MAP RE. Verkaufsprospekt

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1 MAP RE Verkaufsprospekt

2 2 Verkaufsprospekt gem. 268 Abs. 1 KAGB zum geschlossenen inländischen Publikums-AIF MAP Real Estate 1 Geschlossene Investment GmbH & Co. KG

3 MULTI ASSET PORTFOLIO REAL ESTATE 1 3 Inhalt 1. Wichtige Hinweise 4 2. Angaben zum Publikums-AIF (Fondsgesellschaft) 8 3. Angaben zur Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) Angaben zur Verwahrstelle Anleger Anlagegegenstände Verwaltung der Anlagegegenstände Risiken Anteile Kosten Ermittlung und Verwendung der Erträge Angaben der für die Anleger bedeutsamen Steuervorschriften Beratung und Auslagerung Berichte, Geschäftsjahr, Abschlussprüfer Regelungen zur Auflösung und Übertragung des Publikums-AIF Beteiligte Partner Fondsstruktur Besondere Informationen für Fernabsatzverträge und das Widerrufsrecht 88 Anlage I: Anlagebedingungen 92 Anlage II: Gesellschaftsvertrag 100 Anlage III: Treuhandvertrag 117

4 4 1. Wichtige Hinweise Nach den Vorgaben des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) sind in Deutschland bei einem öffentlichen Angebot von geschlossenen alternativen Investmentfonds interessierten Privatanlegern der Verkaufsprospekt einschließlich der Anlagebedingungen, des Gesellschaftsvertrages und des Treuhandvertrages sowie die wesentlichen Anlegerinformationen zugänglich zu machen. Der Verkaufsprospekt hat diejenigen Angaben zu enthalten, die erforderlich sind, damit sich der interessierte Anleger über die ihm angebotene Anlage und insbesondere über die damit verbundenen Risiken ein begründetes Urteil bilden kann. Die Steiner + Company GmbH & Co. KG, Hamburg (nachfolgend auch Steiner + Company oder Geschäftsbesorgerin genannt), ist die Geschäftsbesorgerin des vorliegenden geschlossenen alternativen Investmentfonds MAP Real Estate 1 Geschlossene Investment GmbH & Co. KG (nachfolgend auch AIF, Gesellschaft oder Fondsgesellschaft genannt). Der Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen, Gesellschaftsvertrag und Treuhandvertrag sowie die wesentlichen Anlegerinformationen in ihrer jeweils aktuellen Fassung können von dem an der Zeichnung von Anteilen an dem AIF interessierten Anleger kostenlos in deutscher Sprache telefonisch, per Post oder per über die nachstehenden Kontaktdaten bei der Geschäftsbesorgerin oder der Anbieterin angefordert werden und sind darüber hinaus während der Platzierungsphase des Zeichnungskapitals des AIF auch auf den Internetseiten sowie kostenlos in deutscher Sprache erhältlich. Der Vertrieb von Anteilen an dem AIF erfolgt durch die Steiner + Company GmbH & Co. KG, Fuhlentwiete 14, Hamburg, sowie durch weitere Untervermittler. Auskunft über den jeweiligen Vermittler eines Anteils erteilt dem betreffenden Anleger die Steiner + Company GmbH & Co. KG. Da die AIF-Verwaltungsgesellschaft lediglich bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registriert ist und noch keine Erlaubnis vorweisen kann, darf der Vertrieb der Anteile der Gesellschaft gem. 2 Abs. 2 KAGB i. V. m. 2 Abs. 2b und Abs. 3 Nr. 4 WphG nur über Untervertriebe bzw. Untervermittler erfolgen, die über eine Bank-Lizenz nach Kreditwesengesetz (KWG) verfügen. Die Geschäftsbesorgerin hat die SteinerCompany Invest GmbH, Hamburg, (nachfolgend auch externe Kapitalverwaltungsgesellschaft, externe KVG, AIF-Verwaltungsgesellschaft, AIF-KVG oder KVG genannt), als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft für den AIF bestellt. Die SteinerCompany Invest GmbH ist die Anbieterin des vorliegenden geschlossenen alternativen Investmentfonds MAP Real Estate 1 Geschlossene Investment GmbH & Co. KG. Die SteinerCompany Invest GmbH, Hamburg, hat den Fonds aufgelegt. Geschäftsbesorgerin Steiner + Company GmbH & Co. KG Fuhlentwiete Hamburg Tel: +49 (0) info@steiner-company.de Externe Kapitalverwaltungsgesellschaft SteinerCompany Invest GmbH Fuhlentwiete Hamburg Tel: +49 (0) info@sci-kvg.de

5 MULTI ASSET PORTFOLIO REAL ESTATE 1 5 Die Zeichnung von Anteilen an dem AIF erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dieses Verkaufsprospektes einschließlich Anlagebedingungen, Gesellschaftsvertrag und Treuhandvertrag sowie die wesentlichen Anlegerinformationen in der jeweils gültigen Fassung. Interessenten wird empfohlen, vor Unterzeichnung der Beitrittserklärung alle genannten Unterlagen aufmerksam zu lesen und sich gegebenenfalls von einem fachkundigen Dritten beraten zu lassen. An dem AIF dürfen sich nur natürliche oder juristische Personen beteiligen, für die die in 1 Absatz 19 Nummer 33 Buchstabe a) Doppelbuchstabe bb) bis ee) KAGB genannten Voraussetzungen erfüllt sind (für weitere Informationen hierzu siehe Seite 22 f.). Aufstellungsdatum dieses Verkaufsprospektes ist der 25. November Abweichende Auskünfte oder Erklärungen über den Inhalt dieses Verkaufsprospektes einschließlich Anlagebedingungen, Gesellschaftsvertrag und Treuhandvertrag und über den Inhalt der wesentlichen Anlegerinformationen hinaus dürfen nicht abgegeben werden. Jede Zeichnung von Anteilen an dem AIF auf Basis von Auskünften oder Erklärungen, die nicht in den vorgenannten Unterlagen enthalten sind, erfolgt ausschließlich auf Risiko des Anlegers. Dr. Sven Illya Steiner Gesellschafter Steiner Consulting GmbH Frank Waschwill Geschäftsführer SteinerCompany Invest GmbH Der Verkaufsprospekt wird ergänzt durch den jeweils letzten Jahresbericht der Fondsgesellschaft. Die Jahresberichte eines Geschäftsjahres werden jeweils bis zum 30. Juni des folgenden Geschäftsjahres veröffentlicht. Sie können telefonisch, per Post, oder per bei der externen KVG unter den vorgenannten Kontaktdaten angefordert werden. Daniel Tost Geschäftsführer SteinerCompany Invest GmbH Wichtiger Hinweis: Die im Verkaufsprospekt enthaltenen Bilder stellen nicht die Anlageobjekte des Alternativen Investmentfonds (nachfolgend auch AIF, Gesellschaft oder Fondsgesellschaft genannt) dar, sondern dienen der Veranschaulichung der Anlagestrategie, der Anlagepolitik und der Anlageziele der Fondsgesellschaft.

