Verhandlungsprotokoll / Nachunternehmervertrag
|
|
- Emma Albert
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Verhandlungsprotokoll / Nachunternehmervertrag Bauvorhaben: Gewerk: Auftragnehmer: Angebot vom: Teilnehmer: Auftraggeber (HU): Albert Weil AG Auftragnehmer (NU): Anschrift: Wiesletstraße Limburg Herr Herr 1. Vertragsgrundlagen: Im Falle der Auftragsvergabe gilt für das Vertragsverhältnis vorrangig dieses Verhandlungsprotokoll, sowie ( ) die Leistungsbeschreibung LV-Pos. Anlage Nr. ( ) die Pläne Anlage Nr. ( ) Bodengutachten Anlage Nr. (X) die NU Bedingungen Anlage Nr. 2 ( ) Sonstige Vertragsbedingungen Anlage Nr. (X) Handschriftliches Verhandlungsprotokoll Anlage Nr. 1 (X) Vordruck erforderliche Nachweise Anlage Nr. 3 (X) Zusatzvereinbarung Unternehmerhaftung Anlage Nr. 4 (X) Mindestlohnerklärung Anlage Nr. 5 (X) Vordruck Gewährleistungsbürgschaft Anlage Nr. 6 (X) Vordruck Vertragserfüllungsbürgschaft Anlage Nr. 7
2 und die Vorschriften der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) in der Fassung, wie sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses Gültigkeit haben. ( ) die anerkannten Regeln der Baukunst und Bautechnik ( ) die Vorschriften der Allgemeinen technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C) in der Fassung, wie sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses Gültigkeit haben ( ) die zu beachtenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere das Arbeitnehmerentsendegesetz sowie das Einkommensteuergesetz Die Kenntnis bzw. der Erhalt der aufgeführten Unterlagen wird durch den HU mit der Unterschrift bestätigt. Entgegenstehende Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt. Dies gilt auch dann, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. 2. Änderungen und Ergänzungen des Leistungsumfanges Das Angebot des NU wird wie folgt ergänzt: 3. Vergütung 3.1 Als Vergütung für die auszuführenden Arbeiten wird vereinbart: ( ) die Abrechnung nach ausgeführten Mengen zu Einheitspreisen gem. beiliegendem Leistungsverzeichnis (Einheitspreisvertrag) Alle o.g. Preise verstehen sich einschließlich aller Lohn-, Lohnneben-, Material-, Geräte-, Baustelleneinrichtungs- und sonstigen Kosten in fix und fertiger Arbeit (einschließlich Nebenleistungen) und gelten als Festpreise bis zum Baustellenende. Massenmehr- bzw. Massenminderungen nach 2 Nr. 3 VOB/B berechtigen nicht zu einer Anpassung der Einheitspreise. Die Möglichkeit der Preisanpassung nach 2 Nr. 3 VOB/B wird hiermit ausgeschlossen. Der Wegfall und die Kürzung von Einzelpositionen führt ebenfalls nicht zu gesonderten Vergütungsforderungen. ( ) die Abrechnung nach einer Pauschalsumme (Pauschalpreisvertrag) 3.2 Zusammensetzung der Vergütung Angebotssumme Änderungen/Ergänzungen lt. Anlage geänderte Angebotssumme Nachlass % von bzw. Nachlasspauschale Neue Angebotssumme Auftragssumme
3 Der gewährte Nachlass wird auch bei der Vergütung von zusätzlichen und geänderten Leistungen berücksichtigt. Die Mehrwertsteuer ist in den vorstehenden Preisen nicht enthalten und wird mit dem zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden Steuersatz vergütet. 3.3 Skonto Bei Einhaltung folgender Fristen gewährt der NU für jede einzelne fristgerechte Zahlung zusätzlich ein Skonto in folgender Höhe der Bruttoabrechnungssumme: Abschlagszahlungen: Zahlungsfrist:... Kalendertage Skontohöhe:... % Schlusszahlung Zahlungsfrist... Kalendertage Skontohöhe...% Die Zahlungsfrist beginnt am Tage des Rechnungseinganges beim HU. Zur Einhaltung der Skontierungsfrist genügt bei Überweisungen die Kontobelastung des HU, bei Bar- bzw. Scheckzahlung die Übergabe. bzw. Tag der Absendung. 4. Zahlungen 4.1 Alle Rechnungen sind in 2-facher Ausfertigung einzureichen und kumulativ (= Gesamt) zu erstellen. 4.2 ( ) Abschlagszahlungen erfolgen in Höhe von 90 % der geprüften Leistungen ( ) Zahlungen erfolgen gem. dem beiliegendem Zahlungsplan / zu vereinbarenden Zahlungsplan 5. Kostenbeteiligung des NU % der Nettoschlussrechnungssumme oder pauschal für 5.1 Sanitäre Einrichtungen (soweit vom HU gestellt) 5.2 Baustrom 5.3 Bauwasser 5.4 Allgemeine Baureinigung vom SU selbst zu leisten gem. VOB/C 5.5 Schuttabfuhr vom Sammelplatz
4 6. Ausführungsfristen und Vertragsstrafe 6.1 Ausführungsbeginn ( ) der Ausführungsbeginn erfolgt ab dem. ( ) mit Wochen Vorlauf wird der genaue Arbeitsbeginn sowie die notwendige Arbeitsleistung durch den AG mitgeteilt und festgelegt. 6.2 Ausführungsende ( ) Die Arbeiten sind bis fertigzustellen. ( ) Die Arbeiten sind innerhalb von Werk-/Arbeits-/Kalendertagen seit Baubeginn fertigzustellen Zwischentermine Beginn- und Fertigstellungstermin sind Vertragsfristen. Folgende Zwischentermine werden ebenfalls als Vertragstermine vereinbart: Leistung Werktage Fertigstellungstermin Anzahl MA auf BSt. Mit der örtlichen Bauleitung des HU vereinbarte, abweichende oder zusätzliche Termine werden Vertragsbestandteil und gelten als Vertragsfrist. Dies gilt auch für Festlegungen in einem Bauzeitenplan. Die Ausführung möglicher Zusatzleistungen ist auch bei Nachbeauftragungen innerhalb der vereinbarten Termine zu gewährleisten. 6.4 Vertragsstrafen Im Falle des Verzuges hat der NU für jeden Tag der schuldhaften Fristüberschreitung eine Vertragsstrafe nach folgender Maßgabe zu zahlen: Zwischentermine: Endtermin: 0,2 % der Bruttoauftragssumme 0,2 % der Bruttoauftragssumme Die Höhe der Vertragsstrafe wird bei Überschreitung von Zwischen- und Endterminen insgesamt auf maximal 5 % der Bruttoauftragssumme beschränkt. Für den HU besteht die Möglichkeit, den Nachweis eines weitergehenden Schadens zu erbringen und diesen geltend zu machen. 7. Besondere Pflichten des NU 7.1 Der NU ist verpflichtet, für hinreichend qualifiziertes Führungspersonal für die Planung und Organisation der NU-Leistung zu sorgen, wobei eine deutschsprachige Führungskraft vor Ort ständig präsent zu sein hat.
