II. Sachbereich Abfallentsorgung

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1 II. Sachbereich Abfallentsorgung Nr. Zuwiderhandlung Geldbuße EUR Bemerkungen/Verstoß gegen Abs. 1 Nrn. 1 und 2 KrW/AbfG Schädliche Verunreinigung eines Gewässers Wer außerhalb einer dafür zugelassenen Abfallbeseitigungsanlage zu verwertende oder zu beseitigende Abfälle behandelt, lagert oder ablagert, z.b.durch Wegwerfen, Liegenlassen, Vergraben, Wegschütten, Verbrennen 1.1 Gegenstände des Hausmülls (ohne Sperrmüll) soweit sie unbedeutender Art sind, wie z.b. Zigarettenschachteln, Pappbecher, Pappteller, Papierstück, Taschentuch, Stoffreste, Obstund Lebensmittelreste (Bananenschale usw.), Kaugummi, flüssige Abfälle bis 1/2 l (Spülmittel usw.) mehrere Gegenstände unbedeutender Art oder Gegenstände von gewisser Bedeutung wie Zeitung, Illustrierte, Plastikbeutel, Tasche, Sack, Plastikflasche, Verpackungsmaterial, Schachtel, Karton, Geschirr, Kochtopf, Blechdose, Kleidungsstück, Flüssigkeit von 1/2 bis 1 l Inhalt von Aschenbechern über Nr hinaus eine Menge bis 2 kg oder 2 l eine Menge über 2 kg oder über 2 l scharfkantige und schneidende Gegenstände, wie z.b. Glasflasche, Glasscherben, Nägel, Blech und Eisenreste Schadstoffe, wie z.b. Lacke, Batterien, Chemikalien, Abbeizmittel 1.2 Gegenstände des Sperrmülls Einzelstücke kleineren Umfangs wie Radio, Fernseher, Küchenmaschine, Koffer, Matratze, Rasenmäher, Kinderwagen, Kinderauto, Dreirad, Waschschüssel, Fensterladen, Stuhl, Schrank, Bilderrahmen, Kisten, Schlitten, Korb Mehrere Einzelstücke kleineren Umfangs oder Einzelstücke größeren Umfangs, wie Waschmaschine, Nähmaschine, Ofen, Heizkörper, Boiler, Schrank, Kommode, Bettgestell, Badewanne, Tür, Leiterwagen Mehrere Einzelstücke kleineren Umfangs oder eine Menge darüber hinaus bis 1 m 3 oder 100 kg 100 a) Straftat nach 324, 330 StGB b) Verkehrsgefährdende Straßenverschmutzung nach 49 Abs. 1 Nr. 27 und 32 der Straßenverkehrsordnung Verstoß gegen 27 Abs. 1 KrW/AbfG bei Gefährdung Straftat nach 326 StGB Sperrmüll über 1 m 3 bzw. über 100 kg Sperrmüll mit schadstoffhaltigen Bestandteilen (Kühlschrank, asbesthaltiger Heizkörper etc.) 1.3 Altreifen Mengen bis zu 5 Stück bei Gefährdung Straftat nach 326 StGB

2 1.3.2 Größere Mengen Altfahrzeuge verschiedener Verkehrsträger (einschließlich mobiler Maschinen) sowie deren Teile Ein Fahrrad bei sofortiger Entfernung durch den Störer nicht sofortige Entfernung und/oder mehrere Fahrräder Ein Moped oder Motorrad bei sofortiger Entfernung durch den Störer nicht sofortige Entfernung und/oder mehrere Mopeds Ein Pkw bei sofortiger Entfernung durch den Störer nicht sofortige Entfernung und/oder mehrere PKW Altfahrzeug (z.b. Lkw, Anhänger, Traktor, Wohnwagen, Omnibus) oder mobile Maschine (z.b. Kran, Bagger, Förderband, Presse) bei sofortiger Entfernung durch den Störer Nicht sofortige Entfernung und/oder mehrere Altfahrzeuge und/oder mobile Maschinen Teile von Altfahrzeugen oder mobilen Maschinen mit Betriebsstoffen behaftet Einzelfall sonst Bei Gefährdung nach 326 StGB Straftat bei Gefährdung Straftat nach 326 StGB bei Gefährdung Straftat nach 326 StGB Fahrzeugbatterie (je Stück) 0 bei Gefährdung Straftat nach 326 StGB 1.5 Altöle, flüssige Brennstoffe, Öl /Wassergemische u.ä Altöl, flüssige Brennstoffe, Öl /Wassergemische u. Ä. in geschlossenen oder offenen Behältnissen (z.b. Kanistern oder Eimern) Menge bis 5 l Menge bis 20 l Menge über 20 l Bauschutt Menge bis 1 m Menge bis 5 m Menge über 5 m bei Gefährdung Straftat nach 326 StGB Bauschutt mit schädlichen Verunreinigungen bei Gefährdung Straftat nach 326 StGB 1.7 Schlammige Stoffe (z.b. Fäkalien, Klärschlamm und Abfälle aus Massentierhaltungen) Verunreinigung durch kleine Mengen von Fäkalien,z.B. Tierkot, Urin 100 bei Gefährdung Straftat nach 326 StGB Menge bis 1 m 3 0 bei Gefährdung Straftat nach 326, 327 Abs. 2 Nr. 2, 330, 330a StGB prüfen Menge bis 5 m Menge über 5 m

