Deutscher Tierschutzbund e. V.
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- David Schneider
- vor 7 Jahren
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1 Deutscher Tierschutzbund e. V. Tierschutzgesetz, Verbandsklage 1. Ist Ihre Partei für eine grundlegende Neufassung des Tierschutzgesetzes? NEIN Eine erneute Novellierung des Tierschutzgesetzes halten wir derzeit für nicht notwendig. Die christlich-liberale Koalition hat mit der Novelle des Tierschutzgesetzes die Haltungsbedingungen von Tieren in vielen Bereichen verbessert. Wir sicherten mehr Tierwohl durch betriebliche Eigenkontrollen nach bestimmten Tierwohlkriterien, haben deutliche Verbesserungen für Versuchstiere und Heimtiere auf den Weg gebracht und Regelungen für tierschutzgerechte Haltung von Wildtieren in Zirkussen sowie zur Eindämmung streunender Katzen geschaffen. Wir haben den Tierschutz in Einklang mit der Wirtschaftlichkeit in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung gebracht. 2. Ist Ihre Partei für die Einführung einer Tierschutz-Verbandsklage? NEIN Der Tierschutz und das Rechtsstaatsprinzip haben für die FDP eine wichtige Bedeutung. Tierschutz ohne die Möglichkeit der rechtlichen Durchsetzung ist wenig wert. Die bisherigen Erfolge im Tierschutzbereich seit der Verankerung des Tierschutzes als Staatsziel im Grundgesetz sind jedoch beachtlich. Es gibt in Deutschland ein großes Tierschutzbewusstsein in der Gesellschaft. Gleichzeitig existierten gerade im Vergleich zu anderen Ländern schon hohe tierschutzrechtliche Standards. Ein Verbandsklagerecht ist unserer Ansicht nach jedoch nicht nötig, weil schon ein bewährtes individuelles Klagerecht existiert. Die Grundlage für diesen Rechtsschutz bildet Artikel 19 Absatz 4 GG. Die Vorschrift bestimmt, dass jedem, der durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt wird, der Rechtsweg offensteht. Darüber hinaus nehmen die zuständigen Behörden der Länder die sich aus Tierschutzgesetz ergebenden Pflichten zur Wahrung des Tierschutzes stets ernst. Soweit der Schutz der Tiere ein Eingreifen erfordert, bietet das Tierschutzgesetz die dafür erforderlichen Handlungsmöglichkeiten. Die Einführung eines Verbandsklagerechtes für Tierschutzverbände würde faktisch zu einer Ablösung der individuellen Verantwortungsübernahme führen. Im Vergleich zum Umweltbereich, wo es sich in der Regel um generelle Weichenstellungen handelt, geht es im Tierschutzbereich sehr häufig um die Situation des Einzeltieres bzw. um eine Einzelsituation. Ersatz von Tierversuchen 3. Wird Ihre Partei in der kommenden Legislaturperiode Schritte in die Wege leiten oder unter- stützen, die als Ziel zu einer Abschaffung von Tierversuchen in den nächsten 10 bis 20 Jahren führen sollen? NEIN Tierversuche müssen auf ein Mindestmaß reduziert werden. Aber auf Tierversuche kann nicht ganz verzichtet werden. Es gibt immer noch Bereiche, in denen die medizinische Forschung auf absehbare Zeit ohne Tierversuche leider nicht auskommen kann. Immer wenn Funktionen des gesamten Organismus erforscht werden sollen, ist das Ausweichen auf Ersatzmethoden zumeist nicht möglich.
