Komplett-Set Betriebliche Altersvorsorge

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Komplett-Set Betriebliche Altersvorsorge"

Transkript

1 Lohn & Gehalt Komplett-Set Betriebliche Altersvorsorge Ein Spezial-Report aus der Reihe BWRmed!a exklusiv

2 Im Rahmen der Betrieblichen Altersvorsorge sagen Sie als Arbeitgeber Ihrem Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität oder Tod zu. In der Lohnabrechnung müssen Sie die steuer- und beitragsrechtlichen Besonderheiten kennen, die durch das Alterseinkünftegesetz seit 2005 nicht einfacher geworden sind. Betriebliche Altersvorsorge Durchführungswege der Betrieblichen Altersvorsorge In der Betrieblichen Altersvorsorge (BAV) werden 5 verschiedene Durchführungswege unterschieden: BAV- Durchführungswege 1. Direktzusage: Hier sagt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer direkt Leistungen der BAV selbst zu ohne Einschaltung eines Dritten. 2. Unterstützungskasse: Dies ist eine Versorgungseinrichtung, regelmäßig in Form eines Vereins, einer Stiftung oder GmbH, an die der Arbeitgeber die Beiträge entrichtet, dem Arbeitnehmer aber keinen Rechtsanspruch auf die Versorgungsleistungen gewährt. Kann die Unterstützungskasse die vereinbarten Leistungen nicht erbringen, muss der Arbeitgeber, der die Versorgungszusage erteilt hat, selbst dafür einstehen. 3. Pensionsfonds: Dies ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung bei einem Versicherungsunternehmen, die für einen oder mehrere Arbeitgeber die Leistungen der BAV zugunsten der Arbeitnehmer erbringt. Der Pensionsfonds gewährt die Versorgungszusage und nicht der Arbeitgeber. 4. Direktversicherung: Hier schließt der Arbeitgeber eine Rentenversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers ab. Die Leistungen aus dieser Versicherung fließen dem Arbeitnehmer bzw. dessen Hinterbliebenen zu. 5. Pensionskasse: Anders als die Unterstützungskasse ist die Pensionskasse eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die einen

3 Rechtsanspruch auf die Versorgungsleistung gewährt. Die Versorgungsleistungen werden von ihr und nicht vom Arbeitgeber selbst gewährt. Das müssen Sie bei einer Direktzusage beachten Wenn Sie als Arbeitgeber für die Direktzusage Pensionsrückstellungen bilden und diese nicht aus dem Entgelt des Beschäftigten finanziert werden, fließt dem Arbeitnehmer kein steuer- und beitragspflichtiges Entgelt zu. Die Besteuerung erfolgt stets erst im Leistungs- also Auszahlungsfall. Achtung: Entgeltumwandlung! Anders verhält es sich dagegen bei einer Entgeltumwandlung. Hier werden zukünftige Entgeltansprüche des Arbeitnehmers in eine wertgleiche Anwartschaft auf Versorgungsleistungen umgewandelt. Der Arbeitnehmer verzichtet also auf einen Teil des ihm zustehenden Entgelts. Die Finanzierung einer unmittelbaren Direktzusage durch Entgeltumwandlung ist bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung West (BBG-RV) beitragsfrei. Für 2013 sind dies voraussichtlich jährlich bzw. monatlich 232. Boris Brode Karl Ernst wandelt monatlich 200 seines Entgelts in eine BAV-Direktzusage seines Arbeitgebers um. Er erhält monatlich insgesamt Entgelt. Die Entgeltumwandlung ist beitragsfrei, da sie nicht mehr als 4 % der BBG-RV beträgt. Sozialabgaben und Steuern werden auf Grundlage der berechnet. Die Regelungen zur Unterstützungskasse Die steuer- und beitragsrechtlichen Ausführungen zur Direktzusage gelten auch für Unterstützungskassen. Steuer- und beitragsfrei bis 4 % BBG-RV Dies müssen Sie bei Pensionsfonds beachten Die Beiträge an einen Pensionsfonds sind jährlich bis zu 4 % der BBG- RV steuer- und beitragsfrei. Für Verträge, die seit 2005 abgeschlossen worden sind, gilt bezüglich der Steuer noch zusätzlich ein Freibetrag

4 von jährlich (150 monatlich). Darüber hinaus gezahlte Beiträge unterliegen der Steuer- und Beitragspflicht. Zusätzlich steuerfrei Beispiel Ben Brause Arbeitgeber zahlt seit 2011 jährlich für den Aufbau einer BAV an einen Pensionsfonds. Von den insgesamt sind in 2012 beitragsfrei. Die weiteren 312 sind beitragspflichtig. Aus steuerlicher Sicht ist der gesamte Betrag steuerfrei, da zusätzlich zu 4 % der BBG-RV (2.784 ) noch weitere steuerfrei sind. Das sollten Sie bei Direktversicherungen beachten Die Arbeitgeberbeiträge an eine Direktversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers sind steuerpflichtiger Arbeitslohn. Für Verträge, die vor 2005 geschlossen wurden, können Sie als Arbeitgeber die Beiträge bis zu jährlich pauschal mit 20 % lohnversteuern; hinzu kommen noch 5,5 % Solidaritätszuschlag und ggf. pauschale Kirchensteuer, wenn der Direktversicherungsvertrag eine Kapitalleistung und keine Rentenleistung vorsieht. Die Beiträge des Arbeitnehmers zu Direktversicherungen sind beitragsfrei, wenn sie pauschal versteuert werden und es sich um zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers handelt, die neben dem laufenden Entgelt gezahlt werden. Gleiches gilt, wenn sie aus Einmalzahlungen finanziert werden. Bis max pauschal versteuern Zusätzliche Leistungen Bei Direktversicherungsverträgen, die vor 2005 geschlossen wurden und deren Versicherungsleistungen als Rente oder aus einem Auszahlungsplan erbracht werden, hatten Arbeitnehmer ein Wahlrecht zwischen dem Steuerfreibetrag und der Lohnsteuerpauschalierung. Hierzu musste der Arbeitnehmer seinen Verzicht auf Anwendung des Steuerfreibetrags bis spätestens erklären. Achtung Wenn Sie pauschal versteuern, müssen Sie die schriftliche Verzichtserklärung des Arbeitnehmers in den Lohnunterlagen haben. Dann sind Sie bei eventuellen Nachfragen des Betriebsprüfers abgesichert.

