BDWS: Partner für Luftsicherheit. BDWS- und BDGW- Schlaglichter Ausgabe Jahrgang

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1 Ausgabe Jahrgang D BDWS: Partner für Luftsicherheit Qualität fällt nicht vom Himmel 4 Who is Who in der Luftsicherheit 13 Asset-Deal vs. Share-Deal 17 Ausbildung Fabian Hügle von b.i.g. Bundesbester 29 Neuer BDWS-Bildungspass 31 Postvertriebsstück DPAG Entgelt bezahlt DSA GmbH, Postfach 1201, Bad Homburg BDWS- und BDGW- Schlaglichter 2009 I IV

2 münz ist Europas großer Ausstatter für Teamkleidung. Beste Qualität, riesiges Lager und Service für individuelle Veredelung. Anzeige Innovativ, partnerschaftlich und zuverlässig. An diesen Maßstäben orientiert sich das Team von münz teamkleidung seit Jahren. Bei den Kunden kommt das gut an. Sie schätzen an den Produkten und Dienstleistungen der Firma münz vor allen Dingen die schnelle Lieferzeit, die Nachliefergarantie und Farbgleichheit der Produkte und den Veredelungsservice. Kaum ein anderer Anbieter aus der Branche bietet dem Kunden ein so umfangreiches Produktsortiment in vergleichbarer Qualität und einem Komplettservice für die Veredelung mit Druck, Stick oder Abzeichen. Ideen, die überzeugen. In Zeiten knapper Kassen hat die Firma münz teamkleidung für ihre Kunden eine innovative Idee. Verzichten Sie in Zukunft auf Ihre Kleiderkammer im eigenen Haus, denn münz veredelt und liefert innerhalb kürzester Zeit. Das spart nicht nur Geld und Platz sondern auch Ressourcen. Mit mehr als ständig verfügbaren Teilen ab Lager bietet münz allen Kunden Mindestbestände bei garantiert kurzer Lieferzeit. Die kundeneigene Bevorratung und Lagerführung kann komplett entfallen oder auf ein Minimum reduziert werden. Schnell und zuverlässig. Kurze Wege und alles aus einer Hand. Wer sich für ein Produkt aus dem münz Sortiment entscheidet, der profitiert gleich mehrfach. Am Firmensitz in Montabaur wird die Kleidung nach Kundenwunsch sofort und ohne Umwege mit Stick, Druck oder Abzeichen veredelt. Das ist praktisch und spart Zeit. Mit Hilfe eigener modernster Stick- und Druckmaschinen und qualifiziertem Fachpersonal wird bei münz aus hochwertiger Kleidung individuelle Teamkleidung in bester Qualität. münz setzt Maßstäbe. Wenn bei münz von Qualität die Rede ist, dann steht das Wort nicht alleine für hohen Tragekomfort, beste Verarbeitung, die Verwendung modernster Stoffe und Materialien aus zumeist deutscher Produktion und praxiserprobter Funktionalität. Qualität zeigt sich bei münz auch in der Einhaltung unterschiedlichster DINund ISO Standards, in einer kompetenten Beratung und einem partnerschaftlichen Verhältnis zwischen Lieferant und Kunden. Bei münz bekommen Sie beste Qualität, professionelle Beratung und individuellen Service. Von der Kopfbedeckung bis zum Schuhwerk finden Sie mit Sicherheit das Passende für Ihr Team. Geprüftes Qualitätsmanagementsystem Die hauseigene Stickerei in Montabaur. Bestellen Sie jetzt den aktuellen 196 Seiten starken Katalog oder fordern Sie Ihr Angebot oder Muster an / / Übersichtlich und schnell erreichbar: Teile ständig am Lager. münz GmbH Rudolf-Diesel-Straße Montabaur

3 BDWS: Partner für Luftsicherheit Am 9. bis 10. Februar führte der Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen seine 2. Luftsicherheitstage in Potsdam durch. Erstmalig in der Verbandsgeschichte wurde die Veranstaltung gemeinsam mit dem Bundespolizeipräsidium organisiert. Der Präsident der Bundespolizei, Matthias Seeger, und ich konnten über 170 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Politik, Behörden sowie von Flughafenbetreibern, Fluglinien und den privaten Sicherheitsdienstleistern begrüßen. Die Luftsicherheitstage waren ein großer Erfolg und konnten sich bereits nach der zweiten Veranstaltung als Expertenforum etablieren. Wir werden deshalb auch künftig die Luftsicherheitstage gemeinsam mit der Bundespolizei ausrichten. Die vor Ihnen liegende Ausgabe unseres Verbandsorgans DSD-Der Sicherheitdienst berichtet ausführlich über diese Veranstaltung. Das Thema Luftsicherheit hat seit dem missglückten Anschlag von Detroit (Weihnachten 2009) und der Sicherheitspanne am Flughafen München (Januar 2010) mediale Hochkonjunktur. Dieses mediale Interesse nutzten die Vorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei und der Deutschen Polizeigewerkschaft, Konrad Freiberg und Rainer Wendt, um völlig überzogen und ungerechtfertigt die Arbeit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Personen- und Gepäckkontrolle zu kritisieren. Es entstand der Eindruck, dass ausschließlich uniformierte Beamte bzw. Angestellte des Öffentlichen Dienstes qualifiziert sind und dauerhaft Sicherheit leisten könnten. Dabei beleidigen die Gewerkschaftsvertreter die Arbeit von über Luftsicherheitsassistenten privater Sicherheitsdienstleister an den deutschen Verkehrsflughäfen. Bei der Bundespolizei sind nur noch ca. 700 Luftsicherheitsassistenten eingesetzt. Matthias Seeger hat auf der Tagung klar gemacht, dass es keine Qualitätsunterschiede gibt. Entscheidend in der Luftsicherheit ist, wie die Aufgaben durchgeführt werden und nicht wer dies tut! Die Gewährleistung von Sicherheit im Flugverkehr ist eine hoheitliche Aufgabe. Daher kann eine Übertragung von Sicherheitsaufgaben nur in enger Abstimmung von Bundespolizei und privaten Sicherheitsunternehmen erfolgreich sein. Diese Arbeitsteilung hat sich in den letzten Jahren bewährt. Allein im vergangenen Jahr wurden ca. 90 Millionen Fluggäste an den deutschen Verkehrsflughäfen kontrolliert. Unsere Unternehmen investieren in Personalauswahl und die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Beschäftigten. Nur so lassen sich die gesetzlichen Anforderungen und Prüfungskriterien erfüllen. Wir sind anerkannte und vertrauensvolle Partner der Bundespolizei bei der Umsetzung der Luftsicherheitsgesetzgebung und jederzeit bereit, eine sachliche Diskussion über notwendige Veränderungen zu führen. Die Tätigkeiten an Verkehrsflughäfen unterscheiden sich in qualitativer und rechtlicher Hinsicht von vielen anderen Aufgaben unserer Mitgliedsunternehmen. Das Luftsicherheitsgesetz ist ein Musterbeispiel für eine öffentlich-private Partnerschaft. Wichtige Voraussetzung für eine qualifizierte Dienstleistung ist natürlich auch die Entlohnung der eingesetzten Sicherheitsmitarbeiterinnen und mitarbeiter. Es ist der hervorragenden Arbeit unseres Fachausschusses Aviation zu verdanken, dass wir in den letzten Jahren gemeinsam mit der Gewerkschaft marktgerechte Entlohnungsstrukturen vereinbart haben. Diese werden in der Regel auch vom Auftraggeber Bundesinnenministerium akzeptiert. Es gibt aber auch einige Herausforderungen, denen wir uns gezielt stellen müssen. Hierzu gehört die Vereinheitlichung der Ausbildung bei den unterschiedlichen Aufgaben in der Luftsicherheit, aber auch die Verbesserung der Arbeitsbedingungen unserer Beschäftigten. Die Anforderungen vieler Fluggesellschaften an die Flexibilität sind teilweise nicht zu erfüllen. Gemeinsam mit den anderen Akteuren der Luftsicherheit müssen wir diese Herausforderungen konstruktiv angehen. Dazu bedarf es des regelmäßigen Austausches aller Sicherheitsakteure. Hierzu sind wir jederzeit bereit. Die Luftsicherheitstage waren und sind dabei ein geeigneter Ort zum Erfahrungsaustausch! Ihr Wolfgang Waschulewski Präsident BDWS EDITORIAL 1

4 Inhalt Editorial 1 BDWS: Partner für Luftsicherheit 1 Aviation 3 Waldemar Marks: Private Sicherheitsdienstleister an Flughäfen und ihr Bild in der Öffentlichkeit 3 Matthias Köhler: Qualität fällt nicht vom Himmel Die 2. Luftsicherheitstage in Potsdam 4 Ralph Beisel: Sicherheit an Flughäfen Den Blick für das Ganze nicht verlieren! 8 Dieter Bode: Ganzkörperscanner führen zu einem Mehr an Sicherheit mit Sicherheit 9 Volker Zintel: Risikoanalyse vor Sicherheitsparalyse 11 Unsere Inserenten 13 Who is Who 13 DSW: Deutscher Schutz- und Wachdienst Der Aviation Spezialist 13 ISS Facility Services A World of Service Dienstleistungen rund um Airportsicherheit 14 KÖTTER Aviation Security: Flughafensicherheit: Einsatz mit hoher Verantwortung 14 Nürnberger WuS: Ihr Schlüssel zur Sicherheit 15 Securitas: Weltmarktführer in der Luftsicherheit 15 Büchermarkt 16 Wirtschaft und Politik 17 Petra Menge : Asset-Deal vs. Share-Deal Was ist das Richtige für mich? 17 Security goes Safety Wächst zusammengehört, was zusammengehört? 19 Namen und Nachrichten 22 Ehrl: Interventionszeiten verringert, Kundenzufriedenheit gesteigert 22 Eröffnung Piepenbrock Schulungszentrum Berlin Sicherheit, die Schule macht 28 Verstärkung in der Klüh Security Geschäftsführung 29 Ein harter Winter für die Bike Security der All Service Sicherheitsdienste GmbH 29 b.i.g. wieder Deutscher Meister: Fabian Hügle Bundesbester 29 Fabian Hügle als Landesbester geehrt 30 KALKA blickt auf ein bewegtes Jahr zurück 30 BÜRO WEISS: Mit einer starken Marke im Wettbewerb bestehen 30 Zertifizierung der Sicherheitsfachschulen wieder möglich; BDWS-Bildungspass 31 BDWS Intern 32 Aus den Landesgruppen 32 Aus den Fachausschüssen und Arbeitskreisen 35 Struktur des BDWS 36 Landesgruppenvorsitzende des BDWS 37 Das Team des BDWS 38 Sicherheit von A-Z 39 Termine 43 Impressum 43 Die letzte Seite 44 Titelbild Eindrücke der 2. Luftsicherheitstage in Potsdam BDWS- und BDGW-Schlaglichter 2009 I-IV 20 Jahre BDGW Festakt im Kaisersaal der Stadt Frankfurt I Thüringens Ministerpräsident bei BDWS-JMV I Fachausschuss Ausbildung: BDWS-Gemeinschaftsstand bei Berufsförderungsdienst-Jobmessen II Waschulewski bittet um weitere Unter stützung bei Mindestlohn durch Dr. Ralf Brauksiepe II BDGW-Mitglieder beschließen einstimmig die Kündigung der Tarifverträge mit ver.di 1. BDWS-Luftsicherheitstage II ver.di s Mindestlohn ideologie bringt Tarif kommission zu Fall! Wolfgang Waschulewski feierte 60. Geburtstag CoESS: 2. European Summit on Private Security 20 Jahre CoESS: Festakt am Geburtsort Rom IV BDWS: Umsätze der Sicherheitsdienste gehen 2009 um bis zu 6 Prozent zurück IV Fluggastkontrollen: BDWS kritisiert verunglimpfende Äußerungen der GdP Wir bitten um Beachtung der Beilagen der EUROFORUM Deutschland SE (Düsseldorf) und MÜNZ (Montabaur). II II III IV IV 2 Inhalt

