Behinderte Eltern. Elternassistenz
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- Christel Baumgartner
- vor 7 Jahren
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1 Behinderte Eltern Elternassistenz Erfahrungen aus Beratung Elternassistenzdienst und zum Persönlichen Budget Inhalt Sexualität und Elternschaft sind Menschenrechte (S. 3) Situation von Eltern mit Behinderungen (S. 7) Unterschiedliche Hilfen verschiedene Begriffe (S. 9) Rechtsgrundlagen (S. 13) Elternassistenz (S. 22) o Umfrageergebnisse (S. 23) o Praxisbeispiele (S. 27) o Organisation als Sachleistung oder Persönliches Budget? (S. 37) o Erfahrungen aus dem Modellprojekt (S. 43) o Informationen/Unterstützung (S. 47) 2 1
2 Elternschaft = Menschenrecht Artikel 23 Achtung der Wohnung und der Familie (1) Die Vertragsstaaten treffen wirksame und geeignete Maßnahmen zur Beseitigung der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen auf der Grundlage der Gleichberechtigung mit anderen in allen Fragen, die Ehe, Familie, Elternschaft und Partnerschaften betreffen, um zu gewährleisten, dass a) das Recht aller Menschen mit Behinderungen im heiratsfähigen Alter, auf der Grundlage des freien und vollen Einverständnisses der künftigen Ehegatten eine Ehe zu schließen und eine Familie zu gründen, anerkannt wird; 3 b) das Recht von Menschen mit Behinderungen auf freie und verantwortungsbewusste Entscheidung über die Anzahl ihrer Kinder und die Geburtenabstände sowie auf Zugang zu altersgemäßer Information sowie Aufklärung über Fortpflanzung und Familienplanung anerkannt wird und ihnen die notwendigen Mittel zur Ausübung dieser Rechte zur Verfügung gestellt werden; c) Menschen mit Behinderungen, einschließlich Kindern, gleichberechtigt mit anderen ihre Fruchtbarkeit behalten. 4 2
3 (2) Die Vertragsstaaten gewährleisten die Rechte und Pflichten von Menschen mit Behinderungen in Fragen der Vormundschaft, Pflegschaft, Personen- und Vermögenssorge, Adoption von Kindern oder ähnlichen Rechtsinstituten, soweit das innerstaatliche Recht solche kennt; in allen Fällen ist das Wohl des Kindes ausschlaggebend. Die Vertragsstaaten unterstützen Menschen mit Behinderungen in angemessener Weise bei der Wahrnehmung ihrer elterlichen Verantwortung. 5 (4) Die Vertragsstaaten gewährleisten, dass ein Kind nicht gegen den Willen seiner Eltern von diesen getrennt wird, es sei denn, dass die zuständigen Behörden in einer gerichtlich nachprüfbaren Entscheidung nach den anzuwendenden Rechtsvorschriften und Verfahren bestimmen, dass diese Trennung zum Wohl des Kindes notwendig ist. In keinem Fall darf das Kind aufgrund einer Behinderung entweder des Kindes oder eines oder beider Elternteile von den Eltern getrennt werden. (5). 6 3
4 Situation von Eltern mit Behinderung bundesweit Familienalltag unter schwierigeren Voraussetzungen fühlen sich alleingelassen werden bei Anträgen hin und her geschickt Entscheidung gegen eigene Kinder aus Unsicherheit oder Angst vor Trennung keine klare Benennung in Rechtsgrundlagen Überforderung durch fehlende Hilfe Teilhabe aller Familienmitglieder eingeschränkt 7 Ausgangslage In Deutschland leben ca Eltern mit Behinderung mit Kindern unter 18 Jahre zusammen. (Hannover 5.600) Viele davon benötigen zur Ausübung ihrer Elternverantwortung nur zeitweise Assistenz, manchmal einige Jahre. Deutschland hat sich mit der UN-BRK verpflichtet, diesen Eltern mit angemessenen Vorkehrungen zu unterstützen. Seit Jahren wird von Eltern mit Behinderungen und Verbänden angemahnt, die bisherigen Regelungen zu verbessern und eine bedarfsgerechte Unterstützung zeitnah zu gewähren. Wir wollen Informationsmaterial erarbeiten, damit Eltern zukünftig schneller die Hilfen organisieren können. 8 4
