Staatskunde EU / UNO / Gesetzgebung
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- Jesko Kuntz
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1 Staatskunde EU / UNO / Gesetzgebung Uno (united Nations- Organisation) 1945 gegründeter Staatenbund, Sitz NY= Vereinigte Nationen 191 von 192(Vatikan) Vollmitglieds-Staaten UNO-Charta: Urkunde, in welcher die Ziele der UNO formuliert sind. Fast alle Staaten wer Welt gehören zur Uno ausser Vatikan Taiwan da teil der Vorksrepuplik China Mitglied jedes friedliebende Land wo UNO-Charta annimmt und Vorschlag des Weltsicherheitsrates von der GV mit 2/3 Mehrheit gewählt wird. Ziele: Weltfrieden erhalten und sichern.. Menschenrechte, Gerechtigkeit und Freiheit zu wahren Internationale Zusammenarbeit fördern Internationale Probleme in wirtschaftlichen oder humanitären Bereichen zu lösen Beschlüsse: Kann nicht gesetzgeberisch wirken, hab aber aufgrund Zwangsgewaltdes Sicherheitsrates durchaus Möglichkeiten (selbst militärische) Der Sicherheitsrat kann verbindliche Beschlüsse fassen (Resolutionen), Sanktionen (Zwangsmassnahmen) ergreifen um den internationalen Frieden und die Sicherheit wiederherzustellen. Der Sicherheitsrat kann verbindliche Beschlüsse fassen (Resolutionen), Sanktionen (Zwangsmassnahmen) ergreifen um den internationalen Frieden und die Sicherheit wiederherzustellen. Besteht aus 15 Mitgliedern, beschliesst Massnahmen bei Gefährdung des Weltfriedens, können Friedenstruppen entsenden. Generalversammlung Findet einmal jährlich statt. 1 Stimme pro Staat, bei wichtigen Fragen 2/3 Mehrheit (Qualifiziertes Mehr), kann nur Empfehlungen abgeben und keine Massnahmen erzwingen. Gesetzgebung Bundesverfassung Grundgesetz eines Staates, wie der Staat aufgebaut ist, Grundlage für die Schaffung von Gesetzen Bundesebene: Änderungen oder Ergänzungen müssen in jedem Fall vom Volk und Ständen gutgeheissen werden. Katnonsebene: Jeder Kanton hat seine eigene Kantonsverfassung, deren Inhalt aber der BV nicht widersprechen darf Änderungen oder Ergänzungen müssen nach der Zustimmung durch die jeweilige Kantonsvefölkerung noch von NR und SR gutgeheissen werden. Gesetz (Nähere Ausführung zu einer Verfassungsbestimmung. Rechte Pflichten, Gebote Verbote) Bundesebene ein Gesetz wird von NR und SR beschlossen. Das Volk (mittels Unterschriften oder 8 Kantone können danach das fakultative Referendum ergreifen und ein Volksabstimmung erzwingen. Allein Volks-Mehr entscheidet, ob das Gesetz angenommen oder abgelehnt wird (Gesetze auf Bundesebene ZGB, OR, StGB, SVG, Arg) Kantonsebene: Kantonale Gesetze werden vom jeweiligen Kantonsparlament erlassen. Verordnung (untergeordnete Erlasse, untersteht nicht dem Referendum bedürfen einer gesetzlichen Grundlage) Bundesebene: Verordnungen werden vom BR oder Ausnahmsweise vom Parlament selbst erlassen Kantonsebene: Neben dem Begriff Verordnung wird auf Kantonsebne auch der Begriff Dekret verwendet.
