Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Aub Stadt Aub - Markt Gelchsheim - Gemeinde Sonderhofen

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1 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Aub Stadt Aub - Markt Gelchsheim - Gemeinde Sonderhofen 36. Jahrgang 1. Februar 2014 Nummer 2 Nächster Abgabetermin am Dienstag, dem 18. Februar 2014 um Uhr Annahmestelle für redaktionelle Beiträge: VGem Aub, Frau Lösch, Marktplatz 1, Aub Tel /97100, d.loesch@vgem-aub.bayern.de Redaktionsschluss Wir weisen darauf hin, dass nach dem im Amtsblatt angegebenen Redaktionsschluss keine Unterlagen bzw. Anzeigen mehr angenommen bzw. weitergeleitet werden. Robert Melber, Gemeinschaftsvorsitzender VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT AUB Stadt Aub Markt Gelchsheim Gemeinde Sonderhofen Grundsteuer Am ist die 1. Rate der Grundsteuer A und B und die 1. Rate der Gewerbesteuervorauszahlung zur Zahlung fällig. Notariat Ochsenfurt An folgenden Tagen sind Sprechzeiten vorgesehen: Mittwoch, den 26. Februar 2014 Um telefonische Terminvereinbarung wird gebeten. Weitere Auskünfte unter Tel.-Nr /87870 oder Fax 09331/ Freie Wohnungen im Einzugsgebiet der VGem Aub Februar 2014 Laden/Büroraum + WC 29 qm, zentrale Lage am Marktplatz Aub, zu vermieten. Tel. 089/ und 030/ Große helle Räume (ca. 200 qm) mit Fußbodenheizung, vielseitig nutzbar (Büro/Praxis/Laden/Fitness) in Baldersheim zu vermieten. Teilmiete möglich, Tel. 0157/ Zimmer-Einliegerwohnung mit integrierter Küche, ca. 40 qm, in Aub ab zu vermieten, Tel. 0157/ Einfamilienhaus, 150 qm, mit Garten, großer Garage, Küchenzeile, ab zu vermieten, Tel /97200 Standesamtsnachrichten Sterbefälle Mägerlein, Georg Paul, Aub, 82 Jahre Müller Edgar Otto, Aub, 69 Jahre Schnabel Lothar Josef, Sonderhofen, Sächsenheim 73 Jahre Jakob, Engelbert Wilhelm, Sonderhofen, 66 Jahre Gathof Erwin, Gelchsheim, 76 Jahre Geburten Ben Eisenbrandt Eltern: Yvonne und Holm Eisenbrandt, Gelchsheim, GT Osthausen Amtliche Bekanntmachungen Allgemeine Gemeinde- und Landkreiswahlen am 16. März 2014; Zusammentritt des Beschwerdeausschusses am 17. Februar 2014 Nach Art. 8 GLKrWG, 11 GLKrWO hat die Regierung von Unterfranken für die am 16. März 2014 stattfindenden Gemeindeund Landkreiswahlen einen Beschwerdeausschuss gebildet. Der Beschwerdeausschuss entscheidet auf Antrag eines betroffenen Wahlvorschlagsträgers über dessen Einwendungen bezüglich der Gültigkeit des Wahlvorschlags für die Gemeinderats-, Kreistags-, Bürgermeister- oder Landratswahl, sofern der Wahlausschuss diesen Einwendungen nicht abgeholfen hat oder ein Beschluss, der die Gültigkeit eines Wahlvorschlags festgestellt hat, von Amts wegen geändert wird (Art. 32 Abs. 4 Satz 1 GLKrWG). Der Wahlvorschlagsträger hat den Antrag bis spätestens Donnerstag, den 13. Februar 2014, Uhr, schriftlich oder zur Nie-

2 2 2/2014 Amtsblatt VG Aub derschrift beim Wahlleiter einzureichen (Art. 32 Abs. 4 Satz 2 GLKrWG). Anträge auf Entscheidung des Beschwerdeausschusses sind vom Wahlleiter mit den für die Überprüfung durch den Beschwerdeausschuss erforderlichen Unterlagen und einer eigenen Stellungnahme unverzüglich durch Boten dem vorsitzenden Mitglied des Beschwerdeausschusses zu übermitteln ( 48 Abs. 2 GLKrWO). Für eine eventuell notwendig werdende Sitzung wird der Beschwerdeausschuss am Montag, den 17. Februar 2014, Uhr, bei der Regierung von Unterfranken, Peterplatz 9, Würzburg, im Großen Sitzungssaal zusammentreten. Die Sitzung ist öffentlich. gez. Dr. Hüttlinger Ltd. Regierungsdirektorin Bekanntmachungen der Stadt Aub Sprechstunden des 1. Bürgermeisters der Stadt Aub Montag bis Uhr Freitag bis Uhr und nach telefonischer Vereinbarung Privat-Tel Während der Sprechstunden im Rathaus, Tel Bürgersprechstunde der Polizei Die nächste Bürgersprechstunde der Polizeiinspektion Ochsenfurt durch den Kontaktbeamten der Stadt Aub, POK Herr Walloch, findet am Montag, von Uhr im Rathaus der Stadt Aub, Zimmer 11 (Trauzimmer, 2. Stock), statt. Stellenausschreibung Im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung sucht die Stadt Aub ab 1. April 2014 einen Beschäftigten zur Pflege der öffentlichen Flächen in Baldersheim. Schriftliche Bewerbungen sind bis bei der Stadt Aub, Marktplatz 1, Aub, einzureichen. gez. Robert Melber 1. Bürgermeister Verunreinigungen durch Hunde auf öffentlichen Flächen In letzter Zeit häufen sich die Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über verschmutzte Gehwege und öffentliche Rasenflächen. Insbesondere im Bereich des Auber Mühlbaches und des anschließenden Sportplatzbereiches hat die Verschmutzung durch Hundekot in der letzten Zeit enorm zugenommen. Die Verwaltung bemüht sich seit vielen Jahren, die Verschmutzungen durch Hundekot auf öffentlichen Flächen zu reduzieren. Zu diesem Zweck wurden bereits sogenannte Gassi Bags für Hunde angeschafft und an die Besitzer verteilt. Bei diesen Gassi Bags handelt es sich um kleine Behälter mit Hundekot-Beuteln, die von den Hundehaltern zur Beseitigung von Hundehaufen benutzt werden können. Nachfüllpackungen können kostenlos im Rathaus bei Frau Ödamer abgeholt werden. Wir appellieren hiermit an alle Hundebesitzer/innen, die Verunreinigung öffentlicher Flächen durch ihre Tiere zu vermeiden oder gegebenenfalls den Hundekot zu entsorgen. gez. Robert Melber, 1. Bürgermeister Überprüfung der Feuerlöscher Am Samstag, den findet eine Sammelüberprüfung der Feuerlöscher durch die Firma Ziegler, Markt Nordheim, statt: Überprüfungspreis: 5, E Stadt Aub Bauhofgelände Nähe Schleifweg zwischen und Uhr Stadtbücherei Aub Liebe Leserinnen und Leser Wieder haben wir viele neue Bücher für Sie besorgt. Der Februar und März stehen bei uns dieses Jahr ganz im Zeichen der Märchen. Hierzu finden Sie bei uns viele Märchenbücher und Hörbücher zum Beispiel von den Gebrüdern Grimm und Hans Christian Andersen. Einige davon sind: - Dornröschen - Die Prinzessin auf der Erbse - Schneewittchen - Die kleine Meerjungfrau - Das hässliche Entlein - Die Schneekönigin - Der Froschkönig - Die schönsten Märchen der Gebrüder Grimm - Die schönsten Märchen von Hans Christian Andersen - Die Bremer Stadtmusikanten - Rotkäppchen - Hänsel und Gretel u. v. m. Zum Vormerken!!! Am Freitag, Kellerkino und Basteln ab Uhr Gezeigt werden Märchenfilme. Es können auch Gesellschaftsspiele in der Bücherei ausgeliehen werden. Wie zum Beispiel: - Der schwarze Pirat von Haba - Mäuserallye von Haba - Ratz Fatz von Haba - Würfelturm von Haba - Willi Waldwichtel von Haba - Karawane von Haba - Sagaland - Monopoly - Das Labyrinth der Meister - Das kleine Gespenst - viele Puzzles u. v. m. Wir freuen uns auch weiterhin über gut erhaltene Bücher sowie Hörbuchspenden. Denise Neeser- Büchereileitung und das Team der Ehrenamtlichen Öffnungszeiten: Dienstag, Mittwoch und Freitag von Uhr Uhr Freitagvormittags von 9.00 Uhr Uhr Tel Volksschule Aub (Grundschule) Schulanmeldung 2014 Liebe Eltern der Vorschulkinder! Am Dienstag, 25. März 2014, findet ab Uhr in der Grundschule Aub die Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2014/2015 statt. Erstmals schulpflichtig werden alle Kinder, die bis zum geboren sind. Erneut anzumelden sind ferner alle Kinder, die im vergangenen Jahr von der Grundschule zurückgestellt worden sind. Der Zurückstellungsbescheid ist bei der Anmeldung vorzulegen. Die Pflicht zur Schulanmeldung besteht auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten die Absicht haben, ihr Kind von der Grundschule zurückstellen zu lassen.

