1. Die Entwicklung der Städtischen Musikschule Rastatt wird zur Kenntnis genommen.

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1 TOP Drucksache Nr.: Sitzung: VFA Federführender Dezernent: Bürgermeister Pfirrmann, Dezernat III Federführende/r Fachbereich/Dienststelle: FB 8 Beteiligte/r Fachbereich/e/Dienststellen: FB 2,FB 3 TOP: Entwicklung der Städtischen Musikschule Rastatt Beratungsfolge: Sitzungstermin Öffentlichkeitsstatus Zuständigkeit Verwaltungs- und Finanzausschuss nicht öffentlich Vorberatung Gemeinderat öffentlich Entscheidung Anhörung Ortschaftsrat ( 70 Abs. 1 GemO): - Abstimmung mit städt. Gesellschaften: - Finanzielle Auswirkungen: - Anlagen: Anlage 1: Entwicklung der Personalstruktur der Städtischen Musikschule in den Jahren 2008 bis 2013 Anlage 2: Entwicklung des Defizits bzw. Zuschussbedarfs der Städtischen Musikschule in den Jahren 2004 bis 2012 Anlage 3: Einsatz der Musikschullehrkräfte in den Fachbereichen / Instrumentalfächern vorangegangene Drucksachen: VFA Beschlussvorschlag: Dem Gemeinderat wird folgende Beschlussfassung empfohlen: 1. Die Entwicklung der Städtischen Musikschule Rastatt wird zur Kenntnis genommen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die bislang verfolgten Aktivitäten bzgl. der Weiterentwicklung der Städtischen Musikschule Rastatt in Sachen Kooperationen, Vernetzung der Angebote sowie Projekte weiterhin fortzuführen und das in Ziffer 2 dieser Drucksache dargestellte Konzept zur künftigen Personalstruktur umzusetzen. *** Beratungsergebnis: mit Stimmenmehrheit einstimmig Anzahl JA Anzahl NEIN Anzahl Enthaltungen laut Beschlussvorschlag abweichender Beschlussvorschlag 1/13

2 I. Sachdarstellung und Begründung: Im Rahmen der nichtöffentlichen Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses am wurde die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zur Weiterentwicklung der Städtischen Musikschule Rastatt unter Berücksichtigung notwendiger Strukturänderungen und unter Einbeziehung der Umlandgemeinden, namentlich der Stadt Gaggenau, zu erstellen und zur weiteren Vorberatung und Entscheidung vorzulegen. Des Weiteren wurde bei der Klausurtagung am 06./ im Bezug auf die Haushaltskonsolidierung als Ziel festgesetzt, dass neue Musikschullehrkräfte nur noch auf Honorarbasis eingestellt werden und das Defizit der Städtischen Musikschule mittelfristig auf max und langfristig auf max (jeweils zzgl. Tarifsteigerungen) vermindert wird. 1. Entwicklung der Städtischen Musikschule Rastatt Vor dem Hintergrund des Beschlusses des Verwaltungs- und Finanzausschusses vom sowie des im Rahmen der Haushaltskonsolidierung festgelegten Ziels hat die Verwaltung entsprechend reagiert. Nachfolgend werden bezüglich der Weiterentwicklung der Städtischen Musikschule Rastatt die Ausgangslage sowie die aktuellen Ergebnisse zu den einzelnen Zielen bzw. Bereichen dargestellt: a) Verhandlungen / Kooperationen mit den Umlandgemeinden - Verhandlungen mit der Stadt Gaggenau: Um mögliche Synergiepotenziale, insbesondere im Hinblick auf freie Deputate, zu nutzen, wurde eine enge Kooperation mit der Stadt Gaggenau angestrebt, deren Musikschule im Jahr 2009 noch als Verein geführt wurde und ihr Interesse an einer Zusammenarbeit ebenfalls bekundet hatte. In