3 1.8 Schlachtabfälle und Tierkadaver soweit nicht das Tierische Nebenprodukte Beseitigungsgesetz Anwendung findet Menge bis 20 kg Menge darüber Pflanzliche Abfälle Menge bis 10lEimer Menge bis 1 Handwagen, Kofferraum Menge bis 1 Lastwagenfuhre Menge darüber Abs. 1 Nrn. 2 a bis Errichtung oder wesentliche Änderung einer Deponie ohne Planfeststellungsbeschluss Verstoß gegen 31 Abs. 2 Satz 1 und 31 Abs. 3 Satz Zuwiderhandlung einer vollziehbaren Auflage Verstoß gegen 32 Abs. 4 Satz 1 oder 3 oder 35 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 Satz Zuwiderhandlung einer mit einer Zulassung verbundenen Auflage 2.4 Einsammeln oder befördern von Abfällen zur Beseitigung ohne Genehmigung oder Zuwiderhandlung einer vollziehbaren Auflage 2.5 Vermittlung von Verbringungen von Abfällen ohne Genehmigung 3. Abfallablagerungsverordnung (AbfAblV) ; Nr. 5 KrW/AbfG i.v.m. 7 AbfAblV 3.1 Ablagerung oder Vermischung von Abfällen entgegen den Vorschriften der Verordnung 3.2 Verstoß gegen die Pflicht, die Anforderungen an den Einbau von mechanischbiologisch behandelten Abfällen einzuhalten 3.3 Verstoß gegen die Pflicht, sicherzustellen, dass Restemissionen an Deponiegas vor Austritt in die Atmosphäre oxidiert werden 3.4 Verstoß gegen die Pflicht, eine Annahmekontrolle oder Kontrollanalyse durchzuführen 4. Klärschlammverordnung (AbfKlärV) ; Nr. 5 KrW/AbfG i.v.m 9 AbfKlärV 4.1 Aufbringen von Klärschlamm ohne die vorgeschriebene Bodenuntersuchung 4.2 Abgabe oder Aufbringen von Klärschlamm ohne die vorgesehenen Untersuchungen 4.3 Aufbringen von Klärschlämmen aus bestimmten Kleinkläranlagen ohne Analyse oder ohne Zuleitung der Ergebnisse der Analyse an die zuständige Behörde 4.4 Nichtbeachtung von Aufbringungsverboten oder Beschränkungen oder Verstoß gegen eine vollziehbare Anordnung Verstoß gegen 33 Abs. 1 Satz Verstoß gegen 49 Abs. 1 Satz 1 und 49 Abs. 2 Satz Verstoß gegen Abs Verstoß gegen 3 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 oder 4 Satz 1, 4 Abs. 1 Satz 1 AbfAblV Verstoß gegen 4 Abs. 2 Nr. 1 AbfAblV Verstoß gegen 4 Abs. 2 Nr. 2 Halbsatz 1 AbfAblV Verstoß gegen 5 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 Satz 1 AbfAblV Verstoß gegen 3 Abs. 4 Satz 1 AbfKlärV Verstoß gegen 3 Abs. 5 Satz 1 oder Abs. 6 Satz 1 AbfKlärV Verstoß gegen 3 Abs. 8 Satz 2 oder 3 AbfKlärV Verstoß gegen 3 Abs. 9 Satz 2, 3 Abs. 10, 4 Abs. 1, 2 Satz 1, Abs. 4 oder 5, Abs. 6 Satz 1 Halbsatz 1 oder Abs. 7 bis 11 AbfKlärV 4.5 Verstoß gegen Anbauverbote Verstoß gegen 4 Abs. 2 Satz 2 auch i.v.m. Abs. 3

4 4.6 Verstoß gegen die Pflicht zur Einarbeitung des Klärschlammes in den Boden 4.7 Verstoß gegen das Aufbringungsverbot auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Böden bei bestimmten Schwermetallgehalten 4.8 Aufbringen von Klärschlamm mit zu hoher Schadstoffkonzentration 4.9 Unzulässige Lagerung von Klärschlamm auf oder in der Nähe der Aufbringungsfläche Satz 1 AbfKlärV Verstoß gegen 4 Abs. 3 Satz 2 AbfKlärV Verstoß gegen 4 Abs. 12 AbfKlärV Verstoß gegen 4 Abs. 13 Satz 2 AbfKlärV Verstoß gegen 4 Abs. 14 AbfKlärV 4.10 Überschreitung der Aufbringungsmenge Verstoß gegen 6 AbfKlärV 4.11 Verstoß gegen Nachweispflichten Verstoß gegen 7 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 2, Abs. 7 AbfKlärV 5. AltfahrzeugVerordnung (AltfahrzeugV) ; Nr. 5 KrW/AbfG i.v.m. 11 AltfahrzeugV 5.1 Verstoß gegen die Pflicht, ein Altfahrzeug zurückzunehmen 5.2 Verstoß gegen die Pflicht, ein Altfahrzeug in der vorgeschriebenen Weise zurückzunehmen 5.3 Verstoß gegen die Sicherstellungspflicht, dass Altteile aus KfzReparaturen zurückgenommen werden 5.4 Verstoß gegen die Pflicht, ein Fahrzeug, Altfahrzeug oder eine Restkarosse nur einer anerkannten Annahmestelle, einer anerkannten Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb zu überlassen 5.5 Verstoß gegen die Pflicht, die Überlassung richtig, vollständig und rechtzeitig zu bescheinigen 5.6 Verstoß gegen die Pflicht, einen Verwertungsnachweis nur von Betreibern anerkannter Demontagebetriebe ausstellen zu lassen 5.7 Verstoß gegen die Pflicht des Betreibers von Demontagebetrieben, nur anerkannte Annahmestellen oder anerkannte Rücknahmestellen zu beauftragen, den Verwertungsnachweis auszuhändigen 5.7a Verstoß gegen die Pflicht, ein Altfahrzeug einer anderen als der genannten Verwertung zuzuführen 5.8 Verstoß gegen die Pflicht, ein Altfahrzeug gemäß den jeweils geltenden Anforderungen des 11 Nrn. 9 bis 15 und des Anhangs AltfahrzeugV zu behandeln 5.9 Verstoß gegen die Pflicht, sich gemäß 2 Abs. 2 anerkennen zulassen Verstoß gegen 3 Abs. 1 Satz 1 AltfahrzeugV Verstoß gegen 3 Abs. 1 Satz 2 AltfahrzeugV Verstoß gegen 3 Abs. 6 Satz 1 AltfahrzeugV Verstoß gegen 4 Abs. 1, 3 Satz 1 oder Abs. 4 Satz 1 AltfahrzeugV Verstoß gegen 4 Abs. 2 Satz 1 AltfahrzeugV Verstoß gegen 4 Abs. 2 Satz 3 AltfahrzeugV Verstoß gegen 4 Abs. 2 Satz 4 AltfahrzeugV Verstoß gegen 4 Abs. 2 Satz 5 AltfahrzeugV Verstoß gegen 5 Abs. 2 Satz 1 i.v.m. Anhang Nr Satz 1 AltfahrzeugV Verstoß gegen 5 Abs. 2 Satz 2 AltfahrzeugV 5.10 Verstoß gegen die Pflicht, eine Bescheinigung Verstoß gegen zu erteilen, ohne die dafür erforderliche 6 AltfahrzeugV Qualifikation als Sachverständiger zu besitzen 5.11 Verstoß gegen die Pflicht, eine Bescheinigung oder ein Überwachungszertifikat richtig, vollständig oder rechtzeitig vorzulegen Verstoß gegen 7 Abs. 1 AltfahrzeugV 5.12 Verstoß gegen die Pflicht, Fahrzeuge, Verstoß gegen 8 Abs. 2

