Inklusion und Exklusion in systemtheoretischer Perspektive. Ausleuchtung eines soziologischen Theoriedesign im Kontext des Erziehungssystems

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1 AXEL BOHMEYER Inklusion und Exklusion in systemtheoretischer Perspektive. Ausleuchtung eines soziologischen Theoriedesign im Kontext des Erziehungssystems Zusammenfassung Die Begriffe der Inklusion bzw. der Exklusion werden zumeist im Zusammenhang einer kritischen Gesellschaftsanalyse verwendet. Im systemtheoretischen Projekt Niklas Luhmanns bezeichnet das Begriffspaar Inklusion/Exklusion hingegen die Kommunikation des Funktionssystems. Die Systemtheorie Luhmanns kommt mit einem nicht-normativen Impetus daher, der einen anderen Blick auf die Gesellschaft zulässt und die Probleme der modernen, funktional differenzierten Gesellschaft anders beschreibt. Diese ungewohnte systemtheoretische Perspektive ermöglicht beispielsweise eine komplexere Beschreibung der Probleme des Erziehungssystems und eine radikalisierte Beschreibung der Probleme der Exklusion an den sogenannten peripheren Rändern der Moderne, die das Produkt einer kumulativen Exklusion sind. Einleitung Der Begriff der Exklusion wird innerhalb der politischen und sozialwissenschaftlichen Diskurse sehr häufig bemüht und in diesem Kontext als Sammelbegriff für unterschiedliche Formen des sozialen Ausschlusses verwendet. Es wird vom dauerhaften gesellschaftlichen Ausschluss großer Teile der Bevölkerung ausgegangen. Den Krisenszenarien zufolge ist gesellschaftliche Exklusion bzw. fehlende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben kein Phänomen der Unterschichten oder des Prekariats, sondern die Exklusionsprozesse finden in der Mitte der Gesellschaft statt. 1 Diese Zeitdiagnose scheint durch den Beginn der globalen Wirtschaftskrise im Jahre 2008 und den damit verbundenen Folgen gerechtfertigt. Auch 1 Ein Literaturbericht über die aktuellen Veröffentlichungen zur sozialen Exklusion könnte die Gesamtheit der Publikationen gar nicht angemessen besprechen. Als prominenter Autor und Herausgeber ist aber in jedem Fall Heinz Bude zu nennen, der eine neue Klassen- bzw. Schichtentheorie entwirft, in deren Mittelpunkt nicht der Begriff der Armut bzw. Ungleichheit steht; vgl. Heinz Bude, Das Phänomen der Exklusion. Der Widerstreit zwischen gesellschaftlicher Erfahrung und soziologischer Rekonstruktion, in: Mittelweg 36 (4/2004), 3 15; Heinz Bude/Andreas Willisch (Hg.), Das Problem der Exklusion. Ausgegrenzte, Entbehrliche, Überflüssige, Hamburg 2006; dies. (Hg.), Exklusion. Die Debatte über die Überflüssigen, Frankfurt 2008; und Heinz Bude, Die Ausgeschlossenen. Das Ende vom Traum einer gerechten Gesellschaft, München

2 im Zusammenhang der vom ehemaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder ausgerufenen sozialpolitischen Reformen (Stichwörter: Agenda 2010 und Hartz-IV) wird der soziale Ausschluss von Millionen Menschen beobachtet. Zudem wird die Entsolidarisierung der Gesellschaft beklagt, in der die Gruppe der Inkludierten abgeschottet und undurchlässig neben der Gruppe der Exkludierten existierten wobei die letztere Gruppe immer größer werde. Es wird dringender Handlungsbedarf angemahnt, um die Spaltung der Gesellschaft zu überwinden. Diese einleitenden Bemerkungen veranschaulichen, dass der Begriff der Exklusion bzw. Inklusion in der Regel normativ besetzt ist, Exklusion zur Bezeichnung eines nicht wünschenswerten gesellschaftlichen Phänomens gebraucht wird. Die häufige Verwendungsweise des Exklusionsbegriffs sagt natürlich nichts über seine analytische Kraft aus. Die analytische Kraft der soziologischen Begriffe lässt nach Meinung Niklas Luhmanns in den meisten Fällen der Theoriebildung sehr zu wünschen übrig. Was aber passiert terminologisch, wenn die Begriffe der Inklusion und Exklusion im Zusammenhang einer Gesellschaftstheorie verwendet werden, die einen dezidiert nicht-normativen Charakter hat und erkenntnistheoretisch auf einem radikalen Konstruktivismus aufruht? Im Folgenden wird zuerst (1) ein Einblick in die grundlegende systemtheoretische Zugangsweise gegeben, bevor in einem anschließenden Schritt (2) die Verwendungsweise des Begriffspaars Inklusion/Exklusion erläutert wird. Dieses prominente systemtheoretische Begriffspaar wird dann im Kontext des Erziehungssystems der Gesellschaft näher ausgeleuchtet (3), dem dann in (4) nochmals eine Problematisierung der Begriffe folgt, die sich aus einer theoretischen Kehre Niklas Luhmanns in seinen späteren Schriften zur Systemtheorie ergeben. Die Ausführungen münden in einem abschließenden Resümee (5) Grundlegende systemtheoretische Perspektiven Wer sich mit Luhmanns Systemtheorie beschäftigt, setzt sich einer Irritation aus. Das Ziel der systemtheoretischen Analysen Luhmanns ist es, eine ausreichend funktional-strukturierte und somit zugleich begrifflich ausgefeilte Beschreibung der modernen Gesellschaft zu liefern. Mit der Ausformulierung der Systemtheorie hat dieser den Anspruch verbunden, auf die von ihm diagnostizierte Theoriekrise der Soziologie mit einer adäquaten Beschreibung der Gesellschaft zu reagieren, die einen der Moderne angemessenen hohen Komplexitätsgrad aufweist. Einerseits