diesem Zusammenhang wurden seit dem Jahr 2009 zwischen der Stadt Rastatt und der Stadt Gaggenau Gespräche geführt. Seit März 2011 hat sich die Musikschule Gaggenau nach einem Insolvenzverfahren neu strukturiert. Als Ergebnis der Verhandlungen zwischen der Stadt Rastatt und der Stadt Gaggenau bleibt festzuhalten, dass eine Kooperationsmöglichkeit mittel- bis langfristig in der gegenseitigen Übernahme von Musikschülern bestehen könnte, sofern freie Deputatsstunden bestehen. Diesbezüglich findet bei Bedarf ein regelmäßiger Informationsaustausch zwischen der Stadt Rastatt und der Stadt Gaggenau statt. 2/13

3 Die Städtische Musikschule Rastatt hatte zum eine Deputatsauslastung von ca. 98 % und zum eine Deputatsauslastung von über 99%. Aufgrund der nahezu vollen Deputatsauslastung bei der Städtischen Musikschule Rastatt besteht derzeit kein Bedarf in der gegenseitigen Übernahme von Musikschülern. - Verhandlungen mit sonstigen Umlandgemeinden: Darüber hinaus haben Verhandlungen mit den Umlandgemeinden, aus denen Schüler der Städtischen Musikschule Rastatt stammen, stattgefunden. Zum Stand hat die Städtische Musikschule Rastatt insgesamt 119 auswärtige Schüler aus den Umlandgemeinden. Als Ergebnis der Verhandlungen mit den Umlandgemeinden konnten die Gemeinden Muggensturm, Ötigheim, Bietigheim und Steinmauern (sog. MÖBS-Gemeinden) für eine Kooperation gewonnen werden. Aus den MÖBS-Gemeinden stammen insgesamt 54 Schüler der Städtischen Musikschule Rastatt. Die v.g. vier Gemeinden beteiligen sich seit 2010 finanziell an der Städtischen Musikschule Rastatt. Um diese Zusammenarbeit nachhaltig zu festigen, konnte mit den Gemeinden Ötigheim, Steinmauern und Muggensturm am eine entsprechende Vereinbarung geschlossen werden. Die Gemeinde Bietigheim wollte eine schriftliche Vereinbarung nicht unterzeichnen, unterstützt aber die Städtische Musikschule Rastatt wie die anderen drei Gemeinden auch mit einem Betrag von jährlich Im Gegenzug für eine finanzielle Unterstützung haben die Gemeinden darin u. a. folgende Zusagen erhalten: Gleiche Unterrichtsmöglichkeiten für MusikschülerInnen aus den betreffenden Gemeinden wie für Rastatter MusikschülerInnen im Rahmen der jeweiligen Ressourcen der Städtischen Musikschule Zusammenkunft mit Informationsaustausch einmal jährlich Musikschulunterricht in der betreffenden Gemeinde, soweit die Schülerzahlen und Lehrerdeputate hierfür ausreichen. Im Jahr 2011 wurden vier weitere Umlandgemeinden (konkret: Durmersheim, Elchesheim-Illingen, Kuppenheim und Au am Rhein), aus denen Schüler an der Städtischen Musikschule unterrichtet werden, bzgl. einer Kooperation in Form einer finanziellen Beteiligung kontaktiert. Die angesprochenen Gemeinden haben hieran derzeit leider kein Interesse bekundet. 3/13