3 Amtsblatt VG Aub 3 2/2014 Regelung zur Anmeldung von Kindern, die nach dem geboren sind: Kinder, die zwischen dem und dem geboren sind, können auf Antrag der Eltern eingeschult werden, wenn aufgrund der körperlichen, sozialen und geistigen Entwicklung zu erwarten ist, dass das Kind mit Erfolg am Unterricht teilnehmen wird. Kinder, die ab dem geboren sind, können auf Antrag der Eltern eingeschult werden; Voraussetzung dazu ist zusätzlich ein schulpsychologisches Gutachten. Um vorhergehende Rücksprache mit der Schulleitung (Tel /430) wird gebeten. Die Erziehungsberechtigten sollen persönlich mit dem Kind zur Anmeldung kommen. Sollten Sie verhindert sein, können Sie ersatzweise einen erwachsenen Vertreter mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragen. Vorzulegen sind bei der Anmeldung die Geburtsurkunde (Familienstammbuch), die Bestätigung über die Teilnahme am Seh- und Hörtest sowie die Bescheinigung der Früherkennungsuntersuchung (U9), bei Alleinerziehenden evtl. Sorgerechtsbescheid. Um die Wartezeiten zu verkürzen und im Schulhaus Unruhe möglichst zu vermeiden, bitten wir die Eltern um telefonische Vereinbarung eines Termins unter der Telefonnummer Nach der Erledigung der Formalitäten im Büro bearbeiten die Kinder gemeinsam mit einer Lehrkraft einige Aufgaben. Hierbei handelt es sich nicht um einen Test, der für sich alleine über die Schulaufnahme entscheidet. Vielmehr geht es darum, den Kindern zu zeigen, dass die im Kindergarten erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse auch in der Schule gebraucht werden und dass die Kinder vieles schon können. Gleichzeitig kann die jeweilige Lehrkraft einen ersten Eindruck vom Entwicklungsstand des Kindes erhalten. Mittagsbetreuung: Für die Schüler der Grundschule Aub gibt es ab Unterrichtsende bis Uhr die Möglichkeit an einer Mittagsbetreuung teilzunehmen. Sollte hierfür Interesse bestehen, bitten wir um Mitteilung bereits bei der Schulanmeldung. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Stephan Rektor Verkauf Feuerlöschfahrzeug Die Stadt Aub verkauft ihr Feuerlöschfahrzeug des Herstellers Ford. Das Fahrzeug ist Baujahr 1966 und hat eine Leistung von 65 PS. Die Batterie sowie die Bereifung sind neuwertig. Eine feuerwehrtechnische Beladung ist nicht vorhanden. Bei Interesse bitte bei der Stadt Aub, Herrn Höfling 09335/ , melden. Auftaktveranstaltung Energiekonzept Stadt Aub Am 5. Februar um Uhr findet im Saal des Gasthofes Weißes Roß die Auftaktveranstaltung zum Energiekonzept der Stadt Aub statt. Dazu sind alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aub ganz herzlich eingeladen. Im Rahmen der Veranstaltung wird der Bevölkerung erläutert, welche Analysen bzw. Erhebungen im Rahmen des Energiekonzeptes durchgeführt werden sollen und welche Ziele die Gemeinde damit verfolgt. In Rahmen der Auftaktveranstaltung wird zudem ein Energieteam gegründet, das sich aus interessierten Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Aub zusammensetzt und in den darauffolgenden Monaten zusammen mit der Klärle GmbH aus Weikersheim bei drei Workshops Ideen, Ziele und mögliche Maßnahmen für die Umsetzung (z. B. Gründung einer Bürgerenergiegenossenschaft) erarbeitet. Der Fragebogen, der wichtige Grundlagendaten zum Energiebedarf der Stadt Aub liefern soll, liegt dem Amtsblatt bei. Bekanntmachungen des Marktes Gelchsheim Bürgermeistersprechstunde des Marktes Gelchsheim Rathaus Gelchsheim Montag Uhr bis Uhr Mittwoch Uhr bis Uhr Marktteil Osthausen Mittwoch Uhr bis Uhr Marktteil Oellingen Mittwoch Uhr bis Uhr Marktgemeinderatssitzung Der nächste Sitzungstermin ist am Montag, den um Uhr. Zuhörer sind wie immer herzlich willkommen. Anträge, auch Bauanträge, die in der Sitzung behandelt werden sollen, müssen mindestens eine Woche vor dem Sitzungstermin bei der Verwaltung eingegangen sein. gez. Hermann Geßner, 1. Bürgermeister Verordnung der Marktgemeinde Gelchsheim über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten (Plakatierungsverordnung) vom Aufgrund des Art. 28 Abs. 1 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) erlässt die Marktgemeinde Gelchsheim folgende Verordnung: 1 Beschränkung für das Anbringen von Anschlägen Zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes und zum Schutze von Natur-, Kunst- und Kulturdenkmälern dürfen Anschläge in der Öffentlichkeit nur unter Beachtung der 3 bis 6 dieser Verordnung angebracht werden. 2 Begriffsbestimmung Anschläge in der Öffentlichkeit sind Plakate, Zettel oder Tafeln, die a) an unbeweglichen Gegenständen wie Häusern, Zäunen, Mauern, Bäumen und deren Stützeinrichtungen oder b) an beweglichen Gegenständen wie Ständern angebracht werden, wenn die Anschläge von einer nach Zahl und Zusammensetzung unbestimmten Menschenmenge - insbesondere vom öffentlichen Verkehrsraum aus - wahrgenommen werden können. 3 Allgemeine Regelungen (1) Für die Anbringung der Anschläge ist der Veranstalter verantwortlich. Beauftragt er Dritte mit dem Anbringen, so hat der Veranstalter diesen auf die Bestimmungen dieser Verordnung hinzuweisen. Der Veranstalter haftet für die Einhaltung dieser Verordnung und der sonstigen zu beachtenden Vorschriften. (2) Es ist verboten, Anschläge im Gemeindegebiet von Gelchsheim an Einrichtungen des Marktes Gelchsheim anzubringen. Insbesondere gilt das Verbot für Anschläge an Verkehrszeichenständern, Ampel- und Straßenbeleuchtungsmasten sowie an Natur-, Kunst- und Kulturdenkmälern. (3) Die verantwortliche natürliche oder juristische Person ist verpflichtet, sobald der Zweck des Anschlages erfüllt ist oder die Anschläge beschmutzt, entstellt, verunstaltet sind oder sonst störend wirken, diese unverzüglich, spätestens innerhalb von einer Woche, zu entfernen. (4) Der Markt Gelchsheim ist berechtigt, Anschläge, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, unverzüglich zu entfernen oder entfernen zu lassen.