5 Werkstoffe oder Bauteile nur in Verkehr zu bringen, wenn sie kein Blei, Quecksilber, Kadmium oder sechswertiges Chrom enthalten Satz 1 AltfahrzeugV Nr. Zuwiderhandlung Geldbuße EUR Bemerkungen/Verstoß gegen Altholzverordnung (AltholzV) ; Nr. 5 KrW/AbfG i.v.m. 13 AltholzV 6.1 Verstoß gegen die Pflicht, eine Altholzkategorie einzusetzen 6.2 Verstoß gegen die Pflicht, Altholzkontingente zu vermischen, wenn sie die Anforderungen des Anhangs II erfüllen 6.3 Verstoß gegen die Pflicht, sicherzustellen, dass nur zugelassene Altholzkategorien eingesetzt werden und dass Altholz entfrachtet von Störstoffen und frei von PCBAltholz ist 6.4 Verstoß gegen die Pflicht, eine Eigenüberwachung richtig oder vollständig durchzuführen oder eine Fremdüberwachung sicherzustellen 6.5 Verstoß gegen die Pflicht, Holzhackschnitzel oder Holzspäne der Verwendung in der Holzwerkstoffherstellung nur zuzuführen, wenn die Prüfung und Untersuchung keine Belastung mit Teerölen und keine überschreitung der Grenzwerte des Anhangs II ergeben Verstoß gegen 3 Abs. 1 Satz 2 AltholzV Verstoß gegen 3 Abs. 3 Satz 2 AltholzV Verstoß gegen 5 Abs. 1 Satz 1 AltholzV Verstoß gegen 6 Abs. 1 AltholzV Verstoß gegen 6 Abs. 4 Satz 1 AltholzV 6.6 Verstoß gegen Unterrichtungspflichten Verstoß gegen 6 Abs. 6 Satz 6 AltholzV 6.7 Verstoß gegen die Pflicht, eine beprobte Charge der weiteren energetischen Verwertung nur zuzuführen, wenn der Anteil von Altholz höherer Altholzkategorien insgesamt 2 % je entnommener Altholzprobe nicht überschreitet oder wenn kein Altholz höherer Kategorien enthalten ist. 6.8 Verstoß gegen die Pflicht, Altholz nur in den Verkehr zu bringen, um es einer Altholzbehandlungsanlage zuzuführen, in der die Anforderungen nach den 3, 5 bis 7 und 12 eingehalten werden 6.9 Verstoß gegen die Pflicht, Altholz, das nicht verwertet wird, einer thermischen Behandlungsanlage zuzuführen Verstoß gegen 7 Abs. 2 Satz 1 oder Abs. 3 Satz 1 AltholzV Verstoß gegen 8 AltholzV Verstoß gegen 9 AltholzV 6.10 Verstoß gegen Deklarierungspflichten Verstoß gegen 11 Abs. 1 Satz 1 AltholzV 6.11 Verstoß gegen die Pflicht, Altholz nur entgegenzunehmen, wenn ein Anlieferungsschein ausgehändigt wird 6.12 Verstoß gegen die Pflicht, ein Betriebstagebuch richtig oder vollständig zu führen oder eine Angabe mindestens fünf Jahre zu speichern und ein Einzelblatt mindestens fünf Jahre aufzubewahren oder eine Angabe oder ein Einzelblatt rechtzeitig vorzulegen 7. Altölverordnung (AltölV) ; Verstoß gegen 11 Abs. 2 AltholzV Verstoß gegen 12 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 AltholzV

6 Nr. 5 KrW/AbfG i.v.m. 10 AltölV 7.1 Verstoß gegen das Verbot der Aufbereitung von Altölen 7.2 Verstoß gegen das Vermischungsverbot mit anderen Abfällen 7.3 Nichtbeachtung der vorgeschriebenen getrennten Entsorgung Verstoß gegen 3 Abs. 1 Satz 1 AltölV Verstoß gegen 4 Abs. 1 AltölV Verstoß gegen 4 Abs. 2 Satz 1 AltölV 7.4 Verstoß gegen Vermischungsverbot von Altölen Verstoß gegen 4 Abs. 3 AltölV 7.5 Verstoß gegen die Pflicht der Getrennthaltung von Altölen 7.6 Verstoß gegen die Unterrichtungspflicht oder die Pflicht zur rechtzeitigen Überlassung der Rückstellprobe 7.7 Verstoß gegen die Kennzeichnungspflicht für Gebinde 7.8 Verstoß gegen die Pflicht zur Einrichtung oder Nachweisung von Annahmestellen oder die Hinweispflicht auf Annahmestellen 8. Batterieverordnung (BattV) ; Ordnungswidrigkeiten nach 61, Abs. 1 Nr. 5 KrW/AbfG i.v.m. 16 BattV 8.1 Verstoß gegen Pflichten im Zusammenhang mit dem InVerkehrBringen von Batterien 8.2 Verstoß gegen die Pflicht, Batterien zurückzunehmen 8.3 Verstoß gegen die Pflicht zur Verwertung oder ordnungsgemäßen Beseitigung zurückgenommener Batterien 8.4 Verstoß gegen die Pflicht; die Rücknahme von Batterien sicherzustellen 8.5 Verstoß gegen die Pflicht, Batterien zurückzunehmen oder einem Rücknahmesystem zu überlassen 8.6 Verstoß gegen die Pflicht, ein Pfand zu erheben oder zu erstatten Verstoß gegen 4 Abs. 6 Satz 1 AltölV Verstoß gegen 5 Abs. 4 AltölV Verstoß gegen 7 AltölV Verstoß gegen 8 Abs. 1 AltölV Verstoß gegen 3 BattV Verstoß gegen 4 Abs. 1 BattV Verstoß gegen 4 Abs. 1 BattV Verstoß gegen 4 Abs. 2 Satz 1 BattV Verstoß gegen 5 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 BattV 2 5 Verstoß gegen 6 Abs. 1 Satz 1 oder 2 BattV 8.7 Verstoß gegen die Dokumentationspflicht 2 5 Verstoß gegen 10 Abs. 1 Satz 1 auch i.v.m. Satz 2 oder 3 BattV 8,8 Verstoß gegen die Anzeigepflicht 2 5 Verstoß gegen 10 Abs. 2 BattV 8,9 Verstoß gegen die Kennzeichnungspflicht Verstoß gegen 11 Abs. 1 Satz 1 BattV 8.10 Verstoß gegen die Hinweispflicht 2 5 Verstoß gegen 12 BattV 8.11 Verstoß gegen Verbote, Batterien oder Geräte in Verkehr zu bringen Verstoß gegen 13 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 Satz 1 BattV 8.12 Verstoß gegen die Informationspflicht 2 5 Verstoß gegen 14 Abs. 2 BattV 9. Bioabfallverordnung (BioAbfV) ; Nr. 5 KrW/AbfG i.v.m. 13 BioAbfV 9.1 Verstoß gegen die Pflicht, Bioabfall einer Behandlung zuzuführen 9.2 Verstoß gegen die Pflicht, eine Behandlung durchzuführen Verstoß gegen 3 Abs. 1 Satz 1 BioAbfV Verstoß gegen 3 Abs. 3 Satz 1 BioAbfV 9.3 Verstoß gegen die Pflicht, ein 2 5 Verstoß gegen 3 Abs. 8