5 Unterschiedliche Hilfen verschiedene Begriffe Eltern mit Körper- und Sinnesbehinderung brauchen Assistenz Elternassistenz Eltern mit Lernschwierigkeiten brauchen oftmals pädagogische Anleitung Begleitete Elternschaft Eltern mit psychischen Beeinträchtigungen brauchen Unterstützung in Akutsituationen Sozialpädagogischen Familienhilfe Alle drei Gruppen brauchen vorübergehend oder dauerhaft zusätzliche Haushaltshilfen 9 Gesetzliche Grundlagen? bisher keine gesetzliche Erwähnung der Unterstützung für Eltern mit Behinderungen bei der Versorgung eigener Kinder 2001 SGB IX - Berücksichtigung besonderer Bedürfnisse (Teilzeitangebote und Kinderbetreuung bei Reha) erster bekannt gewordener Widerspruchsbescheid Persönliches Budget bei Elternassistenz (NRW) 2009/10 - erste Urteile zu Elternassistenz (2009/10 VG Minden 6 K 1776/09) Eingliederungshilfe Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft S 2 KR 604/13 ER - einstweiliger Rechtsschutz, Kinderbetreuung bei Physiotherapie der Mutter grundsätzlich Eingliederungshilfe 10 5
6 DV 32/13 Seite 7 (Julia Zinsmeister) 11 Was ist Begleitete Elternschaft? Begleitete Elternschaft umfasst meist beides: behinderungsbedingte Hilfe für die Eltern und pädagogisch/erzieherische Unterstützung für die Eltern und das Kind Unterstützung bei Entwicklung von Alltagskompetenzen selten Übernahme der tägliche Routine (Haushalt, Einkauf) 12 6
7 in leichter Sprache: Begleitete Elternschaft ist eine Hilfe für Menschen mit Lernschwierigkeiten. Unterstützungs-Personen helfen bei wichtigen Fragen. Sie helfen den Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder. Zum Beispiel: Was darf ich meinem Kind erlauben und was nicht? Was muss ich mit dem Kinder-Garten besprechen? Wie kann ich gut mit Geld umgehen? 13 Was ist Elternassistenz? Elternassistenz unterstützt körper- und sinnesbehinderte Eltern, den Alltag mit Kind selbstbestimmt zu gestalten und für dessen Wohl zu sorgen. Die Eltern entscheiden selbst, wann, wo, wie und durch wen die Hilfen erfolgen. Erzieherische Belange bleiben in der Entscheidung der Eltern. Die benötigten Leistungen der Elternassistenz unterscheiden sich je nach Lebenslage, familiärer Situation und Art der Behinderung oder chronischen Erkrankung. 14 7
8 Was ist Elternassistenz? Elternassistenz ersetzt nicht Persönliche Assistenz des behinderten Elternteils, die in anderen Lebensbereichen erforderlich sein kann. Arbeitsfelder der Elternassistenz sind z. B.: Pflege und Versorgung des Kindes, Assistenz bei altersgerechter Entwicklung des Kindes, Haushalt, Begleitung außerhalb der Wohnung, Betreuung des Kindes während der Therapiezeiten des behinderten Elternteils. 15 Kostenträger Begleitete Elternschaft Jugendhilfe, wenn Hilfe zur Erziehung SGB VIII 19 und 27 ff.) nötig ist, bei Alleinerziehenden mit Kindern unter 6 Jahren, wenn Persönlichkeitsentwicklung es erfordert, Eingliederungshilfe (SGB XII 54 mit SGB IX 55) bei nicht alleinerziehenden Eltern ohne Hilfe zur Erziehung aber Problemen bei Alltagsbewältigung Elternassistenz Eingliederungshilfe, Hilfe zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben (SGB XII 54 mit SGB IX 55) Jugendhilfe, (SGB VIII) wenn Eltern nicht Eingliederungshilfe berechtigt sind bei Notsituation ( 20), erzieherischen Problemlagen oder Kindeswohlgefährdung ( 27 ff.) 2010 bbe e.v. Kerstin Blochberger 16 8
