NEWSLETTER. August 2006 Jahrgang 5, Sonderausgabe. In dieser Ausgabe Liebe Leserinnen und Leser, Aktuelle Änderungen des Abfallrechts

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "NEWSLETTER. August 2006 Jahrgang 5, Sonderausgabe. In dieser Ausgabe Liebe Leserinnen und Leser, Aktuelle Änderungen des Abfallrechts"

Transkript

1 NEWSLETTER Liebe Leserinnen und Leser, wie im letzten Newsletter bereits angekündigt, erhalten Sie nun eine Sonderausgabe unseres Newsletters auf Grund der geänderten Rechtslage im Abfallbereich. Kreislaufwirtschafts- und Elektro- und Elektronikgerätegesetz Bestimmungsverordnung Abfallwirtschaftskonzeptund Abfallverzeichnis- Transportgenehmigungsverordnung Altholzverordnung Gewerbeabfallverordnung Deponieverordnung 4. BImSchV Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung Umweltstatistikgesetz Versatzverordnung Verwaltungsgerichtordnung Der Bundesrat hat im Juli eine umfassende Änderung der nebenstehenden abfallrechtlichen Vorschriften beschlossen. Die wichtigsten Änderungen sind in diesem Newsletter näher erläutert. Das gesamte Team der proterra GmbH wünscht Ihnen noch einen schönen und erholsamen Rest-Sommer und eine gute Zeit. Ich würde mich auch diesmal wieder über Anregungen und Hinweise sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen Anton Backes Geschäftsführer 1

2 Alle Änderungen gelten bzw. treten ab in Kraft! Kreislaufwirtschafts- und (BGBl. I vom , S ) Kreislaufwirtschafts- und Elektro- und Elektronikgerätegesetz Bestimmungsverordnung Abfallwirtschaftskonzeptund Abfallverzeichnis- Transportgenehmigungsverordnung Altholzverordnung Gewerbeabfallverordnung Deponieverordnung 4. BImSchV Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung Umweltstatistikgesetz Versatzverordnung Verwaltungsgerichtordnung In 3 (Begriffsbestimmungen) Abs. 8 werden die Wörter besonders überwachungsbedürftig durch den Begriff gefährlich ersetzt. Die Absätze 3, 4 und 5 des 7 (Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft) sind neu gefasst bzw. hinzugefügt worden. Die Anforderungen an Entsorger, Beförderer, Erzeuger und Besitzer wurden detaillierter aufgeführt und beschrieben: - Führen und Vorlegen von Nachweisen und Registern auch ohne gesonderte Anordnung oder abweichend von bestimmten Anforderungen - Abfallentsorger haben bei der Annahme oder der Weitergabe von Abfällen diese zu überprüfen und das Ergebnis in den Nachweisen oder Registern zu verzeichnen - Abfallentsorger und Abfallbeförderer müssen ein Betriebstagebuch mit speziellen Angaben zu Betriebsabläufen führen, die noch nicht in den Registern enthalten sind - Erzeuger, Besitzer und Entsorger haben Abfälle bei Annahme oder Weitergabe zu kennzeichnen bzw. auf andere Anforderungen hinzuweisen - Probenahmen und Analyseverfahren sind von einem von der zuständigen Landesbehörde bekannt gegebenen Sachverständigen oder einer bekannt gegebenen Stelle durchführen zu lassen - Einführung elektronischer Kommunikationstechniken für Nachweise, Register und Betriebstagebücher In der praktischen Umsetzung bedeutet dies die Verpflichtung zur Führung der Register. Die elektronische Nachweisführung wird nach derzeitiger Stand spätestens 2011 für alle Beteiligten an Entsorgungsvorgängen verbindlich sein. In 13 (Überlassungspflicht) Abs. 3 wurde Nummer 1a eingefügt, welche besagt, dass keine Überlassungspflicht für Abfälle besteht, die in Wahrnehmung der Produktverantwortung freiwillig zurückgenommen werden, sofern dem Zurücknehmenden ein Freistellungs- bzw. Feststellungsbescheid erteilt wurde. Hieraus ergeben sich keine Änderungen der bisherigen Praxis. Die Absätze 1-4 des 19 (Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen) werden ersatzlos gestrichen. In Konsequenz daraus wird die Abfallwirtschaftskonzept- und bilanzverordnung aufgehoben. Damit entfällt künftig vollständig die gesetzliche Grundlage für die Abfallerzeuger zur Erstellung einer Abfallbilanz oder eines Abfallwirtschaftskonzepts. 2

3 Kreislaufwirtschafts- und Elektro- und Elektronikgerätegesetz Bestimmungsverordnung Abfallwirtschaftskonzeptund Abfallverzeichnis- Transportgenehmigungsverordnung Altholzverordnung Gewerbeabfallverordnung Deponieverordnung 4. BImSchV Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung Umweltstatistikgesetz Versatzverordnung Verwaltungsgerichtordnung In 25 (Freiwillige Rücknahme) wurden die Absätze 2-6 hinzugefügt. Die freiwillige Rücknahme ist vorher der zuständigen Behörde anzuzeigen. Für die freiwillig Zurücknehmenden (Hersteller oder Vertreiber) besteht die Möglichkeit auf Antrag von den Pflichten der Nachweisführung nach 43 und den Verpflichtungen nach 49 freigestellt zu werden, wenn die Rücknahme nach 22 (Produktverantwortung) erfolgt und die ordnungsgemäße Entsorgung gewährleistet wird. Diese Forderungen bestanden auch in der bisherigen Fassung. Die Änderungen berücksichtigen die neue Struktur der 41ff des KrW-/AbfG. 29 (Abfallwirtschaftsplanung) Absatz 8 wurde hinzugefügt. Dieser besagt, dass die von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern, den Dritten sowie den privaten Entsorgungsträgern zu erstellenden Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen auf Verlangen den zuständigen Behörden vorzulegen sind. 40 (Allgemeine Überwachung) Abs. 2 S. 1 wird um die Personengruppen der Einsammler, Beförderer, Vermittler oder Händler von/mit Abfällen ergänzt, die auf Verlangen Auskunft über Betrieb, Anlagen, Einrichtungen und sonstige der Überwachung unterliegende Gegenstände gegenüber den Ü- berwachungsbehörden zu erteilen haben. Hinweis: Die Auskunftserteilung erfolgt im Saarland gegenüber dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA). Die bezüglich der bisherigen Nachweisführung entfallen und werden durch die neugefassten ersetzt. Inhaltlich ergeben sich demnach folgende Änderungen: Die Begriffe obligatorisches und fakultatives Nachweisverfahren bzgl. Beseitigung und Verwertung von Abfällen entfallen und werden durch die Registerund Nachweispflicht ersetzt. 41 Abfallbezeichnung, Gefährliche Abfälle: An die Entsorgung sowie die Überwachung gefährlicher Abfälle sind nach Maßgabe dieses Gesetzes besondere Anforderungen zu stellen. Die Anforderungen ergeben sich aus der Nachweisverordnung, deren Neufassung auch am in Kraft treten soll. Anmerkung: Die Überwachung der Nachweispflicht obliegt im Saarland ab dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA). 42 Registerpflichten: Absätze 1 und 3: Betreiber von Anlagen und Unternehmen, die Abfälle beseitigen bzw. verwerten sowie Erzeuger, Besitzer, Einsammler und Beförderer gefährlicher Abfälle haben die Pflicht, ein Register zu führen, in dem - die Art, - die Menge, - der Ursprung, - das Beförderungsmittel, - die Bestimmung, - die Häufigkeit und - die Art der Behandlung verzeichnet werden. 3