6 6 Angaben zur Geschäftsbesorgerin Das Emissionshaus Steiner + Company GmbH & Co. KG hat seinen Ursprung in der 2001 entstandenen HBC Capital Consult GmbH und wurde 2004 von Herrn Dr. Sven Illya Steiner zusammen mit der Reederei Carsten Rehder ins Leben gerufen. Heute setzt sich der Gesellschafterkreis aus Dr. Steiner (55,00%) und der Steiner Consulting GmbH (45,00%) zusammen. Alleiniger Geschäftsführer der Steiner + Company GmbH & Co. KG ist die Steiner Verwaltungsgesellschaft mbh, deren Anteile ebenfalls von Dr. Steiner (55,00%) und der Steiner Consulting GmbH (45,00%) gehalten werden. Die Steiner Verwaltungsgesellschaft mbh hat Herrn Dr. Sven Illya Steiner und Herrn Frank Mägdefessel zum Geschäftsführer berufen. Alleiniger Geschäftsführer der Steiner Consulting GmbH ist Herr Dr. Sven Illya Steiner. Der Diplom-Volkswirt Dr. Steiner konnte seine umfangreichen Erfahrungen bei der Emission von Unternehmensbeteiligungen gewinnbringend für die Anleger einsetzen. So konnte Steiner + Company erfolgreich als einer der ersten Fondsinitiatoren im deutschen Markt auf das Potential reiner Renditefonds im Bereich der Schiffahrt verweisen. Die für die Anleger durchweg positive Umsetzung in Form acht verschiedener Fondsangebote läßt sich der aktuellen Leistungsbilanz des Hauses Steiner + Company zum 31. Dezember 2013 entnehmen. Als Bankfachwirt, Certified Financial Planner und Master of Business and Administration hat Herr Mägdefessel sich in nahezu zwanzig Berufsjahren bei zwei deutschen Großbanken in den Bereichen Produktmanagement, Kreditcenter und Non-Performing-Loans in leitender Stellung weitreichende Spezialisierungen erworben. Diese Expertisen setzt er als Managing Partner des Hauses Steiner & Company seit Januar 2009 ebendort ein. Neben den engagierten langjährigen Mitarbeitern arbeitet Steiner + Company auch mit geeigneten, erfahrenen Partnern zusammen, um innovative und lukrative Produktideen zu realisieren. Ein ebenso großer Vorteil sind die Unabhängigkeit und die flachen Hierarchien innerhalb des Unternehmens. Diese ermöglichen es, maßgeschneiderte Konzeptionen flexibel an die aktuellen Marktgegebenheiten und besonderen Anforderungen der Projektpartner anzupassen eine erfolgreiche Strategie, die sich in der Performance der aufgelegten Fondsangebote widerspiegelt. Steiner + Company hat seine Produktpalette um die Multi Asset Fonds erweitern können, von denen heute sieben Angebote existieren; das vorliegende Angebot MAP RE 1 ist als Alternative Investment-KG das achte Produkt in dieser Reihe unter der Maßgabe des Kapitalanlagegesetzbuches. Im Marktsegment Eisenbahn wurde ein Fonds aufgelegt. Parallel zu den Fondsangeboten engagiert Steiner + Company sich zunehmend als Anbieter von Direktinvestments in den Bereichen Schienenverkehrsgüter und Grundstücksentwicklungen in Kanada. Bisher durchgeführte Kapitalanlagen Bis zum Stichtag 31. Dezember 2014 legte Steiner + Company insgesamt 21 Kapitalanlagen erfolgreich auf: Direktinvestments Eine Kapitalanlage für den Bereich Schienenverkehrsgüter, die ein diversifiziertes Portfolio in diesem Marktsegment erworben hat Eine Kapitalanlage für den Bereich Immobilien, die in Immobilienprojektentwicklung in Kanada, Nova Scotia investiert Geschlossene Fonds Sechs Retail-Schiffsbeteiligungen, die bereits gewinnbringend veräußert wurden Zwei Schiffsbeteiligungen im Private-Placement-Bereich, zu denen auf Wunsch der Kommanditisten in der Leistungsbilanz keine Geschäftsergebnisse zu finden sind Zwei Mixed-Assets-Dachfonds, die geschlossen sind und durch indirekte Investitionen je ein umfangreiches Sachwerte- Portfolio erworben haben Ein Eisenbahnfonds, der geschlossen ist und bereits erfolgreich in ein erstes Portfolio aus 55 Eisenbahnwaggons, zwei Loks und zwei Unimogs investiert hat Ein Solarfonds, der vorzeitig und ohne Verlust für die Anleger geschlossen wurde

7 MULTI ASSET PORTFOLIO REAL ESTATE 1 7 Zwei MAP-Portfoliofonds als Einmalanlagefonds, die geschlossen sind und je ein umfangreiches Sachwerte-Portfolio erworben haben Auszahlungen (Stichtag 31. Dezember 2013) für ihre Anleger generieren. Zu den zwei Direktinvestments und den zwei Private Placements werden keine Angaben getätigt. Zwei MAP-Portfoliofonds als Ratenansparfonds, die geschlossen sind und je ein anfängliches Sachwerte-Portfolio erworben haben und sich in der weiter laufenden Investitionsphase befinden Ein MAP-Portfoliofonds als Einmalanlagefonds und einer als Ratenansparfonds, die sich noch in der Platzierungsphase befinden und bereits diverse Sachwert-Investitionen getätigt haben Ein MAP-Portfoliofonds GREEN als Einmalanlagefonds, der sich noch in der Platzierungsphase befindet und ausschließlich in Regenerative Energien bzw. Nachhaltige Investments fokussiert. Auch dieser Fonds hat bereits diverse Sachwert- Investitionen getätigt Geschlossene Fonds in Zahlen Insgesamt konnte Steiner + Company mit den 17 aufgelegten Kapitalanlagen über die gesamte Laufzeit ca Euro Seit Auflage entwickelten sich die 17 Fonds in der Form, daß bei zehn der Fonds die Kapitalrückflüsse am 31. Dezember 2014 über den prospektierten Werten und bei fünf der Fonds die Kapitalrückflüsse am 31. Dezember 2014 unter den prospektierten Werten lagen. Ein Fonds verlief plangemäß, ein Fonds wurde ohne Verluste für die Anleger rückabgewickelt. Zu den zwei Direktinvestments und den zwei Private Placements werden keine Angaben getätigt. MAP-Reihe in Zahlen Die folgenden Angaben beschränken sich auf die Fonds der MAP-Reihe, da die MAP Real Estate 1 Geschlossene Investment GmbH & Co. KG zu diesen zu zählen ist. Seit Auflage entwickelten sich die sieben Fonds plangemäß. Per 30. Juli 2015 sind über diese Angebote ca Euro Kommanditkapital eingeworben worden. Investiert wurde zur Risikostreuung konzeptionsgemäß in über 100 unterschiedliche Zielinvestments. Die Fonds sind jeweilig vollinvestiert. Fonds EK-Volumen per 31. Dez Status Multi Asset Portfolio 1 Einmalanlage ca Euro geschlossen Multi Asset Portfolio 1 Ratenansparplan ca Euro geschlossen Multi Asset Portfolio 2 Einmalanlage ca Euro geschlossen Multi Asset Portfolio 2 Ratenansparplan ca Euro geschlossen Multi Asset Portfolio 3 Einmalanlage ca Euro in Platzierung (Schließung geplant zum ) Multi Asset Portfolio 3 Ratenansparplan ca Euro geschlossen Multi Asset Portfolio Green ca Euro in Platzierung (Schließung geplant zum )

