Die Wildfütterung für unser wiederkäuendes. Sinnvolle Fütterung - unsinnige Kirrung. Anton Krinner. Rotwild in Bayern heute und morgen I Seite 51

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1 Sinnvolle Fütterung - unsinnige Kirrung Anton Krinner FOTO: H. PIEPER Die Wildfütterung für unser wiederkäuendes Schalenwild ist teilweise heftig umstritten, und zwar sowohl in der jagenden als auch in der nichtjagenden Bevölkerung. Über die Kirrung dagegen spricht man kaum, aber man wendet sie an. Wie das heutige Thema schon vorgibt, sollen hier die Vorteile einer sinnvollen Fütterung herausgestellt werden. Außerdem soll hier durchaus selbstkritisch der Umgang mit Kirrungen diskutiert werden. Unser Bayerisches Jagdgesetz verpflichtet sowohl die Grundeigentümer und Jäger zur Hege, als auch jeden Jagdausübungsberechtigten zur Wildfütterung in Notzeiten. Es kennt natürlich auch den Begriff der missbräuchlichen Fütterung, die Kirrung dagegen nur als legale Möglichkeit zur Anlockung von Wild für die leichtere Erlegung. Weitere Reglementierungen oder den Begriff einer missbräuchlichen Kirrung gibt es nicht. In meinem Vortrag möchte ich keineswegs einer übertriebenen Wildfütterung in Verbindung mit der Haltung eines zu hohen Wildbestandes und zum Zweck einer besseren Trophäenbildung das Wort reden. Sie werden von mir keine Patentrezepte hinsichtlich der Fütterung des Wildes für bessere Trophäenbildung, auch keine besonderen Zaubermixturen für die angebliche Vermeidung von Wildschäden hören. Mein Anliegen ist es, den jagdlichen und waldbaulichen Zusammenhang mit einer Wildfütterung herauszustellen unter der Zielsetzung, Zur sinnvollen Wildfütterung gehört weit mehr als nur die Vorlage von Futter, zum Beispiel ein angepasster Wildbestand und ein ausgeglichenes Geschlechterverhältnis. Rotwild in Bayern heute und morgen I Seite 51

2 Anton Krinner Wildschäden zu minimieren, die Akzeptanz einer Wildfütterung zu fördern und damit den verantwortungsbewussten Jäger in den Stand des kompetenten Fachmannes für Wild und Lebensraum zu setzen. Der Kirrung möchte ich ihre Notwendigkeit nicht völlig absprechen. Wir alle wissen jedoch, welcher Unfug mit Kirrungen in manchen Revieren getrieben wird. Diese, so möchte ich behaupten, missbräuchliche Kirrung zieht unweigerlich einen erhöhten Wildschaden nach sich. Beginnen wir mit der Fütterung insbesondere für Rot- und Rehwild. Natürlich wäre es uns Jägern am liebsten, wenn der Lebensraum des Wildes so beschaffen wäre, dass es einer Wildfütterung nicht bedarf. Diese Vorstellung ist jedoch unrealistisches Wunschdenken, weil große Teile des ursprünglichen Lebensraumes unseres Wildes zerstört sind und der Rest sehr stark durch den Menschen und seine Einflüsse belastet ist. Dadurch nimmt unser Schalenwild bei unterlassener Fütterung einen zu großen negativen Einfluss auf die Vegetation. Wären nicht die berechtigten ökonomischen Belange der Grundeigentümer, so gäbe es das Wort Wildschaden nicht. Da jedoch sowohl unsere Gesellschaft als auch der Gesetzgeber sich für eine Existenzberechtigung von Wildtieren auch in unserer Kulturlandschaft ausgesprochen haben, muss der Mensch dafür sorgen, dass das Wild in seinem verbliebenen Lebensraum möglichst wenig schadhaften Einfluss auf die Vegetation nimmt. Wenn Sie so wollen, könnte man sagen: Der Mensch muss wieder gut machen, was er mit der Zerstörung des Wildlebensraumes angerichtet hat. Ein Teil dieser Wiedergutmachung wäre die Wildfütterung. Sie ist gebietsweise neben einer ausreichenden und wichtigen Wildbestandsregulierung notwendig. In Gebieten mit besonders günstigen klimatischen Bedingungen und einer nicht zu hohen Wildpopulation kann sie dagegen entfallen. Ich spreche hier insbesondere vom Rehwild. Beim Rotwild verhält es sich anders: Rotwild muss in unserer Kulturlandschaft während der vegetationsarmen Zeit gefüttert werden. Die Fütterung von Wildtieren ist keine Erfindung der letzten 60 bis 70 Jahre. Aus Aufzeichnungen wissen wir, dass bereits Mitte des 17. Jahrhunderts das Hohe Wild genug Futter bekommen musste, sonderlich des Winters, wenn großer Schnee gefallen ist. Weiters ist bekannt, dass bereits im Jahre 1775 im Bayerischen Hochgebirge die Wildfütterung z. B. mit Proßholz, Laub u.