3 steht dieses Projekt in der Tradition des klassischen soziologischen Begriffsrepertoires und stellt somit den Begriff der sozialen Differenzierung in den Mittelpunkt. Andererseits wird dieser Begriff systemtheoretisch modifiziert. Das Theoriegebäude gründet nicht auf dem Begriffsapparat der traditionellen Soziologie, auch wenn Luhmann sich des Vokabulars der soziologischen Klassiker durchaus bedient. Es kommt aber zu wichtigen begrifflich-semantischen Neubeschreibungen. Die systemtheoretische Begriffsbildung Luhmannscher Provenienz bringt unzählige Begriffe hervor, doch die Terminologiemaschine produziert wenig geschmeidige, vielmehr spröde und nur schwer verständliche Begriffe, die durch die Abstraktion und Verfremdung vermeintlich selbstverständlicher alteuropäischer Begriffe gebildet werden. Eine präzise Ausleuchtung des gesamten Luhmannschen Theoriegebäudes oder auch nur einzelner systemtheoretischer Begrifflichkeiten stellt somit eine Herausforderung dar. Schnell zeigt sich, dass es sich um ein weit verzweigtes Begriffslabyrinth handelt, 2 und dass die Beschäftigung mit dem systemtheoretischen Begriffsrepertoire ein grundsätzliches Problem mit sich bringt: Obwohl es sich bei der Systemtheorie um Luhmanns einziges wenn auch hochkomplexes Projekt mit einer fast dreißigjährigen Laufzeit handelt, 3 hat es keine kontinuierliche und geschlossene Begriffsentwicklung hervorgebracht. Das zweibändige Hauptwerk Die Gesellschaft der Gesellschaft ist erst 1997, ein Jahr vor seinem Tod im November 1998, erschienen und präzisiert einige der zuvor veröffentlichten Gedanken, ohne dass die theoretischen Neupositionierungen immer markiert werden. 1.1 Die funktional ausdifferenzierte Gesellschaft Einer der wichtigsten Ausgangspunkte der Luhmannschen Systemtheorie setzt mit Blick auf die Beschreibung der Gesellschaft am klassischen soziologischen Begriff der sozialen Differenzierung an. Die moderne Gesellschaft kann für Luhmann soziologisch angemessen nur als eine in verschiedene soziale Systeme (Recht, Wirtschaft, Kunst, Religion, Erziehung, Massenmedien, Wissenschaft) funktional ausdifferenzierte Gesell- 2 Vgl. zu den verschiedenen Versuchen einer Entschlüsselung nur Claudio Baraldi/Giancarlo Corsi/Elena Esposito, GLU. Glossar zu Niklas Luhmanns Theorie sozialer Systeme, 3. Aufl., Frankfurt Bei meiner Aufnahme in die 1969 gegründete Fakultät für Soziologie der Universität Bielefeld fand ich mich konfrontiert mit der Aufforderung, Forschungsprojekte zu benennen, an denen ich arbeite. Mein Projekt lautete damals und seitdem: Theorie der Gesellschaft; Laufzeit: 30 Jahre; Kosten: keine. (Niklas Luhmann, Die Gesellschaft der Gesellschaft, 2 Teilbände, Frankfurt 1997, hier 1. Teilband, 11.) 65

4 schaft beschrieben werden. 4 Zugleich wird für die Darstellung der Gesellschaft die Idee einer übergreifenden Einheitsperspektive, die die Gesellschaft zusammenhält, verworfen. Die moderne Gesellschaft hat weder ein Zentrum noch eine Spitze. Sie ist nicht hierarchisch angeordnet, sondern funktional in geschlossene Teilsysteme ausdifferenziert. In einer solchen dem Selbstanspruch nach strukturreicheren Gesellschaftstheorie muss man Gesellschaft nicht mehr von einem letzten, integrierenden Einheitssinn, sei es der Natur und Perfektion des Menschen, sei es einem Gesellschaftsvertrag, sei es einem fundierenden moralischen Konsens her beschreiben 5. Damit erhält der Soziologe die theoretische Option, alle Aussagen dieser Art und viele andere auf dem Konto Selbstbeschreibung des Gesellschaftssystems im Gesellschaftssystem zu buchen. Und damit wird auch der Begriff der Integration entlastet, jedenfalls so umdirigiert, daß man ihn nicht länger als Einheitsgarant einsetzen wird, sondern unter Integration jetzt die wechselseitige Einschränkung von Freiheitsgraden von strukturell gekoppelten Systemen verstehen kann System und Umwelt Eine weitere grundlegende Unterscheidung der Systemtheorie ist die zwischen System und Umwelt. Die soziale Funktion eines Systems ist eine doppelte: Sie besteht in der Abgrenzung von seiner Umwelt und zugleich der damit einhergehenden Stabilisierung der eigenen Grenzen. Die Selbsterhaltung des Systems macht dieses von anderen Systemen unterscheidbar und erleichtert damit auch die Operationen anderer Systeme, die ebenfalls der eigenen Selbsterhaltung dienen. Es zeigt sich: Die unterschiedlichen Teilsysteme sind füreinander Umwelt und sie haben keinen Zugang zu ihrer Umwelt, vielmehr konstituieren sie ihre Umwelt entsprechend der Weise ihrer Operation. Funktionale Differenzierung besagt, daß der Gesichtspunkt der Einheit, unter dem eine Differenz von System und Um- 4 Vgl. zum Begriff der funktional ausdifferenzierten Gesellschaft ausführlich Niklas Luhmann, Gesellschaft, 2. Teilband, Niklas Luhmann, Inklusion und Exklusion, in: Ders. (Hg.), Soziologische Aufklärung 6, 3. Aufl., Wiesbaden 2005, , Niklas Luhmann, Inklusion und Exklusion, 227. Eine solche Einheitsperspektive nehme ich selbst ein, wenn ich den sozialphilosophischen Begriff der Anerkennung als gesellschaftlichen Integrationsmodus identifiziere. Axel Bohmeyer, Gesellschaftliche Integration im Modus sozialer Anerkennung, in: Christiane Eckstein u. a. (Hg.), Beteiligung Inklusion Integration. Sozialethische Konzepte für die moderne Gesellschaft, Münster 2007,

5 welt ausdifferenziert ist, die Funktion ist, die das ausdifferenzierte System (also nicht: dessen Umwelt) für das Gesamtsystem erfüllt Die Form Person Die systemtheoretische Beschreibungsweise der Gesellschaft unterscheidet sich von anderen Beschreibungsweisen insofern fundamental, als Menschen der theoretischen Option der Luhmannschen Systemtheorie zufolge nicht Teil der Gesellschaft sind, sondern zu deren Umwelt gehören. Im Mittelpunkt des Interesses stehen nämlich nicht organische und psychische, sondern soziale Systeme. Aufgrund dieser theoretischen Entscheidung besteht die funktional differenzierte Gesellschaft deshalb auch nicht aus Menschen, sondern aus funktional differenzierten sozialen Systemen, die operativ geschlossen und autopoietisch sind. Autopoietische Systeme produzieren und reproduzieren sich selbst durch und aus den Elementen, aus denen sie bestehen. Wechselseitig können sich soziale Systeme nicht durchdringen, wohl aber gegenseitig beeinflussen bzw. irritieren. Hierzu sind strukturelle Kopplungen und Interpenetrationen notwendig. Kein Mensch kann derart in soziale Systeme eingefügt werden, daß seine Reproduktion (auf welcher organischen oder psychischen Sinnebene auch immer) eine soziale Operation wird und durch die Gesellschaft oder eines ihrer Subsysteme vollzogen wird. 8 Da es sich bei Menschen um organische bzw. psychische Systeme handelt, können diese nicht in die Funktionssysteme inkludiert oder von diesen exkludiert werden. Inkludiert oder exkludiert werden nicht Menschen, sondern Personen, 9 die nicht mit psychischen Systemen verwechselt werden dürfen. Psychische Systeme sind keine Personen, vielmehr stellt die Form der Person eine spezifische kommunikative Struktur dar, auf die soziale Systeme sich beziehen können. Die Person ist eine besondere Identifikation oder soziale Adressierung, das heißt nicht einfach ein anderer Gegenstand als ein Mensch oder ein Individuum, sondern eine andere Form, mit der man Gegenstände wie menschliche Individuen beobachtet 10. Die Form der Person lässt sich präziser als individuell attributierte Einschränkung von Verhaltensmöglichkeiten 11 bestimmen. Die unbezeichnete oder unmar- 7 Niklas Luhmann, Gesellschaft, Niklas Luhmann, Die Tücke des Subjekts und die Frage nach dem Menschen, in: Ders. (Hg.), Soziologische Aufklärung 6, 3. Aufl., Wiesbaden 2005, , hier: Vgl. Niklas Luhmann, Die Form Person, in: Ders. (Hg.), Soziologische Aufklärung 6, 3. Aufl., Wiesbaden 2005, Ebd Ebd. 67