8 8 2. Angaben zum Publikums- AIF (Fondsgesellschaft) Allgemeine Angaben Der Publikums-AIF MAP Real Estate 1 Geschlossene Investment GmbH & Co. KG (nachfolgend auch MAP Real Estate 1, MAP RE 1, AIF, Fondsgesellschaft oder Investmentvermögen genannt) ist eine geschlossene Publikumsinvestmentkommanditgesellschaft in der Form einer GmbH & Co. KG und unterliegt deutschem Recht. Die Firma wurde am 24. Juni 2015 ins Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA eingetragen. Der Sitz des AIF ist Hamburg. Die Geschäftsanschrift lautet Fuhlentwiete 14, Hamburg. Die Gesellschaft wurde auf befristete Zeit gegründet. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr. Ende des Geschäftsjahres ist der 31. Dezember. Zeitpunkt der Auflegung des Investmentvermögens: 25. November 2015 Die Laufzeit des Investmentvermögens ist befristet. Es ist geplant, die gemäß der Anlagebedingungen durch das Investmentvermögen erworbenen Vermögensgegenstände in einem Zeitraum von zehn Jahren wieder zu veräußern. Gegenstand des Unternehmens Gegenstand des AIF ist die Anlage und die Verwaltung des eigenen Vermögens nach einer festgelegten Anlagestrategie zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage in Immobilien im Sinne der 261 bis 272 KAGB und zum Nutzen der Anleger. Der AIF ist in der Form einer gewerblich geprägten Gesellschaft tätig. Der AIF betreibt den Aufbau und die Verwaltung eines Immobilienportfolios gemäß den Anlagebedingungen. Das breit diversifizierte Portfolio setzt sich aus nationalen und internationalen Investitionen zusammen Die Investitionen können mittelbar und unmittelbar getätigt bzw. gehalten werden Das Immobilienportfolio soll sich wie folgt zusammensetzen - mind. 65 Prozent Inland / max. 35 Prozent Ausland - mind. 65 Prozent Bestand / max. 35 Prozent Projektentwicklungen - mind. 65 Prozent Wohnen / max. 35 Prozent Gewerbe Die jeweiligen Investitionen sollen einen Verkehrswert von mindestens Euro haben Mitglieder der Geschäftsführung Vertretungsberechtigtes Geschäftsführungsorgan ist die Komplementärin: MAP Steiner Verwaltungsgesellschaft mbh, vertreten durch Herrn Dr. Illya Steiner und Herrn Daniel Tost, geschäftsansässig Fuhlentwiete 14, Hamburg Die Führung der Geschäfte erfolgt durch die Komplementärin MAP Steiner Verwaltungsgesellschaft mbh, Hamburg. Die Organvertreter der Gesellschaft sind bei der Ausübung der Geschäftsführung an die diesbezüglichen Regelungen des Gesellschaftsvertrages gebunden. Gründungskommanditistinnen Gründungskommanditistinnen sind Steiner + Company GmbH & Co. KG, vertreten durch die Steiner Verwaltungsgesellschaft mbh, diese wiederum vertreten durch Herrn Dr. Illya Steiner und Herrn Frank Mägdefessel, geschäftsansässig Fuhlentwiete 14, Hamburg S + C Treuhandgesellschaft mbh, vertreten durch Frau Katrin Tretow und Herrn Dr. Sven Illya Steiner, geschäftsansässig Fuhlentwiete 14, Hamburg Kapital des AIF Komplementärin der Gesellschaft ist die MAP Steiner Verwaltungsgesellschaft mbh mit Sitz in Fuhlentwiete 14, Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRB als persönlich haftende Gesell-

9 MULTI ASSET PORTFOLIO REAL ESTATE 1 9 schafterin. Sie leistet keine Kommanditeinlage in die Gesellschaft. Stimmrechte stehen ihr demgemäß nicht zu. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung wird das bisher gezeichnete Kommanditkapital der Gesellschaft von den nachfolgend genannten Kommanditisten gehalten: Steiner + Company GmbH & Co. KG mit Sitz in Fuhlentwiete 14, Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA als Gründungskommanditistin mit einer nicht eingezahlten Kommanditeinlage in Höhe von Euro. S + C Treuhandgesellschaft mbh mit Sitz in Fuhlentwiete 14, Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRB als Treuhänderin mit einer nicht eingezahlten Kommanditeinlage in Höhe von Euro. Das gezeichnete und nicht eingezahlte Kapital zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung beträgt Euro. Dabei handelt es sich ausschließlich um Kommanditkapital. Die Höhe der ausstehenden Einlagen beträgt Euro. Die S + C Treuhandgesellschaft mbh ist berechtigt ihre Kommanditeinlage im Interesse und für Rechnung von Treugebern in einem oder in mehreren Schritten um bis Euro auf bis zu Euro zu erhöhen. Der Vertrieb von Anteilen an dem AIF erfolgt durch die Steiner + Company GmbH & Co. KG, Fuhlentwiete 14, Hamburg, sowie durch weitere Untervermittler. Auskunft über den jeweiligen Vermittler eines Anteils erteilt dem betreffenden Anleger die Steiner + Company GmbH & Co. KG. Die Fondsgesellschaft wird gemäß 2 Abs. 5 KAGB von einer registrierten Kapitalverwaltungsgesellschaft verwaltet. Registrierte Kapitalverwaltungsgesellschaften müssen zum Teil viel geringeren Anforderungen genügen als erlaubte. Die Steiner- Company Invest GmbH verfügt noch über keine solche Erlaubnis und muß daher bestimmte Anforderungen des KAGB nicht einhalten. Die Anteile an der Fondsgesellschaft dürfen demgemäß nur von solchen Wertpapierdienstleistungsunternehmen vertrieben werden, die über eine gesonderte Erlaubnis der Ba- Fin verfügen und gesondert beaufsichtigt werden. Da die AIF-Verwaltungsgesellschaft lediglich bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registriert ist und noch keine Erlaubnis vorweisen kann, darf der Vertrieb der Anteile der Gesellschaft gem. 2 Abs. 2 KAGB i. V. m. 2 Abs. 2b und Abs. 3 Nr. 4 WphG nur über Untervertriebe bzw. Untervermittler erfolgen, die über eine Bank-Lizenz nach Kreditwesengesetz (KWG) verfügen. Eine Erhöhung des Kapitals auf bis zu Euro ist zulässig. Eine weitere Erhöhung danach auf Euro ist ebenfalls zulässig. Die Planzahlen der Mittelverwendung ändern sich in diesen Fällen entsprechend. Das geplante Kapital des AIF beträgt Euro. Der Gesellschaftsvertrag lässt eine schrittweise Erhöhung des Kapitals auf bzw Euro zu.

