Die wichtigsten Fragen und Antworten für Arbeitgeber zum Thema Zukunftsfonds. Die betriebliche Altersvorsorge.

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1 Die wichtigsten Fragen und Antworten für Arbeitgeber zum Thema Zukunftsfonds. Die betriebliche Altersvorsorge.

2 Inhalt 1. Unter welchen Voraussetzungen kann ich dem Branchenmodell Zukunftsfonds Medien, Druck und Papier beitreten? 2. Kommen auf mich als Arbeitgeber zusätzliche Kosten durch den Beitritt zum Zukunftsfonds zu? 3. Wie kann ich meine Mitarbeiter über den Zukunftsfonds informieren? 4. Welche Vorteile bietet das Branchenmodell? 5. Können meine Mitarbeiter bestimmen, bei welchem Anbieter sie ihre Altersvorsorgeverträge abschließen wollen? 6. Wie wird die Entgeltumwandlung beantragt? 7. Welche Entgeltbestandteile können umgewandelt werden? 8. Was ist bei Gehaltspfändung zu beachten? 9. Gibt es eine Mindesthöhe für die Entgeltumwandlung? 10. Gibt es eine Höchstgrenze für die Entgeltumwandlung? 11. Welche Tarife werden in dem Branchenmodell angeboten? 15. Ist es wirtschaftlich, bestehende Verträge über vermögenswirksame Leistungen zu kündigen? 16. Warum ist der Zukunftsfonds die von den Tarifvertragsparteien bevorzugte Altersvorsorgeeinrichtung? 17. Wie werden die Renten bzw. Leistungen besteuert und verbeitragt? Wer trägt die Steuern und Sozialabgaben? 18. Können auch leitende Angestellte zum Zukunftsfonds angemeldet werden und von der Entgeltumwandlung Gebrauch machen? 19. Welche Unterstützung bietet der Zukunftsfonds bei der Umsetzung der betrieblichen Altersversorgung? 20. Ist der Schutz der persönlichen Daten meiner Mitarbeiter im Branchenmodell gewährleistet? 21. Muss ich meinen Mitarbeitern die Riester-Förderung auch im Rahmen der Entgeltumwandlung ermöglichen? 22. Wie können meine Mitarbeiter an die Riester-Förderung gelangen? 23. Kann die Einzahlung in die Riester-Rente wie bei der betrieblichen Altersversorgung auch steuerfrei vorgenommen werden? 12. Wie lange ist der Mitarbeiter an seine Entscheidung einer Entgeltumwandlung gebunden? 13. Was ist zu beachten, wenn ein Mitarbeiter ausscheidet? 14. Können vermögenswirksame Leistungen auch im Rahmen des Zukunftsfonds umgewandelt werden? Die Beantwortung der Fragen erfolgt auf der Basis der gesetzlichen Regelungen 07/2012.

