1.1 Feuerwehrdienstvorschrift 7 (FwDV7) 1.2 vfdb Richtlinie Schreiben des Bayerischen Staatsministerium des Inneren vom

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1 1 Atemschutzkonzept der FF Maxhütte Winkerling Präambel: Einsätze unter Atemschutz stellen für die Feuerwehren eine besondere Herausforderung an Mensch und Material. Um die eingesetzten Personen vor den Gefahren zu schützen und um die Einsatzbereitschaft zu gewährleisten wurden Vorschriften und Richtlinien erlassen. Dieses Atemschutzkonzept dient der Umsetzung dieser Vorschriften und Richtlinien im Feuerwehrbetrieb der FF Maxhütte Winkerling. Inhaltsverzeichnis: 1. rechtliche Grundlagen 1.1 Feuerwehrdienstvorschrift 7 (FwDV7) 1.2 vfdb Richtlinie Schreiben des Bayerischen Staatsministerium des Inneren vom Umsetzung der Feuerwehrdienstvorschrift 7 (FwDV7) 2.1 FwDV7 1 Allgemeines und 2 Bedeutung des Atemschutzes 2.2 FwDV7 3 Anforderungen an den Atemschutzgeräteträger 2.3 FwDV7 4 Verantwortlichkeit und Aufgabenverteilung Generelles Aufgaben des Leiters des Atemschutzes Eigenverantwortung des Atemschutzgeräteträgers Folgen der Eigenverantwortung des Atemschutzgeräteträgers 2.4 FwDV7 5 Atemschutzgeräte 2.5 FwDV7 6 Aus und Fortbildung 2.6 FwDV7 7 Einsatzgrundsätze 2.7 FwDV7 8 Instandhaltung von Atemschutzgeräten 2.8 FwDV7 9 Dokumentation 3. Umsetzung der vfdb Richtlinie Generelles 3.2 vfdb Richtlinie Wartung von Vollmasken für Pressluftatmer 3.3 vfdb Richtlinie Pressluftatmer 3.4 monatliche Kurzprüfung der Pressluftatmer

2 2 1. rechtliche Grundlagen 1.1 Feuerwehrdienstvorschrift 7 (FwDV7) Von der Projektgruppe Feuerwehr Dienstvorschriften des Ausschusses für Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) wurde die Feuerwehr Dienstvorschrift 7 (FwDV 7) erstellt und vom Bundesland Bayern per Erlass für den Dienstgebrauch eingeführt. Dieses Atemschutzkonzept arbeitet mit der derzeitig gültigen Fassung der Ausgabe 2002 mit den Änderungen aus vfdb Richtlinie 0804 Diese Richtlinie wurde vom Technischen Wissenschaftlichen Beirat (TWB) dem vfdb Referat 8 Persönliche Schutzausrüstung erarbeitet und wurde den deutschen Feuerwehren als Handhabungsempfehlung zur Verfügung gestellt. Dieses Atemschutzkonzept arbeitet mit der derzeitig gültigen Fassung vom Oktober 2011 mit der Überarbeitung im Mai Schreiben des Bayerisches Staatsministerium des Innern vom Am erstellte der Ministerialrat Dipl. Ing. Dolle ein ergänzendes Schreiben zur FwDV7 mit dem Thema Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft von Pressluftatmern außerhalb einer Atemschutzwerkstatt. Mit diesem Schreiben wird konkretisiert, in welchen Fällen die Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft und die Freigabe von Pressluftatmern außerhalb einer Atemschutzwerkstatt erfolgen kann. 2. Umsetzung der Feuerwehrdienstvorschrift 7 (FwDV7) 2.1 FwDV7 1 Allgemeines und 2 Bedeutung des Atemschutzes Generelle Festlegungen die keiner speziellen Umsetzungsmaßnahmen bedürfen 2.2 FwDV7 3 Anforderungen an Atemschutzgeräteträger Die Anforderungen wurden jedem Atemschutzgeräteträger bei der Ausbildung erläutert. Das Wissen wird im Rahmen der jährlichen Unterweisung erneut in Erinnerung gerufen. 2.3 FwDV7 4 Verantwortlichkeit und Aufgabenverteilung Generelles In der FwDV7 wird unter Punkt 4 Verantwortlichkeit und Aufgabenverteilung der Träger der Feuerwehr (in unserem Fall die Gemeinde Maxhütte Haidhof) als Verantwortlicher für die Sicherheit bei der Verwendung von Atemschutzgeräten genannt. Im Rahmen der ordnungsgemäßen Durchführung des Atemschutzes, der Aus und Fortbildung, der Durchführung von regelmäßigen Einsatzübungen und der Überwachung der Fristen wird der Träger von dem Leiter der Feuerwehr (dem Kommandanten der FF Maxhütte Winkerling) unterstützt. Der Leiter der FF Maxhütte Winkerling hat diese Pflichten an den Leiter des Atemschutzes der FF Maxhütte Winkerling übertragen.