5 Private Sicherheitsdienst leister an Flughäfen und ihr Bild in der Öffentlichkeit Von Waldemar Marks Nicht erst aufgrund des aktuellen Vorfalls in München reißen Medienberichte über unmotivierte, schlecht ausgebildete und unterbezahlte Mitarbeiter im Bereich der Luftsicherheit nicht ab, wobei der Ruf nach Verstaatlichung nicht zuletzt gepuscht durch die Gewerkschaft der Polizei immer wieder erhoben wird. Ein Großteil der Berichte zeichnet sich dadurch aus, dass schlecht oder nicht recherchierte Aussagen platziert werden, um eigene Ziele seitens der Verfasser zu erreichen. Betrachtet man die Fakten eingehend, dann wäre festzustellen, dass die Aussagen haltlos sind. Im Tätigkeitsbereich der Luftsicherheitsassistenten wird bundesweit durchschnittlich, d. h. einschließlich der neuen Bundesländer, ein Lohn von über 10 / Stunde an die Beschäftigten der privaten Sicherheitsdienstleister gezahlt. Das dabei von den Mitarbeitern erzielte Einkommen entspricht im Wesentlichen den Einkünften, die auch im öffentlichen Dienst für eine vergleichbare Tätigkeit erreicht werden. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen stellen hohe fachliche Anforderungen an das Personal, welches gemäß dem Luftsicherheitsgesetz tätig wird. Die damit verbundenen Anforderungen werden aufgrund ständiger innovativer Entwicklungen sowohl im technischen als auch im psychologischen Bereich andauernd auf hohem Niveau verbleiben. Jeder Luftsicherheitsassistent muss sich vor Beginn der Tätigkeit einer erfolgreichen Prüfung durch die Bundespolizei unterziehen. Die Ausbildungs- und Prüfungsinhalte werden dabei durch die Bundespolizei festgelegt, die in unregelmäßigen Abständen durch sogenannte Realtests die detailgenaue Kenntnis im Arbeitsleben jederzeit prüft. Die Bewährung des Personals in der Prüfung sowie die sich daran anschließenden unperiodischen Tests, als auch die positiven Rückmeldungen der Airlines / Passagiere und der Geschäftsleitung der Flughäfen belegen die hohe Qualität der Dienstleistung und die positive Motivation der im Luftsicherheitsbereich tätigen Mitarbeiter. Zur Aufrechterhaltung des hohen Sicherheitsstandards an Flughäfen sehen sich die privaten Dienstleister in der Pflicht, die bereits in diesem Tätigkeitsfeld bestehenden attraktiven Arbeitsbedingungen aufrecht zu erhalten und Beschäftigungsmodalitäten mit auskömmlicher Bezahlung sicher zu stellen. Insbesondere an diesen Rahmenbedingungen zeichnen sich bedauerlicherweise Veränderungen ab, die nur durch eine gemeinsame Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Behörden als auch Leistungsträgern an den Verkehrsflughäfen vermieden werden können. Insoweit besteht jedoch die berechtigte Hoffnung, dass in dem gemeinsamen Gespräch Lösungen gefunden werden können, die attraktive Arbeitsplätze für qualifiziertes Personal bei Sicherstellung wirtschaftlicher Rahmenbedingungen ermöglicht. Auch neue technische Lösungen können nach Überzeugung der Sicherheitsdienstleister zur Erhöhung der Sicherheit in die Tätigkeiten der Luftsicherheitsassistenten eingebracht werden. Dies gilt insbesondere auch für den viel diskutierten Einsatz von sogenannten Bodyscannern. Waldemar Marks ist Vorsitzender des Fachausschusses Aviation im BDWS und ist Geschäftsführer der SECURITAS Sicherheitsdienste Deutschland GmbH & Co. KG, Düsseldorf. Neues technisches Equipment, wie z. B. der Einsatz des Bodyscanners, stellen eine sinnvolle Ergänzung zum Sicherheitssystem der Fluggastkontrolle dar. Nicht zu übersehen ist im Zuge der gesamten technikbezogenen Diskussion die Bedeutung der personellen Sicherheitsdienstleistung. Nach wie vor ist die personelle Sicherheitsdienstleistung unter Nutzung des Hilfsmittels Bodyscanners, verbunden mit dem Gespür des Luftsicherheitsassistenten das wesentliche Kriterium für eine effektive Sicherheitsdienstleistung im Aviation-Bereich. Durch die Zusammenarbeit und den Innenaustausch auf europäischer Ebene unter Einbeziehung der Confederation of European Security Services (CoESS) kann es gelingen, einen europaweiten Standard und die Basis für eine qualifizierte Dienstleistung im Bereich der Luftsicherheit zu begründen. Entsprechende Weichenstellungen sind seitens der im BDWS verbundenen Sicherheitsdienstleistungsunternehmen bereits vorgenommen worden. Aviation 3

6 Qualität fällt nicht vom Himmel Die 2. Luftsicherheitstage in Potsdam Von Matthias Köhler Das Thema hätte nicht aktueller gewählt sein können. Bei der Planung der Veranstaltung waren die jüngsten Ereignisse jedoch nicht absehbar gewesen. Der gescheiterte Anschlag auf ein USamerikanisches Passagierflugzeug am 25. Dezember 2009 im Anflug auf Detroit und die Sicherheitspanne am Flughafen München vom 20. Januar 2010 richten die öffentliche Aufmerksamkeit wieder verstärkt auf die kritische Infrastruktur Flugverkehr. Und das umstrittene Luftsicherheitsgesetz steht in Karlsruhe erneut auf der Tagesordnung. Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über Klagen von Bayern und Hessen, die den ohnehin eingeschränkten Einsatz der Luftwaffe gegen entführte Flugzeuge als vom Grundgesetz nicht gedeckt sehen. Der Qualitätssicherung in der Luftsicherheit widmeten sich die 2. Luftsicherheitstage des Bundesverbandes Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen (BDWS) in Potsdam. Die Fachtagung am 9. und 10. Februar 2010 wurde diesmal offiziell gemeinsam mit dem Bundespolizeipräsidium veranstaltet. Mit rund 170 Experten aus Behörden, von Flughafenbetreibern, Fluggesellschaften und Sicherheitsdienstleistern hat sich die Teilnehmerzahl gegenüber dem Vorjahr fast verdoppelt. Matthias Seeger, Präsident der Bundespolizei, kündigte an, den eingeschlagenen Weg weiter zu begehen. Dies gelte sowohl für die Tagungsreihe, die in den kommenden Jahren fortgesetzt werden solle, als auch für das grundsätzliche Vertrauen in private Dienstleistungsunternehmen. Die Diskussion sei zuweilen von wenig Sachverstand geprägt, so Seeger. Es gebe nämlich rein fachlich weltweit keinen Beweis, dass öffentlich Bedienstete bessere Arbeit leisteten. Die Bundespolizei habe den festen Willen, regelmäßig, aber auch anlassbezogen mit ihren Kooperationspartnern zu reden. Nicht jedes sicherheitsrelevante Detail der Potsdamer Gespräche empfiehlt sich freilich zur Veröffentlichung. Matthias Köhler ist Dipl.-Pol. und gelernter Journalist. Er beschäftigt sich seit zehn Jahren als Redakteur in Berlin im Print- und Onlinebereich mit Themen Innerer und Äußerer Sicherheit. Bundes polizei sei deshalb unabdingbar. Zuständig dafür ist u. a. Markus Bierschenk vom Referat Luftsicherheit im Bundespolizeipräsidium. Insbesondere bei den Fluggastkontrollen habe man es mit sehr anspruchsvollen und selbstbewussten Kunden zu tun: Nur gut geschulte Mitarbeiter können diese Anforderungen erfüllen, so Bierschenk. Mit der neuen Brüsseler Verordnung VO (EG) 300/2008 stehe ab April dieses Jahres ein neuer Quantensprung bevor. Sie geht für Luftsicherheitsassistenten auch mehr als die noch gültige Vorschrift von 2002 auf weiche Faktoren ein. Wie man Mitarbeiter mit unregelmäßigen Arbeitszeiten, hoher Kontrolldichte und Stresssituationen vernünftig motivieren kann, haben die Behörden als einen der wichtigsten Punkte erkannt. Ebenso geht es um die Arbeitsbedingungen. Diese entscheidenden Faktoren werden künftig auch vom BMI in die Ausschreibungen aufgenommen: Nur Bewerber mit einem überzeugenden Konzept haben die Chance auf den Zuschlag, mahnt Markus Bierschenk. Neue Vorgaben aus Brüssel In der Luftsicherheit kommt es darauf an, wie die Aufgaben erledigt werden, nicht durch wen, ergänzt BDWS-Präsident Wolfgang Waschulewski. Er verteidigt die Branche gegen Vorwürfe einer vermeintlich zu schlechten Entlohnung. Die Tätigkeiten an den Flughäfen würden tarifvertraglich geregelt. So betrügen die Stundengrundlöhne derzeit in Leipzig 9,06 Euro, in Berlin 11,28 Euro. Die Beschäftigten könnten monatlich insgesamt auf ein Gehalt von 2.100,- Euro kommen, konstatiert Bundespolizeipräsident Seeger: Eine Krankenschwester verdient auch nicht mehr. Doch während der herausfordernden Aufgabe könnten auch kleine Fehler große Auswirkungen haben. Eine ständige und nachhaltige Qualitätskontrolle auch durch den Auftraggeber Moderierte gemeinsam mit Oliver Arning, Pressesprecher BDWS, die Potsdamer Tagung: Sandra Pfeifer, Pressesprecherin des Bundespolizeipräsidiums. 4 Aviation

