Umsetzung der WEEE-Novelle Neue Herausforderungen und Chancen für die Nationalen Register in Europa stiftung elektro-altgeräte register

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1 Umsetzung der WEEE-Novelle Neue Herausforderungen und Chancen für die Nationalen Register in Europa Seite 1

2 Agenda Vollzug ElektroG Status quo WEEE-Novelle Neuerungen European WEEE Registers Network (EWRN) WEEE-Novelle: Neue Herausforderungen und Chancen Seite 2

3 Vollzug ElektroG Status quo 26 Mitarbeiter bei EAR 1,85 Mio. Verwaltungsakte erlassen, davon Marken-Gerätearten-Registrierungen (seit ), aktuell aktive Registrierungen 1,15 Mio. Abhol- u. Bereitstellungsanordnungen und andere Verwaltungsakte (seit ) Kostenbescheide (seit ) Hersteller (davon mit Sitz in und 290 mit Sitz außerhalb der EU) 509 öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (öre) mit Übergabe-/Abholstellen Seite 3

4 Vollzug ElektroG Status quo Hersteller und erteilte Registrierungen seit Seite 4

5 Vollzug ElektroG Status quo bislang ergingen rd Abholanordnungen für b2c-altgeräte pro Jahr Aber: Optierungen der öre ist in den letzten beiden Jahren stark angestiegen (Rohstoffpreise) Folge: weniger Abholanordnungen ergehen über die Stiftung EAR Stiftung EAR meldet rd Trittbrettfahrer jährlich an das Umweltbundesamt (UBA) Fazit: System ElektroG in Deutschland funktioniert! Seite 5

6 Agenda Vollzug ElektroG Status quo Deutschland WEEE-Novelle Neuerungen European WEEE Registers Network (EWRN) WEEE-Novelle: Neue Herausforderungen und Chancen Seite 6

7 WEEE-Novelle Neuerungen (Übersicht) Anwendungsbereich Herstellerregistrierung erfolgt in dem Mitgliedstaat, in dem Geräte in Verkehr gebracht werden (Bevollmächtigung eines Dritten möglich, sofern Hersteller keinen Sitz in dem Mitgliedstaat hat) Photovoltaik-Module unterfallen Anwendungsbereich (Kategorie 4) nach Übergangsfrist besteht offener Anwendungsbereich (Erweiterung auf alle Elektro- und Elektronikgeräte), aber viele neue Ausnahmen Harmonisierung Registrierungs- und Meldeformate (Mindest-)Standards für alle Mitgliedstaaten in Annex X WEEE-Novelle definiert Seite 7

8 WEEE-Novelle Neuerungen (Details) Persönlicher Anwendungsbereich Registrierung ist in jedem Mitgliedstaat erforderlich, in dem Geräte in Verkehr gebracht werden (keine europäische Registrierung ) Hersteller ist grundsätzlich nur, wer im betreffenden Mitgliedstaat niedergelassen ist sofern Hersteller keinen Sitz im Mitgliedstaat hat, benennt er einen im Mitgliedstaat niedergelassenen Bevollmächtigten Bevollmächtigter ist für die Erfüllung der Herstellerpflichten (Registrierung, Meldungen etc.) im entsprechenden Mitgliedstaat verantwortlich bereits in Deutschland registrierte ausländische (Fernabsatz-)Hersteller bleiben registriert (Benennung eines Bevollmächtigten ist nicht erforderlich) Seite 8

9 WEEE-Novelle Neuerungen (Details) Sachlicher Anwendungsbereich während Übergangsfrist von 6 Jahren (nach Inkrafttreten) müssen Geräte weiterhin einer der 10 Kategorien zuordenbar sein nach Übergangsfrist erfolgt Übergang zum offenen Anwendungsbereich mit dann 6 neuen Kategorien: 1. Wärmeüberträger 2. Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm 2 enthalten. 3. Lampen 4. Großgeräte (eine der äußeren Abmessungen > 50 cm) 5. Kleingeräte (keine äußere Abmessung > 50 cm) 6. Kleine IT- und Telekommunikationsgeräte (keine äußere Abmessung > 50 cm) Seite 9

