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1 Flüchtlingsarbeit im Landkreis Esslingen Flüchtlingsarbeit im Landkreis Esslingen im Landkreis 1

2 2 Flüchtlingsarbeit im Landkreis Esslingen

3 Vorwort Mit dieser Handreichung informieren wir über Grundsätzliches in der Flüchtlingsarbeit, die Strukturen und die Ansprechpartner im Landkreis Esslingen. Flüchtlinge und Asylbewerber die zu uns kommen gut unterzubringen, sie mit dem Notwendigen zu versorgen und sie zu begleiten, ist eine Herausforderung, die wir nur gemeinsam bewältigen können. Es bedarf der Anstrengung aller Haupt- und Ehrenamtlichen sowie der Unterstützung der Städte und Gemeinden, um dieser Aufgabe gerecht zu werden. Ich bin dankbar, dass es im Landkreis ein gutes Miteinander aller Akteure gibt und sich sehr viele Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich der Flüchtlinge annehmen. Wichtig ist es bei der großen Zahl von Menschen, die sich der Flüchtlingsarbeit widmen, schnell die richtigen Ansprechpartner zu finden und eng zusammenzuarbeiten. Zur Unterstützung des Ehrenamts hat der Landkreis einen Lenkungskreis für die vielen Flüchtlingsinitiativen vor Ort gebildet, um grundsätzliche Fragen des Zusammenwirkens abzustimmen. Weiter wurde als Ansprechpartner eine Kontaktstelle geschaffen. Die vorliegenden Informationen sind auch über die Homepage des Landkreises Esslingen abrufbar und werden ständig aktualisiert. Sie sind eingeladen, aktiv bei der Weiterentwicklung mitzuwirken und Ihre Vorschläge einzubringen. Heinz Eininger Landrat Flüchtlingsarbeit im Landkreis Esslingen 3

4 4 Flüchtlingsarbeit im Landkreis Esslingen

5 Inhalt 6 Gesetzliche Grundlagen 6 Aufnahme und Verteilung der Asylbewerber 7 Mindestanforderungen für die Unterbringung 8 Aufenthalt in den Gemeinschaftsunterkünften 9 Leistungen 10 Sprachförderung 10 Kindergartenbesuch 11 Schulbesuch 12 Grundsätzliches zur Unterbringung und Betreuung 13 Aufgaben der Unterkunftsverwaltung 14 Soziale Betreuung 17 Ehrenamt 17 Ehrenamtliche Arbeitskreise 18 Kontakte im Überblick Flüchtlingsarbeit im Landkreis Esslingen 5

6 Gesetzliche Grundlagen Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) Das Flüchtlingsaufnahmegesetz regelt die Erstaufnahme, die vorläufige Unterbringung, die Anschlussunterbringung, sowie die soziale Beratung und Betreuung von Flüchtlingen. Das Gesetz wurde zuletzt am geändert. Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Das Asylbewerberleistungsgesetz regelt die Leistungen für Asylbewerber. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom festgestellt, dass die Höhe der Geldleistungen nach dem AsylbLG unvereinbar ist mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Für die Zeit bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung durch den Gesetzgeber hat das BVerfG eine Übergangsregelung getroffen, nach der sich die Grundleistungen für Asylbewerber an den Leistungen der Grundsicherung orientieren. Die Änderungen im AsylbLG sollen ab in Kraft treten. Aufnahme und Verteilung der Asylbewerber Im Bundesgebiet eintreffende Asylbewerber werden nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Bundesländer verteilt. Dieser Verteilungsschlüssel errechnet sich zu zwei Dritteln aus dem Steueraufkommen und zu einem Drittel aus der Bevölkerungszahl der Länder. Auf Baden-Württemberg entfallen 12,97 % der Asylbewerber. Das Land Baden-Württemberg betreibt für die Aufnahme neu ankommender Flüchtlinge Erstaufnahmestellen in Karlsruhe und in Meßstetten. Im Frühjahr 2015 soll eine weitere Einrichtung in Ellwangen eröffnet werden. 6 Flüchtlingsarbeit im Landkreis Esslingen