10 10 Zusammengefaßter Mittelherkunfts- und verwendungsplan Investitions- und Finanzierungsplan EURO in % des Gesamtvolumens inklusive Agio in % des Eigenkapitals inklusive Agio MITTELVERWENDUNG 1. Anschaffungskosten Investitionen ,83% 91,83% 2. Objektbezogene Kosten ,36% 2,36% 3. Fondsbezogene Kosten inklusive Agio ,40% 10,40% 4. Liquiditätsreserven ,41% 0,41% 5. Gesamtinvestitionsvolumen (inklusive Agio) SUMME ,00% 105,00% MITTELHERKUNFT 6. Zeichnungskapital der Anleger ,97% 99,97% 7. Einlagen der Gründungskommanditisten ,03% 0,03% 8. Agio ,00% 5,00% 9. Fremdkapital 0 0,00% 0,00% 10. Gesamtinvestitionsvolumen (inklusive Agio) SUMME ,00% 105,00% * Geringe Rundungsdifferenzen sind möglich

11 MULTI ASSET PORTFOLIO REAL ESTATE 1 11 Jahresabschluss / Lagebericht Der Jahresbericht und der Lagebericht für ein abgelaufenes Geschäftsjahr sind spätestens sechs Monate nach Ende des Geschäftsjahres gemäß den für die Gesellschaft geltenden gesetzlichen Vorgaben aufzustellen. Sie werden von der Gesellschafterversammlung festgestellt. Persönliche Sonderwerbungskosten können nur berücksichtigt werden, wenn sie durch den Gesellschafter (Anleger) bis zum 30. März des Folgejahres schriftlich mitgeteilt werden. Vermögens- und Ergebnisbeteiligung Anleger, die im Zeitraum 01. November bis 31. Dezember 2015 beigetreten sind und die ihre Einlage zuzüglich Ausgabeaufschlag vollständig in diesem Zeitraum eingezahlt haben, erhalten einen Vorabgewinn in Höhe von 4,00 Prozent p. r. t. auf ihre getätigte Einlage ohne Agio berechnet bis Jahresultimo. Anleger, die im Zeitraum 01. Januar 2016 bis 31. März 2016 beigetreten sind und die ihre Einlage zuzüglich Ausgabeaufschlag vollständig in diesem Zeitraum eingezahlt haben, erhalten zusätzlich zu den im Gesellschaftsvertrag unter 18 aufgeführten Regelungen zur Ergebnisverteilung einen Vorabgewinn in Höhe von 3,00 Prozent p. r. t. auf ihre getätigte Einlage ohne Agio berechnet bis Jahresultimo. Die Anleger sind am Ergebnis und am Vermögen des AIF im Verhältnis ihrer gezeichneten und eingezahlten Kommanditeinlagen zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahres beteiligt. Vor der Ergebnisverteilung erhält die persönlich haftende Gesellschafterin eine jährliche Vergütung für die Übernahme der unbeschränkten Haftung in Höhe von Euro inklusive Umsatzsteuer. Darüber hinaus erhält die Komplementärin ihre Aufwendungen für die Geschäftsführung ersetzt. Anleger, die im Zeitraum 01. April bis 31. August 2016 beigetreten sind und die ihre Einlage zuzüglich Ausgabeaufschlag vollständig in diesem Zeitraum eingezahlt haben, erhalten zusätzlich zu den im Gesellschaftsvertrag unter 18 aufgeführten Regelungen zur Ergebnisverteilung einen Vorabgewinn in Höhe von 2,00 Prozent p. r. t. auf ihre getätigte Einlage ohne Agio berechnet bis Jahresultimo. Gewinn und Verlust sowie die steuerlichen Ergebnisse werden ab dem Monat, der auf die Vollplatzierung des Zeichnungskapitals folgt, auf alle Kommanditisten / Treugeber im Verhältnis ihrer gezeichneten und eingezahlten Kommanditeinlagen zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahres verteilt. Die Gründungskommanditisten gemäß 5 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages nehmen ebenfalls nur in Höhe ihrer gezeichneten und eingezahlten Kapitaleinlagen teil. Für das Geschäftsjahr 2015 sind Zahlungen im Sinne eines Vorabgewinnes vorgesehen, ansonsten sind keine Auszahlungen vorgesehen. Für das Rumpfgeschäftsjahr 2016 wird denjenigen Gesellschaftern ein Vorabgewinn ausgezahlt, die im Zeitraum Januar 2016 bis März 2016 bzw. April bis August 2016 der Gesellschaft beigetreten sind und die ihre Einlage zuzüglich Ausgabeaufschlag vollständig in diesem Zeitraum eingezahlt haben. Dies bedeutet: Gesellschafterversammlung Spätestens im Kalenderjahr nach Ablauf des ersten vollen Geschäftsjahres findet eine ordentliche Gesellschafterversammlung insbesondere zur Feststellung des Jahresabschlusses statt, die in der Regel am Sitz der Gesellschaft oder der Treuhänderin abgehalten wird. Die erste ordentliche Gesellschafterversammlung soll im Rahmen einer Präsenzveranstaltung abgehalten werden. Neben den Kommanditisten hat auch jeder Treugeber das Recht, persönlich an der Gesellschafterversammlung teilzunehmen und das Stimmrecht der Treuhänderin in Höhe der für ihn treuhänderisch gehaltenen Teileinlage auszuüben. Für den Fall, das Treugeber oder Kommanditisten weder persönlich noch im Wege der Bevollmächtigung in der Lage sind, an der Gesellschafterversammlung teilzunehmen, werden ihre Rechte auf der Gesellschafterversammlung durch die Treuhänderin gemäß dem Treuhandvertrag vertreten. Stimmrechte werden nach Weisung wahrgenommen.

12 12 Macht der Treugeber von seinem Weisungsrecht keinen Gebrauch und erteilt der Treugeber der Treuhänderin nicht bis zwei Tage vor dem Datum der Gesellschafterversammlung eine Weisung, so gilt die Treuhänderin als angewiesen, über den jeweiligen Abstimmungsgegenstand entsprechend ihres schriftliche angekündigten Abstimmungsvorschlages abzustimmen. Außerordentliche Gesellschafterversammlung Die Komplementärin kann jederzeit eine außerordentliche Gesellschafterversammlung einberufen, wenn sie dies im Interesse der Gesellschaft für erforderlich hält. Gesellschafterbeschlüsse Wechsel der Kapitalverwaltungsgesellschaft Wechsel der Verwahrstelle Die Wahl des Bewerters der Vermögensgegenstände Sonstige Entscheidungen, die durch den Gesellschaftsvertrag der Gesellschafterentscheidung unterstellt sind Grundsätzlich werden Gesellschafterbeschlüsse in der einfachen Mehrheit gefasst. Einer qualifizierten Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen Stimmen unterliegen folgende Beschlüsse: Erhöhung des Kommanditkapitals, sofern diese nicht gemäß 6 des Gesellschaftsvertrages erfolgt Änderungen des Gesellschaftsvertrages Auflösung oder Liquidation der Gesellschaft Der Beschlussfassung der Gesellschaft mit einfacher Mehrheit unterliegen: Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes und Wahl des Jahresabschlussprüfers Die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin und gegebenenfalls der Beiratsmitglieder Die Beschlussfassung über Entnahmen (Auszahlungen) und Zuführungen zur Rücklage unter Berücksichtigung der Regelungen des Gesellschaftsvertrages Die Wahl des Jahresabschlussprüfers Ausschluss von Gesellschaftern, soweit nicht 23 Abs. 2 lit. e Anwendung findet Änderungen der Anlagebedingungen unter Berücksichtigung des 267 KAGB bedürfen gem. 14 Abs. 2 Satz 3 des Gesellschafsvertrages zwei Drittel der abgegebenen Stimmen. Je Euro gezeichnetes Kommanditkapital gewähren eine Stimme. Gesellschafterbeschlüsse sind innerhalb einer Ausschlussfrist von einen Monaten anzufechten. Hinsichtlich weiterer Einzelheiten wird auf 14 Abs. 4 des Gesellschaftervertrages verwiesen.

