Beschäftigung am Existenzminimum. Armut und prekäre Beschäftigung im Land Bremen
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- Gudrun Bösch
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1 Carola Bury Beschäftigung am Existenzminimum. Armut und prekäre Beschäftigung im Land Bremen Zur allgemeinen Armutsentwicklung in Bremen Zum fünften Mal hat die Arbeitnehmerkammer Bremen 2006 einen Armutsbericht für das Land Bremen vorgelegt. Das Ergebnis: Die Armutsentwicklung in Bremen und Bremerhaven ist weiterhin besorgniserregend. In der Stadt Bremen stieg die Zahl der Hilfeempfänger/innen von Arbeitslosengeld II (Alg II) von Personen im Juni 2005 auf im Juni des Jahres In Bremerhaven waren im März Menschen auf Hilfe nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) angewiesen dies ist der höchste berichtete Stand. Im Juni 2006 sank diese Zahl geringfügig auf Für besonders erschreckend erachtete die Arbeitnehmerkammer auch den Anstieg der Kinderarmut. Waren es in Bremen im Juni 2005 bereits Kinder (bis 15 Jahre), die in Bedarfsgemeinschaften lebten (Bremerhaven 6.150), so hat sich dieser ohnehin sehr hohe Wert zum Juni 2006 noch gesteigert. In Bremen lebten Kinder unter Hartz-IV-Bedingungen, in Bremerhaven Auch die Zahl der hilfebedürftigen Alleinerziehenden mit Kindern unter 18 Jahren stieg geringfügig von auf (Bremen) erwartungsgemäß sind fast 95 Prozent in der Kategorie Alleinerziehende Frauen. Nach wie vor stellen sie eine besonders armutsgefährdete Gruppe dar. Arm trotz Arbeit Im Armutsbericht 2006 stand das Thema Armut trotz Arbeit zum wiederholten Mal im Vordergrund. Denn der aktuelle Bericht Hilfebedürftig trotz Arbeit zeigt, dass Arbeit ihr Wesen als grundsicherndes Element verloren hat. Sie schützt nur noch eingeschränkt die soziale Absicherung im Krankheitsfall, sie sichert nicht mehr in jedem Fall und schon gar nicht für die Jungen ein Leben ohne Armut im Alter. Immer häufiger ist Arbeit nicht mehr existenzund zukunftssichernd. Manche Bruttoarbeitsentgelte sind so niedrig, dass viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hilfebedürftig sind und Anspruch auf das Arbeitslosengeld II haben ohne arbeitslos zu sein. Die Hartz-Gesetze: Reform mit Folgen Mit dem Inkrafttreten des Sozialgesetzbuches II im Jahre 2005 wurde Armut in ihrer Dimension und Schärfe deutlich. Die Problemgruppen sind sichtbar: Kinder und Jugendliche, Frauen, Familien und Migrantinnen und Migranten. Mit den Arbeitsmarktreformen und Neustruk- Seite 1 von 10
2 turierungen im sozialen Sicherungssystem wollte die Bundesregierung die Bundesrepublik reformieren und zukunftsfähig machen. Die Elemente waren: Zusammenlegung von Arbeitslosengeld und Sozialhilfe, ein einheitliches Fürsorgeniveau für erwerbsfähige Hilfebedürftige (Alg II) bei gleichzeitiger Absenkung der staatlichen Leistungen von Langzeitarbeitslosen auf Sozialhilfeniveau, Verkürzung der Arbeitslosengeld-Bezugsdauer, Anrechnung fast aller Einkünfte (Kindergeld, Kindesunterhalt usw.), Ausgrenzungen aus dem Leistungsbezug des SGB II vor allem von Frauen durch Anrechnung des Partnereinkommens und die Etablierung eines Niedriglohnsektors. Fördern aber auch Fordern hieß das Motto, mit dem suggeriert wurde, dass überhöhte Ansprüche und Missbrauch der Arbeitsuchenden einer Arbeitsaufnahme