7 Matthias Seeger, Präsident der Bundespolizei (l.), hier im Gespräch mit BDWS- Präsident Wolfgang Waschulewski, wundert sich über eine Invasion sogenannter Experten in den Talkshows. Die sorgsame Arbeit für die Flugsicherheit werde nicht immer gewürdigt. In kaum einem anderen Gebiet ist die Halbwertzeit von Wissen so kurz, so Markus Bierschenk, Luftsicherheitsexperte im Bundespolizeipräsidium. Unser polizeiliches Gegenüber lässt sich ständig Neues einfallen. Zuständigkeiten bereinigen Auch für die Ausbilder werde neben fachlichen ebenso Wert auf pädagogische Fähigkeiten gelegt. Die Bundespolizei prüfe sehr genau, ob und wie die 164-stündige Ausbildung von Luftsicherheitsassistenten abgehalten werde. Viele Unternehmen übertreffen diese Marge allerdings bereits aus eigenem Antrieb. Die Bundespolizeiakademie in Lübeck erarbeitet seit Anfang des Jahres ein nationales Schulungsprogramm. Musterlehrpläne und Prüfungsfragenkataloge werden modernisiert. In diesem Zusammenhang sicherte Polizeioberrat Bierschenk auch zu, eine Anregung des BDWS aufzunehmen. Der Verband wünscht sich, dass die Luftsicherheitsschulungsverordnung vereinfacht und vereinheitlicht wird. Bierschenks Kollege Thomas Hage räumt übrigens mit einem verbreiteten Vorurteil auf: Bei Personenkontrollen seien Hosengürtel keineswegs abzulegen. Allenfalls müssten sie geöffnet und manuell nachkontrolliert werden. Waldemar Marks, Vorsitzender des Fachausschusses Aviation im BDWS, mahnte zum Schluss, in allen Debatten die globale wirtschaftliche Bedeutung des Flugverkehrs im Auge zu behalten: Das Geld, das für Luftsicherheit investiert wird, ist sicherlich gut Referenten: Markus Bierschenk Bundespolizeipräsidium Wolfgang Bosbach (MdB) Vorsitzender des Innenausschusses des Deutschen Bundestages Stephan Dulkies Flughafen Hamburg GmbH Dorothee Gasse Deutsche Lufthansa AG Thomas Hage Bundespolizeipräsidium Bernd Jansen SECURITAS GmbH Aviation Service International Torsten Knop Bundeskriminalamt Phillip Kriegbaum Fraport AG Stephan Pieper, Dietmar Kunze ISS Facility Services GmbH Waldemar Marks Vorsitzender FA Aviation BDWS Marc Pissens Präsident CoESS - Confederation of European Security Services Matthias Seeger Präsident der Bundespolizei Rupert Slavik Flughafen Nürnberg GmbH Birgit Spengler Deutsche Lufthansa AG Thomas Striethörster Bundespolizeipräsidium Wolfgang Waschulewski Präsident des BDWS Klaus Wedekind KÖTTER Airport Security GmbH Rainer Wendt Deutsche Polizeigewerkschaft Lutz Wermann DSW Deutscher Schutz- und Wachd. GmbH + Co. KG Gerhard Wirth CAP Flughafen München Sicherheits-GmbH Volker Zintel Fraport AG Aviation 5

8 angelegt. Weniger Einigkeit als die Luftsicherheitsexperten legten allerdings die nächsten Gäste des Potsdamer Konferenzhotels an den Tag. Unmittelbar im Anschluss trafen sich dort die Tarifparteien für den Öffentlichen Dienst. Nach dieser nunmehr dritten Runde erklärten sie die Verhandlungen gemeinsam für gescheitert und riefen die Schlichtung an. Unterschiedliche Ansichten darüber, was eine angemessene Entlohnung ist und was die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erlauben, sind offenbar keine exklusive Besonderheit der privaten Wach- und Sicherheitsunternehmen. Falsche Konfliktlinien Die Vorfälle von Detroit und München obwohl ganz unterschiedlich gelagert hatten in den Medien zu großer Aufregung geführt. Nicht zuletzt die beiden großen Polizeigewerkschaften, die GdP und die DPolG, wurden mit kritischen Äußerungen zum Niveau der Luftsicherheit an deutschen Flughäfen zitiert. In diesem Zusammenhang fielen auch Begriffe wie demotivierendes Lohn-Dumping der privaten Sicherheitsdienstleister. Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) forderte, die Kontrolltätigkeit auf den Flughäfen müsse wieder aus einem Guss erfolgen. Die Sicherheitslücke am Münchner Flughafen habe erneut gezeigt, dass es im Bereich der Fluggastkontrollen weniger auf technische Verbesserungen als vielmehr auf personelle Qualitätssicherung ankommt. DPolG-Chef Rainer Wendt stellte sich in Potsdam persönlich dem Gespräch und räumte ein, die öffentliche Diskussion habe sich verselbständigt. Laut Beschlusslage der Gewerkschaft seien auch private Akteure ein wichtiger Teil der deutschen Sicherheitsarchitektur. Wendt zeigte sich durchaus beeindruckt von den Bemühungen um Qualitätssicherung, insbesondere von den vorgestellten Konzepten zur Motivation der Beschäftigten: Das würde ich mir für den Öffentlichen Dienst auch wünschen. Der Gewerkschaftler will seine Äußerungen eher gegen permanenten Kostendruck durch Betreiber und Fluggesellschaften gerichtet verstanden wissen. Wenn Qualität und Kosten auf einem Niveau bleiben sollen, müssen Effizienzsteigerungen zwingend zulasten der Belegschaft gehen, Versöhnliche Signale von der Gewerkschaft: DPolG-Chef Rainer Wendt (l.), ließ sich von BDWS-Hauptgeschäftsführer Dr. Harald Olschok (r.) das Qualitätsmanagement der privaten Sicherheitswirtschaft erläutern. Es soll sogar schon B 9-Beamte gegeben haben, die Fehler machen. Wolfgang Bosbach (CDU), der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, fordert, Politiker sollten nicht versuchen, hundertprozentige Sicherheit zu garantieren. so Wendt. Es handle sich um ein generelles Problem: So hätten zum Beispiel auch in vielen Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen lokale Effizienzgespräche stattgefunden und entsprechend sehen sie auch aus. Maßnahmen zur Qualitätssicherung Morgens kommen die Operations-Leute und fordern mehr Personal. Nachmittags kommen die Kaufleute und sagen: Ihr müsst die Kosten senken, beschreibt Rupert Slavik vom Flughafen Nürnberg die unterschiedlichen Interessenlagen. Allen technischen und viel diskutierten Neuerungen wie Körperscannern zum Trotz: Die Fachleute zeigen sich einig, dass Flugsicherheit auch in Zukunft von qualifizierten und motivierten Menschen abhängen wird. Der Erfolg drücke sich nicht sofort in Euro und Cent aus, so Gerhard Wirth, Geschäftsführer der CAP Flughafen München Sicherheits-GmbH. Ich stelle schon die richtigen Weichen mit der Rekrutierung der Mitarbeiter, ergänzt Bernd Jansen, Geschäftsführer SECURITAS GmbH Aviation Service International. Er habe die Hoffnung, dass es irgendwann einmal vielleicht eine einzige zuständige Luftsicherheitsbehörde geben werde. Wenn man die Ausbildung modular gestalten dürfe, könne das Personal flexibler eingesetzt werden. Dies wäre nach Ansicht des BDWS auch im Interesse der Mitarbeiter, die verlässlicher geregelte Schichten kalkulieren könnten. Lutz Wermann, Stationsleiter Flughafen Hamburg, DSW Deutscher Schutz- und Wachdienst GmbH + Co. KG, fordert überdies die tarifliche 6 Aviation