3 Antworten 1. Unter welchen Voraussetzungen kann ich dem Branchenmodell Zukunftsfonds Medien, Druck und Papier beitreten? Grundsätzlich können nur Unternehmen dem Branchenmodell beitreten, die Mitglied im Arbeitgeberverband sind. Über die Aufnahme von Nichtmitgliedern entscheiden die örtlich und fachlich zuständigen Arbeitgeberverbände. 2. Kommen auf mich als Arbeitgeber zusätzliche Kosten durch den Beitritt zum Zukunftsfonds zu? Nein. Die Aufnahme in das Branchenmodell ist gebührenfrei. Die Beiträge, die der Mitarbeiter von seinem Entgelt umwandelt, sind in voller Höhe sozialversicherungsfrei. Wandelt der Arbeitnehmer also an sich sozialversicherungspflichtige Entgeltbestandteile unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze um, so spart nicht nur er die Beiträge, sondern auch Sie als Arbeitgeber. Damit gleichen Sie den minimalen Verwaltungsaufwand, der bei Ihnen anfällt, bei weitem aus. 3. Wie kann ich meine Mitarbeiter über den Zukunftsfonds informieren? Es ist ratsam, dass Sie als Arbeitgeber Ihre Mitarbeiter ggf. gemeinsam mit dem Betriebsrat über den Anspruch auf Entgeltumwandlung informieren. Neben einem Aushang am Schwarzen Brett empfehlen wir Ihnen eine Mitteilung in der nächsten Entgeltabrechnung. Einschlägige Informationsunterlagen stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Der Anspruch der Mitarbeiter auf Entgeltumwandlung kann nur schriftlich geltend gemacht werden. Hierfür erhalten Sie von uns entsprechende Formulare, die Sie z. B. mit der Entgeltabrechnung an Ihre Mitarbeiter verteilen können. 4. Welche Vorteile bietet das Branchenmodell? Der Zukunftsfonds entspricht den gesetzlichen Vorschriften Geringer Verwaltungsaufwand Keine Verluste beim angesparten Kapital für die Arbeitnehmer bei Arbeitgeberwechsel Attraktives Preis-/Leistungsverhältnis durch Gruppenvertragskonditionen Sicherheit der Kapitalanlagen durch staatliche Versicherungsaufsicht Optimale Nutzung der staatlichen Förderung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung ist gewährleistet Minimierung des gesetzlich bestehenden Haftungsrisikos Keine zusätzlichen Kosten für die Arbeitgeber Keine Insolvenzsicherungskosten Keine bilanziellen Auswirkungen 5. Können meine Mitarbeiter bestimmen, bei welchem Anbieter sie ihre Altersvorsorgeverträge abschließen wollen? Nein. Den Anbieter legen Sie als Arbeitgeber fest. 6. Wie wird die Entgeltumwandlung beantragt? Mitarbeiter können durch Entgeltumwandlung zusätz lich etwas für ihre Altersversorgung tun. Dem Mitarbeiter eröffnet sich damit die Option, einen Teil seines Bruttoeinkommens steuer- und sozial abgabenfrei auf sein persönliches Altersvorsorgekonto einzuzahlen. Dazu muss der Mitarbeiter einen schriftlichen und eigenhändig unterschriebenen Antrag bei seinem Arbeitgeber stellen. Entsprechende Formulare werden Ihnen von uns zur Verfügung gestellt.

4 7. Welche Entgeltbestandteile können umgewandelt werden? Mitarbeiter können eine Entgeltumwandlung aus der Jahresleistung bzw. Jahressonderzahlung, dem zusätzlichen Urlaubsgeld, aus den vermögenswirksamen Leistungen sowie durch frei willige Betriebsverein barung (zwischen Arbeitgeber und Betriebs rat) auch aus anderen Entgeltbestandteilen (z. B. aus dem laufenden monatlichen Entgelt) vornehmen. Sofern kein Betriebsrat vorhanden ist, ist dies auch durch eine freiwillige Vereinbarung der Arbeitsvertragsparteien möglich. Die umzuwandelnden Entgeltbestandteile dürfen zum Zeitpunkt der Umwandlungserklärung zwar bereits erdient, aber noch nicht fällig sein. 8. Was ist bei Gehaltspfändung zu beachten? Liegt eine Pfändung vor Beantragung der Entgeltumwandlung vor, kann nur aus dem unpfändbaren Einkommen Entgelt zu Gun sten von betrieblicher Altersversorgung umgewandelt werden. Erfolgt dagegen eine Pfändung nach einer vereinbarten Ent gelt umwandlung, hat der Pfandgläubiger nur Zugriff auf das nicht umgewandelte Einkommen. 9. Gibt es eine Mindesthöhe für die Entgeltumwandlung? Die Entgeltumwandlung muss mindestens 1/160 der Bezugsgröße nach 18 Abs. 1 des Sozialgesetzbuches Viertes Buch (in 2012 also mind. 196,88 Euro) pro Jahr betragen. 10. Gibt es eine Höchstgrenze für die Entgeltumwandlung? Ihre Mitarbeiter können zunächst einmal bis zu 4 % der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze West der gesetzlichen Renten versicherung steuerfrei für ihre Altersversorgung gemäß 3 Nr. 63 EStG aufwenden (in 2012 sind dies Euro p.a.). Bis zu dieser Grenze sind die Beiträge sogar sozialversicherungsfrei. Der zusätzliche Betrag in Höhe von Euro ist allerdings bei Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze immer sozial versicherungspflichtig. Diese Regelung gilt für Neuzusagen ab dem , sofern parallel kein aktiver, pauschalver steuerter Altvertrag ( 40b EStG alte Fassung) im Rahmen einer Direktversicherung oder Pensionskasse besteht. Wird die Pauschalierung nach 40b EStG a. F. angewendet, ist der Aufstockungsbetrag in Höhe von Euro in Gänze gesperrt. Eine Verrechnung oder auch nur teilweise Nutzung des Betrages ist nicht zulässig. Für Altverträge gilt weiter die Höchstgrenze von Euro jährlich. 11. Welche Tarife werden in dem Branchenmodell angeboten? Im Rahmen des Zukunftsfonds werden ausschließlich Rentenver sicherungen mit Kapitalwahlrecht angeboten. 12. Wie lange ist der Mitarbeiter an seine Entscheidung einer Entgeltumwandlung gebunden? Der Mitarbeiter ist ein Kalenderjahr an seine Entscheidung gebunden. Danach kann er die Vereinbarung jederzeit schriftlich widerrufen und seinen Wünschen anpassen. Dies bedeutet, dass die Prämienzahlung dann jederzeit erhöht oder aber auch bis auf Null abgesenkt werden kann. Darüber hinaus kann der Arbeitnehmer z. B. eine monatliche Prämienzahlung (aus laufendem Entgelt) mit einer einmaligen Zahlung (z. B. aus der Jahressonderzahlung) im Rahmen der zulässigen Höchstbeiträge kombinieren. Beispiel: Monatliche Umwandlung 50,00 Umwandlung aus der Jahresleistung 1.000,00 Gesamtumwandlung pro Jahr 1.600,00 Wer darüber hinaus in seine Altersversorgung investieren möchte: Eine weitere Entgeltumwandlung in den Zukunftsfonds ist bis zu Euro p. a. gemäß 3 Nr. 63 EStG ebenfalls steuerfrei.

