SICHERHEIT. Schwerpunktkonzept Eisenbahnanlagen. Sommerhitze. Seite 2. Seite 5

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1 SICHERHEIT 2/06 ZUERST Schwerpunktkonzept Eisenbahnanlagen Seite 2 Sommerhitze Seite 5 Foto: CI&M/ÖBB Mitteilungsblatt des Unfallverhütungsdienstes der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau

2 Das neue Schwerpunktkonzept Eisenbahnanlagen Von Dr. Reinhart Kuntner In wenigen Tagen wird eine umfassende Änderung des Eisenbahngesetzes in Kraft treten. Darin wird unter anderem auch das eisenbahnrechtliche Genehmigungsverfahren und die Berücksichtigung des Arbeitnehmerschutzes wesentlich geändert. Eine Informationsbroschüre der Versicherung für Eisenbahnen und Bergbau enthält die wichtigsten Informationen (Schwerpunktkonzept Ei-senbahnanlagen Richtlinie R 10). ALLGEMEINES In wenigen Tagen wird die Eisenbahngesetznovelle 2006 im Bundesgesetzblatt kundgemacht werden. Diese Novelle setzt einerseits die EU-Eisenbahnsicherheitsrichtlinie um (RL 2004/49/EG), größtenteils jedoch werden eine Reihe von Regelungen für das eisenbahnrechtliche Genehmigungsverfahren neu gestaltet. Dadurch ergeben sich auch Änderungen für die Berücksichtigung des Arbeitnehmerschutzes bei Eisenbahnprojekten. Verkehrs-Arbeitsinspektorat PROJEKTERGÄNZENDE GUTACHTEN Das neue Eisenbahngesetz legt unterschiedliche Genehmigungsverfahren für Eisenbahnanlagen, eisenbahnsicherungstechnische Einrichtungen und Schienenfahrzeuge fest ( 31a, 32a und 33a der Novelle). Erforderlich ist eine Baugenehmigung oder Bauartgenehmigung und anschließend eine Betriebsbewilligung. Neu ist, dass künftig nicht mehr die Behörde selbst vorgelegte Projekte mit Unterstützung von Gutachtern prüft. Zukünftig ist der Antragsteller verpflichtet, bereits gemeinsam mit seinem Projekt an die Behörde auch Gutachten von externen Stellen (Anstalt, akkreditierte oder benannte Stelle, Ziviltechniker, technisches Büro usw.) über die Eignung seines Projektes und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften (Stand der Technik, Sicherheit und Ordnung des Betriebes) vorzulegen (so genannte projektrelevante Fachgebiete umfassende Gutachten ). Das bedeutet, dass zukünftig der Antragsteller Gutachten über Bautechnik, Elektrotechnik, Maschinentechnik usw. (abhängig vom jeweiligen Projekt) erstellen lassen muss und diese 2

3 dann gemeinsam mit seinem Projekt zur Genehmigung vorlegen muss. Ergänzend dazu legt das neue Eisenbahngesetz noch fest, dass auch die Anforderungen des Arbeitnehmerschutzes in die projektergänzenden Gutachten (die der Antragsteller vorlegen muss) einzubeziehen sind. EINBEZIEHUNG ARBEITNEHMERSCHUTZ Im Bereich des Eisenbahnwesens sind Schutzziele der öffentlichen Sicherheit (Eisenbahnrecht) und des Arbeitnehmerschutzes (Arbeitnehmerschutzrecht) im Regelfall eng miteinander verknüpft. Es wäre somit nicht sinnvoll, die beiden Bereiche in den neu vorzulegenden Gutachten zu trennen. Das neue Konzept sieht daher vor, dass die jeweiligen Belange des Arbeitnehmerschutzes in den jeweiligen Einzelgutachten (Bautechnik, Elektrotechnik, Maschinentechnik usw.) mitzubehandeln sind. Um dies zu erleichtern, wurden die wichtigsten Arbeitnehmerschutzbestimmungen für die einzelnen Fachgebiete zusammengestellt. SCHWERPUNKTKONZEPT EISENBAHNANLAGEN Bereits im Vorjahr hat das Verkehrs-Arbeitsinspektorat gemeinsam mit Vertretern der Eisenbahnunternehmen (Fachverband der Schienenbahnen) und