13 MULTI ASSET PORTFOLIO REAL ESTATE Angaben zur Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) Firma, Rechtsform und Sitz Zur Kapitalverwaltungsgesellschaft (nachfolgend auch KVG, AIF-KVG, Verwaltungsgesellschaft oder AIF-Verwaltungsgesellschaft genannt) wurde mit Vertrag vom 03. Juni 2015 die SteinerCompany Invest GmbH bestellt. Die Steiner- Company Invest GmbH ist am 04. Dezember 2014 gegründet und am 08. Mai 2015 in das Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter der Registernummer HRB eingetragen worden. Sie hat ihren Sitz in Fuhlentwiete 14, Hamburg. Anforderungen gemäß 25 Abs. 6 KAGB Um potentielle Haftungsrisiken aus beruflicher Fahrlässigkeit angemessen abzudecken, verfügt die KVG gemäß 25 Abs. 6 Nr. 2 KAGB über eine geeignete Versicherung. Inhalt des KVG-Bestellungsvertrages Der SteinerCompany Invest GmbH wurde am 16. April 2015 die Registrierung als AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft gemäß 44 KAGB durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erteilt. Geschäftsführung Mitglieder der Geschäftsführung der KVG sind Herr Frank Waschwill und Herr Daniel Tost, beide geschäftsansässig in Fuhlentwiete 14, Hamburg. Herr Waschwill übt die Funktion des Geschäftsleiters Portfoliomanagement aus. Hierunter fallen insbesondere Konzeption, Vertriebscontrolling, Ankauf, Research, Verkauf und das operative Fondsmanagement. Herr Tost übt die Funktion des Geschäftsleiters Risikomanagement aus. Hierunter fallen insbesondere Buchhaltung, Meldewesen, Compliance, Revision, Geldwäschebeauftragung, interne Bewertung, IT/Betriebstechnik und Personalführung. Zum stellvertretenden Geschäftsleiter Risikomanagement wurde Herr Stefan Riech bestellt. Außerhalb der KVG werden von den Mitgliedern der Geschäftsführung keine weiteren, für die KVG bedeutsamen Hauptfunktionen ausgeübt. Kapital Das Stammkapital der KVG beträgt Euro. Aufgaben, Befugnisse und Pflichten der AIF-Verwaltungsgesellschaft Der KVG obliegt die Anlage und die Verwaltung des Vermögens des AIF im Sinne des KAGB. Hierzu gehören insbesondere die Anlageverwaltungsfunktionen gemäß Anhang I Ziff. 1 der Richtlinie 2011/61/EU bzw. gemäß 1 Abs. 19 Nr. 24 KAGB, das heißt Portfolioverwaltung und Risikomanagement. Darüber hinaus erbringt die KVG für den AIF andere Aufgaben im Sinne des Anhang I Ziff. 2 der Richtlinie2001/61/EU, das heißt rechtliche Dienstleistungen sowie Dienstleistungen der Fondsbuchhaltung und Rechnungslegung, Kundenanfragen, Bewertung, Überwachung der Einhaltung der Rechtsvorschriften, Führung eines Anlegerregisters, Gewinnausschüttungen, Meldewesen sowie gegebenenfalls weitere notwendige Dienstleistungen. Die Verwaltungsfunktionen, welche die Kapitalverwaltungsgesellschaft im Rahmen der Bestellung als externe AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft nach Maßgabe des Vertrages übernimmt, beziehen sich auf die folgenden Tätigkeiten: Portfolioverwaltung Im Rahmen der Portfolioverwaltung tätigt die KVG aufgrund einer Vollmacht und für Rechnung des AIF die Anlagen entsprechend der Anlagestrategie, den Zielen und dem Risikoprofil des AIF. Dabei beachtet die KVG insbesondere die Anlagebedingungen und den Gesellschaftsvertrag des AIF. Die Portfolioverwaltung umfasst insbesondere auch das Liquiditätsmanagement gemäß 30 KAGB, die Bewertung der Vermögensgegenstände des Investmentvermögens und das laufende Fonds- und Assetmanagement.

14 14 Risikomanagement Die KVG wendet ein geeignetes Risikomanagementsystem gemäß 29 KAGB an, das die Identifizierung und Erfassung, die Analyse und Bewertung, die Steuerung und das Controlling sämtlicher mit dem Management der KVG und deren Vermögensgegenständen verbundenen Risiken sicherstellt. Administrative Tätigkeiten o rechtliche Dienstleistungen (einschließlich gesetzlicher Meldepflichten) sowie Dienstleistungen der Fondsbuchhaltung und Rechnungslegung (einschließlich der Führung der Kapitalkonten für die Fondsgesellschaft) - Kundenanfragen - Feststellung des Wertes des Kommanditanlagevermögens - Steuererklärungen für die Fondsgesellschaft - Überwachung der Einhaltung der Rechtsvorschriften - Führung eines Anlegerregisters - Gewinnausschüttung - Führung von Aufzeichnungen Der KVG wurden im Rahmen des KVG-Bestellungsvertrages weitere folgende Aufgaben übertragen: Objektbeschaffung, bestehend aus den Tätigkeiten Objektauswahl, Objektprüfung, Due Dilligence und Standortanalyse Strukturierung und Konzeption des Investmentvermögens einschließlich Erstellung der Anlagebedingungen, des Verkaufsprospektes, der wesentlichen Anlegerinformationen, und von Vertriebsmaterialien. Koordination und Begleitung des Verkaufs der Vermögensgegenstände bzw. des Investmentvermögens in Verbindung mit entsprechenden Zusatztätigkeiten (bspw. in Form von Marktanalysen und Verkaufsverhandlungen). Für die Erfüllung der Verkaufsbegleitung und der weiteren Tätigkeiten erhält die KVG von dem AIF eine einmalige abschließende Vergütung in Höhe von Euro inklusive evtl. anfallender Umsatzsteuer während oder nach der Liquidationsphase der Gesellschaft. Diese Vergütung wird von dem AIF nur unter der Bedingung ausgekehrt, dass die Anleger des AIF rechnerisch 100,00 Prozent ihrer Einlage sowie für jedes Geschäftsjahr wenigstens 4,00 Prozent Auszahlungen oder in Summa 140,00 Prozent Kapitalrückfluss auf ihre ursprünglich eingezahlte Einlage ohne Agio erhalten haben. Die abschließende KVG-Vergütung berechnet sich als 10-Prozent-Wert aus der Differenz der vorgenannten 140,00 Prozent zur Summe der darüber hinaus gehenden Veräußerungserlöse (Hurdle Rate im Verhältnis Anleger: 90 zu KVG: 10). Die Vergütung ist nach Abschluss aller Kaufverträge verdient und nach Eingang der Kaufpreise beim AIF fällig. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft räumt der Fondsgesellschaft ein jederzeitiges Auskunfts-, Einsichts- und Prüfungsrecht hinsichtlich sämtlicher Unterlagen und Daten ein, die sich auf die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen beziehen. Werden von den Abschlussprüfern der Fondsgesellschaft oder von der BaFin bzw. von ihr beauftragten Personen Schwachstellen in Bezug auf vertraglich geschuldete Leistungen festgestellt, wird die Kapitalverwaltungsgesellschaft diese unverzüglich beheben. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft wird die von ihr nach dem Bestellungsvertrag zu erbringenden Leistungen in ihre internen Kontrollverfahren, in gesetzliche Prüfungen, denen sie unterliegt, und behördlich angeordnete Prüfungen einbeziehen. Übertragung von Tätigkeiten auf Dritte Soweit dies aufsichtsrechtlich zulässig ist, kann die Kapitalverwaltungsgesellschaft die von ihr vertraglich geschuldeten Leistungen ganz oder teilweise auf Dritte übertragen, wenn gewährleistet ist, dass diese die Leistungen in gleicher Art und Qualität erbringen wie die Kapitalverwaltungsgesellschaft. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft ist insoweit berechtigt, Untervollmachten zu erteilen. Die vollständige oder teilweise Übertragung der Portfolioverwaltung oder des Risikomanagements bedarf der vorherigen Zustimmung der Fondsgesellschaft. Gleiches gilt, soweit durch die Beauftragung eines Dritten über die in dem Vertrag festgelegte Vergütung hinaus weitere Kosten für die Fondsgesellschaft durch Auslagerung von Funktionen entstehen und der Fondsgesellschaft belastet werden sollen. Sofern eine solche Beauftragung Dritter den Tatbestand der Auslagerung erfüllt, wird die Kapitalverwaltungsgesellschaft

