E 131 Erklärung GASTRO FUCHS 3.1 POS Kassen-Anwendungssoftware

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1 E 131 Erklärung GASTRO FUCHS 3.1 POS Kassen-Anwendungssoftware

2 E 131 ERKLÄRUNG des Software Herstellers WALTER IT GmbH zur POS Kassen-Anwendungssoftware GASTRO FUCHS 3.1 in Bezug auf Richtlinien der Registrierkassenpflicht zur Sicherheitseinrichtung nach E 131 Amstetten, August

3 Was ist eine E 131 Erklärung? Mit der E 131 Erklärung bestätigt Ihnen der Hersteller der POS Kassen-Anwendungssoftware GASTRO FUCHS 3.1, WALTER IT GmbH, dass Ihre Kassen-Anwendungssoftware ordnungsgemäß und gesetzeskonform alle technischen Voraussetzungen und Sicherheitsstandards erfüllt. Diese E 131 Erklärung kann bei einer Kontrolle oder auf Anfrage Ihres Finanzamts vorgelegt werden. Voraussetzung Gültig ab Version GASTRO FUCHS Um die aktuellen Richtlinien zur Sicherheitseinrichtung nach E 131 bei der Anwendung zu gewährleisten muss mindestens die POS Kassen-Anwendungssoftware GASTRO FUCHS (Version ab) installiert sein. Unsere Online-Nutzer (Internet-Verbindung mit unserem Server) der POS Kassen-Anwendungssoftware GASTRO FUCHS 3.1 erhalten die entsprechenden Software-Updates inkl. Selbstinstallation automatisch per Datenübertragung auf Ihr GASTRO FUCHS 3.1 Kassen-System. Auf den Erhalt eines Software-Updates werden Sie bei jedem Neu-Start ihres GASTRO FUCHS 3.1 Kassen-Systems hingewiesen. Nutzer unserer POS Kassen-Anwendungssoftware Gastro Fuchs 3.1, die nicht online mit unserem Server verbunden sind, sind dringend angehalten, bezüglich aktueller Versionen-Updates bei Walter IT GmbH anzufragen - dazu verweisen wir auch auf das jeweils aktuelle GASTRO FUCHS 3.1 Handbuch (s. Info-Links: Handbuch). Die jeweils installierte und von Ihnen verwendete Version der POS Kassen-Anwendungssoftware finden Sie in der GASTRO FUCHS 3.1 Anzeige auf ihrem Ausgabegerät (z.b. Bildschirm) - dazu verweisen wir auch auf das jeweils aktuelle GASTRO FUCHS 3.1 Handbuch (s. Info-Links: Handbuch). 2

4 1. POS Kassen-Anwendungssoftware GASTRO FUCHS 3.1 Software-Hersteller WALTER IT GmbH, Bahnhofstrasse 1a, 3300 Amstetten, Österreich In Bezugnahme auf den Erlass des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) zu Richtlinien der Registrierkassenpflicht (s. Info Links: Kassenrichtlinie) können wir darauf hinweisen, dass es sich bei der Software GASTRO FUCHS 3.1 um eine POS-Kassen-Anwendungssoftware handelt, die auf einer SQL- Datenbank aufbaut und laufend aktualisiert wird (s. Info-Links: Handbuch Updates & Support). Das von Firma WALTER IT GmbH entwickelte und auf von WALTER IT GmbH empfohlenen Hardware- Geräten installierte und freigegebene POS Kassen-Anwendungssoftware GASTRO FUCHS 3.1 entspricht dem Kassentyp 3 - Kassensysteme bzw. PC-Kassen gemäß der Richtlinie. 2. Erfassung, Geschäftsfälle, Belege Es wird in jedem abgeschlossenen Geschäftsfall ein Beleg ( Kassen-Bon ) erteilt, der in seinen Detailangaben der Kassenrichtlinie entspricht. Dazu wird eine fortlaufende Erfassungsnummer vergeben und auf dem Ausdruck des Kassen-Bons als Kassen-Bon-Nummer bzw. Beleg-Nummer ausgewiesen. Der Inhalt dieser Erfassungsnummer ist über Advanced Encryption Standard 256 (AES 256) und über die Sicherheitsmerkmale, die ein SQL-Server bietet, z.b. Auto-Increment, Time-Stamp, Foreign-Keys, et.al. verschlüsselt ( Hash-Wert ) und abgesichert (s. Info-Links: Kassenrichtlinie, Pkt Verschlüsselungsalgorithmus AES 256). Durch diesen Vorgang wird die Vollständigkeit und Sicherheit der Erfassung der Geschäftsfälle gewährleistet. Innerhalb des Kassen-Systemprogramms wird für jeden Eintrag (über einen Algorithmus) ein Hash-Wert ermittelt, der parallel im Fiskaljournal abgespeichert wird. Der Algorithmus, um den Hash-Wert zu entschlüsseln, ist nur dem System-Administrator des Kassen-Software- Herstellers zugänglich jedoch Kassen-Benutzern und/oder dritten Personen unbekannt und nicht zugänglich. Durch die Nichtbekanntgabe des Codes zu dieser Verschlüsselung wird Fälschungssicherheit des Nachweises der Aufzeichnung gewährleistet, sowie die Prüfbarkeit der vollständigen und richtigen Erfassung. 3