der Fahrzeughersteller ein Schwerpunktkonzept Eisenbahnfahrzeuge entwickelt, in dem die wichtigsten Arbeitnehmerschutzbestimmungen für Eisenbahnfahrzeuge ähnlich einem Prüfheft zusammengefasst werden. Die Eisenbahngesetznovelle 2006 wurde nun zum Anlaß genommen, auch für den Bereich der Eisenbahnanlagen ein derartiges Konzept zu erarbeiten ( Schwerpunktkonzept Eisenbahnanlagen ). Dabei haben Sicherheitsfachkräfte der Eisenbahnunternehmen, der Fachverband der Schienenbahnen und Vertreter der Hersteller mitgewirkt. Das Schwerpunktkonzept Eisenbahnanlagen geht davon aus, dass Eisenbahnprojekte in den meisten Fällen aus den Modulen Hochbau, Fahrweg (Oberbau, Unterbau, Tunnel, Brücken), Elektrotechnik, Sicherungstechnik und maschinentechnische Einrichtungen zusammengesetzt werden können. So kann ein Werkstättenprojekt aus den Modulen Hochbau und maschinentechnische Einrichtungen aufgebaut werden, ein Bahnhofsprojekt aus den Modulen Hochbau, Fahrweg, Elektrotechnik und Sicherungstechnik usw. Im Schwerpunktkonzept Eisenbahnanlagen werden nun die wichtigsten Arbeitnehmerschutzbestimmungen zu den einzelnen Modulen zugeordnet, beispielsweise - Hochbau: Regelungen aus ASchG, AStV, VEXAT, VOLV, VbF, FGV, AAV - Fahrweg: Regelungen aus ASchG, EisbAV, VbF, FGV - Elektrotechnik: Regelungen aus ASchG, AM-VO, AStV, EisbAV, ESV, FGV - Sicherungstechnik: Regelungen aus ASchG, AM-VO, EisbAV, ESV - maschinentechnische Einrichtungen: Regelungen aus ASchG, EisbAV, AM-VO, VEXAT, ESV, VOLV, VbF, FGV info SCHLUSSBEMERKUNG Das Schwerpunktkonzept Eisenbahnanlagen soll die Einbindung des Arbeitnehmerschutzes in die Fachgutachten erleichtern, die zukünftig gemeinsam mit Eisenbahnprojekten an die Behörde vorgelegt werden müssen. Darüber hinaus soll das Schwerpunktkonzept aber auch eine Unterstützung für die Planung und Umsetzung von Eisenbahnprojekten und für deren Evaluierung anbieten. Nähere Informationen über die geltenden Arbeitnehmerschutzbestimmungen bei Eisenbahnfahrzeugen erhalten Sie bei Ihrer Sicherheitsfachkraft sowie beim Verkehrs-Arbeitsinspektorat im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (Tel.-Nr DW 4500 oder 4506). Die Richtlinie R 10 (Schwerpunktkonzept Eisenbahnanlagen) erhalten Sie ab Herbst 2006 beim Unfallverhütungsdienst der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB) unter Tel. (01) bzw. BASA (880) Downloadbare PDF-Versionen werden sich darüber hinaus auf den Homepages des Verkehrs-Arbeitsinspektorates ( und der VAEB ( befinden. Servicestellen der VAEB: Kundenbetreuungszentrum WIEN Linke Wienzeile 48-52, 1061 Wien Telefon: (01) ; BASA: (880) GBZ *) LINZ Bahnhofplatz 3-6, 4020 Linz Telefon: (070) ; BASA: (870) Außenstelle SALZBURG Hauptbahnhof, Südtirolerpl. 1, 5020 Salzburg Telefon: (0662) ; BASA: (8744) 5323 Außenstelle INNSBRUCK Südtirolerplatz 3, 6020 Innsbruck Telefon: (0512) ; BASA: (860) 1446 GBZ GRAZ Hauptbahnhof, Europaplatz 5, 8020 Graz Telefon: (0316) ; BASA: (8955) 315 GBZ VILLACH Bahnhofsplatz 1, 9500 Villach Telefon: (04242) , BASA: (890) Außenstelle EISENERZ Hammerplatz 1, 8790 Eisenerz Telefon: (03848) *) GBZ = Gesundheits- u. Betreuungszentrum IMPRESSUM: Sicherheit Zuerst Medieninhaber, Herausgeber und Verleger: Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB); Redaktion: Dr. Andreas Winkelbauer; Layout: W. Meissner; alle: 1061 Wien, Linke Wienzeile 48-52; Konzeption: Othmar Limpel GmbH. Druck: Ueberreuter Print u. Digimedia GmbH; 2100 Korneuburg 3