5 13. Was ist zu beachten, wenn ein Mitarbeiter ausscheidet? Scheidet ein Mitarbeiter aus Ihrem Unternehmen aus, kann das persönliche Altersvorsorgekonto jederzeit beitragsfrei gestellt werden. Beispiel für eine mtl. Entgeltumwandlung Steuerklasse 1, kein Kind, Steuern inkl. Soli und Kirchensteuer NRW, Sozialabgaben ca. 21 % Entgeltabrechnung ohne Zukunftsfonds Entgeltabrechnung mit Zukunftsfonds Für Sie bedeutet das: kein Verwaltungsaufwand nach Ausscheiden des Mitarbeiters. Die erworbenen Ansprüche bleiben Ihrem ehe maligen Mitarbeiter erhalten. Wechselt der Arbeitnehmer den Arbeitsplatz innerhalb der Branche und ist der neue Arbeitgeber ebenfalls dem Zukunftsfonds beigetreten, so wechselt die Verwaltung von Ihnen zu seinem neuen Arbeitgeber. Der Mitarbeiter kann seine Altersversorgung dort fortführen. In allen anderen Fällen kann der Wert der Zusage auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden. Für Neuzusagen ab dem hat der Mitarbeiter sogar einen Rechtsanspruch auf Übertragung des Wertes. Der neue Arbeitgeber erteilt dann eine Neuzusage. Alternativ kann er eine Direktversicherungs-, eine Pensionskassen- oder eine Pensionsfonds-Zusage erteilen. Die steuerliche Förderung ändert sich in jedem Fall nicht. Monatliches Bruttogehalt Vermögenswirksame Leistungen (VL) des Arbeitgebers z. B. in Banksparplan Vermögenswirksame Leistungen (VL) des Arbeitgebers in den Zukunftsfonds Zusätzlicher Umwandlungsbetrag des Arbeitnehmers in den Zukunftsfonds Gesamter Anlagebetrag in den Zukunftsfonds Bruttogehalt (steuer- und sozialabgabenpflichtig) 2.000, ,00 26,59 0,00 0,00 26,59 0,00 23,81 0,00 50, , ,19 mtl. Anlagebetrag ohne Nettoaufwand Weiterhin besteht auch die Möglichkeit, dass der Mitarbeiter die Versorgung mit eigenen Beiträgen fortsetzen kann. 14. Können vermögenswirksame Leistungen auch im Rahmen des Zukunftsfonds umgewandelt werden? Ja. Die vermögenswirksamen Leistungen können nicht nur in einem Bausparvertrag oder im Rahmen eines Ratensparvertrages bei einer Bank oder Sparkasse an gelegt werden, sondern auch in eine Direktversicherung. Durch die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit tritt sogar ein besonderer Effekt ein. Ohne das aktuelle Nettoeinkommen nennenswert zu schmälern, kann je nach Familienstand und Einkommen sogar der doppelte Betrag gegenüber dem klassischen Sparen der vermögenswirksamen Leistungen für die Altersversorgung angelegt werden. Steuer 255,61 242,25 Sozialabgaben 420,02 409,57 Überweisung VL (z.b. in Banksparplan) 26,59 Auszahlung 1.324, ,37 Fazit: Bei gleichem Netto-Einkommen fließt aufgrund der Steuer- und Sozialversicherungseinsparungen anstelle der 26,59 Euro nun fast das Doppelte (50,40 Euro) in den Zukunftsfonds (Altersvorsorge).