entgegenstünden. Von der Versicherungsleistung zur Fürsorgeleistung Dieses seit Mitte 2006 bestehende durch die Hartz-IV-Gesetzgebung vereinheitlichte Fürsorgeniveau legte für alle gleichermaßen fest, ab welcher Einkommenshöhe bei alleinlebenden Frauen und Männern, Lebensgemeinschaften, Ehepaaren, Alleinerziehenden oder Familien Hilfebedürftigkeit und damit Anspruch auf Leistungen im Sinne des SGB II besteht. Dabei setzt sich das SGB II nicht mit den Gründen für Armut oder der Lage der Armutsbevölkerung auseinander. Es legt lediglich ein Einkommensniveau fest, das unter den gegebenen Bedingungen in der Bundesrepublik Deutschland erzielt werden muss, um nach Festlegung des Gesetzgebers ohne öffentliche Hilfen leben zu können. Der Name für diese staatlichen Transferleistungen ist Arbeitslosengeld II. Doch der Begriff trügt: Es handelt sich nicht um eine Leistung, die exklusiv auf die Absicherung Arbeitsloser abzielt im Gegenteil. Durch das Alg II wird ein monatlicher Bedarf festgelegt, der die Grenze zur Armut absteckt. Wer unter diese untere Einkommensschwelle absinkt, der hat Anspruch auf Hilfe gleichgültig ob arbeitslos, im Mini-Job, in Teilzeit, oder vollzeitbeschäftigt. Die Aufstockung durch SGB-II-Leistungen beschränkt sich nicht auf Löhne und Gehälter aufgestockt werden alle Niedriglohneinkommen. In den Rechtskreis des SGB II fallen erwerbsfähige Hilfebedürftige und die Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaft. Erwerbsfähig ist vor allem, wer zwischen 15 bis unter 65 Jahren unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes derzeit oder in naher Zukunft mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig sein kann. Damit fallen auch Personen in den Zuständigkeitsbereich des SGB II, die unter der früheren Sozialhilfe nicht einmal arbeitslos gemeldet wurden, da man ihnen auf dem Arbeitsmarkt keinerlei Chancen eingeräumt hatte. Zur Bedarfsgemeinschaft gehören neben den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen auch deren Partner und deren unter 25-jährige unverheiratete Kinder. Und, ist in einer Bedarfsgemeinschaft nicht der gesamte Bedarf gedeckt (wohl aber der Bedarf beispielsweise der erwerbstätigen Person), dann gilt jede Person der Bedarfsgemeinschaft (also auch der Erwerbstätige, der seinen Bedarf decken kann) anteilsmäßig als hilfebedürftig. So stieg die Zahl der Hilfebedürftigen stetig an. In harten Zahlen ist die Lage wie folgt: Im März 2006 bezogen in der Seite 2 von 10
3 Bundesrepublik Deutschland rund 7,5 Millionen Menschen (in rund 4,1 Millionen Bedarfsgemeinschaften) Leistungen nach dem SGB II. Darunter waren rund 5,5 Millionen Erwerbsfähige. Im Land Bremen waren es in Bedarfsgemeinschaften (siehe Abbildung 1).(Arbeitnehmerkammer [2006], 21.). Im Vergleich mit der früheren Sozial- oder Arbeitslosenhilfe hat der Anstieg der Zahl der Personen und der Bedarfsgemeinschaften vielfältige Ursachen. Neben der anhaltend desolaten Lage am Arbeitsmarkt und der zunehmenden Bedeutung nicht existenzsichernder Löhne spielt vor allem der Leistungsabbau im vorgelagerten Sicherungssystem der Arbeitslosenversicherung (SGB III) eine maßgebliche Rolle. Dies gilt ebenso für die Zuordnungskriterien zum Rechtskreis des SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) beziehungsweise zum SGB XII (Sozialhilfe). Bundesweit erhalten nicht einmal mehr Personen in der Rest -Sozialhilfe laufende Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe). Abbildung 1: Entwicklung und Zahl der Leistungsempfänger/innen und Bedarfsgemeinschaften im Bundesgebiet und in Bremen Quelle: Arbeitnehmerkammer Bremen. Armut in Bremen. Bericht 2006: Hilfebedürftig trotz Arbeit [2006], 21. Seite 3 von 10