4 Kinder im Straßenverkehr - Steigende Unfallgefahr im Frühling und Sommer Das KfV appelliert angesichts steigender Unfallzahlen mit Kindern auf Schutzwegen an Erwachsene, mehr Rücksicht auf kleine Verkehrsteilnehmer zu nehmen. 4 Lange haben die Kinder auf ihre wohlverdienten Sommerferien warten müssen jetzt haben sie endlich genügend Freizeit und vor allem die Kleinen zieht es raus an die frische Luft. Ein Grund dafür, dass die Unfallgefahr mit Kindern im Straßenverkehr in den Frühlings- und Sommermonaten steigt. Zusammen mit europäischen Partnern beobachtet das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) im Rahmen des Projekts Safety Net die Entwicklung der Unfallzahlen von Kindern im Alter bis zu 15 Jahren. Neben der Anzahl von Unfällen, den Unfall- und Beteiligungsarten, wird das Unfallgeschehen auch nach Tages- und Jahreszeiten untersucht. Bereits steigende Unfallzahlen in den ersten Monaten des Jahres Besorgnis erregend ist die Zahl der Unfälle mit Kindern als Fußgänger auf Schutzwegen im Vergleich zu 2005 sind diese um fast 34 Prozent angestiegen. Waren es in den Monaten Jänner bis April Unfälle, mussten dieses Jahr für den gleichen Zeitraum schon 87 Unfälle verzeichnet werden. Auch auf dem Schulweg verunfallten in den ersten drei Monaten mehr Kinder als im Jahr zuvor wurden 123 Unfälle registriert heuer sind es bereits 143. Die Statistiken zeigen, dass die Zahl der Unfälle mit dem Nachwuchs in den Frühlings- und Sommermonaten nochmals ansteigt, deshalb unser ausdrücklicher Appell an die Erwachsenen: Seien Sie aufmerksam und nehmen Sie Rücksicht auf die Kleinen, sagt Dr. Othmar Thann, Direktor des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KfV). Juli und August sind die gefährlichsten Monate Europaweit sind vergleichbare Unfallzahlen mit Kindern bis zum Jahr 2003 vorhanden. Allein in den Monaten Juli und August 2003 kamen laut CARE Datenbank europaweit 26 Prozent aller im Straßenverkehr getöteten Kinder ums Leben in Österreich waren es 24 Prozent. Im Mai und Juni 2003 waren es europaweit 18 Prozent aller getöteten Kinder im Straßenverkehr (Österreich: 20%) - wohingegen im November und Dezember nur zwölf Prozent starben (Österreich: 11%). Sieht man sich neben der Jahreszeit noch die Wochentage an, sind Freitag und Wochenende die gefährlichsten Tage, erläutert Thann. Die Kinder müssen nicht zur Schule, spielen in ihrer Freizeit oft nahe der Straße, etwa Fußball und fahren vermehrt mit dem Fahrrad. Es liegt auf der Hand, dass das Unfallrisiko dann steigt. In Europa kamen an diesen Tagen 48 Prozent der getöteten Kinder im Straßenverkehr ums Leben. Österreich liegt hier mit 60 Prozent über dem europäischen Durchschnitt. Kinder haben immer Vorrang Damit sich Kinder im Straßenverkehr so sicher wie möglich bewegen, ist das vorbildliche Verhalten der Eltern der ausschlaggebende Faktor, meint Thann. Wie eine Erhebung des KfV zeigt, nehmen Erwachsene leider nicht immer eine Vorbildfunktion ein. Bei den Erhebungen wurde das Verhalten von Personen beobachtet, die Kinder zu Schule begleiten. Hier zeigte sich, dass jeder siebente Erwachsenen einen oder gleich mehrere Fehler beging. Damit gefährden die Erwachsene nicht nur sich, sondern vor allem die Kinder, die dieses Verhalten verinnerlichen. Es ist unabdingbar, dass Kinder von Anfang lernen, wie man sich im Straßenverkehr richtig und sicher