3 Aufgaben des Leiters des Atemschutzes Die Aufgaben des Leiters des Atemschutzes der FF Maxhütte Winkerling resultieren aus der FwDV7, der vfdb Richtlinie 0804 und diesem Atemschutzkonzept der FF Maxhütte Winkerling. Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden an dieser Stelle alle Aufgaben zentral aufgelistet. Der Leiter des Atemschutzes: führt zentral die persönlichen Atemschutznachweishefte führt zentral die Gerätenachweise sorgt für die fristgerechte Wartung aller Geräte im Bereich des Atemschutzes, dokumentiert diese, rüstet das Fahrzeug aus und sorgt damit für die technische Einsatzbereitschaft unser Wehr. führt eine monatliche Kurzprüfung an den Atemschutzgeräten durch und dokumentiert diese bietet in Verbindung mit den Kommandanten und den Zug und Gruppenführern Einsatzübungen nach der FwDV7 an und dokumentiert die Teilnahme der Atemschutzgeräteträger bietet Übungsmöglichkeiten in Atemschutzstrecken nach der FwDV7 an und dokumentiert die Teilnahme der Atemschutzgeräteträger bietet mehrmals die jährlichen Atemschutzunterweisungen nach der FwDV7 an und dokumentiert die Teilnahme der Atemschutzgeräteträger überprüft die Gültigkeit der G26.3 Nachweise der Atemschutzgeräteträger und weist diese auf notwendige Folgeuntersuchungen hin Führt die Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft von Atemschutzgeräten außerhalb einer Atemschutzwerkstatt durch, dokumentiert diese und führt eine Einsatzkurzprüfung durch Eigenverantwortung des Atemschutzgeräteträgers Zitat aus der FwDV7 / Punkt 4 Verantwortlichkeit und Aufgabenverteilung: Jeder Atemschutzgeräteträger muss neben der organisatorischen Verantwortung des Leiters der Feuerwehr aus eigenem Interesse heraus dafür Sorge tragen, dass die regelmäßige Nachuntersuchung innerhalb der vom Arzt festgelegten Frist durchgeführt wird. Fühlt sich die Einsatzkraft zum Tragen von Atemschutz nicht in der Lage, muss sie dies der zuständigen Führungskraft mitteilen. Zitat aus der FwDV7 / Punkt 7.1 Allgemeine Einsatzgrundsätze: Jeder Atemschutzgeräteträger ist für seine Sicherheit eigenverantwortlich. Die Projektgruppe Feuerwehr Dienstvorschriften des AFKzV schreibt in ihren Erläuterungen zur Feuerwehr Dienstvorschrift 7 Atemschutz : Im Abschnitt Verantwortlichkeit und Aufgabenverteilung wird deutlich auf die Eigenverantwortung des Atemschutzgeräteträgers hingewiesen; dies ist eine grundlegende Überlegung der FwDV 7. Bei den Feuerwehrangehörigen soll das Bewusstsein für die korrekte Durchführung und Beachtung aller sicherheitsrelevanten Maßnahmen und Kontrollen ausgebildet werden. Es soll aber vor allem auch vermeiden, dass durch Einführung der Atemschutzüberwachung bei den Atemschutzgeräteträgern das falsche Bewusstsein entsteht: "Ich werde von außen total überwacht und muss mich um meine eigene Sicherheit nun nicht mehr kümmern".