7 Von den Landeserstaufnahmestellen werden die Flüchtlinge auf die Stadt- und Landkreise nach den Bevölkerungsanteilen verteilt. Der Landkreis Esslingen hat demnach 5,2 % Asylbewerber aufzunehmen. Der Landkreis Esslingen ist als untere Aufnahmebehörde nach dem FlüAG verpflichtet, die vom Land zugeteilten Personen aufzunehmen und in Gemeinschaftsunterkünften (GU) oder Wohnungen vorläufig unterzubringen. Die erforderlichen Unterkünfte werden vom Landkreis eingerichtet, verwaltet und betrieben. Das notwendige Personal wird vom Landkreis gestellt. Die Gemeinden und Städte sind nach dem FlüAG verpflichtet, bei der Beschaffung von geeigneten Grundstücken und Gebäuden für die vorläufige Unterbringung mitzuwirken. Mindestanforderungen an die Unterbringung von Flüchtlingen (FlüAG) Je Unterbringungsplatz soll ab dem eine durchschnittliche Wohnund Schlaffläche von mindestens 7 qm bereitgestellt werden. Bis dahin gelten 4,5 qm. Die GU sollen örtlich angebunden sein, damit die Bewohner am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Einrichtungen des Ortes sowie öffentliche Verkehrsmittel müssen erreichbar sein. Alleinstehende Personen müssen nach Geschlechtern getrennt untergebracht werden. Notruftelefone sind einzurichten, damit im Gefahrenfall eine unverzügliche Alarmierung der erforderlichen Stellen gewährleistet ist. Kochgelegenheiten bzw. Gemeinschaftsküchen sind einzurichten. Flüchtlingsarbeit im Landkreis Esslingen 7

8 Bei nicht abgeschlossenen Wohnbereichen sind gemeinschaftlich genutzte Wasch- und Duschräume sowie WCs, nach Geschlechtern getrennt, einzurichten. In Unterkünften ohne Wohnungscharakter sind Gemeinschaftsräume einzurichten. Für Kinder in Gemeinschaftsunterkünften sind Räume zum Spielen und Lernen einzurichten. Aufenthaltsdauer in GU und Anschlussunterbringung Asylbewerber sind verpflichtet, in einer GU zu wohnen. Diese Verpflichtung endet, wenn über den Asylantrag oder Folgeantrag unanfechtbar entschieden wurde, mit Erteilung eines Aufenthaltstitels, bei formaler Beendigung des Nutzungsverhältnisses sowie spätestens 24 Monate nach Aufnahme. Nach Ende der Verpflichtung dürfen sich die Personen Privatwohnraum suchen. Wenn keine Wohnung gefunden wird, werden sie den Städten und Gemeinden zugeteilt (Anschlussunterbringung). Die Zuteilung der Personen an die Städte und Gemeinden erfolgt nach einem Schlüssel, der sich aus dem Bevölkerungsanteil der Städte und Gemeinden im Landkreis errechnet. Grundlage sind die Statistikzahlen zum 30. Juni des Vorjahres. Die Städte und Gemeinden bringen die Personen in eigenen Liegenschaften, in Unterkünften, die gemeinsam mit dem Landkreis betrieben werden, oder in hierfür angemieteten Wohnräumen unter. Für die Anschlussunterbringung gibt es keine vorgeschriebenen Standards wie bei der vorläufigen Unterbringung durch den Landkreis. Zumutbar und angemessen ist die Unterbringung, wenn diese vergleichbar mit der Unterbringung von Obdachlosen ist. 8 Flüchtlingsarbeit im Landkreis Esslingen

9 Die Gemeinden wirken auf eine zügige, endgültige Unterbringung in Wohnungen hin, die vorrangig auf dem Gemeindegebiet erfolgen soll. Sobald eine Unterbringung außerhalb des Gemeindegebiets vorgesehen ist, muss die zuständige Ausländerbehörde beteiligt werden. Maßgebend ist hierbei der ausländerrechtliche Status der Person. Leistungen an Asylbewerber und Ausländer mit Duldung Je nach ausländerrechtlichem Status erhalten die Flüchtlinge Leistungen nach dem AsylbLG vom Landkreis oder nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB) vom Jobcenter. Sofern die Leistungsempfänger über ein eigenes Konto verfügen, erhalten sie die Leistungen nach dem AsylbLG direkt per Überweisung. Ansonsten werden Geldleistungen über die Gemeindekassen ausbezahlt. Eine erwachsene Person ohne Einkommen in einer Gemeinschaftsunterkunft erhält pro Monat 329 (Stand 2014), zuzüglich Krankenhilfe. Eine erwachsene Person ohne Einkommen in einer eigenen Wohnung erhält neben der ortsüblichen Miete und Krankenhilfe pro Monat 362 (Stand 2014) sowie einmalig bei Bedarf pauschalierte Leistungen für Einrichtungsgegenstände. Für weitere Personen der Bedarfsgemeinschaft (Kinder, Ehepartner) gelten gestaffelte Leistungssätze. Personen in Arbeitsverhältnissen erhalten gegebenenfalls aufstockende Leistungen im Rahmen des AsylbLG. Flüchtlingsarbeit im Landkreis Esslingen 9