15 MULTI ASSET PORTFOLIO REAL ESTATE 1 15 die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere 36 KAGB, sowie hierzu ergangene Verwaltungsvorgaben der BaFin beachten. Insbesondere wird die Kapitalverwaltungsgesellschaft der BaFin eine Auslagerung anzeigen, bevor die Auslagerungsvereinbarung in Kraft tritt. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat Dritte sorgfältig auszuwählen und deren Tätigkeiten fortlaufend zu überwachen. Vertragliche Vereinbarungen mit Dritten sind im Einklang mit den Regelungen des Bestellungsvertrages und den anwendbaren gesetzlichen Vorgaben zu treffen. Befugnisse und Pflichten der Fondsgesellschaft Der Fondsgesellschaft obliegt die Feststellung und Änderung der im Gesellschaftsvertrag und den Anlagebedingungen festgelegten Anlagestrategie und Anlagegrenzen des Investmentvermögens. Sie ist jedoch nicht befugt, über das Investmentvermögen zu verfügen oder diesbezüglich Verpflichtungen einzugehen. Die Fondsgesellschaft ist jederzeit berechtigt, die Erfüllung der Pflichten der Kapitalverwaltungsgesellschaft vertragsgemäß zu überwachen und zu überprüfen. Die Fondsgesellschaft hat nur insoweit das Recht, der Kapitalverwaltungsgesellschaft Weisungen in Bezug auf die Ausführung der übertragenen Aufgaben zu erteilen, wenn hierdurch die aufsichtsrechtliche Befugnis der Kapitalverwaltungsgesellschaft als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem KAGB unberührt bleibt. Die Fondsgesellschaft wird sämtliche Prüfungen, Begehungen und Besichtigungen dulden, die die Kapitalverwaltungsgesellschaft bzgl. der Fondsgesellschaft durchzuführen hat. Sie wird der Kapitalverwaltungsgesellschaft und deren Prüfern ein Auskunftsrecht sowie Zugang und Einsicht zu allen Dokumenten, Datenträgern und Systemen des Investmentfonds einräumen und Kopien von Unterlagen und Daten ermöglichen. Dauer des Vertrages und Kündigung Der KVG-Bestellungsvertrag trat mit der Unterzeichnung durch die Parteien am 03. Juni 2015 in Kraft. Der Vertrag wurde für die Laufzeit des Investmentvermögens fest geschlossen. Der Vertrag endet mit dem Zeitpunkt der Beendigung der Fondsgesellschaft und der Eintragung des Erlöschens seiner Firma in das Handelsregister. Die Parteien sind bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zur schriftlichen Kündigung unter Einhaltung einer Frist von 6 Monaten berechtigt. Für den Fall der Beendigung des Vertrages wird die Kapitalverwaltungsgesellschaft als nachvertragliche Verpflichtung die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen bis zur Überleitung auf einen neue Verwaltungsgesellschaft, längstens jedoch bis zu sechs Monate nach Beendigung des Vertragsverhältnisses weiterhin erbringen. Vergütungen Für die Einrichtung des Portfoliomanagements und des Risikomanagements sowie für die Gesamtverantwortung über die Verkaufsunterlagen und des Vertriebsanzeigeverfahrens erhält die KVG von dem AIF eine einmalige Einrichtungsgebühr in Höhe von Euro inklusive Umsatzsteuer. Diese ist verdient mit Erteilung der Vertriebserlaubnis durch die BaFin gemäß 316 Abs. 3 KAGB und fällig innerhalb von sechs Wochen danach. Für die Erfüllung der genannten Verwaltungsfunktionen inklusive des Auslagerungs- und Dienstleistungscontrollings erhält die KVG von dem AIF ab dem 01. Januar 2016 jährlich eine Verwaltungsgebühr bis zur Höhe von 0,35 Prozent inklusive Umsatzsteuer bezogen auf den Wert der Gesellschaft. Dies entspricht einem Betrag von Euro inklusive Umsatzsteuer bei Erreichung der Planzahlen im ersten Geschäftsjahr. Die laufende Mindestvergütung für die KVG beträgt Euro inklusive Umsatzsteuer. Die laufende Vergütung ist quartalsweise verdient und fällig und ist in entsprechenden Abschlägen zu zahlen. Als Wert oder Investitionsvolumen der Gesellschaft wird der Nettoinventarwert der Gesellschaft verstanden. Dieser wird zum Ende eines jeden Geschäftsjahres ermittelt. Weitere Investmentvermögen Weitere Investmentvermögen werden von der KVG bislang nicht verwaltet.