5 Keine Pauschalversteuerung mehr möglich Kapitalgedeckte Pensionskassenversorgung Für Direktversicherungsverträge ist die Pauschalversteuerung der Beiträge nicht mehr zulässig, wenn diese nach 2005 abgeschlossen worden sind. Die Beiträge sind bis zu 4 % der BBG-RV steuer- und beitragsfrei. Für die Steuerzahlung erhöht sich der Betrag um maximal Dies gilt nur, wenn keine weiteren Beiträge zu einer BAV geleistet werden, für welche die bisherige Pauschalversteuerung weiter angewendet wird. Voraussetzung für die Steuer- und Beitragsfreiheit ist, dass im Versicherungsfall mindestens optional eine Rentenzahlung vorgesehen ist. Beachten Sie diese Regelungen bei Pensionskassen Die Zuwendungen zu einer kapitalgedeckten Pensionskasse, die bis 2004 abgeschlossen wurde, sind bis zu 4 % der BBG-RV steuer- und beitragsfrei. Wenn der steuerfreie Höchstbetrag ausgeschöpft ist, kann der Arbeitgeber den übersteigenden Betrag, bis zu 1.752, pauschal mit 20 % versteuern. Die Beiträge zu einer kapitalgedeckten Pensionskassenversorgung, die ab 2005 abgeschlossen wurden, sind bis zu 4 % der BBG-RV steuer- und beitragsfrei. Zusätzlich sind maximal steuerfrei, also für das Jahr 2013 insgesamt Voraussetzung dafür ist, dass keine weiteren Beiträge zur BAV geleistet werden, für welche die bis Ende 2004 geltenden Regelungen zur Pauschalversteuerung weiter angewendet werden. Umlagefinanzierte Pensionskassenversorgung Die Beiträge an eine umlagefinanzierte Pensionskasse sind steuerpflichtig, sie können aber pauschal versteuert werden. Sie können hier pauschal mit 20 % versteuern, wenn die Beiträge die Entgeltgrenze von jährlich nicht übersteigen und es sich um das erste Dienstverhältnis des Arbeitnehmers handelt. Die Beiträge sind hier beitragsfrei, wenn sie pauschal versteuert werden und zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers sind, die neben dem laufenden Entgelt gezahlt werden. Gleiches gilt, wenn sie aus Einmalzahlungen finanziert werden. Lesen Sie auch: Beitragsberechnung; Lohnsteuerpauschalierung

Betriebliche Altersversorgung

Betriebliche Altersversorgung Betriebliche Altersversorgung Inhalt 1. Die betriebliche Altersversorgung... 1 2. Durchführungswege... 1 2.1 Direktzusage... 1 2.2 Unterstützungskasse... 2 2.3 Pensionsfonds... 2 2.4 Direktversicherung...

Mehr

Informationsdienst. Betriebliche Altersversorgung Letzte Aktualisierung: Januar 2009

Informationsdienst. Betriebliche Altersversorgung Letzte Aktualisierung: Januar 2009 Betriebliche Altersversorgung Letzte Aktualisierung: Januar 2009 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Die betriebliche Altersversorgung 3 Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung 3.1 Direktzusage

Mehr

Durchführungswege im Detailüberblick Seite 1

Durchführungswege im Detailüberblick Seite 1 Durchführungswege im Detailüberblick Seite 1 Grundinformation Der sagt (direkt) eine Versorgungsleistung (z. B. Altersrente) zu und erbringt diese im Versorgungsfall selbst. durch eine Unterstützungskasse

Mehr

Betriebliche Altersversorgung

Betriebliche Altersversorgung Konzept Pensionskasse 1 Übersicht Betriebliche Altersversorgung Jörg Wiechers, FH-Koblenz 05.07.2004 Arbeitgeber Arbeitsverhältnis Arbeitnehmer Beiträge Leistungen Pensionskasse 2 Ausgestaltung Die Pensionskasse

Mehr

1. Wie ist die Rente aus der Zusatzversorgung zu versteuern?

1. Wie ist die Rente aus der Zusatzversorgung zu versteuern? // Wechselwirkung zwischen dem Steuerfreibetrag für Umlagezahlungen des Arbeitgebers in die Zusatzversorgung nach 3 Nr. 56 EStG und der Entgeltumwandlung nach 3 Nr. 63 EStG Stand: Januar 2017 Seit dem

Mehr

Die Altersversorgung wird zum einen durch eine umlagefinanzierte Pensionskasse und zum anderen durch eine kapitalgedeckte Pensionskasse aufgebaut.

Die Altersversorgung wird zum einen durch eine umlagefinanzierte Pensionskasse und zum anderen durch eine kapitalgedeckte Pensionskasse aufgebaut. Tit. II.3.6.1 RdSchr. 07q Gemeinsames Rundschreiben betr. Änderungen im Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zum 1.1.2008 Tit. II.3 Beitragsrechtliche

Mehr

Betriebliche Altersversorgung

Betriebliche Altersversorgung TK-Firmenkundenservice 0800-285 85 87 60 Mo. bis Do. 7 bis 18 Uhr und Fr. 7 bis 16 Uhr (gebührenfrei innerhalb Deutschlands) Fax 040-85 50 60 56 66 www.firmenkunden.tk.de E-Mail: firmenkunden@tk.de Techniker

Mehr

Allgemeine Steuerregelungen für Versicherungen bei Pensionskassen, die auf einer nach 2004 erteilten Versorgungszusage beruhen

Allgemeine Steuerregelungen für Versicherungen bei Pensionskassen, die auf einer nach 2004 erteilten Versorgungszusage beruhen 1 Allgemeine Steuerregelungen für Versicherungen bei Pensionskassen, die auf einer nach 2004 erteilten Versorgungszusage beruhen E i n k o m m e n s t e u e r Beiträge an Pensionskassen Beiträge an Pensionskassen

Mehr

Betriebliche Altersversorgung

Betriebliche Altersversorgung Grundsätzliche Fragestellungen Wer kann versorgt werden? Wer handelt? Was wird abgesichert? Wann wird gezahlt? Wer erbringt die Leistungen? Wie wird versorgt? Die für ein Unternehmen Tätigen (auch geringfügig