5 Der Vertreter des NU auf der Baustelle wird wie folgt benannt: Herr/Frau..... Telefon/Handy: Der NU ist verpflichtet, ein Bautagebuch zu führen. 7.3 Der NU verpflichtet sich, die Kalkulation seiner Einheitspreise offenzulegen, wenn der HU dies zur Erarbeitung von Nachträgen gegenüber seinem Auftraggeber fordert, und zwar innerhalb von 12 Werktagen nach Aufforderung. 7.4 An Baubesprechungen hat ein bevollmächtigter Vertreter des NU auf Verlangen des HU teilzunehmen. 7.5 Der NU hat alle im Zusammenhang mit seiner Leistung erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. 7.6 Der NU reicht eine Gefährdungsbeurteilung seiner Leistung auf Anforderung ein. 7.7 Der NU ist verpflichtet, alle erforderlichen Nachweise laut Vordruck kurzfristig einzureichen. Der HU behält sich vor, eine Auszahlung der Rechnung zurückzuhalten, sofern entsprechende Bescheinigungen nicht vorliegen. 8. Besonderheiten der Baustelle 9. Versicherungen Der NU ist betriebshaftpflichtversichert bei... unter Nr.... Deckungssumme für Personenschäden Deckungssumme für Sachschäden Deckungssumme für Vermögensschäden Der Versicherungsschutz ist innerhalb einer Woche nach Auftragserteilung unaufgefordert nachzuweisen. ( ) für die Leistungen des NU wird durch den HU keine Bauleistungsversicherung abgeschlossen ( ) Der HU schließt für die Arbeiten des NU eine Bauleistungsversicherung ab. Hierfür werden 0,3 % der Nettoauftragssumme zum Abzug gebracht. Der Selbstbehalt pro Schaden beträgt Stundenlohnarbeiten Für eventuelle Stundenlohnarbeiten werden folgende Stundenlohnsätze auf Gegenseitigkeit vereinbart: Stundenlohnsatz für Vorarbeiter... Stundenlohnsatz für Facharbeiter...
6 Stundenlohnsatz für Fachwerker... Stundenlohnsatz für Auszubildende... Stundenlohnsatz als Mittellohn für alle Leistungen Abnahme und Verjährung 11.1 Der NU hat die Fertigstellung seiner Leistung schriftlich anzuzeigen Es findet eine förmliche Abnahme statt. Die Abnahmefiktionen nach 12 Nr. 5 VOB/B sind ausgeschlossen. 12. Gewährleistungsfrist 12.1 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Hauptunternehmers beträgt abweichend von der VOB/B 5 Jahre zuzüglich 6 Monate, soweit keine andere Vereinbarung unter Ziff getroffen wird. Für den Beginn der Verjährungsfrist ist die Abnahme der NU-Leistung maßgeblich Die Verjährungsfrist wird einvernehmlich auf... Jahre / Monate festgelegt. 13. Abtretungsverbot Forderungsabtretungen sind nur mit Zustimmung des HU wirksam. 14. Sicherheitsleistung 14.1 Zur Erfüllung der sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen (Vertragserfüllungssicherheit) ist der NU verpflichtet, eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % der Auftragssumme zu stellen. Die Bürgschaft ist dem HU vor Beginn der Arbeiten zu übergeben und muss dem anliegenden Muster des HU entsprechen. Sie muss den Verzicht auf die Einreden der Vorausklage, der Aufrechenbarkeit und der Anfechtbarkeit, sowie den Verzicht auf die Hinterlegung enthalten. Die Sicherheit erstreckt sich auf die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag und möglicher Auftragserweiterungen, insbesondere auf die fristgerechte vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und Schadenersatz sowie auf die Erstattung von Überzahlungen einschließlich der Zinsen. Unbeschadet weitergehender Rechte behält sich der HU vor, vom Vertrag zurückzutreten, falls der NU die festgelegte Bürgschaft vor Beginn der Arbeiten nicht einreicht und dem NU zur Vorlage eine Nachfrist von mindestens einer Woche gewährt wurde und diese ebenfalls ergebnislos abgelaufen ist Nach der Abnahme ist der HU berechtigt, zur Sicherstellung von Mängel-, Schadenersatz- und möglichen Überzahlungsansprüchen aus diesem Vertrag und möglicher Auftragserweiterungen einen Betrag von 5 % der Brutto-Schlussrechnungssumme für die Dauer der Gewährleistungsfrist einzubehalten.