4 Kreislaufwirtschafts- und Elektro- und Elektronikgerätegesetz Bestimmungsverordnung Abfallwirtschaftskonzeptund Abfallverzeichnis- Transportgenehmigungsverordnung Altholzverordnung Gewerbeabfallverordnung Deponieverordnung 4. BImSchV Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung Umweltstatistikgesetz Versatzverordnung Verwaltungsgerichtordnung Absatz 2: Entsorger, die Abfälle lagern oder behandeln, haben die Registerpflichten nach Abs. 1 auch für die weitere Entsorgung zu erfüllen. Das Register ersetzt das bisherige Nachweisbuch nach 27 Nachweisverordnung. Das Register bzw. einzelnen Angaben aus dem Register sind ausschließlich auf Verlangen der zuständigen Behörde mitzuteilen. 43 Nachweispflichten: Absatz 1: Erzeuger, Besitzer, Einsammler, Beförderer und Entsorger gefährlicher Abfälle haben der zuständigen Behörde LUA und untereinander die ordnungsgemäße Entsorgung gefährlicher Abfälle nachzuweisen. Hinweis: Die Nachweisführung der nicht gefährlichen Abfälle bleibt noch im Rahmen der neuen Nachweisverordnung zu regeln. Absatz 2: Die Nachweispflichten bestehen nicht, wenn die Erzeuger oder Besitzer die gefährlichen Abfälle in eigenen Abfallentsorgungsanlagen entsorgen. Absatz 3: Die Nachweispflichten entfallen ebenfalls, wenn die Erzeugnisse bzw. die gefährlichen Abfälle zur Rücknahme oder Rückgabe nach 24 bestimmt sind. Hinweis: Detaillierte Regelungen zur Nachweisführung werden in der Nachweisverordnung geregelt, die ebenfalls zum aktualisiert und überarbeitet in Kraft treten wird. Am hat hierzu das Bundeskabinett den Entwurf einer zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung beschlossen, in dem unter Artikel 1 die Nachweisverordnung angepasst wird, u.a. durch den Einsatz moderner Kommunikationstechniken bei der Registerführung. Elektro- und Elektronikgerätegesetz (BGBl. I vom , S. 1624) In 2 (Anwendungsbereich) Abs. 3 S. 2 wird der 40 Krw-/AbfG - Allgemeine Überwachung (s.o.) aufgenommen. Der 40 des KrW-/AbfG findet somit auch Anwendung auf das ElektroG, welcher die Überwachung der Verwertung und Beseitigung von Abfällen durch die zuständige Behörde regelt. Satz 4 wird hinzugefügt: Die Nachweispflichten nach dem neu ausformulierten 43 Abs.1 Krw-/AbfG gelten nicht für die Überlassung von Altgeräten an Einrichtungen zur Sammlung und Erstbehandlung von Altgeräten. Dies bedeutet, dass bei der Abgabe von Elektro-Altgeräten an den Sammelstellen keine Nachweise geführt werden müssen. 4

5 Kreislaufwirtschafts- und Elektro- und Elektronikgerätegesetz Bestimmungsverordnung Abfallwirtschaftskonzeptund Abfallverzeichnis- Transportgenehmigungsverordnung Altholzverordnung Gewerbeabfallverordnung Deponieverordnung 4. BImSchV Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung Umweltstatistikgesetz Versatzverordnung Verwaltungsgerichtordnung Bestimmungsverordnung (BGBl. I vom , S. 1623) Die Bestimmungsverordnung wird zum aufgehoben. Dies bedeutet, dass es in Zukunft nur noch die Unterscheidung zwischen gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen gibt. Für gefährliche Abfälle werden die zu führenden Register und Nachweise inhaltlich vereinfacht und aufeinander abgestimmt. Für die Entsorgung der nicht gefährlichen Abfälle ist nicht länger die Nachweispflicht gefordert, sondern lediglich das Führen des Registers. Konkretere Regelungen bzgl. der Nachweispflicht werden aber erst mit der neuen Nachweisverordnung im Februar 2007 bekannt. Abfallwirtschaftskonzept- und (BGBl. I vom , S. 1623) Die Abfallwirtschaftskonzept- und wird ebenfalls zum aufgehoben. Dies hat zur Folge, dass es nicht länger eine gesetzliche Grundlage ( 19 KrW- /AbfG i. V. m. der Abfallwirtschaftskonzept- und ) für die Erstellung von gewerblichen Abfallbilanzen oder Abfallwirtschaftskonzepten gibt. Die Abfallerzeuger können jedoch weiterhin auf freiwilliger Basis Abfallbilanzen oder Abfallwirtschaftskonzepte erstellen, da diese gute Instrumente zur innerbetrieblichen Abfallüberwachung darstellen. In den folgenden Vorschriften (BGBl. I vom , S ) werden die Wörter (besonders) überwachungsbedürftig/e/er oder Überwachungsbedürftigkeit durch gefährlich/e/er bzw. Gefährlichkeit ersetzt: Abfallverzeichnis- Transportgenehmigungsverordnung Altholzverordnung Gewerbeabfallverordnung Deponieverordnung 4. BImSchV Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung Umweltstatistikgesetz Versatzverordnung Verwaltungsgerichtsordnung 5