6 kierte Seite der Person wird nicht zum Gegenstand der Kommunikation, da diese Seite nicht erwartet wird. Personen können auch als Erwartungskollagen bezeichnet werden. Die Form der Person dient ausschließlich der Selbstorganisation des sozialen Systems, der Lösung des Problems der doppelten Kontingenz durch Einschränkung des Verhaltensrepertoires der Teilnehmer. 12 Personen werden in Funktionssysteme nicht inkooperiert, sondern sie werden interpenetriert. Personen dienen der strukturellen Kopplung von psychischen und sozialen Systemen. Sie ermöglichen es den psychischen Systemen, am eigenen Selbst zu erfahren, mit welchen Einschränkungen im sozialen Verkehr gerechnet wird Das Begriffspaar Inklusion/Exklusion Die theoriegeschichtliche Entwicklung des Begriffspaars Inklusion/Exklusion ist aufgrund der komplexen Theoriebildung nur schwierig nachzuzeichnen. 14 Das Begriffspaar wird von Luhmann nicht immer kohärent verwendet, vielmehr weist es unterschiedliche Bedeutungsdimensionen auf, außerdem wird die theorieinterne Diffusion durch externe Veröffentlichungen noch verstärkt Inklusion und funktionale Differenzierung Anfänglich das heißt ab Mitte der 1970er Jahre hat Luhmann den Inklusionsbegriff im Kontext der systemtheoretischen Beschreibung der funktional ausdifferenzierten Gesellschaft noch differenzlos verwendet, das heißt der Begriff der Exklusion tauchte im systemtheoretischen Vo- 12 Ebd Ebd Vgl. hierzu insbesondere die Studie von Sina Farzin, Inklusion, Exklusion. Entwicklungen und Probleme einer systemtheoretischen Unterscheidung, Bielefeld Farzin unterscheidet und untersucht die Begriffe und ihre unterschiedlichen Bedeutungshorizonte systematisch. Vgl. daneben auch Markus Göbel/Johannes F. K. Schmidt, Inklusion/Exklusion. Karriere, Probleme und Differenzierungen eines systemtheoretischen Begriffspaars, in: Soziale Systeme 4 (1998), Vgl. nur Rudolf Stichweh, Inklusion/Exklusion, funktionale Differenzierung und die Theorie der Weltgesellschaft, in: Soziale Systeme 3 (1997), ; Armin Nassehi, Inklusion, Exklusion, Integration, Desintegration. Die Theorie funktionaler Differenzierung und die Desintegrationsthese, in: Wilhelm Heitmeyer (Hg.), Was hält die Gesellschaft zusammen? Bundesrepublik Deutschland: Auf dem Weg von der Konsens- zur Konfliktgesellschaft, Band 2, Frankfurt 1997, ; und Armin Nassehi, Die Paradoxe Einheit von Inklusion und Exklusion. Ein systemtheoretischer Blick auf die Phänomene, in: Heinz Bude/Andreas Willisch (Hg.), Das Problem der Exklusion,

7 kabular als andere Seite der Inklusion nicht auf. 16 Inklusion meinte in diesem Stadium der Theorieentwicklung, dass die Teilnahme an einem Funktionssystem der Gesellschaft ausschließlich von der Operationslogik des Funktionssystems selbst geregelt wird. Es geht in der Systemtheorie nicht um eine gesellschaftsübergreifende oder ganzheitliche Integrationsphantasie, die von einem quasi außergesellschaftlichen Standpunkt her vollzogen werden könnte, sondern die Umstellung auf die systemtheoretischen Unterscheidungen bringt eine neue Beobachtung der Gesellschaft hervor. Kein Funktionssystem hat eine primäre gesellschaftliche Inklusionsfunktion, da die Gesellschaft nur in verschiedenen Subsystemen existiert. Dem Prinzip der Inklusion folgend können eigentlich alle Gesellschaftsmitglieder verstanden als Personen in die jeweiligen Subsysteme inkludiert werden einzig und allein an funktionsbezogenen Entscheidungen könnte diese Inklusion scheitern. In dieser Diktion wohnt der funktionalen Ausdifferenzierung der Gesellschaft anscheinend so etwas wie eine teleologische Struktur inne, die auf die Inklusion aller Personen in alle Teilsysteme abzielt. Dieses Verständnis von Inklusion beruht also auf einer totalitären Logik der Vollinklusion. Mit dieser teleologischen Struktur der funktionalen Ausdifferenzierung der Gesellschaft geht zudem eine semantische Selbstbeschreibung einher, die die Vollinklusion der Personen proklamiert. Allen wird durch diese Inklusionssemantik in Aussicht gestellt, dass sie eigentlich in alle Gesellschaftssysteme inkludiert werden könnten. Doch letztlich stößt sich diese semantische Ebene der modernen funktional ausdifferenzierten Gesellschaft mit der strukturellen Ebene. 17 Denn die Vollinklusionssemantik wird (und kann) von den Teilsystemen nicht eingelöst werden, weil diese keiner semantischen Selbstbeschreibung und auch keinem gemeinsam geteilten Telos verpflichtet sind, sondern ausschließlich ihrer eigenen funktionsspezifischen Logik folgen. 2.2 Exklusion und funktionale Differenzierung Bei der systematischen Lektüre des Luhmannschen Œuvres zeigt sich, dass die theoretische Ausformulierung eines Gegenbegriffs zum Inklusionsbegriff lange Zeit ausbleibt. Am Anfang der systemtheoretischen Theoriebildung taucht der Exklusionsbegriff nicht auf, konzentriert 16 Niklas Luhmann, Evolution und Geschichte, in: Ders. (Hg.), Soziologische Aufklärung 2. Aufsätze zur Theorie der Gesellschaft, Opladen 1975, Unbehandelt bleibt hier und im Folgenden das Konzept der Exklusionsindividualität. Vgl. hierzu insbesondere Niklas Luhmann, Soziale Systeme, Frankfurt Vgl. zu der frühen Phase auch die Ausführungen von Sina Farzin, Inklusion/Exklusion, Vgl. ebd