7 Untersuchungsergebnis vorzulegen Satz 2, 4 Abs. 9 Satz 3 auch i.v.m. 5 Abs. 2 Satz 4 BioAbfV 9.4 Verstoß gegen die Vorschriften zur Abgabe oder zum Aufbringen von Bioabfall oder eines Gemisches 9.5 Verstoß gegen die Pflicht, Untersuchungen durchführen zu lassen 9.6 Verstoß gegen die Vorschriften zum Aufbringen von Bioabfall oder eines Gemisches 9.7 Aufbringen von Bioabfall und Gemischen ohne Zustimmung 9,8 Verstoß gegen das Verbot des Aufbringens von Bioabfall oder eines Gemisches und Klärschlamm auf derselben Fläche 9,9 Verstoß gegen die Pflicht, der zuständigen Behörde die Aufbringungsflächen für behandelte Bioabfälle oder Gemische anzugeben 9.10 Verstoß gegen die Pflicht zur Führung und Aufbewahrung von Listen Verstoß gegen 4 Abs. 2 oder 5 Abs. 2 Satz 1 BioAbfV Verstoß gegen 4 Abs. 7 Satz 1, Abs. 8 Satz 1, 5 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 BioAbfV Verstoß gegen 6 Abs. 1 Satz 1 auch i.v.m. 10 Abs. 3 Satz 1 oder 7 Abs. 1 BioAbfV Verstoß gegen 6 Abs. 2 Satz 1 BioAbfV Verstoß gegen 8 BioAbfV 2 5 Verstoß gegen 9 Abs. 1 Satz 1 BioAbfV 2 5 Verstoß gegen 11 Abs. 1 Satz 1 und 2 BioAbfV 9.11 Nichtbefolgung einer vollziehbaren Anordnung Verstoß gegen 11 Abs. 1 Satz 4 BioAbfV 9.12 Verstoß gegen die Pflicht zur Aushändigung, Ausfüllung und Aufbewahrung von Lieferscheinen 10. Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällendurch Verbrennen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen (BrennVO) ; Ordnungswidrigkeiten nach 61 Abs. 1 Nr. 5 KrW/AbfG i.v.m. 6 BrennVO 10.1 Verstoß gegen die Pflicht, an einem bestimmten Tag oder außerhalb einer zeitlichen oder räumlichen Begrenzung ohne Zulassung zu verbrennen 10.2 Verbrennen von pflanzlichen Abfällen oder Treibsel entgegen einem Verbot 10.3 Verbrennen pflanzlicher Abfälle entgegen einer vollziehbaren Nebenbestimmung oder entgegen einer vollziehbaren Regelung 11. Deponieverordnung (DepV) ; Nr. 5 KrW/AbfG i.v.m. 24 DepV 11.1 Nichtsicherung gegen unbefugten Zutritt einer Deponie 11.2 Verstoß gegen die Pflicht, die Organisation einer Deponie richtig auszugestalten 11.3 Inbetriebnahme einer Deponie, eines Deponieabschnitts, eines Langzeitlagers oder einer wesentlichen Änderung einer solchen Anlage, die nicht nach 3 Abs. 1, 3 Satz 1, Abs. 4, 5 Satz 1, auch i. V. m: 16 Abs. 1 Satz 1 und 2 errichtet worden sind 11.4 Entgegen den Vorschriften Ablagerung oder Lagerung von Abfällen oder Vermischung zur 2 5 Verstoß gegen 11 Abs. 2 Sätze 1, 4 und 5 BioAbfV 2.0 Verstoß gegen 2 Satz 1 und 4 oder 3 BrennVO Verstoß gegen 4 BrennVO Verstoß gegen 2 Satz 3, 3 Abs. 1 Satz 4 oder 5 BrennVO Verstoß gegen 3 Abs Verstoß gegen 4 Abs. 1 Satz 1 auch i.v.m. 16 Abs Verstoß gegen 5 Satz 1 auch i.v.m. Satz 3, i.v.m. 16 Abs. 1 Satz 1 und 2 DepV Verstoß gegen 6 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, 3 Satz 2