4 Niedriglöhne im Hochlohnland Bereits bei der Entstehung des SGB II war deutlich: Im Hochlohnland Deutschland existieren längst ganze Abteilungen oder Sektoren der Wirtschaft, in denen Löhne und Gehälter gezahlt werden, die nicht nur als Niedriglöhne, sondern gar als Armutslöhne zu bezeichnen sind. Sind sie vielleicht noch für eine Person oder ein Paar existenzsichernd, so können sie oft eine Familie mit mehreren Familienmitgliedern nicht mehr vor Armut schützen. Auf diese Realität bezieht sich der Gesetzgeber mit dem Alg II ordnend und regelnd. Dies ist auch nicht verwunderlich, denn die Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik der Großen Koalition zielt, ebenso wie die Agenda-Politik der rot-grünen Vorgänger-Regierung, auf die Etablierung eines Niedriglohn-Sektors. Das Alg II ist Teil eines Programms, einen solchen Niedriglohnbereich zu etablieren und Löhne und Gehälter abzusenken. Den Betrieben sollten Kosten erspart werden. Die Reform sollte Arbeitsplätze schaffen, flexiblere Möglichkeiten für die Betriebe, mehr Mini-Jobs und und Insbesondere von der Etablierung eines Niedriglohnsektors erhoffte sich die Politik die Schaffung neuer Arbeitsplätze. Die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe und die Einführung der Grundsicherung sollten den Druck auf Arbeitslose erhöhen. Löhne und Lohnhöhen orientieren sich in allen Beschäftigungssektoren an strengen Rentabilitätskriterien und treten damit immer häufiger in Gegensatz zu dem materiellen Bedarf, der den Erwerbstätigen eine angemessene Teilnahme am privaten Konsum und am gesellschaftlichen Leben sichern würde. Ergänzt man diesen Sachstand um den Aspekt, dass die Leistungen nach SGB II das unzureichende Einkommen aus Erwerbsarbeit bis zu einem Niveau ergänzen, das noch unterhalb der von der EU fixierten Armutsschwelle bleibt, dann liegt der Schluss nahe, dass in Deutschland wachsenden Teilen der Erwerbsbevölkerung selbst durch die Aufstockung mit Alg II von Lohn und Gehalt ein Leben an oder sogar unterhalb des sozio-ökonomischen Existenzminimums nicht erspart wird. Niedriglöhne und prekäre Arbeitsverhältnisse haben Sogwirkung Bereits ein Fünftel aller Arbeitnehmer/innen arbeiten bundesweit bereits für Niedriglöhne und angesichts des Drucks, der in den aktuellen Tarifauseinandersetzungen im öffentlichen Sektor und im Bereich der Privatwirtschaft auf das gesellschaftliche Normallohn- und Gehaltsgefüge ausgeübt wird, wird leicht nachvollziehbar, dass die Gefahr, in den Niedriglohnbereich durchgereicht zu werden, für viele Beschäftigte sehr real ist. Prekäre Beschäftigung ist längst keine Ausnahme mehr und erscheint in vielen Facetten: Dazu zählen Mini-Jobs ebenso wie erzwungene und nicht existenzsichernde Teilzeitarbeit, Werkvertragsarbeit, befristete Arbeit und Praktikant/innenverhältnisse. Prekäre Beschäftigung bedeutet ein geringes, den Unterhalt nicht sicherndes Einkommen, Einschränkungen bei den sozialen Rechten und unsichere Zukunftsperspektiven. Immer häufiger wird prekäre Arbeit zum Dauerzustand. Seit Mitte der 90er Jahre wächst der Niedriglohnsektor rasch. Niedriglöhne bei Vollzeitjobs gibt es vor allem im Dienstleistungsbereich, in der Gastronomie, in privaten Haushalten und Seite 4 von 10