bewegt. Der Aspekt sehen und gesehen werden, spielt dabei eine wichtige Rolle, sagt Thann. Die Studie des KfV belegt, dass über zwölf Prozent der Kinder einfach über die Straße laufen, ohne nach links und rechts zu blicken. Hinzu kommt, dass Kinder im Vergleich zu Erwachsenen ein stark eingeschränktes Blickfeld haben. So sieht etwa ein Erstklässler nur 70 Prozent von dem, was ein Erwachsener wahrnimmt. Hinzu kommt, dass der Nachwuchs aufgrund seiner geringen Körpergröße auch für andere Verkehrsteilnehmer schwer zu sehen ist. Deshalb muss gelten: Kinder haben immer Vorrang. Wegen ihrer Spontanität und ihrer meist unberechenbaren Verhaltensweisen ist der Vertrauengrundsatz auf Kinder nicht anwendbar, gibt Thann zu bedenken. Aus diesem Grund muss jedes beliebige und noch so unvernünftige Verhalten von den Erwachsenen mit einkalkuliert werden. Für Kinder gilt zudem laut Paragraph 29a der Straßenverkehrsordnung immer und überall im Straßenverkehr der unsichtbare Schutzweg. Der Fahrzeuglenker muss Kindern das ungefährliche und ungehinderte Überqueren einer Straße ermöglichen, sobald er erkennt, dass Kinder die Fahrbahn einzeln oder in Gruppen, unbeaufsichtigt oder beaufsichtigt, überqueren wollen. Ich appelliere an alle Erwachsenen, gerade jetzt ganz besonders auf spielende und Rad fahrende Kinder zu achten, damit Groß und Klein die schönste Jahreszeit ungetrübt und unverletzt genießen können, sagt Thann.

5 Die Schattenseiten des Sommers Quelle: Redaktion Arbeit und Gesundheit, Christina Donner Arbeiten, wenn andere Urlaub machen, wenn die Sonne vom Himmel lacht, die Temperaturen den Schweiß treiben und den Geist lähmen. An heißen Tagen arbeiten zu müssen, ist kein Vergnügen. Doch es gibt Methoden, die Hundstage besser zu überstehen. Wie jedes Jahr leiden viele an ihren Arbeitsplätzen unter den klimatischen Verhältnissen. Es ist stickig, schwül, die Räume heizen sich auf und die trockene Luft macht dem Körper zusätzlich zu schaffen. Während der Schweiß fließt, geraten die Gedanken ins Stocken. Die hohen Temperaturen machen müde und die feuchten Finger kleben an der Tastatur. Dabei darf sich jeder Büroangestellte glücklich schätzen, nicht wie Dachdecker oder Straßenbauer wirklicher Gluthitze ausgesetzt zu sein. Doch auch im Büro fällt konzentriertes Arbeiten bei Hitze schwerer. Kein Hitzefrei Bereits ab Temperaturen von 22 Grad Celsius sinkt die Leistungsfähigkeit des Menschen pro zusätzlichen Wärmegrad um fünf Prozent. Ein Anrecht auf Hitzefrei wie in der Schule hat der Mitarbeiter aber nicht. Verbindliche Regelungen für Hitzepausen an Nicht-Hitzearbeitsplätzen gibt es weder im staatlichen noch im berufsgenossenschaftlichen Regelwerk. Doch wie warm darf es eigentlich am Arbeitsplatz sein? Im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (3.5 Raumtemperatur) steht lediglich, dass eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur bei der Arbeit bestehen muss. Die Verantwortung dafür, dass Arbeitnehmer unter gesundheitsgerechten Bedingungen arbeiten können, trägt der Arbeitgeber. Er muss Arbeitsräume so einrichten, dass die Beschäftigten in seinem Betrieb keinen Gesundheitsgefahren ausgesetzt sind. Wenn also beispielsweise die Raumtemperatur zu hoch ist, ist er verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit zu treffen. Das Gesetz schreibt als Rangfolge vor, zunächst technische, dann organisatorische und als letzte Möglichkeit