Mehr

DRUM PRÜFE, WER SICH EWIG BINDET... STAATLICH GEFÖRDERTE ALTERSVORSORGE

DRUM PRÜFE, WER SICH EWIG BINDET... STAATLICH GEFÖRDERTE ALTERSVORSORGE DRUM PRÜFE, WER SICH EWIG BINDET... STAATLICH GEFÖRDERTE ALTERSVORSORGE Durch Gehaltsverzicht finanziert, vom Staat gefördert, aber den Erwartungswert der Bürger durch Einbehalte von bis zu 18,25 % zur

Mehr

BUNDESVERBAND DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN KRANKENKASSEN, KASSEL VERBAND DEUTSCHER RENTENVERSICHERUNGSTRÄGER, FRANKFURT

BUNDESVERBAND DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN KRANKENKASSEN, KASSEL VERBAND DEUTSCHER RENTENVERSICHERUNGSTRÄGER, FRANKFURT AOK-BUNDESVERBAND, BONN BUNDESVERBAND DER BETRIEBSKRANKENKASSEN, ESSEN IKK-BUNDESVERBAND, BERGISCH GLADBACH SEE-KRANKENKASSE, HAMBURG BUNDESVERBAND DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN KRANKENKASSEN, KASSEL BUNDESKNAPPSCHAFT,

Mehr

Barmenia Lebensversicherung a. G. Betriebliche Altersversorgung mit der Barmenia. Altersversorgung (bav) Clevere Ideen für die Altersvorsorge

Barmenia Lebensversicherung a. G. Betriebliche Altersversorgung mit der Barmenia. Altersversorgung (bav) Clevere Ideen für die Altersvorsorge Barmenia Lebensversicherung a. G. Betriebliche Altersversorgung mit der Barmenia Altersversorgung (bav) Clevere Ideen für die Altersvorsorge Möglichkeiten der Altersvorsorge Seit dem 01.01.2002 hat der

Mehr

Referentin. Christiane Droste-Klempp Magister Volkswirtschaftslehre/Germanistik/Geschichte

Referentin. Christiane Droste-Klempp Magister Volkswirtschaftslehre/Germanistik/Geschichte Betriebliche Altersversorgung, 8. Juli 2016 Referentin Magister Volkswirtschaftslehre/Germanistik/Geschichte 1995 bis 1999 Tätigkeit in der Personalbetreuung und Entgeltabrechnung 1999 bis 2001 Einführung

Mehr

Zukunftssicherung durch betriebliche Altersvorsorge

Zukunftssicherung durch betriebliche Altersvorsorge Zukunftssicherung durch betriebliche Altersvorsorge Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz Zu den Leistungen des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung

Mehr

Anleitung. Betriebliche Altersvorsorge 2015 (bav) Umstellung der betrieblichen Altersvorsorge

Anleitung. Betriebliche Altersvorsorge 2015 (bav) Umstellung der betrieblichen Altersvorsorge Umstellung der betrieblichen Altersvorsorge Die Eingabe für die betriebliche Altersvorsorge wurde den gesetzlichen Erfordernissen angepasst. Mit dieser Umstellung ist die Erfassung von betrieblichen Altersvorsorgen

Mehr

1. Für welche Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen gilt der Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung?

1. Für welche Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen gilt der Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung? FAQ`s zum Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung* 1 * Zur Entstehungsgeschichte des Tarifvertrages finden Sie hier weitere Informationen: http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/taetigkeit2007_10.pdf

Mehr

Entgelt LSt SV. Beiträge des Arbeitgebers zu einer Rückdeckungsversicherung frei frei

Entgelt LSt SV. Beiträge des Arbeitgebers zu einer Rückdeckungsversicherung frei frei TK Lexikon Steuern Rückdeckung (bav) Rückdeckung (bav) HI1205727 Zusammenfassung LI1882331 Begriff Eine Rückdeckungsversicherung ist eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer

Mehr

Der Überarbeitung werden die folgenden Ausführungen zugrunde gelegt werden:

Der Überarbeitung werden die folgenden Ausführungen zugrunde gelegt werden: Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit über Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs am 08.11.2017 7. Beitragsrechtliche Beurteilung

Mehr

Merkblatt Direktversicherung durch Entgeltumwandlung (nach 3 Nr. 63 EStG)

Merkblatt Direktversicherung durch Entgeltumwandlung (nach 3 Nr. 63 EStG) Merkblatt Direktversicherung durch Entgeltumwandlung (nach 3 Nr. 63 EStG) Allgemein Steuer Sozialabgaben Die Direktversicherung wird durch den Arbeitgeber abgeschlossen und ist eine Versicherung auf das

Mehr

Basiswissen BETRIEBLICHE VORSORGE

Basiswissen BETRIEBLICHE VORSORGE _ Basiswissen BETRIEBLICHE VORSORGE Machen Sie mehr aus Ihrem Gehalt Als Arbeitnehmer können Sie einen Teil Ihres Bruttogehalts in eine betriebliche Altersversorgung umwandeln. Netto merken Sie davon nur

Mehr

Unterstützungskasse Information für Arbeitnehmer

Unterstützungskasse Information für Arbeitnehmer sepy, Fotolia #66029338 Information für Arbeitnehmer Beratung durch: Finanz Kontor RKM Oliver Rauber Michelfelder Str. 13 97318 Kitzingen Tel.: 09321 385100 Fax: 09321 385101 kontakt@finanzkontor-rkm.com

Mehr

Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz - AltEinkG)

Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz - AltEinkG) Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von und Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz - AltEinkG) Die wichtigsten Änderungen im Überblick Inhalt: Änderungen bei Kapitalversicherungen

Mehr

Voraussetzung. Vorgehensweise. Gehaltsumwandlung einer Einmalzahlung und Zuschuss des Arbeitgebers

Voraussetzung. Vorgehensweise. Gehaltsumwandlung einer Einmalzahlung und Zuschuss des Arbeitgebers Direktversicherung Bereich: LOHN - Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2 2. Voraussetzung 2 3. Vorgehensweise 3 3.1. Gehaltsumwandlung 3 3.2. Gehaltsumwandlung und Zuschuss des Arbeitgebers 4 3.3. Zuschuss des

Mehr

1. Ziel. 2. Voraussetzung. 3. Vorgehensweise. 4. Details Ausweis der betrieblichen Altersversorgung auf der Brutto-Netto-Abrechnung

1. Ziel. 2. Voraussetzung. 3. Vorgehensweise. 4. Details Ausweis der betrieblichen Altersversorgung auf der Brutto-Netto-Abrechnung Pensionskasse Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1616 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzung 3. Vorgehensweise 3.1. Gehaltsumwandlung 3.2. Gehaltsumwandlung und Zuschuss des Arbeitgebers 3.3. Zuschuss