ä. nachweislich durchgeführt wurde. Durch genaueste Aufzeichnungen ist uns bekannt, dass Hochwild im Hochgebirge bereits 1826 mit Kraftfutter und Heu gefüttert wurde und zwar, um die winterlichen Wanderungen des Rotwildes in die Flusstäler und Auwälder zu unterbinden. Denn im Frühjahr, wenn das Rotwild die Lebensräume im Hochgebirge wieder besiedeln sollte, kamen viele Stücke nicht mehr zurück. Trotz gesetzlicher Regelungen und Schonzeiten waren sie in die Kochtöpfe der Bewohner in den Flusstälern und Auwäldern gewandert. Besonders bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist, dass im Hochgebirge der höchste Tannenanteil in den 80- bis 120jährigen Beständen zu finden ist. Das heißt, die Bergwaldbestände mit diesem hohen Tannenanteil und einem Buchenanteil von etwa 20 Prozent wurden in den Jahren 1860 bis 1900 begründet. Es gibt auch keinen Zweifel darüber, dass die Wildbestände damals höher waren als heutzutage. Dieser Bergmischwald ist also in jener Zeit trotz der hohen, ja teilweise weit überhöhten Wildbestände aufgekommen. Diesen Umstand auf die Fütterung allein zurückzuführen, wäre aber zu einfach. In einer Arbeitstagung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernähung, Landwirtschaft und Forsten im März 1984 wurde unwidersprochen festgestellt, dass die Probleme mit Wildschäden im Walde ursächlich im Heranwachsen der einschichtigen Fichtenbestände im Staatsforst, der großflächigen Abschwendung der Bauernwälder und deren Ersatz durch engstehende Fichten bei zunehmendem Tourismus sowie der Erschließung der letzten entfernten Täler zu suchen sind. Wir sehen also, dass der Waldbau einen elementaren Einfluss auf die Bildung von Wildschäden hat. Dies wurde in einer wissenschaftlichen Arbeit von Prof. Völk am Forschungsinstitut für Wildtierkunde und Ökologie in Wien herausgearbeitet. Bei diesen Monokulturen hilft auch die beste Fütterung nicht wesentlich weiter. Man darf aber keinesfalls die Generation der Förster und Bauern zu dieser Zeit für einen falschen Waldbau verantwortlich machen. Wirtschaftliche und kriegerische Notwendigkeiten bewirkten einen unwahrscheinlich hohen Bedarf an Fichtenstammholz. Über die Konsequenzen und ökologischen Auswirkungen war man sich damals nicht im Klaren. Manche von Ihnen werden jetzt denken, was hat denn der Waldbau mit dem Thema Wildfütterung zu tun. Ich muss Ihnen sagen, sehr viel. Wir können nämlich den Schluss ziehen, dass die Standortwahl einer Fütterung nicht nur wichtig, Seite 52 I Schriftenreihe im BJV

3 Sinnvolle Fütterung - unsinnige Kirrung sondern ausschlaggebend für den eigentlichen Zweck unserer Wildfütterung ist. Gerade bei Rotwildfütterungen muss man darauf achten, dass diese sich keinesfalls in der Nähe von großflächigen Fichtenmonokulturen befinden. Verstärkte, nicht tolerable Schälschäden sind die Folge. Ähnlich verhält es sich beim Rehwild, weil durch die fehlende Bodenvegetation in Fichten- oder Kiefernreinbeständen der Verbissdruck auf die wenigen lichten Flächen extrem erhöht wird. Daraus lässt sich der Schluss ableiten, dass zu einer sinnvollen Fütterung auch ein sinnvoller Waldbau gehört. Mit wenigen Maßnahmen kann man bereits erhebliche Verbesserungen waldbaulicher Art erreichen: Auflichten, Freistellen von masttragenden Bäumen, Belassen von Sträuchern an Waldrändern und vieles mehr. Betrieb von Wildfütterungen Bei Anlage und Betrieb von Wildfütterungen sind wichtige Kriterien zu beachten. Dass man das Einverständnis der Grundeigentümer einholt, ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Standort der Fütterung Bei einer Rotwildfütterung müssen Standort und Tageseinstand waldbaulich geeignet sein. In einem Bestand bis 50 Jahre und über 100 Jahre soll eine Rotwildfütterung nicht errichtet werden. Der