6 Kreislaufwirtschafts- und Elektro- und Elektronikgerätegesetz Bestimmungsverordnung Abfallwirtschaftskonzeptund Abfallverzeichnis- Transportgenehmigungsverordnung Altholzverordnung Gewerbeabfallverordnung Deponieverordnung 4. BImSchV Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung Umweltstatistikgesetz Versatzverordnung Verwaltungsgerichtordnung Ausblick: Saarland: Durch das Gesetz zur Neuordnung der Sonderabfallüberwachung vom wird in Artikel 2 die über die Entsorgung von Sonderabfällen zum 01. Januar 2007 aufgehoben. Dies bedeutet, dass gleichzeitig die Bestellung der Sonderabfall-Service Saar GmbH als Träger der Sonderabfallentsorgung im Saarland entfällt. Die GmbH wird aufgelöst. Damit liegt die Überwachung der gefährlichen und nicht gefährlichen Abfälle ab Januar 2007 im Zuständigkeitsbereich des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz LUA. 6

Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung*) BGBI I vom 20.Juli 2006,S.1619

Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung*) BGBI I vom 20.Juli 2006,S.1619 Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung*) BGBI I vom 20.Juli 2006,S.1619 Vom 15. Juli 2006 Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1

Mehr

Änderungen und Vereinfachungen der abfallrechtlichen Überwachung ab

Änderungen und Vereinfachungen der abfallrechtlichen Überwachung ab Stand: 09/06 Änderungen und Vereinfachungen der abfallrechtlichen Überwachung ab 01.02.2007 - HINWEISE I - Am 01.02.2007 treten in Kraft: das Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung,

Mehr

POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung - POP-Abfall-ÜberwV - Stand:

POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung - POP-Abfall-ÜberwV - Stand: POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung - POP-Abfall-ÜberwV - Stand: 17.07.2017 1 Verordnung über die Getrenntsammlung und Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen

Mehr

Registerführung Hinweise II

Registerführung Hinweise II Registerführung Hinweise II Stand: 02/2013 1. Grundsätzliches Seit dem 01.02.2007 ist der Begriff des Nachweisbuches durch den Begriff des Registers ersetzt worden. Die Grundsätze der Registerpflichten

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung

Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung Bundesrat Drucksache 331/05 (Beschluss) 17.06.05 Stellungnahme des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung Der Bundesrat hat in seiner 812. Sitzung am 17.

Mehr

N O V E L L E D E R N A C H W E I S V E R O R D N U N G. Novelle Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) Nachweisverordnung (NachwV)

N O V E L L E D E R N A C H W E I S V E R O R D N U N G. Novelle Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) Nachweisverordnung (NachwV) N O V E L L E D E R N A C H W E I S V E R O R D N U N G Novelle Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) Nachweisverordnung (NachwV) R E G E L U N G E N / I N H A L T E Neue Regelungen und Inhalte

Mehr

I C H N I S R E L E V A N T E R R E C H T S N

I C H N I S R E L E V A N T E R R E C H T S N 152 A - 1 V e r z e i c h n i s r e l e v a n t e r R e c h t s n o r m e n u n d R e g e l w e r k e A-5 Nachweisführung A - 5 N a c h w e i s f ü h r u n g 153 A-5.1 Einführung Für die Nachweisführung

Mehr

Nachweisverordnung. 2. Nachweispflicht Zur Nachweisführung sind verpflichtet: Erzeuger Beförderer Entsorger Neu. Überwachung

Nachweisverordnung. 2. Nachweispflicht Zur Nachweisführung sind verpflichtet: Erzeuger Beförderer Entsorger Neu. Überwachung Nachweisverordnung Mit der Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Ü- berwachung vom 20. Oktober 2006 wurde vor allem die Nachweisverordnung neu erlassen. Die bisherige Nachweisverordnung wurde

Mehr

Ihre Nachricht: Unser Zeichen: Ihr Ansprechpartner: Durchwahl: Datum: Stefan Fabiszisky II-II/3- II/21.

Ihre Nachricht: Unser Zeichen: Ihr Ansprechpartner: Durchwahl: Datum: Stefan Fabiszisky II-II/3- II/21. Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Postfach 20 13 65 56013 Koblenz V e r t e i l e r: LANDESBETRIEB MOBILITÄT RHEINLAND-PFALZ Ihre Nachricht: Unser Zeichen: Ihr Ansprechpartner: Durchwahl: Datum:

Mehr

elektronische Nachweisführung

elektronische Nachweisführung elektronische Nachweisführung Die Nachweisverordnung wurde mit der Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung vom 20. Oktober 2006 neu erlassen. Die wesentlichen Änderungen sind seit

Mehr

11 Nachweisführung/Registerführung

11 Nachweisführung/Registerführung Teil 2 Nachweisverordnung (NachwV) 11 Nachweisführung/Registerführung Während die NachwV das Wie der Registerführung regelt, regeln die Registerpflichten im 49 KrWG das Wer und Was : 49 KrWG Registerpflichten

Mehr

Elektronisches Nachweisverfahren. - Grundlagen und Auswirkungen -

Elektronisches Nachweisverfahren. - Grundlagen und Auswirkungen - Elektronisches Nachweisverfahren - Grundlagen und Auswirkungen - Sandstraße 116 09114 Chemnitz Tel.: 0371 / 91 60-0 Fax: 0371 / 91 60-111 E-mail: info@becker-umweltdienste.de Homepage: www.becker-umweltdienste.de

Mehr

Änderung Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz

Änderung Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Änderung Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Durch das Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung vom 15. Juli 2006 wurde vor allem das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz geändert.

Mehr

Umsatzsteuerliche Behandlung der kommunalen oder rekommunalisierten Abfallentsorgung

Umsatzsteuerliche Behandlung der kommunalen oder rekommunalisierten Abfallentsorgung Umsatzsteuerliche Behandlung der kommunalen oder rekommunalisierten Abfallentsorgung 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Umsatzsteuerliche Behandlung der kommunalen oder rekommunalisierten Abfallentsorgung

Mehr

Inhaltsübersicht Seite. Abkürzungen... 6

Inhaltsübersicht Seite. Abkürzungen... 6 Abfallrecht DARSTELLUNG von Dr. Ralf Bleicher, Stadtdirektor a. D., Beigeordneter des Deutschen Landkreistages a. D. Inhaltsübersicht Abkürzungen.................... 6 1. Entwicklung des Abfallrechts.............

Mehr

POP-ABFALL-ÜBERWV. Thomas Schilling Business Development Manager 1

POP-ABFALL-ÜBERWV. Thomas Schilling Business Development Manager 1 POP-ABFALL-ÜBERWV Verordnung zur Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen und zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung Thomas Schilling 28.07.2017 Business

Mehr

Verordnung über Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen (Abfallwirtschaftskonzept- und - bilanzverordnung - AbfKoBiV)

Verordnung über Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen (Abfallwirtschaftskonzept- und - bilanzverordnung - AbfKoBiV) Verordnung über Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen (Abfallwirtschaftskonzept- und - bilanzverordnung - AbfKoBiV) Vom 13. September 1996 (BGBl. I S. 1477) Berichtigung vom 20. November 1997 (BGBl.