2 Seite 2/7 Wenn Ja, gehören folgende Punkte dazu? - Wenn Nein, wie positioniert sich Ihre Partei dann zu den einzelnen Punkten? a) Ist Ihre Partei dafür, die Förderung von Alternativmethoden für Tierversuche als Zielbestimmung ins Tierschutzgesetz aufzunehmen? Es ist im Interesse des Tierschutzes geboten, die Zahl der Tierversuche so gering wie möglich zu halten. In diesem Sinne unterstützt die FDP auch ausdrücklich die konsequente Anwendung des sogenannten 3R-Prinzips (Replacement, Reduction and Refinement), das heißt die Vermeidung, Verbesserung und Verminderung der Verwendung von Versuchstieren. Im Bereich des Testens von Kosmetikprodukten ist dies weitgehend gelungen. Wir wollen, dass kein Tier unnötig Tests oder Untersuchungen ausgesetzt wird. Die FDP begrüßt daher ausdrücklich die in der EU- Tierschutzrichtlinie verankerte, verstärkte Förderung der Entwicklung von Alternativ- und Ergänzungsmethoden. b) Wird Ihre Partei die Forschungsförderung insgesamt so anpassen, dass gezielt Projekte gefördert werden, die ohne Tierversuche auskommen? siehe a) c) Soll die ZEBET zu einem nationalen Kompetenzzentrum ausgebaut werden, das zum Beispiel auch die Genehmigungsbehörden bei ihrer Entscheidung berät und unterstützt? Deutschland nimmt bei der Erforschung von Alternativmethoden zum Tierversuch eine führende Rolle ein. Die Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch (ZEBET) beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) leistet hervorragende Arbeit. Diese positive Arbeit der ZEBET muss weiter genutzt werden und sollte europaweit als Vorbild dienen d) Wird Ihre Partei dafür eintreten, dass die Vermittlung ethischer Grundlagen und tierversuchsfreie Forschungsmethoden als fester Bestandteil der Ausbildung z.b. von Naturwissenschaftlern, Me- dizinern und Tiermedizinern aufgenommen werden? Die Vermittlung ethischer Grundlagen und tierversuchsfreie Forschungsmethoden gehören für uns zur Ausbildung von Naturwissenschaftlern, Medizinern und Tiermedizinern dazu. Tiernutzung in der Nahrungsmittelproduktion 4. Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass die geschlechtsspezifische Massentötung männlicher Eintagsküken verboten wird? NEIN Ein nationales Verbot der Tötung männlicher Küken der Legehennenrassen verlagert die Eierproduktion ins Ausland. Die FDP setzt sich für die Züchtungsforschung an Zwei-Nutzungsrassen ein und will die Entwicklung von Methoden forcieren, die die Geschlechterbestimmung im unbebrüteten Ei ermöglichen. Männliche Eier stehen dann der Lebensmittelwirtschaft und dem Handel bzw. Endverbraucher für eine sinnvolle Verwendung zur Verfügung.
3 Seite 3/7 5. Wird sich Ihre Partei für ein zeitnahes Ende der Kleingruppenkäfighaltung von Legehennen in Deutschland einsetzen? NEIN Die Kleingruppenhaltung für Legehennen zügiger abzuschaffen, nützt weder den Verbrauchern noch den Legehennen. Es werden noch mehr Produzenten ins europäische Ausland abwandern. Die im Ausland produzierten Eier werden aber wieder importiert und konsumiert. Die Haltungsbedingungen dort sind aber schlechter als bei uns. Eine einseitige und erneute Verschärfung der Haltungsbedingungen allein in Deutschland würde so zu einer Verschlechterung der Lebensmittel-Qualität führen und den Legehennen nichts nützen. Das kann nicht im Sinn des Tier- und Verbraucherschutzes sein. Erst 2006 wurden die Haltungsbedingungen für Legehennen verbessert. Die Halter haben eine halbe Milliarde Euro investiert, um den neuen Standards zu entsprechen. Ihr Vertrauen in eine vorhersehbare Politik darf nicht enttäuscht werden, die neuen Stallanlagen sollten bis 2035 Bestandsschutz haben. Vor der letzten Verschärfung der Haltungsbedingungen kamen 90 Prozent der in Deutschland verbrauchten Eier aus Deutschland. Heute sind es nur noch 60 Prozent. Das ist eine Tendenz, die nicht noch weiter verschärft werden darf. 6. Ist Ihre Partei für ein sofortiges Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration? NEIN Die vorgegebene Frist zum Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration war eine richtige Weichenstellung im Tierschutz. In den letzten Jahren sind im Bereich der Alternativmethoden Jungebermast, Immunokastration und Kastration mit Betäubung wesentliche Fortschritte erreicht worden. Die Alternativen müssen jedoch weiter erforscht und in der Praxis erprobt werden, um Verbraucherschutz und Praktikabilität sicherzustellen. 