9 Zielgruppe Begleitete Elternschaft Eltern, die Verantwortung nicht allein übernehmen können bzw. Anleitung benötigen (auch bei erfolgten Trennungen, um Umgangsrecht ausüben zu können) meist Eltern mit Lernschwierigkeiten Elternassistenz Eltern die Verantwortung für Erziehung und Pflege der Kinder eigenverantwortlich übernehmen Eltern mit Körper- und Sinnesbehinderungen Unterstützungsbedarf Anleitung und Unterstützung bei Pflege, Ernährung und/oder Erziehung des Kindes Ausführen von Tätigkeiten, die aufgrund der Behinderung nicht ausgeführt werden können 17 Ausführende Personen Begleitete Elternschaft pädagogische Fachkräfte, die Eltern Anleitung und Unterstützung geben Elternassistenz Assistenten, die von Eltern ausgewählt, angeleitet und bezahlt werden Weisungsrecht gegenüber ausführenden Personen Ort der Hilfen Leitung der Hilfeeinrichtung die behinderten Eltern in Absprache mit den Eltern mit vertraglichen Regelungen über die Zuständigkeiten überall, wo es die Eltern für ihre Kinder benötigen (auch bei Spielplatz, im Urlaub oder bei anderen Unternehmungen) überall, wo es die Eltern für ihre Kinder benötigen (auch bei Spielplatz, im Urlaub oder bei anderen Unternehmungen) 18 9
10 Hilfen für Eltern mit psychischen Beeinträchtigungen kein eigener Begriff bisher Ersterkrankung oder bereits chronisch? Art der Beeinträchtigung (Sucht, Depression, Psychosen, Bipolar, Psk-Störung, PTBS) Einsichtsfähigkeit und Behandlungserfolg? Alter der Kinder und soziales Netzwerk? o sozialpädagogische Familienhilfe o therapeutisch-medizinische Behandlung o Gesprächsangebote für Eltern- Kind o Patenschaften 19 Rechtsgrundlagen (DV 32/13 S. 7) Elternteil benötigt Unterstützung für Pflege, Betreuung, Erziehung des Kindes für sich und Kind (z.b. Mobilitäts-, Haushaltshilfe, Ämtergänge) ausschließlich für sich Bedarf unabhängig von Behinderung (auch) behinderungsbedingter (Mehr-)Bedarf selbstbestimmte Hilfe bei Verrichtung oder rehabilitative/ sozialpsychiatrische/ therapeutische Förderung 9 Abs. 1 S. 3 SGB IX, 33 SGB I (familiengerechte Leistung) Bedarf an pädagogischen und erzieherischen Hilfen SGB V SGB VIII SGB VIII SGB IX SGB XI SGB XII SGB XII SGB V (Julia Zinsmeister) 20 10
11 Abgrenzung zu anderen SGB SGB V - Haushaltshilfe und Kinderbetreuung nur bei akuter Erkrankung, stat. oder ambulanter Reha und zeitlich begrenzt und nur für die, die vorher den Haushalt selbst erledigt haben o regelmäßige Physio- oder Ergotherapie bei dauerhaftem Behandlungsbedarf keine Reha laut einer einstweiligen Anordnung SGB VIII nur bei Problemen mit Erziehung oder Kindeswohlgefährdung nach BGB 1666 o Ausnahme 20 SGB VIII - Hilfe in Notsituationen und 35a bei jungen Eltern, die selbst psychisch erkrankt sind SGB IX noch keine eigenen Leistungsbereiche SGB XI berücksichtigt nur Unterstützungsbedarf des Antragstellers (ohne Familienangehörige) 21 Elternassistenz Was müssen die Eltern können? Elternassistenz bedeutet, dass die Assistenznehmer/innen folgenden Kompetenzen selbst wahrnehmen: Anleitungskompetenz Personalkompetenz Organisationskompetenz Raumkompetenz Finanzkompetenz Die Eltern mit Behinderung entscheiden, wann, wo, wie und durch wen die Hilfen erfolgen. Sie entscheiden selbst, besonders, wenn es um erzieherische Belange geht
