S O Z I A L V E R E I N B 3 7

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1 S O Z I A L V E R E I N B 3 7 STUDIE W O H I N D E S W E G E S, F R E M D E R? Wo h n u n g s l o s e E r w a c h s e n e i n L i n z Ve r f a s s t v o n A l b e r t M o d e r a M a i L i n z / D o n a u B e t h l e h e m s t r a ß e 3 7, L i n z / D o n a u Te l. : / F a x : / s o z i a l v e r e i b 3 7. a t h t t p : / / w w w. b 3 7. a t /

2 Inhaltsverzeichnis Tabellenverzeichnis... 3 Grafikverzeichnis Einleitung Definition Wohnungslosigkeit Wohnungslosigkeit nach BAWO Akut-Wohnungslosigkeit Wohnungslosigkeit Bevorstehende Wohnungslosigkeit Potentielle Wohnungslosigkeit Versteckte Wohnungslosigkeit Ursachen von Wohnungslosigkeit Finanzielle Belastungen und Einkommen Änderung des Wohnverhaltens Problemtransfer in Ballungsräume Verlust von Nischen und Kumulation von Armut Angebote der Wohnungslosenhilfe Der Sozialverein B Wohnheim Bethlehemstraße PSNV (Psychosoziale Notversorgung) ALOA (Aktiv leben ohne Alkohol) SCHU (Übergangswohnheim Schumannstraße) NOWA (Notschlafstelle Waldeggstraße) OBST (Outreachwork) MOWO (Mobile Wohnbetreuung) TAGO (Tagesstruktur Goethestraße) PSD (Psychologischer Dienst) ABS (Alkoholberatungsstelle Linz) Wahrnehmung von und Umgang mit Wohnungslosigkeit Der Begriff Wohnungslosigkeit Wohnungslosigkeit in der gesellschaftlichen Wahrnehmung Sozialpolitik Von der Fürsorge zur Sozialhilfe Entwicklung der Wohnungslosenhilfe S e i t e 1 -

3 3.5.1 Die Unterbringung nach dem Zweiten Weltkrieg Die Jahre des wirtschaftlichen Aufschwungs Das Haus Meldemannstraße Erstes Gespräch Wohnungslosigkeit in Österreich Eingrenzung und Problem der Datenbeschaffung Datenerhebung Wohnungslosigkeit in Zahlen Wohnungslose Erwachsene in Linz Momentaner Status Die Altersverteilung Das Geschlecht Der Geburtsort und die Staatsbürgerschaft Der Familienstand Kinder Bisherige Dauer der Wohnungslosigkeit Gründe und momentane Problemlage Kontakte Betreuungsangebote Maßnahmen Zweites Gespräch Zusammenfassung und Schlussfolgerungen Quellenverzeichnis S e i t e 2 -

4 Tabellenverzeichnis Tab. 1: Wohnungsaufwand und Netto-Pro-Kopf-Einkommen je Arbeitnehmer Tab. 2: Haushalte in Österreich Tab. 3: Scheidungsrate Tab. 4: Momentaner Status, gesamt; relativ Tab. 5: Momentaner Status, Männer; relativ Tab. 6: Momentaner Status, Frauen; relativ Tab. 7: Akut-wohnungslose Menschen nach Geschlecht; absolut Tab. 8: Altersverteilung, gesamt; relativ Tab. 9: Altersverteilung, Männer; relativ Tab. 10: Altersverteilung, Frauen; relativ Tab. 11: Geschlecht; absolut Tab. 12: Geschlecht; relativ Tab. 13: Geburtsort, gesamt; relativ Tab. 14: Staatsbürgerschaft, gesamt; relativ Tab. 15: Familienstand, gesamt; relativ Tab. 16: Familienstand, Männer; relativ Tab. 17: Familienstand, Frauen; relativ Tab. 18: Kinder; relativ Tab. 19: Dauer, gesamt; relativ Tab. 20: Dauer, Männer; relativ Tab. 21: Dauer, Frauen; relativ Tab. 22: Gründe, gesamt; relativ Tab. 23: Gründe, Männer; relativ Tab. 24: Gründe, Frauen; relativ Tab. 25: Problemlage, gesamt; relativ Tab. 26: Problemlage, Männer; relativ Tab. 27: Problemlage, Frauen; relativ Tab. 28: Differenz Gründe versus aktuelle Problemlage; Prozentpunkte Tab. 29: Kontakte innerhalb der letzten sechs Monate, gesamt; relativ Tab. 30: Betreuungsangebote, gesamt; relativ Tab. 31: Notwendige Maßnahmen, gesamt; relativ Tab. 32: Mögliche Maßnahmen, gesamt; relativ - S e i t e 3 -

5 Grafikverzeichnis Grafik 1: Akut-wohnungslose Menschen nach Geschlecht; absolut Grafik 2: Altersverteilung, gesamt; relativ Grafik 3: Altersverteilung, Männer; relativ Grafik 4: Altersverteilung, Frauen; relativ Grafik 5: Geschlecht; absolut Grafik 6: Geschlecht; relativ Grafik 7: Geburtsort, gesamt; relativ Grafik 8: Kinder; relativ - S e i t e 4 -

6 1 Einleitung Seit einigen Jahren führt der Sozialverein in den unterschiedlichen Bereichen des Vereins Erhebungen durch. Eine dieser Erhebungen ist die vorliegende. Bei dieser ist die Zielgruppe durch jene Personen definiert, die in einem Betreuungskontext mit OBST (Outreachwork; vormals Obdachlosen-Streetwork; siehe dazu Kapitel 2.4.6) stehen. Dabei handelt es sich nicht ausschließlich um akut-wohnungslose Menschen (siehe dazu die Definitionen im Kapitel 2.1), sondern durchaus auch um Menschen die etwa eine eigene Wohnung haben. Allen gemein ist die Hinorientierung beziehungsweise Ausrichtung auf ein Leben auf der Straße, wobei Leben hier auch als Aufenthalt gesehen werden kann, so lange Aufenthalt in keinem beruflichen Zusammenhang steht. Diese Erhebungen werden in einem halbjährigen Rhythmus durchgeführt. Dieser Bericht umfasst die umfangreichen Erhebungen der Jahre 2003 und 2004 sowie die Kleinerhebungen der darauf folgenden Jahre. Wie wird erhoben? Nun, einerseits wird auf die vorhandenen Daten zurück gegriffen und andererseits mittels direkter, anlassbezogener Informationsgewinnung bei den KlientInnen. Die Erhebungen werden vom OBST-Team mit standardisierten Fragebögen durchgeführt. Die Gestaltung der Fragebögen sowie die Auswertung und Interpretation dieser erfolgen im Haupthaus Bethlehemstraße. Da es sich bei der Zielgruppe um Personen handelt, die in Beziehung zu einer niederschwelligen (= es gibt lediglich wenige Vorgaben, die durch die Klientel zu erfüllen ist; Freiwilligkeit ist etwa eine zentrale Prämisse) Einrichtung stehen und sich selbst meist in einer diffizilen Lebenssituation befinden, ist absehbar, dass gewisse Informationen schlicht und ergreifend kaum oder erst nach jahrelanger Beziehungsarbeit erhalten werden. Diesem Umstand gilt es Rechnung zu tragen und mit Achtung vor jedem einzelnen dieser Menschen diesen Bericht zu verfassen. Neben der eigentlichen Erhebung werden weitere Dimensionen, die in Zusammenhang mit Wohnungslosigkeit stehen, behandelt: So finden sich unter anderem Definition Wohnungslosigkeit, Ursachen von Wohnungslosigkeit, Angebote der Wohnungslosenhilfe, Wahrnehmung von und Umgang mit Wohnungslosigkeit, Sozialpolitik oder Entwicklung der Wohnungslosenhilfe. Jeder einzelne dieser Punkte gibt einen kurzen Überblick und stellt die Aufforderung dar, sich tiefer mit dem jeweiligen Thema zu beschäftigen. Der Verfasser studierte an der Johannes Kepler Universität Linz Soziologie (Schwerpunkte: Entwicklungssoziologie und Politische Soziologie). Seit 2002 ist er im Sozialverein B37 unter anderem für das Berichtswesen zuständig. - S e i t e 5 -