5 im Einzelhandel oder auch in der Landwirtschaft, also insbesondere in Bereichen, in denen Frauen tätig sind. Der Trend auch in der Unterweserregion ist deutlich: Immer mehr sozialversicherungspflichtige werden umgewandelt in geringfügige Beschäftigungsverhältnisse. In den Mini-Jobs wird der Wegfall der Arbeitnehmerbeiträge genutzt, um Lohnabschläge zu rechtfertigen. Aus dem über Steuerzahler und Sozialversicherungen finanzierten Abgabenvorteil für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird wie durch Zauberei ein Lohnkostenvorteil für die Arbeitgeber. Die Folgen sind verheerend: sinkende Löhne und Lohn- und Sozialdumping, weniger Geld für die Sozialkasse, weniger Absicherung durch sozialversicherungsrechtliche Ansprüche. Hilfebedürftig trotz Arbeit Wer arbeitet, der sollte genug Geld haben, um sich und seine Familie zu ernähren so eine gängige Vorstellung. Ein Irrtum: Für viele Arbeitnehmer/innen sind die Löhne heute so niedrig, dass sie ergänzende Hilfen aus dem Arbeitslosengeld II in Anspruch nehmen müssen. Laut Bundesagentur für Arbeit war dies im September 2006 bundesweit in über Fällen so, davon allein im Land Bremen. Betroffen sind zunehmend Beschäftigte, die in Vollzeit arbeiten. Wie groß die Zahl derjenigen ist, die Ansprüche haben und sie nicht wahrnehmen, ist unbekannt. Die Zahlen zeigen für Bremen, dass der Kreis derer, die trotz Erwerbstätigkeit Anspruch auf Transfer-Leistungen haben, zahlenmäßig nicht unbedeutend ist und weiter steigt. Bedürftigkeit trotz Arbeit ist also längst eine Realität, mit der sich der Gesetzgeber auseinandersetzen muss. Im März 2006 erschien der Bericht der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu den anrechenbaren Einkommen und Erwerbstätigkeit in der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Nach dieser Stichprobe der Bundesagentur für Arbeit im September 2005 hatten von 3,87 Millionen Bedarfsgemeinschaften 2,18 Millionen (55%) Anrechnung von Einkommen. Dazu gehörte beispielsweise Kindesunterhalt oder Kindergeld Personen im Bund und Personen im Land Bremen bezogen zum Zeitpunkt der Leistungsbeantragung Einkommen aus Erwerbstätigkeit, auf das zudem Leistungen zur Grundsicherung aus dem Alg II gewährt wurden (Bundesagentur für Arbeit 2006). Abbildung 2: Bedarfsgemeinschaften und Hilfebedürftige Personen mit anrechenbarem Erwerbseinkommen im September 2005 Quelle: Arbeitnehmerkammer Bremen [2006], 20. Seite 5 von 10
6 Darunter befand sich ein großer Teil von Vollzeitbeschäftigten. Das heißt: Für einen wachsenden Teil der Leistungsempfänger/innen und ihre Angehörigen wirkt das Alg II schon heute wie ein öffentlicher Zuschuss zu Lohn oder Gehalt, weil die individuell erzielten Löhne nicht mehr für den Lebensunterhalt ausreichen. Nach der Erhebung der Bundesagentur für Arbeit waren bei den bundesweit erwerbstätigen Personen die Höhen wie folgt anzurechnen: 50% erhielten unter 400 Euro, 19% hatten Einkommen zwischen Euro, 30% erzielten mehr als 800 Euro. Tätig waren diese Beschäftigten vor allem im Dienstleistungsbereich, in der Bau-, Land- und Forstwirtschaft und in Fertigungsberufen. Abbildung 3: Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Leistungen nach dem SGB II an allen Beschäftigten in Prozent Abb. S. 10, Anteile Notizen, S.14 Rechtl. Bestim- Quelle: BA: Grundsicherung für Arbeitsuchende: Anrechenbare Einkommen und Erwerbstätigkeit [2006], 10. Seite 6 von 10