günstigste Standort aus forstlicher Sicht ist eine Waldgeneration zwischen 50 und 100 Jahren. Wir müssen berücksichtigen, dass Waldbäume zwischen 10 und 40 Jahren besonders schälgefährdet sind, und dass ab 100 Jahren oder darüber bereits eine Verjüngung wieder einsetzen soll. Bei der Rehwildfütterung genügt es, wenn im näheren Umfeld der Fütterung der Bestand dem Äser entwachsen ist. Für Rehwildfütterungen sind jüngere, nicht mehr verbissgefährdete Bestände auch geeignet. Besonders bevorzugte Flächen für die Anlage einer Rehwildfütterung sind Waldrandgesellschaften mit ihren Sträuchern, Weich- und Proßhölzern als Verbissgehölze. Bei einer Rotwildfütterung ist besonders zu beachten, dass sie zur Beschickung und täglichen Versorgung gut erreichbar sein muss, auch bei hohen Schneelagen. Die Zufahrt muss LKW-befahrbar sein, so dass ausreichende Futtermittel von vor der Fütterungsperiode bis zum Fütterungsende gelagert werden können. Beim Rehwild ist die Erreichbarkeit für das Wild wichtiger als die Erreichbarkeit für den Jäger. Eine optimale Rehwildfütterung sollte auch tagsüber von den Rehen aufgesucht werden können. Höhe des Wildstandes Der Wildstand hat sich der Kapazität der Fütterung und des Tageseinstandes anzupassen. Dies kann nur der revierkundige Jagdausübungsberechtigte beurteilen. Dabei ist bei der Fütterung des Rotwildes besonders vorteilhaft, dass sie einen unwahrscheinlichen Lenkungseffekt besitzt. Diesen sollte man nutzen. Anders verhält es sich beim Rehwild: Hier ist der Lenkungseffekt nicht so stark ausgeprägt. Nicht umsonst sagt man mit dem Futter muss man zum Reh gehen. Über die Abschusserfüllung hat man dafür zu sorgen, dass Populationshöhe, Altersstruktur und Geschlechterverhältnis stimmen. Besondere Probleme kann eine Rotwildfütterung im Spätwinter bekommen, wenn fremdes Wild nach der Schusszeit durch Aufgabe von Kirrungen an Fütterungen zuwandert. Diese Gefahr besteht bei Rehwildfütterungen kaum. Zur sinnvollen Fütterung gehört aber auch ein Wildbestand, der sowohl in der Altersstruktur als auch im Geschlechterverhältnis richtig ist. Dies gilt für Rot- und Rehwild gleichermaßen. Wie viele von uns aus eigener Erfahrung wissen, ist das Durchschnittsalter unserer Schalenwildpopulationen erheblich gesunken. Auch dieser Umstand ist wildschadensfördernd. Der verantwortungsbewusste Jäger ist einfach verpflichtet, in der Jugendklasse einen genügend hohen Anteil frühzeitig zu entnehmen. Das heißt: In der Regel 35 bis 40 Prozent aller Rotwildkälber und mindestens 50 Prozent aller Kitze. Wir müssen praktisch den Anteil der in der Sozialstruktur benachteiligten Individuen in einer Wildpopulation so gering wie möglich halten und die dominanten Stücke mit einem sehr ausgeprägten Territorialverhalten fördern. Mit dieser Altersstruktur und richtigem Sozialaufbau erreichen wir eine gesunde Hierarchie an der Fütterung. Wir wissen alle, dass ein reifer Rehbock oder eine dominante Rehgeiß ein Territorium von mindestens 40 Hektar beansprucht. Auf dieser Fläche dulden sie nahezu keine Artgenossen. Wenn wir nun diese dominanten Stücke entnehmen, tummeln sich auf dieser Fläche ein Mehrfaches an Schmalrehen, Jährlingsböcken usw.. Dadurch entsteht Futterneid und Stress, dies ist wiederum förderlich für überhöhten Verbiss. Gerade bei Rehwild ist bekannt, dass es sehr unverträglich ist. Ich habe selbst gesehen, wie eine Geiß ihre zwei Kitze nicht an den Futtertrog ließ. Die standen einige Meter entfernt und zupften an Knospen und Trieben. Nachdem sich die Geiß sattgefressen hatte, zog sie weg, die Kitze hinterher. Rotwild in Bayern heute und morgen I Seite 53