Mehr

Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach abfallrechtlichen Vorschriften (LAbfWZustVO)

Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach abfallrechtlichen Vorschriften (LAbfWZustVO) LAbfWZustVO i.d.f. vom 24.08.2012 1 Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach abfallrechtlichen Vorschriften (LAbfWZustVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Juli 2007 (GVOBl. Schl.-H.

Mehr

Kreislaufwirtschaftsund Abfallgesetz

Kreislaufwirtschaftsund Abfallgesetz Kreislaufwirtschaftsund Abfallgesetz Textausgabe mit Erläuterungen Von Dr. Henning v. Koller 2., überarbeitete und erweiterte Auflage ERICH SCHMIDT VERLAG A. INHALTSVERZEICHNIS Vorwort S. 3 B. Abkürzungsverzeichnis

Mehr

Leitfaden Abfallrecht

Leitfaden Abfallrecht Joachim Amrhein in Zusammenarbeit mit Dr. Hug Geoconsult GmbH Leitfaden Abfallrecht Fraunhofer IRB Verlas Inhaltsverzeichnis 1 Gesetzliche Rahmenbedingungen 11 1.1 Ubersicht 11 1.2 Abgrenzung der Begriffe

Mehr

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, 19048 Schwerin Staatliche Ämter für Landwirtschaft und

Mehr

3 Andienungspflicht. (1) Der Andienungspflicht unterliegen

3 Andienungspflicht. (1) Der Andienungspflicht unterliegen Verordnung über die Organisation der Sonderabfallentsorgung im Land Brandenburg (Sonderabfallentsorgungsverordnung SAbfEV) Vom 8. Januar 2010 Auf Grund des 14 Absatz 1 und des 15 des Brandenburgischen

Mehr

Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz

Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Textausgabe mit Erläuterungen 3., neubearbeitete Auflage von Thomas Pschera, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Frankfurt am Main/Mannheim, unter Mitarbeit

Mehr

Beschlussempfehlung. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Störfallgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs.

Beschlussempfehlung. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Störfallgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/8697 Beschlussempfehlung Ausschuss für Umwelt, Energie Hannover, den 13.09.2017 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Störfallgesetzes

Mehr

2 Nachweisführung bei der Verbringung von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen zur Entsorgung

2 Nachweisführung bei der Verbringung von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen zur Entsorgung Nachweisverfahren nach NachwV Letzte Änderung:.0.0 Allgemeine Grundsätze Abfallerzeuger, Beförderer bzw. Einsammler von Abfällen und, ausgenommen jedoch Privathaushaltungen, müssen im Zusammenhang mit

Mehr

Vollzugshilfe zum novellierten Nachweisrecht

Vollzugshilfe zum novellierten Nachweisrecht Vollzugshilfe zum novellierten Nachweisrecht erarbeitet im Rahmen der Bund/Länder-Arbeitsgruppe Vereinfachung des abfallrechtlichen Verfahrens 2. Auflage Endfassung vom 30.11.2007 Vollzugshilfe zum novellierten

Mehr

Überblick zum Abfallnachweisverfahren. Allgemeine Informationen des Fachdienst Umwelt Betrieblicher Umweltschutz

Überblick zum Abfallnachweisverfahren. Allgemeine Informationen des Fachdienst Umwelt Betrieblicher Umweltschutz Allgemeine Informationen des Fachdienst Umwelt Betrieblicher Umweltschutz Stand: Mai 2011 1 Allgemeine Neuerungen...3 2 Register...4 3 Nachweisverfahren für Erzeuger von gefährlichen Abfällen...4 3.1 Grundverfahren

Mehr

Lehrgang Registerführung

Lehrgang Registerführung Lehrgang Dipl.-Ing. Stefanie Rickelt Gliederung 1. Einleitung 2. Registerpflichten 3. 4. Inhalt und Form der Register 5. Dauer der Registeraufbewahrung (Aufbewahrungspflicht) 6. Elektronische 2 1. Einleitung

Mehr

Ein Jahr novelliertes ElektroG - Neues und Bewährtes

Ein Jahr novelliertes ElektroG - Neues und Bewährtes Ein Jahr novelliertes ElektroG - Neues und Bewährtes 17. November 2016 Ernst Wilke Justitiar Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Großbeerenstr. 231 14480 Potsdam Tel. (0331) 27 93-30 Fax (0331)

Mehr

Abfallwirtschaft im gewerblichen Bereich

Abfallwirtschaft im gewerblichen Bereich Neuregelungen in der Abfallentsorgung -Abfallbewirtschaftung- Tipps und Empfehlungen für Handwerksunternehmen 21.05.2014 1. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz -KrWG- 2. Nachweisführung bei der Entsorgung von

Mehr

Verordnung über die Andienung gefährlicher Abfälle und die Sonderabfallgesellschaft (Sonderabfallentsorgungsverordnung SoAbfEV)

Verordnung über die Andienung gefährlicher Abfälle und die Sonderabfallgesellschaft (Sonderabfallentsorgungsverordnung SoAbfEV) Verordnung über die Andienung gefährlicher Abfälle und die Sonderabfallgesellschaft (Sonderabfallentsorgungsverordnung SoAbfEV) Vom 11. Januar 1999 (GVBl. S. 6) zuletzt geändert durch Verordnung vom 21.

Mehr

Rechtsquellen der Recycling- und Entsorgungslogistik - Fundstellen

Rechtsquellen der Recycling- und Entsorgungslogistik - Fundstellen Rechtsquellen der Recycling- und Entsorgungslogistik - Fundstellen Seite 1 von 6 Rechtsquellen der Recycling- und Entsorgungslogistik - Fundstellen Ausgewählte Rechtsgrundlagen, Stand 2006-03-01 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Gefährliche Abfälle in Hamburg 2012

Gefährliche Abfälle in Hamburg 2012 Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein STATISTISCHE BERICHTE Kennziffer: Q II 11 - j/12 HH Gefährliche Abfälle in Hamburg 2012 Herausgegeben am: 23. April 2014 Impressum Statistische Berichte

Mehr

Gefährliche Abfälle in Hamburg 2014

Gefährliche Abfälle in Hamburg 2014 Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein STATISTISCHE BERICHTE Kennziffer: Q II 11 - j 14 HH Gefährliche Abfälle in Hamburg 2014 Herausgegeben am: 2. Februar 2016 Impressum Statistische Berichte