7. Wird sich Ihre Partei für das Ende der nicht kurativen Eingriffe einsetzen, mit denen Tiere pro- phylaktisch an bestehende Haltungssysteme angepasst werden? Nicht-kurative Eingriffe an Nutztieren, die nach dem Tierschutzgesetz nur im Ausnahmefall mit einer Erlaubnis durchgeführt werden dürfen, sind häufig zur Routine geworden. Für die Ausnahmeregelung gibt es gute Gründe. Sehr oft gehören dazu Maßnahmen, die der Tiergesundheit dienen. Zum Beispiel im Fall vom Kürzen der Schnabelspitzen beim Geflügel. Wenn die Schnäbel nicht kupiert sind, kann es auf Grund von Verhaltensstörungen vermehrt zum Federpicken und Kannibalismus kommen. Dafür gibt es verschiedene Ursachen, für die es bisher keine gesicherten Erkenntnisse gibt, die die Entwicklung geeigneter Maßnahmen zuließen. Hier ist vor allem dringend die Wissenschaft gefragt, mit dem Ziel, für alle Tierarten Ausstiegsmöglichkeiten aus prophylaktischen Eingriffen zu finden. Eine Ausnahme, wie sie im Tierschutzgesetz festgeschrieben ist, darf aber trotz allem nicht zur Regel werden. Die FDP will die gesetzlichen Vorgaben prüfen und sollten sie sich als änderungsbedürftig erweisen, werden wir gesetzgeberisch eingreifen müssen. Für die Übergangsphase ist die Weiterentwicklung der Züchtungs- und Haltungsverfahren nötig, so dass auf nicht-kurative Manipulationen nach Möglichkeit verzichtet werden kann. 8. Sollen doppelstöckige Tiertransporter für Rinder verboten werden? NEIN Moderne technische Ausstattung der Tiertransporter und eine fachliche und tiergerechte Arbeitsweise des Betreuungspersonals sind essenziell für die schonende Beförderung von Tieren. Das gilt auch für doppelstöckige Rindviehtransporter. Selbstverständlich müssen bei jedem Transport Stressfaktoren und Verletzungen der Tiere vermieden werden und genaue Kontrollen und strenge Sanktionen bei Verstößen gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen aufgezeigt und geahndet werden. Da die Beförderung von Tieren trotzdem mit besonderen Belastungen verbunden ist, sollten Schlachttiertransporte möglichst durch Fleischtransporte ersetzt werden.
4 Seite 4/7 9. Soll das Schlachten von Tieren im Akkord verboten werden? NEIN Ein unmittelbarer Zusammenhang von Akkordarbeit bei der Schlachtung und Tierschutzverletzungen ist nicht belegt. Entscheidend für eine tierschutzgerechte Schlachtung sind eine wirksame Betäubung und deren ordnungsgemäße Überwachung sowie das Feststellen des Fehlens von Lebenszeichen bei jedem einzelnen Tier vor Beginn der weiteren Schlachtarbeiten. 10. Soll das Lebendangebot von Fischen und Krustentieren im Handel verboten werden? NEIN Beim Handel mit lebenden Tieren müssen die geltenden tierschutzrechtlichen Vorschriften genau eingehalten werden. Eine regelmäßige Kontrolle der Einhaltung durch die Betriebe muss von den zuständigen Behörden erfolgen. Hierfür sind die Länder zuständig. Neue rechtliche Vorschriften sind nur dann geboten, wenn aktuelle wissenschaftlich anerkannte Erkenntnisse vorliegen, die eine Verschärfung notwendig machen. 11. Setzt sich Ihre Partei für eine staatlich geregelte, nationale Tierschutz-Kennzeichnung von Pro- dukten ein? NEIN Wir sind für eine europaweite Tierschutzkennzeichnung, aber auf freiwilliger Basis in Abstimmung mit Wirtschaft und Tierschutzverbänden. Es müssen klare und einheitliche Vorgaben, die über bestehende Tierschutzauflagen hinausgehen, vorhanden sein, deren Erfüllung zum Labeln des Produktes führt. Durch die Einführung eines Tierwohllabels könnten die Tierhalter zum einen zu Mehrinvestitionen in das Tierwohl motiviert werden, zum anderen würde den Landwirten so die Erwirtschaftung der entstandenen Mehrkosten ermöglicht werden. Studienergebnisse zeigen, dass einige Verbraucher bereit sind, mehr Geld für Lebensmittel aus besonders tiergerechter Haltung auszugeben. Deswegen muss ein Angebot geschaffen werden, das diese Nachfrage deckt und die Landwirtschaft in eine aktive Rolle in der gesellschaftlichen Debatte um den Tierschutz bringt. Kritische Konsumenten müssen durch ihre Kaufentscheidungen ihre Forderung nach mehr Tierschutz in der Lebensmittelproduktion ausdrücken. 