4 4 2/2014 Amtsblatt VG Aub 4 Gestattungen/Ausnahmen (1) Gestattet sind: a) Anschläge, die in ortsfesten Schaukästen, an Verkaufsstellen, in gewerblichen Räumen, an Schaufenstern und Ladentüren angebracht sind, b) Anschläge, die von Eigentümern, dinglich Berechtigten, Pächtern oder Mietern von Anwesen oder Grundstücken an diesen in eigener Sache angeschlagen werden, c) Anschläge öffentlich-rechtlicher Religionsgemeinschaften an den Anschlagtafeln der Kirchen sowie die Bekanntmachungen von Vereinen und Verbänden, soweit sie an den üblichen Vereinskästen bzw. -tafeln angeheftet werden. d) Ortsfeste Anlagen der Wirtschaftswerbung (Werbeanlagen) einschließlich Automaten, die von der Bayerischen Bauordnung erfasst werden. (2) Sonderregelung für Wahlplakate und ähnliche Anschläge Vor Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden sowie vor Bürgerentscheiden werden von der Gemeinde Standorte festgelegt (siehe Standortplan in der Anlage); außerhalb dieser Standorte ist die Aufstellung und Anbringung von Wahlplakaten nicht zulässig. Die Standorte unter Satz 1 sind ausschließlich für Wahlplakate und ähnliche Anschläge der zu den Wahlen zugelassenen Parteien und Wählergruppen bzw. Antragstellern bei a) Europawahlen 6 Wochen vor dem Wahltermin, b) Bundestagswahlen 6 Wochen vor dem Wahltermin, c) Landtagswahlen 6 Wochen vor dem Wahltermin, d) Kommunalwahlen 6 Wochen vor dem Wahltermin, e) Volksbegehren während der Dauer der Auslegung der Eintragungslisten, f) Volksentscheiden 4 Wochen vor dem Abstimmungstermin bestimmt. Die Werbemittel müssen innerhalb einer Woche nach dem Endtermin wieder entfernt werden. (3) Im Übrigen kann der Markt Gelchsheim in besonderen Fällen insbesondere anlässlich besonderer Ereignisse im Einzelfall auf Antrag Ausnahmen von den Beschränkungen des 1 gestatten, wenn dadurch das Orts- und Landschaftsbild oder ein Natur-, Kunst- oder Kulturdenkmal nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt wird und Gewähr besteht, dass die Anschläge innerhalb einer gesetzten Frist wieder beseitigt werden. 5 Ordnungswidrigkeiten (1) Nach Art. 28 Abs. 2 LStVG kann mit Geldbuße bis zu 500 Euro belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen den 1 und 3 ohne eine Ausnahmegenehmigung nach 4 Abs. 3 Anschläge in der Öffentlichkeit anbringt oder anbringen lässt. (2) Der Markt Gelchsheim kann unter Angabe der konkreten Umstände eines Verstoßes gem. Art. 28 Abs. 3 LStVG die Beseitigung von Anschlägen (insbesondere Plakate) in der Öffentlichkeit anordnen, wenn sie Rechtsgüter im Sinne des Art. 28 Abs. 1 LStVG beeinträchtigen. (3) Anschläge und anderes Darstellungsmaterial können kostenpflichtig zulasten des Verursachers entfernt werden, wenn eine besondere Anordnung nicht befolgt wird. Das gleiche gilt bei Nichtanzeige einer Plakatierung oder bei Fehlen eines Impressums, wenn der für die Plakatierung Verantwortliche nicht in zumutbarer Weise ermittelt werden kann und wenn auch ansonsten ein Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Verordnung vorliegt. 6 Sonstige Vorschriften Die Vorschriften insbesondere der Straßenverkehrsordnung, des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes, des Bundesfernstraßengesetzes, der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und des Baugesetzbuches bleiben unberührt. Insbesondere ortsfeste Anlagen der Wirtschaftswerbung (Werbeanlagen) im Sinn von Art. 2 Abs. 1 Satz 2 BayBO fallen somit nicht unter den Regelungsbereich dieser Verordnung. 7 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft. Gelchsheim, den 21. Januar 2014 Markt Gelchsheim Hermann Geßner, Erster Bürgermeister Anlage zu 4 Abs. 2 dieser Verordnung Standortplan und Standortbeschreibung für Wahlplakate: (Vorrichtungen der Gemeinde) Kernort Gelchsheim 1. Ehem. Waage am Dorfplatz 2. Grünanlage ehem. Bahnhofsgelände 3. Grünanlage Ortseingang Baldersheimer Straße Ortsteil Oellingen 1. Grünfläche Einmündung Osthäuser Str. 2. Ortseingang Auber Str. 3. Am Kirchplatz Ortsteil Osthausen 1. Grünfläche am Rondell 2. Grünfläche am Friedhof Hinweis: Standortkarten liegen auf im Bürgermeisteramt Gelchsheim, Hauptstr. 37, Gelchsheim, sowie in der Verwaltungsgemeinschaft Aub, Marktplatz 1, Aub, Zimmer 14, Bauamt, während der Geschäftszeiten Volksschule Aub (Grundschule) Schulanmeldung 2014 Liebe Eltern der Vorschulkinder! Am Dienstag, 25. März 2014, findet ab Uhr in der Grundschule Aub die Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2014/2015 statt. Erstmals schulpflichtig werden alle Kinder, die bis zum geboren sind. Erneut anzumelden sind ferner alle Kinder, die im vergangenen Jahr von der Grundschule zurückgestellt worden sind. Der Zurückstellungsbescheid ist bei der Anmeldung vorzulegen. Die Pflicht zur Schulanmeldung besteht auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten die Absicht haben, ihr Kind von der Grundschule zurückstellen zu lassen. Regelung zur Anmeldung von Kindern, die nach dem geboren sind: Kinder, die zwischen dem und dem geboren sind, können auf Antrag der Eltern eingeschult werden, wenn aufgrund der körperlichen, sozialen und geistigen Entwicklung zu erwarten ist, dass das Kind mit Erfolg am Unterricht teilnehmen wird. Kinder, die ab dem geboren sind, können auf Antrag der Eltern eingeschult werden; Voraussetzung dazu ist zusätzlich ein schulpsychologisches Gutachten. Um vorhergehende Rücksprache mit der Schulleitung (Tel /430) wird gebeten. Die Erziehungsberechtigten sollen persönlich mit dem Kind zur Anmeldung kommen. Sollten Sie verhindert sein, können Sie ersatzweise einen erwachsenen Vertreter mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragen. Vorzulegen sind bei der Anmeldung die Geburtsurkunde (Familienstammbuch), die Bestätigung über die Teilnahme am Seh- und Hörtest sowie die Bescheinigung der Früherkennungsuntersuchung (U9), bei Alleinerziehenden evtl. Sorgerechtsbescheid. Um die Wartezeiten zu verkürzen und im Schulhaus Unruhe möglichst zu vermeiden, bitten wir die Eltern um telefonische Vereinbarung eines Termins unter der Telefonnummer Nach der Erledigung der Formalitäten im Büro bearbeiten die Kinder gemeinsam mit einer Lehrkraft einige Aufgaben. Hierbei handelt es sich nicht um einen Test, der für sich alleine über die Schulaufnahme entscheidet. Vielmehr geht es darum, den Kindern zu zeigen, dass die im Kindergarten erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse auch in der Schule gebraucht werden und dass die Kinder vieles schon können. Gleichzeitig kann die jeweilige Lehrkraft einen ersten Eindruck vom Entwicklungsstand des Kindes erhalten.