7 2 Definition Wohnungslosigkeit Im Laufe der Zeit war, neben vielen anderen Begriffen, auch jener der Wohnungslosigkeit durch gesellschaftliche Entwicklungen einer Veränderung unterworfen. War vormals Wohnungslosigkeit eng definiert (Obdachlosigkeit) und stand undifferenziert für viele Personengruppen, so umfasst die aktuelle Definition diese Gruppen klarer getrennt. Dies ermöglicht ein zielgruppengerechtes Arbeiten und die Bereitstellung adäquater Angebote durch Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe wird enorm erleichtert. Die Basis dafür wurde durch die breite gesellschaftliche Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Phänomenen seit Mitte der 1960er Jahren gelegt (Mehnert, S. 277). Folgend wird die aktuelle Definition der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (in weiterer Folge: BAWO) vorgestellt - diese bildet überdies die in dieser Arbeit verwendete Beschreibung von Wohnungslosigkeit. Die geschichtliche Entwicklung wird im dritten Kapitel dieser Arbeit näher dargelegt. 2.1 Wohnungslosigkeit nach BAWO Der Begriff Wohnungslosigkeit wurde sowohl entsprechend der BAWO als auch den Empfehlung der UN (Punkt 22: "Not only the definition and the classification of homelessness is controversy worldwide, but also the use of the word itself. As home contains a component concerning having a family and friends, in an Indian study this word was dismissed and the notion "shelterless" or "houseless" used instead. In Austria too, the word "houselessness" or literally translated "dwellinglessness" is preferred to the less neutral "homeless"....; (BAWO, )) folgend, als neutralerer Begriff vorgezogen. Folgend wird eine Unterteilung - und damit auch Definition - der Formen von Wohnungslosigkeit, wie sie die BAWO vorschlägt, vorgenommen (BAWO 1998, S. 16f.; BAWO 2003, S. 3) Akut-Wohnungslosigkeit Als akut-wohnungslos gelten Menschen, die auf der Straße, in Abbruchhäusern, in Tiefgaragen, in der Waggonie etc. leben beziehungsweise nächtigen. Diesen Menschen fehlt somit das sprichwörtliche "Dach über dem Kopf". So suchen sie etwa auch keine Notschlafstellen oder Asyle auf - sei es, da sie wegen eines Hausverbots diese Möglichkeit nicht ergreifen können oder durch Überzeugung einfach nicht wollen. - S e i t e 6 -

8 2.1.2 Wohnungslosigkeit Menschen dieser Gruppe nehmen - von sich aus - vorübergehend beziehungsweise - durch Einrichtungsrichtlinien vorgegeben - befristet das Angebot in Asylen, Notschlafstellen, einschlägigen Heimen, Herbergen und Pensionen zu leben beziehungsweise zu nächtigen oder vorübergehend in einer betreuten Wohnung zu leben an. Im Verlauf dieses Zeitraums gelten diese Personen der Wohnungslosigkeit angehörig. Ist dieser Zeitraum verstrichen, kehren sie entweder zum Leben auf der Straße zurück (falls sie von da kamen, ansonst: beginnt für sie das Leben auf der Straße) oder sie gehen einen weiteren Schritt in Richtung langzeitig befristeter beziehungsweise unbefristeter Unterbringung (Dauerwohnheim, auf Perspektive eigenen Wohnraum) Bevorstehende Wohnungslosigkeit Von dieser Art der Wohnungslosigkeit gelten jene Menschen als betroffen, denen der Verlust ihrer derzeitigen Wohnung oder Wohnmöglichkeit droht und die nicht in der Lage sind, ihren Wohnraum auf Dauer zu erhalten oder sich aus eigener Kraft Ersatzwohnraum zu beschaffen. Dies trifft unter anderem zu bei: Verlust der Dienstwohnung nach einer Kündigung, Entlassung aus Anstalten, Heimen oder Haft, Entlassung aus Rehabilitationsmaßnahmen, Verlust der Wohnung bei Scheidung oder Trennung, Gefahr der Delogierung (z. B. bei Mietrückständen) und vor dem Auslaufen befristeter Mietverträge Potentielle Wohnungslosigkeit Potentielle Wohnungslosigkeit bedeutet, dass Menschen, bei denen der Wohnungsverlust zwar noch nicht unmittelbar bevorsteht, die Möglichkeit des Wohnungsverlustes jedoch aufgrund ihrer unzumutbaren oder unzureichenden Wohnungs- und Einkommenssituation nahe liegt beziehungsweise (jederzeit) möglich ist. Hiervon betroffen sind insbesondere sozial benachteiligte Personen wie Niedriglohn-EmpfängerInnen, Mitglieder überschuldeter Haushalte und MindestrentnerInnen, sowie sehr häufig auch AlleinerzieherInnen, Behinderte und AusländerInnen. - S e i t e 7 -

9 Bei diesen Personengruppen kann der Status-Wechsel von BewohnerIn hin zur/zum Wohnungslosen nahezu übergangslos vonstatten gehen. Ein initialer Unglücksfall wie Arbeitslosigkeit, Krankheit etc. kann anlassgebend sein, sich im Wohnungsverlust zu finden. Zu diesem Zeitpunkt hat die/der Betroffene die gesicherte Position im sozialen Gefüge endgültig verloren und wird an den Rand der Gesellschaft gedrängt. Aus einer ökonomischen Notlage kann damit ein umfassendes existentielles Problem werden, das mit Andauern des Zustands der Wohnungslosigkeit immer komplexer und manifester wird. (BAWO, S. 17) Versteckte Wohnungslosigkeit Von versteckter Wohnungslosigkeit wird dann gesprochen, wenn ein Mensch in Ermangelung einer eigenen Wohnung bei Bekannten, Freunden etc. lebt, um dem Schicksal Straße zu entgehen. Diese Form ist oftmals mit sexueller, emotionaler und/oder anderer Ausbeutung verbunden und dürfte insbesondere Frauen und Jugendliche betreffen. Ebenfalls Anwendung findet dieser Begriff überdies etwa bei Personen, denen eine Unterkunft vom Arbeitgeber für die Dauer des Dienst- oder Beschäftigungsverhältnisses zur Verfügung gestellt wird. 2.2 Ursachen von Wohnungslosigkeit Ursachen in die Wohnungslosigkeit zu geraten gibt es viele. Überwiegend zeigt sich, dass mehrere Faktoren zusammentreffen, die in ihrer manifesten Auswirkung den Übergang zu den bisherigen Wohn- und Lebensverhältnissen darstellen. Die wesentlichsten Gründe finden sich jedoch beim Einkommen, im Wohnverhalten, den Problemtransfers in Ballungsräume, im Verlust von Nischen und Kumulation von Armut. (Eitel/Schoibl, S. 28ff.) Finanzielle Belastungen und Einkommen Die Entwicklung unserer Gesellschaft führte in den letzten Jahrzehnten zu einem Anstieg des Lebensstandards und zu sich dieser Entwicklung angepassten Konsumgewohnheiten. Diese Entwicklung bedingt jedoch auch steigende Lebenshaltungskosten, die sich insbesondere auch in den Wohnungskosten niederschlagen, was wiederum zu einer angespannten Finanzsituation führen kann. Davon betroffen sind vor allem einkommensschwache Schichten sowie Personen in belasteten Lebenssituationen, bei denen sich ein erhöhtes Risiko von Verarmung und/oder Überschuldung ergeben kann, aus dem in weiterer Folge der mögliche Wohnungsverlust resultiert. Um diese Problematik etwas zu veranschaulichen, wurden in der folgenden Tabelle die Wohnungsaufwände pro Monat dem monatlichen Netto-Pro-Kopf- Einkommen je ArbeitnehmerIn (unselbstständig Beschäftigte) der Jahre 1994 bis 2002 gegenübergestellt. - S e i t e 8 -