4 b) Vernetzung der Angebote der Städtischen Musikschule mit Einrichtungen der Stadt Rastatt und mit sonstigen Akteuren Die Städtische Musikschule strebt nicht nur mit den Umlandgemeinden eine enge Kooperation an, sondern auch innerhalb der Kommune. So bringt sie ihre Arbeit in der Bildungslandschaft Rastatts ein, vor allem in den Kindertageseinrichtungen mit dem zum eingeführten Landesförderprogramm Singen-Bewegen-Sprechen (kurz: SBS), welches inzwischen in das zum eingeführte Konzept SPATZ (= Sprachförderung in allen Tageseinrichtungen für Kinder mit Zusatzbedarf) integriert wurde, sowie an den Rastatter Schulen, z. B. Ausleihe von Instrumenten an das Ludwig-Wilhelm-Gymnasium, das Tulla-Gymnasium und die Gustav-Heinemann-Schule. Darüber hinaus wirken zahlreiche an der Städtischen Musikschule ausgebildete Schüler in den Schulensembles mit. Diese Vorgehensweise wird auch in den Leitlinien zur Sicherung und Weiterentwicklung der öffentlichen Musikschulen der kommunalen Spitzenverbände vom empfohlen. Demnach erfüllen Musikschulen eine wichtige kultur- und bildungspolitische Aufgabe und haben in der Kooperation mit den Kindertagesstätten und allgemeinbildenden Schulen eine eigenständige pädagogische und kulturelle Aufgabe. Bezüglich des Förderprogramms SBS im Rahmen des Gesamtkonzepts SPATZ bestehen im aktuellen Kindergartenjahr 24 Bildungskooperationen an folgenden neun Kindertageseinrichtungen: Kinderschule Amalie Struve (drei Gruppen, 60 Kinder) Kindertagesstätte BIBER (fünf Gruppen, 100 Kinder) Kindertagesstätte Ottersdorf (eine Gruppe, 20 Kinder) Kath. Kindertagesstätte St. Franziskus (vier Gruppen, 80 Kinder) Kath. Kindergarten Maria Königin (drei Gruppen, 60 Kinder) Kindertagesstätte Rheinau-Nord (zwei Gruppen, 40 Kinder) Kindergarten St. Josef, Au am Rhein (zwei Gruppen, 40 Kinder) Kindergarten Don Bosco, Ötigheim (zwei Gruppen, 40 Kinder) Kath. Kindergarten St. Michael, Bietigheim (zwei Gruppen, 40 Kinder). Somit werden im Kindergartenjahr 2012/2013 insgesamt 480 Kinder im Rahmen des Landesförderprogramms SPATZ/SBS durch vier Lehrkräfte der Städtischen Musikschule Rastatt unterrichtet. 4/13

5 Seit Einführung des Landesförderprogramms SBS ab dem hat sich die Anzahl der geförderten Kinder - bezogen auf ein Kindergartenjahr - wie folgt entwickelt: Kindergartenjahr Kindertageseinrichtung 2010 / / / 2013 Amalie Struve BIBER Rheinau-Nord Ottersdorf Maria Königin Rastatt St. Franziskus Rastatt St. Josef Au a.rh Don Bosco Ötigheim St. Michael Bietigheim Summe Die Angebote der Städtischen Musikschule Rastatt in den Kindertageseinrichtungen und an den Schulen sind sehr wichtig. Sie erreichen Kinder zu einem sehr frühen Zeitpunkt, vor allem aber auch solche mit einem eher bildungsfernen Hintergrund. Das Interesse an einer musikalischen Betätigung / Ausbildung kann somit rechtzeitig geweckt werden. Es ist zu erwarten, dass einige dieser Kinder die regulären Unterrichtsangebote der Städtischen Musikschule nutzen wollen. Darüber hinaus sind die Angebote der Städtischen Musikschule in der Bildungslandschaft Rastatts wichtig, weil nachgewiesen ist, dass sich Musik positiv auf die Entwicklung und Förderung von Kindern auswirkt. In den letzten Jahren hat es eine große Zahl empirischer Forschungsarbeiten gegeben, welche die Auswirkungen von Musik und Musizieren auf Lernprozesse untersuchten. Sie belegen, dass intensives, praktisches Musizieren, vor allem, wenn es früh begonnen wird, nicht nur die musikalischen Fähigkeiten, sondern darüber hinaus auch die Intelligenz und die Persönlichkeitsentwicklung fördert, die emotionale Stabilität und soziale Kompetenz erhöht und die (Schul-) Leistungen verbessert. 5/13