Mehr

Elektronisches Abfallnachweisverfahren

Elektronisches Abfallnachweisverfahren Elektronisches Abfallnachweisverfahren - Grundlage, Hintergrund und technische Umsetzung - Titel VIII / 1 /2009 Die Pflichten zur Nachweisführung über die Entsorgung gefährlicher Abfälle sind in den 41

Mehr

Neues Kreislaufwirtschaftsgesetz

Neues Kreislaufwirtschaftsgesetz Neues Kreislaufwirtschaftsgesetz Das neue Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG) datiert vom

Mehr

Brennpunkte der neuen Gewerbeabfallverordnung

Brennpunkte der neuen Gewerbeabfallverordnung Brennpunkte der neuen Gewerbeabfallverordnung Gewerbliche Siedlungsabfälle Sabine Hennings Bau- und Abbruchabfälle Peter Dihlmann LUBW- Kolloquium 7. Februar 2018 Karlsruhe Geltungsbereich. 1. Gewerbliche

Mehr

Kreislaufwirtschaftsgesetz. Elektro- Elektronikgerätegesetz. Elektrogeräteregister (E.A.R.)

Kreislaufwirtschaftsgesetz. Elektro- Elektronikgerätegesetz. Elektrogeräteregister (E.A.R.) Rechtliche Grundlage Gegenstand: Rücknahme von gefährlichen Abfällen AVV- Schlüssel: 1602 160214 Abfallbezeichnung: Abfälle aus elektrischen elektronischen Geräten Anzuwendende Gesetze: Deutsches Recht

Mehr

SAM aktuell. Liebe Leserinnen, liebe Leser, Neues ElektroG: Sonderregelungen für gefährliche Elektro- und Elektronikaltgeräte INHALT

SAM aktuell. Liebe Leserinnen, liebe Leser, Neues ElektroG: Sonderregelungen für gefährliche Elektro- und Elektronikaltgeräte INHALT SAM aktuell 15. Jahrgang Nr. 5/2015 INHALT 1. Nachweispflicht 2 1.1 Bisherige Rechtslage 2 1.2 Neue Rechtslage 3 1.3 Erstbehandlung 4 2. Andienungs-, Überlassungspflichten 5 Liebe Leserinnen, liebe Leser,

Mehr

SAA Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Sonderabfallentsorgung

SAA Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Sonderabfallentsorgung SAA Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Sonderabfallentsorgung VCI/LVI-Informationsveranstaltung zu aktuellen Entwicklungen im Abfallrecht, Ostfildern, 13.07.2012 Dr. Andreas Walter SAA Sonderabfallagentur

Mehr

NEWSLETTER. Dezember 2006 Jahrgang 5, Ausgabe 4. In dieser Ausgabe. Liebe Leserinnen und Leser,

NEWSLETTER. Dezember 2006 Jahrgang 5, Ausgabe 4. In dieser Ausgabe. Liebe Leserinnen und Leser, NEWSLETTER Liebe Leserinnen und Leser, mit unserem letzten Newsletter für das Jahr möchten wir uns an dieser Stelle bei allen unseren Kunden herzlich für die angenehme und vertrauensvolle Zusammenarbeit

Mehr

Nachweis- und Registerpflichten

Nachweis- und Registerpflichten Darmstadt Gießen Kassel Nachweis- und Registerpflichten Stand: 6. Juli 2017 INHALTSÜBERSICHT 1 Nachweispflicht... 2 1.1 Nachweispflicht für gefährliche Abfälle... 2 1.2 Nachweispflicht für nicht gefährliche

Mehr

a) In der Angabe zu 2 wird das Wort Öffentlich-rechtlicher durch das Wort Öffentlich-rechtliche ersetzt.

a) In der Angabe zu 2 wird das Wort Öffentlich-rechtlicher durch das Wort Öffentlich-rechtliche ersetzt. Drucksache 16/1773 29.09.2008 16. Wahlperiode Antrag der Fraktion der SPD und der Linksfraktion Gesetz zur Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes Berlin, der Problemabfallverordnung, der

Mehr

4. Nachtragssatzung zur Satzung über die Entsorgung von Abfällen im Kreis Ostholstein (Abfallwirtschaftssatzung) vom

4. Nachtragssatzung zur Satzung über die Entsorgung von Abfällen im Kreis Ostholstein (Abfallwirtschaftssatzung) vom 4. Nachtragssatzung zur Satzung über die Entsorgung von Abfällen im Kreis Ostholstein (Abfallwirtschaftssatzung) vom 17.03.2005 Aufgrund - des 5 Abs. 6 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ)

Mehr

Der Vollzug [der neuen Gewerbeabfallverordnung] im Land - Die behördliche Brille

Der Vollzug [der neuen Gewerbeabfallverordnung] im Land - Die behördliche Brille Der Vollzug [der neuen Gewerbeabfallverordnung] im Land - Die behördliche Brille Die Gewerbeabfallverordnung Was ist neu? Was ist zu beachten? Rostock 5. Oktober 2017 Übersicht A. Kurze Einführung aus

Mehr

Newsletter: 10 Jahre Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz. - Bestandsaufnahme aus Sicht der Recht- sprechung- Klaus Hoffmann.

Newsletter: 10 Jahre Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz. - Bestandsaufnahme aus Sicht der Recht- sprechung- Klaus Hoffmann. Newsletter: 10 Jahre Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz - Bestandsaufnahme aus Sicht der Recht- sprechung- März 2008 Klaus Hoffmann Fachanwalt für Verwaltungsrecht Rechtsanwälte Hoffmann & Greß Fürstenrieder

Mehr

Beck-Texte im dtv Abfallrecht: AbfR. Textausgabe. von Prof. Dr. Martin Beckmann. 14., überarbeitete Auflage

Beck-Texte im dtv Abfallrecht: AbfR. Textausgabe. von Prof. Dr. Martin Beckmann. 14., überarbeitete Auflage Beck-Texte im dtv 5569 Abfallrecht: AbfR Textausgabe von Prof. Dr. Martin Beckmann 14., überarbeitete Auflage Abfallrecht: AbfR Beckmann schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG

Mehr

Die Novelle des Elektro-und Elektronikgerätegesetzes

Die Novelle des Elektro-und Elektronikgerätegesetzes Die Novelle des Elektro-und Elektronikgerätegesetzes WEEE in Europa Frankfurt, 3. November 2015 Carina Dasenbrock Referat WR II 3 Branchenbezogene Prouktverantwortung Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,

Mehr

Elektro- und Elektronikgerätegesetz

Elektro- und Elektronikgerätegesetz Elektro- und Elektronikgerätegesetz Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (ElektroG) vom 16.03.2005 ist in den

Mehr

Verordnung über die Andienung gefährlicher Abfälle und die Sonderabfallgesellschaft (Sonderabfallentsorgungsverordnung SoAbfEV)

Verordnung über die Andienung gefährlicher Abfälle und die Sonderabfallgesellschaft (Sonderabfallentsorgungsverordnung SoAbfEV) Verordnung über die Andienung gefährlicher Abfälle und die Sonderabfallgesellschaft (Sonderabfallentsorgungsverordnung SoAbfEV) Vom 11. Januar 1999 (GVBl. S. 6) zuletzt geändert durch Verordnung vom 11.