9 Ruhe und Zeit: Das Kongresshotel Potsdam am Templiner See bot 170 Teilnehmern Gelegenheit zu intensiven Gesprächen. Waldemar Marks (m.), Vorsitzender FA Aviation im BDWS, betont, die Unternehmen seien durchaus bereit, an weiteren Maßnahmen in der Personalauswahl und Schulung mitzuwirken. Gleichbehandlung von 5- und 8- und 9-Kräften. Deren Einkommensschere gehe weit auseinander, obwohl sie ähnliche Verantwortung trügen. Das private Sicherheitsgewerbe im Flughafenbereich unternimmt vielfältige Anstrengungen, die Mitarbeiter aus- und fortzubilden. Alle Verantwortlichen betonen außerdem, dass die vielfältigen Kontrollen der Arbeitsqualität sich nicht gegen den einzelnen Mitarbeiter richteten. Im Gegenteil sei das Hauptziel sicherzustellen, dass das System funktioniere und die Prozesse sinnvoll gestaltet seien. Wer ist wahrscheinlich ungefährlich? Eine der heikelsten Fragen zu Sicherheit und Effizienz im Luftverkehr ist die mögliche Kategorisierung von Fluggästen in verschiedene Risikoklassen. Abläufe könnten so erheblich beschleunigt werden, dies stünde im Interesse der Betreiber und Fluglinien. Und auch Bundespolizeipräsident Matthias Seeger zeigt Verständnis dafür, dass man wirtschaftliche Aspekte nicht ausblenden dürfe. Die ökonomische, und zugleich Arbeitsmarktsituation ist in Europa regional sehr unterschiedlich. Bundeskriminalamt und Industrie diskutieren derzeit über die Potenziale von Verhaltenserkennung. Die entsprechenden Forderungen werden mittlerweile offensiver vorgetragen. So plädiert die Lufthansa für die Entlastung vertrauenswürdiger Personen. Ähnlich äußern sich die Flughäfen, an denen täglich Kontrollvorgänge abgewickelt werden müssen. Doch der Ansatz ist nicht unproblematisch. Täter können sich wiederum anpassen und insbesondere die Politik will nicht in die Falle von Diskriminierungsvorwürfen tappen. Auf Sicht höchstens die bevorzugte Abfertigung von überprüften Vielfliegern, sagt der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses Wolfgang Bosbach, sei eine Überlegung wert.. Die Bedrohungslage Terroristische Anschläge auf den Luftverkehr haben eine sehr lange Tradition. Als ich noch dem Fußball hinterhergelaufen bin, war es das Thema Flugzeugentführung, erinnert Wolfgang Bosbach an die 60er und 70er Jahre. Auch wegen weltweiter Medienaufmerksamkeit handelt es sich nach Einschätzung der Behörden für Täter weiterhin um ein lohnenswertes Ziel. Das am 28. Dezember 2009 in einem militantislamistischen Internetforum festgestellte Bekenntnis von Al-Qaida Luftsicherheitsgesetz Das deutsche Luftsicherheitsgesetz von 2005 berücksichtigt europäische Vorgaben, für den Einsatz privater Sicherheitsdienstleister sind insbesondere einschlägig die Paragraphen: 5 Besondere Befugnisse der Luftsicherheitsbehörden Fluggast und Gepäck werden im Auftrag von Bundes- bzw. Landesbehörden und des Bundesministeriums des Innern (BMI) durch Luftsicherheitsassistenten kontrolliert. Die Überprüfung von Passagieren, Hand- und Reisegepäck findet unter deren Aufsicht statt. 8 Sicherungsmaßnahmen der Flugplatzbetreiber Personal- und Warenkontrollen bzw. der Objektschutz für die Flughafenanlagen werden im Auftrag der Flughafenbetreiber an private Sicherheitsdienstleister übertragen. 9 Sicherungsmaßnahmen der Luftfahrtunternehmen Im Einsatz für Luftfahrtunternehmen sichern die privaten Dienstleister abgestellte Flugzeuge oder überprüfen die Flugzeugladeräume. auf der arabischen Halbinsel zu dem versuchten Anschlag auf ein US-amerikanisches Passagierflugzeug am ersten Weihnachtsfeiertag 2009 wird von den deutschen Sicherheitsbehörden als authentisch bewertet: Diese Tatbekennung unterstreicht die Bedeutung des transatlantischen Luftverkehrs als potenzielles Angriffsziel. Anlässlich des fortbestehenden Risikos eines terroristischen Anschlages auf den Luftverkehr hat das Bundesministerium des Innern den Sicherheitsstandard bei der Passagier- und Handgepäckkontrolle nochmals erhöht. Mit dem Lagebild und der Steuerung von Gefährdungshinweisen ist das Bundeskriminalamt beauftragt. Seitens politisch links oder rechts motivierter Kriminalität seien bis auf Weiteres keine Angriffe zu erwarten, so BKA-Experte Torsten Knop. Man konzentriere sich einstweilen auf Flugbewegungen in Krisengebiete und besonders gefährdeter flag carrier der bei Islamisten verhassten Staaten. Aviation 7

10 Sicherheit an Flughäfen Den Blick für das Ganze nicht verlieren! Gastkommentar von Ralph Beisel Der vereitelte Sprengstoffanschlag auf ein Passagierflugzeug im Dezember 2009 und die kurz darauf folgende Sicherheitspanne am Münchner Flughafen haben in Politik und Medien eine deutschlandweite Diskussion über die Sicherheitsstandards an Flughäfen ausgelöst. Bedauerlicherweise ließen sich einige Akteure in der Debatte offenbar sehr stark von ihren eigenen Interessen leiten. Verschiedene Gewerkschaftsvertreter stellten die Qualität der Passagierkontrollen gleich gänzlich in Frage. Sie forderten, dass künftig nur noch Beamte die Fluggäste kontrollieren sollten. Würden mehr Beamte nicht auch mehr Mitglieder für die eigene Organisation bedeuten? Ein Schelm, der Böses dabei denkt. Vor allem aber wird durch das pauschale in Frage stellen der gegenwärtigen Sicherheitsvorkehrungen die Bevölkerung verunsichert und die Leistung der Luftsicherheitsassistenten missachtet. Zu einer ehrlichen Bestandsaufnahme gehört zweifellos der Befund, dass es eine hundertprozentige Sicherheit im Luftverkehr nicht geben kann. Unbestreitbar ist aber auch, dass sich die Sicherheitsmaßnahmen an europäischen Flughäfen auf einem beispiellos hohen Niveau befinden. Nach wie vor ist das Flugzeug das Verkehrsmittel mit den höchsten Sicherheitsstandards. Im letzten Jahr sind an deutschen Flughäfen über 90 Millionen Passagiere abgeflogen. Jeder Fluggast musste sich einer Kontrolle unterziehen konnten am Frankfurter Flughafen verbotene Objekte bei den Fluggastkontrollen sichergestellt werden. Die se Zahlen zeigen, dass die aktuellen Sicherheitsvorkehrungen bei Ralph Beisel ist Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbandes ADV (Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen). Er war als Unternehmensberater 13 Jahre lang in der Luftverkehrsbranche tätig. Bei Arthur D. Little leitete er als Partner das Aviation Competence Center Europe. Danach wechselte er zur Thomas Cook AG, wo er im Jahr 2006 als Direktor in dem internationalen Hoteleinkauf, u. a. für das Management der Zielgebietsagenturen verantwortlich war. Seit Beginn 2007 ist Ralph Beisel Hauptgeschäftsführer der ADV mit Sitz in Berlin. den Passagierkontrollen greifen. Sie sind aber vor allem ein Beleg für die verlässliche Arbeit der Polizisten und der Mitarbeiter privater Sicherheitsfirmen, die sich tagtäglich einer verantwortungsvollen Aufgabe stellen. Seit Jahren arbeiten die deutschen Flughäfen mit den für die Luftsicherheit zuständigen Behörden vertrauensvoll zusammen, um die Sicherheitsstandards zu optimieren. Gemeinsam wird über die Anpassung von einzelnen Prozessschritten, die Veränderung von Kontrollverfahren oder den Einsatz von zukunftsweisenden Technologien diskutiert. Auch in die aktuelle Debatte über einen flächendeckenden Einsatz von Körperscannern bringen sich die deutschen Flughäfen konstruktiv ein. Aus unserer Sicht müssen die Geräte drei Bedingungen erfüllen: Sie dürfen erstens nur zum Einsatz kommen, wenn sie für die Fluggäste mehr Sicherheit bieten. Zweitens dürfen sie kein Risiko für die Gesundheit sowie für die Intim- und Privatsphäre der Reisenden darstellen. Und drittens müssen sie sich optimal in die vorhandenen Kontrollverfahren einbinden lassen, um so auch den Reisekomfort für die Fluggäste zu gewährleisten. Die Bundespolizei überprüft gegenwärtig, welche Geräte zu welchem Zeitpunkt zum Einsatz kommen können. Die Verantwortlichen und die Öffentlichkeit werden sich daher auch in den kommenden Monaten intensiv mit den Sicherheitsstandards an Flughäfen auseinandersetzen. Dabei sollten alle Beteiligten den Blick für das Ganze behalten, statt nur auf die eigenen Interessen zu schauen. Ralph Beisel vor der Abflughalle des Frankfurter Flughafens. 8 Aviation

11 Ganzkörperscanner führen zu einem Mehr an Sicherheit mit Sicherheit Gastkommentar von Dieter Bode Vom Klimaschutz zum Persönlichkeitsschutz Das Sommerloch beschert uns mit bekannter Regelmäßigkeit Kurioses. Das Winterloch gab es bislang noch nicht. Nachdem die Teilnehmer der Klimakonferenz von Kopenhagen abgereist waren und der Winter in Europa einbrach, verstummte die journalistische Zunft. Fortan blieben Bildschirme schwarz und die Radiosender stumm. Das Thema, das uns seit langer Zeit jeden Tag verfolgte gab es nicht mehr. Man hörte und sah nichts mehr von der Klimaerwärmung. Auch wenn sich an den Fakten nichts geändert hat, ist die kollektive Verstummung der Medien höchst bemerkenswert. Doch dann dies: Pünktlich zum Weihnachtsfest bescherte uns und den Medien der 23-jährige Nigerianer Abdul Farouk Abdulmutallab auf dem Anflug nach Detroit das Ereignis, das eine kuriose Diskussion auslöste. Nacktscanner sind Gift Alle Experten, einschließlich der selbsternannten, und davon gibt es ja nun wirklich viele, meldeten sich spontan zu Wort. Die Medien ergriffen jede Gelegenheit beim Schopfe. Einer der Ersten der Datenschutzbeauftragte Herr Peter Schaar. Da sei doch die Frage erlaubt, wessen Daten es zu schützen gilt? Den Bauchumfang der Herren oder gar die Körbchengröße der Damen? Nein liebe Leser, es sind die Bilder da auf den Monitoren, die den Sprengstoff am Körper von Menschen zeigen, die gehören weg! Falsch? Offensichtlich habe ich da in den Vorlesungen über die Wertigkeit von Würde und Leben etwas nicht richtig verstanden. Oder geht es vielleicht doch darum, das Leben von 250 Passagieren eines Fluges zu schützen? Nun ja, den Europa-Abgeordneten ging es vor zwei Jahren wohl eher um ihr Leben als um ihre Würde, als man Körperscanner für die Einlasskontrolle in das Europäische Parlament beschaffte und... ob der öffentlichen Debatte über dieses Teufelszeug vorerst in den Keller dieses ehrwürdigen Gebäudes stellte. Und wenn sie dort nicht mehr stehen... dann wurden sie wahrscheinlich bei ebay für einen Euro das Stück verkauft. Einige Wochen vor dem vereitelten Terroranschlag von Detroit fragte ich am Flughafen Dallas Fort Worth mitreisende Menschen, ob sie dieses elektronische Ausziehen nicht widerlich fänden. Ich erntete nur ungläubige Blicke und den Kommentar: It s for my own security, it s ok! Es ist sicher hohe Zeit, die Diskussion zu versachlichen. Bei allem Verständnis für Würde und Intimsphäre der Passagiere ist gerade deshalb die Innovationsfähigkeit der Sicherheitsorganisatoren und Softwareentwickler gefragt. Dieter Bode ist Diplom Verwaltungswirt / Polizei und war von 1986 bis 1991 Mitglied des Führungsstabes der Hamburger Polizei sowie Luftsicherheitsbeauftragter der Stadt Hamburg, von 1991 bis Juni 2009 Leiter Unternehmenssicherheit Flughafen Hamburg GmbH. Während dieser Zeit Gründung und Geschäftsführung des unternehmenseigenen Flughafen-Sicherheitsdienstleistungsunternehmens. Seit Juli 2009 selbstständiger Unternehmensberater auf dem Gebiet Aviation Security. CONFIRMO GmbH ASSEKURANZ Versicherungsmakler für Detekteien und Bewachungsunternehmen HAFTPFLICHT (höhere Versicherungssummen möglich!) Bewachung nach 34a GewO. Personen- Objektschutz, Schusswaffe, Hunde ab 235,00 E* e Personenschäden e Sachschäden und Vermögensschäden e Schäden durch Nutzung von Internet-Technologien e Abhandenkommen bewachter Sachen (75 * Zuschlag für GWT bis ) e Schlüsselverlust e Tätigkeitsschäden (z.b.: Einbau von Überwachungsgeräten) Weitere Haftpflichtversicherungen: D&O (Vermögensschadenhaftpflicht für Geschäftsführer) Vertrauens- Vermögensschadenversicherung Rechtschutzversicherung: ab 326,90 E* Gewerbe-, Privat-, Verkehr-, Mietrechtsschutz, SPEZIAL-STRAF-RECHT* *Jahresprämien zzgl. gesetzlicher Versicherungssteuer. Stand Rund 80 Versicherungsgesellschaften im Vergleich! Wir beraten unabhängig und objektiv! O Büroinhalt / Elektronikversicherung O Lösegeldversicherung O Unfallversicherung (Immunpolice) O Berufsunfähigkeit O KFZ O Schwere Krankheiten Vorsorge O Krankenversicherung O steuerlich geförderte BASIS-Rente O Vermögensverwaltung O Überprüfung von Versicherungspolicen O Einrichtung betrieblicher Altersversorgungen CONFIRMO ASSEKURANZ GmbH, Thomas Anwander, Wolfratshauser Str.56, München Tel: , Fax: anwander@confirmo.de Aviation 9

