonten Können Sie nachweisen, dass der auf einen Gemeinschaftskonto befindliche Betrag eindeutig nicht dem Verstorbenen zuzurechnen ist sondern Ihnen, dann gehört die gesamte Summe nicht in den Nachlass. Kontrollmitteilung Bank Finanzamt Achtung: Abgleich mit Einkommensteuer Vorjahre!

36 Im Vergleich zu einem Erbstreit Ist eine Scheidung Ein vergnügliches Kasperletheater. Deutsches Forum für Erbrecht Fazit: frühzeitige Beratung > Streitvermeidung = Kostenreduzierung!

37 WEP Treuhand GmbH WEP Treuhand GmbH Euskirchen & Hamacher Steuerberatung Unternehmensberatung Bad Honnef, Bahnhofstr. 6 Telefon 02224/ Fax 02224/ WEP Treuhand GmbH

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