6 15. Ist es wirtschaftlich, bestehende Verträge über vermögenswirksame Leistungen zu kündigen? Bei einer Kündigung bestehender Verträge über vermögenswirk same Leistungen entfallen die staatliche Arbeitnehmersparzulage sowie die Wohnungsbauprämie, die erst nach Ablauf von sieben Jahren Sparen in einer Summe gewährt werden. Daher hängt die Frage, ob eine Kündigung sinnvoll ist, wesentlich davon ab, wie lange der Vertrag bereits läuft und ob der Arbeitnehmer zulagenberechtigt ist oder nicht. Sobald bestimmte Einkommensgrenzen überschritten werden, entfallen die Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie. Eine Kündigung in den ersten Jahren kann sich lohnen, da ein Verzicht auf den Zulagenanspruch sofern überhaupt vorhanden durch Sozialversicherungs- und Steuerfreiheit mindestens ausgeglichen werden kann. Der bestehende VL-Vertrag kann auch zum Ruhen gebracht werden. Das heißt, in den bestehenden Vertrag wird nichts mehr eingezahlt. Am Ende der Vertragslaufzeit erhält der Arbeitnehmer das angesparte Geld plus ggf. Zulagenförderung ausgezahlt. Er kann auch den bisher nach Tarifvertrag vom Arbeitgeber als vermögenswirksame Leistung zu zahlenden Betrag (26,59 Euro monatlich bei Vollzeitbeschäftigten) selbst übernehmen und bis zum Ende der Vertragslaufzeit einzahlen. Das ausgezahlte Nettogehalt verringert sich dann allerdings entsprechend. 16. Warum ist der Zukunftsfonds die von den Tarifvertragsparteien bevorzugte Altersvorsorgeeinrichtung? Der Zukunftsfonds bietet folgende wesentliche Vorteile: Die Direktversicherung als einen bewährten und modernen Durchführungsweg mit geringem Verwaltungsaufwand. Bei den Durchführungswegen Unterstützungskasse, Pensionsfonds und Direktzusage fallen zusätzliche Verwaltungskosten und/oder Beiträge zum Pensionssicherungs-Verein (PSV) an, die Sie als Arbeitgeber zusätzlich tragen müssten. Es gibt keine Bilanzberührung, d. h. es müssen keine Rückstellungen gebildet werden, und die Versicherungen sind auch nicht zu aktivieren. Der Tarif des Zukunftsfonds ermöglicht Ihnen und den Mitarbeitern eine flexible Beitragszahlung, z. B. während der Elternzeit oder auch bei wirtschaftlichen Engpässen des Arbeitnehmers. Der Zukunftsfonds ermöglicht die nachgelagerte Besteuerung der Leistung, d. h., die Renten werden erst bei deren Auszahlung im Rentenalter besteuert. Dann ist der Steuersatz erfahrungsgemäß deutlich geringer als in der aktiven Zeit. Der Zukunftsfonds ist ein Durchführungsweg (Direktversicherung), bei dem die steuerlichen Fördermöglichkeiten bestmöglich ausgenutzt werden. Bei einem Arbeitgeberwechsel kann das angesparte Kapital des Arbeitnehmers verlustfrei auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden.