6 Vor Einführung des Förderprogramms SBS konnte im Rahmen eines Modellversuchs, den der Landesverband der Musikschulen Baden-Württemberg im Auftrag der Stiftung Kinderland Baden-Württemberg zwischen 2007 und 2009 durchführte, nachgewiesen werden, dass der Anteil der Kinder, bei denen der Übergang in die Grundschule nicht problemlos gelingt, durch SBS gesenkt werden konnte. Ein weiteres Angebot der Städtischen Musikschule Rastatt liegt in den Auftritten ihrer Ensembles. Die starke Präsenz und das Engagement der Ensembles in den letzten Jahren sind bemerkenswert gestiegen. Neben den Konzerten des Fördervereins der Musikschule und dem Sommerfest der Musikschule finden zahlreiche Auftritte der Ensembles der Musikschule bei Veranstaltungen aller Art statt, z. B. bei Ausstellungseröffnungen, Firmenfeiern und Stadtfesten. Auch bei einem Internationalen Musikfestival der tschechischen Partnerstadt Ostrov im Mai 2012 waren 14 Schülerinnen und Schüler der Städtischen Musikschule Rastatt (Gitarrenensemble, Percussion, Querflöte und Gesang) vertreten. Das starke Engagement der Ensembles der Städtischen Musikschule hat positiv zum Image der Städtischen Musikschule Rastatt beigetragen. Die Städtische Musikschule Rastatt steht auch den örtlichen Musikvereinen bzgl. einer Kooperation offen gegenüber. Dies wird den Musikvereinen regelmäßig signalisiert. Ein Beispiel hierfür ist der am herbeigeführte Gemeinderatsbeschluss, Musikvereine zu ersuchen, ihre Mitglieder im Rahmen freier Deputate an der Städtischen Musikschule bei einer Ermäßigung von 30 Prozent vorrangig an der Städtischen Musikschule ausbilden zu lassen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt nehmen zwei Schüler von Musikvereinen zu den von der Stadt offerierten Sonderkonditionen am Unterricht der Städtischen Musikschule teil. Bei Bedarf leiht die Städtische Musikschule Instrumente an örtliche Musikvereine aus. Die Möglichkeit, Instrumente der Städtischen Musikschule auszuleihen, wird von den Musikvereinen regelmäßig in Anspruch genommen. So hat z. B. der Musikverein Ottersdorf von März bis Mai 2013 eine Tuba ausgeliehen. Neben den örtlichen Vereinen ist die Städtische Musikschule auch bzgl. einer Zusammenarbeit mit den Musikvereinen und sonstigen Akteuren der Kooperationsgemeinden Muggensturm, Ötigheim, Steinmauern und Bietigheim aktiv geworden. Seit März 2013 besteht zwischen der Städtischen Musikschule und den Volksschauspielen Ötigheim eine Kooperation in der musikalischen Früherziehung. Es konnten zwei Gruppen mit jeweils fünf Kindern in Begleitung eines Elternteils gebildet werden. Darüber hinaus konnte bereits im Juni 2013 auch mit dem Instrumentalunterricht in Ötigheim begonnen werden. 6/13

7 Die zuvor aufgeführten Angebote bzw. Kooperationen sind vor dem Hintergrund der zu erwartenden demografischen Entwicklung umso wichtiger. Die Prognosen zur Bevölkerungsentwicklung gehen von einer rückläufigen Tendenz aus. In der nachfolgend aufgeführten Darstellung ist die Bevölkerungsprognose für Deutschland, Baden- Württemberg und Rastatt bis ins Jahr 2020 veranschaulicht. Daraus ist ersichtlich, dass - trotz eines negativeren Trends für Deutschland und Baden-Württemberg - auch Rastatt vom rückläufigen Trend der Bevölkerungsentwicklung betroffen ist. Quelle: Trotz der demografisch sinkenden Entwicklung kann an der Städtischen Musikschule Rastatt erfreulicherweise von einer etwa gleichbleibenden Schülerzahl gesprochen werden. Als Stichtag für die Betrachtung der Entwicklung der Schülerzahlen an der Städtischen Musikschule im Zeitraum 2009 bis 2013 wurde jeweils der eines jeden Jahres herangezogen: 7/13