16 16 Registrierte Kapitalverwaltungsgesellschaft Die Fondsgesellschaft wird gemäß 2 Abs. 5 KAGB von einer registrierten Kapitalverwaltungsgesellschaft verwaltet. Registrierte Kapitalverwaltungsgesellschaften müssen zum Teil viel geringeren Anforderungen genügen als erlaubte. Die Steiner- Company Invest GmbH verfügt noch über keine solche Erlaubnis und muß daher bestimmte Anforderungen des KAGB nicht einhalten. Die Anteile an der Fondsgesellschaft dürfen demgemäß nur von solchen Wertpapierdienstleistungsunternehmen vertrieben werden, die über eine gesonderte Erlaubnis der Ba- Fin verfügen und gesondert beaufsichtigt werden. Vertriebspartner / Vermittler Der Vertrieb von Anteilen an dem AIF erfolgt durch die Steiner + Company GmbH & Co. KG, Fuhlentwiete 14, Hamburg, sowie durch weitere Untervermittler. Auskunft über den jeweiligen Vermittler eines Anteils erteilt dem betreffenden Anleger die Steiner + Company GmbH & Co. KG. Da die AIF-Verwaltungsgesellschaft lediglich bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registriert ist und noch keine Erlaubnis vorweisen kann, darf der Vertrieb der Anteile der Gesellschaft gem. 2 Abs. 2 KAGB i. V. m. 2 Abs. 2b und Abs. 3 Nr. 4 WphG nur über Untervertriebe bzw. Untervermittler erfolgen, die über eine Bank-Lizenz nach Kreditwesengesetz (KWG) verfügen. Haftung Die Haftung der KVG ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Insbesondere haftet die KVG nicht für die Wertentwicklung des Investmentvermögens oder für ein von ihr oder den Anlegern angestrebtes Anlageergebnis.

17 MULTI ASSET PORTFOLIO REAL ESTATE Angaben zur Verwahrstelle Firma, Rechtsform und Sitz Mit Datum des 29. Juli 2015 wurde zwischen der SteinerCompany Invest GmbH und der BLS Verwahrstelle GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (nachfolgend BLS oder Verwahrstelle genannt), Hamburg, ein Verwahrstellenvertrag geschlossen. Die BLS ist am 22. Januar 2015 in das Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter der Registernummer HRB eingetragen worden. Die Verwahrstelle hat ihren Sitz in Valentinskamp 90, Hamburg. Mit Schreiben vom 12. August 2015 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Auswahl der BLS Verwahrstelle GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Verwahrstelle für den AIF genehmigt. langen oder Dritte mit der Beurteilung der Eigentumsverhältnisse beauftragen, wobei die dabei entstehenden Kosten von dem AIF zu tragen sind. o Die BLS hat die Aufzeichnungen so zu führen, dass sie jederzeit ein aktuelles Verzeichnis der Vermögensgegenstände des AIF mit Angabe des jeweiligen Nominalwerts bzw. mit eventuell festgestellten Wertänderungen vorlegen kann. Die KVG und der AIF verpflichten sich insoweit ihre Geschäftstätigkeit so zu organisieren, dass Vermögensgegenstände nicht zugewiesen, übertragen, ausgetauscht oder übergeben werden können, ohne dass die BLS über solche Transaktionen informiert wurde. Die über jede Transaktion von Vermögensgegenständen des AIF geführten schriftlichen Nachweise sind der BLS unverzüglich vorzulegen. Haupttätigkeiten / Aufgaben Die BLS erbringt für den AIF und die KVG sämtliche der Verwahrstelle gem. dem KAGB sowie der Delegierte Verordnung (EU) Nr.231/2013 obliegenden Aufgaben. Hierzu zählen insbesondere: Die BLS prüft das Eigentum des AIF oder der insoweit für Rechnung des AIF tätigen KVG an den Vermögensgegenständen des AIF. Die Prüfung des Eigentums erfolgt nach folgender Maßgabe: o Die BLS hat über diejenigen Vermögenswerte, hinsichtlich derer sie sich über das Eigentum des AIF oder der insoweit für Rechnung des AIF tätigen KVG vergewissert hat, Aufzeichnungen zu führen und diese Aufzeichnungen laufend auf dem neuesten Stand zu halten. In den Aufzeichnungen sind die betreffenden Vermögensgegenstände mit Angabe des jeweiligen Nominalwerts zu erfassen, wobei eventuell festgestellte Wertveränderungen ebenfalls zu erfassen sind. o Die Beurteilung, ob der AIF oder die insoweit für Rechnung des AIF tätige KVG Eigentümerin der Vermögenswerte ist, hat auf Grundlage von Informationen oder Unterlagen zu erfolgen, die der BLS von dem AIF oder der KVG vorgelegt werden. Sofern die vorliegenden Informationen und Unterlagen nach Auffassung der BLS nicht ausreichen, um die Eigentumslage hinreichend zu belegen, kann die BLS weitere Unterlagen ver- Die BLS stellt sicher, dass o die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen des AIF und die Ermittlung des Wertes der Anteile des AIF den Vorschriften des KAGB und den Anlagebedingungen oder dem Gesellschaftsvertrag des AIF entsprechen; o bei den für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger getätigten Geschäften der Gegenwert innerhalb der üblichen Fristen an den AIF oder für Rechnung des AIF überwiesen wird; o die Erträge des AIF nach den Vorschriften des KAGB und nach den Anlagebedingungen oder dem Gesellschaftsvertrag des AIF verwendet werden. Hält der AIF Anteile oder Aktien an einer Immobiliengesellschaft i. S. d. 1 Abs. 19 Nr. 22 KAGB oder an einer Gesellschaft, die nach ihrem Gesellschaftsvertrag oder ihrer Satzung nur Sachwerte sowie die zur Bewertung dieser Sachwerte erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen, hat die BLS die Vermögensaufstellung dieser Gesellschaft zum Bewertungszeitpunkt zu überprüfen. Die BLS hat sicherzustellen, dass die Zahlungsströme des AIF ordnungsgemäß überwacht werden und insbesondere dafür zu sorgen, dass sämtliche Zahlungen von Anlegern oder im Namen von Anlegern bei der Zeichnung von Anteilen des