12 Aus einem solchen Fragenkatalog kann auch leicht ein Anforderungskatalog werden. Da wären dann zum Beispiel doch noch folgende Fragen zu stellen: Muss ein gescannter Körper denn unbedingt in einer Kontrollstelle sichtbar gemacht werden, wo alle anderen Passagiere zuschauen können? Geht das nicht in einem entfernten Raum, wo der Betrachter des Monitors den Passagier gar nicht sieht, aber den Durchsuchungskontrolleur beim Passagier warnt, pass auf, der hat was an seinem Bein befestigt? Oder, wie wäre es denn mit einer Anonymisierung der Bilder? Muss ein Kontrolleur denn einen Körper sehen? Oder reicht ihm nicht die Meldung des Systems: Du musst an seinem rechten Bein oberhalb des Fußgelenks sehr genau nachsehen, der hat dort etwas befestigt. Zweimal ist besser als einmal Ein Sprengstoffexperte der Bundespolizei ist laut seiner Dienstanweisung dazu verpflichtet, sich allein auf die Ergebnisse seines technischen Gerätes zu verlassen. Ein sprengstoffverdächtiger Gegenstand in einem Terminal eines Flughafens führt zu umfangreichen Sicherheitsmaßnahmen der Aufklärung über den Inhalt eines solchen Gegenstandes. Also wird dieser Gegenstand, vielleicht ein Koffer, geröntgt und der Sprengstoffexperte hat sein Urteil zu fällen. Dabei würde er sich gern noch eine weitere Informationsquelle erschließen. Zum Beispiel die mit vieltausendfachen Riechzellen ausgestattete Nase eines gut ausgebildeten Sprengstoffspürhundes. Zum Glück handeln diese praxiserprobten Experten konsequent und logisch. Sie beschaffen sich ein zweites Untersuchungsergebnis über den Untersuchungsgegenstand und sind sich sicherer hinsichtlich ihres Urteils. Wenn das hier konsequent logisch erscheint, warum nicht auch bei der Kontrolle von Passagieren? Zweimal ist eben besser als einmal wenn der Verdacht besteht, dass etwas auf der Haut befestigt wurde, was dort normaler Weise nicht hin gehört. Ganzkörpermassage versus Ganzkörperscanner Luftverkehr ist eine Massenbewegung. Zigtausend Passagiere fliegen zum Beispiel täglich vom Flughafen Amsterdam, Frankfurt oder Dallas ab. Alle müssen zu unserer Sicherheit durchsucht werden. Das ist ein harter Job für die Kontrolleure. Hut ab vor den tausenden Durchsuchungen, die freundlich, umsichtig und zielorientiert von diesen Kontrolleuren täglich absolviert werden. Und das bei dem Verdienst! Versetzen wir uns in einen dieser Kontrolleure. Seine Durchsuchungsanweisung schreibt ihm vor, dass er dafür die Hand so zu benutzen hat, dass er auf der Körperoberfläche befindliche Gegenstände erspürt. Wie war das gleich noch mal mit dem Schutz der Intimsphäre? Liebe Leser, das geht nur mit Kontakt. Kontakt zur Hautoberfläche, gerade noch getrennt durch ein Kleidungsstück. Und dazu gehört natürlich auch der Genitalbereich oder konkreter ausgedrückt: Es muss bis zum Beinansatz ertastet werden, ob sich dort ein Gegenstand befindet, der dort nicht hin gehört. Gerade das ist ganz bestimmt sowohl für Frauen und Männer die (sicher) fliegen wollen als auch für die Kontrolleure eine besondere Herausforderung. Dass einige Menschen und wohl insbesondere Prominente einen Missbrauch ihrer Nacktbilder befürchten, ist nachvollziehbar. Doch hier gibt es eine einfache Lösung: Die Untersuchung mit dem Ganzkörperscanner könnte vorerst durchaus freiwillig bleiben. Wer sie nicht will, wird eben einer Leibesvisitation unterzogen so, wie das heute schon bei Verdachtsfällen geschieht. Klimakonferenz und Luftsicherheit Ein wenig Wasser muss ich dann doch in den Wein kippen. Allen, die sich für diese bestimmt noch zu verfeinernde Technik aussprechen sei gesagt, dass Abdul Farouk Abdulmutallab nicht bis Detroit hätte warten müssen. Er hätte auch den Anflug auf Amsterdam für seine grausige Tat nutzen können. So darf der Appell an verantwortungsbewusste Regierungen dieser flugvernetzten Welt nicht fehlen: Sie können für einen sicheren Luftverkehr nur durch welteinheitliche Standards aller Sicherheitsmaßnahmen sorgen. Besonders unter dieser Voraussetzung führen Ganzkörperscanner zu einem Mehr an Sicherheit mit Sicherheit! 10 Aviation

13 Risikoanalyse vor Sicherheitsparalyse Interview mit Volker Zintel Der fehlgeschlagene Anschlag von Detroit an Weihnachten 2009 und die Folgen eines Fehlalarms am Münchner Flughafen im Januar 2010 führten zu einer Diskussion über Body-Scanner und das Qualitätsmanagement von Sicherheitsdienstleistungen im Zusammenhang mit dem Flugverkehr mit hohem medialen Interesse und reflexartig konditioniertem Verhalten der Gewerkschaften der Polizei sowie der Politik. Doch wie sieht die Lage vor Ort wirklich aus? Um eine Wahrnehmung zu erhalten, sprach der DSD mit Volker Zintel, der als Generalbevollmächtigter des strategischen Geschäftsbereichs Airport Security Management über langjährige Erfahrungen am größten deutschen Verkehrsflughafen verfügt. DSD: Herr Zintel, wie stellt sich die Situation für Passagiere, Kunden und Angestellte am Frankfurter Flughafen nach den Ereignissen in Detroit und München dar? V. Zintel: Zunächst einmal ist mir wichtig darauf hinzuweisen, dass Sicherheit im Flugverkehr eine sehr komplexe Angelegenheit ist. Daher wäre es ganz im Sinne aller Sicherheitsakteure, wenn zukünftige politische und mediale Diskussionen auf der Sachebene stattfinden. Die aufgeregten und teilweise inhaltlich falschen Darstellungen von Vertretern der Polizeigewerkschaften und vereinzelter Politiker haben die Passagiere, Kunden und Angestellten der Flughäfen eher verunsichert als ihnen geholfen. Volker Zintel ist bis zum 31. März 2010 Generalbevollmächtigter und Leiter des Strategischen Geschäftsbereiches Flughafen- und Terminalbetrieb der Fraport AG. Auf Grund von Strukturveränderungen wird er im Laufe des Jahres 2010 aus dem aktiven Dienst ausscheiden. Seit Anfang der 90er Jahre ist Volker Zintel in unterschiedlichsten Funktionen für Sicherheit im Flugverkehr zuständig und verfügt somit über tiefgründige Erfahrungen sowie belastbare Kontakte in der Luftsicherheit. DSD: Wie äußerte sich das? V. Zintel: Indem beispielsweise die durch das Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) klar gezogenen Grenzen der einzelnen Tätigkeitsbereiche sowie die daraus folgenden Zuständigkeiten verwischt wurden. In dieser Abgrenzung liegt zugegebenermaßen eine sehr hohe Komplexität. Die Tätigkeiten nach den Paragraphen 5, 8 und 9 LuftSiG sowie die daraus folgenden Zuständigkeiten des Bundesministeriums des Innern (BMI) und des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hätten stärker betrachtet werden müssen. Eine ordentliche Recherche und Analyse der Fakten hätte zu einer weniger aufgeregten Diskussion führen können. Aviation 11