7 Der NU ist berechtigt, den Sicherheitseinbehalt durch Übergabe einer unbedingten, unbefristeten, unwiderruflichen und selbstschuldnerischen Bürgschaft eines in den Europäischen Gemeinschaften zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers abzulösen. Die Bürgschaft muss dem Muster des HU entsprechen und die Verpflichtung enthalten sein, auf sämtliche Einreden sowie das Recht zur Hinterlegung zu verzichten. Abweichend von den Regelungen der VOB erfolgt keine Rückgabe der Gewährleistungsbürgschaft vor Ablauf der Gewährleistungsfrist Die zu stellenden Sicherheiten dienen auch zur Absicherung der Haftungsrisiken des HU, die aus einer Inanspruchnahme nach dem Entsendegesetz ( 1 AEntG) oder wegen nicht abgeführter Sozialversicherungs- oder Unfallversicherungsbeiträge ( 28e Abs. 3a bis 3f SGB IV und 150 SGB VII) resultieren können. 15. Vereinbarungen zum Arbeitnehmerentsendegesetz und zur illegalen Beschäftigung Die Zusatzvereinbarung (Anlage) zur Unternehmerhaftung nach 1a AEntG sowie zur Vermeidung einer illegalen Beschäftigung und zur Absicherung der Risiken für nicht abgeführte Sozialversicherungs- und Unfallversicherungsbeiträge wird für dieses Vertragsverhältnis vereinbart ( ) nicht vereinbart ( ) Die Vereinbarung wird bei Auftragserteilung Bestandteil des Bauvertrages. 16. Erklärung zur Selbstausführung 16.1 Eine Weitergabe des Auftrages oder von Teilen des Auftrages an Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung des HU zulässig. Die Weitergabe von Leistungen, an einen Dritten, auf die der Betrieb des NU nicht eingerichtet ist, ist schriftlich anzuzeigen Werden Nachunternehmer ohne Zustimmung des HU bzw. ohne vorherige Anzeige eingesetzt, ist der HU nach vorheriger Fristsetzung zur außerordentlichen Kündigung des Auftrages berechtigt. 17. Sonstige Vereinbarungen Bindefrist/Auftragserteilung 18.1 Der NU hält sich an sein Angebot mit den Änderungen und Ergänzungen entsprechend dieser Verhandlungsniederschrift bis zum... gebunden Der Auftrag wird durch die Unterzeichnung der Verhandlungsniederschrift ( ) erteilt. Eine gesonderte Auftragserteilung ist nicht erforderlich.
8 ( ) nicht erteilt. Im Falle der Vergabe an den NU wird die Auftragsvergabe gesondert mitgeteilt. 19. Streitigkeiten Die Parteien verpflichten sich, eventuelle Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten wenn irgend möglich einvernehmlich zu lösen und eine Einigung zu erzielen. Ist dies trotz intensiver Bemühungen nicht möglich, steht jeder Partei der ordentliche Rechtsweg offen. Im vollkaufmännischen Geschäftsverkehr wird als Gerichtsstand Limburg vereinbart. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Der Vertrag darf in dieser Form nicht geändert werden, sonst gilt dies als neuer Antrag. Änderungen bedürfen einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. 20. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Teile dieses Vertrages rechtsunwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht beeinträchtigt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt die nach Gesetz und Rechtsprechung nächstliegende, zulässige Klausel, die den wirtschaftlichen und rechtlichen Sinn in nächstliegender, maximal zulässiger Weise regelt. Limburg, den (Stempel, Unterschrift HU), den (Ort) (Datum) (Stempel, Unterschrift NU)
- 1 - Werkvertrag. Dem AN wird die Ausführung für das Gewerk für das Bauvorhaben - - übertragen.
- 1 - Werkvertrag Zwischen dem Bauherrn, im folgenden AG genannt, und dem Auftragnehmer, im folgenden AN genannt, wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages Dem AN wird die Ausführung
MehrBauvertrag Auftraggeber - nachfolgend AG genannt Auftragnehmer - nachfolgend AN genannt -
Bauvertrag zwischen...... Auftraggeber - nachfolgend AG genannt - und der Firma...... Auftragnehmer - nachfolgend AN genannt - 1. Gegenstand des Vertrages Dem AN wird die Ausführung nachfolgend aufgeführter
MehrVerbrauchervertrag für Bauleistungen Einzelgewerk/Handwerkervertrag
Verbrauchervertrag für Bauleistungen Einzelgewerk/Handwerkervertrag Stand: Januar 2009 zwischen Auftraggeber (nachfolgend AG genannt) Name: und Auftragnehmer (nachfolgend AN genannt) Name/Firma: Völker
MehrVOB-Vertrag zwischen Unternehmern
VOB-Vertrag zwischen Unternehmern Fassung Januar 2018 Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.v. Kronenstraße 55-58, 10117 Berlin Dieser VOB-Vertrag gilt nicht zwischen Unternehmern und
MehrVOB/B -Vertrag Fassung Oktober Zwischen. Auftraggeber - nachfolgend AG genannt - und der Firma
VOB/B -Vertrag Fassung Oktober 2018 Zwischen Auftraggeber - nachfolgend AG genannt - und der Firma...... Auftragnehmer - nachfolgend AN genannt - 1. Gegenstand des Vertrages Dem AN wird die Ausführung
MehrAngebot für Verhandlungsverfahren Stufe 1. - Teilnahmewettbewerb GUa Neubau von Wohnungen Briesestr. 19, Kienitzer Str.
STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbh Baumaßnahme Urban Living Briesestraße Angebot für Verhandlungsverfahren Stufe 1. - Teilnahmewettbewerb GUa Neubau von Wohnungen Briesestr. 19, Kienitzer Str.