2 Reglement (von Regierung erlassene Eiznelbestimmung das Reglement präsentiert VO-Artikel näher) Bundesebene zuständiges Mitglied des BR kann ein Reglement erlassen Gemeinde-Ebene: Das Reglement auf Gemeinde-Ebene hat Gesetztescharakter. (BSP: Organisations- Kehricht, Bauregelment) Eine Initiative geht um eine Verfassungsänderung. Ein Referendum geschieht auf Gesetzes- oder Verordnungsebene. Eine Volksinitiative kommt zustande, wenn Stimmberechtigte innerhalb von 18 Monaten mit ihrer Unterschrift bezeugen, dass sie einen bestimmten Artikel neu in die Bundesverfassung aufnehmen möchten. Das Parlament hat der Möglichkeit den Vorschlag als Annahme oder Ablehnung zu empfehlen oder einen Gegenvorschlag zu formulieren. Volks- und Ständemehr erforderlich! Obligatorisches Referendum Für gewisse Parlamentsbeschlüsse gibt es eine zwingende Durchführung einer Volksabstimmung. Z.B. Verfassungsänderung, Beitritt zu sicherheitspolitischen oder supranationalen Organisationen. Volks- und Ständemehr erforderlich! Fakultatives Referendum Bei anderen Parlamentsentscheiden gibt es nur eine Volksabstimmung, wenn innerhalb von 90 Tagen nach der amtlichen Veröffentlichung des Entscheides Unterschriften zusammenkommen. Wenn weder ein fakultatives noch ein obligatorisches Referendum verlangt wird, kann das Parlament einen Entscheid freiwillig dem fad. Referendum unterstellen(wenn ein Entscheid sehr wichtig ist). Volksmehr genügt! EU: Ziel der EU= Sicherung des Friedens und Freiheit (Mit Wirtschaftsunion und politischen Union 1957 unter dem Namen Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) gegründete internationale Organisation von wischen 25 europäischen Staaten mit über 450 Mio. Menschen. Hauptsitz: Brüssel Die wirtschaftliche Bedeutung der EU liegt in der Schaffung des Binnenmarkts und der Wahrungsunion. Mitglieder der EU Belgien, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande, Deutschland / Dänemark, Irland, Grossbritannien / Griechenland / Spanien, Portugal/ Finnland,, Österreich, Schweden/ 2004: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Ungarn, Tschechische Republik, Zypern, Slowenien Beitrittsanträge Bulgarien, Rumänien, Schweiz, Türkei, Kroatien EWR-Staaten Norwegen, Island, Fürstentum Lichtenstein
3 Drei Säulen 1.) Wirtschaft / Binnenmarkt 2.) Gemeinsame Aussen- und Sicherheitspolitik EG 1951 (Europäische Gemeinschaft EGKS 1951 (Europäische Gemeinschaft Kohle und Stahl) /EWG 1957 (Europäische Wirtschaft Gemeinschaft) / Euratom 1957 (Europäische Atomgemeinschaft) Gemeinsame Aktionen )Justiz und Inneres Europol (Europäisches Polizeiamt) Asylpolitik Einwanderungspolitik 1993 Drei Säulen Säule 1 ist ein supranationales Gebilde, d.h. Mitgliedstaaten treten Souveränität ab. Was in Brüssel entschieden wird, gilt für sämtliche Mitgliedstaaten. Säulen 2 und 3 sind intergouvernemental, d.h. Mitgliedstaaten sprechen sich ab und jeder Staat bleibt aber selbständig (souverän). DER EU-BINNENMARKT= wirtschaftlich gesehen ein einziges Land (umfasst einen einheitlichen Raum, in dem 4 Grundfreihenten gewährleistet sind Freier Wahrenverkehr Freier Personenverkehr Freier Dienstleistungsperkehr Freier Kapitalverkehr) Zölle und Zollformalitäten sowie mengenmässige Beschränkuengn fallen weg die Zollunion ist Voraussetzung für einen freuen Wahrenverkehr (gegenüber Drittstaaten werden einheitliche Zölle und Kontingente erhoben), MWST sind weinheilich auf 15% festgekegtm technische Vorschriften werden durch EU- Vorschriften ersetzt, Anforderungen an ein Produkt werden durch die UF klar definiert Freie ein und Ausreise in ein Eu Land, feie Aufenthalt in einem Eu-Land, freies Wohnrecht, Niererlassungsfreih et und Freie Wahl des Arebeitsplatztes in jedem Mitgliedland der EU Sämtliche Diens6tleistun gen dürfen in jedem EU- Land angeboten werden Das Kapital kann in allen EU- Länmdermn ungehindert transferiert werden. Die Kapitalanleger können sich überall in der EU die günstigsten Möglichkeiten auswählen