4 Folgen der Eigenverantwortung des Atemschutzgeräteträgers Der Leiter der Feuerwehr und der Leiter des Atemschutzes stellen die technische Einsatzbereitschaft (Verfügbarkeit der notwendigen Einsatzmittel, gewartet nach den Herstellerangaben und geprüft nach den erforderlichen Fristen) im Bereich Atemschutz sicher und bieten alle notwendigen Aus und Weiterbildungsinhalte (Übungen/Atemschutzstrecke/ Atemschutzunterweisung) nach der FwDV7 in der Wehr in ausreichender Anzahl an. Es liegt im Verantwortungsbereich des Atemschutzgeräteträgers diese Angebote zu nutzen um einsatzfähig zu sein. Jeder Atemschutzgeräteträger, der nicht einsatzfähig ist, weist den zuständigen Gruppenführer/Einsatzleiter bei der Übung und im Einsatzfall auf diese Tatsache hin. Der Leiter der Feuerwehr und der Leiter des Atemschutzes haben bei der Überwachung der Einsatzfähigkeit der Atemschutzgeräteträger lediglich eine Kontrollfunktion. Die Verantwortung für die persönliche Einsatzfähigkeit liegt beim Atemschutzgeräteträger! 2.4 FwDV7 5 Atemschutzgeräte Die FF Maxhütte Winkerling nutzt ausschließlich Isoliergeräte mit Vollmasken als Atemanschluss mit separatem Luftversorgungssystem. Auf Forderung des Atemschutzgeräteträgers wird diesem bei Bedarf eine Maskenbrille sowie ein personenbezogener Atemanschluss zur Verfügung gestellt. 2.5 FwDV7 6 Aus und Fortbildung Ausbildung: Die Mitglieder der FF Maxhütte Winkerling absolvieren den Lehrgang Atemschutzgeräteträger als Standortlehrgang oder bei der Staatlichen Feuerwehrschule in Regensburg. Deshalb werden bezüglich der Ausbildung keine Maßnahmen bei der FF Maxhütte Winkerling eingeleitet. Fortbildung: Die in Tabelle 2 unter Punkt 6 Aus und Fortbildung der FwDV7 geforderten Ausbildungsinhalte werden im Rahmen der jährlichen Einsatzübungen und der jährlichen Belastungsübungen trainiert. Dabei nutzt die FF Maxhütte Winkerling die im Anhang 4 der FwDV7 genannte und beschriebene Ausbildungsordnung. Die Belastungsübung erfolgt während des Trainings in einer Atemschutzübungsanlage. Die geforderte Einsatzübung wird im Rahmen von Standortübungen bei der FF Maxhütte Winkerling trainiert und mehrmals jährlich angeboten. Die geforderte theoretische Unterweisung über den Atemschutz wird ebenfalls am Standort der FF Maxhütte Winkerling in regelmäßigen Abständen mehrmals jährlich angeboten. 2.6 FwDV7 7 Einsatzgrundsätze Die Einhaltung der Einsatzgrundsätze wird im Einsatz bzw. bei der Übung vom zuständigen Gruppenführer überwacht. In der jährlichen Atemschutzunterweisung werden diese den Atemschutzgeräteträgern, nach dem diese in der Ausbildung gelehrt wurden, erneut erläutert und somit wieder in Erinnerung gerufen. Die unter Punkt 7.4 geforderte Atemschutzüberwachung wird bei der FF Maxhütte Winkerling generell bei jeder Übung und bei jedem Einsatz durchgeführt. Dafür stehen ein Schreibbrett mit Uhr, ein Stift und ein Formblatt im Fahrzeug zur Verfügung. Dieses Formblatt fragt alle nach der FwDV7 unter Punkt 7.4 und Punkt 9 zur Dokumentation vorgeschriebenen Informationen ab. Diese Daten sind die Grundlage für die in der FwDV7 geforderten Atemschutznachweise der Einsatzkräfte und Gerätenachweise (siehe Punkt 2.8) und dokumentieren den Atemschutzeinsatz bzw. die Übung. Das Formblatt wird nach dem Einsatz bzw. nach der Übung archiviert. Das Thema Atemschutzüberwachung ist Bestandteil der jährlichen Atemschutzunterweisung. In deren Rahmen wird die Notwendigkeit sowie die Systematik des Erfassungsblattes erläutert. Unter Punkt 7.5 empfiehlt die FwDV7 Notsignalgeber. Diese werden generell bei der FF Maxhütte Winkerling eingesetzt. Unter Punkt 7.6 regelt die FwDV7 die Art und