8 Stand: jeweils zum Jahr Schülerzahlen Die zuvor genannten Schülerzahlen beinhalten nicht die Schülerzahlen aus dem im Rahmen des Landesförderprogramms SPATZ angebotenen SBS an den Kindertageseinrichtungen (im aktuellen Kindergartenjahr = 480 Kinder) und auch nicht die Schüler, die an Projekten teilnehmen (zum = 29 Schüler). Die Hauptnutzer des Musikschulunterrichts sind Schüler unter 20 Jahre. Laut Prognose des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg sieht die Bevölkerungsentwicklung in Rastatt bei den unter 20jährigen - ohne Zu- und Fortzüge - wie folgt aus: Ist-Zahl Prognosen des Statistischen Landesamtes Jahr Anzahl unter 20jährigen Die Prognose besagt, dass es in Rastatt im Vergleich zu der Anzahl der unter 20jährigen zum Stichtag bis zum Jahr 2020 einen Rückgang der unter 20jährigen von - 7,8 % und bis ins Jahr 2030 von - 19,3 % geben wird. Somit muss auch an der Städtischen Musikschule mittel- bis langfristig mit einem Rückgang der Schülerzahlen gerechnet werden. Daher sind die verschiedenen Angebote der 8/13

9 Städtischen Musikschule in den Kindertagesstätten und Schulen sowie bei sonstigen Akteuren wie z. B. mit den Volksschauspielen Ötigheim oder den örtlichen Musikvereinen im Hinblick auf die demografische Entwicklung aber auch mit Blick auf die soziale Entwicklung umso wichtiger. Aufgrund der wachsenden Verschiedenheit innerhalb der Gesellschaft nach regionaler und ethnischer Herkunft sowie nach kulturellem oder religiösem Hintergrund hat die Städtische Musikschule Rastatt mit verschiedenen Angeboten auf die kulturelle Vielfalt reagiert und wird bei entsprechender Nachfrage auch weiterhin entsprechend reagieren, um möglichst allen Bevölkerungsgruppen die Teilhabe am qualifizierten und professionellen Musikschulunterricht zu ermöglichen. So erfolgt beispielsweise seit Oktober 2010 der Unterricht in Bağlama, einem türkischen Saiteninstrument, für Kinder und Jugendliche als Kurs und für Erwachsene als Projekt. Bei Einführung des Bağlama -Unterrichts nahmen daran sechs Kinder / Jugendliche und drei Erwachsene teil. Inzwischen (Stand: ) werden zehn Kinder / Jugendliche und sieben Erwachsene in Bağlama unterrichtet. Darüber hinaus findet in den Räumlichkeiten der Gemeinwesenarbeit Rheinau-Nord seit Oktober 2010 ein Projekt im Fach Gitarre für Kinder/Jugendliche und Erwachsene statt. Die Teilnehmer haben überwiegend einen russischen und polnischen Migrationshintergrund. Zwei Kinder wechselten in den regulären Unterricht in der Städtischen Musikschule. Zum Stand gibt es bei dem Projekt Gitarrenunterricht zwei Gruppen mit jeweils fünf Kindern/Jugendlichen. c) Derzeitige Personalstruktur der Städtischen Musikschule Rastatt Wie eingangs erläutert, wurde in der Klausurtagung 2009 festgelegt, dass im Hinblick auf die Haushaltskonsolidierung Neueinstellungen von Musikschullehrkräften nur noch auf Honorarbasis erfolgen sollen. Die Entwicklung der Personalstruktur (Verhältnis TVöD-Lehrkräfte zu Honorarlehrkräften) in den Jahren 2008 bis 2013 ist in der Anlage 1 dargestellt. Wie daraus ersichtlich ist, wurden ausscheidende TVöD-Lehrkräfte durch Honorarlehrkräfte ersetzt. Signifikant ist dabei die Abnahme von TVöD-Lehrkräften im Zeitraum 2008 bis 2013 von 27 auf 17 und die Zunahme von Honorarlehrkräften von 0 auf 14. Zum Stand sind insgesamt 31 Lehrkräfte, davon 17 TVöD-Lehrkräfte mit 307,51 Deputatsstunden und 14 Honorarlehrkräfte mit 116,63 Deputatsstunden, an der Städtischen Musikschule beschäftigt. Dies hat zu einer Deputatsauslastung von nahezu 100% beigetragen (vgl. 1a). Evtl. Deputatslücken entstanden in der Vergangenheit insbesonders bei TVöD- Lehrkräften, die in Vollzeit bzw. einem sehr hohen Teilzeitumfang beschäftigt waren. 9/13

10 Dies war nicht mit der Qualität der Lehrkräfte verbunden, sondern hing mit der schwankenden Nachfrage zusammen. Die Städtische Musikschule Rastatt hat mit Stand drei TVöD-Lehrkräfte (inkl. kommissarischer Musikschulleitung) in Vollzeit sowie 14 TVöD-Lehrkäfte in Teilzeit im Einsatz (vgl. auch Anlage 1). Besonders zu erwähnen ist, dass alle TVöD-Lehrkräfte mehrere Instrumentalfächer unterrichten, so dass die Städtische Musikschule diese Lehrkräfte weitgehend flexibel und nachfrageorientiert einsetzen kann. Neben der Einsparung von Personalkosten hat der Einsatz von Honorarlehrkräften den Vorteil, dass die (erhöhte) Nachfrage nach bestimmten Unterrichtsfächern kurz- und mittelfristig befriedigt werden kann. So konnte beispielsweise der Bedarf an musikpädagogischen Fachkräften für das Förderprogramm SBS im Rahmen des Gesamtkonzepts SPATZ sowie ein Teil des Unterrichts in Klavier und Gitarre mit Honorarlehrkräften abgedeckt werden. Allerdings haben Honorarlehrkräfte außerhalb der vereinbarten Unterrichtszeiten keine Verpflichtung an Sitzungen, Auftritten der Ensembles der Musikschule etc. anwesend zu sein. Bei freiwilliger Anwesenheit der Honorarkräfte außerhalb ihrer regulären Unterrichtserteilung wird dieser Zeitaufwand gesondert vergütet. Die Einbindung von Honorarlehrkräften erfordert einen erhöhten Organisations- und Leitungsaufwand durch die Musikschulleitung, was sich insbesondere bei der Gewinnung von Honorarlehrkräften bemerkbar macht. Dabei ist u.a. zu berücksichtigen, dass Honorarkräfte eine kurze Kündigungsfrist (= einen Monat) haben. d) Kostendeckungsgrad bzw. Defizit der Städtischen Musikschule Rastatt Im Rahmen der Klausurtagung 2009 wurde als mittelfristiges Ziel ein Defizit von max und als langfristiges Ziel ein Defizit von max (zzgl. Tarifsteigerungen) festgelegt. Die Entwicklung des Defizits sowie des Kostendeckungsgrades in den Jahren 2004 bis 2012 ist in der Anlage 2 aufgeführt. In Ziffer I der Anlage 2 werden die tatsächlichen Rechnungsergebnisse dargestellt, die auch die Personalkostensteigerungen enthalten. In Ziffer II der Anlage 2 wird die Entwicklung des Defizits sowie des Kostendeckungsgrades gemäß dem Haushaltskonsolidierungsbeschluss aus der Klausurtagung 2009 dargelegt, d. h. das tatsächliche Rechnungsergebnis wurde bereinigt um die Personalkostensteigerungen im Vergleich zum Jahr Es kann festgestellt werden, dass das mittelfristige Ziel aus der Klausurtagung 2009 zur Haushaltskonsolidierung (= max ) - sowohl mit als auch ohne Personalkostensteigerung - bereits im Jahr 2010 erzielt werden konnte. Das Defizit für das Jahr 10/13