10 Wohnungsaufwand Differenz Netto-Pro-Kopf-Einkommen Differenz (in EUR) (Basis = 1994) (in EUR) (Basis = 1994) , ,1 106, , ,2 111, , ,0 115, , ,1 160, , ,9 122, , ,0 124, , ,0 128, , ,0 131, ,55 Tab. 1: Wohnungsaufwand und Netto-Pro-Kopf-Einkommen je Arbeitnehmer Quellen: Wohnungsaufwand: Statistik Austria, a. Netto-Pro-Kopf-Einkommen je Arbeitnehmer: Statistik Austria, b. Diese Tabelle zeigt, dass das Netto-Pro-Kopf-Einkommen je ArbeitnehmerIn geringer gestiegen ist, als die Aufwände für eine Wohnung. Der Vergleich des Jahres 2002 (Basis: 1994) ergibt einen Anstieg des Wohnungsaufwandes um 31,5 Prozent wohingegen das Netto-Einkommen lediglich eine Steigerung um 8,6 Prozent aufweist. Überdies verzeichnete das Einkommen für die Jahre 1995 bis 1997 ein Negativ-Wachstum. Diese Werte dienen lediglich einer exemplarischen Darstellung, da sie auf die Gesamtbevölkerung bezogen sind und die tatsächlichen Auswirkungen auf die Zielgruppe dieser Arbeit - diese sind etwa von einer Steigerung des Wohnungsaufwandes härter betroffen als Personengruppen mit höherem Einkommen - nicht widerspiegelt. Zusätzlich zur traditionellen Form von Einkommensarmut als Folge der Herkunft aus einem Armutsmilieu findet sich der relativ neue Begriff neue Armut, der für die Verarmung von Personen der Mittelschicht steht (Eitel/Schoibl, S. 28f.). Ein Problem stellt hier die Messung von Armut aufgrund von Daten dar. Wie etwa werden die Armutskennzahlen festgelegt? Wird vom Einkommen ausgegangen, oder nähert man sich dieser Fragestellung ausgabenseitig? Welche Rolle spielen die Ausstattung oder andere Lebensstandardindikatoren? Wie werden verschiedene Haushaltsgrößen - etwa eine alleinstehende Pensionistin und eine kinderreiche Familie - miteinander verglichen? Wie sich hier zeigt, gibt es vielfältige Möglichkeiten, Armut zu erfassen und zu beschreiben. Eine Festlegung ist, dass Armut den weitgehenden Ausschluss von der gesellschaftlichen Norm (Steiner, S. 69) bezeichnet. (Einkommens-)Armut ist der wesentlichste Grund für Wohnungslosigkeit, wobei sich diese als Folge eines sozialen Abstiegs in mehreren Stufen ergibt: Arbeitslosigkeit und gravierende Einkommensverluste; minder qualifizierte und entsprechend niedrig entlohnte Wiederbeschäftigungsphasen wechseln mit immer länger werdenden Phasen der Arbeitslosigkeit; - S e i t e 9 -

11 Langzeitarbeitslosigkeit, insbesondere von älteren ArbeitnehmerInnen und Problemgruppen des Arbeitsmarktes; Niedrig- beziehungsweise Ausgleichszulagenpensionen. Einkommensarmut ist hier tendenziell progressiv und kann während jeder Stufe von vorübergehender zu verfestigter Armut führen. (Eitel/Schoibl, S. 29) Als mögliche Armutsfaktoren werden betrachtet: die Stellung im Berufsleben, die Arbeitslosigkeit, die Einkommenschancen, die Zahl der Kinder in einem Haushalt, die Zahl der VerdienerInnen in einem Haushalt, die AlleinerzieherInnenfamilien und das Alter. Es gibt darüber hinaus noch weitere Faktoren wie den regionalen Aspekt, schwere Krankheit oder Behinderung, Verschuldung oder Trennung vom Partner (Steiner/Wolf, S. 126). Der Armutsbegriff wird in den letzten Jahren in der internationalen Debatte zunehmend durch den Begriff des gesellschaftlichen Ausschlusses (Exklusion) ersetzt Änderung des Wohnverhaltens Die vergangene Jahre offenbarten einen Trend hin zur Verringerung der Haushaltsgröße. Verantwortlich dafür zeichnen vor allem die kontinuierlich steigende Scheidungsrate, der wachsende Anteil an Klein- und Teilfamilien sowie von Single-Haushalten. Haushalte insgesamt (in 1.000) davon Ein-Personen- Haushalte (in 1.000) durchschnittliche Haushaltsgröße (Personen) , , , , , , , , , ,42 Tab. 2: Haushalte in Österreich. Quelle: Statistik Austria, a. - S e i t e 10 -

12 Ein Blick auf die Scheidungsraten der Jahre 2000 bis 2003 zeigt, dass diese durchgängig auf einem ähnlich hohem Niveau liegen. Scheidungsrate bedeutet hier, dass sie bezogen auf jene Eheschließungsjahrgänge sind, aus denen sie stammen. Scheidungsrate , , , ,20 Tab. 3: Scheidungsrate Quelle: Statistik Austria, c. Diese Entwicklung führte und führt zu einer Steigerung der Wohnungsnachfrage. Dem steht jedoch gegenüber, dass diese Entwicklung in der Wohnungspolitik nicht ausreichend bedacht wurde. Eine Verknappung von leistbarem Wohnraum ist die Folge, was gerade für ö- konomisch weniger belastbare Haushalte - vor allem Jungfamilien und Trennungshaushalte - armutsgefährdend ist. Erschwerend kommt hinzu, dass eine ökonomisch angespannte Situation innerfamiliäre Ressourcen zur Bewältigung von Belastungen und Krisen grundlegend mindert und so der Verhinderung von möglicher Wohnungslosigkeit entgegenwirkt (Eitel/ Schoibl, S. 29) Problemtransfer in Ballungsräume Durch die Verteuerung und Verknappung des Wohnungsmarktangebots erhielt die an sich gestiegene Mobilität der Bevölkerung eine massive Dynamik. Ab Ende der 1970er Jahre siedelten vor allem jüngere und aufstiegsorientierte Familien in ländliche Bereiche der Ballungsräume (Umlandgemeinden) ab. Dies führte zu einer, in manchen Teilen erheblichen, sozialen Entmischung der kernstädtischen Bereiche. Überdies kommt es bei armutsgefährdeten Bevölkerungsteilen zu einer selektiven Nomadisierung, wobei das Wanderungsziel dieser Haushalte strukturell unterversorgte Stadtteile beziehungsweise Bezirke mit tendenziell sinkender Lebens- und Wohnqualität sind (Eitel/Schoibl, S. 30). Dies wird etwa von einer Studie zur Wohnversorgung unterstrichen, die unter anderem besagt, dass 80 Prozent der Befragten (n = 2.177) in einem Radius von 10 Minuten Fußweg eine Haltestelle eines öffentlichen Verkehrsmittels, 77 Prozent ein Gastlokal, 71 Prozent ein Geschäft für Lebensmittel und Gegenstände des täglichen Bedarfs vorfinden. Für 37 Prozent der Befragten lag jedoch keine dieser Einrichtungen innerhalb dieses Radius (Lins/Stagel, S. 108). Eine weitere Problematik ergab sich durch den Verlust des Bindevermögens der sozialen Systeme in ländlichen Bereichen, d. h. die Reduktion des integrationserhaltenden Moments innerhalb dieses Systems, der mit einem Manko an einem entsprechend aufnahmefähigen Arbeitsmarkt einherging. Es siedelten daher vor allem alleinstehende Teile der ländlichen Bevölkerung in die Städte ab. Dieser Personenkreis ist, meist aus Ermangelung einer längerfris- - S e i t e 11 -