10 Bei entsprechendem ausländerrechtlichem Status (Aufenthaltserlaubnis) besteht bei Bedürftigkeit der Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II bzw. XII. Bei Fragen zu Personen ohne Einkommen und zu Personen mit Einkommen wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Esslingen Untere Aufnahmebehörde/ Eingliederungsbehörde Pulverwiesen Esslingen am Neckar Telefon Telefax Sprachförderung für Asylbewerber Asylbewerber sollen die Möglichkeit erhalten, Grundkenntnisse der deutschen Sprache zu erwerben, um die Verständigung in ihrem neuen Umfeld zu erleichtern und ihre Integrationsfähigkeit zu fördern oder zu erhalten. Das Land stellt jeder Person, die seit 2014 von der unteren Aufnahmebehörde des Landkreises aufgenommen wurde, einmalig 91,36 zur Verfügung. Dieser Pauschalbetrag ist nicht ausreichend für die Finanzierung kommerzieller Sprachfördermaßnahmen. Es werden vielmehr die vielerorts bereits bestehenden oder aufzubauenden ehrenamtlichen Sprachförderangebote unterstützt. Kindergartenbesuch Kinder im Kindergartenalter können einen Kindergarten besuchen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die örtliche Stadt- oder Gemeindeverwaltung. 10 Flüchtlingsarbeit im Landkreis Esslingen

11 Schulbesuch Für minderjährige Asylbewerber besteht sowohl das Recht als auch die Pflicht zum Besuch einer Schule. Die Schulpflicht beginnt für minderjährige Asylbewerber 6 Monate nach dem Zuzug aus dem Ausland ( 72 Abs.1 Schulgesetz). Jedem Kind steht das Recht auf einen Schulbesuch und eine Ausbildung zu. Sofern ein Kind nicht die notwendigen Voraussetzungen mitbringt, um erfolgreich am Unterricht in regulären Klassen teilzunehmen, wird es in einer Vorbereitungsklasse an die Unterrichtsreife herangeführt. Für Schüler ab 16 Jahren sind die beruflichen Schulen des Landkreises Esslingen zuständig. Bei Fragen für Schülerinnen und Schüler unter 16 Jahren wenden Sie sich bitte an das Staatliches Schulamt Nürtingen GS-Förderklassen/Förderung von Migranten Margarete Günther Marktstraße Nürtingen Telefon Telefax Bei Fragen für über 16-jährige Schülerinnen und Schüler wenden Sie sich bitte an die Geschäftsführung der beruflichen Schulen im Landkreis Esslingen. Berufliche Schulen im Landkreis Esslingen Geschäftsführender Schulleiter Thomas Fischle Käthe-Kollwitz-Schule Steinbeisstraße Esslingen-Zell Telefon Flüchtlingsarbeit im Landkreis Esslingen 11

12 Grundsätzliches zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen und Asylbewerbern im Landkreis Esslingen In 39 Einrichtungen, die zwischen 4 und 280 Personen aufnehmen können, werden derzeit die Flüchtlinge untergebracht. In der Regel erfolgt eine Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften (GU). Die Verwaltung der GU erfolgt über drei zentrale Unterkunftsverwaltungen. Die Soziale Betreuung erfolgt über die Arbeiterwohlfahrt (AWO). Zusätzlich haben sich nahezu an allen Standorten ehrenamtliche Arbeitskreise (AK) gebildet. Die zentralen Unterkunftsverwaltungen befinden sich an folgenden Orten Rennstraße Esslingen a. N. Telefon Charlottenstraße Kirchheim u. T. Telefon Seestraße Filderstadt Telefon Die Unterkunftsverwaltungen sind Ansprechpartner für Hausbewohner Betreuungsverbände Polizei Behörden Nachbarn Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind tagsüber zu den üblichen Arbeitszeiten zu erreichen. 12 Flüchtlingsarbeit im Landkreis Esslingen