4 Anton Krinner Jeder Praktiker weiß auch, dass die nicht erlegten Kitze in einem Revier sich als Schmalrehe und Jährlingsböcke keineswegs mehr vollständig im gleichen Revier aufhalten. Der größte Teil wird abwandern müssen und wird halt in anderen Revieren erlegt. Unser Bestreben muss es sein, einen notwendigen Jungwildanteil so früh wie möglich der Wildbahn zu entnehmen. Die Schlussfolgerung hieraus ist, dass zu einer sachgerechten Fütterung auch ein in Altersaufbau und Sozialstruktur richtiger Wildbestand gehört. Jede Fütterung führt zur Bildung einer erhöhten Wildkonzentration. Das Bestreben des Jägers muss sein, überhöhte Konzentrationen zu vermeiden. Wir dürfen keinesfalls die Wildfütterung dazu benutzen, höhere Wildpopulationen anwachsen zu lassen, ohne eine entsprechende Abschöpfung vorzunehmen. Hier ist besonders die Rotwildfütterung zu nennen. In den letzten 10 Jahren gab es eine Welle von Fütterungsauflassungen in den Bayerischen Rotwildgebieten. Dies hat dazu geführt, dass Rotwild zu den noch verbleibenden Fütterungen abgewandert ist und dort natürlich den Fütterungsbestand drastisch erhöht hat. Aufgrund dieser Zuwanderung waren die betroffenen Jagdpächter gezwungen, ihre Abschüsse so zu erhöhen, dass sich der Wildstand wieder auf ein verträgliches Maß einreguliert. Das hatte zur Konsequenz, dass das Rotwild in den Rotwildgebieten erheblich reduziert und teilweise stark ausgedünnt wurde. Ich bin der Meinung, dass dies gewollt war. Die Auflassung von vielen Rotwildfütterungen in den Staatsrevieren hatte zum Ziel, flächendeckend eine erhebliche Reduzierung dieser Wildart zu erreichen. Dabei konnten sich die Staatsreviere darauf verlassen, dass durch die Abwanderung des Rotwildes zu anderen Fütterungen die Privatreviere zu erhöhten Abschüssen gezwungen würden, um größere Wildschäden zu vermeiden. Bei diesem erhöhten Abschussdruck musste man in der Folge feststellen, dass das Geschlechterverhältnis und die Altersstruktur der Restbestände katastrophal geworden sind. Ausschlaggebend für die Akzeptanz einer Rotwildfütterung ist, dass Wildschäden durch Rotwild großflächig zurückgehen und sich im Bereich der Fütterung in tolerablen Grenzen halten. Das kann nur gelingen, wenn der Fütterungsbestand nur so hoch gehalten wird, wie die ökologische Kapazität des Tageseinstandes einer Winterfütterung dies zulässt. Nicht entscheidend ist die Anzahl von Futtertischen und Raufen und das Angebot an Futter, sondern die Kapazität des Tageseinstandes. Um dies festzustellen, bedarf es überdurchschnittlicher Kenntnisse des Jagdausübungsberechtigten über das Verhalten des Wildes und über den dazugehörenden Lebensraum mit seinen Einflüssen. Artgerechte Futtermittel und ausreichende Futtermenge Die Verwendung artgerechter Futtermittel in ausreichender Menge und bester Qualität ist ebenso wichtig wie die Standortfrage und die Höhe des Wildstandes. Ich möchte hier auf die Zusammensetzung der Futtermittel nicht eingehen, davon ist schon sehr viel geredet und noch mehr geschrieben worden. Entscheidend ist, dass man von der gleichen Futterart und Qualität ausreichend lange Futter vorlegen kann, also so lange, bis das Wild kein Futter mehr aufnimmt. Deshalb ist es wünschenswert, dass in der Nähe von Wildfütterungen Wiesenflecke oder kleine Waldwiesen sind, die beim ersten Ergrünen vom Wild zusätzlich zur Fütterung aufgesucht werden können. Damit fällt die Umstellung vom Winterfutter auf frisches Grün wesentlich leichter, was wiederum maßgeblich zur Vermeidung von Verbiss an Baumarten beiträgt. Fütterungsbetrieb Hier werden oft unbewusst viele kleine Fehler gemacht, die sich in der Summe sehr nachteilig auswirken. Unabdingbar ist eine regelmäßige tägliche Vorlage geeigneten Futters in bester Qualität an genügend vielen Fressplätzen, damit alle Stücke gleichzeitig Futter aufnehmen können. Es darf keinesfalls eine sogenannte Wartezone für sozial niedrig stehende Stücke entstehen. Dieser Wartezoneneffekt hat zur Folge, dass diese Stücke erst dann von ihren Artgenossen an die Futterplätze gelassen werden, wenn diese den Pansen voll und womöglich auch noch wiedergekäut haben. Während der Wartezeit wird unweigerlich verbissen und geschält. Der Beginn einer Fütterungsperiode sollte revierübergreifend abgesprochen und individuell so lange durchgeführt werden, bis durch frische Grünäsung keine Futtermittel mehr angenommen werden. Strikte Trennung des Fütterungsbetriebes vom Jagdbetrieb Seien wir mal ehrlich, hier werden in manchen Revieren ganz bewusst und auch aus Bequemlichkeitsgründen die größten Fehler gemacht. Der Fütterungsbetrieb darf niemals durch die Jagdausübung massiv gestört werden. Das erschwert die Jagdausübung und Abschusserfül- Seite 54 I Schriftenreihe im BJV