13 tig abgesicherten sozialen Perspektive und der Abhängigkeit aktueller Bedingungen der lokalen Arbeitsmärkte, überdurchschnittlich spezifischen Verarmungsrisken ausgesetzt. Dieser Personenkreis stellt einen hohen Anteil der städtischen Armutspopulation dar und ist häufig KlientIn lokaler Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe. Diesen sozialen Problemtransfer unterstützt jener Umstand, dass Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe überwiegend in den Ballungsgebieten bestehen, d. h. die ländlichen Gebiete mit derartigen Einrichtungen unterversorgt sind, und daher den von Wohnungslosigkeit betroffenen Personen als einziger Ausweg der Ballungsraum - mit seinen Einrichtungen - bleibt (Eitel/Schoibl, S. 30). Verschärft wird die Situation unter anderem auch dadurch, dass etwa in Agrargemeinden die Armutsquote doppelt so hoch ist als in Mittel- und Großstädten und auf Randgemeinden und Kleinstädte mehr als 70 Prozent aller Einkommensarmen entfallen. Dies ist auch darauf zurückzuführen, dass die Ausbildungschancen geringer, die Mehrpersonen-Haushalte meist größer und die Kinderbetreuungsmöglichkeiten eingeschränkter sind als in Ballungsräumen (Steiner, S. 74f.) Verlust von Nischen und Kumulation von Armut Die Hinwendung zu neoliberalen Marktwirtschaft beziehungsweise die Modernisierung vieler wirtschaftlicher Bereiche führte vor allem in den Ballungsräumen zum Abbau der substanzwirtschaftlichen Nischen. In weiterer Folge verlor die selbstorganisierte Problemund Armutsbewältigung weitgehend an Bedeutung. Fällt jemand aus der individuellen Selbstversorgung durch Erwerbsarbeit, so führt dies in vielen Fällen zu Verarmung, die unter anderem aus der schrittweisen Verringern von Ansprüchen auf Transfereinkommen resultiert. Tendenziell entsteht aus Phasen vorübergehender Armut durch die Kumulation von belastenden Lebensbedingungen eine Verfestigung von Armut - der Kumulation von Armut. Kumulierte Armut kann nicht gleichgesetzt werden mit Wohnungslosigkeit, aber: Wohnungslosigkeit ist zumeist Ausdruck bestehender kumulierter Armut. (Eitel/Schoibl, S. 30) Für die Bekämpfung von Armut und Wohnungslosigkeit gilt, was grundlegend für soziale Themen ist, nämlich dass in den letzten zwei Jahrzehnten dieser Themenbereich aus dem Fokus der Öffentlichkeit und Politik zusehends verschwunden ist. Begünstig wurde dies unter anderem von einem gewissen Grad der gesellschaftlichen Entsolidarisierung sowie zur Hinwendung zu anderen Themenbereichen wie etwa Natur- und Tierschutz. Das Konzept der freien Marktwirtschaft auf die Gesellschaft übertragen, bedeutet, verkürzt wiedergegeben, die Hinorientierung zum hohen Stellenwert des Individuums und dessen Freiheit. Dies definiert, in seiner extremsten Position, Gesellschaft als freiwilligen Zusammenschluss von auf Eigeninteresse bedachten Individuen (Badelt/Österle, S. 31). Verarmung und damit einhergehend auch Wohnungslosigkeit werden Ländern der so genannten Dritten Welt und vielleicht noch einigen Großstädten in Ost- und Südost-Europa zugestanden, dass jedoch die industrialisierten Länder... ihre eigene dritte Welt in den Hinterhöfen der Großstädte (Weidenholzer, S. 38) haben, wird kaum wahrgenommen. - S e i t e 12 -

14 2.3 Angebote der Wohnungslosenhilfe Die Angebote der Wohnungslosenhilfe sind so unterschiedlich wie es auch jene Ausprägungen sind, welche das Phänomen Wohnungslosigkeit anzunehmen vermag. Wesentlich scheint, dass die Maßnahmen in Form einer Rehabilitationskette, welche geschlechter-, alters- sowie problemspezifischen Erfordernissen entspricht, angelegt sind. Grundlegend kann von vier Ebenen ausgegangen werden: Sozialpolitische Rahmenbedingungen Diese Rahmenbedingungen sollten jene Basis mittels wohn-, einkommens- und sozialpolitischer Regelungen schaffen, auf der ein Abgleiten in Armut und Wohnungslosigkeit verhindert wird. Prävention In Form eines Frühwarnsystems sollten Delogierungen (Delogierungsprävention) - und somit Wohnungslosigkeit - verhindert werden. Dazu gehören unter anderem etwa die Bereitstellung einer kostenlosen Rechtsberatung oder die psychosoziale Versorgung im sozialen Netz des Wohnumfeldes. Akuthilfe In den Bereich der Akuthilfe fallen unter anderem die sozialarbeiterische Unterstützung während der Delogierung beziehungsweise einer Krisensituation (Krisenintervention), die Straßensozialarbeit (Outreachwork) und niederschwellige Sozialberatung, das Angebot an Tageszentren - auch in Verbindung mit einem alltagspraktischen Dienstleistungsangebot (Körperpflege, Kleiderausgabe, Waschgelegenheit für Wäsche etc.) -, die Bereitstellung von Notunterkünften, juridische Beratung und Vertretung, medizinische und psychosoziale Versorgung sowie tagesstrukturierende Angebote. Weiterführende und nachgehende Hilfestellung Im Rahmen dieser Hilfestellung werden betreuter Übergangswohnraum in Wohngruppen oder Einzelwohnungen, Hilfe zur Arbeit (Beratung und Vermittlung), verschiedenste Nachbetreuungsangebote sowie Vermittlung in leistbare Wohnungen angeboten. 2.4 Der Sozialverein B37 Der Sozialverein B37 gliederte sich im Jahre 2005 in mehrere Einrichtungen, die folgend vorgestellt werden. Dieser Überblick soll überdies jene Definitionen von Wohnungslosigkeit, welche für diese Arbeit von Relevanz sind, näher bringen. - S e i t e 13 -