personenbezogene Schutzmaßnahmen durchzuführen. Was ist technisch möglich? Als technische Maßnahmen sind zunächst Veränderungen am Gebäude möglich, denn wenn Gebäude gut isoliert und geplant sind, werden schlecht temperierte Arbeitsräume von vornherein vermieden. Am wirkungsvollsten sind Fassadenverkleidungen, spezielle Fensterverglasungen und Jalousien. Hier gibt es inzwischen eine große Auswahl, die auch nachträglich eingebaut werden kann. Zu heiße Arbeitsräume können mithilfe von Klimaanlagen oder durch Ventilatoren gekühlt werden. Wenn jedoch weder bauliche Maßnahmen noch Kühlung möglich sind, kann ein gewisser Ausgleich zu der Hitzebelastung durch so genannte Ersatzmaßnahmen erreicht werden. Neuorganisation für Sommertage Dazu zählen organisatorische Maßnahmen wie nächtliche Lüftung eine Verkürzung der täglichen Arbeitszeit (Gleitzeit) zusätzliche stündliche, auf die Arbeitszeit anzurechnende Pausen Verlegung der Arbeitszeiten in die kühleren Morgenstunden im Rahmen von Gleit- und Kernzeitregelungen Vermeidung von Überstunden Aufhebung/Lockerung von Kleiderordnungen Bereitstellung von geeigneten, nicht zu kalten Getränken. Aber auch der Arbeitnehmer selbst muss bei tropischen Temperaturen vorbeugen. 5

6 Eigenverantwortung nicht vergessen Die personenbezogenen Schutzmaßnahmen appellieren an die Eigenverantwortung der hitzeexponierten Arbeitnehmer: trinken, trinken, trinken, mindestens zwei Liter pro Tag; ideale Durstlöscher sind nicht zu kalte, alkohol- und koffeinfreie Getränke, am besten Mineralwasser, und mehrere leichte, wenig scharfe Mahlzeiten über den Tag verteilt luftdurchlässige, leichte, nicht einengende Kleidung in hellen Farben und bequeme, offene oder luftdurchlässige Schuhe tragen Abkühlung durch Fuß- und Armbäder. Im Brennpunkt: Arbeiten im Freien Wärmebelastung, UV-Strahlung und Ozonbelastung in freier Natur sind bei Outdoor-Arbeiten ein besonderes Risiko. Rund zwei Millionen Beschäftigte in Deutschland sind häufig acht Stunden oder länger der prallen Sommersonne ausgesetzt. Wer die Sonne am Arbeitsplatz aussperren will, sollte ein wenig erfinderisch sein: Bereits die Römer setzten Sonnensegel als Schattenspender beim Straßenbau ein. Klappt auch heutzutage, zum Beispiel durch Abdeckungen oder Sonnensegel an Baugerüsten. Und Sonnenschirme und provisorische Überdachungen erfüllen ihren Zweck nicht nur am Strand. Weitere Maßnahmen könnten so aussehen: Die Tätigkeit im Freien sollte möglichst auf Morgen- und Abendstunden beschränkt werden Schwere Arbeit in der Mittagszeit bei praller Hitze unterlassen; häufiges Ausruhen im Schatten ist angesagt Leichte, aber Haut bedeckende Kleidung tragen Sonnenbrille, Sonnencreme mit genügend hohem Lichtschutzfaktor sowie breitrandige Kopfbedeckung gehören absolut zum Pflichtprogramm im Freien. Auswirkungen der Hitze Wie gut wir Hitze vertragen, hängt auch vom momentanen körperlichen Befinden ab. So wird die Hitze zum Beispiel bei Erkältung oder anderen chronischen Erkrankungen deutlich schlechter vertragen. Typische hitzebedingte Beschwerden können sich äußern als: Schwindel, Kopfschmerzen, Erschöpfung, Übelkeit, Erbrechen. Doch im Allgemeinen gibt es keine wissenschaftlichen Grundlagen, aus denen sich ein Schädigungsprinzip ableiten lässt. Arbeiten in der Hitze mag anstrengend sein, gefährlich wird es nur dann, wenn die körpereigene Temperaturregulation überfordert wird und nicht mehr in der Lage