5 5 Weise in welcher Notrufe abzusetzen sind. Dieses Thema wird ebenso in der jährlichen Atemschutzunterweisung abgehandelt. 2.7 FwDV7 8 Instandhaltung von Atemschutzgeräten Die Atemschutzgeräte der FF Maxhütte Winkerling gelten als einsatzbereit, wenn Sie im Fahrzeug verladen sind. Die im Fahrzeug verstauten Ersatz Pressluftflaschen gelten ebenfalls als einsatzbereit. Ersatz Pressluftflaschen im Lager des Gerätehauses werden mit Schildern gekennzeichnet wenn Sie vorschriftsmäßig gefüllt sind. Nicht gekennzeichnete Flaschen gelten als nicht einsatzbereit. Alle Atemanschlüsse (verladen im Fahrzeug oder lagernd im Gerätehaus) werden an der Verpackung mit dem Datum gekennzeichnet, an dem die Einsatzbereitschaft abläuft. Atemanschlüsse, an denen die Schutzverpackung entfernt wurde, gelten als nicht einsatzbereit. Im Gerätehaus lagernde Ersatz Lungenautomaten werden ebenfalls mit dem Datum beschriftet, an dem die Einsatzbereitschaft abläuft. Nicht beschriftete Lungenautomaten gelten als nicht einsatzbereit. Die FwDV7 schreibt unter Punkt 8 vor: Zum Instandhalten der Atemschutzgeräte einschließlich der Atemanschlüsse gehören das Reinigen, Desinfizieren und Wiederherstellen der Einsatzbereitschaft nach dem Gebrauch sowie die Prüfung durch einen Atemschutzgerätewart nach festgelegten Fristen mit Mess und Prüfgeräten. Diese Arbeiten sind entsprechend den Gebrauchsanleitungen der Hersteller durchzuführen. Atemschutzgeräte sind erst dann wieder einsatzbereit, nachdem sie geprüft und freigegeben sind. Für diese Tätigkeiten existiert ein Wartungsvertrag zwischen der Gemeinde Maxhütte Haidhof und dem Markt Schwarzenfeld. Nach diesem Vertrag kann die FF Maxhütte Winkerling alle Gerätschaften aus dem Bereich Atemschutz in der Atemschutzstelle in Schwarzenfeld abgeben und vorschriftsgemäß gereinigt, gewartet, geprüft und freigegeben wieder abholen. Die Atemschutzgeräte und die Pressluftflaschen werden wie gefordert nur in den vorgeschriebenen Halterungen in Fahrzeug verladen. Für den Transport der Pressluftflaschen nach Schwarzenfeld zur Prüfung und Füllung stehen 2 Transportboxen zur Verfügung. Diese werden während der Fahrt nach Schwarzenfeld im Kofferraum von Florian Maxhütte Winkerling 11/1 verstaut und verzurrt. Ein Transport im Privat PKW erfolgt nicht! 2.8 FwDV7 9 Dokumentation Der unter Punkt 9.1 geforderte Atemschutznachweis je Atemschutzgeräteträger wird vom Leiter des Atemschutzes zentral geführt. Der unter Punkt 9.2 geforderte Gerätenachweis wird wie folgt organisiert und ebenfalls zentral vom Leiter des Atemschutzes geführt: Jedes Atemschutzgerät (Body) ist zur Identifikation mit einer Gerätenummer beschriftet. (z.b. Body 5/I) Der zugehörige Lungenautomat ist mit der gleichen Gerätenummer (z.b. LA 5/I) beschriftet. Derzeit wird ein Body mit seinem zugehörigen Lungenautomaten als eine Geräteeinheit betrachtet. Ein Durchtauschen