7 17. Wie werden die Renten bzw. Leistungen besteuert und verbeitragt? Wer trägt die Steuern und Sozialabgaben? Baustein 1 Für den Zukunftsfonds gilt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung gemäß 3 Nr. 63 EStG, d. h. es besteht Steuerfreiheit in der Ansparphase. Dies gilt für Beiträge bis maximal 4% der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze West in der gesetzlichen Rentenversicherung (im Jahr 2012 sind das Euro). Dieser Beitrag ist darüber hinaus sozialversicherungsfrei. Die Leistungen werden erst im Rentenalter versteuert. Da das Einkommen im Rentenbezug regelmäßig niedriger ist als im Erwerbsleben, ergibt sich neben einem Steuerstundungseffekt in der Regel auch eine tatsächliche Steuerersparnis beim Arbeitnehmer. Baustein 2 Eine weitere Entgeltumwandlung in den Zukunftsfonds ist bis zu Euro p. a. gemäß 3 Nr. 63 EStG ebenfalls steuerfrei. Das gilt für Neuzusagen ab dem , sofern parallel kein aktiver, pauschalversteuerter Altvertrag ( 40b EStG alte Fassung) im Rahmen einer Direktversicherung oder Pensionskasse besteht. Wird die Pauschalierung nach 40b EStG a. F. angewendet, ist der Aufstockungsbetrag in Höhe von Euro in Gänze gesperrt. Eine Verrechnung oder auch nur teilweise Nutzung des Betrages ist nicht zulässig. Der zusätzliche Betrag in Höhe von Euro ist allerdings ab Beginn sozialversicherungspflichtig. Alle Steuern sowie die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner sind vom Mitarbeiter zu zahlen. 18. Können auch leitende Angestellte zum Zukunftsfonds angemeldet werden und von der Entgeltumwandlung Gebrauch machen? Ja. Auch wenn das Betriebsrentengesetz keine unmittelbare Geltung für diese Arbeitnehmer besitzt. 19. Welche Unterstützung bietet der Zukunftsfonds bei der Umsetzung der betrieblichen Altersversorgung? Der Zukunftsfonds bietet die Beratung bei allen Unternehmen bzw. Unternehmens- und Konzernverbundteilen an, unabhängig von der tatsäch lichen Betriebs größe. Dies beinhaltet eine Beratung aller Mitarbeiter. In den Betrieben finden eigene Informationsveran staltungen für die Arbeitnehmer statt. Im Anschluss daran erfolgen die Beratungen im Rahmen von Einzelgesprächen. Es werden ausschließlich geprüfte Unterlagen verwendet. Der Beratungsprozess erfolgt in standardisierter und mit dem Zukunftsfonds abgestimmter Form unter Verwendung des individuellen Beratungsprotokolls zum Zukunftsfonds. Dem Arbeitnehmer wird im Erstgespräch ein Versorgungskonzept (VeKo) zur Verfügung gestellt. Er unterzeichnet entweder im Erstgespräch oder zu einem späteren Zeitpunkt ein Anfrageformular und eine Entgeltumwandlungsvereinbarung, die der Vermittler dem Arbeitgeber aushändigt. Die Anmeldung erfolgt listenmäßig grundsätzlich durch den Arbeitgeber. Im Rahmen des Beratungsgespräches während der Arbeitszeit besteht ein aktives Cross-Selling-Verbot beim Arbeitnehmer. Das bedeutet, dass ausschließlich eine anlassbezogene Beratung zur betrieblichen Altersversorgung stattfinden darf. Die Beratung der Geschäftsleitung und der Personalund Sozialabteilung beim Arbeitgeber erfolgt in erster Linie zu den Themen der gesetzlichen Grundlagen der betrieblichen Altersversorgung und den tarifvertraglichen Bestimmungen. Die Personal- und Entgeltabrechnungsabteilungen erhalten Hilfestellungen bei Fragen zur Abwicklung und Verwaltung der Anträge und Verträge des Zukunftsfonds.