12. Wird Ihre Partei für neue Bundesförderprogramme zum Umstieg auf tiergerechte Zucht- und Hal- tungsformen sorgen? Wir haben uns in den Haushaltsverhandlungen stets für eine Fortführung und Verstetigung des Bundesprogrammes zur Förderung umwelt- und tiergerechter Haltungsverfahren im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) eingesetzt. Tiere in und aus der Natur 13. Ist Ihre Partei dafür, die Haltung von Wildtieren a) im Zirkus generell zu untersagen? NEIN Die FDP befürwortet eine Negativliste für Wildtiere im Zirkus. Auf dieser sollen die Tierarten stehen, die nicht unter den Bedingungen eines Wanderbetriebes gehalten werden können oder die nicht zur Zurschaustellung im Zirkus und Dressurabrichtung geeignet sind. aa) wenn Nein (kein generelles Verbot), dann aber die Verbotsmöglichkeiten zur Haltung einzelner Wildtierarten verbessern und durchsetzen? Die Haltung von wildlebenden Tierarten in Zirkussen ist angesichts der beengten Platzverhältnisse, des ständigen Ortwechsels und erheblicher Einschränkung artspezifischer Verhaltensweisen
5 Seite 5/7 stark von dem Auftreten tierschutzrelevanter Probleme belastet. Im Hinblick auf die Arbeitsweise und -bedingungen einer mobilen Einrichtung ist ein Verbot der Haltung bestimmter Wildtierarten in derartigen Einrichtungen erstrebenswert. Sollte nach der derzeit durchgeführten Auswertung der Zirkusregisterverordnung ein differenziertes Haltungsverbot vonnöten sein, müssen entsprechende Übergangsfristen erlassen werden. Unabhängig davon müssen Kontrollen der Wildtierhaltung in Zirkusbetrieben möglichst durch spezialisierte Tierärzte durchgeführt werden. Des Weiteren müssen die Tierhalter über ausreichend Sachkunde verfügen. b) im Privathaushalt zu verbieten? NEIN Die Haltung von Wildtieren in privaten Haushalten muss jedoch einer Überprüfung unterzogen werden, da insbesondere exotische Tierarten besonderer Pflege und Sachkunde des Halters bedürfen. Nicht selten sind die Halter wegen hoher Unterbringungskosten, Gefährlichkeit der Tiere oder mangelnder Fähigkeiten und Kenntnisse über die gehaltene Tierart überfordert und setzen die Tiere aus. Ja 16. Ist Ihre Partei für ein Verbot der Pelztierhaltung (von Pelztierfarmen / der Haltung von Tieren zur reinen Fellgewinnung) F in Deutschland? Die FDP setzt sich für ein Ende des Handels mit Pelzen und Pelztieren ein. Die Pelztierhaltung ist jedoch weniger eine Frage des Verbotes, sondern vielmehr der Nachfrage. Wichtiger als ein Haltungsverbot ist eine Veränderung im Bewusstsein, denn wenn Pelze nicht mehr nachgefragt werden, würde ihre Haltung überall überflüssig. Ein Verbot nur auf nationaler Ebene reicht nicht aus, weil andere europäische Staaten dies als Lücke für ihren Handel ausnutzen. Wir brauchen einen europäischen Ansatz, bei dem in allen Staaten gleiche Bedingungen gelten. 17. Ist Ihre Partei für eine grundlegende Novelle des Bundesjagdgesetzes? NEIN Das Bundesjagdgesetz in der derzeit geltenden Fassung hat sich bewährt. Die FDP steht zum Reviersystem, zur Pflichtmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften und zur Hegepflicht. Eine flächendeckende Bejagung ist erforderlich, damit die Wildbestände nicht unkontrolliert ansteigen. Zu hohe Wildbestände bedeuten höhere Wildschäden auf den Feldern, gefährden die Naturverjüngung in den Wäldern und bedrohen gefährdete Arten. Gleichzeitig steigen die Gefahren der Ausbreitung von Tierseuchen und die Zahl der Verkehrsunfälle. Eine nachhaltige und sachgerechte Waldbewirtschaftung ist nur mit angepassten, durch Jagd- und Hegemaßnahmen regulierten Tierbeständen möglich. Heimtiere 18. Ist Ihre Partei für den Erlass umfassender Heimtierregelungen zu Kennzeichnung, Registrierung, Zucht, Ausbildung, Haltung und Handel von Heimtieren? NEIN Die Wahrung und der Schutz des Lebens ist der Grundgedanke unserer Zivilisation. Zum Schutz der Menschen und Umwelt wurde im Jahr 2002 auf Initiative der FDP-Bundestagsfraktion der Schutz der Tiere als Staatsziel in Art. 20a in das Grundgesetz aufgenommen. Die Novelle des Tierschutzgesetzes der christlich-liberalen Koalition basiert auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und nachhaltiger Tierschutzpolitik. Wir setzen auf Eigenverantwortung des Tierhalters beim Thema betrieblicher Eigenkontrollen und beim Qualzuchtverbot. Weitere Verbesserungen wurden u.a. für Versuchstiere, Zirkustiere und Katzen erreicht. Für umfassende Heimtierregelungen zu allen aufgeführten Punkten sehen wir derzeit keine Notwendigkeit.
