Wissen schafft. Vorsprung. Positionspapier zur RoHS-Richtlinie / ElektroStoffV. Konsequenzen für die Gebäudearmaturenindustrie. Stand:
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- Claus Hafner
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1 Positionspapier zur RoHS-Richtlinie / ElektroStoffV Konsequenzen für die Gebäudearmaturenindustrie Stand: Wissen schafft Vorsprung Verband Deutscher Maschinenund Anlagenbau e.v. Fachverband Armaturen Vorsitzender: Dr. Achim Trasser Geschäftsführer: Wolfgang Burchard Lyoner Straße Frankfurt am Main, Germany Telefon Telefax armaturen@vdma.org Internet VDMA Technik für Menschen
2 Der Inhalt ist sorgfältig und nach bestem Wissen erstellt worden. Der VDMA übernimmt keinerlei Haftung für eventuell falsche oder missverständliche Darstellungen. Stand: VDMA
3 VDMA Positionspapier RoHS / ElektrostoffV 3 Inhalt Inhalt 1. Einführung 4 2. RoHS und ElektroStoffV Hintergrund ElektroStoffV Anwendungsbereiche Ausnahmen 6 3. Ortsfeste Großanlagen Definition ElektroStoffV Kommentar der EU-Kommission Trinkwasserinstallation als ortsfeste Großanlage 8 4. Zusammenfassung 9
4 4 VDMA Positionspapier RoHS / ElektroStoffV 1. Einführung Bereits am ist die novellierte RoHS Richtlinie Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten in Kraft getreten. Sie wird in Deutschland durch die Elektround Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV) umgesetzt, die seit dem 9. Mai 2013 gilt. Herstellern von Gebäudearmaturen mit elektronischen Bauteilen stellt sich seitdem die Frage, inwiefern ihre Produkte von den Bestimmungen der Verordnung betroffen sind. Auch der Umgang mit Forderungen von Kunden nach einer RoHS-Konformitätserklärung verlangt Klärungsbedarf. Das vorliegende Positionspapier erläutert die zentralen Inhalte von RoHS- Richtlinie und ElektroStoffV. Es beschreibt die Anwendungsbereiche sowie die Ausnahmen. Die Frage "Sind Trinkwasserinstallationen ortsfeste Großanlagen?" nimmt in diesem Zusammenhang eine zentrale Rolle ein. Denn sie entscheidet darüber, ob die Verordnung auch für Gebäudearmaturen mit elektronischen Bauteilen gilt, die Kontakt mit Trinkwasser haben. Wichtig für die Beantwortung sind nicht nur die Regelungen der ElektroStoffV. Auch ein Kommentar der EU-Kommission von Ende 2012 ist von Bedeutung. Das Positionspapier nimmt auch darauf Bezug und erklärt die Relevanz im Rahmen der Fragestellung.
5 VDMA Positionspapier RoHS / ElektrostoffV 5 2. RoHS und ElektroStoffV Nachdem sie am in Kraft getreten ist, hatten die EU-Mitglieder die Pflicht, die novellierte RoHS-Richtlinie bis zum national umzusetzen. In Deutschland geschieht dies durch die ElektroStoffV, die etwas verspätet am verabschiedet wurde und nach ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am in Kraft getreten ist. 2.1 Hintergrund ElektroStoffV Die ElektroStoffV gilt allgemein für das Inverkehrbringen und Bereitstellen von neuen Elektro- und Elektronikgeräten auf dem Markt. Das frühere Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) wurde durch Artikel 1 des "Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes" vom 3. Mai 2013 geändert und dient nunmehr ausschließlich der nationalen Umsetzung der WEEE-Richtlinie (Waste of Electrical and Electronic Equipment). 2.2 Anwendungsbereiche Gemäß ElektroStoffV sind Elektro- und Elektronikgeräte aus folgenden Kategorien von ihren Bestimmungen betroffen: 1. Haushaltsgroßgeräte, 2. Haushaltskleingeräte, 3. Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik, 4. Geräte der Unterhaltungselektronik, 5. Beleuchtungskörper, 6. elektrische und elektronische Werkzeuge, 7. Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte, 8. medizinische Geräte, 9. Überwachungs- und Kontrollinstrumente einschließlich Überwachungs- und Kontrollinstrumente in der Industrie, 10. automatische Ausgabegeräte, 11. sonstige Elektro- und Elektronikgeräte, die nicht unter die Nummern 1 bis 10 fallen.