8 20. Ist der Schutz der persönlichen Daten meiner Mitarbeiter im Branchenmodell gewährleistet? Der Zukunftsfonds verpflichtet sich, die Daten der tatsächlich im Rahmen des Zukunftsfonds abgeschlossenen Verträge nicht für andere Zwecke zu verwenden. 21. Muss ich meinen Mitarbeitern die Riester- Förderung auch im Rahmen der Entgeltumwandlung ermöglichen? Ja, das hat der Gesetzgeber so vorgesehen. Sie müssen Ihren Mitarbeitern die Inanspruchnahme der Riester- Förderung ermöglichen. Der Mitarbeiter kann bei der Riester-Förderung staatliche Zulagen bzw. einen Sonderausgabenabzug in Abhängigkeit von Familienstand und Kinderzahl erhalten, wenn er eine Umwandlung aus dem Nettoeinkommen vornimmt. Zu beachten ist, dass sowohl für Ihre Mitarbeiter als auch für Sie als Arbeitgeber viele Nachteile mit der Riester- Förderung auf der betrieblichen Ebene verbunden sind. Der Mitarbeiter muss bei einer betrieblichen Lösung im Rentenbezug (Leistungsphase) Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf die Rentenleistungen entrichten, und Sie als Arbeitgeber haben einen sehr hohen Verwaltungsaufwand. Allerdings können Sie Ihren Mitarbeitern über den Zukunftsfonds die Riester-Förderung auf der privaten Ebene zu den gleichen günstigen Sonderkonditionen anbieten; der Arbeitnehmer nimmt dann die Beitragszahlung und Abwicklung selbst vor. In diesem Fall ist der Rentenbezug i.d.r. nicht kranken- und pflegeversicherungspflichtig, und Sie als Arbeitgeber vermeiden erheblichen Verwaltungsaufwand. 22. Wie können meine Mitarbeiter an die Riester- Förderung gelangen? Ihre Mitarbeiter müssen lediglich bei dem Zukunftsfonds einen entsprechenden Antrag stellen; die entsprechenden Formulare werden vom Zukunftsfonds zur Verfügung gestellt. 23. Kann die Einzahlung in die Riester-Rente wie bei der betrieblichen Altersversorgung auch steuerfrei vorgenommen werden? Nein. Die Eigenbeiträge werden zwingend zunächst aus dem Nettoeinkommen gezahlt; durch die staatliche Förderung werden sie aber nachträglich so gestellt, als wären sie aus dem Bruttoeinkommen entrichtet. Letztlich stammen sie also aus nicht versteuertem Einkommen. Dies führt dazu, dass die Leistungen aus der Riester- Rente im Rentenalter voll versteuert werden müssen. Haben Sie noch Fragen? Sie können sich von montags bis freitags von Uhr bis Uhr bei Fragen zur: Entgeltumwandlung an die Hotline: * zur Riester-Rente an die Hotline: * wenden. * Aus dem deutschen Festnetz 0,09 Euro pro Minute. Aus dem deutschen Mobilfunknetz max. 0,42 Euro pro Minute _201210

9 Ein Einsatz, der sich doppelt für Sie lohnt. Die betriebliche Altersvorsorge.

10 Die Branchenlösung Seit 2002 besteht die Branchenlösung Zukunftsfonds, die von den Tarifvertragsparteien bvdm, hpv und ver.di ins Leben gerufen wurde. Mehr als 900 Arbeitgeber und deren MitarbeiterInnen profitieren bereits von dieser Form der tariflichen Altersvorsorge. Der Zukunftsfonds ist ein Produkt mit großer Renditechance und Sicherheit bei einfacher Handhabung sowohl für den Arbeitgeber als auch für die Arbeitnehmer. Mit ihm gewinnen beide Seiten. Der Zukunftsfonds ist mehrfach ausgezeichnet. Hohe Sicherheit sowie eine der höchsten garantierten Leistungen eines deutschen Lebensversicherers zeichnen den Erfolg dieses Modells aus.

11 So funktioniert der Zukunftsfonds Vereinfachte Beispielrechnung für den Brutto-Umwandlungsbetrag eines Mitarbeiters* in Höhe von 100 Euro monatlich, pauschal: Sozialversicherungs-Abgaben (SV) 21%, Steuer 30% 100 BRUTTO Entgeltumwandlungsbetrag 51 SV-Abgabenersparnis 21 Steuerersparnis NETTO Tatsächlicher Aufwand 401 ** monatliche Rente inkl. Gewinn** aus dem Zukunftsfonds 191 garantierte mtl. Rente aus dem Zukunftsfonds Garantierte Kapitalleistung: Mögliche Kapitalleistung: ** * 33-jähriger Mann, Endalter 67, Versicherungsbeginn , Rentengarantiezeit 10 Jahre, Vertragsart Zukunftsfonds RW, Tarif RW12 ** Gewinnanteile aus der Überschussbeteiligung können nicht garantiert werden; Renten- bzw. Kapitalleistungen sind steuer- und sozialversicherungspflichtig (KVdR).