8 man sich aber stattdessen auf die späteren Schriften Luhmanns, so findet hier plötzlich das Begriffspaar Inklusion/Exklusion Verwendung. 18 Die Ausarbeitung des Gegenbegriffs der Exklusion soll ein theoretisches Versäumnis aufheben: Für Luhmann ist ein Begriff für eine Theoriebildung nur dann nutzbar bzw. aussagekräftig, wenn er sichtbar macht, was er ausschließt 19 und er damit unterscheidende Bezeichnungen möglich macht. Deshalb ist auch der Begriff der Inklusion nur dann theoriestrategisch verwendbar, wenn es einen Gegenbegriff gibt und deshalb heißt es mit Blick auf den Begriff der Inklusion: Von Inklusion kann man also sinnvoll nur sprechen, wenn es Exklusion gibt. 20 Luhmann kritisiert, dass in vielen Gesellschaftstheorien Exklusion gar nicht vorgesehen ist, wobei Inklusion doch nur beobachtet werden könne, wenn Exklusion stattfinde. In der Regel wird entweder auf den positiven Wert der Inklusion Bezug genommen oder aber es wird ausschließlich der negative Wert der Exklusion verwendet. Damit bleibt die jeweils andere Seite des Begriffs aber unbezeichnet. Die Folge: Es kann nicht präzise angegeben werden, welche Bedingungen für den positiven Fall der Inklusion bzw. für den negativen Fall der Exklusion erfüllt sein müssen. Solche Konzeptionen folgen einer Logik der Einheit, wonach der Mensch in die Gesellschaft inkludiert wird bzw. als Mensch auch in die Gesellschaft inkludiert werden muss. Die Kritik richtet sich im Grunde genommen auch gegen die Unzulänglichkeiten des eigenen Theoriekonzepts bzw. sie fällt auf den Ansatz in der bisherigen Form zurück. Mit der Betonung der Differenz korrigiert Luhmann sein eigenes Theoriedesign. Die Logik der funktionalen Differenzierung schließt gesellschaftliche Exklusionen aus, muß es dann aber erlauben, innerhalb der Funktionssysteme nach systemeigenen Kriterien zu differenzieren. Aber ist diese Logik haltbar? Wie kann es Inklusion geben, wenn es keine Exklusion gibt? 21 Durch die Einführung des Exklusionsbegriffs bleibt die semantische Selbstbeschreibung der funktional ausdifferenzierten Gesellschaft unberührt, solange Exklusionen als temporär, also schnell änderbar, gelten und ohne Auswirkungen auf den Zugang zu anderen Teilsystemen bleiben. Erst dauerhafte und verkettete Exklusion aus mehreren Teilsyste- 18 Im Wesentlichen beziehe ich mich im Folgenden auf Niklas Luhmann, Inklusion und Exklusion; ders., Gesellschaft, ; und ders., Jenseits von Barbarei, in: Ders., Gesellschaftsstruktur und Semantik. Studien zur Wissenssoziologie der modernen Gesellschaft, Band 4, Frankfurt 1995, Niklas Luhmann, Inklusion und Exklusion, Ebd Niklas Luhmann, Jenseits von Barbarei,

9 men widerspricht der gesellschaftlichen Selbstbeschreibung. 22 Doch auf der strukturellen Beschreibungsebene hat die Einführung des Exklusionsbegriffs viel größere Auswirkungen. Ein gesellschaftliches Teilsystem kann nur dann beobachtet werden, wenn die Besonderheit dieses Teilsystems herausgestellt wird, es also funktional ausreichend von anderen Systemen differenziert ist. Und in dieser Hinsicht ist das Begriffspaar Inklusion/Exklusion für die Bildung sozialer Systeme in der funktional ausdifferenzierten Gesellschaft erforderlich. Die Ordnung des Verhältnisses von Inklusion und Exklusion wird in der modernen, funktional ausdifferenzierten Gesellschaft nicht wie in segmentären und stratifizierten Gesellschaften eigenen Institutionen überlassen und auch nicht nach einem übergreifenden gesellschaftseinheitlichen Verfahren oder Code geregelt. 23 Diese stellten noch kompensierende Inklusion in andere Teilsysteme zur Verfügung. Für funktional ausdifferenzierte Gesellschaften ist eine Auffangregelung dieser Art nicht möglich, weil sie überhaupt nicht mehr vorsehen, daß Individuen, wenn nicht dem einen, dann einem anderen Teilsystem als Person angehören. 24 In funktional ausdifferenzierten Gesellschaften bekommen Individuen von der Gesellschaft keinen Platz entsprechend ihres sozialen Status zugewiesen, sondern als Personen können sie prinzipiell an allen Funktionssystemen teilnehmen, wenn ihre Kommunikation denn gemäß den Bedingungen des Funktionssystems entsprechend erwartungskomplementär ist. Die unterschiedlichen Funktionssysteme entscheiden autonom, wie die Teilnahme am System im Sinne von Kommunikation geregelt wird. Mit der funktionalen Differenzierung des Gesellschaftssystems ist die Regelung des Verhältnisses von Inklusion und Exklusion auf die Funktionssysteme übergegangen, und es gibt keine Zentralinstanz mehr (so gern sich auch die Politik in dieser Funktion sieht), die die Teilsysteme in dieser Hinsicht beaufsichtigt Die Ordnung der Inklusion Das funktional differenzierte Gesellschaftssystem ist in der Selbstbeschreibung der Systeme prinzipiell auf die Inklusion der Gesamtbevölkerung, also aller psychischen Systeme angelegt. 22 Sina Farzin, Inklusion/Exklusion, Vgl. zur Regelung von Inklusion und Exklusion in segmentären und stratifizierten Gesellschaften Niklas Luhmann, Inklusion und Exklusion, ; und ders., Gesellschaft, Niklas Luhmann, Inklusion und Exklusion, Niklas Luhmann, Gesellschaft,