ist, die Körperkerntemperatur auf 37 Grad Celsius konstant zu halten. Medien >SuvaPro >Arbeitsmedizin >Hitze und Ozon Informationen zum Thema UV-Strahlung: >Suche: UV- Strahlung Informationen zur aktuellen Wetterlage: Deutscher Wetterdienst Die VBG bietet die Fachinformation Sonnenschutz im Büro und auf CD-ROM das Berechnungsprogramm Sonnenschutz für Verantwortliche in Unternehmen und für Planer von Gebäuden an. Beide Veröffentlichungen stehen unter zum Download beziehungsweise zur Bestellung bereit (in die Suchmaske Sonnenschutz eingeben). Neue Arbeitnehmerschutz-DVD für Seilbahnen! 6 In dem Film von Herrn Ing. Leopold Flasch (VAI) werden die arbeitnehmerschutzrelevanten Aspekte, die bei den wiederkehrenden Instandhaltungsarbeiten bei den Seilbahnen auftreten, dargestellt.

7 Arbeitsgruppe Verkehr und Transport Von Ing. Franz Kaida Die 107. Fachtagung des Arbeitskreises Sicherheitstechnik - das Forum Prävention, wurde dieses Jahr von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt im Austria Trend Eventhotel Pyramide in Vösendorf veranstaltet. Die Arbeitsgruppe Verkehr und Transport setzte in ihrem Programm am 16. Mai 2006 wieder verkehrsspezifische Schwerpunkte. Brandschutz Herr Ing. Christian LEBEDA vom Institut für Hochbau und Technologie der Technischen Universität Wien stellte brandschutztechnische Sicherheitsbetrachtungen in Schienenfahrzeugen und deren Infrastruktur wie Stationen und Tunnel vor und erklärte sehr anschaulich, wie Brandschutzanalysen durchgeführt werden. Straßenverkehr Wie stellt sich in Zukunft der Straßenverkehr dar, stimmen die Visionen mit der Realität überein? Werden Fahrer-Informations-Systeme uns künftig mehr an Verkehrssicherheit bieten können? Zu diesen Themen konnte als Referent der Direktor des Kuratoriums für Verkehrssicherheit, Herr Dr. Othmar THANN gewonnen werden. Aber auch ganz aktuelle Maßnahmen und Aktionen wie Fahren mit Licht und Tempo 160 wurden von ihm angesprochen. Die ZuhörerInnen erhielten eine Fülle von Hintergrundinformationen, sodass die bisherige eigene Meinung zu diesen Themen von vielen überdacht und vielleicht auch revidiert werden musste. Unfalluntersuchungsstelle des Bundes Abschließend wurde von Herrn Ing. Peter URBANEK die neue Unfalluntersuchungsstelle des Bundes vorgestellt. Er ist Leiter des Fachbereiches Eisenbahnen. Zur Untersuchung von Vorfällen sowie zur Unfallursachenforschung und Unfallprävention wurde eine Unfalluntersuchungsstelle errichtet. Maßnahmen und nicht um die Suche nach Schuldigen, das ist Sache der Gerichte. Exkursion Auch anlässlich dieser Tagung konnte wieder eine Exkursion organisiert werden. Durch großes persönliches Engagement der Sicherheitsfachkräfte des Flughafen Wien und der AUA konnten mehr als 100 TeilnehmerInnen nach einer Personenkontrolle am Checkpoint 5 mit 2 Bussen eine Fahrt über das Vorfeld des Flughafens durchführen. Es gab ausführliche Informationen über die tägliche Arbeit am Flughafen, viele Themen wurden angesprochen, von der Schneereinigung der Pisten, der Enteisung von Flugzeugen, bis zur Organisation und Einsatzbereitschaft der Feuerwehr und des ArbeitnehmerInnenschutzes. Großes Interesse galt zwei Programmpunkten: Besichtigung der technische Basis der Austrian Airlines, ausgebaute Triebwerke, Fahrwerke und ein Blick auf den Arbeitsplatz Cockpit eines Airbusses boten vielen BesucherInnen eine neue Erfahrung. Ein weiterer Höhepunkt war der