18 18 AIF geleistet wurden. Die BLS hat ferner dafür zu sorgen, dass die gesamten Geldmittel des AIF auf einem Geldkonto verbucht wurden, das für Rechnung des AIF, im Namen der KVG für Rechnung des AIF oder im Namen der BLS für Rechnung des AIF bei einer Zentralbank, einem gemäß der Richtlinie 2000/12/ EG zugelassenen Kreditinstitut oder einer im Drittland zugelassenen Bank eröffnet wurde. Die BLS hat einen Abgleich aller Cashflows des AIF grundsätzlich täglich oder bei geringerer Häufigkeit der Bargeldbewegungen bei deren Eintreten vorzunehmen. Die Prüfung erstreckt sich dabei auf die Vereinbarkeit mit den Geschäften des AIF. Dafür erhält die BLS einen Online- Zugang mit Leserechten für alle bestehenden oder zu einem späteren Zeitpunkt eröffneten Geldkonten für Rechnung des AIF, über einen virtuellen Datenraum/per , Zugang zu allen relevanten Belegen sowie monatlich Liquiditätsplanungen von Seiten der KVG um einen Abgleich der Kontobewegungen mit der Liquiditätsplanung durchführen zu können. Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages bzw. der Prospekterstellung bestehen keine Geldkonten. Die BLS prüft kontinuierlich, ob geeignete und kohärente Verfahren geschaffen und angewandt werden, um die Vermögenswerte des AIF gem. Art. 19 der AIFM-RL, ihren Durchführungsmaßnahmen sowie den Vertragsbedingungen und der Anlagebedingungen des Publikums-AIF zu bewerten und sie stellt sicher, dass die Bewertungsgrundsätze und -verfahren wirksam umgesetzt und regelmäßig überprüft werden. Die Häufigkeit der Durchführung erfolgt in Abstimmung auf die in Art. 19 der AIFM-RL und ihren Durchführungsmaßnahmen für den AIF festgelegte Bewertungshäufigkeit. Wird ein externer Bewerter bestellt, überprüft die BLS, ob die Bestellung des externen Bewerters den Bestimmungen des Art. 19 der AIFM-RL und ihren Durchführungsmaßnahmen entspricht. Bezüglich der Bewertungsprozesse prüft die BLS kontinuierlich, ob diese angemessen, implementiert und angewandt werden. Die BLS prüft, ob die KVG und der AIF die geltenden Rechtsund Verwaltungsvorschriften sowie Vertragsbedingungen des AIF einhalten. Die BLS überwacht insbesondere, ob der AIF die in ihren Emissionsunterlagen festgelegten Anlagegrenzen und Beschränkungen von Hebelfinanzierungen einhält. Die BLS stellt sicher, o dass bei Ertragsausschüttungen die Berechnung des durch die KVG mitgeteilten Nettoertrags gemäß den Vertragsbedingungen des AIF und den geltenden Rechtsvorschriften erfolgt ist; o dass geeignete Maßnahmen getroffen werden, falls die Rechnungsprüfer des AIF Vorbehalte hinsichtlich der Jahresabschlüsse äußern; o dass nach Erklärung durch die KVG die Vollständigkeit und Korrektheit der Auszahlungen sowie gegebenenfalls der Carried Interests gem. 1 Abs. 19 Nr. 7 KAGB überprüft werden. Die Verwahr- und Aufsichtsfunktionen der BLS erfolgt in Abhängigkeit der Vermögensgegenstände und der geografischen Regionen, in denen der AIF zu investieren beabsichtigt. Der AIF beabsichtigt derzeit, ausschließlich in Europa, Nordamerika, Australien und Japan zu investieren. Sollten Investitionen in anderen Staaten getätigt werden, wird der AIF die Verwahrstelle hierüber rechtzeitig informieren. Die Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Fall eine Länderliste zu erstellen und die betreffenden Länder in diese Liste aufzunehmen. Die Verwahr- und Aufsichtsfunktion stellt sich für Investitionen in Europa, den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien und Japan wie folgt dar: o Investitionsphase Vor dem Abschluss von Kauf- bzw. Beteiligungsverträgen werden die jeweiligen Verträge sowie die interne und externe Bewertung der BLS zur Prüfung und Freigabe zugänglich gemacht. Die BLS prüft dabei die Investition in Übereinstimmung mit den Anlagebedingungen und dem Gesellschaftsvertrag sowie die Bewertung der Beteiligung. Des Weiteren prüft die BLS den rechtlich wirksamen Eigentumsübergang auf den AIF. Sofern Verträge zur kurzfristigen Darlehensgewährung abgeschlossen werden, sind diese der BLS zugänglich zu machen. Die BLS prüft diese Verträge anhand der Anlagebedingungen, des Gesellschaftsvertrages sowie der gesetzlichen Vorgaben und erteilt, wenn dies der Fall ist, ihre Zustimmung. o Laufende Betriebsphase In der laufenden Betriebsphase prüft die BLS im Rahmen des Cash Monitoring die Zahlungsströme des AIF. Hierzu erhält sie

19 MULTI ASSET PORTFOLIO REAL ESTATE 1 19 einen elektronischen Zugang zu dem Bankkonto. o Auszahlungen an die Anleger Bei Auszahlungen an die Anleger erhält die BLS Unterlagen zur Auszahlung, vor allem zur Aufteilung des Auszahlungsbetrages auf die Anleger inklusive Bankverbindungen sowie die Überweisungsdokumente. Die BLS prüft diese Dokumente und gibt die Zahlungen frei, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. o Verkauf eines Vermögensgegenstandes bzw. Liquidationsphase Vor dem Verkauf eines Vermögensgegenstandes werden die Verträge der BLS zur Prüfung vorgelegt. Dabei prüft die BLS, ob die Verkaufsdokumente mit den Anlagebedingungen und den gesellschaftsvertraglichen Regelungen im Einklang stehen und die in diesem Zusammenhang vorzunehmende Bewertung den aufsichtsrechtlichen Vorgaben entspricht. Wenn dies der Fall ist, stimmt die BLS dem Verkauf zu. Nach dem Verkauf überwacht die BLS den Eingang des Verkaufserlöses auf den Konten des AIF innerhalb üblicher Fristen. Im Rahmen der Liquidation der AIF prüft die BLS die Auszahlungen an die Anleger nach Vorlage der Anlegerlisten, der Aufteilung des Auszahlungsbetrages auf die Anleger sowie der Vorlage der entsprechenden Überweisungsdokumente. Sofern diese nicht zu beanstanden sind, gibt die BLS die Zahlung frei. Die BLS hat die Weisungen der KVG auszuführen, sofern diese nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder die Anlagebedingungen des AIF verstoßen. Zustimmungspflichtige Geschäfte Bei folgenden Geschäfte muss die BLS der KVG im Hinblick auf den AIF ihre Zustimmung erteilen: o die Aufnahme von Krediten bis zu einer Höhe von maximal 60 % des Wertes der Gesellschaft, soweit es sich nicht um valutarische Überziehungen handelt. Eine Kreditaufnahme darf zudem nur dann erfolgen, wenn die Bedingungen der Kreditaufnahme marktüblich sind und dies den Anlagebedingungen entspricht o die Anlage von Mitteln des AIF in Bankguthaben sowie Verfügungen über solche Bankguthaben; o die Verfügung über Vermögensgegenstände des AIF, sofern es sich um Vermögensgegenstände i. S. d. 261 Abs. 1 KAGB (Sachwerte) handelt; o die Belastung von Vermögensgegenständen sowie die Abtretung von Forderungen aus Rechtsverhältnissen, die sich auf diese Vermögensgegenstände beziehen und o Verfügungen über Beteiligungen an Gesellschaften i. S. d. 1 Abs. 19 Nr. 22 KAGB oder des 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB oder, wenn es sich nicht um eine Minderheitsbeteiligung handelt, die Verfügung über zum Vermögen dieser Gesellschaft gehörende Vermögensgegenstände i. S. d. 231 Abs. 1 KAGB oder des 261 Abs. 1 Nr. 1 KAGB (Sachwerte) sowie Änderungen des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung dieser Gesellschaft. Die BLS hat den o. g. Geschäften zuzustimmen, wenn diese den dort genannten Anforderungen entsprechen und mit den weiteren Vorschriften des KAGB und mit den Anlagebedingungen des AIF übereinstimmen. Um Verfügungsbeschränkungen sicherzustellen, hat die BLS folgendes zu überwachen: o bei inländischen Immobilien die Eintragung der Verfügungsbeschränkung in das Grundbuch; o bei EU- oder ausländischen Immobilien die Sicherstellung der Wirksamkeit der Verfügungsbeschränkung; o bei sonstigen Vermögensgegenständen im Sinne des 261 Abs. 2 Nr. 2 bis 8 KAGB, sofern ein Register für den jeweiligen Vermögensgegenstand besteht, die Eintragung der Verfügungsbeschränkung oder wenn kein Register besteht, die Sicherstellung der Wirksamkeit der Verfügungsbeschränkung. o Des Weiteren prüft die BLS regelmäßig die Übereinstimmung der in der Buchhaltung des AIF gebuchten Anteile mit

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