Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz im Überblick

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1 Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz im Überblick Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektround Elektrogeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz) (ElektroG) Entwurf vom 1. September 2004 Potsdam 28. September 2004 Christiane Schnepel

2 Inhaltsfolie * WEEE * EElektroG u Teilaspekte F Verbraucher - Private Haushalte F ÖRE F Hersteller F Entsorger F UBA * TAC * Ausblick September

3 EU - Richtlinien vom 27.Januar 2003 * Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Elektro- und Elektronik-Altgeräte - (Directive on Waste Electrical and Electronic Equipment) WEEE * Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten - (Directive on the restriction of the use of hazardous substances in electrical and electronic equipment) ROHS (Veröffentlichung EU-Amtsblatt 13. Februar 2003) September

4 WEEE Vom Altgerät zum Stoffstrom Vertreiber Verbraucher Rücknahme- Stelle für ph 4kg/a Industrie 10 Kategorien Berichtspflichten je Kategorie in Verkehr gebrachte Menge Altgeräte je Kategorie und Verwertungs- und Recyclingquote je Kategorie Verwertung- Geräte aus ph und nicht ph Verwertung Vorbehandlung Demontage September

5 Status quo Umsetzung in Deutschland * Referentenentwurf ElektroG vom 9- Juli 2004 u Anhörung am 5./ * Entwurf ElektroG vom 1.September 2004 u Parlamentarisches Verfahren F Bundesrat F Bundestag * Ziel BR: Inkrafttreten1.Januar 2005 September

6 EElektroG - Aufbau u Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften u Abschnitt 2 Pflichten beim Inverkehrbringen von EEG u Abschnitt 3 Sammlung, Rücknahme, Behandlungsund Verwertungspflichten u Abschnitt 4 Gemeinsame Stelle, zuständige Behörde u Abschnitt 5 Beleihung u Abschnitt 6 Schlussbestimmungen September

7 Beleihung Aufgaben der Gemeinsamen Stelle nach Beleihung Gemeinsame Stelle Aufgaben 16 (2-5) Meldung Sammelstelle ÖRE Keine Beauftragung oder Vermittlung! Registrierung Garantie Meldungen: in Verkehr gebrachte, abgeholte, wiederverw., verwertete Geräte Festlegung Behälter, der Abholmengen Abhol- Koordination Anordnung zur Abholung und Verwertung Hersteller September Auftrag Entsorger

8 Definition Private Haushalte * Altgeräte nach Herkunftsbereich u Private Haushalte: Private Haushaltungen sowie sonstige Herkunftsbereiche, soweit die Beschaffenheit und Menge der dort anfallenden Altgeräte mit denen in privaten Haushaltungen anfallenden Altgeräten vergleichbar sind * Geräteart u Geräte innerhalb einer Kategorie, die hinsichtlich ihrer Nutzung oder Funktion gleiche Merkmale aufweisen September

9 EElektroG Altgerätefluß Verbraucher/ Vertreiber Kostenlose Abgabe Sammelstellen ÖRE 4 kg/e und Jahr Schnittstelle Hersteller September Gemeinsame Stelle Zuständige Behörde Anordnung, Monitoringaufgaben Erstbehandler Quoten Behandlung nach Anhang III

10 Informationspflichten ÖRE an ph Getrennthaltungspflicht für jedermann, Informationspflicht Rückgabeoptionen Beitrag zu Wiederverendung, stofflicher Verwertung und anderen Formen der Verwertung Mögliche Auswirkungen von Schadstoffen Bedeutung des Symbols September

11 Sammlung * Alle Geräte sind durch den Besitzer einer vom Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen * Geräte aus privaten Haushalten * Parallele Rücknahmeoptionen Vertreiber und Herstellersysteme * Erfassung bei ÖRE in 6 Gruppen September

12 Sammlung für Geräte aus privaten Haushalten EElektroG 9 ÖRE Pflicht! Dichte der Sammelstellen zumutbare Entfernung zum Endnutzer Bevölkerungsdichte Örtliche Gegebenheiten Abfallwirtschaftliche Ziele nach 1 Unentgeltliche Bereitstellung in Gruppen für Abholung durch Hersteller Meldung an Gemeinsame Stelle, wenn Behälter voll Kein Entgelt bei der Anlieferung Holsystem möglich Option Eigenverwendung für ganze Sammelgruppen Freiwillige Rücknameoption für Hersteller und Verwertungsoption für Vertreiber September

13 6 Sammelgruppen bei ÖRE Festlegungsgründe F WEEE - Kategorien und Quoten F Schadstoffgehalte und Behandlungsanforderungen, Arbeitsschutz * Gruppen 1. Haushaltsgroßgeräte, Automaten 2. Kühlgeräte 3. IT, UE 4. Bildschirmgeräte 5. Gasentladungslampen 6. Haushaltskleingeräte, Beleuchtungskörper, Werkzeuge, Spielzeuge.., Mediz.Geräte, Überwachungs- und Kontrollinstrumente September

14 Verwertung * Quoten u 4 Quotengruppen u Verpflichtung / WEEE Artikel 12: u Berichterstattung ab 13.August 2005 u UBA-Studie F Ermittlung von Verwertungskoeffizienten für die Fraktionen und Bauteile zur Dokumentation von Quoten auf der Basis von Artikel 7 der EU- Richtlinie zur Verwertung von Elektroaltgeräten u Datenerfassung Erstbehandler u Zertifizierung der Erstbehandler September

15 Datenerfassung * Einheitliche Qualität und Vergleichbarkeit der Daten (WEEE Art.7/3: H oder Dritte Aufzeichnungen über Masse, Bauteile, Werkstoffe bis zur Verwertung) * Ziele der Datenerfassung F Vollständigkeit (Auf Basis des Umweltstatistikgesetz nicht alle Daten erfassbar) F Genauigkeit, Transparenz, Eindeutigkeit, Nachvollziehbarkeit, Rechtssicherheit * Vollzugsfähigkeit (Kontrolle, Mängelfeststellung - und behebung) * Datenerfassung bei Erstbehandler F Nur hier alle Daten außer Reuse und direkten Exporten September

16 Stand der Technik * WEEE: Artikel 6 und Anhang 2 u Andere Behandlungstechniken nach TAC-Verfahren * EElektroG u Stand der Technik im Sinne des 3 Abs. 12 KrW- /AbfG u mind. Alle Flüssigkeiten zu entfernen u Anforderungen an die selektive Behandlung nach Anhang III u Andere Behandlungstechniken nach TAC-Verfahren * Zusätzliche Anforderungen u Hg in Lampenglas u Anforderungen an Bildschirmbehandlung September

17 TAC - Aufgaben nach WEEE (Committee for the adaptation to scientific and technical progress of EG-Legislation on Waste) * Ausschuss für die Anpassung der EG- Abfallgesetzgebung an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt u Liste der Kategorien Anhang IA u Verzeichnis über die selektive Behandlung von Werkstoffen und Bauteilen von Elektro- und Elektronik-Altgeräten, u Technische Anforderungen für die Lagerung und Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten u Symbol zur Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten u Stoffverbote und Ausnahmen September

18 Ausblick Inkrafttreten - EElektroG * 13.August 2005 u Gesetz * Am Tag der Verkündung Inkrafttreten u Voraussetzung / Umsetzung der Beleihung * 1.Mai 2005 u Pflichten der Hersteller im Zusammenhang mit Registrierung und Garantiestellung * 1.Juli.2006 u Stoffverbote * 31. Dezember (Verwertung) September

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