5 Wird eine Erfassung von Teilleistungen nicht als Geschäftsfall durch einen Beleg abgeschlossen (z.b. bei Order-Rücknahme oder Storno), erfolgt eine entsprechende Kennzeichnung als Nichtgeschäftsfall. Damit ist jede im Kassen-System gebuchte Erfassung, auch wenn sie nicht zu einem Geschäftsfall führt, dauerhaft gesichert und mit einem fälschungssicheren Nachweis gespeichert. Wir möchten den Kassen-Anwender darauf hinweisen, dass alle erstellten Ausdrucke, wie Belege, Kassen-Bons, Kassen-Abschlüsse, zur Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit aufbehalten werden müssen (s. Info-Links: Kassenrichtlinie, Pkt.2.). Dies kann sowohl in Form von ausgedruckten Belegen oder Journalen erfolgen, als auch in elektronischer Form. Für den Fall einer Überprüfung durch ein Organ der Finanzbehörde bietet das Programm die gesetzlich vorgegebene Möglichkeit, dem Organ der Finanzbehörde auf Verlangen die Daten zur Verfügung zu stellen. 3. Fiskaljournal / Datenerfassungsprotokoll Die POS Kassen-Anwendungssoftware GASTRO FUCHS 3.1 erstellt im Kassen-System ein Datenerfassungsprotokoll ( Fiskaljournal ). Dabei wird jeder Geschäftsfall inklusive Bon- Erstellung (und Ausdruck) chronologisch und fortlaufend im System erfasst und gespeichert. Parallel zu Erfassung und Sicherung von Geschäftsfällen im Kassen-System wird unmittelbar der Inhalt des Geschäftsfalles bzw. der zu erfassenden Buchungen samt der Signatur in einem losgelöst und unveränderbar mitlaufenden Fiskaljournal mitgeloggt (aufgezeichnet und gespeichert). Dadurch werden (auch) alle Prüfinhalte der Geschäftsfälle bzw. der Buchungen, auch die nicht zu einem Geschäftsfall geführt haben, protokolliert. Diese Signatur wird aus den eingebuchten Daten des Geschäftsfalles sowie einer mitlaufenden Geschäftsfallkontrollsumme ermittelt. Über diese systeminternen Vorgänge wird ein fälschungssicherer Nachweis der Erfassung der laufenden Geschäftsfälle bzw. Buchungen, auch die nicht zu einem Geschäftsfall geführt haben, im Fiskaljournal erstellt und ausgewiesen. Der Kassen-Anwender kann in diese (automatischen und systeminternen Vorgänge) nicht eingreifen. Das Fiskaljournal, bei GASTRO FUCHS 3.1 Datenerfassungsprotokoll (s. Info-Links: Handbuch Datenerfassungsprotokoll) genannt, kann über die Funktion Gastro Fuchs Abrechnung + Erstellen Auswertungen Datenerfassungsprotokoll abgerufen und gespeichert (und in Folge) ausgedruckt werden. 4

6 4. Dokumentation, Berechtigungen Die Dokumentation über Anwendung, Abläufe und Verfahren in der Nutzung der POS Kassen- Anwendungssoftware GASTRO FUCHS 3.1 finden Sie Online im (jeweils) aktuellen Handbuch (s. Info-Links: Handbuch). Berechtigungen zur Nutzung der POS Kassen-Anwendungssoftware GASTRO FUCHS 3.1 werden durch den System-Administrator der Firma WALTER IT GmbH vergeben. Kassen-Anwender mit bestimmten Nutzungsrechten können u.a. Änderungen bei Preisen (z.b. bei Preis-Erhöhungen) vornehmen. Wir empfehlen dazu die entsprechenden Preislisten mit den zeitlich jeweils gültigen Preisen gesondert aufzubewahren. Die POS Kassen-Anwendungssoftware GASTRO FUCHS 3.1 ist durch seine systeminternen Schutzmaßnahmen bei Übergabe an und Inbetriebnahme durch den Kassen-Anwender als sicher und manipulationsgeschützt zu betrachten. FIRMENDATEN Walter IT GmbH, Bahnhofstraße 1a, 3300 Amstetten, Österreich Web: Firmenbuchnummer: a, UID: ATU Bankverbindung: Hypolandesbank NÖ Wien BIC: HYPNATWW, IBAN: AT Geschäftsführung: Alexander Walter Prokura: Patrick Gruber, Walter Keller Info-Links Kassen Richtlinie : Erlass des BMF zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht vom , BMF /0029-IV/2/2016, BMF-AV Nr. 123/2016 gültig ab Handbuch : Walter IT GmbH Handbuch zu Gastro Fuchs

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