11 2010 der Städtischen Musikschule lag nach dem Rechnungsergebnis bei ,82 und abzüglich der Personalkostensteigerung bei ,71. Bei Betrachtung des Defizits für das Jahr 2012 (abzüglich der Personalkostensteigerung) liegt dieses mit einem Betrag von ,33 dem langfristigen Ziel (Defizit = max ) nahe. Als Fazit kann festgehalten werden, dass alle Aufträge der Gremien und aus der Klausurtagung nach entsprechender Prüfung umgesetzt wurden. Insbesondere die Angebote und Kooperationen mit den Umlandgemeinden konnten erweitert und intensiviert werden. Die zuvor beschriebenen Maßnahmen haben sich positiv auf den Kostendeckungsgrad bzw. auf die Minderung des Defizits der Städtischen Musikschule Rastatt ausgewirkt. Somit konnten auch die finanziellen Ziele erreicht werden. Das jüngste Musikschul-Gutachten der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) aus dem Jahr 2012 bestätigt das Vorgehen der Verwaltung bzgl. der Entwicklung der Städtischen Musikschule Rastatt. Vergleicht man die derzeitige Struktur der Städtischen Musikschule mit den Empfehlungen der KGSt, kann festgestellt werden, dass die Entwicklung und Angebote der Städtischen Musikschule Rastatt diesen entsprechen. Als Beispiele hierfür können genannt werden: die Organisationsform der Musikschule als eigenständiger Kundenbereich mit Zugehörigkeit zum Fachbereich Schulen, Kultur und Sport, die interkommunale Zusammenarbeit mit den Gemeinden Muggensturm, Ötigheim, Bietigheim und Steinmauern sowie mit der Stadt Gaggenau, die Wirkungen in der kommunalen Bildungslandschaft, d. h. in den Kindertageseinrichtungen und in Schulen, die Reaktion auf den gesellschaftlichen Wandel, z. B. mit dem Angebot des Unterrichts Bağlama für türkische Migranten, die Elternmitwirkungen, z. B. im Förderverein, im Musikschulelternbeirat und in der Schulkonferenz der Städtischen Musikschule Rastatt die Öffentlichkeitsarbeit der Städtischen Musikschule (jährliches Sommerfest mit der Möglichkeit, Instrumente auszuprobieren, Broschüren, Teilnahme an Jugend musiziert, jährliches Konzert des Fördervereins der Musikschule, Auftritte der Ensembles der Musikschule etc.), die Unterrichtsfächer und -formen (verstärktes Angebot in Gruppenunterricht) 11/13

12 2. Perspektive der Städtischen Musikschule Rastatt, künftiges Personalkonzept Der Beschluss des Verwaltungs- und Finanzausschusses vom sowie die im Rahmen der Klausurtagung 2009 zur Haushaltskonsolidierung getroffenen Ziele werden von der Verwaltung weiterhin vorangetrieben. Die Städtische Musikschule Rastatt wird sich weiter bei einer möglichen interkommunalen Zusammenarbeit aktiv einbringen und bei Bedarf wie zuvor beschrieben auf die Stadt Gaggenau zugehen. Die interkommunale Zusammenarbeit wird auch von der KGSt befürwortet, zumal sie laut KGSt-Gutachten aus dem Jahr 2012 die fachliche Vielfalt in der Stadt erweitert und auch Schülern im ländlichen Raum einen Musikschulunterricht ermöglicht. Darüber hinaus erhält die Musikschule mit mehreren kommunalen Partnern eine stabile Basis (z. B. im Hinblick auf die demografische Entwicklung und der Schülerzahlen). Um das