5 Sinnvolle Fütterung - unsinnige Kirrung Die Standortwahl ist eins von vielen Kriterien, das den Erfolg einer Fütterung bedingt. Für Rotwild eignen sich nur Bestände zwischen 50 oder über 100 Jahren Alter. GRAFIKEN: H. PIEPER lung erheblich und provoziert Wildschäden. Darum sollte man den Abschuss möglichst vor der Hauptfütterungsperiode beendet haben. Keinesfalls darf Wild auf dem Wechsel vom Einstand zur Fütterung bejagt werden. Der Jagddruck um die Fütterung ist der schlimmste Einfluss auf das Wild im gesamten Jahresablauf. Besonders Rotwild nimmt so eine Behandlung sehr übel und wird Fütterungen sehr spät oder überhaupt nicht mehr aufsuchen. Ein sofortiger und sprunghafter Anstieg von Wildschäden ist die Folge. Es ist für den normalen Bürger, aber auch für den ehrlichen Fachmann in der Praxis nicht nachvollziehbar, dass man sich über sonstige Störungen wie Wanderer, Rodler oder Fahrzeuge furchtbar aufregt, über den selbst ausgeübten Jagddruck an Fütterungen aber schweigt oder ihn als unabwendbar hinnimmt. Bei besonderen Beunruhigungen, die nicht durch den Jagdbetrieb bedingt sind, sollte man vermehrt auf die gesetzliche Möglichkeit zur Ausweisung eines Wildschutzgebietes um eine Fütterung nachdenken und sie auch umsetzen. Diese Wildschutzgebiete zur Vermeidung übermäßigen Wildschadens gibt es häufiger als man denkt. Es ist nur ein bisschen Zivilcourage sowie Überzeugungsarbeit bei Grundeigentümern und Behörden erforderlich, um dieses wirksame positive Instrument der Beruhigung zu installieren. Sollte man mit der Abschusserfüllung zum Zeitpunkt der Fütterung noch nicht fertig sein, kann man früh morgens auf dem Rückwechsel von der Fütterung zum Tageseinstand gelegentlich Wild bejagen. Dies ist bei vorsichtiger Anwendung nicht schädlich, das Wild bringt die jagdliche Tätigkeit nicht in Verbindung mit der Fütterung. Auch diese Möglichkeit zur morgendlichen Bejagung sollte bei der Standortfrage einer Fütterung berücksichtigt werden. Denn eines muss jedem Jäger klar sein: Man kann nicht frühmorgens an einer Fütterung vorbeigehen oder -fahren und dann noch darauf hoffen, dass einen einen Kilometer weiter das Wild bei gutem Licht vertraut beim Zug in die Einstände anläuft. Auch die übermäßige Beobachtung des Wildes an der Fütterung ist schädlich. Während einer Fütterungsperiode sollte dies nur wenige Male vorkommen, und dabei sollte sich der auf dem Beobachtungsstand befindliche Jäger von einem vorbeifahrenden Fahrzeug abholen lassen. Es wirkt geradezu schockierend und hält langzeitig nach, wenn Wild vertraut an einer Fütterung steht und nachts plötzlich der Beobachtungsjäger von einer Kanzel steigt. Dies kann nicht unbemerkt vonstatten gehen. Da ist es besser, wenn das an der Fütterung stehende Wild durch ein scheinbar zufällig vorbeikommendes Fahrzeug nur ausweichend die Futterstelle verlässt und dann nahezu ungestört wieder an die Futterplätze kommt. Rotwild in Bayern heute und morgen I Seite 55

6 Anton Krinner Es gibt auch Reviere, die mir persönlich bekannt sind, die zum Ende der Schusszeiten noch den Fütterungseinstand mit einer großen Anzahl wildscharfer Hunde durchdrücken und durchjagen, um weitere Abschüsse zu erlangen. Dies ist ein Paradebeispiel dafür, wie man mit einer Wildfütterung nicht umgehen darf. Hier verkehrt man den Sinn und Zweck einer Wildfütterung, nämlich Wildschadensvermeidung, ins Gegenteil. Es werden Wildschäden provoziert und außerdem noch eklatant gegen geltenden Tierschutz verstoßen. In solchen Fällen werden auch geringste Wildstände hohe Wildschäden verursachen. Sie sehen, liebe Jägerinnen und Jäger, der Betreiber einer Wildfütterung hat eine