8 Erreichung der Zuordnungskriterien und 4, Abs. 4 Satz 1 und 3, Abs. 5 oder Abs. 7 Satz 1, 7 Abs. 1 oder Abs. 2 auch i.v.m. 16 Abs. 2 DepV 11.5 Unkorrekte Durchführung einer Annahmekontrolle 11.6 Unkorrekte Vorgabe des Ablagerungsortes der Abfälle 11.7 Verstoß gegen die Pflicht, Rückstellproben zu entnehmen oder Rückstellproben mindestens einen Monat aufzubewahren 11.8 Verstoß gegen die Pflicht, eine Eingangsbestätigung auszustellen 11.9 Verstoß gegen die Pflicht, die zuständige Behörde zu informieren oder die Abfälle bis zur Entscheidung der Behörde zwischen zu lagern Verstoß gegen 8 Abs. 1 Satz 1 auch i.v.m. Abs. 6, 7, 8, i.v.m. 16 Abs. 2 Satz 1 oder 2 DepV Verstoß gegen 8 Abs Verstoß gegen 8 Abs. 5 DepV Verstoß gegen 8 Abs Verstoß gegen 8 Abs Verstoß gegen Unterrichtungspflicht Verstoß gegen 9 Abs. 2 oder 10 Abs. 1 Satz Verstoß gegen die Pflicht, eine Betriebsordnung oder ein Betriebshandbuch zu erstellen, ein Betriebstagebuch vollständig zu führen und vollständige Jahresübersichten zu erstellen Verstoß gegen die Pflicht, eine Erklärung zum Deponieverhalten richtig zu fertigen Verstoß gegen die Pflicht, den Deponiekörper standsicher aufzubauen Verstoß gegen die Pflicht, Maßnahmen zur Emissionsminderung oder Minimierung von sonstigen Belästigungen durchzuführen Verstoß gegen die Pflicht, alle erforderlichen Maßnahmen durchzuführen, um zukünftige negative Auswirkungen der Deponie oder eines Deponieabschnittes zu verhindern Verstoß gegen die Pflicht, alle Maßnahmen durchzuführen, die in einer behördlichen Entscheidung festgelegt worden sind Verstoß gegen die Pflicht, gegenüber der zuständigen Behörde rechtzeitig eine schriftliche Anzeige zu erstatten oder einen Antrag zu stellen 12. FCKWHalonVerbotsVerordnung ; Nr. 5 KrW/AbfG i.v.m. 9 FCKWHalon VerbotsVerordnung 12.1 Verstoß gegen die Pflicht, einen Stoff oder eine Zubereitung weder nach Gebrauch zurückzunehmen, noch die Rücknahme durch einen Dritten sicherzustellen 13. Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) ; Nr. 5 KrW/AbfG i.v.m. 11 GewAbfV 13.1 Verstoß gegen die Pflicht, Abfallfraktionen oder Abfälle getrennt zu halten, zu lagern, Verstoß gegen 10 Abs Verstoß gegen 10 Abs. 3 DepV Verstoß gegen 11 Abs Verstoß gegen 11 Abs Verstoß gegen 12 Abs. 3 Satz 1 DepV Verstoß gegen 13 Abs. 1 Satz 1 DepV Verstoß gegen 14 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 3, 15 Satz 1 und 2 oder 18 Satz 2 DepV Verstoß gegen 8 Abs. 2 Satz 1 FCKWHalonVerbots Verordnung Verstoß gegen 3 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 8 oder 8

9 einzusammeln, zu befördern oder einer Verwertung oder Beseitigung zuzuführen 13.2 Verstoß gegen die Pflicht, die Erfüllung einer genannten Anforderung oder einen genannten Umstand richtig, vollständig oder rechtzeitig darzulegen 13.3 Verstoß gegen die Pflicht, Abfälle einem Abfallgemisch zuzuführen 13.4 Verstoß gegen die Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass andere Abfälle einem Abfallgemisch zugeführt werden 13.5 Verstoß gegen. die Pflicht, Abfälle einer Vorbehandlungsanlage zuzuführen 13.6 Verstoß gegen die Pflicht, Abfälle auszusortieren oder einer Verwertung oder Beseitigung zuzuführen 13.7 Verstoß gegen die Pflicht, die zuständige Behörde richtig, vollständig oder rechtzeitig unterrichtet zu haben oder eine Mitteilung richtig, vollständig oder rechtzeitig zu machen 13.8 Verstoß gegen die Pflicht, Abfälle einer energetischen Verwertung zuzuführen 13,9 Verstoß gegen die Pflicht, einen Abfallbehälter zu nutzen Verstoß gegen die Pflicht, genannte Abfälle nicht zu vermischen Verstoß gegen die Pflicht, die Eigenkontrolle richtig, vollständig oder rechtzeitig durchzuführen oder eine Fremdkontrolle sicherzustellen Verstoß gegen die Pflicht, ein Betriebstagebuch richtig oder vollständig zu führen oder mindestens fünf Jahre aufzubewahren oder rechtzeitig vorzulegen 14. Verordnung über die Entsorgung gebrauchter halogenierter Lösemittel (HKWAbfV) ; Ordnungswidrigkeiten nach 61 Abs. 1 Nr. 5 KrW/AbfG i.v.m. 6 HKWAbfV 14.1 Verstoß gegen die Pflicht, Lösemittel, die nach Gebrauch als Abfall entsorgt werden müssen, getrennt zu halten oder zu vermischen 14.2 Verstoß gegen die Pflicht, Lösemittel zurückzunehmen oder die Rücknahme sicherzustellen 14.3 Verstoß gegen die Pflicht, eine Erklärung über die Art und Verwendung eines genannten Lösemittels nicht richtig oder nicht vollständig abzugeben 14.4 Verstoß gegen die Pflicht, Lösemittel ohne die vorgeschriebene Kennzeichnung in Verkehr zu bringen 15. Transportgenehmigungsverordnung (TgV) ; Nr. 5 KrW/AbfG i.v.m. 12 TgV 15.1 Einsammeln oder Befördern von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen ohne Genehmigung Abs. 1 Satz 1 GewAbfV Verstoß gegen 3 Abs. 2 Satz 3 oder Abs. 3 Satz 2 GewAbfV Verstoß gegen 4 Abs. 1 Satz 1 GewAbfV Verstoß gegen 4 Abs. 1 Satz 2 auch i.v.m. 8 Abs. 4 Satz 2 GewAbfV Verstoß gegen 4 Abs. 2 auch i.v.m. 8 Abs. 4 Satz 2 GewAbfV Verstoß gegen 5 Abs. 2 GewAbfV Verstoß gegen 5 Abs. 4 Satz 2 GewAbfV Verstoß gegen 6 Satz 1 GewAbfV Verstoß gegen 7 Satz 4 GewAbfV Verstoß gegen 8 Abs. 4 Satz 1 GewAbfV Verstoß gegen 9 Abs. 1 GewAbfV Verstoß gegen 10 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 GewAbfV Verstoß gegen 2 Abs. 1 und 2 HKWAbfV Verstoß gegen 3 Abs. 1 i.v.m. Abs. 2 HKWAbfV Verstoß gegen 4 Satz 1 HKWAbfV Verstoß gegen 5 HKWAbfV Verstoß gegen 1 Abs. 1 Satz 1 TgV