4 Institutionen der EU Lenkung Entscheidung Gericht Beratung Kontrolle Rat 25 Staats- und Regierungschefs der EU-Länder Ministerrat - 25 Minister (je 1/EU-Land) - unterschiedliche Zusammensetzung je nach Politikbericht Europäische Kommission - 25 Mitglieder - je 1/Eu Land Europäisches Parlament Mitglieder - Volkswahl Gerichtshof - 25 Richter (je 1/Land) - Grosse Kammer mit 13 Richter - Gericht erster Instanz - 8Generalanwälte Wirtschaftsund Sozialausschuss -371 Mitglicher aus Eu Ländern - AG-Vertreter - AN-Vertreter Andere Wirtschafts- & Sozalverreter Ausschuss der Regionen Mitglieder aus Ländern -Vertreter aus Regionen und Gemeinden Der Europäische Rat Höchstes Organ der EU, besteht aus den 25 Staats- und Regierungschefs, welche sich viermal im Jahr treffen. Impulsgeber für wichtigste politische Initiativen und Schiedsorgan für Streitfragen. Rechungshof -25 Mitglieder (1/Land) Der Ministerrat (Rat der EU) Vertreter der Mitgliedstaaten, beschliesst Verordnungen und kann Recht setzen (Kompetenz wird mit EU-Parlament geteilt). Besteht aus den jeweils 25 Ministern der EU-Länder. Zusammensetzung: Der MR tritt in u. Besetzung in Brüssel zusammen: Umwelt-Fragen bilden die Minister einen Umweltministerrat. Vorsitz: wechselt alle 6 mit. alle EU-Staaten abwechseln jeweils 6mt Vorsitz in allen Tagungen führen 6 Zentrale Aufgeben: verabschiedet europäische Rechtsvorschriften (in vielen Bereichen mit EU-Parlament) Koordination in Wirtschaftspolitik der Mitgliedsstaaten Internationale Übereinkünfte zwischen Eu und anderen Staaten oder Organisationen Haushaltsplan der EU (Gemeinsam mit Eu-Parlament) Gemeinsame Aussen und Sicherheitspolitik GASP der EU Koordiniert Zusammenarbeit der nationalen Gerichte und Polizei-Kräfte in Strafsachen Die Europäische Kommission Regierung der EU, setzt Beschlüsse des Ministerrats und des Parlaments um. Schlägt Rechtsvorschriften, politische Massnahmen und Aktionsprogramme vor. Überwacht die Einhaltung des Rechts, verwaltet den Haushalt. Je 1 Mitglied pro EU-Land. Zusammensetzung: Neubesetzung alle 5 Jahre: Regierungen der Staaten bestimmen gemeinsam neune Präsidenten der Kommission, dieser wählt die andern 24 Mitglieder der Kommission. Kommissinspräsident: entscheidet für welche Polihzikberiche die einzelnen Kommissare verantwortlich sind. Zudem kann er mit Zustimmung der Kommission auch Rücktritt Kommissar fordern 4 Aufgaben: Parlament & Ministerrat Vorschläge für neuen Rechtsvorschriften Eu-Politik um und verwaltet Haushalt Überwacht (gemeinsam mit Gerichtshof) die Einhaltung des Eu-Recht Sie vertritt die EU auf internationaler Ebene
5 Das Europäische Parlament Demokratisch gewählte Vertretung der Menschen der EU. Ist am Rechtsetzungsprozess beteiligt und hat 732 Sitze. 3 Aufgeben: Parlament & Ministerrat= Gesetzgebungs-kompetenz Demokratische Kontrolle über alle Orange der EU insbesondere über EU- Kommission. Stimmt Benennung der Kommissions-Mitglieder zu oder lehnt sie ab, kann einen Mistrauensantrag gegen Kommission einbringen Teilt sich Haushaltskompetenz mit Ministerrat
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