15 2.4.1 Wohnheim Bethlehemstraße Bei einer Gesamtkapazität von 40 Betten gliedert sich das Haus in 10 Wohngruppen (WG) mit unterschiedlichen Aufgaben. Die Kapazität liegt zwischen 8 und 21 Personen je WG. Jede der WGs besteht aus Ein-, Zwei- und wenigen Dreibettzimmern, Nasszellen, Toiletten sowie einer Küche und, bei einigen WGs, einem Aufenthaltsraum. Um die Identität der Bewohner- Innen der WGs zu stärken und Auseinandersetzungen mit fremden Personen zu vermeiden, haben nur die BewohnerInnen der jeweiligen WG mit einem eigenen Schlüssel Zutritt. Grundsätzlich wird das Wohnheim Bethlehemstraße als Dauerwohnheim geführt. KlientInnen, die ein gewisses Maß an Wohnfähigkeit erreichen, werden, soweit möglich, in eigenen Wohnraum vermittelt beziehungsweise in anderen Einrichtungen des Vereins vermittelt. Die Zielgruppe bilden volljährige wohnungslose Frauen und Männer: Nicht- beziehungsweise schwerst resozialisierbare, integrierbare weibliche und männliche Bewohner in WGs (unbefristet). Alten-/Pflege-/Krankenwohngruppe für alte, gebrechliche und/oder kranke BewohnerInnen der Einrichtungen (unbefristet, beziehungsweise für die Dauer ihrer Krankheit). An Angeboten gibt es unter anderem ein niederschwelliges Angebot an sozialtherapeutischen und rehabilitativen Maßnahmen, eine Basisversorgung, Wohnformen, welche geringe soziale Kompetenz erfordern sowie Motivationsarbeit, Beratung und Betreuung. Die gestellten Angebote decken ein weites Spektrum ab und reichen vom Erstgespräch, Aufnahmegespräch, Begleitung von KlientInnen zu Ämtern/Behörden und/oder Ärzten, Beratungs- und Betreuungsgespräch, Zielplanung gemeinsam mit den KlientInnen, Beziehungsarbeit, Hygienearbeit (körperliche Hygiene und Zimmerhygiene), über Journaldienst, Vorbereiten des Frühstücks, Geld- und Tablettenausgabe, WG-Durchgänge, administrative Tätigkeit bis hin zum Krisenmanagement PSNV (Psychosoziale Notversorgung) Es kann davon ausgegangen werden, dass ein relativ hoher Prozentsatz aller wohnungslosen Menschen psychisch krank ist. Davon leidet der eine Teil ausschließlich an einer Suchterkrankung (Alkohol, Medikamente oder Drogen) und der andere Teil an einer schizophrenen Psychose, einer affektiven Erkrankung oder einer schweren Persönlichkeitsstörung, welche zumeist in Verbindung mit einer Suchterkrankung besteht. Zum Großteil sind die Betroffenen von jeder medizinischen, psychiatrischen oder humanitären Hilfe ausgeschlossen, da sie sowohl von psychiatrischen Kliniken als auch von extramuralen Wohn- oder Rehabilitationseinrichtungen wegen mangelnder Krankheitseinsicht oder Therapieunwilligkeit abgewiesen werden. Die Psychosoziale Notversorgung versteht sich seit 1993 als niederschwellige und professionelle Betreuungs- und Versorgungseinrichtung für Personen mit Doppeldiagnose (psychiatrische Störung und Suchterkrankung) beziehungsweise Personen, die auf Grund ihres von ihrem Umfeld als störend erlebten Verhaltens wiederholt ihre Wohnmöglichkeit - S e i t e 14 -

16 verloren haben. Die Leistungen der PSNV umfassen die medizinische/pflegerische Grundversorgung, Sozialarbeit, psychiatrische Betreuung sowie die psychologische/psychotherapeutische Begleitung. Die Zielgruppe wird von wohnungslosen Frauen und Männern ab dem 18. Lebensjahr, die psychiatrische Diagnosen haben beziehungsweise psychosoziale Auffälligkeiten zeigen, gebildet. Insgesamt weist die PSNV eine Kapazität von 83 Wohnplätzen auf, wobei der Aufenthalt unbefristet ist. Geboten wird ein niederschwelliges Angebot an sozialtherapeutischen und rehabilitativen Maßnahmen, Basisversorgung, Wohnformen, welche geringe soziale Kompetenz erfordern, Motivationsarbeit, Beratung sowie Betreuung. Das Angebote gliedert sich in Erstgespräch, Aufnahmegespräch, Begleitung von KlientInnen zu Ämtern/Behörden und/oder Ärzten, Beratungs- und Betreuungsgespräch, Zielplanung gemeinsam mit den KlientInnen, Beziehungsarbeit, Hygienearbeit (körperliche Hygiene und Zimmerhygiene), Journaldienst, Vorbereiten des Frühstücks, Geld- und Tablettenausgabe, WG-Durchgänge, administrative Tätigkeit und Krisenmanagement ALOA (Aktiv leben ohne Alkohol) In diesem Wohnheim findet die Maßnahme zur Stabilisierung, Rehabilitation und Reintegration medizinisch entwöhnter AlkoholikerInnen statt. Das Wohnheim wurde 1993 eröffnet. Das ALOA bietet Menschen, die sich einer Entwöhnungsbehandlung unterzogen haben, eine entsprechende Nachbetreuung an einem geschützten Ort. Dabei dient die Wohngemeinschaft (WG) als Übergangsphase zur Neuorientierung und Stabilisierung und ist gleichzeitig ein Sprungbrett zur Lebensbewältigung ohne Alkohol. Die WG kann ebenfalls als Ort der Ruhe und der Gemeinsamkeit mit gleich Betroffenen und als Platz der fachlichen Betreuung und Beratung durch qualifiziertes Personal mit therapeutischer Begleitung und Freizeitangeboten beschrieben werden. Ziele sind die Stabilisierung, die Auseinandersetzung mit den Problemen Sucht, Suchtentstehung, Suchtverhalten usw. und die Reintegration. Das Wohnheim verfügt über 15 Wohnplätze, wobei eine Befristung von zwölf Monaten besteht, in Einzelfällen eine Verlängerung jedoch möglich, und manchmal auch sinnvoll, ist. Das gestellte Angebot umfasst unter anderem Info-Gespräche (Erstkontakt mit der Klientin beziehungsweise dem Klienten), das Aufnahme-Prozedere, Stockwerks-Besprechungen, Bilanzgespräche (rund alle drei Monate wird über diesen vergangen Zeitraum mit der KlientIn Bilanz gezogen), administrative Tätigkeiten, laufende KlientInnengespräche, Krisenmanagement, Rückfallsbehandlung, Teamsitzungen und Hausbesprechungen SCHU (Übergangswohnheim Schumannstraße) Die SCHU ist ein betreutes Übergangswohnheim und soll den BewohnerInnen als Sprungbrett zur eigenen Wohnung dienen. Die Dauer der Wohnmöglichkeit wird individuell befristet und beträgt maximal zwei Jahre. Das Angebot der Sozialbetreuung bedeutet sozialarbeiterische Betreuung, Unterstützung bei der Wohnungssuche, Schuldenregulierung, Beistand in Krisensituationen und bei Konflikten, die Förderung von selbständigem Wohnen sowie fallweise Freizeitaktivitäten. Die Zielgruppe wird gebildet von Frauen, Frauen mit Kindern, - S e i t e 15 -