Mehr

Ziele und Inhalte. 1. Ziele des Gesetzes

Ziele und Inhalte. 1. Ziele des Gesetzes Ziele und Inhalte des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG) 1. Ziele

Mehr

eanv elektronisches Abfallnachweisverfahren

eanv elektronisches Abfallnachweisverfahren eanv elektronisches Abfallnachweisverfahren Nachweisverordnung Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen bestimmt die Art und den Umfang des Nachweises der Entsorgung von Abfällen

Mehr

V9/2007; V-02/2011. Inhaltsverzeichnis. A Geltungsbereich 2 C Sprachliche Gleichstellung 5. B Regelungen 2 D Inkraftsetzung/ 5 Außerkraftsetzung

V9/2007; V-02/2011. Inhaltsverzeichnis. A Geltungsbereich 2 C Sprachliche Gleichstellung 5. B Regelungen 2 D Inkraftsetzung/ 5 Außerkraftsetzung DIENSTANWEISUNG S A C H S E N -A N H A L T Landesstraßenbaubehörde Einführung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens (eanv) in der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt (LSBB) sowie Listung der Abfallerzeugernummern

Mehr

Behandlung und Verwertung Verbringung von Geräten/Altgeräten. Novelle ElektroG 2015 (ElektroG2)

Behandlung und Verwertung Verbringung von Geräten/Altgeräten. Novelle ElektroG 2015 (ElektroG2) Behandlung und Verwertung Verbringung von Geräten/Altgeräten Novelle ElektroG 2015 (ElektroG2) Behandlung 20 Vorbereitung zur Wiederverwendung stärken vor Erstbehandlung Vorbereitung zur Wiederverwendung

Mehr

Nachweis- und Registerpflichten

Nachweis- und Registerpflichten Darmstadt Gießen Kassel Nachweis- und Registerpflichten Stand: 30. Juni 2016 INHALTSÜBERSICHT 1 Nachweispflicht 2 1.1 Nachweispflicht für gefährliche Abfälle 2 1.2 Nachweispflicht für nicht gefährliche

Mehr

ABoZuVO. Vom 26. Juni 2008

ABoZuVO. Vom 26. Juni 2008 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über Zuständigkeiten bei der Durchführung abfallrechtlicher und bodenschutzrechtlicher Vorschriften () Es wird verordnet auf

Mehr

Erfassung und Rücknahme der Altgeräte. Novelle ElektroG 2015 (ElektroG2)

Erfassung und Rücknahme der Altgeräte. Novelle ElektroG 2015 (ElektroG2) Erfassung und Rücknahme der Altgeräte Novelle ElektroG 2015 (ElektroG2) Sammlung und Rücknahme Besitzer Altgeräte einer getrennten Erfassung zuführen nicht vom Gerät umschlossene Batterien vor Abgabe trennen

Mehr

Die digitale Arbeitswelt in der Abfallwirtschaft. eanv auf dem Prüfstand aus Sicht eines Anwenders

Die digitale Arbeitswelt in der Abfallwirtschaft. eanv auf dem Prüfstand aus Sicht eines Anwenders Die digitale Arbeitswelt in der Abfallwirtschaft eanv auf dem Prüfstand aus Sicht eines Anwenders 17.10.2013 2 Die Herausforderung Die gesetzliche Fakten 20.10.2006 Veröffentlichung der NachwV (Verordnung

Mehr

142 Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 7/2014

142 Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 7/2014 142 Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 7/2014 Anlage 6 (zu 1 Nr. 21 der Änderungsverordnung) 8.I.0/ Abfallrecht: 1 Anerkennung nach 12 Abs. 5 KrWG 1.500 bis 25.000 2 Entgegennahme und Prüfung

Mehr

Vollzugshilfe. zum novellierten Nachweisrecht

Vollzugshilfe. zum novellierten Nachweisrecht UMWELTMINISTERIUM Vollzugshilfe zum novellierten Nachweisrecht für das Land Baden-Württemberg 2. Auflage Kernerplatz 9 70182 Stuttgart (VVS: Staatsgalerie) Hauptstätter Str. 67 70178 Stuttgart (VVS: Österreichischer

Mehr

Betriebssicherheitsverordnung

Betriebssicherheitsverordnung Betriebssicherheitsverordnung Dipl.-Ing. LL.B. Stefan Pemp, Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration Referatsleiter Arbeitsschutz, technischer Verbraucherschutz

Mehr

Das Bundeskanzleramt hat mit Schreiben vom 4. Mai 2015 zu dem o. g. Gesetzentwurf Folgendes mitgeteilt:

Das Bundeskanzleramt hat mit Schreiben vom 4. Mai 2015 zu dem o. g. Gesetzentwurf Folgendes mitgeteilt: Bundesrat zu Drucksache 127/15 04.05.15 Berichtigung U - AS - Fz - In - Wi Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung

Mehr

Erfassung und Rücknahme der Altgeräte. Novelle ElektroG 2015 (ElektroG2)

Erfassung und Rücknahme der Altgeräte. Novelle ElektroG 2015 (ElektroG2) Erfassung und Rücknahme der Altgeräte Novelle ElektroG 2015 (ElektroG2) Sammlung und Rücknahme Besitzer Altgeräte einer getrennten Erfassung zuführen nicht vom Gerät umschlossene Batterien vor Abgabe trennen

Mehr

Neue Nachweisverordnung Praxiserfahrung aus Sicht des Abfallentsorgers und der genehmigenden Behörde

Neue Nachweisverordnung Praxiserfahrung aus Sicht des Abfallentsorgers und der genehmigenden Behörde Neue Nachweisverordnung Praxiserfahrung aus Sicht des Abfallentsorgers und der genehmigenden Behörde Hans-Arno Wietschel-Ulrich Bundesstadt Stadt Bonn Amt für Umwelt, Verbraucherschutz und Lokale Agenda