10 15.2 Verstoß gegen die Einhaltung vollziehbarer Auflagen 16. Verpackungsverordnung (VerpackV) ; Nr. 5 KrW/AbfG i.v.m. 15 VerpackV 16.1 Verstoß gegen die Pflicht, Verpackungen nach Gebrauch zurückzunehmen oder einer erneuten Verwendung oder einer stofflichen Verwertung zuzuführen 16.2 Verstoß gegen die Pflicht, Umverpackungen zu entfernen und dem Endverbraucher Gelegenheit zum Entfernen oder zur Rückgabe von Umverpackungen zu geben Verstoß gegen 8 Abs. 2 Satz 2 TgV Verstoß gegen 4 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 Satz 1 auch i.v.m. 6 Abs. 1 Satz 10 auch i.v.m. 6 Abs. 2 Satz 4 VerpackV Verstoß gegen 5 Abs. 1 Satz 1 VerpackV 16.3 Verstoß gegen Hinweispflichten 1.0 Verstoß gegen 5 Abs. 2 oder 6 Abs. 1 Satz 3 oder 7 VerpackV 16.4 Verstoß gegen die Pflicht, Sammelgefäße in der vorgeschriebenen Weise bereitzustellen 16.5 Verstoß Wiederverwendungs und Verwertungsgegenpflichten für Umverpackungen 16.6 Verstoß gegen die Pflicht, Verkaufsverpackungen zurück zu nehmen oder einer Verwertung zuzuführen 16.7 Verstoß gegen die Pflicht, eine Dokumentation oder ein Konzept rechtzeitig vorzulegen oder eine Dokumentation durch einen Prüfbericht rechtzeitig zu bestätigen 16.8 Verstoß gegen die Pflicht, die Rücknahme zu gewährleisten oder sicher zu stellen 16.9 Verstoß gegen die Pflicht, einen Nachweis richtig, vollständig oder rechtzeitig zu erbringen Verstoß gegen die Pflicht, die Erfassung beim privaten Endverbraucher durch geeignete Sammelsysteme sicherzustellen oder eine Erfassung an typischen Anfallstellen des Freizeitbereichs sicherzustellen Verstoß gegen die Pflicht, die Kosten für Erfassung, Sortierung sowie Verwertung oder Beseitigung für die einzelnen Verpackungsmaterialien offen zu legen Verstoß gegen die Pflicht, einen Nachweis fristgerecht oder in der geforderten Art und Weise zu erbringen Verstoß gegen die Pflicht, gegenüber der Antragsbebörde den entsprechenden Nachweis fristgerecht oder ordnungsgemäß zu führen Verstoß gegen die Pflicht, dafür zu sorgen, dass Verpackungen zurück gegeben werden können Verstoß gegen die Pflicht, einen Hinweis richtig oder vollständig zu geben Verstoß gegen die Pflicht, zurückgenommene Verpackungen einer erneuten Verwendung oder einer Verwertung zuzuführen Verstoß gegen die Pflicht, ein Pfand zu erheben oder zu erstatten Verstoß gegen 5 Abs. 3 Satz 1 VerpackV Verstoß gegen 5 Abs. 3 Satz 3 VerpackV Verstoß gegen 6 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 Satz 1 VerpackV Verstoß gegen 6 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 Satz 1 i.v.m. Nr. 2 Abs. 1 Satz 5 oder 6 des Anhangs I, Nr. 2 Abs. 1 Satz 5 auch i.v.m. Nr. 2 Abs. 2 des Anhangs I VerpackV Verstoß gegen 6 Abs. 1 Satz 6 oder 9 auch i.v.m. Abs. 2 Satz 4 VerpackV Verstoß gegen 6 Abs. 3 Satz 3 VerpackV Verstoß gegen 6 Abs. 3 Satz 2 i.v.m. Nr. 3 Abs. 1 oder 2 des Anhangs I VerpackV 5 Verstoß gegen 6 Abs. 3 Satz 2 i.v.m. Nr. 3 Abs. 3 Nr. 3 des Anhangs I VerpackV Verstoß gegen 6 As. 3 Satz 2 i.v.m. Nr. 3 Abs. 4 des Anhangs I VerpackV Verstoß gegen 6 Abs. 3 Satz 2 i.v.m. Nr. 4 Abs. 3 des Anhangs I VerpackV Verstoß gegen 7 Abs. 1 Satz 1 VerpackV Verstoß gegen 7 Abs. 1 Satz 2 VerpackV Verstoß gegen 7 Abs. 2 VerpackV Verstoß gegen 8 Abs. 1 auch i.v.m. Abs. 2 VerpackV