17 Paaren sowie stabileren BewohnerInnen der anderen Einrichtungen des Sozialvereins, welche die Voraussetzung für eigenständiges Wohnen erfüllen. Das Wohnheim Schumannstraße wird in einer Mischform von Übergangs- und Dauerwohnheim geführt. Es weist eine Kapazität von 50 Wohnplätzen auf. Die Zielsetzung dieser Einrichtung ist die Erlangen von eigenem Wohnraum durch die KlientInnen NOWA (Notschlafstelle Waldeggstraße) Die NOWA ist eine Einrichtung des Sozialvereines B37, die bis zu 40 akut-wohnungslosen Personen eine Notunterkunft bietet. Die Zuständigkeit der NOWA beschränkt sich vorwiegend auf in Oberösterreich lebende Personen, die keinen ordentlichen Wohnsitz nachweisen können, volljährig sind und ihre Identität belegen. Überdies gibt es für die KlientInnen die Möglichkeit, einen ordentlichen Wohnsitz anzumelden (Zugang zu Transferleistungen). Weiters wird versucht, gemeinsam mit den BewohnerInnen neue Perspektiven zu entwickeln und bei der Umsetzung notwendiger Schritte geholfen. Bei Bedarf wird unter anderem an die Schuldnerberatung, die Rechtsberatung, an Selbsthilfegruppen, Arbeits- und Ausbildungsprojekte, an Entwöhnungseinrichtungen, an Arzt oder Facharzt sowie andere Einrichtungen des B37 weitervermittelt. Im Zuge der Sozialbetreuung wird Beratung, Unterstützung und fallweise Begleitung in Rechtsangelegenheiten, im Umgang mit Behörden, bei Klärung der Einkommenssituation und bei der Arbeitssuche angeboten. Die Kapazität der Einrichtung umfasst 45 Betten, wobei der Aufenthalt einer Befristung von vier Wochen unterliegt; in Einzelfällen ist jedoch eine Verlängerung möglich. Die Ziele sind, der Niederschwelligkeit entsprechend, Unterbringung, Beratung und Betreuung OBST (Outreachwork) Die Zielgruppe von OBST sind Frauen, Männer und in Ausnahmefällen Jugendliche (Jugendliche werden von JugendstreetworkerInnen anderer Vereine betreut), die akut-wohnungslos sind oder sich im Wohnungslosenmilieu aufhalten und von sich aus nicht in der Lage sind, ihre Problemsituation zu ändern, eigene, vorhandene Ressourcen zu nutzen oder die vorhandenen Angebote im Sozialbereich anzunehmen. Die Arbeitsprinzipien sind Parteilichkeit, Freiwilligkeit und Anonymität. Die primären lokalen Arbeitsbereiche sind der Hauptbahnhof Linz, die Umgebung Hauptbahnhof, der Bahnhofspark, der Volksgarten, die NOWA und der Blumauerplatz. Weiters das innere Stadtgebiet, der Hessenplatz, die Landstraße bis zum Hauptplatz und die Of(f)nstube der evangelischen Stadtdiakonie. Die Tätigkeit von OBST ist überwiegend eine aufsuchende Sozialarbeit, d. h. das Aufsuchen der KlientInnen dort, wo sie sind, also in Parks, einschlägige Lokale etc. Das primäre Anliegen ist es, jenen Menschen, die auf der Straße leben, eine Möglichkeit zu bieten, ohne jegliche institutionelle Hürden Kontakt zu einer/m SozialarbeiterIn aufnehmen zu können. Zentrale Aufgaben sind unter anderem das Zuhören, die Abgabe von Informationen, das Gesprächspartner- Sein, die Hilfe, neue Lebensperspektiven zu finden und das Angebot von Unterstützung und fallweiser Begleitung (etwa bei Rechtsangelegenheiten, dem Umgang mit Behörden, der - S e i t e 16 -

18 Entwöhnung/Entgiftung, bei diversen Anträgen, der Klärung der Einkommenssituation und der Arbeitssuche). Die Beratung, Krisenintervention, Beziehungsarbeit, Motivationsarbeit, Vermittlungstätigkeit in interne oder externe Einrichtungen, Erstkontakt, Sicherstellung der Grundversorgung (auch über die Möglichkeit, eine Meldeadresse in der Einrichtung anzumelden und dadurch Zugang zu Transferleistungen zu erhalten), Erschließung von Ressourcen (Sozialhilfe, Unterstützungen, Unterkunft etc.) und administrative Tätigkeiten bilden dabei weitere Inhalte der Arbeit MOWO (Mobile Wohnbetreuung) Das Angebot der MOWO richtet sich an KlientInnen, die sich für den Weg in die Selbstständigkeit entschieden haben. Dabei gilt es, diesen Personen Beratung, Unterstützung und Begleitung anzubieten. Anfänglich besteht die Arbeit unter anderem darin, die KlientInnen dabei zu unterstützen, Altlasten (Schulden, Alkoholismus, Scheidung, Beziehungskrisen,...) überschaubar zu machen, in den Griff zu bekommen und eine Lösungsperspektive zu erarbeiten. Ist der ganze Bereich an organisatorischen Dingen erledigt, beginnt die eigentliche Wohnbetreuung. Die wesentlichsten Aufgaben sind unter anderem die Unterstützung bei der Geldeinteilung, die Haushaltsführung und die Stabilisierung des Wohlbefindens in der eigenen Wohnung. Darüber hinaus bilden die soziale Integration in der Nachbarschaft und die Anregung zu einer aktiven/adäquaten Freizeitgestaltung Eckpunkte der Betreuungstätigkeit. Das Hauptziel der Wohnbetreuung ist die (Wieder-)Eingliederung der Klientin beziehungsweise des Klienten in eine eigene, mietrechtlich abgesicherte Wohnung und damit die soziale Integration in das jeweilige Wohnumfeld. Dies geht Hand in Hand mit einem selbstständigen und eigenverantwortlichen Leben, das in einer eigenen Wohnung (wieder) erlernt wird TAGO (Tagesstruktur Goethestraße) Die TAGO ist eine Holz-/Metallwerkstatt beziehungsweise kleine Künstlerwerkstatt, die es den KlientInnen ermöglicht, handwerklich und/oder kreativ tätig zu sein. Die Ausstattung entspricht den Anforderungen einer Tagesstruktur sowohl in qualitativer als auch in sicherheitstechnischer Hinsicht. In der TAGO werden kleinere Gebrauchsgegenstände wie Drechselarbeiten, Pinnwände, Kleinmöbel, Kinderspielzeug, Bilderrahmen inkl. Verglasung erzeugt, die zum Teil in Serie gefertigt und im Verkaufsraum angeboten werden oder als direkter Auftrag bearbeitet sind. Die Zielgruppe bilden Frauen und Männer, die in einer Einrichtung des Sozialvereins wohnen oder vom Sozialverein betreut werden PSD (Psychologischer Dienst) Der PSD ist ein Team aus Klinischen Psychologinnen und Psychotherapeuten deren Aufgaben Hilfe und Unterstützung bei allen auftretenden psychologischen Fragestellungen und - S e i t e 17 -

19 Problemen umfassen. Dabei finden unter anderem psychologische Diagnostik, klinisch psychologische Behandlung, Psychotherapie und Krisenintervention Verwendung. Das Angebot richtet sich vor allem an die BewohnerInnen der PSNV, kann jedoch grundsätzlich von allen KlientInnen des Vereins in Anspruch genommen werden ABS (Alkoholberatungsstelle Linz) Eine eigene Position nimmt diese Einrichtung ein, da sie als reine Beratungsstelle fungiert. Sie dient als Anlaufstelle für Personen, die entweder selbst Alkohol krank oder gefährdet sind oder mit derartigen Personen in - etwa in familiären, beruflichen - Kontakt stehen und an ihrer Situation etwas ändern möchten. Dies erfolgt in Form von Beratung - Einzel-, Paar- oder Familienberatung, Angehörigen- und Bezugspersonenberatung -, durch Vermittlung, bei Bedarf auch Begleitung, zur Entgiftung ins Krankenhaus, in weiterer Folge zum Therapieplatz, aber z. B. auch in den Bereichen Gesundheit, Schulden, Arbeit, Wohnen werden Kontakte zu Professionisten hergestellt. Weiters stellt die Psychotherapie einen unverzichtbaren Teil der Behandlung von alkoholkranken beziehungsweise gefährdeten Personen dar. In moderierten Selbsthilfegruppen wie der Abstinenzgruppe (Menschen, die ihre Alkoholkrankheit im Griff haben und auch weiterhin abstinent zu leben planen), der Angehörigengruppe (für Menschen, die mit einer alkoholkranken Person in Kontakt stehen und Hilfe suchen, um dieser Situation begegnen zu können) sowie der Führerscheingruppe, in der Personen mit entsprechender Auflage ihre Beratungsgespräche absolvieren, leisten Mitarbeiter- Innen der Einrichtung wichtige Arbeit. Im Rahmen von HelferInnenkonferenzen besteht die Möglichkeit, einer Person mit Problemen (finanziell, wohnraumbezogen, etc.) mögliche Problemlösungsansätze gemeinsam mit dieser Person sowie den betroffenen Partnern (Bank, Versicherung, WohnraumbereitstellerIn, etc.) zu erarbeiten. Schlussendlich wird eine Weitervermittlung - etwa bei einer zusätzlich zur Alkoholkrankheit bestehenden Drogenproblematik an die Drogenberatungsstelle, bei Schulden etwa an die Schuldnerberatung und bei einer drohenden Delogierung eine der Kompass-Einrichtungen in Linz - angeboten. - S e i t e 18 -