Mehr

Pensionsplan aus Gehaltsumwandlung

Pensionsplan aus Gehaltsumwandlung Pensionsplan aus Gehaltsumwandlung So bringen Sie Ihre Altersvorsorge auf Kurs Der Pensionsplan aus Gehaltsumwandlung funktioniert ganz einfach: Ein beliebig bestimmbarer Teil Ihres Bruttogehalts wird

Mehr

Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge Betriebliche Altersvorsorge Informationen für Arbeitnehmer zur Direktversicherung Beratung durch: Reckers + Krohn Versicherungsmakler GmbH Drosselweg 64 47574 Goch Tel.: 02823 / 928 82 58 Fax: 02823 /

Mehr

Stufenmodell für Herrn Mustermann

Stufenmodell für Herrn Mustermann Stufenmodell für Herrn Mustermann Ihre Situation auf einen Blick Die gesetzliche Rentenversicherung reicht heute nicht mehr aus, um den gewohnten Lebensstandard auch im Alter aufrechterhalten zu können.

Mehr

Betriebliche Altersvorsorge Sparteninformation

Betriebliche Altersvorsorge Sparteninformation Seite 02/07 Schon jetzt an später denken! Zusätzliche Altersvorsorge macht nicht nur Sinn, sondern ist existenziell wichtig! Seit Jahren steht fest: Die gesetzliche Rente reicht nicht. Zurückzuführen ist

Mehr

Informationsveranstaltung Neuerungen in der Zusatzversorgung durch Jahressteuergesetz 2007 und Zusatzbeitrag

Informationsveranstaltung Neuerungen in der Zusatzversorgung durch Jahressteuergesetz 2007 und Zusatzbeitrag Informationsveranstaltung Neuerungen in der Zusatzversorgung durch Jahressteuergesetz 2007 und Zusatzbeitrag Die ZVK Ihr Partner in der betrieblichen Altersversorgung Hauptsitz Karlsruhe Daxlander Str.

Mehr

Betriebsrentenstärkungsgesetz*: Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht

Betriebsrentenstärkungsgesetz*: Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht Betriebsrentenstärkungsgesetz*: Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht * Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze bavs-93410 Betriebsrentenstärkungsgesetz

Mehr

Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge Betriebliche Altersvorsorge Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. I. Allgemeines: Die Durchführung einer betrieblichen Altersvorsorge ist nur im 1. Dienstverhältnis möglich, d. h. der Arbeitnehmer legt

Mehr

Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung. BVK Bayerische. Versorgungskammer

Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung. BVK Bayerische. Versorgungskammer Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung BVK Bayerische Versorgungskammer Die gesetzliche Rentenversicherung allein kann in Zukunft Ihre Altersversorgung

Mehr

Das Einmaleins der bav-praxis

Das Einmaleins der bav-praxis Das Einmaleins der bav-praxis überarbeitet Taschenbuch. Paperback ISBN 978 3 89577 534 5 Wirtschaft > Spezielle Betriebswirtschaft > Personalwirtschaft, Lohnwesen, Mitbestimmung schnell und portofrei erhältlich

Mehr

Sie entscheiden, wo das Limit ist. Rückgedeckte Gruppenunterstützungskasse Informationen für den Arbeitgeber

Sie entscheiden, wo das Limit ist. Rückgedeckte Gruppenunterstützungskasse Informationen für den Arbeitgeber Sie entscheiden, wo das Limit ist Rückgedeckte Gruppenunterstützungskasse Informationen für den Arbeitgeber Betriebliche Altersversorgung bietet viel Spielraum Die Rentenlücke ist und bleibt ein Thema.

Mehr

Betriebliche Altersvorsorge: Umsetzungsstrategie im Unternehmen

Betriebliche Altersvorsorge: Umsetzungsstrategie im Unternehmen Mandanten-Info Betriebliche Altersvorsorge Betriebliche Altersvorsorge: Umsetzungsstrategie im Unternehmen Beiträge, Übertragung, Pfändung und Auflösung Mandanten-Info Betriebliche Altersvorsorge: Umsetzungsstrategie

Mehr

Ein Unternehmen der R+V Versicherungsgruppe. Den richtigen Weg wählen. Betriebliche Altersversorgung mit der Condor

Ein Unternehmen der R+V Versicherungsgruppe. Den richtigen Weg wählen. Betriebliche Altersversorgung mit der Condor Ein Unternehmen der R+V Versicherungsgruppe Den richtigen Weg wählen Betriebliche Altersversorgung mit der Condor Die betriebliche Altersversorgung (bav) ein wichtiger Baustein der Altersvorsorge Für alle,

Mehr

Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung und zur Altersvorsorge für den Bereich der Textilen Dienstleistungen

Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung und zur Altersvorsorge für den Bereich der Textilen Dienstleistungen Zwischen dem Industrieverband Textil Service intex e. V. Frankfurter Strasse 10 14, 65760 Eschborn, und der Tarifpolitischen Arbeitsgemeinschaft Textilreinigung (TATEX) im Deutschen Textilreinigungs-Verband

Mehr

Direktversicherung, Pensionsfonds, Pensionskasse, Pensionszusage und Unterstützungskasse

Direktversicherung, Pensionsfonds, Pensionskasse, Pensionszusage und Unterstützungskasse Zur internen Verwendung Fachinformation Vergleich Durchführungswege,,, zusage und Stand: Januar 2018 BA823_201712 txts Seite 1 von 5 Inhalt Rechtsform des Anbieters 3 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Mehr

Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge drubig-photo, Fotolia #23100239 Betriebliche Altersvorsorge Informationen für Arbeitnehmer zur Direktversicherung Beratung durch: Franke Versicherungsmakler GmbH Alt-Moabit 108 a 10559 Berlin Tel.: 030

Mehr

Gothaer Lösungen für die staatlich geförderte Altersversorgung

Gothaer Lösungen für die staatlich geförderte Altersversorgung Gothaer Lösungen für die staatlich geförderte Altersversorgung Intelligent, attraktiv, einfach. Firmenlogo Platzhalter Gothaer: Erfahrungen im Firmenkundengeschäft Standort der Gothaer in Göttingen Mehr

Mehr

Fragen und Antworten zur ALTE LEIPZIGER Pensionskasse

Fragen und Antworten zur ALTE LEIPZIGER Pensionskasse Arbeitnehmer Betriebliche Altersversorgung Januar 2017 Fragen und Antworten zur ALTE LEIPZIGER Pensionskasse Die gesetzliche Rente reicht künftig nur noch als Grundversorgung. Eine zusätzliche Absicherung