11 16.18 Verstoß gegen die Pflicht, Verpackungen oder Verpackungsbestandteile in Verkehr zu bringen Verstoß gegen die Pflicht, andere Nummern oder Abkürzungen zu verwenden Verstoß gegen 13 Abs. 1 VerpackV 1.0 Verstoß gegen 14 Satz 2 VerpackV Nr. Zuwiderhandlung Geldbuße EUR 17. Versatzverordnung (VersatzV) ; Ordnungswidrigkeiten nach 61 Abs. 1 Nr. 5 KrW/AbfG i.v.m. 7 VersatzV 17.1 Verstoß gegen die Pflicht, Abfälle zur Herstellung von Versatzmaterial oder als Versatzmaterial einzusetzen 17.2 Verstoß gegen die Pflicht, Abfälle in den Verkehr zu bringen, um sie Anlagen zur Herstellung von Versatz material oder untertägigen Grubenbauen zuzuführen, in denen die Anforderungen nach den 3 und 4 eingehalten werden 18. Ordnungswidrigkeiten nach 61 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 2 Nr. 10 KrW /AbfG i.v.m. 5 der PCB/PCT Abfallverordnung (PCBAbfallv) 18.1 Verstoß gegen die Pflicht, PCB zu beseitigen 18.2 Verstoß gegen die Pflicht, ein Register zu führen 19. Ordnungswidrigkeiten nach 61 Abs. 2 Nrn. 1 bis 10 KrW/AbfG 19.1 Verstoß gegen Anzeigepflicht (Nr. 1) Verstoß gegen die Pflicht, das Betreten eines Grundstückes oder die Ausführung von Vermessungen, Boden oder Grundwasseruntersuchungen zu dulden (Nr. 2) Bemerkungen/Verstoß gegen Verstoß gegen 3 oder 4 Abs. 1 Satz 1 VersatzV Verstoß gegen 5 VersatzV Verstoß gegen 2 Abs. 1 Satz 1 i.v.m. Abs. 4 und 5 PCBAbfallV Verstoß gegen 4 Abs. 1 Satz 1 PCBAbfallV 19.3 Verstoß gegen Anzeigepflicht (Nr. 2 a) Verstoß gegen die Pflicht, eine Emissionserklärung richtig, vollständig oder rechtzeitig abzugeben oder richtig, vollständig oder rechtzeitig zu ergänzen (Nr. 2 b) 0 5 Verstoß gegen 25 Abs. 2 Satz 1, 43 Abs. 2 oder 46 Abs. 2 KrW /AbfG 5 Verstoß gegen 30 Abs. 1 Satz 1 KrW/AbG 2.0 Verstoß gegen 36 Abs. 1 Satz 1 KrW/AbfG 2.0 Verstoß gegen 36a Abs. 1 Satz 1 i.v.m. einer Rechtsverordnung nach Abs. 2 Satz 1 KrW/AbfG 19.5 Verstoß gegen Auskunftspflicht (Nr. 3) Verstoß gegen 40 Abs. 2 Satz 1 KrW/AbfG 19.6 Verstoß gegen die Pflicht, das Betreten eines Grundstückes, eines Wohn, Geschäfts oder Betriebsraumes, die Einsicht in Unterlagen oder die Vornahme von technischen Ermittlungen oder Prüfungen zu gestatten (Nr. 4) 19.7 Verstoß gegen die Pflicht, Arbeitskräfte, Werkzeuge und Unterlagen zur Verfügung zu stellen (Nr. 5) 19.8 Zuwiderhandlung gegen eine vollziehbare Anordnung (Nr. 6) Verstoß gegen 40 Abs. 2 Satz 2 oder 3 KrW/AbfG Verstoß gegen 40 Abs. 3 KrW /AbfG Verstoß gegen 40 Abs. 3, 42 Abs. 1 auch i.v.m. 45 Abs. 1 oder 54 Abs. 2 KrW/AbfG

12 19.9 Verstoß gegen die Pflicht zur Führung eines Nachweisbuches oder zur Vorlage von Belegen (Nr. 7) Verstoß gegen die Pflicht, eine Warntafel anzubringen (Nr. 8) Verstoß gegen die Pflicht, einen Abfallbeauftragten zu bestellen (Nr. 9) Verstoß gegen die Pflicht, einer vollziehbaren Anordnung aufgrund einer solchen Rechtsverordnung zuwider zu handeln, soweit die Rechtsverordnung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist (Nr. 10) 20. Nachweisverordnung (NachwV) ; Ordnungswidrigkeiten nach 61 Abs. 2 Nr. 10 KrW/AbfG i.v.m. 33 NachwV 20.1 Verstoß gegen die Pflicht, zur Ausfüllung einer Erklärung 20.2 Nichtbefolgung einer vollziehbaren Auflage oder einer vollziehbaren Anordnung 20.3 Verstoß gegen die Pflicht, den Fristablauf zu vermerken 20.4 Verstoß gegen die Pflicht, ein Doppel oder eine Ablichtung richtig, vollständig oder rechtzeitig zu übersenden 20.5 Verstoß gegen die Pflicht eine Unterlage mitzuführen oder vorzulegen Verstoß gegen 43 Abs. 1 Satz 1 oder 46 Abs. 1 Satz 1 KrW/AbfG Verstoß gegen 49 Abs. 6 KrW /AbfG 1.0 Verstoß gegen 54 Abs. 1 Satz 1 i.v.m. einer Rechtsverordnung nach Satz 2 KrW/AbfG Verstoß gegen eine Rechtsverordnung nach 36c Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 oder 48 oder eine vollziehbare Anordnung aufgrund einer solchen Rechtsverordnung 1.5 Verstoß gegen 4 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 Satz 1, auch i.v.m. 9 Abs. 2, 23 Satz 1 Nr. 1 oder 26 Satz 1, 9 Abs. 1, auch i.v.m. 26 Satz 1, 25 Abs. 1 Satz 3 oder 4 oder Abs. 2 Satz 3 oder 4, auch i.v.m. 26 Satz 1 NachwV Verstoß gegen 5 Abs. 4 Satz 2, auch i.v.m. 9 Abs. 2, 23 Satz 1 Nr. 1 oder 26 Abs. 1 oder 13 Abs. 3 Satz 2, auch i.v.m. 26 Satz 1, 14 Abs.3, 21 Abs. 1 Satz 4, 25 Abs. 3 Satz 7 oder 30 Abs. 2 Satz 2 NachwV Verstoß gegen Mitteilungspflichten 20.7 Verstoß gegen die Pflicht, einen Schein richtig, vollständig oder rechtzeitig auszufüllen 20.8 Verstoß gegen Aushändigungs oder Übersendungspflichten einer Ausfertigung 5 Verstoß gegen 6 Abs. 3 Satz 1,auch i.v.m. 9 Abs. 2 oder 26 Satz 1 NachwV 5 Verstoß gegen 6 Abs. 3 Satz 2,auch i.v.m. 9 Abs. 2 oder 26 Satz 1, 9 Abs. 3 Satz 1, 11 Abs. 1 Satz 1 oder 25 Abs. 3 Satz 5 NachwV 1.0 Verstoß gegen 6 Abs. 4 Satz 2, auch i.v.m. 9 Abs. 2, 10 Abs. 2 Satz 2, 25 Abs. 1 Satz 5, Abs. 2 Satz 5 oder 26 Satz 1, 17 Abs. 1 Satz 2 oder 19 Abs. 2 Satz 2, auch i.v.m. 24 Abs. 1 Satz 2, 25 Abs. 3 Satz 2 oder 26 Satz 1 NachwV Verstoß gegen 9 Abs. 3 Satz 2 oder 13 Abs. 7 NachwV 5 Verstoß gegen 16 Satz 1, auch i.v.m. 23 Satz 1 Nr. 1 oder 26 Satz 1, 19 Abs. 1, auch i.v.m. 24 Abs. 1 Satz 2, 25 Abs. 3 Satz 2 oder 26 Satz 1 NachwV 5 Verstoß gegen 17 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 Satz 1, auch i.v.m. 23 Satz 1 Nr. 1, oder 19 Abs. 2 Satz 1, auch i.v.m. 24 Abs. 1 Satz 2 oder 25 Abs. 3 Satz 2 NachwV