10 Es gibt keine ersichtlichen Gründe, jemanden von der Verwendung von Geld, von der Rechtsfähigkeit oder einer Staatsangehörigkeit, von Bildung oder Heiraten auszuschließen oder all dies von systemexternen Genehmigungen oder Sonderkonditionen abhängig zu machen. Bei prinzipieller Vollinklusion aller entscheiden die Funktionssysteme selbst, wie weit es jemand bringt: ob er Recht oder Unrecht bekommt, ob sein Wissen als wahr anerkannt wird oder nicht, ob es ihm gelingt, im System der Massenmedien Reputation zu gewinnen, also öffentliche Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen, wieviel Geld er ausgeben kann usw. 26 Um es deutlich festzuhalten: Auch eine Person, die von ihrer Bank keinen Kredit mehr bekommt und überschuldet ist, ist in das Wirtschaftssystem inkludiert, denn sie ist Teil der Kommunikation des Wirtschaftssystems. Auch eine Person, die mit einer Klage vor ein Gericht zieht und kein Recht bekommt, ist in das Rechtssystem inkludiert, denn sie ist bis zum Urteil (und im Falle einer Revision darüber hinaus) Teil der Kommunikation des Rechtssystems. Auch ein schlechter Schüler, also eine Person deren Bildungsleistungen negativ benotet werden, dessen Versetzung gefährdet ist oder der sogar sitzenbleibt, ist in das Erziehungssystem der Gesellschaft inkludiert. Folgende Ausführungen sind für Luhmann nichts als das Produkt einer Einheitsperspektive: Bela schlägt sich durchs Leben. Mit 21 Jahren hat er zwar schon mehrfach Platz in Jugendstrafanstalten gefunden, aber noch keinen in der Gesellschaft. Seine Probleme hat Volker Blatt [ein Sozialarbeiter, A. B.] zu seinem Job gemacht. 27 Hier zeigt sich, dass die Person Bela durchaus sozial adressiert und damit in unterschiedliche Funktionssysteme inkludiert wird. Zu nennen ist zumindest das Rechtssystem, das Erziehungssystem der Gesellschaft und das System Soziale Arbeit. 28 Auch wirtschaftliche Ausbeutung und Repression muss noch als Form des Einschlusses verstanden werden. Denn hier sind die Personen Teil des Wirtschaftssystems, sie erhalten Lohn für die systemtheoretische Inklusion ist kein gewerkschaftlicher Mindestlohn 26 Niklas Luhmann, Jenseits von Barbarei, Rüdiger Soldt, Jedes zweite Wort ist Ehre, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom , Vgl. zu letzterem Dirk Baecker, Soziale Hilfe als Funktionssystem der Gesellschaft, in: Zeitschrift für Soziologie 23 (1994), ; Michael Bommes/Albert Scheer, Soziale Arbeit als Exklusionsvermeidung, Inklusionsvermittlung und/oder Exklusionsverwaltung, in: Roland Merten u. a. (Hg.), Sozialarbeitswissenschaft Kontroversen und Perspektiven, Neuwied/Kriftel/Berlin 1996, ; Albert Scheer, Inklusion/Exklusion Soziale Ausgrenzung. Verändert sich die gesellschaftliche Funktion der Sozialen Arbeit?, in: Rainer Treptow/Reinhard Hörster (Hg.), Sozialpädagogische Integration. Entwicklungsperspektiven und Konfliktlinien, Weinheim/München 1999, 39 56; Theodor M. Bardmann, Soziale Arbeit im Licht der Systemtheorie Niklas Luhmanns, in: Helga Gripp-Hagelstange (Hg.), Niklas Luhmanns Denken. Interdisziplinäre Einflüsse und Wirkungen, Konstanz 2000, ; und Roland Merten/Albert Scherr, Inklusion und Exklusion in der Sozialen Arbeit, Wiesbaden

11 erforderlich. 29 Inklusion bezieht sich auf die Art und Weise, in der im Kommunikationszusammenhang Menschen bezeichnet, also für relevant gehalten werden. Man kann, an eine traditionale Bedeutung des Terminus anschließend, auch sagen: die Art und Weise, in der sie als Personen behandelt werden 30. Inklusion meint dagegen nicht den vollständigen Einschluss aller organischen oder psychischen Operationen in das jeweils beobachtete soziale System. Außerdem ist eine Hierarchisierung des Inklusionsgedankens abwegig, da jedes Funktionssystem Gesellschaft thematisiert. Inklusion ist aus systemtheoretischer Perspektive auch nicht steigerbar. Die unterschiedlichen Beschreibungen der gesellschaftlichen Funktionssysteme können nicht in einer einheitlichen Gesellschaftsbeschreibung zusammengebracht bzw. zusammengedacht werden. Im Inklusionsbereich des Funktionssystems finden weiterhin Operationen statt, auch wenn das Funktionssystem eine Person als kommunikativ irrelevant bezeichnet und somit aus dem Funktionssystem ausschließt. 2.4 Die Ordnung der Exklusion Im Sinne von funktional ausdifferenzierten Gesellschaften entscheidet nicht länger die Herkunft über die Inklusion in die Gesellschaft bzw. die gesellschaftlichen Teilsysteme. Die Inklusion ist den Kriterien der Funktionssysteme überlassen. Ist Niklas Luhmann also eigentlich ein Theoretiker der Inklusion? Nein: Denn die Funktionssysteme sind auf Inklusion ausgelegt und gerade deshalb bringen sie Exklusion hervor! Die Exklusion ist die unbenannte Außenseite der Inklusion in soziale Systeme. Bei der Exklusion handelt es sich um eine Gegenbegrifflichkeit, wobei der Begriff der Inklusion auch aufgrund der semantischen Selbstbeschreibungen der dominierende Begriff ist und den Begriff der Exklusion deshalb mit einschließt. Aber Exklusion ist möglich: Wenn Menschen nicht als Personen adressiert werden, dann werden sie aus dem Funktionssystem exkludiert. Eine stellvertretende oder kompensatorische Inklusion, also eine Inklusion in ein anderes Teilsystem der Gesellschaft ist nicht 29 Auch Illegale und Behinderte werden nicht aus der Gesellschaft exkludiert, sondern bleiben als Personen sozial adressierbar (zum Beispiel im Wirtschaftssystem). Vgl. dazu Thomas Wagner, Inklusion Exklusion. Darstellung einer systemtheoretischen Differenz und ihre Anwendung auf illegale Migration, Frankfurt/London Vgl. zur Entzauberung der normativen Begriffe der Integration und Inklusion im Kontext von Menschen mit Behinderung die systemtheoretisch inspirierte Abhandlung von Karsten Exner, Kritik am Integrationsparadigma im Behindertenbereich. Von der Notwendigkeit soziologischer Theoriebildung, Bad Heilbrunn Niklas Luhmann, Inklusion und Exklusion,

12 möglich, weil die jeweiligen Funktionssysteme überhaupt nicht mehr vorsehen, daß Individuen, wenn nicht dem einen, dann einem anderen Teilsystem als Personen angehören 31. Exkludierte Personen sind für die Kommunikation des Funktionssystems und soziale Systeme bestehen ausschließlich aus Kommunikation irrelevant. Wenn Inklusion die soziale Berücksichtigung von Personen meint das heißt, dass auf diese Personen im Kommunikationsprozess Bezug genommen wird, dann geht es im Exklusionsbereich um kommunikative Irrelevanz. Als Person nicht in ein Funktionssystem inkludiert zu werden, bedeutet in erster Linie, zur Umwelt des Systems zu gehören eine Unperson zu sein, wobei das, was zur Unperson gehört, ebenso unbestimmt [ist] wie die Un masche beim Stricken oder das Unloch beim Billard 32. Die kommunikative Irrelevanz kann nicht beobachtet werden, weshalb es auch zu keiner Ordnung der Exklusion kommt. Denn wenn auch die Unperson ein Ensemble von eingeschränkten Verhaltensmöglichkeiten wäre, dann würde sie etwas bezeichnen und wäre damit Person. Personen können aber für kommunikativ irrelevant gehalten werden. Dann werden sie zu Körpern, dem Endzustand der Exklusion. Körper sind keine Personen, können also auch nicht mehr sozial adressiert werden und finden deshalb in den Funktionssystemen keine Berücksichtigung mehr. 3. Inklusion und Exklusion im Erziehungssystem Mit der Veröffentlichung der ersten Ergebnisse der PISA-Studie hat in Deutschland eine intensive und kontroverse öffentliche Debatte über die Qualität und soziale Durchlässigkeit des deutschen Bildungssystems eingesetzt. Es wird als ein gesellschaftlicher Skandal herausgestellt, dass die familiäre Herkunft der Kinder bei den formalen Abschlüssen des Bildungssystems eine signifikante Rolle spiele. Zu den Verlierern des deutschen Bildungssystems gehörten insbesondere Schüler mit einem Migrationshintergrund und Jungen. Befeuert wurde die Debatte durch die Veröffentlichung des Deutschland-Berichts des UN-Sonderberichterstatters für das Menschrecht auf Bildung, Vernor Muñoz, am 24. März 2007, der im Zuge seines Deutschlandbesuchs 2006 entstanden ist Niklas Luhmann, Inklusion und Exklusion, Niklas Luhmann, Die Form Person, Vgl. dazu Axel Bernd Kunze, Beitragen und Teilhaben. Konturen von Bildungsgerechtigkeit im Licht des UN-Sonderberichterstatters für das Recht auf Bildung zu seinem 74