5 Amtsblatt VG Aub 5 2/2014 Mittagsbetreuung: Für die Schüler der Grundschule Aub gibt es ab Unterrichtsende bis Uhr die Möglichkeit an einer Mittagsbetreuung teilzunehmen. Sollte hierfür Interesse bestehen, bitten wir um Mitteilung bereits bei der Schulanmeldung. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Stephan, Rektor Bekanntmachung Dorferneuerung Goßmannsdorf 3 Bekanntgabe Der Beschluss zur Anordnung der Dorferneuerung Goßmannsdorf 3 und die Gebietskarte liegen vom mit in der Verwaltungsgemeinschaft Aub während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht für die Beteiligten aus. Diese Unterlagen können darüber hinaus in den nächsten drei Monaten auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken unter dem Link Anordnung eingesehen werden. ( Hinweis: Mit der Auslegung ist eine Rechtsbehelfsfrist verbunden. Würzburg, den Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken Otto Waldmann, Baudirektor Ergebnisse aus den Marktgemeinderatssitzungen vom Die öffentlichen Niederschrift vom wurde genehmigt (einstimmig). 2. Ehrungen/Danksagungen von der Marktgemeinde Der Markt Gelchsheim hat sich bei allen Geehrten mit einem Präsent bedankt. 3. Bericht der Rechnungsprüfung vom Der Rechnungsprüfungsbericht wurde den Gremiumsmitgliedern bekannt gegeben Der Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Jahres 2012 wurde zugestimmt (einstimmig) Der Feststellung der Jahresrechnung 2012 gem. Art. 102 Abs. 3 GO wurde zugestimmt (einstimmig). 3.3 Der Entlastung der Jahresrechnung 2012 gem. Art. 102 Abs. 3 GO wurde zugestimmt (einstimmig). 4. Landwirtschaftlicher Wegebau zum Lückenschluss von Wander- und Radwegenetzen; Ausschreibung der Maßnahme durch den Verband für Ländliche Entwicklung Der Marktgemeinderat stimmt der Ausschreibung der Maßnahme zu (einstimmig). 5. Schwimmbadsanierung Gelchsheim; Umsetzung der Maßnahme Der Markt Gelchsheim stimmt der Umsetzung der Maßnahme durch das Planungsbüro Plafog zu (Ja-Stimmen: 7-Nein-Stimmen: 6. Der Marktgemeinderat stimmt der Verlegung einer Einspeiseleitung Photovoltaik-Anlage Reithalle Fl. Nr. 415, Gemarkung Gelchsheim, bis Trafostation Schwimmbad; Antrag Golinski u. Hilpert GbR, Am Tiergarten 2, Gaukönigshofen- Wolkshausen zu (einstimmig). 7. Beteiligung der Kommune an der Mobilfunk-Standortsuche gemäß Bayer. Mobilfunkpakt II; Anfrage Deutsche Telekom Technik Suchkreis Gelchsheim Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag zu, zwei Standorte zu melden (einstimmig). 8. Feuerwehrgerätehäuser für Gelchsheim und Osthausen; Sachstandsbericht Nach Einsichtnahme mit Herrn Kreisbrandrat Geißler und einem Vertreter der Regierung von Unterfranken stellten diese fest, dass den gewünschten Standorten des Marktes zugestimmt werden kann. gez. Hermann Geßner, 1. Bürgermeister Ergebnisse aus der Marktgemeinderatssitzung vom Die öffentliche Niederschrift vom wurde genehmigt (einstimmig). 2. Dem Bauantrag des Katholischen Kindergartens St. Josef; Errichtung von KiGa-Containern auf dem Grundstück Fl.Nr. 216, Gemarkung Gelchsheim, wurde zugestimmt (einstimmig). 3. Der Plakatierungsverordnung des Marktes Gelchsheim wurde zugestimmt (einstimmig). 4. Konzept Ländliches Kernwirtschaftswegenetz, Gemarkungen Gelchsheim, Oellingen und Osthausen; Abschlussbericht Der Bericht wurde bekannt gegeben. 5. Schwimmbadsanierung Gelchsheim; Sachstandsbericht Der Sachstand wurde bekannt gegeben sowie die weitere Vorgehensweise besprochen. 6. Den Instandsetzungsarbeiten am Wasserversorgungsnetz Kernort Gelchsheim; Austausch von Schieberkreuzen, wurde zugestimmt (einstimmig). 7. Feuerwehrgerätehäuser für Gelchsheim und Osthausen; Sachstandsbericht Der Sachstand wurde bekannt gegeben sowie die weitere Vorgehensweise besprochen. gez. Hermann Geßner, 1. Bürgermeister Überprüfung der Feuerlöscher Am Samstag, den findet eine Sammelüberprüfung der Feuerlöscher durch die Firma Ziegler, Markt Nordheim, statt: Überprüfungspreis: 5, E Markt Gelchsheim Feuerwehrhaus, Birkenstraße zwischen 8.30 und Uhr Bayerisches Rotes Kreuz Blutspendetermin Nächster Blutspendetermin am Donnerstag, 27. Februar 2014 von Uhr in der Deutschherrenhalle Gelchsheim. Der Blutspendedienst weist drauf hin! Bitte bringen Sie zu jeder Spende unbedingt Ihren Blutspendepass mit. Zumindest aber einen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Führerschein). Danksagung Die Marktgemeinde Gelchsheim bedankt sich bei Herrn Richard Baumann für die jahrelange sehr gut geleistete Arbeit. Leider wurde die Zusammenarbeit zum beendet. Wir waren mit Herrn Baumann sehr zufrieden und möchten betonen, dass es ein sehr gutes Miteinander war. Wir wünschen Herrn Baumann weiterhin alles Gute, beste Gesundheit und viele glückliche gemeinsame Jahre im Kreise seiner Familie. gez. Hermann Geßner, 1. Bürgermeister Stellenausschreibung Der Markt Gelchsheim sucht ab sofort einen Mitarbeiter für den Bauhof in Gelchsheim im Rahmen eines Minijobs. Schriftliche Bewerbungen senden Sie bitte an den 1. Bürgermeister, Herrn Hermann Geßner, Hauptstraße 37, Gelchsheim, oder an die Verwaltungsgemeinschaft Aub, Marktplatz 1, Aub. Hermann Geßner 1. Bürgermeister

6 6 2/2014 Amtsblatt VG Aub Räum- und Streupflicht Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger! Bitte denken Sie auch in diesem Winter an die Räum- und Streupflicht an Ihren Anwesen. Im Voraus vielen Dank. Hermann Geßner, 1. Bürgermeister Überwuchs auf öffentlichen Flächen und Wegen Es wird darauf hingewiesen, dass Flächen und Wege, die sich im Eigentum der Gemeinde befinden, grundsätzlich von überhängenden Hecken oder Ästen aus Privatgrundstücken frei zu halten sind. Es wird empfohlen, den Freischnitt innerorts, wenn möglich nicht in der Zeit zwischen dem 01. März und dem 30. September, durchzuführen. Ausdrücklich verboten sind solche Maßnahmen im selben Zeitraum im Außenbereich. Für Wege und Straßen gelten darüber hinaus die Maßgaben, dass Verkehrsflächen so freizuschneiden sind, dass sowohl der innerörtliche sowie der land- und forstwirtschaftliche Verkehr nicht behindert werden. Bei Überhängen, die Privatgrundstücke untereinander betreffen, gilt privates Nachbarrecht dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Hermann Geßner, 1. Bürgermeister Gehölzpflegemaßnahmen Der Markt Gelchsheim würde sich freuen, wenn sich wieder Helferinnen und Helfer für die Gehölzpflegemaßnahmen in Gelchsheim, Oellingen und Osthausen finden würden. Wir werden diese Maßnahmen in diesem Winter an verschiedenen Standorten durchführen. Im Voraus vielen Dank. gez. Hermann Geßner, 1. Bürgermeister Feuerwerk zum Jahreswechsel Ein herzliches Dankeschön an unseren Alexander Stützlein, der ein fantastisches Feuerwerk für die Bevölkerung geboten hat. Dieses Feuerwerk verhalf uns allen zu einen hoffentlich guten Start in das Jahr Des Weiteren möchte ich mich bei allen Spenderinnen und Spendern