14 DSD: Können Sie kurz die Zuständigkeiten skizzieren? V. Zintel: Die Zuständigkeiten für Sicherheit an einem Flughafen detailliert darzustellen, bedarf es mehr als zwei Sätze. Konzentrieren wir uns auf Tätigkeiten der Personen- und Gepäckkontrollen gemäß Paragraph 5 Luft- SiG, dann ist hier die Bundespolizei (BPol) zuständig. Luftsicherheitsassistenten, die am Frankfurter Flughafen eingesetzt sind werden am Ende einer mindestens 160-stündigen Ausbildung durch die BPol geprüft. Erst dann können sie in der Rechtsform der Beleihung eingesetzt werden. Dabei sind ihre Eingriffsbefugnisse jedoch nach wie vor beschränkt. Die Bundespolizei führt vor Ort die Aufsicht und nur sie hat die hoheitliche Gewalt, Passagiere festzuhalten. Und jetzt haben wir nur einen Aspekt betrachtet. Flughafen und Fluglinien, die ebenfalls in die Betrachtung einer Sicherheitsanalayse gehören, sind wichtige Bestandteile der Wertschöpfungskette Sicherheit im Flugverkehr. DSD: In der Diskussion um den Fehlalarm in München führte die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und namentlich Herr Scheuring an, dass die Qualität des eingesetzten Sicherheitspersonals privater Dienstleister auf Grund angeblich schlechter Bezahlung und daraus folgender mangelhafter Motivation zu Sicherheitslücken führt. Wie sehen Sie das? V. Zintel: Das kann ich für unseren Bereich am Frankfurter Flughafen so nicht stehen lassen. Allein unsere Mitarbeiter und zukünftig auch die Mitarbeiter der Firma BRINK S kontrollieren täglich nahezu Passagiere und deren Gepäck. Nicht nur aus diesem Grund betreiben wir einen hohen Aufwand schon bei der Personalauswahl. Auch in den Bereichen Aus-, Fort- und Weiterbildung halten wir dieselben Qualitätsstandards, wie beispielsweise die Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen (BDWS). Schließlich müssen wir alle unsere Mitarbeiter erfolgreich durch die Beleihungsprüfung der Bundespolizei bringen, um Kontrollstrecken besetzen, auf Personalanforderungen der BPol flexibel reagieren und auch Geld verdienen zu können. DSD: Was halten Sie von Herrn Scheurings Statements bezüglich der Qualität und Motivation der eingesetzten Mitarbeiter? V. Zintel: Dass Herr Scheuring die Diskussion über Sicherheit am Flughafen auf dem Rücken motivierter Sicherheitsmitarbeiterinnen und mitarbeiter austrägt und eine völlig absurde Lohndebatte führt, ist nicht zielführend. Zumal seine Behauptungen falsch sind. Festzuhalten ist, dass derzeit in Deutschland nur noch knapp 700 Angestellte der Bundespolizei sowie nach TVöD bezahlte Angestellte in Frankfurt und München als Luftsicherheitsassistenten eingesetzt werden; Beamte und Beamtinnen führen schon seit Jahren keine Kontrollen mehr durch. Dieser Zahl stehen über Mitarbeiter privater Dienstleister gegenüber. Sie erhalten bundesweit zwischen 9 und 11,50 Euro Stundenlohn. Hier verweise ich auf eine Presseinformation des BDWS, in der es heißt, dass Luftsicherheitsassistenten in Nordrhein-Westfalen bis zu 2.100,00 Euro monatlich verdienen. DSD: Herr Zintel, Sie sind bekannt als kritischer Betrachter der Entwicklungen von Sicherheit im Flugverkehr. Mit über 30 Jahren branchenspezifischer Erfahrung gibt es dafür sicher gute Gründe. Welche sind das? V. Zintel: Nun ja, zunächst einmal plädiere ich für ordentliche Risikoanalysen an den Verkehrsflughäfen, bevor blinder Aktionismus und daraus folgende Sicherheitskonzepte die Kostenentwicklung im Luftverkehr in die Höhe treiben. Dabei erleben wir Verschärfungen der Sicherheitskontrollen und Gesetzgebungen spätestens seit der Entführung der Lufthansamaschine Landshut nach Mogadischu (Oktober 1977). Es scheint jedoch gerade so, als sattelte man stetig auf bereits existierende Sicherheitsanforderungen auf, ohne jedoch zu analysieren, ob die bestehenden Maßnahmen noch dem Risiko beziehungsweise der Gefährdungslage entsprechen. Stetig entwickelt haben sich zum einen die Kosten für Sicherheit im Flugverkehr und die Kontrollzeiten für den Passagier. Setzt man diese Entwicklung in Bezug zur Aufgabe eines Flughafens, Personenund Warenverkehr zu gewährleisten, dann haben wir hier eine schwierige Herausforderung vor uns. Einerseits sollen und wollen täglich mehrere hunderttausend Passagiere zu preiswerten Konditionen und möglichst unbeschwert abfliegen können. Andererseits soll ein Höchstmaß an Sicherheit im Flugverkehr gewährleistet werden. Ein gordischer Knoten, dessen Auflösung die Anstrengungen aller Beteiligten erfordert. DSD: Sehen Sie Möglichkeiten, den gordischen Knoten zu durchschlagen? V. Zintel: Zunächst ist zu berücksichtigen, dass es die 100-prozentige Sicherheit nicht gibt. Daher plädiere ich zum einen an die Vernunft und Mitarbeit der Passagiere, sich schon im Vorfeld des Reiseantritts über Sicherheitsmaßnahmen zu informieren und diese zu berücksichtigen. Zum anderen halte ich es für wichtig, ein Zwiebelschalen-Prinzip der Sicherheit zu leben. Hierbei kommt es darauf an, dass die Sicherheitsakteure miteinander vernetzt sind und unter Nutzung moderner Technik bestmöglichen Schutz der Passagiere gewährleisten. Ganz sicher bin ich mir jedoch, dass der Einsatz von Luftsicherheitsassistenten auch zukünftig notwendig ist. Sicherheit ist ein menschliches Bedürfnis, daher bin ich davon überzeugt, dass qualifizierte Sicherheitsmitarbeiter sowohl objektiv als auch subjektiv das Sicherheitsbedürfnis der Passagiere besser befriedigen als Technik. Wie häufig im Leben sind Qualität der Ausbildung kombiniert mit moderner Technik sowie die Vernetzung mit relevanten Partnern der Schlüssel zum Erfolg. Dabei müssen alle Akteure berücksichtigen, dass überall dort, wo Menschen im Einsatz sind, auch Fehler passieren. Daher ist es zwingend erforderlich, dass die Kontrollierenden systemisch vorgehen und nicht das Individuum im Kontrollprozess in den Fokus stellen. Sicherheit muss ganzheitlich gedacht und gelebt werden, daher ist Kooperation auf Augenhöhe zwingende Voraussetzung. Herr Zintel, vielen Dank für das Interview. 12 Aviation

15 Who is Who in der Luftsicherheit Deutscher Schutz- und Wachdienst GmbH & Co. KG ISS Facility Services GmbH KÖTTER Aviation Security GmbH & Co. KG Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft mbh SECURITAS Aviation Service GmbH & Co. KG Deutscher Schutz- und Wachdienst Der Aviation Spezialist Als eines der marktführenden Unternehmen der Branche bietet Piepenbrock mit seinen beiden Firmierungen Piepenbrock Sicherheit GmbH + Co. KG und dem Deutschen Schutz- und Wachdienst GmbH & Co. KG bundesweit hochwertige Dienstleistungen an. Als Traditionsunternehmen wurde der DSW in der Piepenbrock Unternehmensgruppe zum Spezialisten in Fragen der Luftsicherheit mit einem umfassenden Leistungsportfolio kontinuierlich weiterentwickelt. Seit 1974 kann der DSW auf eine ununterbrochene Partnerschaft mit dem Bundesinnenministerium zurückschauen. So konnte der DSW als erstes privates Unternehmen die hoheitlichen Aufgaben der Fluggastkontrolle sowohl am Flughafen Berlin-Tegel als auch am Flughafen Berlin-Tempelhof übernehmen. Seit nunmehr über 35 Jahren genießt der DSW die Anerkennung der Bundespolizei, der Flughäfen und der Airlines als verantwortungsvoller Qualitätsdienstleister in den Leistungsbereichen gemäß 5, 8, 9 LuftSiG. Dazu gehört unter anderem die Fluggastkontrolle, die Personal- und Warenkontrolle, die Umfeldabsicherung und Flugzeugbewachung. Die konkrete Terrorgefahr und die anhaltende Destabilisierung der allgemeinen Sicherheitslage machen es erforderlich, präventiv mit steigenden qualitativen und quantitativen Sicherheitsmaßnahmen zu agieren. Im strategischen Fokus stehen auch hier eine erstklassige Aus- und Fortbildung unserer Mitarbeiter sowie die Sicherstellung aller Maßnahmen und Prozesse gemäß Rahmenplan der Luftsicherheit. Mehr Informationen erhalten Sie unter Deutscher Schutz- und Wachdienst GmbH + Co. KG André Manecke, Geschäftsführer Flottenstraße Berlin Telefon: Telefax: sicherheit@piepenbrock.de Unsere Inserenten 13

16 A World of Service Dienstleistungen rund um Airportsicherheit Als Tochterunternehmen der seit 1901 existierenden ISS A/S (International Service System) startete die ISS Facility Services 1960 auf dem deutschen Markt. Das Unternehmen bietet eine umfangreiche Palette an Dienstleistungen. Das Angebot umfasst je nach Bedarf Einzel- bis hin zu Komplettdienstleistungen - den Integrated Facility Services. Mit über Mitarbeiter/-innen in Deutschland, einer klaren Unternehmensstruktur und einem Höchstmaß an Qualität übernimmt ISS alle Arbeiten, die nicht zum Kerngeschäft unserer Kunden gehören. Innerhalb des Geschäftsbereiches Security wurde ISS auch zum Spezialisten für Luftsicherheitsthemen. Seit 2008 übernahm die ISS die hoheitliche Fluggastkontrolle am Flughafen Stuttgart. ISS verantwortet am Airport Stuttgart die Fluggastkontrolle und setzt dabei auf die Partnerschaft mit allen Akteuren der Luftsicherheit, wie der Bundespolizei, den Bundesministerien sowie den Flughafenbetreibern und Airlines. Aufgrund der aktuellen Terrorgefahr sind insbesondere präventive Lösungen und innovative Ansätze gefragt, um die Sicherheit im Luftverkehr zu garantieren. Engagement und Kompetenz aller ISS-Mitarbeiter/-innen geben Sicherheit und Vertrauen. Wir garantieren eine erstklassige Aus- und Fortbildung aller unserer Mitarbeiter durch strukturierte und zertifizierte Prozesse. ISS ist ein Garant für die Sicherheit im Luftverkehr mit hohen Qualitätsstandards. Ansprechpartner: Stephan Pieper Business Unit Manager Security Wanheimer Straße Düsseldorf Tel.: Mail: Stephan.Pieper@de.issworld.com Web: Flughafensicherheit: Einsatz mit hoher Verantwortung KÖTTER Aviation Security bildet über den gesetzlich vorgeschriebenen Umfang hinaus aus Im vergangenen Jahr wurden nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) mehr als 90 Millionen Fluggäste an den deutschen Flughäfen kontrolliert. Mit der Qualität der Fluggast- und Gepäckkontrollen, die gemäß 5 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) im Auftrag von Bundesministerium des Innern (BMI) und der Bundespolizei (BPol) auch von Sicherheitsdienstleistern wie KÖTTER Aviation Security ( übernommen werden, zeigt sich der Flughafenverband hochzufrieden. Tagtäglich sorgen Bundespolizisten und Luftsicherheitsassistenten bei der Kontrolle der Fluggäste für ein europaweit beispiellos hohes Sicherheitsniveau, so der ADV Anfang Februar. Garant für die Qualitätssicherung bei KÖTTER Aviation Security sind die Aus- und Weiterbildung der Luftsicherheitsassistenten, die mit 400 Stunden Ausbildung erheblich über den gesetzlich vorgeschriebenen Umfang hinausgeht. Dieser schreibt 164 Stunden Ausbildung vor. Die Ausbildung umfasst den gesamten Kontrollablauf inklusive des Umgangs mit technischen Geräten wie Tor-, Handsonde und Sprengstoffspürgerät. Mit Trainings sowohl an der Gepäckprüfanlage als auch mit Hilfe des computergestützten Systems OTS 3 werden die Kandidaten auf das Erkennen von gefährlichen und verbotenen Gegenständen vorbereitet. Zudem werden die Teilnehmer mit Hilfe des Programms X-Ray Tutor2 geschult. Dabei handelt es sich um ein wissenschaftlich basiertes Programm, das speziell zum Erkennen von verbotenen oder gefährlichen Gegenständen auf den Röntgenbildern entwickelt wurde. Nach der Ausbildung nimmt jeder Mitarbeiter jährlich an einer Fortbildung, die von der BPol vorgeschrieben ist, im Umfang von 40 Schulungsstunden in der KÖTTER Akademie teil. Mitarbeiter in Leitungsfunktionen erhalten weitere Schulungen. Hotline: 0201/ ; info@koetter.de 14 Unsere Inserenten