13 20.9 Verstoß gegen die Pflicht, eine Nummer richtig, vollständig oder rechtzeitig einzutragen Verstoß gegen die Pflicht, einen Begleitschein zu führen Verstoß gegen die Pflicht, die Übergabe der Abfälle richtig, vollständig oder rechtzeitig zu bescheinigen Verstoß gegen die Pflicht, die zur Führung der Nachweise erforderlichen Erzeuger, Beförderer und Entsorgungsnummern zu verwenden Verstoß gegen die Pflicht, ein Nachweisbuch einzurichten und zu führen Verstoß gegen die Aufbewahrungspflichten für Nachweisbücher Verstoß gegen die Pflicht zur Speicherung von Angaben 21. Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG) ; Ordnungswidrigkeiten nach EG Abfallverbringungsverordnung i.v.m. 1 Abs. 1 und 2 Abs. 1 Satz 1 und 2, 14 AbfVerbrG 21.1 Zuwiderhandlung gegen eine vollziehbare Anordnung 21.2 Verbringung von Abfällen in den, aus dem oder durch den Geltungsbereich dieses Gesetzes ohne Genehmigung oder ohne Zustimmung 21.3 Verstoß gegen die Pflicht, eine Sendung mit einer Kopie des Begleitscheins zu versehen, bestimmte Angaben den Abfällen beizugeben oder eine beglaubigte Kopie des Begleitscheins der Zollstelle vorzulegen 21.4 Verstoß gegen die Pflicht, vor Ablauf der genannten Frist trotz Vorliegens von Einwänden, Abfälle in den, aus dem oder durch den Geltungsbereich dieses Gesetzes zu verbringen Verstoß gegen 20 Abs. 1 Satz 2,auch i.v.m. 26 Satz 1 NachwV 5 Verstoß gegen 20 Abs. 2 NachwV 5 Verstoß gegen 25 Abs. 3 5 Satz 1 NachwV Verstoß gegen 27 Abs. 5 NachwV Verstoß gegen 28 Abs. 1 auch i.v.m. Abs. 6 NachwV Verstoß gegen 29 Satz 1 oder 2 NachwV Verstoß gegen 32 Abs. 1 Satz 2, 32 Abs. 3 NachwV Verstoß gegen Artikel 4 Abs. 2 Buchst. a Unterabs. l Satz 2, Artikel 15 Abs. 2 Unterabs. 1 Satz 2, Artikel 20 Abs. 4 Unterabs. 1 Satz 2, auch i.v.m. Artikel 22 Abs. 2 oder Artikel 23 Abs. 2 Satz 3 EG AbfallVerbrV Verstoß gegen Artikel 5 Abs. 1, Artikel 8 Abs. 1 Unterabs. 2, auch i.v.m. Artikel 10, Artikel 14 Abs. 1 oder 2 Buchstabe a, Artikel 16 Abs. 1 oder 3 Buchstabe a, Artikel 18 Abs. 1, Artikel 19 Abs. 1 oder Artikel 21 Abs. 1, Artikel 17 Abs. 4 oder 6 oder Artikel 22 Abs. 1, Artikel 15 Abs. 7, auch i.v.m. Artikel 17 Abs. 8, oder Artikel 20 Abs. 6, auch i.v.m. Artikel 22 Abs. 2 EGAbfallVerbrV 2 Verstoß gegen Artikel 5 Abs. 3, Artikel 8 Abs. 3, auch i.v.m. Artikel 9 Abs. 5, Artikel 10, Artikel 17 Abs. 4 oder 6 oder Artikel 22 Abs. 1, Artikel 15 Abs. 8 Unterabs. 1 Satz 2 auch i.v.m. Artikel 17 Abs. 8, Artikel 20 Abs. 7 Unterabs. 2 Satz 1, auch i.v.m. Artikel 22 Abs. 2 oder Artikel 23 Abs. 6 Unterabs. 2, Artikel 11 Abs. 1 oder Artikel 15 Abs. 8 Unterabs. 3, Artikel 20 Abs. 7 Unterabs. 1 Satz 2 oder Artikel 23 Abs. 6 Unterabs. 3 Satz 1 EG AbfallVerbrV Verstoß gegen Artikel 8 Abs. 1 Unterabs. 1, auch i.v.m. Artikel 17 Abs. 4 oder Artikel 22 Abs. 1 Buchstabe a, Artikel 24 Abs. 6 EG AbfallVerbrV

14 21.5 Verstoß gegen die Pflicht, einen Begleitschein oder Angaben mitzuführen und auszuhändigen 21.6 Zuwiderhandlung gegen eine vollziehbare Anordnung 21.7 Verstoß gegen die Pflicht, eine Warntafel in der vorgeschriebenen Weise anzubringen Verstoß gegen 4 Abs. 5 AbfVerbrG Verstoß gegen 6 Abs. 2 Satz 1 AbfVerbrG 2 Verstoß gegen 10 AbfVerbrG

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