13 3.1 Sozialethische Zugänge Der Bericht des UN-Sonderberichterstatters hat in jedem Fall dazu beigetragen, dass der Begriff der Bildung als eine menschenrechtsethisch relevante Thematik identifiziert wird. 34 Der UN-Sonderberichterstatter attestiert Deutschland bezüglich der Verpflichtungen bei der Umsetzung des Menschenrechts auf Bildung, die sich aus ratifizierten völkerrechtlichen Verträgen ergeben, Defizite. Muñoz stellt die Bedeutung der Bildung als ein zentrales Medium der gesellschaftlichen Integration heraus und kritisiert aus diesem Grund die soziale Selektivität des deutschen Bildungssystems scharf. Es gelte ein durchlässiges Bildungssystem zu etablieren, das als Türöffner zur Beteiligung an weiteren grundlegenden und weiterführenden Bildungschancen fungiere. Denn: Wer keinen hinreichenden Zugang zur Bildung habe, der habe auch keine Teilhabe am gesellschaftlichen, politischen, wirtschaftlichen oder kulturellen Leben 35. Das Ergebnis: Aus der Einsicht in die Schlüsselbedeutung von Bildung für die Entwicklung und Entfaltung personaler Potentiale resultiert, dass die Beteiligung an Bildung eine Grundvoraussetzung gesellschaftlicher Inklusion ist. 36 Das Menschenrecht auf Bildung soll nun diese Teilhabe im Konzert mit anderen Menschenrechten sichern. Allerdings wird in den Menschenrechten nicht ausgewiesen, sondern anscheinend stillschweigend vorausgesetzt, was unter Bildung zu verstehen ist. Klassischtraditio nell wird hier aus der Perspektive der pädagogischen Anthropologie die Bildsamkeit und Subjekthaftigkeit des Menschen bemüht. Dieser Bildsamkeit und Subjekthaftigkeit muss dann die Gestaltung der Bildungsprozesse entsprechen. Eine pädagogische Paradoxie muss allerdings ignoriert werden: Der Mensch ist bildungsbedürftig und bildungsfähig, kann Bildung aber gerade aufgrund seiner Subjekthaftigkeit auch zurückweisen und sich der Bildungsoffensive verweigern. Der Begriff der Beteiligungsgerechtigkeit will einerseits die strukturellen Schieflagen und Exklusionspolitiken des Bildungssystems in den Blick bekommen, kann Deutschlandbesuch 2006, in: Vierteljahreszeitschrift für wissenschaftliche Pädagogik 84 (1/2008), Vgl. Marianne Heimbach-Steins, Was heißt Bildungsgerechtigkeit? Zwischen Menschenrecht und ökonomischen Interessen, in: Herder Korrespondenz 61 (6/2007), ; und Axel Bernd Kunze, Das Menschenrecht auf Bildung. Grundlegung, Gehalt und Grenzen eines interaktiven Rechts, in: Hans Jürgen Münk (Hg.), Wann ist Bildung gerecht? Ethische und theologische Beiträge im interdisziplinären Kontext, Bielefeld 2008, Axel Bernd Kunze, Beitragen und Teilhaben, Marianne Heimbach-Steins, Was heißt Bildungsgerechtigkeit?,

14 andererseits aber die normativ unterstellte Subjekthaftigkeit der Subjekte nicht ausblenden: Bildungspolitik und -ethik müssen die Autonomie und die Verantwortung der Bildungsteilnehmenden selbst, ohne die Bildungsprozesse nicht gelingen können, ernst nehmen; im Ernstfall eines totalen Bildungsunwillens ist dann auch nicht auszuschließen, dass entsprechendes Verhalten zum Ausschluss von bestimmten Bildungsbeteiligungsrechten führen kann Systemtheoretische Zugänge Das Erziehungssystem hat sich im Kontext der gesellschaftlichen Evolution erst spät herausgebildet. 38 Erziehung ist eine Folge bereits eingetretener sozialer Differenzierungen, sie ist kein Schrittmacher der soziokulturellen Evolution [ ]. Erst in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts werden Trends zur Ausdifferenzierung eines besonderen Funktionssystems für Erziehung sichtbar zum Beispiel unter dem Schlagwort der nationalen Erziehung mit der Absicht, ein Schulsystem für die gesamte Bevölkerung einzurichten und häusliche Erziehung zu privatisieren. 39 Luhmann zeichnet nach, dass sich das Erziehungssystem in seiner Selbstbeschreibung seit Mitte des 18. Jahrhunderts am Prinzip der Inklusion orientiert. Nicht Geburt und Herkunft entscheiden über den Zugang zu Erziehung und Bildung, sondern alle Menschen sollen an der Schulerziehung teilhaben können. Es kann höchstens sein, daß das Erziehungssystem selbst eine weitere Förderung für aussichtslos hält, also selbst über Inklusion/Exklusion befindet. 40 Bei der Idee der Inklusion aller Menschen handelt es sich wieder um eine Selbstbeschreibung des Systems. Aus systemtheoretischer Perspektive ist das Erziehungssystem in der funktional ausdifferenzierten Gesellschaft ein autopoietisches System. Der Mensch bzw. das psychische System wird aus dem Erziehungssystem verbannt. Stattdessen tauchen auch hier nur Personen auf, die als soziale Adressen zu verstehen sind. Auch die Inklusion und die Exklusion sind ausschließlich der Rationalität des Funktionssystems überlas- 37 Marianne Heimbach-Steins, Was heißt Bildungsgerechtigkeit?, Das Funktionssystem Erziehung ist von Luhmann eigens untersucht worden in: Niklas Luhmann, Das Erziehungssystem der Gesellschaft, Frankfurt Vgl. zudem die zahlreichen Schriften zur Pädagogik: ders./karl Eberhard Schorr (Hg.), Technologie und Selbstreferenz. Fragen an die Pädagogik, Frankfurt 1982; Dieter Lenzen/Niklas Luhmann (Hg.), Bildung und Weiterbildung im Erziehungssystem. Lebenslauf und Humanontogense als Medium und Form, Frankfurt Niklas Luhmann, Erziehungssystem, 111 f. 40 Niklas Luhmann, Erziehungssystem,