13 Die AWO-Geschäftsstelle für die Soziale Betreuung befindet sich in der Rennstraße Esslingen a. N. Aufgaben der Unterkunftsverwaltung Leitung und Organisation der Gemeinschaftsunterkünfte und Gewährleistung des allgemeinen Betriebs Empfang der Neuzugänge und Information Aufnahme, Verteilung und Unterbringung der zugewiesenen Asylbewerber Anlaufstelle bei allgemeinen Fragen Aufnahme des Antrags nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und Weiterleitung an die zentrale Leistungsstelle im Landratsamt Auszahlung von Barleistungen im Rahmen des AsylbLG Auszahlung sonstiger Leistungen wie Schulbedarf und Erstlingsausstattung für Neugeborene Beschaffung der Fahrkarten für die Anhörungstermine beim BAMF Ausstellung von Krankenscheinen und Versand an die Arztpraxen (Krankenhilfe im Rahmen des AsylbLG) regelmäßige Kontrollgänge, Einhaltung der Nutzungs-, Haus- und Brandschutzvorschriften Die Gemeinschaftsunterkünfte, die keine eigene Verwaltungsstelle haben, werden zu bestimmten Zeiten und bei Bedarf im Einzelfall von Mitarbeitern der Unterkunftsverwaltung aufgesucht. Flüchtlingsarbeit im Landkreis Esslingen 13

14 Sozialen Betreuung der Flüchtlinge Der Landkreis Esslingen hat während der vorläufigen Unterbringung die AWO mit der Betreuung der Flüchtlinge beauftragt. Durch eine qualifizierte Flüchtlingssozialarbeit soll es den untergebrachten Personen ermöglicht werden, ein menschenwürdiges, selbstverantwortliches Leben in Deutschland zu führen und ihre Integrationsfähigkeit zu erhalten. In den einzelnen Unterkünften bietet die AWO je nach Größe der Unterkunft Sprechstunden an, in denen die Flüchtlinge Unterstützung bei allen Anliegen und Problemen des täglichen Lebens bis zum Abschluss ihres Asylverfahrens bekommen können. Aufgaben der sozialen Betreuung Beratungsarbeit Durchführung der Sprechstunden Unterstützung bei allen Anliegen des täglichen Lebens Unterstützung der Eltern in Erziehungsaufgaben Unterstützung der Kinder bei Schul- oder Familienproblemen Zusammenarbeit mit Kindergärten, Schulen und anderen schulischen Kooperationsgruppen Unterstützung bei asyl- und arbeitsrechtlichen Fragen, Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten/innen, Ausländerbehörde, Regierungspräsidium Unterstützung im Kontakt mit Behörden (u. a. Landratsamt, Ausländeramt, Gemeindeämter, Jugendamt, Bewährungshilfe, Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten) Hilfeleistungen Lesen, Übersetzen und Erläutern von Briefen und Dokumenten Unterstützung bei der Abgabe/Verfassen der geforderten Rückmeldungen 14 Flüchtlingsarbeit im Landkreis Esslingen

15 Ausfüllen von Formularen Unterstützung bei finanziellen Problemen (Schuldenregulierung, Ratenzahlungen, etc.) Konfliktmanagement Entwicklung von Hilfsangeboten bei psychosozialen Problemen Kriseninterventionen sowie nachfolgend die Erarbeitung entsprechender Hilfemaßnahmen Begleitung und Betreuung von kranken und traumatisierten Flüchtlingen, Zusammenarbeit mit Ärztinnen und Ärzte, Therapeutinnen und Therapeuten sowie Psychiater/innen, mit Kliniken und anderen therapeutischen Einrichtungen wie Traumaambulanz, refugio (Beratung und Behandlung von Folterüberlebenden), PBV (Psychologische Beratungsstelle für politisch Verfolgte und Vertriebene), PIA (Psychiatrische Institutsambulanz) Hilfe/Vermittlung bei Konflikten innerhalb von Familien, Zimmer- oder Appartementgemeinschaften und/oder im Zusammenleben in der Unterkunft Freiwillige Rückkehr Beratung, Unterstützung, vorbereitende Organisation und Durchführung freiwilliger Rückkehr vorbereitende Zusammenarbeit mit der Internationalen Organisation für Migration (IOM), Ausländerbehörde und Botschaften Begleitung zum Flughafen in Einzelfällen Gremienarbeit Zusammenarbeit (Einzelbesprechungen, Runde Tische) mit Stadtverwaltung, anderen Einrichtungen in der Asylarbeit, örtliche Netzwerkarbeit Anleitung und Zusammenarbeit mit ehrenamtlich arbeitenden Gruppen und Einzelpersonen Flüchtlingsarbeit im Landkreis Esslingen 15