7 Abbildung 4: Strukturvergleich von Beschäftigten mit und ohne ergänzende Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende - Berichtsmonat Juni 2005 Quelle: BA: Grundsicherung [2006], 24 (Tabelle 6). Seite 7 von 10
8 Hart(z)e Zeiten für Frauen Viele Frauen leiden unter unsicheren Beschäftigungsverhältnissen. Sie werden häufig schlechter bezahlt und haben oft schlecht bezahlte Teilzeitjobs und geringfügige Teilzeitarbeitsverhältnisse. Insbesondere in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen sind mehrheitlich Frauen beschäftigt. Ihr Armutsrisiko erhöht sich mit der Lage, in der sich der Erwerbshaushalt befindet: Haushalte von Alleinerziehenden mehrheitlich Frauen und ihre Kinder sind besonders betroffen. Immer mehr Frauen werden in eine Rolle als Zuverdienerinnen gedrängt, da ein existenzsicherndes Einkommen nicht erzielt werden kann. Sie werden von abgesicherten Arbeitsplätzen verdrängt und auf prekäre Arbeitsverhältnisse wie Mini-Jobs abgeschoben beziehungsweise fallen ganz aus den Leistungsansprüchen heraus. Denn, lebt Frau in einer Bedarfsgemeinschaft, fallen leicht Ansprüche weg und sie verschwinden aus der Arbeitslosenstatistik. Viele haben damit keinen Zugang mehr zu arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen. Die Hartz-IV-Gesetzgebung ging von einem konservativen frauen- und familienpolitischen Bild aus und hat die Ungleichheit weiter verfestigt. Es ist paradox: In der Bedarfsgemeinschaft mit erwerbstätigem Partner bewirkt die Arbeitslosigkeit der Frau keine eigenen Ansprüche das Ernährerverhältnis gilt als zumutbar. Sind beide arbeitslos, besteht wieder Arbeitspflicht für die bisher versorgte Ehefrau/Partnerin. Gleichstellung sollte aber auch im SGB II gelten. Besondere Maßnahmen müssten auch für Frauen in speziellen Lebenslagen angeboten werden, wie für Berufsrückkehrerinnen, Alleinerziehende oder Frauen mit Gewalterfahrung. Arbeitslosigkeit und prekäre Beschäftigung in Bremen Arbeitslosigkeit nimmt zu, sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse werden abgebaut. Während die Zahl der Arbeitslosen wuchs, hat sich die Zahl der offenen Stellen in den letzten Jahren im Land Bremen halbiert. Ein Teil der Stellen sind zudem lediglich als Teilzeitstellen ausgeschrieben (Oktober 2006: Bremen: 17%, Bremerhaven 30,9%), Arbeitsplätze wurden umgewandelt in Mini-Jobs, Leiharbeit, Teilzeit und andere Varianten, die sich vom früheren Normalarbeitsverhältnis unterscheiden. Auch sicher Beschäftigte spüren immer häufiger den Druck, auf Rechte zu verzichten, Abstriche hinzunehmen. Prekäre Beschäftigungsverhältnisse sind das Ergebnis langanhaltender Massenarbeitslosigkeit mit Strukturen, die sich verfestigen. Anrechenbare Einkommen und Erwerbstätigkeit in Bremen Für den diesjährigen Armutsbericht hat die Arbeitnehmerkammer unter anderem ausgerechnet, wie hoch in Bremen beziehungsweise Bremerhaven der Bruttolohn einer Bedarfsgemeinschaft sein muss, um Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB II auszuschließen. So muss eine alleinlebende Person in Bremen-Stadt einen Bruttolohn von Euro monatlich erzielen, um Hilfebedürftigkeit auszuschließen. Bei einer Bedarfsgemeinschaft mit einem Verdiener und zwei Kindern unter 14 Jahren liegt der bedarfsdeckende Bruttolohn bei Euro. Seite 8 von 10