MehrBauvertrag. 1. Vertragsgegenstand. 2. Vertragsgrundlagen. Bauvorhaben: Auftragnehmer (AN):
Bauvertrag Bauvorhaben: Auftraggeber (AG): Auftragnehmer (AN): I.V.S. GmbH Waltershofener-Str.7 79111 Freiburg im Breisgau Tel:0761/4599962 Fax:0761/4599963 Mobil:01523/3582432 Email:ivs-ms@online.de,
MehrVerbrauchervertrag für Bauleistungen Einfamilienhaus/Schlüsselfertigbau
Verbrauchervertrag für Bauleistungen Einfamilienhaus/Schlüsselfertigbau Stand: Januar 2009 zwischen Auftraggeber (nachfolgend AG genannt) Name: und Auftragnehmer (nachfolgend AN genannt) Name/Firma: Völker
MehrBauvertrag nach BGB. vertreten durch Frau/Herrn. - im Folgenden AG - - im Folgenden AN - (Bezeichnung der Arbeiten) (Bezeichnung des Bauherrn)
Bauvertrag nach BGB Zwischen und Andreas Schmidt GmbH Dachdeckermeister Zur Harth 3-5 04442 Zwenkau vertreten durch vertreten durch Frau/Herrn Herrn Andreas Schmidt - im Folgenden AG - - im Folgenden AN
MehrBOORBERG. Anschlussauftrag Nr. KEV 339 (N) AnschlAtr Anschlussauftrag. Wartung. Bauleistung. Zeitvertrag. Vergabe-/Projekt Nr.:
1. Fertigung für Auftragnehmer 60.600/176.0 Seite 1-3 / 60.600/176.A Seite 1 - Januar 2011 - Nr. für Baumaßnahme: in: Hauptauftrag Leistung: Bauleistung Angebot für: Anlagen 1fach: entspr. Angebot für
MehrSicherheitsleistung. VOB/A 9c VOB/B 17. Sicherheitsleistungen im Vergabeverfahren (VOB/A 9c)
ARBEITSBLATT Nr. 20 Stand: April 2018 VOB-Stelle für Rheinland-Pfalz Hohenfelder Straße 16 56068 Koblenz www.add.rlp.de Postanschrift: Postfach 20 05 55 56005 Koblenz vob-stelle@add.rlp.de Ansprechpartner(/in)
MehrLeistungsverzeichnis / Angebot / Beschränkte Ausschreibung
Leistungsverzeichnis / Angebot / Beschränkte Ausschreibung Gewerk Bauvorhaben 701250 Abgabetermin 16.01.2017 Abgabeort Friedrich Schütt + Sohn Wisbystraße 2 23558 Lübeck Baubeginn Januar 2016 Tel. 0451
Mehrauftragsbestätigung vob-b
www.handwerk-magazin.de Mustervorlage: auftragsbestätigung vob-b Autorin: Anna Rehfeldt, LL.M, Rechtsanwältin Immer auf der sicheren Seite Von unserer Fachredaktion geprüft. Die Inhalte dieses Downloads
MehrZusätzliche Allgemeine Vertragsbedingungen für Lieferleistungen
Zusätzliche Allgemeine Vertragsbedingungen für Lieferleistungen Hinweis: Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B). 1. Art und Umfang
MehrAufgrund Ihres oben genannten Angebotes erhalten Sie den Auftrag zur Ausführung der oben bezeichneten Bauleistungen / Leistungen.
ERZBISTUM KÖLN 50668 Köln, Marzellenstr. 32 Bearbeiter: Telefon: Objekt: (Bitte bei Rechnungsstellung angeben) Maßnahme: Erzbistum Köln, Generalvikariat, 50606 Köln Datum: Ausfertigung für den Auftraggeber
MehrVOB Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen Fassung 2002
15.02.2003 01.11.2006 VOB Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen Fassung 2002 VOB Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen DIN 1961
MehrVertrag über die Koordinierung von Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen - SiGeKo-Vertrag -
SiGeKo-Vertrag RifT-Muster L220 Land Fassung: April 2004 «Massnahme» «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAP1» «SAPBez2» «SAP2» «SAPBez3» «SAP3» «SAPBez4» «SAP4» «SAPBez5» «SAP5»
MehrZusatzbedingungen fär Bauleistungen im Falle der Erteilung des Auftrag
Zusatzbedingungen fär Bauleistungen im Falle der Erteilung des Auftrag Die nachstehend formulierten Bedingungen sind im Falle einer Erteilung des Auftrags ergånzend gältig zu den Bestimmungen der VOB und
MehrEinkaufsbedingungen für Werkleistungen
Einkaufsbedingungen für Werkleistungen 1 Allgemeines, Geltungsbereich 1. Die Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten für alle Verträge über unbewegliche Sachen sowie über Werkleistungen. 2. Die Allgemeinen
MehrKapitel 3 Was gehört in einen Bauvertrag?
Kapitel 3 Was gehört in einen? Aussagen im Bemerkungen Der sichere Einen absolut sichereren, der jegliche Unklarheiten und Streitigkeiten ausschließt, gibt es nicht. Ein solcher wäre nicht praktikabel.
MehrBau-Subunternehmervertrag*) Zwischen. der Firma. - Generalunternehmer - und. der Firma. - Subunternehmer -
Bau-Subunternehmervertrag*) Zwischen der Firma - Generalunternehmer - und der Firma - Subunternehmer - wird folgender Subunternehmervertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages Gegenstand des Vertrages
Mehr1 Geltungsbereich. 3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von 14 Abs. 1 BGB.