20 3 Wahrnehmung von und Umgang mit Wohnungslosigkeit Wohnungslosigkeit unterliegt gesamtheitlich einer steten Veränderung. Veränderung bedeutet hier, dass diese auf mehreren Ebenen vor sich geht; das Tempo mag unterschiedlich sein und Zusammenhänge nicht unmittelbar augenscheinlich, doch jede Ebene nimmt Einfluss auf die gesamtheitliche Darstellung von Wohnungslosigkeit. In den folgenden Abschnitten dieser Arbeit werden die gesellschaftliche Wahrnehmung von Wohnungslosigkeit, die Angebote der Wohnungslosenhilfe und die politischen wie rechtlichen Rahmenbedingungen im Überblick dargelegt. 3.1 Der Begriff Wohnungslosigkeit Bevor begonnen wurde, den Begriff Wohnungslosigkeit zu etablieren, kann diese gesellschaftliche Gruppe der von Wohnungslosigkeit betroffenen Menschen auf eine lange Reihe unterschiedlicher Bezeichnungen zurückblicken. Im Zeitkontext gesehen war wohl keine dieser Bezeichnungen eine schmeichelhafte, wiewohl es immer wieder zu romantisierenden Ansätze durch Nichtbetroffene kam, wie etwa das leicht verklärende Vagabunden der Großstadt oder die von Sympathie getragene, vom Zeitgeist bestimmte, Identifikation mit den Clochards, die etwa in den frühen 1970ern im Zuge des Wahrnehmungswandels der sozialen Gegebenheiten und Probleme innerhalb der Gesellschaft einherging. Begriffe, die im sprachlichen Gebrauch für von Wohnungslosigkeit betroffenen Menschen insgesamt oder für Teilgruppen in Verwendung standen, waren unter anderem: Landstreicher, Stadtstreicher, Berber, Vagabund, Sandler, Wanderarme, Tippelbruder, Penner, Bettler, Asoziale, Wermutbrüder oder Nichtsesshafte. Die jeweilige Bezeichnung spiegelt natürlich die jeweilige gesellschaftliche Sichtweise und das jeweilige gesellschaftliche Problemverständnis wider, die, wie bereits geschrieben, einem Wandel unterworfen war. So gesehen stellte Wohnungslosigkeit zwar immer eine gesellschaftliche Realität dar, die jedoch je nach Bedarf positioniert werden konnte und - mit Ausnahme von Notzeiten wie unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg, während dieser kurzzeitig eine Differenzierung unmöglich war - durch die meistens stigmatisierende, abwertende und ausgrenzende Besetzung eine wesentliche gesellschaftliche Funktion erfüllt (etwa Sündenbock sein, auf jemanden hinunter schauen können), was jedoch hier nicht weiter diskutiert wird. 3.2 Wohnungslosigkeit in der gesellschaftlichen Wahrnehmung Wie Wohnungslosigkeit von Nicht-Betroffenen wahrgenommen wird, hängt einerseits - vordergründig - vom Grad der Wohnungslosigkeit ab (siehe dazu Kapitel 2.1) und andererseits ist sie im zeitlichen Kontext zu sehen. So war etwa die Wahrnehmung von Wohnungslosigkeit in der Nachkriegszeit eine gänzliche andere als etwa während der Hochkonjunktur in den 1960er und Anfang der 1970er Jahre. In der Nachkriegszeit war Wohnungslosigkeit ein allgegenwärtiges Phänomen, da Wohnraum durch zerstörte Wohnhäuser knapp war und - S e i t e 19 -

21 viele Menschen in Notunterkünften oder Massenquartieren lebten. Mit dem Aufschwung entglitt Wohnungslosigkeit dem allgemeinen Fokus der Wahrnehmung - das Augenmerk war auf die (persönliche) wirtschaftliche Entwicklung gerichtet - und wurde so (wieder) an den Rand der Gesellschaft gerückt. Erst ab Anfang, Mitte der 1970er Jahre begann eine breitere, auf politischer und intellektueller Ebene betriebene Auseinandersetzung mit sozialen Problemfeldern, in denen auch die Wohnungslosigkeit angesiedelt ist. Ein nach wie vor großes Problem stellt in diesem Zusammenhang das Bild dar, mit dem wohnungslose Menschen gesellschaftlich behaftet sind. In einer undifferenzierten Betrachtung von Wohnungslosigkeit werden wohnungslosen Menschen unter anderem die Attribute arbeitsscheu, alkoholabhängig, sozialschmarotzend, verwahrlost, mittellos, gewaltbereit oder schlicht asozial zugeschrieben. Das einzig tatsächlich gemeinsame Merkmal, nämlich Wohnungslosigkeit, genügt, diese Menschen in eine Kategorie zusammenzufassen, der die oben erwähnten Attribute zugeschrieben sind. Es erfolgt also eine Verallgemeinerung von Merkmalen und Eigenschaften (Leyens/Dardenne, S. 122). Diese Generalisierung bedeutet, dass nun wohnungslose Menschen an diesem Stereotyp gemessen werden und diesen dadurch ein Stigma zugeschrieben wird. Stigma bedeutet in diesem Fall, dass diese Person(en)... in unerwünschter Weise anders (ist/sind; d. Verf.), als wir es antizipiert hatten (Goffman, S. 13). Anzumerken gilt, dass naturgemäß wenige Menschen - mit Ausnahme der ProfessionistInnen im Tätigkeitsfeld Wohnungslosenhilfe - über ein differenziertes Wissen spezifische soziale Probleme betreffend verfügen dürften. Dies bestätigte etwa eine von Höhmann 1972 unter den BewohnerInnen des Kölner Ortsteils Poll, in dem zwei städtische Unterkünfte für Wohnungslose lagen, durchgeführte Analyse jener Bezeichnungen, die von den Befragten auf Wohnungslose Anwendung fand. Als Ergebnis zeigte sich unter anderem, dass von den 284 befragten Personen 153 (53,9 Prozent) die Bezeichnung A- soziale nannten, weiter 53 Personen (18,7 Prozent) griffen ebenfalls zu diskreditierenden Bezeichnungen wie Kriminelle, Labile, Arbeitsscheue oder der letzte Dreck. Insgesamt verwandten 72,5 Prozent der befragten Personen abwertende, den wohnungslosen Menschen moralische und soziale Qualitäten absprechende Bezeichnungen (Albrecht, ). Diese Wahrnehmung (Stigmatisierung) des Phänomens Wohnungslosigkeit hat etwa auch zur Folge, dass Angebote der Wohnungslosenhilfe von betroffenen Personen oftmals nicht oder erst nach längeren Phasen der Wohnungslosigkeit angenommen werden (Eitel/Schoibl, S. 31). Schon in der Vergangenheit waren bestimmte Personen-Gruppen mit einer Stigmatisierung behaftet, etwa die Fahrenden, Wohnungslosigkeit war, auch in Zusammenhang mit Armut, jedoch als gesellschaftliche Realität weitgehend akzeptiert. An dieser Stelle sei etwa auf das Gesinde (landwirtschaftliche Arbeitskräfte) verwiesen, das zu Maria Lichtmess (2. Februar) den Arbeitgeber wechselte - diese Personengruppe zählt zu den Menschen, die von bevorstehender Wohnungslosigkeit betroffen sind, da die Unterkunft an den Arbeitsplatz gebunden war. Zu einer Verschärfung im Umgang mit Wohnungslosigkeit führte die Machtergreifung der National-Sozialisten in den 1930er Jahren. Wohnungslose Menschen (Nichtsesshafte) wurden mit den Stigmen Gestörte, Psychopathen und Minderwertige versehen und waren so der Maschinerie der Menschenvernichtung ausgeliefert. Die Stigmatisierung fand auch nach - S e i t e 20 -