Mehr

Verordnung zur Transportgenehmigung (Transportgenehmigungsverordnung - TgV)

Verordnung zur Transportgenehmigung (Transportgenehmigungsverordnung - TgV) Verordnung zur Transportgenehmigung (Transportgenehmigungsverordnung - TgV) "Transportgenehmigungsverordnung vom 10. September 1996 (BGBl. I S. 1411, (1997, 2861)), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes

Mehr

1/2/3 das elektronische Abfallnachweisverfahren. Einfach, sicher, effizient. im Unternehmensverbund der Entsorgung Dortmund GmbH

1/2/3 das elektronische Abfallnachweisverfahren. Einfach, sicher, effizient. im Unternehmensverbund der Entsorgung Dortmund GmbH 1/2/3 das elektronische Abfallnachweisverfahren mit der DOGA Einfach, sicher, effizient. im Unternehmensverbund der Entsorgung Dortmund GmbH Ist-Zustand 1. April 2010: elektronische Nachweisund Registerführung

Mehr

Bekanntmachung des Bayerischen Landesamtes für Umwelt vom

Bekanntmachung des Bayerischen Landesamtes für Umwelt vom Allgemeinverfügung zur Regelung der Nachweisführung bei Problemmüllsammlungen der entsorgungspflichtigen Körperschaften und zur Aufhebung der Bescheide bayerischer Kreisverwaltungsbehörden zur Befreiung

Mehr

Kleine Novelle NachwV - Aktuelles aus dem Nachweisrecht

Kleine Novelle NachwV - Aktuelles aus dem Nachweisrecht Kleine Novelle NachwV - Aktuelles aus dem Nachweisrecht Folie 1 von 30 Gliederung I. Grundlagen II. Neuerungen im KrWG IV. Fazit Folie 2 von 30 I. Grundlagen Entwicklung der NachwV 1974 1978 1990 1996

Mehr

Aktuelle Entwicklungen im Abfallrecht

Aktuelle Entwicklungen im Abfallrecht Aktuelle Entwicklungen im Abfallrecht 10. Wiesbadener Abfallrechtstag Marco Heuchemer Regierungspräsidium Darmstadt Abteilung IV Arbeitsschutz und Umwelt Wiesbaden, Dez. 42 Darmstadt, Lessingstraße den

Mehr

Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes

Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes Bundesrat Drucksache 539/05 22.06.05 Gesetzesantrag des Freistaates Bayern Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes A. Problem Im Rahmen der 56 ff StVollzG wird den Gefangenen ein

Mehr

1. Themenstellung Themenstellung. Anforderungen der novellierten Nachweisführung in der Praxis

1. Themenstellung Themenstellung. Anforderungen der novellierten Nachweisführung in der Praxis 1. 1. Themenstellung Anforderungen der novellierten Nachweisführung in der Praxis Umsetzung der zukünftigen Anforderungen aus Entsorgersicht hier: nicht gefährliche Abfälle Seite: 1 1. 1. Themenstellung

Mehr

Durch Artikel 2 wird die bisherige AbfBeauftrV in vielen Punkten neu gefasst und ergänzt.

Durch Artikel 2 wird die bisherige AbfBeauftrV in vielen Punkten neu gefasst und ergänzt. Stand: 10.08.2017 Betriebsbeauftragte für Abfall - Hinweise für den Vollzug Land Sachsen-Anhalt Am 1. Juni 2017 trat die Zweite Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung (BGBl. I,

Mehr

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz im Überblick

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz im Überblick Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz im Überblick Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektround Elektrogeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz)

Mehr

elektronisches Nachweisverfahren Das elektronisch Abfallnachweisverfahren

elektronisches Nachweisverfahren Das elektronisch Abfallnachweisverfahren Das elektronisch Abfallnachweisverfahren 14:00 Uhr Begrüßung Berthold Lockstedt, Kreis Lippe, Leiter FG 4.3 14:10 Uhr Rechtlicher Hintergrund und Umsetzung, Kreis Lippe 14:30 Uhr Bisherige Erfahrungen

Mehr

Ihr Schreiben vom Ansprechpartner/-in / Berthold Reis Änderung des 12 Abs. 5 des Landeskreislaufwirtschaftsgesetzes

Ihr Schreiben vom Ansprechpartner/-in /  Berthold Reis Änderung des 12 Abs. 5 des Landeskreislaufwirtschaftsgesetzes Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Postfach 3269 55022 Mainz Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd 67433 Neustadt a.d.w. Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord 56068

Mehr

Hinweise zur Beantragung von (Sammel-) Entsorgungsnachweisen im privilegierten Verfahren

Hinweise zur Beantragung von (Sammel-) Entsorgungsnachweisen im privilegierten Verfahren Darmstadt Gießen Kassel Hinweise zur Beantragung von (Sammel-) Entsorgungsnachweisen im privilegierten Verfahren KRITERIEN FÜR DIE TEILNAHME AM PRIVILEGIERTEN VERFAHREN Ein (Sammel-)Entsorgungsnachweis

Mehr

Foliensatz zur Informationsveranstaltung von RP Darmstadt + IHK Wiesbaden am 26. September 2017

Foliensatz zur Informationsveranstaltung von RP Darmstadt + IHK Wiesbaden am 26. September 2017 Verpackungsgesetz Foliensatz zur Informationsveranstaltung von RP Darmstadt + IHK Wiesbaden am 26. September 2017 Reinhold Petri Regierungspräsidium Darmstadt Abteilung IV Arbeitsschutz und Umwelt Wiesbaden,

Mehr

Zulassung für die Teilnahme an der elektronischen Nachweisführung bis zum

Zulassung für die Teilnahme an der elektronischen Nachweisführung bis zum Zulassung für die Teilnahme an der elektronischen Nachweisführung bis zum 01.04.2010 Die neue Nachweisverordnung: Die Zukunft ist elektronisch Informationsveranstaltung der NGS am 01.02.2007 Günter Nerlich

Mehr

Betriebliches Abfallmanagementsystem

Betriebliches Abfallmanagementsystem Betriebliches Abfallmanagementsystem Dieser Vortrag zeigt beginnend bei den historischen Grundlagen der Abfallwirtschaft den betrieblichen Nutzen eines Abfallmanagement auf. Diskutiert wurde die Begrifflichkeit

Mehr

Elektronisches Abfallnachweisverfahren Grundlagen für Bauherren / Auftraggeber

Elektronisches Abfallnachweisverfahren Grundlagen für Bauherren / Auftraggeber Partner for progress Elektronisches Abfallnachweisverfahren Grundlagen für Bauherren / Auftraggeber Dipl.-Ing. Anke Himmelreich Kiwa Control GmbH, Fachbereich Consulting 1. Kiwa-Fachtag 16.05.2013 - Berlin