12 Elternassistenz Situation 2015 Ergebnisse der Umfrage 2015 Zeitraum durchgeführt vom bbe e. V. über online-umfrage 50 Familien nahmen teil verteilt auf ganz Deutschland Schwerpunkt Niedersachsen und NRW Antragsdauer von 4 Wochen bis mehr als 12 Monate verheiratete Eltern stellen selten Anträge 23 Wie viele Eltern haben einen behinderungsbedingten Unterstützungsbedarf bei der Versorgung der Kinder? 12
13 Wie oft wurde der Antrag bewilligt? Von 50 Teilnehmern/innen haben nur 19 einen Antrag gestellt, davon wurden 15 bewilligt. 25 Wer unterstützt, wenn kein Antrag gestellt oder bewilligt wurde? 26 13
14 Praxisbeispiele Filme: Etwas andere Eltern - Corinna Münch 3 Kinder ZDF Menschen das Magazin 2014 Tilo Bösemann in Rund um die Uhr Junge Männer als Mädchen für alles - mdr 2015 Schau in meine Welt - Assol - 24-h- Assistenz - Mutter im Rollstuhl kika 2016 Frühe Verantwortung - Blinde und sehbehinderte Eltern 2 Kinder ZDF - Menschen das Magazin Beispiele aus der Praxis Beispiel A - Begleitung ab Schwangerschaft: Schlaganfall vor 4 Jahren, Halbseitenlähmung keine Pflegestufe, LU gesichert (GRV und Private RV) 6. Monat Antrag auf Elternassistenz und Haushaltshilfe für sich selbst Sachleistung, Regionale Bedarfsermittlung bestätigt Bedarf, städt. Behörde stellt Gutachten in Frage 3 Tage nach der Geburt liegt endlich der Bescheid vor für 6 Monate Jugendamt bewilligt Familienhebammen für 4 Monate 18 Wochenstunden Elternassistenz Nach Beginn: Antrag auf Berücksichtigung der Haushaltshilfe und Unterstützung bei Behördenangelegenheiten sowie Umstellung auf persönliches Budget will alle Leistungen aus einer Hand einkaufen 28 14
15 Beispiel A Antrag barrierefreies Kinderbett an GKV, Ablehnung, Widerspruch Ablehnung, Jugendamt findet Spendenmöglichkeit Antrag auf Kinderbetreuung bei Therapien an GKV, schnelle Ablehnung, Mutter soll sich an Jugendamt wenden ohne Weiterleitung Kostenträger fordert Mutter auf, Widerspruch und einstweiligen Rechtsschutz zu beantragen ohne durch Nutzung 14 selbst tätig zu werden Antrag auf Einstweilige Anordnung, Gericht entscheidet: GkV zahlt 6 Monate, weil keine Weiterleitung erfolgte, grundsätzlich aber auf Eingliederungshilfe trotz Antrag auf persönliches Budget hat Mutter mit 9 verschiedenen Mitarbeiter/innen vom Sozialamt zu tun, dazu kommen 3 der Behörde für Bedarfsermittlung, Grund Trägerübergreifendes PB (?) Eigenanteil von 400 Euro monatlich das sind Unterhaltsvorschuss und Elterngeld PB - Zielvereinbarung 5 Tage vor Ende des ersten bewilligten Zeitraumes: o 18 stunden Elternassistenz, 3 Stunden Haushaltshilfe, 1 Stunde Unterstützung bei Behördenangelegenheiten 29 Beispiel B - Zusammenarbeit Mutter, verheiratet, Vater arbeitet, 3 Kinder (12,9,2 Jahre) Vater hat immer 1 Jahr Elternzeit übernommen, danach hat Mutter alles allein geschafft 3. Kind, Probleme beim morgendlichen Fertigmachen