17 Wir sind das Unternehmen, das Sie sicher an jeden Ort der Welt begleitet! Ihr Schlüssel zur Sicherheit lautet die Devise, nach der die Nürnberger Wach & Schließgesellschaft tagtäglich handelt. Seit über 30 Jahren stellen wir uns im Bereich Aviation mit persönlicher Beratung, passgenauen Lösungen und motiviertem, gut ausgebildetem Personal sowie moderner Technik den ständig steigenden Sicherheitsbedürfnissen. Eine eigene Schulungsakademie rundet den hohen Qualitätsstandard ab.. Safety first ist mittlerweile Thema Nummer Eins im Luftverkehr. Die Nürnberger Wach & Schließgesellschaft realisiert für Sie umfangreiche Dienstleistungen im Bereich der Flughafensicherung. Wir wollen, dass Sie mit gutem Gefühl in die Welt starten können. Dafür bieten wir folgende Serviceleistungen an: Passagierkontrolle Personalkontrolle Empfangsdienst Flughafenbewachung Arbeitnehmerüberlassung Ihren Ansprechpartner finden Sie auf unserer Homepage unter: Weltmarktführer in der Luftsicherheit Die auf Luftsicherheit spezialisierte Division SECURITAS Aviation ist durch Betreuung von mehr als 70 Flughäfen Weltmarktführer in diesem Segment. Die Mitarbeiter/innen in Deutschland erbringen Dienstleistungen höchster Anforderungen und Qualität an allen bedeutenden deutschen Verkehrsflughäfen gemäß 5, 8 und 9 Luft- SiG in enger Abstimmung mit Bundespolizei, Flughäfen und Airlines. An einigen Flughäfen mit interkontinentalen Verbindungen stellt SECURITAS Aviation zudem das zur Erbrin- gung der jeweiligen Dienstleistung notwendige technische Equipment. SECURITAS Aviation ist personalstärkster Dienstleister für Luftsicherheit im BDWS. Alle SECURITAS Luftsicherheitsassistentinnen/en erhalten eine deutlich über das gesetzliche Mindestmaß hinausgehende Aus bildung. Die Schulungsinhalte vermitteln zusätzlich Kenntnisse zu eingesetzter Technik sowie neuesten unterstützenden Entwicklungen aus dem IT Security-Bereich. Durch die Einbindung in EU-Projekte zur Weiterentwicklung der Luftsicherheit und Effizienzsteigerung profitieren die SECURITAS Luft sicherheitsassistentinnen/en von Neu - er u ngen. Motiviert nutzen sie die uneingeschränkte Möglichkeit der Eigenschulung in der unternehmenseigenen Bildungseinrichtung zur Auffrischung/Vertiefung ihrer Kenntnisse auf Wunsch mit Unterstützung unserer professionellen Ausbilder/innen, eine Möglichkeit, die auch von der Bundespolizei gerne genutzt wird. Verantwortlich: Alfred Dunkel Alboinstraße Berlin Telefon: Mail: dunkel.alfred@securitas.de Mehr Informationen erhalten Sie unter Unsere Inserenten 15

18 Büchermarkt Vorschriftensammlung für die Sicherheitswirtschaft Textausgabe mit ausführlichem Sachregister Observation Praxisleitfaden für private und behördliche Ermittlungen 2010, 10., überarbeitete Auflage, 280 Seiten, 17,50; ab 25 Expl. 16,50; ab 50 Expl. 15, ; ab 100 Expl. 3,50 (Mengenpreise nur bei Ab nahme durch einen Endabnehmer zum Eigenbedarf), Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG, Stuttgart bzw. München, ISBN Die Wahrnehmung von Sicherheitsaufgaben durch Sicherheitsfachkräfte hat in ihrer Bedeutung weiter zugenommen und die Aufgabenbereiche sind größer geworden. Die privaten Sicherheitsdienste leisten einen wichtigen Beitrag zur Inneren Sicherheit. Die rechtlichen Grundlagen dafür finden sich in zahlreichen Vorschriften der öffentlichen und privatrechtlichen Rechtsordnung. Aus einschlägigen Gesetzen, Verordnungen, Bekanntmachungen und den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit wurden die wichtigsten Vorschriften entnommen und übersichtlich zusammengefasst. Die 10. Auflage ergänzt strafrechtliche Vorschriften der Ausbildungsrahmenpläne, die neuen Verordnungen über die Berufsausbildung zur Fachkraft und zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit und waffenrechtliche Bestimmungen. Die Vorschriftensammlung ist ein Standardwerk für Praxis und Ausbildung der Sicherheitsfachkräfte, u. a. für die Fachkraft und die Servicekraft für Schutz und Sicherheit, die Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft, die Objektschutzfachkraft sowie die Teilnehmer am Unterrichtungsverfahren nach 34 a GewO. von Klaus-Henning Glitza, 2009, 3., überarbeitete Auflage 228 Seiten, 29,80; ab 25 Expl, 25, (Mengenpreis nur bei Abnahme durch einen Endabnehmer zum Eigenbedarf), Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG, Stuttgart bzw. München, ISBN Observation ist eine der schwierigsten und anspruchsvollsten kriminalistischen Aufgaben im Bereich der Ermittlungen. Sie ist gleichzeitig eine in Täterkreisen gefürchtete»waffe«, ohne die eine erfolgreiche Bekämpfung der Schwerkriminalität undenkbar wäre. Das Fachbuch bietet anschauliches Grundlagenwissen und gibt Hilfestellungen für das richtige taktische Vorgehen. Vorbereitungen einer erfolgreichen Observation, zu Grunde liegende Taktiken, unauffälliges Bewegen, verschiedene Observationsmöglichkeiten, Verhalten an bestimmten Orten und schließlich das Vermeiden einer vorzeitigen Entdeckung schildert der Insider Klaus-Henning Glitza packend und verständlich für Einsteiger und Profis. Das Fachbuch behandelt Schritt für Schritt die Observation zu Fuß oder mit Fahrzeugen. Es gibt Hinweise zur Wahrung der Unauffälligkeit unter psychologischen Aspekten. Übersichtlich werden die Grundlagen unterstützender Technik, der Observationsfotografie und des Fahrzeugeinsatzes für mobile und stationäre Zwecke dargestellt. Breiter Raum ist dem Berichtswesen gewidmet, denn eine Observation kann nur so gut sein wie ihre schriftliche Do- kumentation. Spezielle Themen wie z. B. das Sicherungsverhalten professionell agierender Zielpersonen, die Methodik der Gegenobservation und die Rechtsgrundlagen der Observation sowie Fallbeispiele für gelungene und missglückte Observationen runden das Fachbuch ab. Die Neuauflage berücksichtigt technische Innovationen und geänderte Rechtsprechung. Der Autor stellt erstmals richtungweisend die weit vorangeschrittene Technik des Fahrzeugtrackings dar. Er widmet sich dabei insbesondere den Risiken eines fast schon standardmäßigen Einsatzes der preiswerter gewordenen Tracking-Module. Ermittlungsverfahren, die sensibel und verantwortungsbewusst die GPS-Technik verwenden oder ganz auf sie verzichten, werden erläutert. Die technische Observation ist zwar bei erheblichen Straftaten nach wie vor das wichtigste Mittel. Der Verfasser zeigt aber, dass Ermittler beides beherrschen und anwenden können müssen, Observationstechnik und klassische Observationsmethoden. Behördlichen und privaten Ermittlungskräften steht mit der Neuauflage ein Leitfaden zur Verfügung, der alle aktuellen Themen- und Problemfelder der Observation erläutert und sich auch zum Selbststudium eignet. 16 Büchermarkt