9 Für Erwerbstätige wirkt das Alg II wie eine Einkommenssubvention. Faktisch beinhaltet das SGB II ein flächendeckendes Kombilohn-Modell. Doch trotz dieser Einkommenssubvention und des wachsenden Niedriglohnsektors sind keine zusätzlichen Arbeitsplätze entstanden. Am Alg II offenbart sich das Grundproblem aller Kombilohn-Modelle: Sie schaffen im Niedriglohnsektor keine Arbeitsplätze, drücken aber vehement auf das gesellschaftliche Lohn- und Gehaltsgefüge und mindern die Einkommen der Arbeitnehmer/innen. Abbildung 5: Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und Mini-Jobs im Land Bremen Quelle: Dr. Hella Baumeister [2006]: Hart(z)e Zeiten für Frauen... die zweite! Vortrag in der Bremischen Evangelischen Kirche Forderungen: Wenn in wachsendem Maße Hilfebedürftigkeit trotz Erwerbsarbeit eintritt, dann ist aus Sicht der Arbeitnehmerkammer Bremen die Politik gefordert, die sozialen Standards in der Gesellschaft zu überdenken. Aus Sicht der Arbeitnehmerkammer stellen sich drei zentrale Aufgaben: Die Angemessenheit des deutschen Fürsorgeniveaus ist zu überprüfen, Nachbesserungen bei der Festlegung der Armutsgrenzen sind vorzunehmen, insbesondere für Frauen, Ein- Eltern-Familien und Kinder. Dringend notwendig ist ein gesetzlicher Mindestlohn, der ein unterstes Lohnniveau fixieren soll. Damit könnte die Rutschbahn nach unten, dem die Einkommen der Arbeitnehmer/innen durch die fortlaufende Prekarisierung der Erwerbsarbeit ausgesetzt sind, unterbunden werden. Da alle Kombilohnmodelle den Beweis schuldig geblieben sind, dass sie nachhaltig zusätzliche Arbeitsplätze schaffen können, müssen für die besonders benachteiligten Zielgruppen des Arbeitsmarkts junge Menschen, Frauen, Ältere, Langzeitarbeitslose oder Migranten/innen neue Formen der Förderung und der Beschäftigung in öffentlicher Verantwortung gefunden werden, die angemessenes Einkommen und soziale Absicherung gewährleisten. Seite 9 von 10
10 Literatur: Arbeitnehmerkammer Bremen [2006]: Armut in Bremen. Bericht Hilfebedürftig trotz Arbeit, Bremen. Baumeister, H. [2006]: Hart(z)e Zeiten für Frauen... die zweite! Vortrag in der Bremischen Evangelischen Kirche Bundesagentur für Arbeit [2006]: Grundsicherung für Arbeitsuchende: Anrechenbare Einkommen und Erwerbstätigkeit (Bericht der Statistik der BA). Bury, Carola geboren 1956, M.A. Referentin für Gesundheitspolitik bei der Arbeitnehmerkammer Bremen und Koordination des Armutsberichts 2006 Publikationen Gesundheit-Krankheit-Armut. Wenn die Gesundheit auf der Strecke bleibt. in: Arbeitnehmerkammer Bremen (HG.) Armutsbericht Kontakt Carola Bury, Vorstr. 51, Bremen Tel. (0421) , Fax (0421) Arbeitnehmerkammer Bremen, Gesundheitspolitik / Buergerstr. 1/28195 Bremen Tel.: (0421) , Fax (0421) Mail: bury@arbeitnehmerkammer.de Seite 10 von 10
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