bedanken, die durch ihr Zutun erst dieses schöne Feuerwerk ermöglicht haben. Vielen Dank! Hermann Geßner, 1. Bürgermeister Gemeinde Sonderhofen mit Ortsteilen Sächsenheim und Bolzhausen Bekanntmachung Dorferneuerung Goßmannsdorf 3 Bekanntgabe Der Beschluss zur Anordnung der Dorferneuerung Goßmannsdorf 3 und die Gebietskarte liegen vom mit in der Verwaltungsgemeinschaft Aub während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht für die Beteiligten aus. Diese Unterlagen können darüber hinaus in den nächsten drei Monaten auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Unterfranken unter dem Link Anordnung eingesehen werden. ( Hinweis: Mit der Auslegung ist eine Rechtsbehelfsfrist verbunden. Würzburg, den Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken Otto Waldmann, Baudirektor Bericht aus der Gemeinderatsitzung vom 19. Dezember 2013 Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle auf dem Grundstück Flur-Nr. 317 der Gemarkung Sonderhofen; Bauantrag Herr Franz Betz, Kirchgasse 1, Sonderhofen Der Vorsitzende unterrichtete das Gremium über den Antrag des Herrn Franz Betz für den Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle auf dem Grundstück Flur-Nr. 317 Nähe der Bolzhäuser Straße in der Gemarkung Sonderhofen und verteilt die Bauantragsmappen zur Einsichtnahme. GL Meyer erklärt, dass das Bauvorhaben sich nach 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB richtet, d. h. es handelt sich um ein Bauvorhaben das einem landwirtschaftlichen Betrieb dient. Die landwirtschaftliche Privilegierung müsse noch vom Amt für Landwirtschaft geprüft und bestätigt werden. Eine Erschließung mit Wasser und Kanal ist vonseiten der Gemeinde nicht erforderlich. Das anfallende Dachflächenwasser ist auf dem Grundstück breitflächig über die belebte Bodenschicht zu versickern. Die Nutzungsangaben zur Halle seien noch nachzureichen. Die Zufahrt über den Weg Flur-Nr. 318 sei für eine dauerhafte Nutzung nicht geeignet, da ein Großteil dieses Weges nicht befestigt ist. Im Gremium besteht Einigkeit, dass eine dauerhafte Zufahrtsmöglichkeit nicht gesichert ist. Ein Wegeausbau von der Gemeinde sei nicht vorgesehen. Nach Aussprache erging folgende Beschlussfassung. Das Bauvorhaben zum Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle auf dem Grundstück Flur-Nr. 317, Gemarkung Sonderhofen, wird unter folgenden Vorbehalten genehmigt: 1. Das Vorhaben muss privilegiert sein. 2. Die einzelnen Nutzungen der Mehrzweckhalle sind anzugeben und nachzureichen. Hierbei ist eine Viehhaltung jeglicher Art auszuschließen. 3. Der geplante Zufahrtsweg Flur-Nr. 318 ist für eine dauerhafte Erschließung nicht geeignet. Aus diesem Grund ist das Vorhaben über den bituminös ausgebauten Flurweg Flur-Nr. 316 zu erschließen. Abstimmergebnis einstimmig Entwurf der Verordnung zur Änderung des Regionalplans der Region Würzburg (2) betreffend das Kapitel B X Erneuerbare Energien, Abschnitt 5.1 Windkraftnutzung ; Anhörungsverfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit gem. Art. 16 Abs. 2 BayLpIG vom 25. Juni 2012 (GVBL S. 254) Der Vorsitzende teilt dem Gremium mit, dass ein Anhörungsverfahren zur Änderung des Regionalplans der Region Würzburg (2) betreffend die Windkraftnutzung eingeleitet wurde. Hierbei sei es nicht möglich, weitere Windkraftanlagenstandorte im südlichen Landkreis auszuweisen. Auch die Gemeinde Sonderhofen sei nicht mehr betroffen. Ausnahme sei eine Fläche zwischen Röttingen und Tauberrettersheim, WK 33, welche als Vorbehaltsgebiet ausgewiesen wurde. Im Gremium wurden die Pläne aufgelegt. 2. Bgm. Neckermann stellte fest, dass die beiden neu genehmigten Windkraftanlagen bei Bolzhausen nicht auf der Karte eingezeichnet sind. GL Meyer antwortete, dass die Stadt Ochsenfurt diese über den Flächennutzungsplan genehmigt habe und das Bauantragsverfahren läuft. Nach Aussprache nahm das Gremium die Fortschreibung des Regionalplanes ohne Einspruch zur Kenntnis. Antrag auf Förderung im Rahmen des Infrakredit Breitband über die LfA Förderbank Bayern Der Vorsitzende erteilte hierzu Herrn Kämmerer Höfling das Wort. Dieser fasst noch einmal zusammen, dass in der letzten Sitzung beschlossen wurde, den Förderantrag an die Regierung von Unterfranken sowie einen Darlehensantrag zu stellen. Der geschätzte gemeindliche Anteil beträgt E ohne Förderung. Bei der Regierung wurde eine Zuwendung von 60 % = E beantragt. Zeitgleich wurde bei der LfA Förderbank Bayern ein Kreditantrag in Höhe von E, der sich über zwei Haushaltsjahre zu je E erstrecken soll, gestellt. Bereitstellungszinsen für das Darlehen fallen hierbei nicht an. Das Darlehen habe eine Laufzeit von 10 Jahren mit einem Zinssatz von ca. 1 %, abhängig vom Angebot der LfA. Es handelt sich um ein sub-

7 Amtsblatt VG Aub 7 2/2014 ventioniertes Darlehen. Die tatsächlich anfallenden Baukosten müssten erst abgewartet werden. Der Vorsitzende berichtete, dass der Standort des Multifunktionsgehäuses für die Breitbandversorgung auf einer Grünfläche vor dem Friedhof in Sächsenheim erstellt wird. Nach Aussprache nimmt das Gremium dies zur Kenntnis. Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2012 Kämmerer Höfling gibt den Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung 2012, die am stattgefunden hat, bekannt. Folgendes wurde geprüft: Offene Herstellungs-Beiträge (Wasser und Kanal), rückwirkende Geltendmachung, Anhörungsschreiben Stromabrechnungen Grabverlängerungen Kindergartenabrechnung Beiträge zur Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Ausgabenanordnungen, Kontoauszüge Einsicht in die überplan- und außerplanmäßigen Ausgaben Weiter wurde angeregt, die Umlage auf die Grundstücksgröße für das neue Baugebiet abzuklären sowie für abgeschlossene Baumaßnahmen Beitragsbescheide zu verschicken da die Äußerungsfristen der Zahlungspflichtigen bereits seit August 2013 abgeschlossen sind. GL Meyer erläuterte, dass man erst die Entscheidungen des Landesgesetzgebers aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes abwarten müsse. Nach seinem Kenntnisstand sollte dann eine Rückveranlagung bis (20 Jahre) möglich sein. Dieses Vorgehen müsse aber noch von zuständigen Stellen schriftlich bestätigt werden. Lediglich bei drei neuen Fällen ab können Bescheide verschickt werden. Diese sollen im Januar 2014 verschickt werden. 3. Bgm. Karl möchte, dass die Beiträge zur Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau überprüft werden, da seiner Meinung nach die Klein- und Grünflächen aus der Beitragsberechnung herausgenommen werden können. Der Vorsitzende bedankte sich beim Rechnungsprüfungsausschuss und bittet das Gremium um Beschlussfassung. Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Jahres 2012 Der Vorsitzende trug vor, dass die über- und außerplanmäßigen Ausgaben 2012 vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft wurden. Beschluss: Die Einsicht in die über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Jahres 2012 ist erfolgt. Beanstandungen seitens des Prüfungsausschusses liegen keine vor, somit kann den über- und außerplanmäßigen Ausgaben 2012 zugestimmt werden. Abstimmung einstimmig Feststellung der Jahresrechnung 2012 gem. Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung Der Vorsitzende gab die Feststellung der Jahresrechnung 2012 gem. Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung bekannt. Beschluss: Die Haushalte sind ausgeglichen. Die Zuführung zum Vermögenshaushalt beträgt ,19 E. Somit wurde die gesetzliche Mindestzuführung (= 5.628,05 E) erreicht. Die Zuführung an die allgemeine Rücklage beträgt ,30 E. Die Summe der unerledigten Verwahrgelder beträgt ,30 E. Die Jahresrechnung wurde einstimmig festgestellt. Entlastung der Jahresrechnung 2012 gem. Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung Der Vorsitzende erklärt, dass die Entlastung der Jahresrechnung 2012 gem. Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung noch beschlossen werden muss. Beschluss: Die Entlastung der Jahresrechnung 2012 der Gemeinde Sonderhofen wurde hiermit einstimmig erteilt. Der Vorsitzende war gem. Art. 49 GO befangen und von der Abstimmung ausgeschlossen. Bekanntgaben und Berichte Sitzung des AVO am Der Vorsitzende berichtet, dass in der Verbandsausschusssitzung hauptsächlich die Vorberatungen für den Haushaltsplan 2014 mit Beschlussfassung Haushaltssatzung mit Haushaltsund Stellenplan sowie die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2012 behandelt wurde werden ca. 1 Mio. E investiert, davon E in das Anlagevermögen und Ergänzungsbeschaffungen der Kläranlage. Die Kläranlage arbeite sehr ordentlich. Bei den Messergebnissen für Schmutzfrachten (CSB) und Abwassermenge wurden für Sonderhofen höhere Werte gemessen. Das bedeutet eine Steigerung der Gesamtumlage für 2014 auf ,12 E ( E). Ein Problem sei das einfließende Fremdwasser. Es könne nicht genau gesagt werden, wo diese Menge herkomme, da der Grundwasserspiegel im Frühjahr sehr hoch lag und nach deren Absenkung keine Prüfung mehr möglich war. ÖPNV - Linienbündelungskonzept Der Vorsitzende informierte über das Schreiben des KU/ÖPNV vom , in dem die Festlegung des Nahverkehrsplans für den Landkreis Würzburg vorgeschlagen wurde. Sonderhofen liege hierbei im Korridor 3 mit den Linien 40/400, 41, 42, 31, Das wettbewerbliche Vergabeverfahren wurde im Herbst 2013 abgeschlossen. Es wird bis zum eine Übergangslösung geben und vom vergeben. Das Gremium nahm dies zur Kenntnis. Schlüsselzuweisungen und voraussichtliche Beteiligungsbeträge der Gemeinde Sonderhofen an der Einkommensteuer und Umsatzsteuer für das Jahr 2014 Die Schlüsselzuweisungen betragen für die Gemeinde Sonderhofen E. Das ergibt ein Plus von E = 3,1 % gegenüber dem Jahr Der voraussichtliche Beteiligungssatz an der Umsatzsteuer beträgt E, Die Beteiligung an der Einkommensteuer betrage E sowie der Einkommensteuerersatz E. Das Gremium nahm den Sachstand zur Kenntnis. Schlussrechnung Landkreis Ausbau Kreisstraße WÜ 43 nach Rittershausen Der Vorsitzende teilte mit, dass das Landratsamt Würzburg mit Schreiben vom nach Fertigstellung und Abrechnung des Verwendungsnachweises der Gemeinde Sonderhofen 5.573,56 E zurück zahlt. Überprüfung Wasserdruck Baugebiet Eselsberg 2. Bgm. Heribert Neckermann und Gemeinderat Heinz Geßner haben die Druck- und Durchflussmessung am Unterflurhydranten zum neuen Wohn-Baugebiet, Am Eselsberg, durchgeführt und das Ergebnis an das Ingenieurbüro Horn weitergeleitet. Es wurde festgestellt, dass der Druck vollkommen ausreichend sei. Der Vorsitzende bedankte sich bei 2. Bgm. Neckermann und Gemeinderat Geßner für die fachmännische Ausführung und deren Engagement. Antrag Arthur Wiehl auf Landschaftspflege Der Vorsitzende verliest ein Schreiben des Herrn Arthur Wiehl, Sonderhofen, vom In diesem bittet Herr Wiehl folgende Behinderungen bzw. Beeinträchtigungen zu beseitigen: 1. Neben dem Grundstück Flur-Nr. 895 sind die Äste der Bäume und Sträucher zu beseitigen, da sonst eine Grenzbearbeitung des Ackers nicht mehr möglich sei. Außerdem entziehen die Wurzeln der Bäume zu stark der zu bewirtschaftenden Fläche das Wasser. 2. An das Grundstück Flur-Nr. 604 grenzt ein Baum mit aufgesetztem Hochsitz. An diesem Bau ragen die Äste zu weit in den Feldweg, sodass vorbeifahrende Fahrzeuge zum Teil in den Acker ausweichen müssen. 3. Am Grundstück Flur-Nr. 612 hängen die Äste der Bäume und Sträucher in den daneben liegenden Wirtschaftsweg. Das Befahren ist kaum mehr möglich. Bei den Ziffern 1 u. 2 kam aus dem Gremium die Anmerkung, dass teilweise die Grenzabstände von der Ackerfläche zum Graben nicht eingehalten wurden, der Sachverhalt werde deshalb nochmals überprüft. Eine Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern sei im Flurbereinigungsverfahren mit örtlich beteiligten Landwirten so umgesetzt worden, deshalb haben diese Anpflanzungen ihre Berechtigungen, auch mit gewissen Einschränkungen bei einer landwirtschaftlichen Nutzung. Bei Behinderungen der Maschinenarbeit durch Astmaterial könne dieses jedoch vom Landwirt entfernt werden.

8 8 2/2014 Amtsblatt VG Aub Es sei bereits in nächster Zeit vorgesehen, bei starken Auswüchsen am Gehölz Rückschnitte vorzunehmen, Voraussetzung sei jedoch, dass das Wetter mitspiele Zu Ziffer 3 Dieses Grundstück liegt nicht im Eigentum der Gemeinde. Der Eigentümer werde angeschrieben und aufgefordert, die Bäume und Sträucher zu schneiden. Ansonsten werden die Arbeiten auf Kosten des Grundstücksbesitzers durchgeführt. Im Gremium bestand hierzu Einverständnis. 11. Familienatlas Dem Vorsitzenden wurde mit Schreiben des Landratsamtes Würzburg vom der 8. Familienatlas übersandt. In diesem sind mit Stand die Bevölkerungsstruktur und das Gemeindeprofil von Sonderhofen aufgeführt. Weiter zeigt der Familienatlas verschiedene Statistiken über die Bevölkerungsentwicklung bzw. -bewegung, Geburten, Alleinerziehende, Ausländer u. Ä. Der Familienatlas könne eingesehen werden. Gemeindlicher Jahresrückblick 2013 Der Vorsitzende trug vor, dass es immer mehr Bürokratie zu überwinden gebe, ein Beispiel sei hierfür der Ausbau der Breitbandtechnik, vieles sei kaum noch verständlich für die Verwaltungen und die Bürger. Diese Anforderungen seien mit immer größerem Zeitaufwand verbunden und blockieren das Tagesgeschäft. Schwerpunkte der Gemeinderatsitzungen im zurückliegenden Jahr waren: Bebauungsplan Am Eselsberg - dauerte immerhin zwei Jahre Breitbandausbau in Bolzhausen und Sächsenheim- Antragstellung Straßensanierungen gemeinsam mit dem Wegebauverein von rund 1,3 km Anpassung der Beitrags- und Gebührensatzung Kanalgebühren Restumbau der Straßenbeleuchtung auf Gelblicht 25 % Stromeinsparung, Ausbau der Kleinkindbetreuung - Übernahme der Materialkosten Plakatierungsverordnung diese hat sich schon bewährt Bauvorhaben Holger Metzger noch kein Baubeginn in Sicht Bauvorhaben Betz Franz Umbau zum Asylbewerberwohnheim, wurde aufgegeben Wasserrohrbrüche Rathausgelände Sonderhofen und in Sächsenheim Viele weitere kleine, aber dennoch wichtige Entscheidungen, wurden zusätzlich getroffen. Weitere schon angedachte Vorhaben sollen angegangen werden, so z. B. Torerneuerung bei der Wertstoffsammelstelle, ein behindertengerechter Zugang zur Kirche in Sonderhofen. Umbau der Kirchentreppe Bolzhausen mit behindertengerechten Zugang zur Kirche. Erschließung des Baugebietes Am Eselsberg. Beginn des Ausbaus Breitbandtechnik Sächsenheim-Bolzhausen. Zum abgelaufenen Jahr 2013 bedankte sich der Vorsitzende bei den Gemeinderäten für die konstruktive Arbeit. 