Rundgang durch die Gepäckzentrale. In dieser Anlage werden zunächst alle erforderlichen Sicherheitskontrollen, wie z.b. Röntgenkontrolle der Gepäckstücke durchgeführt. Anschließend kommt jedes Gepäckstück auf eine eigene Palette. Mittels automatischer Lesegeräte wird der Strichcode am Gepäckschein ausgewertet und die Förderanlage so programmiert, dass letztendlich das Gepäckstück in das richtige Flugzeug verladen werden kann. Die Anlage erinnert mit den verschlungenen Förderanlagen etwas an die Hochschaubahn im Prater, nur hier sind die Gepäckstücke die Fahrgäste. Um monatlich mehr als 1, Passagiere schnell und sicher abfertigen zu können, bedarf es bestens ausgebildete und motivierte MitarbeiterInnen. Die Arbeit der Präventivfachkräfte ist in allen Verkehrsbetrieben eine besonders aufwändige, am Flughafen, wo Safety und Security einen besonders hohen Stellenwert einnehmen, muss sehr viel für die Koordination getan werden. Der Erfolg dieser Arbeit für die MitarbeiterInnen und die Passagiere konnte uns deutlich vorgeführt werden. Unser besonderer Dank gilt den Herren Ing. Christian ANDRLIK und Ing. Adolf RASL vom Flughafen Wien, Arbeitssicherheit, sowie Herrn Johann STADLBAUER von der Technischen Basis der AUA, die diese Exkursion für alle zu einem bleibenden Erlebnis machten. Flughafen Wien Diese untersteht als Teil der Bundesanstalt für Verkehr dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie. Sie ist funktionell und organisatorisch unabhängig von allen Behörden und Parteien, deren Interessen mit den Aufgaben der Unfalluntersuchungsstelle kollidieren könnten. Durch detaillierte Untersuchungen von Unfällen und deren Ursachen sollen Mängel erkannt und Maßnahmen vorgeschlagen werden, um künftig ähnliche Unfälle zu verhindern. So wird ein wichtiger Beitrag zu noch mehr Sicherheit im Verkehrsbereich geleistet. Es geht hier um das Erkennen von Fehlern und um die Einleitung präventiver Fotos: Flughafen Wien AG Gepäckzentrale am Flughafen 7

8 Sicherheitsworkshop für Seilbahner Das Präventionszentrum der VAEB bietet den Unternehmungen einen Sicherheitsworkshop zur kontinuierlichen Verbesserung des bestehenden Sicherheitsstandards an. In diesem Workshop soll den Mitarbeitern und Verantwortungsträgern im Unternehmen die bestehende gute Sicherheitsleistung bewusst gemacht werden. Der Weg zur Weiterentwicklung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz gemeinsam mit dem gesetzlichen Unfallversicherungsträger beschritten werden. Das vorliegende Programm wurde in einigen Betrieben erprobt. Bei der Weiterbildung wurde das Tool ein weiters Mal auf Praxistauglichkeit getestet und steht nun als standardisiertes Werkzeug zur Verfügung. Inhalt des Workshops Informationen aus der Sicht des gesetzlichen Unfallversicherungsträgers Strategie zur Weiterentwicklung Transparente Darstellung von Risiken im eigenen Unternehmen grundlegende Ursachenanalyse nach festgelegtem Prozedere in Arbeitsgruppen Maßnahmenfindung durch beteiligte Mitarbeiter von den Mitarbeitern werden Verbesserungsvorschläge erarbeitet. Vereinbarung über künftige Umsetzung im Unternehmen Dokumentation mittels Formblatt. 8 Kontakt Benötigen Sie BROSCHÜREN, PLAKATE, DVDs oder andere WERBEMITTEL aus dem Bereich Arbeitnehmerschutz? >> Wenden Sie sich an den Unfallverhütungsdienst der VAEB: Telefon: (01) BASA: (880) unfallverhuetung@vaeb.at

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