6 Seite 6/7 19. Wird Ihre Partei sich auf föderaler Ebene dafür einsetzen, dass die verschiedenen Hundgesetze der Länder auf Bundesebene nach Tierschutzaspekten vereinheitlicht werden? Einheitliche Regelungen sind im Sinne der Tierhalter. 20. Sollen Hunde und Katzen verpflichtend gekennzeichnet und registriert werden? NEIN Grundsätzlich ist es richtig, Heimtiere mittels Chip kennzeichnen zu lassen und die gewonnenen Daten im Heimtierregister zu hinterlassen, obwohl es in Deutschland dazu keine gesetzliche Pflicht gibt. Die Kennzeichnungspflicht für Hunde, Katzen und Frettchen besteht für Reisen innerhalb der Europäischen Union. Durch die Kennzeichnung wird die Ausweitung von Tollwutinfektionen in der EU eingedämmt und das Tier seinem Besitzer besser zugeordnet werden. Damit wird auch dem Aussetzen von Tieren vorgebeugt. Eine verpflichtende Registrierungspflicht für alle Hunde und Katzen ist jedoch nicht verhältnismäßig. Hier stößt der Wunsch nach gesetzlicher Regelung auf die Grenzen der individuellen Freiheit des Grundgesetzes. Das Kennzeichnen von Hunden und Katzen mittels Chip ist zwar begrüßenswert und sinnvoll, sollte aber auf Freiwilligkeit beschränkt bleiben. 21. Wird sich Ihre Partei für eine Katzenschutzverordnung mit einer Kastrationspflicht für Katzen aus Privathaltungen mit Freigang einsetzen? NEIN Die Katzenüberpopulation und die Aufnahme herrenloser und freilaufender Katzen durch die Tierheime treiben die Träger in finanzielle Not. Dieses gilt es zu vermeiden. Vor diesem Hintergrund ist die Kastration von Katzen ein richtiger Ansatz. Eine von oben aufgelegte Kastrationspflicht ist jedoch aus Gründen des Subsidiaritätsprinzips und aus Gründen der praktischen Umsetzung nicht erstrebenswert. Vielmehr sollen die Tierhalter über ihre Pflichten und tierschutzrelevanten Aspekte der Heimtierhaltung aufgeklärt und zu Kastration und Kennzeichnung ihrer Haustiere motiviert werden. Die christlich-liberale Koalition hat bei der Novelle des Tierschutzgesetzes lokal begrenzte Maßnahmen zur Eindämmung einer Katzenpopulation ermöglicht, wenn die Größe der Population in einem bestimmen Gebiet bei den freilebenden Katzen erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden verursacht. Zu den lokal begrenzten Maßnahmen zählen neben einem zeitweiligen Auslaufverbot für Katzen und Kater auch Kennzeichnungspflichten für sogenannte Freigänger. 22. Ist Ihre Partei dafür, den Schenkelbrand bei Pferden generell zu verbieten? Seit der Änderung der Viehverkehrsverordnung im März 2010 dient der Transponder (Chip) zur Identifikation von Pferden und ermöglicht automatisierte und fälschungssichere Erkennung von Tieren. Die Chip-Kennzeichnung ist nach der genannten EU-Verordnung lediglich eine Kann- Regelung, in Deutschland aber Pflicht. Durch die Kennzeichnungspflicht mittels Transponder erübrigt sich der Einsatz von Brandzeichen. Praktischer Tierschutz 23. Wird Ihre Partei sich auf föderaler Ebene für einen bundeseinheitlichen Rahmen für die kosten- deckende Erstattung der von Tierheimen übernommenen staatlichen Leistungen einsetzen? NEIN Das Unterhalten von Tierheimen ist Aufgabe der Kommunen und unterliegt deren Selbstverwaltung. Unter der christlich-liberalen Koalition hat sich das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit den Tierschutzverbänden und kommunalen Spitzen-