Mehr

Bundesrat Drucksache 149/17. Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

Bundesrat Drucksache 149/17. Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft Bundesrat Drucksache 149/17 15.02.17 Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft AV Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Durchführung von Stützungsregelungen und

Mehr

Das BAUREKA-Portal. Die individuelle Komplettbetreuung für die Bauwirtschaft. Dr.-Ing. Markus Weber

Das BAUREKA-Portal. Die individuelle Komplettbetreuung für die Bauwirtschaft. Dr.-Ing. Markus Weber Das BAUREKA-Portal Die individuelle Komplettbetreuung für die Bauwirtschaft Dr.-Ing. Markus Weber Die Umsetzung der elektronischen Nachweisverordnung in der Bauwirtschaft Kassel, 3. Februar 2010 Wir sitzen

Mehr

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes Bundesrat Drucksache 562/08 (Beschluss) 19.09.08 Stellungnahme des Bundesrates Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes Der Bundesrat hat in seiner 847. Sitzung am 19.

Mehr

Vom 10. August Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft verordnet

Vom 10. August Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft verordnet Diese Verordnung wurde im Bundesgesetzblatt, Teil I, S. 2131 vom 21. August 2001 verkündet und tritt am 24. September 2001 in Kraft. Verordnung zur Änderung der Verordnung über Nachweispflichten für Arzneimittel,

Mehr

Anhang A: Verordnungen zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Anhang A: Verordnungen zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Seite 1 von 5 Anhang A: Verordnungen zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes A 11. Verordnung über Emissionserklärungen und Emissionsberichte 11. BImSchV Vom 29. 4. 2004 (BGBl I 694) (BGBl.

Mehr

2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bad Homburg v.d.höhe über die Abfallentsorgung (Abfallsatzung)

2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bad Homburg v.d.höhe über die Abfallentsorgung (Abfallsatzung) 2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bad Homburg v.d.höhe über die Abfallentsorgung (Abfallsatzung) Auf der Grundlage der 5, 19, 20, 51 Nr. 6 sowie 121 und 127 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)

Mehr

Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV)

Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV) Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV) NachwV Ausfertigungsdatum: 20.10.2006 Vollzitat: "Nachweisverordnung vom 20. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2298),

Mehr

Gebührenübersicht gültig ab 7. Sep. 2012

Gebührenübersicht gültig ab 7. Sep. 2012 Gebührenübersicht gültig ab 7. Sep. 2012 Für die Bearbeitung von Vorgängen im Rahmen der nach der Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach abfallrechtlichen Vorschriften in der jeweils geltenden

Mehr

Vollzug des ElektroG Stand der Arbeiten zur LAGA-Mitteilung M31

Vollzug des ElektroG Stand der Arbeiten zur LAGA-Mitteilung M31 Vollzug des ElektroG Stand der Arbeiten zur LAGA-Mitteilung M31 Dr. Petra Meyer-Ziegenfuß bei der Informationsveranstaltung des bevh zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz am 26.April 2016 Ziele der LAGA

Mehr

1. Tag: Wissenswertes zum Thema Abfallrecht mit Bezug zu Bautätigkeiten. Erfahrungsaustausch der Auditoren 11. /12.

1. Tag: Wissenswertes zum Thema Abfallrecht mit Bezug zu Bautätigkeiten. Erfahrungsaustausch der Auditoren 11. /12. 1. Tag: 11.05.2017 Wissenswertes zum Thema Abfallrecht mit Bezug zu Bautätigkeiten Inhalt Kurzvortrag Abfallrecht 1. Europäisches Recht - Grundlagen EU - Kreislaufwirtschaftspaket Anforderung an die Kreislaufwirtschaft

Mehr

GESETZENTWURF. der Regierung des Saarlandes

GESETZENTWURF. der Regierung des Saarlandes LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/70-NEU 16.07.2012 GESETZENTWURF der Regierung des Saarlandes betr.: Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer, zur Befristung, zur Aufhebung und zur

Mehr

M Bezirksregierung Braunschweig. Merkblatt für Abfallvermittler (Makler) (Stand: Mai 2003)

M Bezirksregierung Braunschweig. Merkblatt für Abfallvermittler (Makler) (Stand: Mai 2003) 501.62800 M Bezirksregierung Braunschweig Merkblatt für Abfallvermittler (Makler) (Stand: Mai 2003) Vorbemerkung Mit dem In-Kraft-Treten des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) am 07.10.1996

Mehr

Entsorgungsnachweis / Sammelentsorgungsnachweis (EN/SN)

Entsorgungsnachweis / Sammelentsorgungsnachweis (EN/SN) 52b258-af-4744-9acb-78bf9a5e4e Deckblatt Entsorgungsnachweis DEN Entsorgungsnachweis / Sammelentsorgungsnachweis (EN/SN) EN SN Entsorgungsnachweis für nachweispflichtige Abfälle Sammelentsorgungsnachweis

Mehr

Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen NachwV - Nachweisverordnung Vom 20. Oktober 2006 Stand

Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen NachwV - Nachweisverordnung Vom 20. Oktober 2006 Stand Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen NachwV - Nachweisverordnung Vom 20. Oktober 2006 Stand 19.07.2007 I n h a l t s ü b e r s i c h t Abschnitt 4 Teil 1 Elektronische Nachweisführung

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer Vorschriften (EuKoPfVODG)

Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer Vorschriften (EuKoPfVODG) Bundesrat Drucksache 526/16 23.09.16 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages R Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer, grundbuchrechtlicher

Mehr

Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern

Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern, 19048 Schwerin Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt

Mehr

Umweltrecht. Axel Weisbach Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Kanzlei München. Kanzlei Augsburg

Umweltrecht. Axel Weisbach Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Kanzlei München. Kanzlei Augsburg Umweltrecht Axel Weisbach Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht Kanzlei Augsburg Bergiusstr. 15 86199 Augsburg Tel.: 08 21 / 90 630 0 Fax: 08 21 / 90 630 11 E-Mail: kanzlei@meidert-kollegen.de www.meidert-kollegen.de

Mehr

Abfallgeschäfte nach 54 (1) und den gemäß 54 (7) Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) erlassenen Verordnungen

Abfallgeschäfte nach 54 (1) und den gemäß 54 (7) Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) erlassenen Verordnungen Umweltamt Untere Abfallwirtschaftsbehörde 1 Abfallgeschäfte nach 54 (1) und den gemäß 54 (7) Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) erlassenen Verordnungen Informationen zum Erfordernis einer Beförderungs-

Mehr