unwahrscheinlich große Verantwortung. Ohne ausreichende Fachkenntnis, ohne ausreichende Revierkenntnis, ohne Autorität des Jagdübungsberechtigten und Disziplin der Mitjäger, ohne erhebliche finanzielle Aufwendungen des Jägers macht der Betrieb einer Wildfütterung keinen Sinn. Sollte ein Jäger diese vorgenannten Eigenschaften nicht haben oder nicht haben wollen, ist es besser, er verzichtet auf eine Wildfütterung. In diesem Fall sollte er aber auch so einsichtig sein und erkennen, dass er für die fachgerechte Betreuung eines Revieres ungeeignet ist. Ich bin aber überzeugt davon, dass wir genug Jäger haben, die mit Einsatz, Fachkenntnis und Passion eine Wildfütterung richtig betreiben könnten, wenn sie nur dürften. Es liegt an uns allen, einer ordentlichen Wildfütterung den Stellenwert zu verschaffen, den sie auch verdient. Und nun zur Kirrung, hier ist ja nahezu jeder Jäger ein Meister dieses Fachs. Auffallend ist, dass das Wort Kirrung eigentlich gar nicht in das Vokabular unserer Jägersprache passt. Um diesen Begriff besser verstehen zu können, habe ich einmal in den Ausführungsverordnungen des Bayerischen Jagdgesetzes und anschließend im Duden nachgesehen. In der AVBayJG heißt es: Kirrung ist in geringer Menge ausgelegtes Futter mit der Absicht, Wild an bestimmte Stellen zu locken oder von bestimmten Stellen abzuhalten, sie gilt nicht als Fütterung. An einer Kirrung ist die Bejagung aller Wildarten zulässig. Weitere Erklärungen dazu gibt es nicht. Nun die Definition im Duden. Hier heißt es (Jägersprache): Futter auslegen um Wild anzulocken. Besonders amüsant war für mich, dass im Duden das Wort Kirrung unmittelbar neben Kirmes und Kirne stand. Der Begriff Kirmes ist uns allen bekannt, in manchen Revieren muss man wohl unweigerlich an Kirmes denken, wenn man dort Kirrungen sieht. Der Begriff Kirne ist vielleicht den Wenigsten bekannt. Hier heißt es im Duden Margarine anrühren. Auch hier trifft zu, dass man beim Anblick einer Kirrung manchmal auch an Kirne denken muss. Jagdliche Praxis bei der Kirrung Es ist eigentlich nicht unüblich, dass man durch Auslegen von geeignetem Futter oder besser gesagt, besonderen Schmankerln, verschiedene Wildarten anlockt und erlegt. Die klassische Anlockmethode für Raubwild ist der Luderplatz. Ebenso unbedenklich kann das Anlocken von Enten, Tauben und Fasanen sein. Auch das Anlocken von Schwarzwild ist altbekannt und durchaus gebräuchlich. Dabei kann forstlicher Wildschaden nicht entstehen. Beim Anlocken durch Auslage von Futter auf wiederkäuendes Schalenwild verhält sich dieser Sachverhalt jedoch ein bisschen anders. Viele Jahrzehnte war die sogenannte Kirrung verpönt und unwaidmännisch. Man denke nur an den königlich preußischen Forstmeister Raesfeld, der bereits vor 100 Jahren in seinem Buch Das Deutsche Waidwerk in Kapitel 1 zum Thema Anlocken schreibt: Von der Salzlecke könnte man ähnliches erwarten wie von der Suhle, doch widerspricht es dem Empfinden vieler Weidmänner, diese (Salzlecke) als Lockmittel zu benutzen. Man kann daraus erkennen, dass in früheren Zeiten die Anlage von Salzlecken zum Zwecke der Wilderlegung unwaidmännisch und verpönt war. Seien wir einmal ehrlich, daran verschwenden wir heutzutage keinen Gedanken mehr. Eine Salzlecke ist größtenteils dazu da, um Wild anzulocken und zu erlegen. Allerdings muss man bei der Salzlecke als Kirrung eingestehen, dass diese in der Regel ganzjährig angenommen wird, die Jagdausübung nur bei gutem Licht möglich ist und Abschüsse dort nicht an der Tagesordnung sind. Insofern sind die Nachteile der Salzlecken als Kirrung unbedeutend, wenn diese nicht gerade in besonders sensiblen Kulturen angelegt sind. Anders verhält es sich bei der heutzutage üblichen Kirrung auf Rotwild und Rehwild. Unzweifelhaft ist die Kirrung ein Instrument für die optimale Ausnutzung einer Abschussrampe. Eine Kirrung kann so angelegt werden, dass noch bei schlechtestem Licht oder auch bei Nacht im Schnee- oder Mondlicht auf eine Entfernung von 30 Metern Schalenwild erlegt wird. In Verbindung mit einer mancherorts eigenwilligen Definierung von bevorzugtem Futter beginnen aber hier bereits die Probleme. Seite 56 I Schriftenreihe im BJV