2. Bürgermeister Neckermann dankte Bürgermeister Mühleck für dessen Engagement zum Wohle der Gemeinde. Ludwig Mühleck, 1. Bürgermeister ÄRZTE- UND APOTHEKENNOTDIENST Ärzte- und Apothekennotdienst für Aub und Umgebung Kassenärztliche Bereitschaftspraxis Ochsenfurt an der Main-Klinik-Ochsenfurt, Am Greinberg 25, Ochsenfurt Der kassenärztliche Bereitschaftsdienst ist zuständig, wenn es sich um eine Erkrankung handelt, mit der man normalerweise einen niedergelassenen Arzt in seiner Praxis aufsuchen würde, die Behandlung aber aus medizinischen Gründen nicht bis zum nächsten Tag aufgeschoben werden kann. Wenn es aufgrund der Erkrankung nicht möglich ist, die Bereitschaftspraxis persönlich aufzusuchen, ist der ärztliche Bereit- schaftsdienst unter der Rufnummer zu erreichen. Diese Kurzwahlnummer funktioniert ohne Vorwahl und ist kostenfrei. Die sollte jedoch nur in Ausnahmefällen angewählt werden. Vorrangig sollte die Bereitschaftspraxis an der Ochsenfurter Main-Klinik persönlich aufgesucht werden. Nicht zu verwechseln ist der kassenärztliche Bereitschaftsdienst mit dem Notarzt. Bei schweren Unfällen und Notfällen, wie beispielsweise Herzinfarkt oder Schlaganfall, ist weiterhin der Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112 zu alarmieren. Öffnungszeiten: Mittwoch und Freitag: Uhr Samstag, Sonntag, Feiertag: Uhr und Uhr Eine Terminvereinbarung bzw. Voranmeldung ist nicht notwendig. Zahnärztlicher Notdienst / Dr. med. dent. Hannes Bock, Marktbreit, Tel / / Dr. Roman Bötsch, Giebelstadt, Tel / / Dr. Thorsten Thalmann, Marktbreit, Tel / / Dr. Stephanie Eigenthaler, Ochsenfurt, Tel /2269 Apothekennotdienst Stadt-Apotheke, Uffenheim Engel-Apotheke, Ochsenfurt Schwanen-Apotheke, Aub Stadt-Apotheke, Uffenheim Sozialstation Caritas-Sozialstation St. Kunigund e. V. Hauptstraße 31, Aub Telefon 09335/90122 Unsere Sprechzeiten: Montag bis Freitag Uhr Rufbereitschaft Tel.-Nr /90122 KIRCHLICHE NACHRICHTEN Kino am Nachmittag Kino am Nachmittag im Casablanca-Kino in Ochsenfurt zeigt am Mittwoch, 12. Februar den Film Paulette. Paulette ist eine erfrischende und grotesk-überdrehte Komödie mit der hervorragenden 84-jährigen Hauptdarstellerin Bernadette Lafont. Einlass ist um Uhr, der Film beginnt um Uhr. Der Kinoeintritt beträgt 5, E. Kaffee und Kuchen werden für je 1, E angeboten. Kino am Nachmittag ist eine Zusammenarbeit von Katholischem Seniorenforum im Dekanat Ochsenfurt und dem Casablanca-Kino in Ochsenfurt und findet von September bis April jeweils am zweiten Mittwoch im Monat statt. Winterliche Wanderung für trauernde Menschen Schritt für Schritt Winterliche Wanderung für trauernde Menschen am Samstag, 22. Februar 2014 Eine Wanderung für Frauen und Männern, die um einen lieben Angehörigen trauern, findet am Samstag, den 22. Februar statt.

9 Amtsblatt VG Aub 9 2/2014 Sie beginnt um Uhr in der Stadtpfarrkirche in Aub und führt auf einem, dem Wetter und den Wegverhältnissen angepassten Rundweg zum Ausgangspunkt zurück. Zu dieser Wanderung laden das Katholische Dekanat Ochsenfurt und die Katholische Landvolkbewegung herzlich ein. Wegbegleiter sind Barbara Düchs und Angelika Haaf von der KLB sowie Pastoralreferent Burkard Fleckenstein aus der Pfarreiengemeinschaft Aub-Gelchsheim. Wer möchte, kann den Nachmittag bei einer gemeinsamen Einkehr im Gasthaus ausklingen lassen. Anmeldungen bitte bis Mittwoch, 19. Februar 2014 bei der Diözesanstelle der KLB Würzburg Telefon: 0931/ klb@bistum-wuerzburg.de Auch morgen hier - Zukunft in unserer Region Eine Veranstaltungsreihe der Katholischen Landvolkbewegung Würzburg, der Landwirtschaftlichen Familienberatung, der Volkshochschule Ochsenfurt und dem Casablanca-Kino Ochsenfurt. Der Trend ist eindeutig: Während die Ballungszentren aus allen Nähten platzen, nimmt die Bevölkerung auf dem Land ab. Doch während der Berufspendler täglich zum Arbeitsplatz in die Stadt fährt, sucht der Städter in seiner Freizeit die ländlichen Regionen auf in der Erwartung unverfälschter Natur und bodenständiger Kultur. Sein idealisiertes Bild von Land und Landleben wird von entkernten Dörfern, seelenlosen Gewerbegebieten und einer technisierten Landwirtschaft empfindlich beeinträchtigt. Eine strukturschwache Region, eine Region ohne Straßen, Schulen, Arbeitsplätze hat jedoch keine Zukunft. Im Spannungsfeld zwischen dem Bewahren seiner kulturellen und wirtschaftlichen Tradition und den Anforderungen der Moderne entwickelt sich die Zukunft unserer ländlichen Region. In der Veranstaltungsreihe Auch morgen hier stellen vier Dokumentarfilme unterschiedliche Aspekte des ländlichen Wandels vor. Die Filmvorstellungen im Casablanca-Programmkino werden von einem Referenten kurz eingeführt und bieten die Möglichkeit zum anschließenden Filmgespräch. Eine Podiumsdiskussion in Gaukönigshofen zeigt Probleme und Perspektiven für den ländlichen Raum auf. Die kultige Heimatkomödie Daheim sterben die Leut beendet die Veranstaltungsreihe mit einem verschmitzten, selbstbewussten Gruß an die Zukunft. Mittwoch, 19. Februar, Uhr Sauacker (Dokumentarfilm, Deutschland 2013) Mittwoch, 26. Februar, Uhr Bauernkrieg (Dokumentarfilm, Schweiz 1998) Montag, 10. März, Uhr, Gaukönigshofen, Jakobushaus Podiumsdiskussion Auch morgen hier - Zukunft in unserer Region Mittwoch, 12. März, Uhr Dörfer zwischen Gestern und Morgen Zwei Filme von Heio Letzel (Deutschland 2011 und 2013) Mittwoch, 19. März, Uhr Winternomaden (Dokumentarfilm, Schweiz ) Mittwoch, 26. März, Uhr Daheim sterben die Leut (Deutschland 1984) Markt Gelchsheim mit Ortsteilen Oellingen und Osthausen Kath. Öffentliche Bücherei Gelchsheim im Gemeindehaus Bitte beachten Sie unsere längeren Winteröffnungszeiten Sonntag Uhr Uhr Dienstag Uhr Uhr LESESTART Drei Meilensteine für das Lesen An diesem bundesweiten Leseförderprogramm beteiligt sich auch die Bücherei Gelchsheim im Gemeindehaus. Diese Aktion läuft bereits seit 2011, wo bei Kinderärzten erste Lesestart-Sets ausgegeben wurden. Seit November 2013 wird das 2. Lesestart-Set an Dreijährige in den Bibliotheken ausgegeben. Eltern mit dreijährigen Kindern, die noch kein Lesestart-Set erhalten haben, bitte in der Bücherei