und Bringen zur Kita, Mutter stellt Antrag auf Elternassistenz (PB) Budgetkonferenz nach 6 Wochen mit allen Beteiligten (Eltern, Sachbearbeiterin und Sozialpädagogin vom Kostenträger, bbe e. V. als Beraterin und möglicher Anbieter) nach Bedarfsermittlung werden durchschnittlich 2,5 Stunden morgens festgelegt, bei Kind krank oder Kitaschließung bis Vater von der Arbeit zurück ist, Eltern lassen sich auf Sachleistungen ein Beginn: nächster Tag! um Eingewöhnung in Kita zu sichern ca Stunden im Monat 30 15
16 Weitere Beispiele schwang. alleinerz. Rollstuhlnutzerin beantragt im 5. Monat 15 Stunden Elternassistenz plus 6 Stunden Haushaltshilfe für sich Budgetkonferenz 21 h/woche Elternassistenz Haushaltshilfe wird erst nach neuem Pflegeversicherungsantrag bearbeitet verheiratete Eltern, Vater WfbM, Mutter halbseitengelähmt und Diabetes, beantragen 18 h/woche EA nach Elternzeit des Vaters als PB Bedarfsermittlung EA in Abwesenheit des Vaters 29,25 Stunden in der Woche für 6 Monate bis Kita- Anspruch, dann neue Bedarfsermittlung Mutter alleinerziehend, ausgeprägte Sprachbehinderung, Kind 10 Jahre beantragt neben ABW Elternassistenz zur Unterstützung der Kommunikation mit der Schule und Behördenerledigung für das Kind Vorschlag: 1 h/woche alleinerz. Mutter in Köln: je 16 Std. Mo-Fr, 24 Std. Sa/So 110 Stunden in der Woche 31 Wie viel wurde bewilligt? Was kostet es? Wie viele Stunden pro Woche wurden beantragt? Wie viele Stunden pro Woche wurden bewilligt? Wenn nicht bewilligt, weiter ab Frage 13! Welcher Stundensatz (Kosten pro Stunde) wurde bewilligt? Kosten der EA pro Monat , , ,50 35 bis 42 Stunden 15 10,99 708, , ,99 60 Stunden pro Woche 60 16,5 4257, ,5 1509,30 47,5 47,5 19, , ,00 erstmal gar keine, dann 120 im Monat ,8 2624, , ,
17 Beispiel B Sicherung des Umgangsrechts behinderter Vater Vater ist nach Herzinfarkt und nachfolgenden Anfällen halbseitengelähmt lange Zugfahrten schafft er nicht Tochter (7) lebt mit Mutter 2,5 Stunden entfernt Vater und Tochter können sich nur sehen, wenn Mutter das Kind zum Vater bringt 2-3 mal im Jahr Lösungsvorschlag nach Bedarfsermittlung: o Elternassistenz holt Kind bei Mutter ab, bringt es zum Vater o unterstützt Vater innerhalb und außerhalb der Wohnung o 10 Nachtbereitschaft soll erprobt werden o Elternassistenz bringt Tochter wieder zur Mutter o Bedarf: 21 Stunden Elternassistenz, 10 Stunden Bereitschaft pro Besuchs-Wochenende alle 2 Wochen, Fahrtkosten und Eintrittsgelder für Elternassistenz Klärungsbedarf: Wochenend- und Nachtzuschläge sind in Vergütungsvereinbarung nicht eingerechnet 33 Beispiel C - Beratungsanfrage Kinderwunsch Rollstuhlfahrende Frau (24 Stunden Assistenz) mit Partner hat Kinderwunsch, Leben bisher nicht zusammen, da sie Angst haben, er müsse sonst neben der Arbeit noch Assistenz übernehmen. Er geht Vollzeit arbeiten, sie Teilzeit. Sie möchten Eltern werden und die Verantwortung übernehmen. Neben med. Fragen zur Schwangerschaft und Geburt. Ratsuchende hat das Gefühl, alle (Ärzte, Eltern, Beratungsstellen) raten ihr von einem Kind ab. Frage: Was ist, wenn ich den potentiellen Kindesvater heirate? Zur Assistenz muss er finanziell mit herangezogen werden. In manchen Kommunen wird versucht, ihn durch Kürzung der bisher bewilligten Stunden zur Assistenz zu verpflichten. Frage: Was ist, wenn wir unverheiratet bleiben, aber mit Kind zusammen wohnen? Frage: Kann der Kindesvater verpflichtet werden, die gesamte Elternzeit allein zu nehmen, und muss er dann meinen Assistenzbedarf noch mit abdecken? 34 17