Mehr

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz. L-FK-FVB Juni 2017

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz. L-FK-FVB Juni 2017 Das Betriebsrentenstärkungsgesetz L-FK-FVB Juni 2017 Eckpunkte des Betriebsrentenstärkungsgesetzes Inkrafttreten am 01.01.2018 Verbesserung der Rahmenbedingungen EStG, VAG und SGB XII Sozialpartnermodell

Mehr

Steuerfreie ZVK-Umlage

Steuerfreie ZVK-Umlage Steuerfreie ZVK-Umlage Steuerfreie ZVK-Umlage Seite 1 von 12 Inhaltsverzeichnis 1.0 Einleitung 3 2.0 Umsetzung in der Personalwirtschaft 4 Einstellungen zur Steuerfreiheit in den ZVK- Konstanten 4 2.1.1

Mehr

DIREKTVERSICHERUNG ZUSÄTZLICHE STEUERFREIE ZAHLUNGEN IM RAHMEN DES 3 NR. 63 ESTG NEUE MÖGLICHKEITEN DURCH DAS BRSG

DIREKTVERSICHERUNG ZUSÄTZLICHE STEUERFREIE ZAHLUNGEN IM RAHMEN DES 3 NR. 63 ESTG NEUE MÖGLICHKEITEN DURCH DAS BRSG FACHINFORMATION BAV DIREKTVERSICHERUNG ZUSÄTZLICHE STEUERFREIE ZAHLUNGEN IM RAHMEN DES 3 NR. 63 ESTG NEUE MÖGLICHKEITEN DURCH DAS BRSG INHALTSVERZEICHNIS 1. STEUERN SPAREN BEI AUSSCHEIDEN AUS DEM ARBEITSVERHÄLTNIS...

Mehr

Arbeitgeberverband Stahl e.v. IG Metall, Bezirksleitung Nordrhein-Westfalen,

Arbeitgeberverband Stahl e.v. IG Metall, Bezirksleitung Nordrhein-Westfalen, Stahl Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung vom 14. November 2001 Zwischen dem und der Arbeitgeberverband Stahl e.v. IG Metall, Bezirksleitung Nordrhein-Westfalen, wird folgender Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung

Mehr

1. Teilnehmevoraussetzungen Arbeitnehmer/-innen haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung.

1. Teilnehmevoraussetzungen Arbeitnehmer/-innen haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung. VERSORGUNGSORDNUNG (06.01.2015) FÜR DIE MITARBEITERINNEN UND MITARBEITER VON noa boa &sisters Präambel Die Geschäftsleitung hatte sich bereits im Februar 2010 entschlossen, die betriebliche Altersversorgung

Mehr

T a r i f v e r t r a g. zur Entgeltumwandlung

T a r i f v e r t r a g. zur Entgeltumwandlung T a r i f v e r t r a g zur Entgeltumwandlung Gültig ab 01.01.2002 Zwischen dem Landesverband für Kälte- und Klimatechnik Bayern Landesinnungsverband für Kälteanlagenbauer Bruckmannring 40, 85764 Oberschleißheim

Mehr

Betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung

Betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung 1 Betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung bei der Klinikum Ingolstadt GmbH KLINIKUM INGOLSTADT GmbH Krumenauerstraße 25 85049 Ingolstadt Postfach 21 06 62 85021 Ingolstadt Tel.: (0841) 880-0

Mehr

Betriebsrentenstärkungsgesetz

Betriebsrentenstärkungsgesetz Betriebsrentenstärkungsgesetz 1 Zeitplan Betriebsrentenstärkungsgesetz 01.06.2017: Zweite und dritte Lesung im Bundestag 07.07.2017: Zweiter Durchgang im Bundesrat 01.01.2018: Inkrafttreten Unsere Empfehlung

Mehr

Voraussetzung. Vorgehensweise. Gehaltsumwandlung einer Einmalzahlung und Zuschuss des Arbeitgebers

Voraussetzung. Vorgehensweise. Gehaltsumwandlung einer Einmalzahlung und Zuschuss des Arbeitgebers Direktversicherung Bereich: LOHN - Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2 2. Voraussetzung 2 3. Vorgehensweise 3 3.1. Gehaltsumwandlung 3 3.2. Gehaltsumwandlung und Zuschuss des Arbeitgebers 4 3.3. Zuschuss des

Mehr

Arbeitgeberattraktivität erhöhen und Mitarbeiter binden

Arbeitgeberattraktivität erhöhen und Mitarbeiter binden Arbeitgeberattraktivität erhöhen und Mitarbeiter binden Das Betriebsrentenstärkungsgesetz als Chance für Sie und Ihre Mitarbeiter Am 1. Januar 2018 tritt ein neues Gesetz in Kraft, welches das Ziel verfolgt,

Mehr

Soziale Verantwortung für Ihre Mitarbeiter und Vorteile für Ihr Unternehmen.

Soziale Verantwortung für Ihre Mitarbeiter und Vorteile für Ihr Unternehmen. Betriebliche Altersversorgung Soziale Verantwortung für Ihre Mitarbeiter und Vorteile für Ihr Unternehmen. Ein Unternehmen der Generali Deutschland Ihre Mitarbeiter sind Ihr wichtigstes Kapital verzinsen

Mehr

Betriebliche Altersversorgung (bav) das Konzept der GeFrA GmbH unter Berücksichtigung des Betriebsrentenstärkungsgesetz 2018

Betriebliche Altersversorgung (bav) das Konzept der GeFrA GmbH unter Berücksichtigung des Betriebsrentenstärkungsgesetz 2018 Betriebliche Altersversorgung (bav) das Konzept der GeFrA GmbH unter Berücksichtigung des Betriebsrentenstärkungsgesetz 2018 22.11.17 www.die GeFrAgmbh.de 1 Stichwort Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)

Mehr

Betriebsrentenstärkungsgesetz 2018 verabschiedet!