19 Asset-Deal vs. Share-Deal Was ist das Richtige für mich? Von Petra Menge Unternehmenskäufe spielen auch in der Sicherheitsbranche weiter eine bedeutende Rolle, wie auch die Übernahme der G4S durch die SECURITAS 2008 zeigte. Aber nicht nur die großen Unternehmen, sondern auch kleinere inhabergeführte Untenehmen denken aus Gründen wie mangelnde Nachfolge, Unwirtschaftlichkeit etc. über einen Verkauf nach. Hierbei stellt sich dann die Frage, was man eigentlich am Besten verkauft: Die Firmenanteile (engl. Shares = Anteile, Aktien) oder nur den Firmeninhalt (engl. Assets = Wirtschaftsgut, Anlagegut, Sachwert). Verschiedenste Gründe lassen Inhaber über den Verkauf Ihres Unternehmens nachdenken. Vielleicht findet sich kein geeigneter Nachfolger aus der Familie für das Familienunternehmen - nachdem der Konkurrenzkampf gerade in der Sicherheitsbranche sehr hoch ist - oder man trennt sich lediglich von wirtschaftlich unrentablen Unternehmensteilen, um wieder konkurrenzfähig zu werden. Hier denkt man beispielhaft an eine NSL, die nicht genügend Aufschaltungen hat, um sich finanziell zu tragen, einzelne Revieraufträge oder den Bereich Geld- und Werttransport. Weitere Gründe können aber auch in der Vergangenheit getroffene Entscheidungen sein, wie z. B. falsche Standortwahl, Fehleinschätzungen am Markt, falsche Marketingstrategien. Egal aus welchen Gründen verkauft wird, sofern es sich bei dem Wach- und Sicherheitsunternehmen oder der NSL nicht um ein Einzelunternehmen handelt, kann zwischen zwei Varianten gewählt werden: Der Erwerb von einigen oder sämtlichen Anteilen des Unternehmens (sog. Share-Deal) und der Erwerb des gesamten Betriebs, eines Betriebsteils oder einzelner Vermögensgegenstände, wie z. B. Kundenverträge, Inventar, technische Ausstattung einer NSL etc. (sog. Asset-Deal). Definition Share-Deal Ein Share-Deal zeichnet sich dadurch aus, dass durch den Kauf von Geschäftsanteilen der Käufer z. B. Gesellschafter einer GmbH wird. Er ist daher ein sog. Rechtskauf ( 453 I BGB). Da bei einem Share-Deal nur die Unternehmensanteile erworben werden, lässt dieser Erwerb die Aktiva und Passiva des übernommenen Unternehmens unverändert. Bestehende Kundenverträge zur Bewachung, Intervention, Aufschaltung etc. gehen mithin ohne Zustimmung des Vertragspartners - also des Auftraggebers - über. Allerdings gibt es in manchen Verträgen ein Sonderkündigungsrecht, wenn sich der Gesellschafter ändert (sog. Change-of-Control- Klausel). Hier ist es ratsam, den Auftraggeber zeitnah und vertrauensvoll über einen Übergang zu informieren. Durch den weiteren Bestand aller Verbindlichkeiten und Haftungsrisiken der Gesellschaft könnte ein Problem für die Zukunft auftauchen. Falls das Unternehmen aus einer wirtschaftlichen Krise heraus verkauft werden sollte, übernimmt der Käufer unter Umständen auch die ursächlichen Schwierigkeiten, die dazu geführt hatten. Gegebenenfalls ist er verpflichtet, Maßnahmen zur Beseitigung der (drohenden) Überschuldung bzw. Zahlungsunfähigkeit zu ergreifen oder einen Insolvenzantrag zu stellen. Daher ist eine äußerst sorgfältige Vorabprüfung unabdingbar. Als Anteilseigner erhält der Käufer - sofern nicht anders geregelt - die mit der Beteiligung verbundenen Rechte und Pflichten. Hierzu gehören insbesondere Ansprüche der Gesellschafter aus eventuell bestehenden positiven Gesellschafterkonten sowie Rückzahlungsverpflichtungen aus unberechtigten Entnahmen und Vertragserfüllungspflichten gegenüber den Kunden. Petra Menge ist Partner der Aarcon GbR Unternehmensberatung. Das Leistungsspektrum umfasst Personalsuche, M&A und Management- Beratung. Am 2. Juli 2009 gingen Rechtsanwältin Petra Menge und Stefan Herold mit ihrer neuen Unternehmensberatung Aarcon an den Start. Der Name entspringt Aar (altdeutsch für Adler) und con (für consult/beratung). Vertragsgestaltung Für die Vertragsgestaltung ist - wie beim Asset-Deal - die genaue Bezeichnung der Vertragsgegenstände notwendig. Der Kaufgegenstand wird durch die exakte Bezeichnung der zu veräußernden Anteile konkretisiert. Dazu gehören Handelsregistereintragungen, Höhe des eingezahlten Stammkapitals, Verfahren mit eventuell ausstehenden Einlagen sowie Zuordnung der Geschäftsanteile. Achtung: Bei einem Übergang gehen keine Gegenstände über, die dem Inhaber privat gehören und lediglich von der Gesellschaft genutzt werden. Typisches Beispiel bei mittelständischen Sicherheitsunternehmen ist die private Immobilie des Eigentümers. Notar ja oder nein? Nicht für jeden Firmenverkauf ist der kostenintensive Gang zum Notar notwendig. Für die Abtretung von Anteilen an einer GmbH ist eine notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben. Für die Wirksamkeit der Übertragung muss diese bei der Gesellschaft angemeldet werden ( 15 III GmbHG). Der Verkauf und die Abtretung von Anteilen einer OHG, KG oder GbR sind grundsätzlich Wirtschaft und Politik 17

20 formlos möglich. Mit dem Erwerb der Gesellschaftsanteile ist gewährleistet, dass alle zum Vermögen der Gesellschaft gehörenden Gegenstände erfasst sind, nicht jedoch die Zusammensetzung des mit dem Rechtsträger verbundenen Gesellschaftsvermögens. Aus diesem Grund ist bei Share- Deals besondere Aufmerksamkeit auf die Vereinbarung von Garantien und Zusicherungen zu legen. Vorteile: Verhältnismäßig einfache Erfassung des Kaufgegenstandes Kürzere Durchführung eines Share Deal-Vertrags Sämtliche Verträge bleiben unberührt Keine Zustimmung erforderlich Gesamtes Unternehmen wird veräußert Veräußerer bleibt mit keiner Mantelgesellschaft zurück Nachteile: Bestimmtheitsgrundsatz bzw. Bestimmbarkeitsgrundsatz Übernahme sämtlicher (auch unbekannter) Verbindlichkeiten Bindung an frühere Organbeschlüsse u. U. Zustimmungspflicht der nationalen oder europäischen Kartellbehörden, wenn der Anteilserwerb einen Zusammenschluss i. S. d. 37 GWB darstellt Erwirbt der Erwerber ein bestimmtes Paket von Anteilen, so unterliegt er damit verbundenen Mitteilungspflichten bzw. Obliegenheiten. Keine Abschreibungsmöglichkeit für den Käufer, Buchwerte bleiben unberührt. Definition Asset-Deal Bei einem Asset-Deal handelt es sich um eine Unterart des Unternehmenskaufs. Der Kauf des Unternehmens vollzieht sich dabei durch den Erwerb sämtlicher Wirtschaftsgüter (engl. Assets) des Unternehmens. Hierbei werden die Wirtschaftsgüter eines Unternehmens, also Kundenverträge, Aufschaltungen, Grundstücke, Gebäude, Technik, Verbindlichkeiten etc. im Rahmen der Singularsukzession einzeln übertragen. Vermögensgegenstände, die einem Gesellschafter gehören, aber von der Gesellschaft genutzt werden, z. B. Immobilien, Grundstücke etc., gehen beim Übergang der Gesellschaftsbeteiligung nicht über. Der Übergang der einzelnen Wirtschaftsgüter erfolgt durch Einigung und Übergabe an einem vertraglich vereinbarten Stichtag, bei Grundstücken durch notarielle Auflassung und Eintragung in das Grundbuch. Bei der Übertragung der einzelnen Wirtschaftsgüter gilt es, die jeweils maßgeblichen zivilrechtlichen Vorschriften zu beachten. Ein besonderer Fokus ist darauf zu legen, dass bei einem Asset-Deal insbesondere die Übertragung von Vertragsverhältnissen - wie zum Beispiel Bewachungs- oder Aufschaltungsverträge - die Zustimmung des jeweiligen Vertragspartners erfordern. Ohne diese Zustimmung gehen diese Vertragsverhältnisse nicht auf den Käufer über. Deshalb ist es bei einem Asset-Deal für diesen unvermeidlich, rechtzeitig auf wichtige Vertragspartner zuzugehen und deren Zustimmungen einzuholen. Wichtig: Schweigen des Vertragspartners auf ein Informationsanschreiben gilt nicht als konkludente Zustimmung! Ob die bestehenden Arbeitsverhältnisse auf den Käufer übergehen, hängt nicht von den hierzu getroffenen Vereinbarungen der Vertragsparteien ab, sondern davon, ob durch den Vertrag ein Betrieb, d. h. eine wirtschaftliche Einheit, übergeht (sog. Betriebsübergang nach 613a BGB). Dazu kommt es, unabhängig vom Parteiwillen, wenn der jeweilige Mitarbeiter dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses nicht widerspricht. Vor oder in der Insolvenz ist der Käufer nur bei einem Asset-Deal in der Lage, sich diejenigen Vermögensgegenstände auszusuchen, die er erwerben möchte. Allein durch den Kaufvertrag definierte Vermögensgegenstände gehen auf den Käufer über. Dadurch kann dieser die Übernahme von Haftungsrisiken zumindest teilweise vermeiden und sich so vor einigen unangenehmen Überraschungen schützen. Bei Erwerb eines bereits insolventen Unternehmens ist der Asset-Deal somit die einzige sinnvolle Möglichkeit und einem Share-Deal vorzuziehen. Vorteile: Exakt definierter Kaufgegenstand Kaufmöglichkeit nur der interessanten Assets Verzicht auf einzelne Wirtschaftsgüter Kein Erwerb der risikobehafteten Mantelgesellschaft nötig Vermeidung versteckter Verbindlichkeiten durch genaue Benennung der Kaufgegenstände Keine Haftungskontinuität für Altverbindlichkeiten Minimierung der laufenden Besteuerung für den Käufer Absetzbarkeit der Anschaffungskosten und Verrechenbarkeit der Finanzierungskosten mit Erträgen für den Käufer Steuerlich günstiger Exit Nachteile: Bestimmtheitsgrundsatz Zustimmungserfordernisse bei der Übertragung von Rechtsverhältnissen Genehmigungspflicht bei vollständiger bzw. überwiegender Übernahme der Assets eines Unternehmens, da u. U. sog. Kontrollerwerb im Sinne des Kartellrechts (Fusionskontrolle) aufwändig und teilweise unübersichtlich Zustimmung Dritter notwendig bei Vertragsübernahmen Fazit: Im Ergebnis kann also keine Patentlösung aufgezeigt werden. Für welche Art von Kauf man sich entscheidet, hängt stark von den individuellen Gegebenheiten ab. Um sicher zu gehen, dass man die beste Lösung für sich findet, ist es ratsam, einen kompetenten Berater und seinen Steuerbeistand in diesen Prozess mit einzubeziehen. Weitere Informationen unter ww.aarcon.net 18 Wirtschaft und Politik

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