7 Sinnvolle Fütterung - unsinnige Kirrung Bevor ich auf die Problematik der Kirrung eingehe, muss ich klarstellen, dass es in vielen Revieren ohne die Anwendung der Kirrung nicht gelingt, die erforderlichen Abschüsse zu tätigen. Gerade in Revieren, die sehr stark beunruhigt sind, in denen ein übermäßiger Jagddruck ausgeübt wird, ist es durchaus möglich, dass die Kirrung unverzichtbar geworden ist. Wir bedienen uns auch deshalb der Kirrung, weil hier die Erlegung von Rot- und Rehwild wesentlich einfacher ist und ohne besonders hohen Zeitaufwand sowie besondere Kenntnisse des Jagdhandwerks durchgeführt werden kann. Es steht ja außer Zweifel, dass nahezu jedermann ein Reh am Tresterhaufen auf 30 bis 40 Metern Entfernung von einer Kanzel erlegen kann. Weitere Ursachen sind nicht nur in den vielfältigen Beunruhigungen der Wildlebensräume zu suchen, sondern auch in Bequemlichkeitsgründen der Jägerschaft und vor allem darin, dass in zunehmenden Maße Jäger die hohe Kunst des Jagdhandwerks mit dem dazu notwendigen Zeitaufwand nicht mehr beherrschen. Hinzu kommt, dass besonders in sehr kleinen Revieren vermieden werden soll, dass Wild während der Schusszeit in Nachbarreviere wandert und dort erlegt wird. Man will schließlich sein eigenes Wild selbst schießen. Man muss also konstatieren, dass die Kirrung mehrere Zwecke erfüllt, nämlich 1. Hier ist die einfachste Erlegung von Schalenwild ohne besondere Anforderungen an den Erleger möglich. 2. Der Mangel an Zeit rechtfertigt scheinbar diese Methode und man behauptet sogar, dass man bei der Kirrung Wild besser ansprechen kann, sofern man es überhaupt ansprechen will. 3. Durch eine intensive Kirrung entziehe ich mein Wild der Bejagung in den Nachbarrevieren. 4. In der Regel kann ich an der Kirrung Wild dann erlegen, wann der Jäger Zeit hat und nicht dann, wenn die Witterung und die örtlichen Verhältnisse besonders günstige Jagdmöglichkeiten schaffen. Folgen der Kirrpraxis 1. Um erfolgreich und effizient an der Kirrung jagen zu können, ist es erforderlich, möglichst früh, also manchmal schon im August mit Äpfeln und möglichst lange, d.h. bis zum Ende der Schusszeit, Wild anzulocken. Folge ist, dass das natürliche Verhalten und der natürlich Zug des wiederkäuenden Schalenwildes ausgesetzt und unterbrochen wird. Wild stellt sich um Kirrplätze ein und wird bereits nach ein oder zwei Schüssen äußerst vorsichtig. Verängstigt umkreist es die Kirrung und wird diese nur noch nachts aufsuchen. Dadurch wird der Äsungsrhythmus verzögert, und während der angstvollen Wartezeit bis zum Eintritt des vermeintlichen ungefährlichen Aufsuchens der Kirrung werden Pflanzen verbissen und geschält. Außerdem besteht die Gefahr, dass die Wildtiere, die sich um eine gut bestückte Dauerkirrung einfinden, ab Beginn der Notzeit wirklich Not leiden und eine Fütterung nicht mehr aufsuchen, weil mit Beginn der Schonzeit auch die Beschickung der Kirrung eingestellt worden ist. Gerade in der Zeit von Februar bis April ist jedoch die wildschadensanfälligste Zeit. Man hat also in unnatürlicher Weise Wild an einen für den Jäger günstigen Standort gelockt und danach sich selbst überlassen. Für das Wild ist dieser Ort in der Regel aber keinesfalls der günstigste Überwinterungsstandort. 2. Durch die Kirrpraxis ist es nahezu ausgeschlossen, an anderen Flächen im Revier und besonders dort, wo eine Schwerpunktbejagung erfolgen sollte, erfolgreich zu jagen. 3. Ein weiterer großer Nachteil ist, dass sich der Jäger nur noch um Kirrungen kümmert, sämtliche anderen Flächen des Revieres bleiben unbeaufsichtigt und auch unbetreut. Deshalb kann er auch nicht feststellen, ob sich an anderen Flächen etwas Besonderes ereignet oder sich Wildschaden anbahnt. Dieser ist nämlich durchaus bereits im Entstehen zu erkennen. 