DER RECHTLICH SICHERE UND NACHWEISBARE ZUGANG EINER KÜNDIGUNG

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1 übergeben Kündigung richtig DER RECHTLICH SICHERE UND NACHWEISBARE ZUGANG EINER KÜNDIGUNG Bei Kündigungsschutzklagen geht es oft darum, ob und wann die Kündigung gegenüber dem Mitarbeiter rechtswirksam zugegangen ist. Wo liegt das Risiko? Können Sie den Zugang der Kündigung nicht beweisen, müssen Sie nochmal kündigen. Bei einer ordentlichen Kündigung entstehen durch die Verzögerung zusätzliche nicht unerhebliche Kosten. Bei einer fristlosen Kündigung haben Sie ab Kenntnis des Kündigungsgrundes nur zwei Wochen Zeit zu kündigen. Können Sie nicht beweisen, dass Sie rechtzeitig gekündigt haben, dann haben Sie allein deshalb schon verloren. Eine weitere fristlose Kündigung ist nicht möglich. Wie stelle ich die Kündigung am sichersten zu? Die sicherste Zustellung erfolgt durch den Gerichtsvollzieher mit Zustellungsurkunde. Allerdings ist dieser Weg sehr unpraktisch und langwierig (insbesondere bei fristloser Kündigung kann es leicht zeitlich zu eng werden). Er ist daher nur in Extremfällen sinnvoll Seite 1 / 5

2 Was ist für die Praxis die beste Lösung? 1 Die persönliche Übergabe am Arbeitsplatz mit einem neutralen Zeugen ist immer noch der praktikabelste und sicherste Weg der Übergabe. Der Mitarbeiter sollte den Erhalt der Kündigung schriftlich quittieren. Tut er dies nicht, bestätigt der Zeuge die Übergabe schriftlich Seite 2 / 5

3 2 Ist dies nicht möglich, so sollten Sie die Kündigung am Wohnort des Arbeitnehmers, wie in Punkt 1 beschrieben, übergeben. 3 Treffen Sie den Mitarbeiter nicht an, dann werfen Sie das Schreiben in den Briefkasten (Zugang zählt aber erst zur üblichen nächsten Leerung) oder wenn kein funktionsfähiger Briefkasten vorhanden ist (bspw. zugeklebt), schieben Sie es unter der Tür durch. Hinweis: Ihr Zeuge muss den Inhalt der Kündigung und die genaue Art und Weise der Übergabe auch noch nach Monaten vor Gericht überzeugend bestätigen können. Deshalb ist es am besten, direkt ein Protokoll hierüber anzulegen und vom Zeugen unterschreiben zu lassen. MUSTER UND ABLAUF ZUM ZUGANG EINER KÜNDIGUNG Musterformulierung bei Übergabe: Sie machen eine Kopie des fertigen, bereits im Original unterschriebenen Kündigungsschreibens*. Auf der Kopie vermerken Sie: Kündigungsschreiben im Original erhalten am DATUM und UNTERSCHRIFT DES MITARBEITERS. Der Mitarbeiter behält das Original der Kündigung, Sie behalten die vom Mitarbeiter unterschriebene Kopie. Will der Mitarbeiter diese Bestätigung nicht unterschreiben oder die Kündigung nicht annehmen, brauchen Sie für die Übergabe einen neutralen Zeugen. Dann vermerken Sie auf der Kopie: Kündigungsschreiben im Original an Mitarbeiter übergeben am DATUM und UNTERSCHRIFT DES ZEUGEN. Keine Übergabe möglich, und nun? Sie sind gut vorbereitet und haben eine Kopie des fertigen, bereits im Original unterschriebenen Kündigungsschreibens* dabei. Nun vermerken Sie auf der Kopie: Kündigungsschreiben im Original in den Briefkasten des Mitarbeiters eingeworfen am DATUM, UHRZEIT und UNTERSCHRIFT DES ZEUGEN Seite 3 / 5

4 Original in Briefumschlag einlegen, diesen fest verschlie-ßen und in den Briefkasten werfen. Fertigen Sie ein Protokoll an. Der Zeuge unterschreibt. Schildern Sie hier genau den Vorgang. Vom Türklingeln, über das Eintüten der Original-Kündigung, bis zum Ein-wurf des Briefumschlages mit diesem Kündigungsschrei-ben (wann, was, wo, wie genau). *Das Kündigungsschreiben muss ein Original mit echter eigenhändiger Unterschrift sein. Keine Kopie, kein Fax, keine , keine beglaubigte Kopie, keine gescannte Unterschrift, etc. Was sonst noch gut zu wissen ist: Bei Minderjährigen muss die Kündigung gegenüber beiden Erziehungsberechtigten erfolgen! Die Kündigung gegenüber dem Minderjährigen reicht nicht. Ob der Mitarbeiter zum Zeitpunkt der Zustellung der Kündigung im Urlaub oder krank ist, spielt grundsätzlich keine Rolle. Verweigert der Mitarbeiter die Annahme, lassen Sie die Kündigung im Briefkasten zurück oder im Büro auf dem Tisch vor dem Mitarbeiter liegen. Wenn Sie merken, dass der Mitarbeiter versucht die Zustellung zu erschweren, da bspw. der Briefkasten zugeklebt ist oder das Klingelschild fehlt, etc. können Sie sich schon mal auf weiteren Ärger einstellen. Am besten Sie rufen uns dann an und wir besprechen die weitere Vorgehenswei-se mit Ihnen Seite 4 / 5

5 Ist der Mitarbeiter nicht zu Hause, aber eine andere Person öffnet Ihnen, wird es rechtlich kompliziert. Da Sie nicht sicher wissen können, wer diese Person ist empfiehlt es sich, die Kündigung in den Briefkasten zu werfen. Ausnahme: Ihnen läuft die Zeit davon, und dies ist Ihre letzte Chance vor Fristende noch eine Zustellung zu schaffen. Stößt die Zustellung auf Schwierigkeiten kann es zeitlich schnell eng werden. Dann wird es teuer. Planen Sie deshalb genug Zeit ein und kündigen Sie nicht erst am letzten möglichen Tag. Zum Schluss: Denken Sie auch immer an die Kündigungsberechtigung des Unterzeichners der Kündigung oder legen Sie eine Originalvollmacht bei. Hier können Sie unsere UVF-Information "kurz und knapp" kostenfrei und unverbindlich als PDF bestellen Seite 5 / 5

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