16 Öffentlichkeitsarbeit Vorträge über asylrechtliche Zusammenhänge und Fragen Vorstellung unserer sozialen Betreuungsarbeit Sprachkurse für Flüchtlinge Das Landratsamt hat der AWO die Organisation und Durchführung der Sprachkurse nach dem FlüAG übertragen. Dazu überweist das Landratsamt der AWO den in der Pauschale vorgesehenen Betrag von 91,36 für alle Neuzuweisungen ab dem mit der Namenliste einmal im Quartal. Die AWO verteilt diese Beträge an die jeweiligen AK, die Sprachkurse anbieten. Jeder AK verwendet dieses Geld nach eigenem Ermessen, jedoch ausschließlich für die Sprachförderung. Sofern ehrenamtliche Arbeitskreise keine Sprachkurse anbieten, setzt die AWO bei Bedarf entsprechende Lehrkräfte ein. 16 Flüchtlingsarbeit im Landkreis Esslingen

17 Ehrenamt in der Flüchtlingsarbeit Derzeit wird eine Konzeption zur Vorbereitung auf das Ehrenamt in der Flüchtlingsarbeit erstellt. Diese wird auf der Homepage des Landkreises Esslingen veröffentlicht werden. Aufgaben der ehrenamtlichen Arbeitskreise An nahezu allen Wohnheimstandorten haben sich ehrenamtliche Arbeitskreise gebildet. Schwerpunkte der Arbeit der Arbeitskreise sollen die lebenspraktische Unterstützung, die menschliche Begleitung sowie die Begegnung mit den Flüchtlingen sein. Häufig werden von den Ehrenamtlichen Sprachkurse angeboten. Für Flüchtlinge, die ab zugewiesen wurden, gewährt das Land eine Pauschale von 91,36 für die Sprachförderung. Diese Kurse werden von der AWO koordiniert und betreut. Vom Landkreis wurde ein Lenkungskreis eingerichtet, dem jeweils ein Sprecher der Arbeitskreise sowie Vertreter verschiedener Behörden (Landratsamt, Jobcenter) und die AWO angehören. Ansprechpartner der ehrenamtlichen Arbeitskreise ist die eingerichtete Kontaktstelle. Landratsamt Esslingen Kontaktstelle für ehrenamtliche Arbeitskreise Pulverwiesen Esslingen am Neckar Christian Sigler Telefon Telefax Flüchtlingsarbeit im Landkreis Esslingen 17

18 Kontakte im Überblick Landratsamt Esslingen Untere Aufnahmebehörde/ Eingliederungsbehörde Pulverwiesen Esslingen am Neckar Telefon Telefax Kontaktstelle für ehrenamtliche Arbeitskreise Landratsamt Esslingen Pulverwiesen Esslingen am Neckar Christian Sigler Telefon Telefax Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge/ Übergangswohnheim Kirchheim Charlottenstraße Kirchheim unter Teck Leitung Rosemarie Peltier Telefon Telefax zuständig für die Unterkünfte in Denkendorf, Dettingen u.t., Holzmaden, Kirchheim u.t., Köngen, Lenningen, Nürtingen, Owen, Weilheim a.d.t., Wernau (Neckar), Wolfschlugen 18 Flüchtlingsarbeit im Landkreis Esslingen

19 Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge Esslingen Rennstraße Esslingen am Neckar Leitung Selda Erker Telefon Telefax zuständig für die Unterkünfte in Altbach, Deizisau, Esslingen a.n. Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge Filderstadt Seestraße Filderstadt Leitung Bernhard Mayr Telefon Telefax zuständig für die Unterkünfte in Leinfelden-Echterdingen, Ostfildern, Filderstadt Arbeiterwohlfahrt Soziale Betreuung in den Gemeinschaftsunterkünften Sozialdienst für Flüchtlinge Leitung Julie Hoffmann Rennstraße Esslingen a.n. Telefon Hoffmann.Julie@awo-es.de Kreisgeschäftsführung Jutta Eisele Telefon Eisele.Jutta@awo-es.de Flüchtlingsarbeit im Landkreis Esslingen 19