4. Mit zunehmender Dauer des Jagdjahres wird die Bejagung an der Kirrung immer schwieriger. Das Wild kommt immer später an die Kirrung und registriert dort jedes Geräusch, jede Bewegung und jede Verstänkerung durch den Menschen. 5. Ein besonderer Nachteil für mich besteht auch darin, dass das Können der Jägerei, die Ausübung des Jagdhandwerks verarmt und verblödet. Seien wir doch ehrlich, für die Jagd an der Kirrung benötige ich keine hochqualifizierte Jagdausbildung und keine Jägerprüfung. Die ausschließliche Jagd an der Kirrung wird langfristig auf den Qualitätsstandard der Jagdausübung fatale Folgen haben. Ein reiner Kirrjäger wird sich auch niemals mit anderen Jagdmethoden oder anderen Jagdstrategien anfreunden können und alle Neuerungen oder Verbesserungen neben der Kirrjagd ablehnen. Dieser unerfreulichen und für uns allen auf Dauer schädlichen Entwicklung müssen wir Rotwild in Bayern heute und morgen I Seite 57

8 Anton Krinner gegensteuern. Im Interesse der Vegetation und der Erhaltung eines hohen Standards bei der Jagdausübung ist es notwendig, Regeln für den Einsatz einer Kirrung aufzustellen. Sollte eine Kirrung eingesetzt werden, so ist unbedingt zu beachten: 1. Die Kirrung sollte nicht beginnen, so lange in ausreichendem Maße natürliche Äsung zur Verfügung steht. In der Regel wird es nach Eintritt der ersten Herbstfröste sein. 2. Eine Kirrung auf wiederkäuendes Schalenwild sollte längstens solange bestückt werden, bis etwa zwei bis drei Stück Schalenwild erlegt sind, danach sollte diese Kirrstelle für längere Zeit nicht beschickt und ein Ersatzkirrplatz gewählt werden. Kirrungen muss man wechseln. 3. Das Kirrmaterial muss sich auf natürliche Futtermittel beschränken, keinesfalls sollten Kraftfutter, Abfälle von Gemüsehandlungen o. ä. verwendet werden. 4. Die Kirrung sollte in jedem Falle bis spätestens Weihnachten jeden Jahres beendet werden, da erfahrungsgemäß die Kirrung, auch wenn sie nicht beschickt ist, noch Wochen danach aufgesucht wird. In Revieren ohne Fütterungen ist die Kirrung u. U. schon früher aufzugeben, damit Wild an entfernt gelegene Wildfütterungen wechseln kann. 5. Ununterbrochener Ansitz an einer Kirrung ist in jedem Fall zu vermeiden. 6. Je nach Wildart und topographischer Gegebenheit sind höchstens eine Kirrung je 250 Hektar für Rotwild und je 100 Hektar für Rehwild anzulegen. 7. In der Nähe von Jagdgrenzen hat die Kirrung zu unterbleiben. Abschließend darf ich betonen, dass es weder für die Fütterung noch für die Kirrung ein allgemein gültiges Rezept gibt. Jedes Revier, ja sogar manchmal jeder Revierteil, ist unterschiedlich zu beurteilen und differenziert zu bewirtschaften. Für uns alle aber gilt a) Jagddruck minimieren b) Ausreichender Abschuss, d.h. je besser die Fütterung, desto höher muss der Abschuss sein. c) Bestmögliche Fütterung d) Ruhezonen einrichten, in denen überhaupt kein Jagddruck ist, sowie Schwerpunktbejagung auf besonders wildschadensanfälligen Flächen durchführen. In diesen sensiblen Waldflächen dürfen jedoch keinesfalls Kirrungen angelegt werden. e) Als begleitende Maßnahme zur Fütterung sollten einfache waldbauliche Maßnahmen zum Zwecke der Lebensraumverbesserung durchgeführt werden. f) Die Kirrung darf einer natürlichen Wildverteilung nicht entgegenstehen. Diese allgemein gültigen Verhaltensmaßregeln bezüglich Wildfütterung und Kirrung können wir leichter annehmen, wenn wir den persönlichen Jagdegoismus zurückschrauben. Wenn wir diese Dinge alle beherzigen und umsetzen, braucht uns um einen vielfältigen und artenreichen Wald und um gesunde Wildbestände keine Bange sein. Als erfreulichen Nebeneffekt könnten wir auch eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Revieren bei einer großflächigen Jagdbewirtschaftung und besseren Jagdkameradschaft und ein wesentlich höheres Ansehen in der Gesellschaft verzeichnen. Anschrift des Verfassers: Anton Krinner Vorsitzender des Hochwild-Ausschusses im Landesjagdverband Bayern e. V. Herderstr Bad Tölz Seite 58 I Schriftenreihe im BJV

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