Betriebsrentenstärkungsgesetz 2018 verabschiedet! Juli 2017 Betriebsrentenstärkungsgesetz 2018 verabschiedet! Am 07.07.2017 hat der Bundesrat das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) verabschiedet und damit den Weg für eine Neuausrichtung der betrieblichen

Mehr

Betriebsrentenstärkungsgesetz Ihre Fragen, unsere Antworten (Stand 11/2017)

Betriebsrentenstärkungsgesetz Ihre Fragen, unsere Antworten (Stand 11/2017) BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG Betriebsrentenstärkungsgesetz Ihre Fragen, unsere Antworten (Stand 11/2017) Der neue Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung Geringverdienerförderung 1. Wer bekommt

Mehr

Service für Unternehmer und Personalverantwortliche Wenn man einen Partner hat, der alles verständlich erklärt.

Service für Unternehmer und Personalverantwortliche Wenn man einen Partner hat, der alles verständlich erklärt. Wenn man einen Partner hat, der alles verständlich erklärt. Mit dem neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG), das zum 1.1.2018 in Kraft tritt, möchte der Gesetzgeber die betriebliche Altersversorgung

Mehr

NÜRNBERGER Minijob-DirektRente Konzept zum Mindestlohn 2017

NÜRNBERGER Minijob-DirektRente Konzept zum Mindestlohn 2017 Konzept zum Mindestlohn 2017 Was bedeutet der gesetzliche Mindestlohn für mich? Minijob Bisher: Seit 01.01.2017: Löhne oft unter dem Mindestlohn Mindestlohn 8,84 EUR Arbeitszeit bis zur 450 EUR-Grenze

Mehr

Betriebliche Altersversorgung Unterstützungskasse. Wenn es auf die beste Lösung für das Unternehmen ankommt. HDI hilft.

Betriebliche Altersversorgung Unterstützungskasse. Wenn es auf die beste Lösung für das Unternehmen ankommt. HDI hilft. Betriebliche Altersversorgung Unterstützungskasse Wenn es auf die beste Lösung für das Unternehmen ankommt. HDI hilft. www.hdi.de/bav Arbeitgeber sollten ihre Mitarbeiter bei der Planung des Ruhestands

Mehr

Ein Unternehmen der R+V Versicherungsgruppe Nehmen Sie Ihre Zukunft in Ihre eigenen Hände

Ein Unternehmen der R+V Versicherungsgruppe Nehmen Sie Ihre Zukunft in Ihre eigenen Hände Ein Unternehmen der R+V Versicherungsgruppe Nehmen Sie Ihre Zukunft in Ihre eigenen Hände Gesellschafter-Geschäftsführer- Versorgung in der CVU Ihre Vorteile der Unterstützungskassen-Versorgung Nahezu

Mehr

Betriebliche Altersversorgung mit der Württembergischen.

Betriebliche Altersversorgung mit der Württembergischen. Betriebliche Altersversorgung mit der Württembergischen. Erfahren. Stark. Serviceorientiert. Kunden und Rating-Agenturen bewerten die Württembergische Lebensversicherung AG. Die betriebliche Altersversorgung

Mehr

Entgelt. 1 Dreizehntes Gehalt ist steuerpflichtiger sonstiger Bezug. 2 Berücksichtigung als Einmalzahlung

Entgelt. 1 Dreizehntes Gehalt ist steuerpflichtiger sonstiger Bezug. 2 Berücksichtigung als Einmalzahlung TK Lexikon Sozialversicherung Dreizehntes Gehalt Entgelt 1 Dreizehntes Gehalt ist steuerpflichtiger sonstiger Bezug HI726781 HI2765856 Ein 13. Monatsgehalt gehört zum (steuerpflichtigen) Arbeitslohn. Dies

Mehr

Vorgestellt von Hans-Dieter Stubben. Selbständigen e.v.

Vorgestellt von Hans-Dieter Stubben. Selbständigen e.v. Rückgedeckte U-Kasse durch Entgeltumwandlung Vorgestellt von Hans-Dieter Stubben BVW G bh P t d B d V W k d Wi t h ft d d BVW GmbH: Partner des Bundes-Versorgungs-Werk der Wirtschaft und der Selbständigen

Mehr

DLPQuarterly. Betriebsrentenstärkungsgesetz 3/2017. Dr. Lutz Gesellschaft für Pensionsmanagement mbh. In dieser Ausgabe

DLPQuarterly. Betriebsrentenstärkungsgesetz 3/2017. Dr. Lutz Gesellschaft für Pensionsmanagement mbh. In dieser Ausgabe DLPQuarterly 3/2017 Dr. Lutz Gesellschaft für Pensionsmanagement mbh Betriebsrentenstärkungsgesetz Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ist beschlossen, auch der Bundesrat hat als letzte Instanz am

Mehr

Entgelt LSt SV. Erholungsbeihilfen pflichtig pflichtig. Erholungsbeihilfen, Pauschalierung mit 25 % bis 156 EUR / 104 EUR / 52 EUR pflichtig frei

Entgelt LSt SV. Erholungsbeihilfen pflichtig pflichtig. Erholungsbeihilfen, Pauschalierung mit 25 % bis 156 EUR / 104 EUR / 52 EUR pflichtig frei TK Lexikon Sozialversicherung Erholungsbeihilfen Erholungsbeihilfen HI2721049 Zusammenfassung LI1925291 Begriff Erholungsbeihilfen sind Leistungen des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer und seiner Familie

Mehr

Christian Sawade BCA Kompetenzcenter Altersvorsorge

Christian Sawade BCA Kompetenzcenter Altersvorsorge Christian Sawade BCA Kompetenzcenter Altersvorsorge Einführung bav Grundlagen der bav Durchführungsweg: Schwerpunkt Direktversicherung bav-historie Was ist eigentlich eine bav? Formen der Finanzierung

Mehr

Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge drubig-photo, Fotolia #23100239 Betriebliche Altersvorsorge Informationen für Arbeitnehmer zur Direktversicherung AKK Assekuranzkontor Köln GmbH Beratung durch: akk Assekuranzkontor Köln GmbH Otto-Hahn-Str.

Mehr

Ihre Zusatzversorgungskasse informiert!

Ihre Zusatzversorgungskasse informiert! Ihre Zusatzversorgungskasse informiert! Fragen und Antworten zur ZVK PlusPunktRente als Entgeltumwandlung bei der Zusatzversorgungskasse (ZVK) der Stadt Köln - 2018 I. Allgemeines zur Entgeltumwandlung...