6 6 VDMA Positionspapier RoHS / ElektroStoffV Im Vergleich zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz wurde mit Punkt 11 eine weitere Gerätekategorie und ein offener Anwendungsbereich eingeführt, der sukzessive alle elektrischen und elektronischen Geräte umfassen soll. 2.3 Ausnahmen Die Verordnung gilt gemäß 1 (2) nicht für folgende Elektro- und Elektronikgeräte: 1. Geräte, die für den Schutz der wesentlichen Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland erforderlich sind, einschließlich Waffen, Munition und Wehrmaterial für militärische Zwecke, 2. Ausrüstungsgegenstände für einen Einsatz im Weltraum, 3. Geräte, die a) speziell als Teil eines anderen, von dieser Verordnung ausgenommenen oder nicht in den Geltungsbereich dieser Verordnung fallenden Gerätetyps konzipiert sind und installiert werden sollen, b) ihre Funktion nur als Teil dieses Geräts erfüllen können und c) nur durch gleichartige Geräte ersetzt werden können, 4. ortsfeste industrielle Großwerkzeuge, 5. ortsfeste Großanlagen, 6. Verkehrsmittel zur Personen- oder Güterbeförderung mit Ausnahme von elektrisch angetriebenen Zweirad- Fahrzeugen, die nicht typgenehmigt sind, 7. bewegliche Maschinen, 8. aktive, implantierbare medizinische Geräte, 9. Photovoltaikmodule, die zur Verwendung in einem System bestimmt sind, das zum ständigen Betrieb an einem festen Ort zur Erzeugung von Strom aus solarer Strah-
7 VDMA Positionspapier RoHS / ElektrostoffV 7 lungsenergie für öffentliche, kommerzielle, industrielle und private Anwendungen von Fachpersonal entworfen, zusammengesetzt und installiert wurde, und 10. Geräte, die ausschließlich zu Zwecken der Forschung und Entwicklung entworfen wurden und nur auf zwischenbetrieblicher Ebene bereitgestellt werden. 3. Ortsfeste Großanlagen Die ElektroStoffV spricht im Ausnahmebereich von "ortfesten Großanlagen". Sowohl die Verordnung als auch ein begleitendes Papier der EU-Kommission führen aus, was darunter zu verstehen ist. 3.1 Definition ElektroStoffV Paragraph 2 der ElektroStoffV, Ziffer 3, enthält eine Bestimmung des Begriffes "ortsfeste Großanlage": Eine groß angelegte Anordnung von Geräten unterschiedlicher Art und gegebenenfalls weiteren Einrichtungen, die a) von Fachpersonal montiert und installiert wird und b) dazu bestimmt ist, auf Dauer an einem festen Ort betrieben zu werden und von Fachpersonal abgebaut zu werden. In seiner Begründung zu Ziffer 3 gibt die Verordnung weitere Informationen zum Begriff "ortsfeste Großanlage" (Teil B zu 2, Nummer 3): "Ortsfeste Großanlagen sind sowohl in industriellen, gewerblichen, öffentlichen (z. B. in Krankenhäusern, am Flughafen) als auch privaten/häuslichen Anwendungen (z. B. Wohnanlagen) zu finden. Großanlagen gelten dann als ortsfest, wenn eine Veränderung des Standortes während der Nutzungsphase nicht vorgesehen ist. ( ) Beispiele für 'ortsfeste Großanlagen' sind u.a. Aufzüge, Gepäcktransportbänder, automatisierte Vorratssysteme, Transportsysteme, Rolltreppen."
8 8 VDMA Positionspapier RoHS / ElektroStoffV Gleichzeitig wird an dieser Stelle auf ein "Frequently-Asked-Questions-Dokument" der Europäischen Kommission verwiesen, das weitere Fragen zum Terminus "ortsfeste Großanlage" klären soll. 3.2 Kommentar der EU-Kommission Unter dem Titel "RoHS-FAQ," wurde das Dokument mit weiteren Erläuterungen seitens der EU-Kommission am veröffentlicht. Demnach handelt es sich um eine ortsfeste Großanlage, wenn sie auseinander montiert mit all ihren Teilen zu groß ist, um sie in einem ISO-20-Fuß- Container mit den Maßen 5,71 m x 2,35 m x 2,39 m zu transportieren auseinander montiert mit all ihren Teilen schwerer als 44 Tonnen ist und nicht mehr per LKW transportiert werden kann von einem Schwerlastkrahn auf- oder abgebaut werden muss ihre Leistung höher als 375 kw ist. Für die Fälle, in denen es schwierig ist, Größe, Leistung und Gewicht einer Anlage zu bestimmen, führt das EU-Dokument einen weiteren Indikator auf, der für eine ortsfeste Großanlage spricht: die Komplexität. Ausschlaggebend dafür ist, dass die Anlage aus "einigen hundert Komponenten" besteht, die zu verschiedenen "Teilsystemen" verknüpft sind und gemeinsam die Funktion der Anlage erfüllen. 3.3 Trinkwasserinstallation als ortsfeste Großanlage Eine Trinkwasserinstallation erfüllt die Bestimmungen, die für eine ortsfeste Großanlage entsprechend 2, Ziffer 3 der ElektroStoffV gelten, denn sie ist eine groß angelegte Anordnung von Geräten wird von Fachpersonal montiert und installiert ist dazu bestimmt, auf Dauer an einem festen Ort betrieben zu werden. Ausserdem stellt sie eine komplexe Anlage dar, die sich über mehrere Etagen eines Hauses erstrecken und aus zahlreichen Komponenten bestehen kann, zum Beispiel Wasserzähler, Auslaufarmatur, Wasserenthärter, Rückflussverhinderer und Systemtrenner.
9 VDMA Positionspapier RoHS / ElektrostoffV 9 Trinkwasserinstallationen sind zudem Teile von privaten und häuslichen Wohnanlagen, in denen laut Begründung zur ElektroStoffV ortsfeste Großanlagen "zu finden sind". 4. Zusammenfassung Entsprechend den Bestimmungen der ElektroStoffV, 2, Ziffer 3 gilt eine Trinkwasserinstallation inklusive der darin verbauten Gebäudearmaturen als ortsfeste Großanlage. Sie ist aufgrund von 1 (2) Ziffer 5 vom Anwendungsbereich der Verordnung ausgeschlossen. Eine RoHS-Konformitätserklärung für Gebäudearmaturen mit elektronischen Bauteilen als Teil einer ortsfesten Großanlage mittels CE-Kennzeichnung ist somit nicht möglich. Ansprechpartner: Stefan Oberdörfer Fachverband Armaturen im VDMA Frankfurt am Main Tel.: 069 / Fax: 069 / stefan.oberdoerfer@vdma.org
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