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Herrn Torsten Däbler 1 Geltungsbereich Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen geltend ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen
MehrBeratungsvertrag. (Muster) zwischen. - nachfolgend Auftraggeber genannt - und. - nachfolgend Auftragnehmer genannt - Inhaltsverzeichnis
Beratungsvertrag zwischen (Muster) - nachfolgend Auftraggeber genannt - und - nachfolgend Auftragnehmer genannt - Inhaltsverzeichnis 1 Vertragsgegenstand 2 Leistungen des Auftragnehmers 3 Vergütung 4 Aufwendungsersatz
MehrBeispiele für unzulässige Benachteiligungen privater Bauherren in der VOB/B 2002
21. April 2004 Beispiele für unzulässige Benachteiligungen privater Bauherren in der VOB/B 2002 Verjährungsfristen bei Mängeln am Bauwerk Fingierte Erklärungen Ausschluss des Rücktrittsrechts Erschwerung
Mehrzum Verhandlungsprotokoll). (Gewerkvergabe)
J. Verhandlungsprotokoll (Gewerkvergabe) Bauvorhaben: Gewerk: Bauherr (AG): hier vertreten durch: Firma/Bieter (AN): hier vertreten durch: Ort/Datum: 0. Vollmacht und Inhalt der Verhandlungen Der Vertreter
MehrVerpflichtungserklärung LTMG
Verpflichtungserklärung LTMG Verpflichtungserklärung gemäß dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (A.) und Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: 15.01.2019 Version: 201901-01 SEITE 2 VON 5 Teil 1 Vermietungen 1 Übergabe und Rückgabe (1) Das Mietverhältnis beginnt mit Unterzeichnung des Mietvertrages, sofern
MehrAllgemeine Vertragsbedingungen. der Bohlmann Reitböden GbR im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern
Allgemeine Vertragsbedingungen der Bohlmann Reitböden GbR im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern I. Vertragsgrundlagen (1) Unsere Vertragsbedingungen gelten nur gegenüber Verbrauchern i. S. d. 13 BGB. Sie
MehrVertrag für Bauleistungen Einfamilienhaus/Schlüsselfertigbau
Bauen mit dem Generalunternehmer Eine andere Möglichkeit zu bauen ist, einen Generalunternehmer zu beauftragen. Dies bietet sich vor allem dann an, wenn der Bauherr bereits ein Grundstück gefunden und
MehrAllgemeine Einkaufsbedingungen für Bauleistungen der Bundesdruckerei GmbH
Allgemeine Einkaufsbedingungen für Bauleistungen der Bundesdruckerei GmbH 1. Allgemeines 1.1 Für alle Vertragsverhältnisse zwischen der Bundesdruckerei GmbH und ihren Auftragnehmern, die auf Bauleistungen
MehrVorwort 5. Abkürzungsverzeichnis 29. Literaturverzeichnis 37
Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 29 Literaturverzeichnis 37 1 Einleitung 39 A. Grundlagen der Konzeption von Bauverträgen 39 I. Gestaltung von widerspruchsfreien und klaren Verträgen 39 II. Individuelle
MehrRAHMENVERTRAG ÜBER INGENIEUR- UND KONSTRUKTIONSAUFTRÄGE
RAHMENVERTRAG ÜBER INGENIEUR- UND KONSTRUKTIONSAUFTRÄGE zwischen Dienstleister......... - nachfolgend Auftragnehmer genannt - und BuL Systeme GmbH Eglimarstr. 2 D-44379 Dortmund nachfolgend Auftraggeber
Mehrim Jahr 2002 fand lediglich eine Umstellung der DM-Beträge aufeuro - nur per -
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Bundesministerium für Umwelt Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, B 17, 11055 Berlin - nur per E-Mail - Bundesamt für Bauwesen und
MehrBeratungsvertrag. Zwischen (Auftraggeber) und. BostenConsult GbR Am Molenkopf Köln. (Auftragnehmer)
Beratungsvertrag Zwischen (Auftraggeber) und BostenConsult GbR Am Molenkopf 1 50735 Köln (Auftragnehmer) wird folgender Beratungsvertrag geschlossen: 1 Vertragsgegenstand (1) Der Auftraggeber erteilt hiermit
MehrI. Art und Umfang der Leistung 1 VOB/B
I. Art und Umfang der Leistung 1 VOB/B Überblick Rn. 1. Vertragsunterlagen 1Abs.1... 37 41 2. AuslegungvonWidersprüchen 1Abs.2... 42 44 3. ÄnderungdesBauentwurfs 1Abs.3... 45 50 3.1. Bauentwurf... 46 3.2.
MehrVOB-Musterbriefe für Auftraggeber
Wolfgang Heiermann Liane Linke Matthias Hilka VOB-Musterbriefe für Auftraggeber Bauherren - Architekten - Bauingenieure 6., aktualisierte Auflage PRAXIS Inhaltsübersicht Vorbemerkung 1 Abkürzungsverzeichnis
MehrZusätzliche Vertragsbedingungen. für Tiefbau- und Montagearbeiten. (ZVB - Tiefbau) Stand 01/2015
Zusätzliche Vertragsbedingungen für Tiefbau- und Montagearbeiten (ZVB - Tiefbau) Stand 01/2015 Inhaltsverzeichnis TEIL A: ALLGEMEINES... 3 1 VERTRAGSBESTANDTEILE... 3 2 URKALKULATION... 3 3 NACHTRÄGE /
MehrNach einem Rechtsgutachten besteht nach wie vor die Möglichkeit der Einbeziehung der VOB/B in Verbraucherverträgen, wenn wie folgt verfahren wird:
Hinweise der Architektenkammer Baden-Württemberg und der Landesvereinigung Bauwirtschaft Baden-Württemberg Vertragsgestaltung und Anwendung der VOB/B in Verbraucherverträgen 1. Ausgangslage Stuttgart,
MehrAllgemeine Vertragsbedingungen
Allgemeine Vertragsbedingungen 1 Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers (1) Der Auftragnehmer hat seine Tätigkeit gemäß dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen,
MehrKanzlei am Steinmarkt RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE. Seminar. Der Nachtrag nach VOB/B. - Vergütung durchsetzen und absichern - Dr.