Mehr

Steuerliche Behandlung von Versicherungen Personenversicherungen

Steuerliche Behandlung von Versicherungen Personenversicherungen Steuerliche Behandlung von Versicherungen Personenversicherungen Versicherungsart Beitragszahlung Leistung Berufsunfähigkeitsversicherung 1. Schicht (Rürup-Rente) Aufwendungen zur Altersvorsorge nach 10

Mehr

Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung

Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung Zwischen dem Verband der Säge- und Holzindustrie Baden-Württemberg e.v. Stuttgart einerseits und der IG Metall, Bezirk Baden-Württemberg, Bezirksleitung Baden-Württemberg

Mehr

LVM-Unterstützungskasse. Betriebliche Altersversorgung auf sicherem Kurs

LVM-Unterstützungskasse. Betriebliche Altersversorgung auf sicherem Kurs LVM-Unterstützungskasse Betriebliche Altersversorgung auf sicherem Kurs Als Spezialist für betriebliche Altersversorgung bietet die LVM bedarfsgerechte Lösungen auch in Ihrem Unternehmen. Auf die richtige

Mehr

BUNDESVERBAND DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN KRANKENKASSEN, KASSEL VERBAND DER ANGESTELLTEN-KRANKENKASSEN E.V., SIEGBURG

BUNDESVERBAND DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN KRANKENKASSEN, KASSEL VERBAND DER ANGESTELLTEN-KRANKENKASSEN E.V., SIEGBURG AOK-BUNDESVERBAND, BONN BUNDESVERBAND DER BETRIEBSKRANKENKASSEN, ESSEN IKK-BUNDESVERBAND, BERGISCH GLADBACH SEE-KRANKENKASSE, HAMBURG BUNDESVERBAND DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN KRANKENKASSEN, KASSEL KNAPPSCHAFT,

Mehr

Betriebliche Altersversorgung

Betriebliche Altersversorgung Konzept Direktversicherung 1 Übersicht Betriebliche Altersversorgung Jörg Wiechers, FH-Koblenz 05.07.2004 Arbeitgeber Arbeitsverhältnis Arbeitnehmer Beiträge Leistungen Versicherung 2 Vertragsgestaltung

Mehr

Änderungstarifvertrag Nr. 3. vom 20. März 2012

Änderungstarifvertrag Nr. 3. vom 20. März 2012 Änderungstarifvertrag Nr. 3 vom 20. März 2012 zum Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte im KAH (TV-Ärzte KAH) vom 22. November 2006 zuletzt geändert durch den Änderungstarifvertrag Nr. 2 vom 26. Januar

Mehr

Tarifvertrag über eine Zusatzrente im Baugewerbe (TV TZR)

Tarifvertrag über eine Zusatzrente im Baugewerbe (TV TZR) www.soka-bau.de Tarifvertrag über eine Zusatzrente im Baugewerbe (TV TZR) Tarifvertrag über eine Zusatzrente im Baugewerbe (TV TZR) vom 15. Mai 2001 in der Fassung vom 27. Februar 2002 und 31. März 2005

Mehr

Kurzbeschreibung zur Direktversicherung

Kurzbeschreibung zur Direktversicherung Kurzbeschreibung zur Direktversicherung Inhalt I. Arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung 1. Wie funktioniert eine arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung? 2. Auswirkungen beim Arbeitnehmer a) in der

Mehr

Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung. 1 Geltungsbereich

Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung. 1 Geltungsbereich METALL NRW, Verband der Metall - und Elektro-Industrie Nordrhein-Westfalen e.v., Verband der Bayerischen Metall- und Elektro-Industrie e.v., Verband der Sächsischen Metall- und Elektroindustrie e.v., Verband

Mehr

Steuerliche Behandlung von Versicherungen Personenversicherungen

Steuerliche Behandlung von Versicherungen Personenversicherungen Steuerliche Behandlung von Versicherungen Personenversicherungen Versicherungsart Beitragszahlung Leistung Berufsunfähigkeitsversicherung 1. Schicht (Rürup-Rente) Aufwendungen zur Altersvorsorge nach 10

Mehr

Ihre Vorteile aus der Direktversicherung

Ihre Vorteile aus der Direktversicherung Gesetzliche Rente bietet nur noch Grundversorgung In der gesetzlichen Rentenversicherung stehen immer weniger Beitragszahler immer mehr Rentnern gegenüber. Dies führt bereits heute sichtbar zu einem sinkenden

Mehr

Ihre Vorteile aus der Direktversicherung

Ihre Vorteile aus der Direktversicherung Gesetzliche Rente bietet nur noch Grundversorgung In der gesetzlichen Rentenversicherung stehen immer weniger Beitragszahler immer mehr Rentnern gegenüber. Dies führt bereits heute sichtbar zu einem sinkenden

Mehr

FAQ des Webinars "bav kompakt: Alles Wichtige für Arbeitgeber"

FAQ des Webinars bav kompakt: Alles Wichtige für Arbeitgeber FAQ des Webinars "bav kompakt: Alles Wichtige für Arbeitgeber" Wird bei einer Entgeltumwandlung unter Einbeziehung der vermögenswirksamen Leistungen der Arbeitgeberanteil der vermögenswirksamen Leistungen

Mehr

// Meldewesen im Abrechnungsverband II (AV II)

// Meldewesen im Abrechnungsverband II (AV II) // Meldewesen im Abrechnungsverband II (AV II) Hinweise zum Meldewesen nach DATÜV-ZVE ab 1. Januar 2018 Stand: Mai 2018 Ergänzend zu unserem Rundschreiben im Januar 2017 fassen wir in diesem Infoblatt

Mehr

// Meldewesen im Abrechnungsverband II (AV II)

// Meldewesen im Abrechnungsverband II (AV II) // Meldewesen im Abrechnungsverband II (AV II) Hinweise zum Meldewesen nach DATÜV-ZVE ab 1. Januar 2018 Stand: Oktober 2017 Ergänzend zu unserem Rundschreiben im Januar 2017 fassen wir in diesem Infoblatt

Mehr

Betriebliche Altersvorsorge (bav)

Betriebliche Altersvorsorge (bav) Betriebliche Altersvorsorge (bav) Düsseldorf, Januar 2004 Betriebliche Altersvorsorge 1 Betriebliche Altersvorsorge (bav) Die betriebliche Altersversorgung in Deutschland hat Tradition. Seit Mitte des

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis ^ 1 Grundlagen der Personalabrechnung 1.1 Gesetzliche und betriebliche Grundlagen Personalabrechnung 1.1.1 Gesetzliche Grundlagen 1.1.2 Betriebliche Grundlagen 1.1.3 Zusammenfassung