7 Seite 7/7 verbänden darauf geeinigt, nach Lösungsansätzen rund um die Lage der Tierheime (u. a. Fragen der Finanzierung, Definition Fundtier ) innerhalb einer Arbeitsgruppe zu suchen. Die Arbeit wurde bereits aufgenommen und wir sollten konstruktive Ergebnisse dieses Dialogs abwarten. 24. Wird sich Ihre Partei für einen Sonder-Investitionstopf für Tierheime aus gemeinsamen Mitteln des Bundes, des Landes und der Kommunen einsetzen? NEIN siehe Frage Sollte die ehrenamtliche Tätigkeit mit Tierschutz-Bezug entsprechend der ehrenamtlichen Tätig- keit mit sozialem Bezug geregelt und gleichermaßen anerkannt werden? Wir Liberale begreifen Politik für bürgerliches Engagement nicht als Stückwerk, sondern fordern einen roten Faden in der politischen Rahmensetzung für Engagement. Diesen Anspruch haben wir mit einer Engagementstrategie der Bundesregierung und dem ersten Engagementbericht deutlich gemacht. Wir stärken das Ehrenamt und das individuelle Engagement. Das Engagement von Bürgern und zivilgesellschaftlichen Organisationen von privat organisierten Bürgertafeln über Stiftungen und Vereine bis hin zu sozialen Organisationen wie der Freien Wohlfahrtspflege hat deshalb für uns einen besonderen Wert. Die solidarische und offene Bürgergesellschaft ist Ausdruck einer der Freiheit verpflichteten Gesellschaft. Ihre Stärke ist die Vielfalt. Sie schafft neue Lebenschancen und neue Vorbilder für Bürger und Unternehmen. Weiteres 26. Welche Tierschutz-relevanten relevanten Themen - außer den schon angesprochenen - sind Ihrer Partei besonders wichtig und welche Initiativen wird sie dazu in der kommenden Legislaturperiode auf den Weg bringen? Praxisbezogene Forschung Eine tierkonforme Anpassung bestehender Regelungen kann nur durch Förderung von Forschung, Innovation und Nachhaltigkeit in der Tierhaltung erfolgreich durchgesetzt werden. In der Forschungsförderung soll den Aspekten des Tierwohls und der Tiergesundheit mehr Beachtung eingeräumt werden. Forschungsergebnisse müssen besser in der Praxis verbreitet und umgesetzt werden, damit ein verantwortungsvoller Umgang mit Tieren durch faktenbasierte gesetzliche Rahmenbedingungen gewährleistet ist. Verbraucherbildung Damit der Verbraucher umfassend informiert ist und mündig seine Kaufentscheidungen treffen kann, muss die Verbraucherbildung gestärkt werden. Durch kompetente Verbraucherinformation wird eine sachliche Debatte in der Öffentlichkeit gefördert und die Leistungen der heimischen Land- und Ernährungswirtschaft zum Schutz Lebensmittel liefernder Tiere werden im öffentlichen Raum deutlicher zum Ausdruck kommen. Auch der Handel muss beteiligt werden und z. B. auf die idealisierenden Bilder auf Lebensmittelverpackungen verzichten. Mehr Tierschutz bedeutet mehr Kosten und so auch höhere Verbraucherpreise. Darüber müssen sich auch die Verbraucher im Klaren sein. Die Transparenz der gesamten Produktionskette muss sichergestellt werden. Qualzucht Tierschutzwidrigen Qualzuchten begegnen wir im Nutz- und Heimtierbereich. Gesundheitliche Probleme, die aus extremer Zucht resultieren, treten beispielsweise bei Hunden, Katzen, Schweinen, Rind und Geflügel auf. Die Tiergesundheit muss an die erste Stelle der Selektionskriterien rücken, was auch den Tierzüchtern und -haltern zu Gute kommen würde. Im Tierschutzrecht muss die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von Qualzuchtmerkmalen präziser definiert werden.
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