15 sen: mithilfe der eigenen Logik wird über den Einschluss bzw. den Ausschluss von Personen entschieden Inklusionsmodus Schulpflicht Die Einführung der Schulpflicht ist für Luhmann als eine Inklusionsbewegung zu interpretieren, die das Spannungsverhältnis der semantischen Selbstbeschreibung der Gesellschaft (,Bildung für alle! ) und der strukturellen Umsetzung dieser Vollinklusionsemantik zu entsprechen versuchen. Exklusion kann auf der Ebene der semantischen Selbstbeschreibung der modernen Gesellschaft und das betrifft natürlich auch das Erziehungssystem nicht zugelassen werden. Deshalb werden Exklusionen im Erziehungssystem auch in Inklusionen transformiert. Vom Erziehungssystem vorgenommene Selektionen weisen den Personen in der Regel neue Positionen im Erziehungssystem zu. Aus systemtheoretischer Perspektive fällt ein sogenannter Schulverweigerer oder Schulabbrecher nicht aus dem Erziehungssystem heraus, sondern er lässt sich von einem Teil des Erziehungssystems nicht mehr sozial adressieren. Vielleicht aber erhält er Privatunterricht oder lässt sich ganz im Sinne der romantischen Erziehungsliteratur von der Natur bilden. Auch bei Förderklassen, Förderschulen und Nachhilfeunterricht handelt es sich um Strategien, die Inklusionssemantik des Erziehungssystems aufrechtzuerhalten. Erziehung findet auch außerhalb der Schule (und zeitlich vor ihr) statt. Die Inklusion in das Erziehungssystem kann anscheinend nicht über das Recht auf Bildung gesichert werden. Im Falle des Erziehungssystems genügt es nicht, die Möglichkeit des Schulbesuchs bereitzustellen. [ ] Deshalb wird die Inklusion wohl überall durch Verordnung einer Schulpflicht geregelt. 41 Auch der Schulverweis führt aus diesen Gründen nicht zur Exklusion aus dem Erziehungssystem, sondern durch eine strukturelle Kopplung mit dem Rechtssystem kommt es zur rechtlich verpflichtenden Wiedereingliederung des Schülers in eine andere Schule. Und die semantisch durch ein Menschrecht abgesicherte Forderung der Umsetzung der Schulpflicht kann überprüft bzw. angemahnt werden. Doch garantiert die Schulpflicht streng genommen gar keine Inklusion in das Erziehungssystem. Denn es werden natürlich solche Personen nicht berücksichtigt, die sich beispielsweise illegal in einem Staat aufhalten und deshalb nicht vom schulisch organisierten Erziehungssystem adressiert werden können. Das bedeutet wiederum nicht, dass diese Personen nicht am Erziehungssystem teilhaben, zum Beispiel an nicht-schulischen Or- 41 Niklas Luhmann, Erziehungssystem,

16 ganisationsformen. Das Erziehungssystem aber selbst entscheidet, inwieweit mit derart inkludierten Personen weiterhin kommuniziert werden kann Inklusionsmodus Menschenrecht Bildung Luhmann beschreibt die Inklusion in das Erziehungssystem als einen Sonderfall, 42 da das Erziehungssystem nicht nur über die Personen verfügen können muss, sondern auch über die Körper. Diese müssen sich in dafür vorhergesehenen Räumen zu einer verbindlich festgeschriebenen Zeit treffen und auch in Zeiten des e-learning muss der Körper sich vor einem Computer befinden. Zudem zeigt sich aus den systemtheoretischen Beobachtungen des Erziehungssystems sehr deutlich, dass die Autonomie des Erziehungssystems insbesondere auf der operativen Ebene des Unterrichts sehr hoch ist und es kaum zu strukturellen Koppelungen mit anderen Systemen kommt. Insbesondere auf dieser operativen Ebene des Unterrichts aber zeigt sich, dass das eigentliche Problem der Erziehung das Problem der kommunikativen Erreichbarkeit von Personen ist. Dieses Problem offenbart sich als ein Technologiedefizit der Pädagogik, das sich auf die Möglichkeiten der Inklusion der Personen auswirkt. Die adressierten Personen im Erziehungssystem sind nämlich keine Trivialmaschinen, 43 die auf einen bestimmten Input mit dem diesem Input entsprechenden Output reagieren würden. Wie aber können Personen dann kommunikativ tatsächlich vom Erziehungssystem erreicht werden? 44 An dieser Autonomie der Subjekte scheint genau jene Vollinklusionsphantasie des Menschenrechts auf Bildung zu scheitern, wonach über Bildung Inklusion in andere Funktionssysteme (insbesondere in das Wirtschaftssystem) garantiert und soziale Exklusion abgeschafft werden wird. Blickt man nun aus systemtheoretischer Perspektive auf die oben skizzierte Semantik des Menschenrechts auf Bildung, dann wird damit eine Inklusion aller Menschen in das Erziehungssystem und vermutlich auch ihren Erfolg im System (also gute Noten) gefordert. Das Erziehungssystem, so die Forderung, müsse jedem die Chance auf einen Einstieg und 42 Vgl. ebd Vgl. hierzu näher Niklas Luhmann/Karl Eberhard Schorr, Das Technologiedefizit der Erziehung und die Pädagogik, in: Dies. (Hg.), Technologie und Selbstreferenz. Fragen an die Pädagogik, Frankfurt 1982, Das Erziehungssystem trägt aus systemtheoretischer Perspektive im Übrigen wesentlich dazu bei, dass es Personen im systemtheoretischen Sinne gibt, sie als Erwartungskollagen in Kommunikation eingebunden werden können; vgl. Niklas Luhmann, Erziehungssystem, 39.

17 den gesellschaftlichen Aufstieg ermöglichen. Die normative Menschenrechtssemantik lebt eindeutig von der Einheitsperspektive, wonach die Inklusion in das Erziehungssystem Voraussetzung wenn auch nicht unbedingt Garantie für die Inklusion in andere soziale Systeme ist. Folgt man der Ideologie der Menschenrechte, so scheint das einzige Problem der Moderne darin zu bestehen, daß diese Rechte noch nicht und vor allem noch nicht überall auf dem Erdball ausreichend realisiert sind. 45 Die Gesellschaft soll nun für alle Menschen die Möglichkeit der Inklusion in das Erziehungssystem bereitstellen. Im Zusammenhang der Menschenrechte sieht man sehr deutlich, dass Exklusion eigentlich nicht vorgesehen ist. Menschenrechte tragen eine ausgeprägte Inklusionssemantik in sich und postulieren die Idee der Freiheit und Gleichheit und damit die Idee einer möglichen Vollinklusion aller Menschen in die Gesellschaft. Damit lassen sie die Seite der Exklusion aber unbeleuchtet. Übersehen wird, dass das Funktionssystem Erziehung Personen nicht nur inkludiert, sondern dass diese auch aufgrund von systemintern festgelegten Gründen exkludiert werden können, es also systeminterne Gründe für Ungleichheit gibt. Durch die Semantik der Menschenrechte werden die Exklusionsprobleme laut Luhmann aber nicht gelöst, sondern verdeckt. 46 Diese Semantik unterschätzt die Probleme der Inklusion in der modernen, funktional ausdifferenzierten Gesellschaft Bildung: eine Kontingenzformel Das Erziehungssystem kann sich wie alle anderen Systeme auch nicht länger an einer Einheitsperspektive orientieren und das führt laut Luhmann zu Irritationen, denen im Erziehungssystem mit Reformen begegnet wird. 47 Die Kommunikation des Erziehungssystems über die Einheit des Erziehungssystems führt nicht zu dieser Einheit, sondern zu mehr Differenz. Die Kommunikationsmöglichkeiten des Systems steigern sich und es werden Möglichkeitsüberschüsse hervorgebracht. Diese Möglichkeitsüberschüsse müssen systemintern reduziert werden. Hier kommt für Luhmann nun der Begriff der Bildung als Kontingenzformel ins Spiel 45 Niklas Luhmann, Gesellschaft, 628. Aus der Perspektive der Menschenrechte kommt dem Menschen als Mensch das vorpositive Recht zu, an der Gesellschaft teilzuhaben bzw. bestimmte unverlierbare Rechte zur Geltung zu bringen. Eine solche menschenrechtsethische Perspektive hat Luhmann im Zusammenhang soziologischer Theoriebildung immer als problematisch angesehen und auf Paradoxien hingewiesen; vgl. ders., Das Paradox der Menschenrechte und drei Formen seiner Entfaltung, in: Ders. (Hg.), Soziologische Aufklärung 6, 3. Aufl., Wiesbaden 2005, Vgl. Niklas Luhmann, Gesellschaft, Vgl. Niklas Luhmann, Erziehungssystem,