von Lungenautomaten und Bodys erfolgt zu keiner Zeit! Sollten künftig weitere Lungenautomaten angeschafft werden, so werden diese ebenso einem bestimmten Body zugeordnet. Hierbei erhöht sich am Lungenautomaten die römische Zählernummer der Beschriftung um den Wert 1. (z.b. LA 5/II) Die zur Verfügung stehenden Atemanschlüsse in Form von Vollmasken sowie die Pressluftflaschen sind ebenfalls beschriftet und somit eindeutig zu identifizieren. Der geforderte Gerätenachweis wird mit Hilfe eines Formularblatts geführt. Je Body wird ein Formularblatt angelegt. Das Formularblatt wird mit den generellen Informationen (Gerätenummer / Gerätestandort/ Herstellungsdatum) beschriftet. In dem Formularblatt wird jede Verwendung des

6 6 Bodys dokumentiert. Es wird dabei auch erfasst, welcher Lungenautomat, welcher Atemanschluss (Vollmaske) und welche Pressluftflasche bei der Verwendung zum Einsatz kam. Eventuell auftretende Auffälligkeiten sowie Störungen am Atemschutzgerät werden ebenfalls in dem Formularblatt dokumentiert. Die Instandhaltungsnachweise (Prüfnachweise) der Atemschutzstelle Schwarzenfeld werden diesen Gerätenachweis Formularblättern beigelegt. Die für die Dokumentation notwendigen Informationen können dem Protokoll der Atemschutzüberwachung entnommen werden. (siehe Punkt 2.6) 3. Umsetzung der vfdb Richtlinie Generelles Die vfdb Richtlinie 0804 regelt die Wartung von Atemschutzgeräten für die Feuerwehren. Die FF Maxhütte Winkerling nutzt ausschließlich Isoliergeräte mit Vollmasken als Atemanschluss mit separatem Luftversorgungssystem. Deshalb sind für die Wartung der Geräte unserer Wehr folgende Punkte der vfdb Richlinie 0804 relevant: Punkt 1.1 Vollmasken für Atemfilter und Pressluftatmer Punkt 3 Pressluftatmer 3.2 vfdb Richtlinie Wartung von Vollmasken für Pressluftatmer Die Wartung der Vollmasken erfolgt nach dem im Punkt 2.7 genannten Wartungsvertrag durch die Atemschutzstelle in Schwarzenfeld. Die Einhaltung der Wartungsfristen, dargestellt in der Tabelle 1.1 in der vfdb Richtlinie 0804, ist durch folgende Maßnahmen sichergestellt: Vor Gebrauch: Nach Gebrauch: Halbjährlich: Kontrolle durch den Geräteträger diese werden im Rahmen der jährlichen Unterweisung darauf hingewiesen, dass diese Kontrolle durchgeführt werden muss Der Leiter des Atemschutzes veranlasst die Wartung in der Atemschutzstelle in Schwarzenfeld Da die Vollmasken nicht luftdicht verpackt werden, unterliegen diese der halbjährlichen Frist für die Reinigung und Desinfektion, Sicht, Funktions und Dichtprüfung. Der Leiter des Atemschutzes überwacht die Einhaltung dieser Frist und veranlasst die fristgemäße Wartung in der Atemschutzstelle in Schwarzenfeld Zwei Jahre Die Vollmasken unterliegen keiner Zweijahresfrist, da wie unter Halbjährlich beschrieben die Geräte nicht luftdicht verpackt werden Vier und Sechs Jahre: Die Einhaltung dieser Fristen überwacht die Atemschutzstelle in Schwarzenfeld. Diese Arbeiten werden fristgerecht zusätzlich erledigt, wenn die Vollmasken zur halbjährlichen Wartung bzw. nach Gebrauch zur Atemschutzstelle Schwarzenfeld gebracht werden. Diese Tatsache wurde am um 15:10 Uhr telefonisch durch einen Beschäftigten der Atemschutzstelle Schwarzenfeld dem Leiter des Atemschutzes der FF Maxhütte Winkerling bestätigt.