Seminar Der Nachtrag nach VOB/B - Vergütung durchsetzen und absichern - Dr. Andreas Stangl Inhalt 1. 2. Voraussetzung eines Nachtrags Ursuppe aller Nachträge 3. Checkliste Nachtragsvoraussetzungen 4. Nachtragsvoraussetzungen,
MehrBesondere Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (BVB) der Pharmapark Jena GmbH
Besondere Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (BVB) der Pharmapark Jena GmbH 1. Vertragsbestandteile 1.1 Die auszuführende Leistung wird nach Art und Umfang durch den Vertrag und folgende
MehrHausmeister-Service-Vertrag mit Leistungsverzeichnis
- Seite 1/6 - Hausmeister-Service-Vertrag mit Leistungsverzeichnis für das Objekt zwischen nachfolgend Auftraggeber genannt und Facility Hausen 50829 Köln, Starenweg 28 Tel: 0163 / 67 22 026 WWW.FACILITY-HAUSEN.DE
Mehr(2) Die folgenden Dokumente sind Bestandteile des Vertrags und zwar in der angegebenen Rangordnung:
Werkvertrag zwischen Herrn und Frau Muster, Binningen, nachfolgend Besteller, und Topbau AG, Basel, nachfolgend Unternehmer. I. Vertragsgegenstand (1) Der Besteller überträgt dem Unternehmer nach Massgabe
MehrHardware-Kaufvertrag
1 Hardware-Kaufvertrag zwischen der Landesbank Baden-Württemberg 70144 Stuttgart - nachfolgend Auftraggeber/LBBW genannt - und Firma und Name PLZ und Ort - nachfolgend Auftragnehmer genannt - 2 1 VERTRAGSGEGENSTAND
MehrKanzlei am Steinmarkt RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE. Seminar. Der Nachtrag nach VOB/B. - Vergütung durchsetzen und absichern - Dr.
Seminar Der Nachtrag nach VOB/B - Vergütung durchsetzen und absichern - Dr. Andreas Stangl Inhalt 1. 2. Voraussetzung eines Nachtrags Ursuppe aller Nachträge 3. Checkliste Nachtragsvoraussetzungen 4. Nachtragsvoraussetzungen,
MehrBeratungsvertrag. Zwischen (Auftraggeber) und. Pflegeconsulting Heike Ulatowski. Langenfelder Damm 33 in Hamburg,
Zwischen 1 (Auftraggeber) und Heike Ulatowski Langenfelder Damm 33 in 20257 Hamburg, Tel.: 040 / 25 77 75 71 E-Mail: pflegeconsulting.hamburg@yahoo.de (Auftragnehmerin) wird folgender geschlossen: 1 Vertragsgegenstand
MehrInhaltsübersicht CD Sichere Korrespondenz nach VOB und BGB für Auftraggeber Version 2012
Inhaltsübersicht CD Sichere Korrespondenz nach VOB und BGB für Auftraggeber Version 2012 Bauvertrag nach VOB: Musterdokumente 1 Angebot und Vergabe 1 Aufforderung Angebotsabgabe 2 Zuschlag 3 Ablehnung
MehrAllgemeine Einkaufsbedingungen OTTO BOCK Healthcare Products GmbH
Allgemeine Einkaufsbedingungen OTTO BOCK Healthcare Products GmbH 1 Geltungsbereich; Vertragsabschluss 1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( Allgemeine Einkaufsbedingungen ) gelten für alle
MehrVertrag. Zwischen. Dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR - im Folgenden Auftraggeber - Und
Vertrag Zwischen Dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR - im Folgenden Auftraggeber - Und Vorname, Name Str./Hausnummer PLZ Ort - im Folgenden Auftragnehmer/in
Mehr2. Die Bereitstellung des gelieferten Materials erfolgt in elektronischer Form
I. Allgemeines Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit der Firma "DC Mediengestaltung UG (haftungsbeschränkt)" (folgend "DC Mediengestaltung") und aller daraus
MehrI n g e n i e u r v e r t r a g
1 I n g e n i e u r v e r t r a g Vorhaben: Abschluss und Rekultivierung der Deponie Lohe in Reinsdorf Ingenieurleistungen nach HOAI Leistungsphase 5-9 Zwischen der Entsorgungsgesellschaft Zwickauer Land
MehrAnwendung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes
Vergabe-Nr.: Anmerkung: Anwendung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes Im Zusammenhang mit dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz, ist die nachstehende Eigenerklärung zu Tariftreue,
MehrFormulare für General- und Nachunternehmerverträge im deutschen Schlüsselfertigbau
Formulare für General- und Nachunternehmerverträge im deutschen Schlüsselfertigbau (Formulare Schlüsselfertigbau - FSB 2009) Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.v. entwarf die folgenden Formulare
Mehr10. Der Bauwerkvertrag
10. Der Bauwerkvertrag 1 10.1 Vertragspartner A. Auftraggeber AG: B. Auftragnehmer AN: - Bauherr (z.b. Öffentliche Hand, Kommune, Investor, Privatmann - Architekt - Generalunternehmer (Bauträger, Firma,
MehrWirksame und unwirksame Klauseln im VOB-Vertrag
Uwe Diehr (Hrsg.) Michael Knipper (Hrsg.) Wirksame und unwirksame Klauseln im VOB-Vertrag Nachschlagewerk zum Aufstellen und Priifen von Vertragsbedingungen Bearbeitet von: Dr. Uwe Diehr Enrico Klingbeil
MehrInhaltsiibersicht. Vergiitung. Inhalt. 2 Nr. 2 und 3 VOB/B mit Erlàuterungen. Anpassung des Einheitspreises bei Ûberschreitung des Mengenansatzes
siibersicht Vergiitung 2 Nr. 2 und 3 VOB/B mit Erlàuterungen 17 Musterbrief 1: Musterbrief 2: Musterbrief 3: Anpassung des Einheitspreises bei Ûberschreitung des Mengenansatzes Anpassung des Einheitspreises
MehrVerpflichtungserklärung LTMG
Verpflichtungserklärung LTMG Verpflichtungserklärung gemäß dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (A.) und Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung
MehrVertrag über eine Dienstleistung
Vertrag über eine Dienstleistung Dienstleistungsvertrag.doc Seite 1 von 7 Vertrag über eine Dienstleistung Zwischen...... (Auftraggeber) und...... (Auftragnehmer) wird folgender Dienstleistungsvertrag
MehrSichere Korrespondenz nach VOB und BGB für Auftraggeber Version 2018
Sichere Korrespondenz nach VOB und BGB für Auftraggeber Version 2018 Startseite Bauvertrag nach BGB oder VOB/B Das neue Bauvertragsrecht Hinweise zur Verwendung der Musterdokumente Bauvertrag nach VOB
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen -Werkverträge-
Allgemeine Geschäftsbedingungen Bereich: Verwaltung Version: 001 Stand: 01.04.2017 K2_RI_0006 Seite 1 von 5 Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich... 3 2 Auszuführende Leistung... 3 3 Werklohn, Vergütung...