18 der Selbstbeschreibung. Aus dem semantischen Kernbestand des Erziehungssystems wird Bildung ausgewählt, um mit der Ungewissheit verfahren zu können, die selbstreferenzielle Systeme immer auch produzieren. Mit dem Begriff der Bildung reagiert das Erziehungssystem auf den Verlust externer (gesellschaftlicher, rollenförmiger) Anhaltspunkte für das, was der Mensch sein bzw. werden soll. 48 Die Kontingenzformel Bildung ist die Antwort des Erziehungssystems auf Irritationen insbesondere im Zusammenhang des Technologiedefizits. Bildung ist nun der Selbsttätigkeit des Subjekts überlassen oder wird als Selbsttätigkeit des Subjekts, als dessen kritische Weltaneignung verstanden. Inwieweit Erziehung bzw. Bildung angesichts eines solchen emphatischen Bildungsbegriffs dann noch eines Lehrers oder bestimmter Unterrichtsinhalte bedarf, bleibt ungeklärt. Für Luhmann ist der Bildungsbegriff definitorisch unbestimmt deshalb taugt er als Kontingenzformel. Um auf das ganze Erziehungssystem anwendbar zu sein, mußte der Begriff der Bildung daher von allen Inhalten entleert werden. Er wird seitdem nur noch floskelhaft und vor allem politisch gebraucht Autopoiesis des Erziehungssystems Die starke sozialethische Fixierung auf die Bildung als Inklusionsmodus in die Gesellschaft verschweigt aus systemtheoretischer Perspektive zum einen, dass es sich im Wesentlichen um eine Inklusion in das Wirtschaftssystem handeln soll. Zum anderen übersieht diese Fixierung aber auch, dass die Exklusion aus dem Wirtschaftssystem nicht vom Misserfolg im Erziehungssystem abhängen muss. Streng genommen dürfte es dann keine Akademikerarbeitslosigkeit geben. Die empirische Aussage, dass höhere Bildungsabschlüsse aber zu weniger Arbeitslosigkeit führen, hilft nicht weiter. Denn eine Garantie scheint damit immer noch nicht gegeben zu sein. Aus dem systemtheoretischen Blickwinkel kann eine solche Inklusionsgarantie auch nicht gegeben werden. So sind die Selektionsweisen im Erziehungssystem und im Wirtschaftssystem der beruflichen Arbeit ganz verschieden. In Schulen und Universitäten gibt es keine Knappheit von Zensuren und Prüfungserfolgen, so wie es später eine Knappheit von Stellen gibt. Das heißt unter anderem, daß die Gefahr der Arbeitslosigkeit wie ein Schatten die Schulbildung und das Studium begleiten kann, ohne daß es möglich wäre, im Erziehungssystem schon Sicherheit zu schaffen Niklas Luhmann, Erziehungssystem, 186; vgl. zum Bildungsbegriff insbes. ebd Ebd Ebd

19 In der funktional ausdifferenzierten Gesellschaft kann das Erziehungssystem nicht derart in die Autonomie des Wirtschaftssystems (beispielsweise als Beschäftigungssystem) eingreifen, dass die Absolventen des Erziehungssystems im Beschäftigungssystem einen Arbeitsplatz erhalten. Luhmann hält einen Abgleich der verschiedenen Systeme für unmöglich, es kann keine gemeinsame Planung geben, auch nicht mit Vermittlung durch das politische System 51. Da keine übergreifende gesellschaftliche Instanz die Inhalte der Erziehung festlegt, die die Personen sich anzueignen haben, muss das Erziehungssystem diese Aufgabe selbst übernehmen und diese Inhalte intern rechtfertigen. Die Folge könnte sein, daß es schwieriger wird, die normative Prätention, etwas Richtiges und im Leben Brauchbares zu unterrichten, mit Überzeugungskraft zu vertreten. In einer Ecke des Schulhofs spielen Schüler während der Pause Skat oder Doppelkopf, um sich auf die Bundeswehr vorzubereiten. Es mag also sein, daß der heimliche Lehrplan angesichts der Ungewißheit der Zukunft größeres Gewicht gewinnt. Aber selbst dann muß man einen offiziellen Lehrplan durchziehen, weil sonst die Interaktion entfiele, die es ermöglicht, nebenbei etwas anderes zu lernen Restprobleme der Systemtheorie: Kumulative und totale Exklusion Festzuhalten ist: Inklusion und Exklusion sind bei Luhmann keine Kategorien einer kritischen Gesellschaftsanalyse oder der Ungleichheitssoziologie: 53 Es geht nicht darum, Klassenunterschiede zu bestreiten, und es geht auch nicht darum, die ins Extrem getriebene Individualisierung des Einzelmenschen in ihrer sozialen Relevanz zu ignorieren. Die Frage ist nur, ob wir damit die sozialen Folgen und die Strukturprobleme eines Gesellschaftssystems mit funktionaler Differenzierung ausreichend in den Blick bekommen. 54 Aber auch wenn Luhmann den normativen Blick der Ungleichheitssoziologie ablehnt, so macht er in seinen späteren Schriften darauf aufmerksam, dass sich auch bei der stabilen Anwendung der systemtheoretischen 51 Niklas Luhmann, Erziehungssystem, Ebd Vgl. hierzu insbesondere Martin Kronauer, Exklusion in der Systemtheorie und in der Armutsforschung. Anmerkungen zu einer problematischen Beziehung, in: Zeitschrift für Sozialreform 44 (11/12/1998), ; Martin Kronauer, Exklusion. Die Gefährdung des Sozialen im hoch entwickelten Kapitalismus, Frankfurt/New York 2002; und ders., Exklusion als Kategorie einer kritischen Gesellschaftsanalyse. Vorschläge für eine anstehende Debatte, in: Heinz Bude/Andreas Willisch (Hg.), Das Problem der Exklusion, Niklas Luhmann, Inklusion und Exklusion,

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