18 Beispiele D und E gehörlose Eltern Beispiel D o Eltern beide gehörlos erstes Kind hörbehindert, zweites hörend o beim ersten Kind Dolmetscherkosten über Kind finanziert o für hörendes Kind in Kita und Schule lehnen alle ab Hilfen für hörendes Kind gehörloser Eltern sei nicht vorgesehen Beispiel E o Eltern beide gehörlos beide Kinder hörend o erstes Kind erhält nach deutlicher Sprachverzögerung Frühförderung, geht in Sprachheilschule o zweites Kind soll früher gefördert werden o Frühförderung abgelehnt Kind ist nicht entwicklungsverzögert o Elternassistenz beantragt und Bedarf bestätigt o Eltern haben Gespartes für nicht gesicherte Dolmetscher und Altersvorsorge nehmen keine Hilfe in Anspruch Sprachentwicklung des Kindes hängt von Bereitschaft des älteren Kindes ab 35 Beispiel F blinde Eltern blinde Mutter braucht Hausaufgabenhilfe in Grundschulzeit Mutter möchte mit dem Kind Zuhause Lesen üben Hort sichert schriftliche Hausaufgaben ab, Lesen üben aber nicht Blindengeld ist für andere Hilfen bereits aufgebraucht Amt sagt, Antrag auf Hausaufgabenhilfe bei Jugendamt stellen, da Hilfe für Kind Mutter sagt, mein Kind ist ja nicht entwicklungsgefährdet, ich brauche nur Unterstützung beim Üben mit dem Kind Wer leistet? Was ist mit 14? 36 18
19 Organisation der Elternassistenz Finanzierung: privat finanziert als Sozialleistung Mischfinanzierung Wo bekommt man die Assistenz her? über einen ambulanten Anbieter dort angestellt privat angestellt als Arbeitgeber mit SV-Pflicht Minijobber als haushaltsnahe Dienstleistung Au-pair Für den kleinen Bedarf Nachbarn, Freiwilligendienste, Gemeinden 37 Bedeutung des Persönliches Budgets bei Elternassistenz Eltern mit Behinderung haben oft komplexen Unterstützungsbedarf aus verschiedensten Leistungsträgern Eltern leben selbstbestimmt in eigener Wohnung müssen Hilfebedarf flexibel organisieren können Bedarf ändert sich aufgrund der Kindesentwicklung häufig Hilfen aus wenigen Hände erforderlich (Kindeswohl) Mit Persönlichen Budget können diese Bedingungen gut beantwortet werden: o trägerübergreifende Organisation leichter möglich o zeitlich flexibler Einsatz der Hilfepersonen möglich o auf Bedarfsveränderung kann schneller reagiert werden o Wunsch- und Wahlrecht ist leichter durchsetzbar 38 19
20 Auszahlungsart Sachleistung Persönliches Budget Antragsteller Elternteil mit Behinderung Elternteil mit Behinderung Rechtliche Grundlage SGB XII 53 und 54 SGB XII 53 und 54 Wer ermittelt den Sozialamt nach Eltern gemeinsam mit Bedarf? Aktenlage oder im Sozialamt in Wer verhandelt über die Umsetzung Hilfen? Wer bekommt das Geld? Können nicht genutzte Stunden in andere Monate übertragen werden? persönlichen Gespräch Sozialamt mit Anbieter/Dienst in deren Vereinbarung mit dem Amt Anbieter/Dienst, die es an Assistenzkräfte auszahlen vielleicht, je nach Vertrag mit dem Anbieter und derer Vereinbarung mit dem Sozialamt Budgetkonferenz Eltern gemeinsam mit Sozialamt in der Budgetkonferenz Eltern, die es an Assistenz oder Anbieter auszahlen ja, Eltern entscheiden, wann Elternassistenz nötig ist 39 Auszahlungsart