MehrVOB/B Regeln kennen und verstehen
VOB/B Regeln kennen und verstehen Seit Ende Juli 2012 sind die überarbeiteten Teile A und B der VOB 2012 in Deutschland verbindlich eingeführt. Solide Kenntnisse des Teils B, also der Allgemeinen Vertragsbedingungen
MehrVOB-Musterbriefe für Auftraggeber
VOB-Musterbriefe für Auftraggeber Bauherren - Architekten - Bauingenieure Bearbeitet von RA Prof. Wolfgang Heiermann, RAin Liane Linke, RA Matthias Hilka 8., überarbeitete und aktualisierte Auflage 2014.
MehrMuster eines. Bau- Subunternehmervertrages
Muster eines Bau- Subunternehmervertrages Stand: September 2016 Vorwort Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten,
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen -Werkverträge-
Allgemeine Geschäftsbedingungen Bereich: ZEK Version: 007 Stand: 01.02.2016 CC_RI_0008 Seite 1 von 5 Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich... 3 2 Auszuführende Leistung... 3 3 Werklohn, Vergütung... 3 4
MehrVOB-Musterbriefe für Auftraggeber
VOB-Musterbriefe für Auftraggeber Bauherren - Architekten - Bauingenieure Bearbeitet von RA Prof. Wolfgang Heiermann, RAin Liane Linke, RA Matthias Hilka 8., überarbeitete und aktualisierte Auflage 2014.
MehrDienstleistungsvertrag. c/o EGNO Entwicklungsgesellschaft Norderstedt mbh Rathausallee Norderstedt. - nachstehend Auftraggeber genannt
Dienstleistungsvertrag Zwischen Stadt Norderstedt c/o EGNO Entwicklungsgesellschaft Norderstedt mbh Rathausallee 64 66 22846 Norderstedt - nachstehend Auftraggeber genannt und - nachstehend Auftragnehmer
MehrBesondere Vertragsbedingungen
Besondere Vertragsbedingungen Offenes Verfahren Beschaffung von Niederflurbussen mit Anhängern für Stadtverkehr Emden GmbH Datum: 14. März 2017 Seite 2 von 5 1. Vereinbarte Beschaffenheit Die vereinbarte
MehrHäufige Fragen im Baurecht
Häufige Fragen im Baurecht Dr. Andreas Stangl Inhalt 1. Einleitung 2. Was ist der Unterschied zwischen BGB-Bauvertrag und VOB/B-Bauvertrag? 3. Welche Vollmachten hat ein Architekt? 4. Wie wird ein Bauvertrag
MehrBesondere Vertragsbedingungen nach der VOB/B (BVB)
(BVB) Die besonderen Vertragsbedingungen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) Inhaltsübersicht: 1 Objekt-/ Bauüberwachung 2 Ausführung 3 Ausführungsfristen
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Mittelstadtstr. 58 78628 Rottweil Steuernummer DE293001430 Stand: 17.03.2014 1 Geltungsbereich 1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen
Mehr2. Bis zur Annahme bzw. Erteilung einer Auftragsbestätigung sind die Angebote von TERLATEC ENGINEERING GmbH freibleibend.
Allgemeine Geschäftsbedingungen I. Allgemeine Bestimmungen Die Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen
MehrWERKVERTRAG. Auftragnehmer: UID-Nr... im weiteren -Generalplaner- genannt. Paragraph 1:
WERKVERTRAG Auftraggeber: UID-Nr... im weiteren -Bauherr- genannt Auftragnehmer: Thurner Generalplanung GmbH Bahnhofstraße 102 A-5760 Saalfelden UID-Nr. ATU59602022 im weiteren -Generalplaner- genannt
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. für Dienstleistungen der Firma. MS Reinigung & Handel. Stefan Münst. Ginsterweg 11.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der Firma MS Reinigung & Handel Stefan Münst Ginsterweg 11 88471 Laupheim Tel. 07392-9389664 Fax. 07392-9389663 Email: info@muenst.biz Steuernummer:
MehrWillst du mit mir wohnen?
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen des,, Stand: Januar 2013 1. Geltungsbereich Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des,, nachstehend Dienstleister
MehrAGB s. Allgemeine Geschäftsbedingungen zur ausschließlichen Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Übernehmer. 1. Geltungsbereich...
Allgemeine Geschäftsbedingungen zur ausschließlichen Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Übernehmer Inhaltsverzeichnis 1. Geltungsbereich... 2 2. Auftragserteilung... 2 3. Gewährleistung und Nachbesserung...