20 Die Zuständigkeit des Sozialdienstes ist im Landkreis Esslingen ist in vier Bereiche aufgeteilt. Die jeweilige Bereichsleitung trägt die Verantwortung für Organisation, Inhalte, Regeln und Abläufe im Bereichsteam sowie für die Arbeit in den Unterkünften. Sie ist außerdem zuständig für die Personalsituation in ihrem Zuständigkeitsbereich einschließlich Neueinstellungen. Sie ist Ansprechpartnerin für die Anliegen der Ehrenamtlichen in ihrem Bereich. Bereich Esslingen zuständig für Esslingen a.n. und Altbach Bereichsleitung Sibille Hegele mobil Bereich Fildern zuständig für Leinfelden-Echterdingen, Ostfildern, Filderstadt Bereichsleitung Sonja Sambeth-Weber mobil Bereich Kirchheim zuständig für Dettingen, Kirchheim u.t., Lenningen, Owen, Weilheim a.d.t. Bereichsleitung Jutta Woditsch mobil Flüchtlingsarbeit im Landkreis Esslingen

21 Bereich Nürtingen zuständig für Bempflingen, Deizisau, Frickenhausen, Köngen, Neuhausen a.d.f., Nürtingen, Plochingen, Wendlingen a.n., Wernau (Neckar) Bereichsleitung Alexandra Mack mobil Agentur für Arbeit Esslingen Plochinger Straße Esslingen am Neckar für Arbeitnehmer Telefon für Arbeitgeber Telefon Staatliches Schulamt Nürtingen Marktstraße Nürtingen Margarete Günther GS-Förderklassen/Förderung von Migranten Telefon Telefax Berufliche Schulen im Landkreis Esslingen Geschäftsführender Schulleiter Thomas Fischle Käthe-Kollwitz-Schule Steinbeisstraße Esslingen-Zell Telefon Telefon info@kks-es.de Flüchtlingsarbeit im Landkreis Esslingen 21

22 Ausländerbehörden der Großen Kreisstädte Stadt Esslingen am Neckar Ausländerbehörde Beblingerstraße 3 und Esslingen am Neckar Telefon Stadt Filderstadt Ausländerwesen Amt für Sicherheit, Ordnung und Soziales Rosenstr Filderstadt-Bernhausen Telefon Stadt Kirchheim unter Teck Ausländerbehörde Marktstraße Kirchheim unter Teck Telefon Stadt Nürtingen Marktstraße Nürtingen Telefon Stadt Ostfildern Bürgerservice, Ausländerrecht Gerhard-Koch-Str Ostfildern Telefon Flüchtlingsarbeit im Landkreis Esslingen

23 Ausländerbehörde für das übrige Kreisgebiet Die Ausländerbehörde des Landkreises mit Sitz in Nürtingen ist zuständig für alle Kreisgemeinden und Städte mit Ausnahme der Großen Kreisstädte Esslingen am Neckar, Filderstadt, Kirchheim unter Teck, Leinfelden-Echterdingen, Nürtingen und Ostfildern. Das Ausländeramt betreut ausländische Mitbürger und berät diese in allen Fragen des Ausländerrechts. Besucheradresse Landratsamt Esslingen Ausländerbehörde Max Martin Europastr Nürtingen Telefon Telefax Postanschrift Landratsamt Esslingen Ausländerbehörde Pulverwiesen Esslingen am Neckar Flüchtlingsarbeit im Landkreis Esslingen 23

24 Weiterentwicklung der Handreichung Sie finden nicht das Gesuchte. Sie haben einen Verbesserungsvorschlag. Sprechen Sie uns an. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören. Landratsamt Esslingen Rudi Nehrke Pulverwiesen Esslingen am Neckar Telefon Telefax Kontakt Landratsamt Esslingen Kontaktstelle für ehrenamtliche Arbeitskreise Pulverwiesen Esslingen am Neckar Christian Sigler Telefon Telefax Landratsamt Esslingen Flüchtlingsarbeit im Landkreis Esslingen

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