melden, damit wir Ihnen während der Öffnungszeiten das 2. Lesestart-Set überreichen können (Tel /997422). In den Monaten Februar und März bieten wir am Dienstag während der Öffnungszeiten einen Vorlese-Service für Kinder an. Herzliche Einladung an alle Kinder, die gerne spannende Geschichten hören. Kath. Öffentliche Bücherei Oellingen Geöffnet: sonntags nach dem Gottesdienst jeweils eine Stunde. Evangelische Kirche Gelchsheim Sonntag, 16. Februar Uhr Gottesdienst in der kath. Pfarrkirche - Pfr. Schwethelm AUS DEM VEREINSLEBEN Stadt Aub mit Ortsteilen Baldersheim und Burgerroth Kindergarten Baldersheim Backe, backe Kuchen! Der Kindergarten hat gerufen! Wer will guten Kuchen haben? Der kommt am 16. Februar nach dem Uhr-Gottesdienst an die Kirche in Baldersheim. Dort verkauft der Elternbeirat guten, leckeren Sonntagskuchen zugunsten unserer Kindergartenkinder. Wir freuen uns über zahlreiche kuchenbegeisterte Einkäufer. Der Elternbeirat und die Kinder Wahlgemeinschaft Baldersheim-Burgerroth Die Wählergruppe Wahlgemeinschaft Baldersheim-Burgerroth (WgBB) möchte bei der Kommunalwahl am antreten. Hierzu wird die Unterstützung der Bürgerschaft benötigt. Das Wahlgesetz verlangt, dass 50 Bürger auf einer sog. Unterstützungs-Liste unterschreiben, damit unsere Wählergruppe bei der Kommunalwahl am zugelassen ist. Diese Liste liegt ab dem bis einschließlich , Uhr, im Rathaus aus und muss im Rathaus unterschrieben werden (bitte den Personalausweis mitnehmen). Wir benötigen bis zum (12 Uhr) insgesamt 50 Unterschriften! Das Rathaus hat folgende Öffnungszeiten: Montag Freitag von 8.00 Uhr bis Uhr Mittwoch von 13:30 Uhr bis Uhr sowie weitere in den Aushängen bekannt gemachte Sonderöffnungszeiten*

10 10 2/2014 Amtsblatt VG Aub AKUV Aub Der Arbeiter-Krankenunterstützungsverein Aub und die Evangelisch-lutherische Kirchengemeinde Aub laden ein zu einem Filmvortrag am 9. Februar 2014 in den evangelischen Gemeindesaal in Aub. Die Gollach von der Quelle bis zur Mündung (Farbfilm von Stud. Prof. Dietrich Steinbauer, Würzburg). Beginn des Films ist um Uhr. Der Eintritt ist frei. Herzlich eingeladen sind nicht nur Mitglieder des Vereins und der Kirchengemeinde, sondern alle Interessierten, die unser schönes Gollachtal in voller Länge kennenlernen wollen. Alfred Gehring, 1. Vorsitzender AKUV Bauernverband Aub, Baldersheim, Burgerroth Einladung zum Landfrauentag 2014 in der Höllberghalle Kürnach am Mittwoch 12. Februar um 9.30 Uhr. Thema: Miteinander auf dem Weg Ein gutes Miteinander zwischen den Eheleuten, in den bäuerlichen Familien und auf den Betrieben ist für das persönliche Glück und den unternehmerischen Erfolg des Betriebes wichtig. Auch das Miteinander innerhalb der Landwirtschaft zwischen großen und kleinen Betrieben, Haupt- und Nebenerwerblern,... ist nicht immer selbstverständlich. Miteinander auf dem Weg geht jedoch darüber hinaus und schließt das Miteinander im Dorf mit den verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen mit ein. Info bei Lioba (1265) oder Tanja (997696) Frauenfasching Herzlichste Einladung an Jung und Alt, Frauenfasching in Balerze feiern wir bald! Am 27. Februar um Uhr geht s los, beim Gasthaus Lamm wird s famos. Gesorgt wird für Getränk und für Speis, bei Tanz, Spiel und Spaß wird s bestimmt nicht leis! Verkleidung ist keine Pflicht, doch wäre toll, wir wünschen unser Saal wird voll!!!! Es lädt herzlichst ein das BBV-Team Baldersheim! Vorankündigung Am 17. März haben wir unseren jährlichen Kochabend in der alten Schule. Beginn: Uhr; Thema: Picknick Fischerverein Aub 1981 Die nächsten monatlichen Stammtische sind am 07. Feb. und 07. März jeweils um Uhr in der Fischerhütte Aub. Erinnerung an alle, die noch nicht ihre Fangliste aus dem Jahr 2014 abzugeben haben. Diese bei Jürgen Waldenrath in den Briefkasten werfen. Neue Angelerlaubnisscheine werden nur an Mitglieder ausgegeben, deren Fanglisten vorliegen. Das gemütliche Zusammensein findet weiterhin jeweils samstagnachmittags in der Fischerhütte am Rodheimer Weiher statt. Einladung zur Jahreshauptversammlung Die diesjährige Jahreshauptversammlung der Fischervereins Aub e.v findet am Samstag, den 15. März 2014 um Uhr im Café Schedel statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Bericht des 1. Vorsitzenden 2. Bericht des Kassierers 3. Entlastung der Vorstandschaft 4. Bericht des Schriftführers 5. Bericht des Gewässerwartes 6. Neuwahlen 7. Ehrungen 8. Wünsche, Anträge und Sonstiges Wünsche und Anträge sind schriftlich bis spätestens beim 1. Vorstand Rolf Wassermann einzureichen. Petri Heil J. Waldenrath, Schriftführer Fasenachtsverein Narrhutia Aub Am Samstag, sind wir zur 5. Prunksitzung in der Musikhalle in Equarhofen zu Gast. Beginn der Sitzung ist um Uhr. Kartenvorverkauf bei Getränke Hirth, Uffenheimer Straße 8, Aub Wir freuen uns auf zahlreiche Zuschauer! Unsere Termine am Faschingswochenende: So., Kinderprunksitzung im Roßsaal Di., Faschingsumzug mit anschließender Faschingsparty auf dem Marktplatz Freiwillige Feuerwehr Aub Termine Februar 2014 Montag, 10.: Floritreff Beginn Uhr im FW-Haus. Arbeiten rund ums Feuerwehrhaus. Mittwoch, 19.: UVV-Schulungsabend Beginn Uhr im FW-Haus. Pflichtveranstaltung für die aktiven Feuerwehrleute! - Daher bitte um vollzähliges Erscheinen! Zum Vormerken: Dienstag, 11. März Jahreshauptversammlung FW Aub Beginn um Uhr im FW-Haus Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden 2. Bericht des Schriftführers 3. Bericht des 1. Kommandanten 4. Bericht des Jugendwartes 5. Bericht des Kassiers 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Entlastung der Vorstandschaft 8. Wünsche und Anträge 9. Bildung eines Wahlausschusses 10. Neuwahl der Kommandanten und der gesamten Vorstandschaft Hierzu sind alle Feuerwehranwärter und aktiven Feuerwehrleute sowie die passiven Vereins- und Fördermitglieder der FW Aub recht herzlich eingeladen. Wünsche und Anträge sind bis zum schriftlich mit Namen beim 1. Vorsitzenden einzureichen. Teilnahme für die Aktiven in Dienstuniform! gez. Uwe Weinmann, 1. Vorsitzender Historische Trachten- und Stadtkapelle Aub Termine: Samstag, 15. Februar Prunksitzung Narrhutia in Equarhofen - musikalische Unterhaltung Sankt-Georg-Kindergartenverein Baldersheim Am Mittwoch, findet die Jahreshauptversammlung des St.-Georg-Kindergartenvereins statt. Beginn um Uhr im Gasthaus Stegmaier. Zur Tagesordnung: 1. Bericht des 1. Vorsitzenden 2. Bericht der Schriftführerin 3. Bericht des Kassiers 4. Bericht der Revisoren 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Neuwahlen 7. Wünsche und Anträge Es würde uns sehr freuen, möglichst viele Mitglieder an diesem Abend begrüßen zu dürfen. Wünsche und Anträge sind bis spätestens 2 Wochen vor der Jahreshauptversammlung beim Vorsitzenden schriftlich einzureichen. gez. Susanne Kron, 1. Vorsitzende

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