Sachleistung Persönliches Budget Kann ich schwierig, manche Dienste grundsätzlich ja, das Elternassistenz mit lassen mit sich verhandeln in den Urlaub nehmen? sollte im Vertrag mit Assistenzkräften von Beginn an vereinbart sein Wer entscheidet, wer die Hilfe in der Familie leistet? Kann ich mich für andere Assistenzkräfte entscheiden? Anbieter/Dienst macht Eltern Vorschläge, mitunter stellt Anbieter auch nach Vorschlag der Eltern neue Personen ein für den Bewilligungszeitraum ist man erst mal festgelegt oder muss beim Sozialamt um anderen Anbieter bitten Eltern entscheiden, ob und wo sie Assistenz einkaufen oder ob sie diese selbst anstellen innerhalb der vereinbarten Zeit können Eltern selbst entscheiden, ob sie andere Assistenzpersonen wählen Was kostet das? je nach Kostensatz des Anbieters/Dienstes, der direkt mit dem Sozialamt abrechnet je nachdem, was in Budgetkonferenz gemeinsam vereinbart wurde 40 20
21 Auszahlungsart Sachleistung Persönliches Budget Können mehrere vielleicht, nur wenn der ja, im Assistenzleistung Anbieter für alle Trägerübergreifenden en kombiniert Leistungen Persönlichen Budget werden? Vereinbarungen mit dem können alle Leistungen jeweiligen Leistungsträger hat aller Reha-Träger in einem Budget ausgezahlt werden (Pflegesachleistungen sind nur bedingt Kann ich ins andere System wechseln? ja, mit extra Antrag auf Änderung der Auszahlungsform kombinierbar). ja, je nach Zielvereinbarung, spätestens beim nächsten Verlängerungsantrag 41 Unterschiede bei Umsetzung in manchen Kommunen: ein Budgetbeauftragter wickelt alles mit Antragsteller/in bzw. Budgetnehmer/in ab in anderen Kommunen: o auf Antrag erfolgt von Mitarbeiter/innen mehrfache Frage, warum die Hilfe als Budget beantragt wurde o die Budgetberater verteilen Bedarfsermittlung auf verschiedene Abteilungen im Sozialamt o diese kommunizieren alle mit Antragsteller/in o Bedarfsermittlung erfolgt über weiter Mitarbeiter/innen o Budgetberater lädt zur Budgetkonferenz o Zielvereinbarung erst nach Konferenz, Vertragsdauer oft nur 6-12 Monate o danach wieder verschiedene Mitarbeiter/innen für Abrechnung des Budgets, Rückmeldung nur auf Nachfrage 42 21
22 Erfahrungen mit Elternassistenz im bbe-modellprojekt Antragstellung dauert manchmal noch zu lange Leistungsvereinbarung hat zügig geklappt, nach 2 Jahren kostendeckend (Fortbildung und Supervision und Tarif für ungelernte Angelernte) Sachkenntnisse der Mitarbeiter/innen in Behörden sind unterschiedlich bei: o Haltung: Elternschaft als Menschenrecht o Unterschied Elternassistenz Begleitete Elternschaft o Sinn und Verfahren beim persönlichen Budget 43 Netzwerk Elternschaft und Behinderung in der Region Hannover Teilnehmerkreis: Eltern, Frauenbeauftragte einer Werkstatt, Anbieter (Elternassistenz und Begl. Elternschaft, Pflegedienste, SPFH), Beratungsstellen (profamilia) Region Team Sozialmedizin Zweck: o Vernetzung und Verbesserung der Strukturen o Austausch über Erfahrungen bei Beantragung und Durchführung der Unterstützung o Information der (werdenden) Eltern über: Wer bietet welche Hilfen? Wie gelange ich an die Hilfen? Ziel: Eltern sollen schneller bedarfsgerechte Hilfen bekommen, damit selbstbestimmte und verantwortliche Elternschaft behinderter Menschen möglich wird 44 22