10 WEEE-Novelle Neuerungen (Details) Ausnahmetatbestände bisher legal definierte Ausnahmetatbestände gelten auch während der Übergangfrist von 6 Jahren fort nach Übergangsfrist treten viele weitere (neue) Ausnahmetatbestände hinzu, insbesondere: 1. ortsfeste industrielle Großwerkzeuge 2. ortsfeste Großanlagen, ausgenommen Geräte, die nicht speziell als Teil dieser Anlagen konzipiert und eingebaut sind Seite 10

11 WEEE-Novelle Neuerungen (Details) Nationale Register und Registrierung Einrichtung Nationaler (Hersteller-)Register in jedem Mitgliedstaat Dateneingabe bei Nationalen Registern muss online möglich sein einheitliche Vorgaben für Registrierungs- und Meldeformate (Anhang X WEEE-Novelle) Zusammenarbeit der nationalen Register Verknüpfung der Nationalen Register über ihre Webseiten Intensivierung der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs zwischen Nationalen Registern (Ergebnisse von Inspektionen etc.). Seite 11

12 Agenda Vollzug ElektroG Status quo Deutschland WEEE-Novelle Neuerungen European WEEE Registers Network (EWRN) WEEE-Novelle: Neue Herausforderungen und Chancen Seite 12

13 European WEEE Registers Network (EWRN) Seite 13

14 EWRN Hintergrundinformationen Grundsätzliches EWRN wurde im November 2006 gegründet bis zu 18 Nationale Register beteiligen sich und arbeiten mit keine Verbindung zur Entsorgungswirtschaft!! Ziel ist es Hersteller zu unterstützen Harmonisierung der Registrierungs- und Meldeformate Harmonisierung von Scopingentscheidungen effiziente Trittbrettfahrerverfolgung (Identifizierung) zu ermöglichen, um Lasten unter allen Verpflichteten gleichmäßig zu verteilen Probleme im Zusammenhang mit der WEEE-Richtlinie und den nationalen Umsetzungen erkennen und Lösungen anbieten Seite 14

15 Harmonisierung Scopingentscheidungen Seite 15

16 Harmonisierung Scopingentscheidungen Seite 16

17 EWRN Zusammenarbeit Nationaler Register Scoping-Tool dient als Referenz für Fragen und Entscheidungen zum Anwendungsbereich Vorschlag für einheitliches Verständnis der Registrierungs- und Meldeformate (Annex X WEEE- Novelle) wurde an die EU Kommission übermittelt Aktuell: Zusammenarbeit mit Herstellerverbänden zwecks einheitlicher Auslegung der (neuen) Ausnahmen Aktuell: Entwicklung eines Vorschlags für einheitliche Definition des Input-Gewichts Seite 17

18 WEEE-Novelle Input-Gewichtsdefinition Erwägungsgrund 29, (Art 7 Abs. 5 WEEE-Novelle) Für die Berechnung der Sammelquoten sollte eine gemeinsame Methode zur Berechnung des Gewichts der Elektro- und Elektronikgeräte entwickelt werden, um unter anderem festzulegen, ob mit dem Begriff das tatsächliche Gewicht des gesamten Gerätes in der Form, in der es vertrieben wird, gemeint ist, einschließlich aller Bauteile, Unterbaugruppen, Zubehörteile und Verbrauchsmaterialien, aber ausschließlich Verpackung, Batterien, Gebrauchsanweisung und Handbüchern. Seite 18

19 EWRN einheitliche Input-Gewichtsdefinition GROSS (SHIPPING) WEIGHT TO INCLUDE ELECTRICAL ACCESSORIES Seite 19

20 EWRN einheitliche Input-Gewichtsdefinition BUT TO EXCLUDE Packaging and Written Documents and Batteries/Accumulators and Non Built in Consumables and Non Electrical Accessories not necessary for use Seite 20

21 EWRN Zusammenarbeit Nationaler Register Informationsaustauschplattform zwecks Trittbrettfahrerverfolgung befindet sich im Aufbau Planung des Übergangs von 10 auf 6 Kategorien nach der Übergangszeit von 6 Jahren Vision: ein Registrierungsportal für Nationale Register (soll simultane Beantragung mehrerer nationaler Registrierungen ermöglichen) Seite 21

22 Herzlichen Dank für Ihr Interesse und Ihre Aufmerksamkeit. Gerne beantworten wir Ihre Anfragen unter oder freuen uns auf Ihren Anruf unter Seite 22

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