7 7 Darstellung der Tabelle 1.1 der vfdb Richtlinie 0804: Quelle: vfdb Richtlinie vfdb Richtlinie Pressluftatmer Die Wartung der Pressluftatmer erfolgt nach dem im Punkt 2.7 genannten Wartungsvertrag durch die Atemschutzstelle in Schwarzenfeld. Die Einhaltung der Wartungsfristen, dargestellt in der Tabelle 3 in der vfdb Richtlinie 0804, ist durch folgende Maßnahmen sichergestellt: Vor Gebrauch: Nach Gebrauch: Kontrolle durch den Geräteträger diese werden im Rahmen der jährlichen Unterweisung darauf hingewiesen, dass diese Kontrolle durchgeführt werden muss Derzeit veranlasst der Leiter des Atemschutzes generell die Wartung in der Atemschutzstelle in Schwarzenfeld. Sollten künftig zusätzliche Lungenautomaten angeschafft werden, nutzt die FF Maxhütte Winkerling die Möglichkeit, die Einsatzbereitschaft der Pressluftatmer nach dem Schreiben von Ministerialrat Dipl. Ing. Dolle vom zum Thema Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft von Pressluftatmern außerhalb einer Atemschutzwerkstatt selbst herzustellen. Die in dem Schreiben geforderte Einhaltung der jeweiligen Halbjahresfrist von Lungenautomat und Pressluftatmer zur Wartung in einer Atemschutzwerkstatt wird vom Leiter des Amtemschutzes überwacht. Er veranlasst bei Bedarf die notwendigen Wartungen in der Atemschutzstelle in Schwarzenfeld. Die Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft der Pressluftatmer sowie die in dem Schreiben von Ministerialrat Dipl. Ing. Dolle geforderte Dokumentation

8 8 der Wiederherstellung und der durchgeführten Einsatzkurzprüfung erfolgt durch folgende Personen: Leiter des Atemschutzes Stellvertretender Leiter des Atemschutzes Kommandant Zweiter Kommandant Gerätewarte Halbjährlich: Der Leiter des Atemschutzes überwacht die Einhaltung dieser Frist und veranlasst die fristgemäße Wartung in der Atemschutzstelle in Schwarzenfeld Zwei, Vier, Sechs Jahre: Die Einhaltung dieser Fristen überwacht die Atemschutzstelle in Schwarzenfeld. Diese Arbeiten werden fristgerecht zusätzlich erledigt, wenn die Pressluftatmer und Lungenautomaten zur halbjährlichen Wartung bzw. nach Gebrauch zur Atemschutzstelle Schwarzenfeld gebracht werden. Diese Tatsache wurde am um 15:10 Uhr telefonisch durch einen Beschäftigten der Atemschutzstelle Schwarzenfeld dem Leiter des Atemschutzes der FF Maxhütte Winkerling bestätigt. Darstellung der Tabelle 3 der vfdb Richtlinie 0804: Quelle: vfdb Richtlinie 0804

9 9 3.4 monatliche Kurzprüfung der Pressluftatmer Zusätzlich zu den in der vfdb Richtlinie 0804 genannten Wartungs und Prüffristen führt der Leiter des Atemschutzes an allen Atemschutzgeräten der FF Maxhütte Winkerling eine monatliche Kurzprüfung durch und dokumentiert diese. Dadurch wird die technische Einsatzbereitschaft der Atemschutzgeräte weiter erhöht. Maxhütte Winkerling, Hirsch Werner Michael Sorgenfrei 1. Kommandant 1. Leiter Atemschutz

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