23 Erfahrungen aus Hannover Netzwerk Elternschaft und Behinderung: o Eltern gemeinsam mit Anbietern und der Bedarfsermittlung läuft bereits, o Einbindung von Mitarbeitern der Kostenträger ist noch gering, wäre aber mittelfristig wünschenswert und langfristig zielführender Wunsch- und Wahlrecht wird häufig negiert oder durch Antragsverfahren ausgeschlossen (Grund: Festlegung auf Anbieter wird bei Antragstellung zwingend erwartet oder bei Begleiteter Elternschaft durch Kontrakt beim KSD) Nach drei Jahren wurden Antragsverfahren deutlich schneller entschieden, zum Teil mehr bewilligt als beantragt. 45 Offene Fragen, vor allem bei verschiedenen Leistungen nach SGB XII angebotene Stundensätze unter Tarif und sogar unter Mindestlohn (bei Haushaltshilfe) damit nur Minijob und nicht bei Nutzung klassischer Anbieter möglich Urlaubs- und Krankheitsvertretung, Lohnabrechnungs- und Budgetverwaltungskosten müssen kalkuliert werden Anrechnung von Kitabeiträgen bei Eigenleistungen zur Eingliederungshilfe Beratung der Budgetnehmer hinsichtlich Arbeitgeberpflichten 46 23
24 Information und Unterstützung bei Beantragung BAG Begleitete Elternschaft, bbe e. V. Licht und Schatten, Netz und Boden Familienhebammen und Netzwerke Frühe Hilfen Zentren selbstbestimmt Leben und Netzwerke behinderter Frauen Hotline zum Persönlichen Budget 47 bbe e. V. Der Bundesverband behinderter und chronisch kranker Eltern bbe e. V. wurde 1999 gegründet. gemeinnütziger und mildtätiger Verein ehrenamtliche Mitglieder sowie die sozialpädagogisch ausgebildete Mitarbeiterinnen beraten als Peer- Counselor/innen seit 1999 in Hannover tätig, Beratung, Selbsthilfegruppe, Fortbildungen Gremienarbeit: FA Inklusionsbeirat, Bundesforum Familie, LIGA Selbstvertretung, BGK-Allianz - Parallelbericht der Zivilgesellschaft, Mitwirkung als Experten in bundesweiten Studien seit 2013 mit Leistungsvereinbarung für Elternassistenz als Sachleistung und als Angebot für Nutzer/innen des Persönliches Budget 48 24
25 bbe e. V. - Ziele der Arbeit Situation behinderter Eltern verbessern Selbstbestimmte Elternschaft ermöglichen Vorurteile abbauen Öffentlichkeitsarbeit Tabu thematisieren Fachkräfte sensibilisieren Wissen über Personelle Hilfen (Assistenz) und Hilfsmittel dokumentieren, veröffentlichen Eltern sollen zeitnah bedarfsgerechte Hilfen erhalten 49 Angebote des bbe e. V. laufende Beratung Elternassistenzdienst in Hannover ( Familie) bundesweites Budgetbüro für Elternassistenz ab April 2016 Ratgeber für Assistenz und Hilfsmittel Jahrestagungen für Familien Fortbildungen für Beratende, Elternassistenzkräfte und Mitarbeiter*innen 50 25
26 Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation Die Ergebnisse des Modellprojektes wurden im in Projektbericht zusammengefasst und im Internet veröffentlicht. Ratgeber Elternassistenz wurde 2016 veröffentlicht (barrierefrei als Download eine Zusammenfassung auch in Leichter Sprache) 51 Name und Anschrift bbe e.v. Lerchenweg Löhne Ansprechpartner und Kontakt: Frau Kerstin Blochberger Büro Hannover: bbe e. V. Elternassistenz Hannover Beratung und Vermittlung Kerstin Blochberger Am Mittelfelde Hannover behinderte-eltern.de , Di-Do 9-14 Uhr 52 26
27 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit mit besten Dank an Phil Hubbe 53 27
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