langfristig gesetzte Ziel zu erreichen, nämlich das Defizit der Städtischen Musikschule Rastatt auf max (zzgl. Tarifsteigerungen) zu begrenzen, sind im Rahmen der Weiterentwicklung des Personaleinsatzes (verstärkter Einsatz von Honorarlehrkräften) gemäß dem Beschluss aus der Klausurtagung 2009 die entsprechenden Weichen gestellt worden. Um die Kontinuität der Angebote und die stetige Entwicklung des pädagogischen Konzepts der Städtischen Musikschule Rastatt zu gewährleisten, soll im Rahmen der Weiterentwicklung des Personaleinsatzes neben dem nachfrageorientierten Einsatz von Honorarlehrkräften in jedem Fachbereich mindestens eine TVöD-Lehrkraft in Teilzeit eingesetzt werden. Vollzeitstellen sollen in der Regel nicht mehr besetzt werden, da wie bei der derzeitigen Personalstruktur (vgl. 1c) beschrieben, evtl. Deputatsauslastungen insbesondere bei TVöD-Lehrkräften in Vollzeit bzw. mit einem sehr hohen Teilzeitumfang entstanden sind. Aufgrund der hohen Nachfrage in den Unterrichtsfächern Violine und Gitarre (vgl. Anlage 3) ist beabsichtigt, im Fach Violine mindestens drei TVöD-Lehrkräfte einzusetzen und im Fach Gitarre mindestens zwei TVöD-Lehrkräfte beizubehalten. Der weitere Bedarf für die einzelnen Instrumentalfächer soll, insbesondere bei Ausscheiden von TVöD- Lehrkräften, durch den Einsatz von Honorarlehrkräften abgedeckt werden. Als Beispiel kann das Fach Violine im Fachbereich Streicher mit derzeit fünf TVöD-Lehrkräften mit insgesamt 67,99 Deputatsstunden und bislang keiner Honorarlehrkraft aufgeführt werden (vgl. Anlage 3). Bei Ausscheiden einer der fünf TVöD-Lehrkräfte könnten diese Deputatsstunden im Fach Violine - entsprechend der tatsächlichen Nachfrage - von Honorar- 12/13

13 lehrkräften übernommen werden. Gleichzeitig soll bei Neueinstellungen auf die Mehrfachqualifikation der TVöD-Musikschullehrkräfte geachtet werden, um diese wie bislang auch für den Unterricht in mehreren Instrumentenfächern einsetzen und damit flexibel auf Nachfrage reagieren zu können. Zusammenfassend schlägt die Verwaltung für die Städtische Musikschule Rastatt folgende perspektivische Personalstrukturierung vor: a) In der Regel keine Neueinstellung von TVöD-Lehrkräften in Vollzeit. b) Einsatz von mind. drei TVöD-Lehrkräften - jeweils in Teilzeit - im Fach Violine - Zuordnung zum Fachbereich Streicher. c) Einsatz von mind. zwei TVöD-Lehrkräften - jeweils in Teilzeit - im Fach Gitarre - Zuordnung zum Fachbereich Zupfinstrumente. d) Einsatz von mind. einer TVöD-Lehrkraft in Teilzeit in jedem Fachbereich, d. h. in den Fachbereichen : Elementare Musikpädagogik, Holzblasinstrumente, Blechbläser, Klavier, Schlagzeug und Gesang. e) Der weitere Bedarf an Musikschullehrern wird durch Honorarlehrkräfte - entsprechend der tatsächlichen Nachfrage abgedeckt. Bei der Weiterentwicklung des Personaleinsatzes gemäß a) bis e) ist eine sozialverträgliche Umsetzung der Maßnahmen zu gewährleisten. Nach Abstimmung mit dem kommissarischen Musikschulleiter wurde die perspektivische Weiterentwicklung des Personaleinsatzes der Schulkonferenz der Städtischen Musikschule im Rahmen der am stattgefundenen Sitzung vorgestellt und von diesem positiv zur Kenntnis genommen. *** 13/13

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