MehrAllgemeine Bedingungen für die Vergabe von Ingenieurleistungen
Allgemeine Bedingungen für die Vergabe von Ingenieurleistungen 1. Gegenstand und Abschluss des Vertrages 1.1 Diese Allgemeinen Bedingungen gelten für alle Verträge mit denen Ingenieurleistungen vergeben
MehrVERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR BAULEISTUNGEN INHALTSVERZEICHNIS. 1. Allgemeine Vertragsbedingungen
VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR BAULEISTUNGEN INHALTSVERZEICHNIS 1. Allgemeine Vertragsbedingungen 2. Zusätzliche Vertragsbedingungen 2.1 Wahlpositionen, Bedarfspositionen ( 1) 2.2 Preisermittlungen ( 2) 2.3 Stundenlohnarbeiten
MehrVOB/B Basiswissen für Baufachleute
Dieser Text ist entnommen aus dem Fachbuch: Katrin Rohr-Suchalla VOB/B Basiswissen für Baufachleute 2., überarbeitete Aufl. 2012, 164 S., 32 Abb., Tab., Gebunden ISBN 978-3-8167-8675-7 ISBN 978-3-8167-8774-7
MehrGeneral- und Nachunternehmervertrag im deutschen Schlüsselfertigbau
General- und Nachunternehmervertrag im deutschen Schlüsselfertigbau (Formulare Schlüsselfertigbau - FSB 2017) Hinweise Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.v. entwarf die folgenden Formulare für
MehrANGEBOT- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN DER CS ELEKTROTECHNIK
ANGEBOT- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN DER CS ELEKTROTECHNIK Die nachfolgenden Bedingungen sind Bestandteil unseres Angebots. Sie werden im Falle der Beauftragung Vertragsbestandteil. Allgemeine Geschäftsbedingungen
MehrNachunternehmer- Vertrag BAU
Nachunternehmer- Vertrag BAU Fassung September 2005 Inhalt I. Angebot II. III. IV. Besondere Vertragsbedingungen Auftrag Empfangsbestätigung V. Schiedsgerichtsvereinbarung VI. Selbstauskunft des Nachunternehmers
MehrVertrag. über die Durchführung psychologischer Dienstleistungen. dem Jobcenter Landkreis Mayen - Koblenz (JC MYK), Marktplatz 24, Mayen
Vertrag über die Durchführung psychologischer Dienstleistungen zwischen dem Jobcenter Landkreis Mayen - Koblenz (JC MYK), Marktplatz 24, 56727 Mayen vertreten durch Herrn Geschäftsführer Rolf Koch - nachstehend
MehrVOB Bauvertrag zwischen Unternehmern
VOB Bauvertrag zwischen Unternehmern Fassung Juli 2013 Herausgeber: ZENTRALVERBAND DES DEUTSCHEN BAUGEWERBES Kronenstraße 55-58, 10117 Berlin Dieser Bauvertrag gilt nicht zwischen Unternehmern und Verbrauchern.
MehrBauvertragsrecht nach VOB
Bauvertragsrecht nach VOB Grundwissen Prof. Dr. jur. Klaus Vygen Vors. Richter am OLG Düsseldorf a. D. Honorarprofessor an der TU Darmstadt 5., überarbeitete und erweiterte Auflage 2007 v, s J Werner Verlag
MehrPrivates Baurecht. Lehrstuhl für Bauprozessmanagement und Immobilienentwicklung Univ.-Prof. Dr.-Ing. Josef Zimmermann
Lehrstuhl für Bauprozessmanagement und Immobilienentwicklung Univ.-Prof. Dr.-Ing. Josef Zimmermann Privates Baurecht Inhaltsverzeichnis Privates Baurecht Inhaltsverzeichnis I I 1 Der Bauvertrag 1-1 1.1
Mehr2014/15 TUI Vertrag über die Beschaffung von IT-Dienstleistungen
EVB-IT Dienstvertrag Seite 1von6 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer 2014/15 TUI 2014-3513-01 Vertrag über die Beschaffung von IT-Dienstleistungen Zwischen Freie Hansestadt
MehrWeitere Vertragsbedingungen des AG, Stand
Weitere Vertragsbedingungen des AG, Stand 01.07.2015 Neben den bauvorhabenspezifischen Angaben und Vertragsbedingungen des Werkvertrags gelten folgende Bedingungen als vereinbart: 1.0 Vertragsgrundlagen
Mehr2 Rügepflicht des Auftraggebers, Kostentragung bei unberechtigter Mängelrüge
Allgemeine Geschäftsbedingungen Rohr-Service-Kunz GmbH 1 Sorgfaltspflichten des Auftraggebers (1) Für die Arbeit notwendige Zugänge zum Rohrnetz, insbesondere Revisionsschächte, Verschlüsse, Sanitärobjekte
MehrKanzlei am Steinmarkt RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE. Seminar. Durchsetzung der Vergütung am Bau. Dr. Andreas Stangl
Seminar Durchsetzung der Vergütung am Bau Dr. Andreas Stangl Inhalt 1. Einleitung 2. Werklohnforderung im Bauablauf 3. Abrechnung, Zahlung allgemein 4. Abschlagsrechnung 5. Abnahme 6. Schlussrechnung 7.
MehrEinkaufsbedingungen. der Fa. Heimbach Filtration GmbH
Stand: 01.01.2007 Einkaufsbedingungen der Fa. Heimbach Filtration GmbH I. Geltungsbereich (1) Die nachfolgenden Einkaufsbedingungen der Fa. Heimbach Filtration GmbH sowie der Fa. Heimbach GmbH (nachfolgend
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. der CAT Clean Air Technology GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen der CAT Clean Air Technology GmbH A. Allgemeine Geschäftsbedingungen für alle Vertragsarten 1. Preisstellung Alle Preise verstehen sich stets netto zuzüglich Umsatzsteuer
MehrLeseprobe zum Download
Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen
MehrBeratervertrag. IUP GmbH. Zwischen. vertreten durch. im folgenden Auftraggeber" genannt, und. Dielmannstraße 65 D Offenbach am Main
Zwischen vertreten durch im folgenden Auftraggeber" genannt, und Dielmannstraße 65 D 63069 Offenbach am Main Amtsgericht Offenbach am Main vertreten durch im folgenden Berater genannt, wird folgender Beratervertrag
MehrVOB/B-Bauvertragsabwicklung anhand von Musterformularen
Dieser Text ist entnommen aus dem Fachbuch: Rolf Theißen VOB/B-Bauvertragsabwicklung anhand von Musterformularen Ein Leitfaden für öffentliche und gewerbliche Auftraggeber. Mit neuer VOB/B und 80 Bau-Musterformularen.
Mehr