Mehr

Kommunaler Versorgungsverband Brandenburg

Kommunaler Versorgungsverband Brandenburg Kommunaler Versorgungsverband Brandenburg KVBbg Postfach 12 09 16771 Gransee An die Mitglieder des Kommunalen Versorgungsverbandes Brandenburg -Zusatzversorgungskasse- Gransee, im Dezember 2007 im Internet

Mehr

Pensionsplan aus Gehaltsumwandlung

Pensionsplan aus Gehaltsumwandlung Pensionsplan aus Gehaltsumwandlung Ende der Motivationsflaute Ein Unternehmen ist so gut wie seine Mitarbeiter. Erstklassige Arbeitskräfte zu gewinnen und zu halten ist bei der heutigen Konkurrenzsituation

Mehr

VERSORGUNG FÜR GESELLSCHAFTER-GESCHÄFTSFÜHRER

VERSORGUNG FÜR GESELLSCHAFTER-GESCHÄFTSFÜHRER VERSORGUNG FÜR GESELLSCHAFTER-GESCHÄFTSFÜHRER INHALT 4 5 6 7 10 Hoher Versorgungsbedarf Leistungsstarke Lösungen für Gesellschafter-Geschäftsführer Stufe 1: Die Direktversicherung als Grundversorgung Mit

Mehr

Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge drubig-photo, Fotolia #23100239 Betriebliche Altersvorsorge Informationen für Arbeitnehmer zur Direktversicherung Beratung durch: Erich Sohst Versicherungsmakler GmbH Lauterbachstr. 3 1.OG 21073 Hamburg

Mehr

Herzlich. Betriebsrentenstärkungsgesetz. Online-Seminar IKK classic Unternehmenspräsentation Max Mustermann

Herzlich. Betriebsrentenstärkungsgesetz. Online-Seminar IKK classic Unternehmenspräsentation Max Mustermann Herzlich IKK classic Unternehmenspräsentation 2010 Max Mustermann 01.01.2010 Betriebsrentenstärkungsgesetz Online-Seminar 10.10.2017 Seite 1 1 Mediaplan Herzlich Willkommen! Ihr Referent Uwe Frank Seite

Mehr

Betriebsrentenstärkungsgesetz. Steuerliche Förderung versicherungsförmiger Durchführungswege

Betriebsrentenstärkungsgesetz. Steuerliche Förderung versicherungsförmiger Durchführungswege Betriebsrentenstärkungsgesetz Steuerliche Förderung versicherungsförmiger Durchführungswege Gesetzgeberische Ziele und Maßnahmen. Steigerung des Verbreitungsgrads der bav Einführung eines Sozialpartnermodells

Mehr

Ihr Zeichen/Ihre Nachricht vom Unser Zeichen Datum Rundschreiben Nr. 4/2007

Ihr Zeichen/Ihre Nachricht vom Unser Zeichen Datum Rundschreiben Nr. 4/2007 ZV Kasse Betriebliche Altersversorgung Zusatzversorgungskasse Postfach 10 41 44 34041 Kassel Zusatzversorgungskasse der Gemeinden und Gemeindeverbände des Regierungsbezirks Kassel Kölnische Str. 42-42

Mehr

DIE DIREKTVERSICHERUNG IN DER LOHN- UND GEHALTSABRECHNUNG

DIE DIREKTVERSICHERUNG IN DER LOHN- UND GEHALTSABRECHNUNG DIE DIREKTVERSICHERUNG IN DER LOHN- UND GEHALTSABRECHNUNG ANWENDUNGSBEISPIELE UND HINWEISE INHALTSVERZEICHNIS 1. ALLGEMEINES... 2 1.1. EBV regelt die Entgeltbescheinigung... 2 1.2. Aufzeichnungs-, Mitteilungs-

Mehr

MUSTER. Versorgungsordnung über betriebliche Altersversorgung. der. (im Nachfolgenden Arbeitgeber genannt)

MUSTER. Versorgungsordnung über betriebliche Altersversorgung. der. (im Nachfolgenden Arbeitgeber genannt) Versorgungsordnung über betriebliche Altersversorgung der Firma ( ) (im Nachfolgenden Arbeitgeber genannt) Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden im Nachfolgenden geschlechtsneutral Arbeitnehmer genannt.

Mehr

Staatlicher Zuschuss zur bav bei Kleinverdienern ein Mittel zur Mitarbeiterbindung

Staatlicher Zuschuss zur bav bei Kleinverdienern ein Mittel zur Mitarbeiterbindung BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG Staatlicher Zuschuss zur bav bei Kleinverdienern ein Mittel zur Mitarbeiterbindung von Dipl.-Finw. Tobias Arndt, Wermelskirchen Ab 2018 wird mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz

Mehr

Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (LStDV 1990)

Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (LStDV 1990) Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (LStDV 1990) LStDV in der Fassung v. 10.10.1989 (BGBl. I 1989, 1848) 1 unter Berücksichtigung der Änderungen durch: Steueränderungsgesetz 1992 v. 25.2.1992 (BGBl. I 1992,

Mehr

HDI hilft. Wenn Vorsorge auch Chefsache ist. Informationen für Arbeitgeber zum Betriebsrentenstärkungsgesetz

HDI hilft. Wenn Vorsorge auch Chefsache ist. Informationen für Arbeitgeber zum Betriebsrentenstärkungsgesetz Informationen für Arbeitgeber zum Betriebsrentenstärkungsgesetz Betriebliche Altersversorgung Arbeitgeberinformation Wenn Vorsorge auch Chefsache ist. HDI hilft. www.hdi.de/brsg Dank des neuen Betriebsrentenstärkungsgesetzes

Mehr

Durchführungswege der bav

Durchführungswege der bav Durchführungswege der bav Düsseldorf, Januar 2004 Durchführungswege der bav 1 Durchführungswege Im Rahmen der bav bestehen nunmehr fünf verschiedene Gestaltungsformen, die als Durchführungswege bezeichnet

Mehr

So wirkt sich das Betriebsrentenstärkungsgesetz arbeitsrechtlich aus

So wirkt sich das Betriebsrentenstärkungsgesetz arbeitsrechtlich aus (BETRIEBLICHE) ALTERSVERSORGUNG So wirkt sich das Betriebsrentenstärkungsgesetz arbeitsrechtlich aus von Dr. Claudia Veh, SLPM Schweizer Leben PensionsManagement GmbH, Garching Das Betriebsrentenstärkungsgesetz

Mehr