22 dem Weltkrieg kein Ende. So stellte in Österreich bis 1972 Vagabundage und Nichtseßhaftigkeit einen Strafrechtstatbestand dar (Sengschmied, S. 15). 3.3 Sozialpolitik Ziel der Sozialpolitik ist, die wirtschaftliche und soziale Situation benachteiligter Personengruppen zu verbessern beziehungsweise den Eintritt einer systematischen Benachteiligung gänzlich zu verhindern (Badelt/Österle, S. 1). Die Ausrichtung der praktizierten Sozialpolitik wird durch die von einer Gesellschaft verfolgten Grundziele und Wertvorstellungen beziehungsweise den materiellen Möglichkeiten bestimmt - es existiert dadurch eine große Vielfalt an Verwendung findenden Definitionen. Sozialpolitik unterliegt jedenfalls gesellschaftlichen wie politischen Veränderungen und kann daher nur mit dem jeweiligen Zeitbezug bewertet werden. Die Österreichische Sozialpolitik besetzt durch Verhinderung von Armut und sozialer Ausgrenzung, Ausgleich für besondere, von der Gesellschaft als schützenswert erachtete Leistungen (etwa Familienleistungen) und die Absicherung des (lebensdurchschnittlichen) Lebensstandards nach dem Ende beziehungsweise bei Unterbrechung des aktiven Erwerbslebens (überwiegend durch Pensions-, Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung) drei Schwerpunkte. Die Kompetenzverteilung ist durch die Bundesverfassung - im Wesentlichen die Artikel 10 bis 15a der B-VG - geregelt, wobei der Bund hauptsächlich für Sozialversicherung, Arbeitslosenversicherung und Familienlastenausgleich zuständig ist und den Ländern, Sozialhilfeverbänden und Gemeinden die Aufgaben der Grundsicherung, Gesundheitssicherung und Pflege zufallen. So zielt die Regelung auf der Seite des Bundes vor allem auf die Absicherung jener Risken ab, die typischerweise in Zusammenhang mit dem Erwerbsleben des Familienerhalters entstehen - etwa Alterssicherung oder Ausbildung - oder entstehen können - z. B. Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Behinderung. Arbeitsmarktferne Risken wie Armut, Wohnungslosigkeit, soziale Folgen von Suchterkrankungen oder Haftentlassung werden überwiegend von den Ländern, Sozialhilfeverbänden und Gemeinden, unter Mitwirkung von Wohlfahrtsorganisationen, übernommen. Hier kommt vor allem der Problemlösungsmächtigkeit von Familie und Nahraum eine nach wie vor große Bedeutung zu - dies ungeachtet ihrer gesellschaftlichen Stellung und Veränderung. (Amt der Oö. Landesregierung, S. 16f) Historisch gesehen ruht der Sozialstaat auf mehreren Säulen. Die älteste Säule ist eine von den Gemeinden getragene, auf Familienselbsthilfe orientierte Grundsicherung; aus dieser entstand die moderne Sozialhilfe, etwa die sozialen Dienste. Parallel dazu entwickelten sich im 19. Jahrhundert die kollektiven genossenschaftlichen und gewerkschaftlichen Selbsthilfe- Einrichtungen (Solidarkassen). Im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts wurde der Sozialstaat - S e i t e 21 -

23 bismarkscher Prägung begründet; dieser wurde jedoch erst in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts umfassend ausgebaut und erreichte nun beinahe die gesamte Bevölkerung. Neben dem Bemühen, die Bestimmungen der Jahre 1933 bis 1938 (Ständestaat) beziehungsweise 1938 bis 1945 (Nationalsozialismus) zu beseitigen - was jedoch nur halbherzig angegangen und umgesetzt wurde, wie sich etwa am Beispiel des Deutschen Fürsorgerechtes, das von 1938 bis in die 1970er Jahre in Österreich Gültigkeit hatte, zeigt -, ist für die Sozialpolitik nach 1945 der Konsens darüber, dass die sozialpolitische Entwicklung an die wirtschaftlichen Möglichkeiten gekoppelt ist (Politik der Sachlichkeit), prägend. Während der Jahre 1938 bis 1945 kam die nationalsozialistische Sozialpolitik ihrem Anspruch nach, den Durchhaltewillen der Bevölkerung zu untermauern und jene materiellen Belastungen abzuwenden, die zu einer politischen und psychologischen Destabilisierung hätten führen können (Recker, S. 291). Waren bis 1945 im wesentlichen ArbeiterInnen und Angestellte die Zielgruppe der Sozialpolitik, so wurde im Bereich der sozialen Sicherung nun beinahe die gesamte Bevölkerung einbezogen. Die Leistungsbereiche der Sozialversicherung wurden ebenso ausgeweitet wie eine Reihe von Transferleistungen (etwa Kinderbeihilfe oder SchülerInnenfreifahrt) eingeführt, und damit die soziale Sicherung innerhalb der Sozialpolitik in den Vordergrund gerückt (Talos, S. 304f.). Durch die Ausweitung der sozialpolitischen Aktivitäten und Leistungssysteme über die ArbeiterInnen- und Angestelltenpolitik hinaus, wurde die Basis für jene Verallgemeinerung geschaffen, die im Begriff Sozialstaat zum Ausdruck gebracht wird. Als wesentliche Themenbereiche der Sozialpolitik seit den 1970er Jahren - mit all den inzwischen erfolgten Änderungen - lassen sich zusammenfassen: das Sicherungsproblem (Alterssicherung und Risikosicherungen wie Unfall, Krankheit, Arbeitslosigkeit), das Armutsproblem, das Genderproblem (Ungleichheiten längs der Geschlechterlinie wie Ungleichverteilung der Reproduktionsaufgaben, Ungleichbehandlung am Arbeitsmarkt und ungleiche Auswirkungen der erwerbsorientierten Transfersysteme), das Abschreckungsproblem und das Problem der Beitragsflucht (das beitragsfinanziertes Sozialsystem ist auf die Solidarität der Beitragszahler angewiesen), wobei für diese Arbeit lediglich das Armuts- und das Abschreckungsproblem von Bedeutung sind. Das Abschreckungsproblem beschreibt jenen Umstand, bei dem es beim Vorliegen bestimmter Lebenslagen zu einem Ausschluss oder zur Verminderung von Leistungen mit nachhaltiger Wirkung auf den weiteren Lebensverlauf kommen kann. Dies gilt vor allem für Leistungen der Notstandshilfe (die Einberechnung des Haushaltseinkommens kann zu einem leistungsfreien Zustand führen, der den Ausschluss aus der eigenständigen Sozialversicherung nach sich zieht), Wegfallsbestimmungen bei vorzeitiger Pension und für den Zugang zu Sozialhilfeleistungen (Rückgriff auf eigenes Einkommen und Vermögen sowie auf Leistungen der Angehörigen) (Amt der Oö. Landesregierung, S. 18). - S e i t e 22 -

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