12 Das Beste auf einen Blick Rentabel: Senkung der Lohnnebenkosten Risikofrei: Keine Nachfinanzierungsrisiken Kostenneutral: Keine bilanzielle Berührung und kein Aufwand zur Insolvenzsicherung Motivation: Bindung von Mitarbeitern Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung erfüllt Vorteile für Sie als Arbeitgeber Unbürokratisch: Einfache Abwicklung und umfassende persönliche Beratung

13 Die Rente Ihrer Mitarbeiter ist sicher Garantiert: Hartz IV geschützt Rentabel: Staatliche Förderung durch Steuer- und Sozialabgabenersparnis Attraktiv: Top-Versorgung dank exklusiver Sonderkonditionen Sicher: Finanzstärke und Expertise eines hervorragenden bav-versicherers Optimal: Garantierte lebenslange Altersrente oder Wahlrecht bei Fälligkeit auf eine 100%ige Kapitalleistung Flexibel: Passt sich der jeweiligen Lebenssituation an (z.b. bei Arbeitgeberwechsel oder Elternzeit) Vorteile für Ihre Mitarbeiter

14 Arbeitnehmer mit mtl. Bruttogehalt bis Anzahl der Arbeitnehmer 100 Vorteile, mit denen Sie rechnen können Mit der betrieblichen Altersvorsorge sind Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter in einer Win-Win-Situation. Erwartete Teilnehmerzahl der Arbeitnehmer / bav Angenommener Umwandlungsbetrag monatlich Das Beispiel verdeutlicht den Rahmen der Einsparung, wenn Sie eine betriebliche Altersversorgung für Ihre Mitarbeiter einrichten. Maximale Ersparnis pro Jahr Maximale Ersparnis in 20 Jahren Ihre maximale Ersparnis!

15 Zukunft war noch nie so einfach Mit dem Zukunftsfonds investieren Sie wirtschaftlich und kalkulierbar in Ihr Unternehmen und das in doppelter Hinsicht. Sie öffnen Ihren Mitarbeitern eine sichere Perspektive für das Rentenalter und senken dabei ab sofort Ihre Lohnnebenkosten. Mit dem Zukunftsfonds gewinnen nicht nur Sie als Arbeitgeber, sondern auch Ihre Arbeitnehmer. Denn zufriedene und unbesorgte Mitarbeiter bringen sich leistungsstark, engagiert und motiviert in Ihr Unternehmen ein. Leisten Sie sich schon jetzt ein Stückchen Zukunft wir sind dabei! Unser Servicepaket für Sie: Einrichtung des Zukunftsfonds Technische Abwicklung Information für Mitarbeiter Infoveranstaltungen vor Ort auf Wunsch

16 Profitieren Sie von unserer kompletten Unterstützung! Informationen und Downloads zum Zukunftsfonds finden Sie im Internet: Außerdem erreichen Sie uns montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr unter: * Über diese Hotline erreichen Sie Experten, die Ihnen Ihre Fragen zum Zukunftsfonds gerne beantworten. * 0,09 Euro / Min. aus dem deutschen Festnetz und max. 0,42 Euro / Min. aus dem deutschen Mobilfunknetz Ihr Ansprechpartner: Auf PEFC-zertifiziertem Papier gedruckt _201210

17 Der Zukunftsfonds überzeugende Argumente für Arbeitgeber Die betriebliche Altersvorsorge. Produkt Der Zukunftsfonds erfüllt alle steuer- und arbeitsrechtlichen Anforderungen Der Zukunftsfonds bietet eine der höchsten garantierten Renten eines deutschen Lebensversicherers Lebenslange Rentenleistungen, die sich auch im Rentenbezug noch erhöhen können Basiert auf den Tarifen TwoTrust Klassik bzw. RAR. Weitere Merkmale Arbeitgeber, die den Anspruch ihrer Mitarbeiter auf betriebliche Altersversorgung mit einem verwaltungsarmen und kostengünstigen Durchführungsweg umsetzen wollen. Statt einer Rentenzahlung kann bei Fälligkeit auch eine 100%ige Kapitalleistung gewählt werden. Sonderzahlungen sind jederzeit möglich, so lange die gesetzliche Höchstgrenze nicht überschritten wird. Zielgruppe Arbeitgeber, die Steuern und Sozialabgaben sparen wollen und dabei für ihre Mitarbeiter ein eigenes Versorgungswerk für eine Betriebsrente anbieten wollen. Eine verlässliche Zusage über garantierte Rentenleistungen steht im Vordergrund, ohne den Renditeaspekt außer Acht zu lassen. Sicherheit Der Zukunftsfonds ist in der Ansparphase geschützt vor Hartz-IV und Insolvenz. Die Garantie wird von der HDI Lebensversicherung AG gewährleistet. HDI steht für ein umfassendes Know-how und langjährige Erfahrung bei Versicherungs- und Vorsorgelösungen und bietet zukunftsorientierte, effiziente Produktkonzepte mit einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis und einem exzellen ten Service. Die Altersrente wird lebenslang gezahlt. Produktvorteile des Zukunftsfonds Eine der höchsten garantierten Renten eines deutschen Lebens versicherers Beiträge sind im Rahmen der staatlichen Grenzen steuer- und sozialversicherungsfrei Vor Insolvenz geschützt Möglichkeit, bei Fälligkeit eine 100%ige Kapitalleistung zu wählen Sonderzahlungen sind möglich Zukunftsorientiertes, effizientes Produkt mit gutem Preis-Leistungs-Verhältnis und exzellentem Service Staatliche Förderung Die Beiträge sind bei Entgeltumwandlung bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze West zur gesetzlichen Rentenversicherung pro Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei. Erst die fälligen Leistungen unterliegen der Steuerpflicht und der Sozialversicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner (KVdR). HDI Lebensversicherung AG Köln Sie erreichen uns montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr unter: * * 0,09 Euro / Min. aus dem deutschen Festnetz und max. 0,42 Euro / Min. aus dem deutschen Mobilfunknetz _201210

