Produktverantwortung und Marktüberwachung Ein Blick hinter die Kulissen

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1 Jochen Stepp take-e-way GmbH / VERE e.v. Produktverantwortung und Marktüberwachung Ein Blick hinter die Kulissen

2 Abfallwirtschaftliche Ziele: Vermeiden, Wiederverwendung, Recycling Vorrangig Vermeidung: Ein Glaubensbekenntnis ohne Konsequenzen. Verkauf von Altgeräten über Plattformen Dritter wird weder als Vermeidung noch als Wiederverwendung abfallrechtlich anerkannt. Vorbereitung zur Wiederverwendung: Ist eine Abfallbehandlung und somit ist das Genehmigungsverfahren bei größeren Mengen sehr aufwendig. Demontageanleitungen vom Hersteller sind uns bisher nicht begegnet. 2

3 Abfallwirtschaftliche Ziele Das Recycling: Viele Hersteller, die sehr hochwertige und recyclingfreundliche Geräte herstellen, werden bestraft. Teilweise müssen sie Altgeräte beim öre übernehmen, die mit ihren Produkten nichts zu tun haben und alles andere als recyclingfreundlich sind. Der extreme Preiskampf, der auch von den Ausschreibungen der optierenden öre begünstigt wird, fördert industrielle Großanlagen. Diese sind meistens an einer Wiederverwendung überhaupt nicht interessiert. Große Hersteller untersagen in ihren Ausschreibungen eine Wiederverwendung ausdrücklich. Wen kümmert das? 3

4 Freiwillige Rücknahmesysteme der Hersteller Bei einer freiwilligen Rücknahme des Herstellers hat dieser die zurückgenommenen Altgeräte gemäß Geräteart und Gewicht bis zum 15. des Folgemonats in das EAR-System zu melden. Diese Regelung ist praxisfremd. Wenn ihm das doch gelingt, muss er mit einer Gebühr zwischen 33,70 und 3.365,30 rechnen, deren Höhe er vorher nicht einschätzen kann. Zusätzlich kann es sein, dass ein Sachverständigentestat eingefordert wird. Kosten? Konsequenz: Die Herstellerrücknahme, die aus unserer Sicht die konsequente Produktverantwortung verkörpert, wird durch den Gesetzesgeber in vielen Fällen undurchführbar und gerade für kleinere Firmen teilweise unkalkulierbar gemacht. 4

5 Nachverfolgung durch überwachende Behörden Insbesondere der Onlinehandel unterliegt einem erheblichen Wettbewerbsdruck durch ausländische Anbieter. Diese bieten ihre Produkte teilweise über Plattformen an und umgehen dabei öfters die gesetzlichen und/oder steuerlichen Anforderungen. Dadurch erhalten sie einen erheblichen Wettbewerbsvorteil gegenüber gesetzestreuen Anbietern. Auf unsere Nachfrage bei der zuständigen Behörde haben wir die Antwort erhalten, dass man dagegen nicht vorgehen könne. Die Autoindustrie müsste eine größere Menge an Ersatzteilen bei der Stiftung EAR registrieren lassen. Zu aufwendig, daher spielen viele Konzerne einfach nicht mit. 5

6 Elektroaltgeräte sind per se gefährlicher Abfall Gilt das nicht für kommunale Sammelstellen? Manche kommunalen Sammelstellen verstoßen wiederholt gegen gesetzliche Regelungen und verfügen nicht über notwendige Genehmigungen, insbesondere im Umgang mit gefährlichen Abfällen. Konsequenzen: Keine Einige öre verstoßen gegen gesetzliche Bestimmungen. Dies belegen von Bundesländern beauftragte Studien, welche aber in vielen Punkten unter Verschluss gehalten werden (z.b. Studie durch die Fa. Brüning) Es wurden und werden immer noch Kabel abgeschnitten, was innerhalb der Abholkoordination gegen die gesetzlichen Vorschriften verstößt Einen Fall kennen wir, in dem die Kommune vergessen hat, die Optierung zu verlängern. Na und, man hat einfach weiterhin selbst vermarktet und damit die Hersteller enteignet. 6

7 Bevollmächtigter Der Hersteller, der in Deutschland verkaufen will, dort aber keine Niederlassung hat, muss einen Bevollmächtigten beauftragen. Selbst wenn der Bevollmächtigte den Vertrag mit dem Hersteller fristlos kündigt, weil er von diesem keinerlei Informationen erhält, wird von dem Bevollmächtigten verlangt, das er für diesen weiterhin solange in das EAR- System meldet, bis die Bevollmächtigung dort gelöscht ist. Das kann 6 Monate dauern. Das ist wirklichkeitsfremd. Es kann dazu führen, dass der Bevollmächtigte gezwungener Maßen Meldebetrug unterstützt. 7

8 Rücknahmepflicht Vertreiber Es findet kaum eine behördliche Überwachung statt. Die einzige, die in dieser Richtung tätig wird, ist die Deutsche Umwelthilfe. Kein praxistaugliches Register der verpflichteten Rücknahmestellen. Zu viele offene Rechtsfragen und nicht genügend Personal bei den Behörden, um einen wirkungsvollen Vollzug zu gewährleisten. Wie soll ein mittelständischer Unternehmer Gesetze befolgen, deren Inhalte selbst den zuständigen Behördenmitarbeiter nicht immer verständlich sind. Diejenigen Vertreiber, die ihre Rücknahmeverpflichtungen über einen Postversand organisieren, haben es sehr gut. Nur ganz geringe Rücknahmemengen erzeugen nur ganz geringe Kosten. 8

9 Gesetzestreue sollte belohnt und nicht bestraft werden Fazit: Der Ehrliche darf nicht der Dumme sein. Die Behörden müssen in die Lage versetzt werden, die Gesetzesverweigerer, auch wenn sie kommunal sind, effizient zu verfolgen und diejenigen, die die Gesetze befolgen, zu unterstützen und nicht bei kleinsten Fehlern mit Ordnungswidrigkeiten zu bedrohen. Insbesondere sollte es nicht möglich sein, dass ganze betroffene Industriezweige sich vor ihrer Verantwortung drücken können, ohne mit Konsequenzen rechnen zu müssen. Ansonsten werden die Konsequenzen sein: Immer mehr Gesetze, die von vielen nicht befolgt werden. Diejenigen, die viele Gesetze nicht befolgen, erhalten dadurch in einigen Bereichen einen erheblichen Wettbewerbsvorteil mit dem sie die Ehrlichen vom Markt verdrängen können. 9

10 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Haben Sie Fragen? Gerne auch jederzeit nach diesem Vortrag: 040 / stepp@take-e-way.de Jochen Stepp 10

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