18 Zukunft war noch nie so einfach Mit dem Zukunftsfonds investieren Sie wirtschaftlich und kalkulierbar in Ihr Unternehmen und das in doppelter Hinsicht. Sie öffnen Ihren MitarbeiterInnen direkt eine sichere Perspektive für das Rentenalter und senken dabei ab sofort Ihre Lohnnebenkosten. Mit dem Zukunftsfonds gewinnen Sie als Arbeitgeber und auch Ihre MitarbeiterInnen. Denn zufriedene und unbesorgte Mit arbeiterinnen bringen sich leistungsstark, engagiert und motiviert in Ihr Unternehmen ein. Der Zukunftsfonds Doppelter Gewinn für Ihr Unternehmen Eine hohe Beteiligungsquote der MitarbeiterInnen ist für Ihr Unternehmen aus betriebswirtschaftlicher Sicht besonders attraktiv und je höher der Umwandlungsbetrag, desto höher ist der Gewinn für Ihr Unternehmen. Sehen Sie selbst anhand der nebenstehenden Beispielrechnung, wie effizient sich für Ihr Unternehmen die Entgeltumwandlung Ihrer MitarbeiterInnen auswirken kann. Das Beste auf einen Blick Rentabel: Senkung der Lohnnebenkosten Kostenneutral: Keine bilanzielle Berührung und kein Aufwand zur Insolvenzsicherung Risikofrei: Keine Nachfinanzierungsrisiken Motivation: Bindung von Mitarbeitern Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung erfüllt Unbürokratisch: Einfache Abwicklung und um - fassende persönliche Beratung So profitieren Sie als Arbeitgeber vom Zukunftsfonds: Arbeitnehmer mit mtl. Bruttogehalt bis Anzahl der Arbeitnehmer Erwartete Teilnehmerzahl der Arbeitnehmer / bav Angenommener Umwandlungsbetrag monatlich Maximale Ersparnis pro Jahr Maximale Ersparnis in 20 Jahren Bei der Berechnung wurde pauschal ein Sozialversicherungs-Beitrag von 19,625% berücksichtigt. Ihre mögliche Ersparnis! Das Beispiel verdeutlicht den Rahmen der Einsparung über eine betrieblichen Altersvorsorge, wenn Sie eine betriebliche Altersversorgung für Ihre MitarbeiterInnen einrichten. Fazit: Leisten Sie sich schon jetzt ein Stückchen Zukunft Sind Sie dabei? Vorteile mit denen Sie rechnen können. Sehen Sie selbst: Arbeitnehmer mit mtl. Bruttogehalt bis Anzahl der Arbeitnehmer Erwartete Teilnehmerzahl der Arbeitnehmer / bav Angenommener Umwandlungsbetrag monatlich * Maximale Ersparnis pro Jahr Hinweis: Die Beratungsdokumentation des Vermittlers er fordert unter anderem eine Produktempfehlung und eine Begründung hier für. Die vorgenannten Produktvorteile dienen als Argumentations- und Beratungshilfe. Maximale Ersparnis in 20 Jahren * Maximale Ersparnis pro Jahr/Euro (ca. 19,625%) vom Umwandlungsbetrag pro Jahr für alle MitarbeiterInnen Ihre mögliche Ersparnis! Sie entbinden den Vermittler jedoch nicht von seiner Beratungspflicht.

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