Wissen schafft. Vorsprung. Positionspapier zur RoHS-Richtlinie / ElektroStoffV. Konsequenzen für die Gebäudearmaturenindustrie. Stand:

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1 Positionspapier zur RoHS-Richtlinie / ElektroStoffV Konsequenzen für die Gebäudearmaturenindustrie Stand: Wissen schafft Vorsprung Verband Deutscher Maschinenund Anlagenbau e.v. Fachverband Armaturen Vorsitzender: Rupprecht Kemper Geschäftsführer: Wolfgang Burchard Lyoner Straße Frankfurt am Main, Germany Telefon Telefax armaturen@vdma.org Internet VDMA Technik für Menschen

2 Der Inhalt ist sorgfältig und nach bestem Wissen erstellt worden. Der VDMA übernimmt keinerlei Haftung für den Inhalt des Papiers. Stand: VDMA

3 VDMA POSITIONSPAPIER RoHS / ElektroStoffV 3 Inhalt Inhalt 1. Einführung 4 2. RoHS und ElektroStoffV Hintergrund ElektroStoffV Anwendungsbereiche Stoffbeschränkungen Ausnahmen 7 3. Ortsfeste Großanlagen Definition ElektroStoffV Kommentar der EU-Kommission Trinkwasserinstallation als ortsfeste Großanlage Zusammenfassung 12

4 4 VDMA POSITIONSPAPIER RoHS / ElektroStoffV 1. Einführung Am ist die novellierte RoHS Richtlinie Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten in Kraft getreten. Sie wird in Deutschland durch die Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV) umgesetzt, die seit dem 9. Mai 2013 gilt. Herstellern von Gebäudearmaturen mit elektronischen Bauteilen stellt sich seitdem die Frage, inwiefern ihre Produkte von den Bestimmungen der Verordnung betroffen sind und die dort enthaltenen Stoffbeschränkungen beachten müssen insbesondere in Bezug auf Blei und sechswertiges Chrom. Auch der Umgang mit Forderungen von Kunden nach einer RoHS-Konformitätserklärung verlangt Klärungsbedarf. Das vorliegende Positionspapier erläutert die zentralen Inhalte von RoHS- Richtlinie und ElektroStoffV. Es beschreibt die Anwendungsbereiche sowie die Ausnahmen. Die Frage Sind Trinkwasserinstallationen ortsfeste Großanlagen? nimmt in diesem Zusammenhang eine zentrale Rolle ein. Denn sie entscheidet darüber, ob die Verordnung auch für Gebäudearmaturen mit elektronischen Bauteilen gilt, die Kontakt mit Trinkwasser haben. Wichtig für die Beantwortung sind jedoch nicht nur die Regelungen von RoHS- Richtlinie und ElektroStoffV. Auch ein Kommentar der EU-Kommission vom mit Angaben darüber, was als ortsfeste Großanlagen zu verstehen ist, ist von Bedeutung. Das Positionspapier nimmt auch darauf Bezug und entspricht damit der im EU- Papier enthaltenen Aufforderung, wonach jeder Hersteller und jeder andere Wirtschaftsteilnehmer selbst prüfen sollte, inwiefern sein Produkt vom Anwendungsbereich der Richtlinie betroffen ist bzw. von deren Ausnahmen profitieren kann.

5 VDMA POSITIONSPAPIER RoHS / ElektroStoffV 5 2. RoHS und ElektroStoffV Nachdem sie am in Kraft getreten ist, hatten die EU-Mitglieder die Pflicht, die novellierte RoHS-Richtlinie bis zum national umzusetzen. In Deutschland geschah dies durch die ElektroStoffV, die etwas verspätet am verabschiedet wurde und nach ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am in Kraft getreten ist. 2.1 Hintergrund ElektroStoffV Die ElektroStoffV gilt allgemein für das Inverkehrbringen und Bereitstellen von neuen Elektro- und Elektronikgeräten auf dem Markt. Das frühere Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) wurde durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes vom 3. Mai 2013 geändert und dient nunmehr ausschließlich der nationalen Umsetzung der WEEE-Richtlinie (Waste of Electrical and Electronic Equipment). 2.2 Anwendungsbereiche Gemäß ElektroStoffV sind Elektro- und Elektronikgeräte aus folgenden Kategorien von ihren Bestimmungen betroffen: 1. Haushaltsgroßgeräte, 2. Haushaltskleingeräte, 3. Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik, 4. Geräte der Unterhaltungselektronik, 5. Beleuchtungskörper, 6. elektrische und elektronische Werkzeuge, 7. Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte, 8. medizinische Geräte, 9. Überwachungs- und Kontrollinstrumente einschließlich Überwachungs- und Kontrollinstrumente in der Industrie, 10. automatische Ausgabegeräte, 11. sonstige Elektro- und Elektronikgeräte, die nicht unter die Nummern 1 bis 10 fallen.

6 6 VDMA POSITIONSPAPIER RoHS / ElektroStoffV Im Vergleich zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz wurde mit Punkt 11 eine weitere Gerätekategorie und ein offener Anwendungsbereich eingeführt, der sukzessive alle elektrischen und elektronischen Geräte umfassen soll. 2.3 Stoffbeschränkungen Laut Artikel 4 (1) der RoHS-Richtlinie haben die EU-Mitgliedsstaaten sicherzustellen, dass in Verkehr gebrachte Elektro- und Elektronikgeräte einschließlich Ersatzteilen keine der in Anhang II aufgeführten Stoffe enthalten. Beziehungsweise diese dürfen die jeweils zulässige Höchstkonzentration in homogenen Werkstoffen in Gewichtsprozent nicht überschreiten. Unter homogenen Werkstoff versteht man hier einen Werkstoff von durchgängig gleichförmiger Zusammensetzung, der nicht durch mechanische Vorgänge in verschiedene Materialien zerlegt oder getrennt werden kann. Im Anhang II der RoHS-Richtlinie sind folgende Stoffe enthalten, für die jeweils die 0,1%-Konzentrationsgrenze gilt (Ausnahme Cadmium: 0,01 %): Blei Quecksilber Cadmium Sechswertiges Chrom Polybromierte Biphenyle (PBB) Polybromierte Diphenylether (PBDE) Die ElektroStoffV hat diese Beschränkungen übernommen und führt sie in 3(1) als Voraussetzung für das Inverkehrbringen von Elektro- und Elektronikgeräten auf. Mit der am 4. Juni 2015 im Amtsblatt der EU veröffentlichten Delegierten Richtlinie 2015/863/EU wurde der Anhang II geändert und um vier weitere Stoffe ergänzt. Dabei handelt es sich um Weichmacher (Phtalate), die als besonders Besorgnis erregend bewertet wurden und für die nach Ansicht der EU Substitutionsprodukte mit weniger schädlichen Auswirkungen zur Verfügung stehen. Auch sie dürfen die Höchstkonzentration von 0,1 % in homogenen Werkstoffen nicht überschreiten: Di(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP) Butylbenzylphthalat (BBP) Dibutylphthalat (DBP) Diisobutylphthalat (DIBP)

7 VDMA POSITIONSPAPIER RoHS / ElektroStoffV 7 Die Stoffbeschränkungen gelten ab dem für alle Gerätekategorien mit der Ausnahme von medizinischen Geräten sowie Überwachungs- und Kontrollinstrumenten. Sie sind bis zum in nationales Recht umzusetzen, das bedeutet, sie werden durch eine Novelle der ElektroStoffV übernommen. 2.4 Ausnahmen Die Verordnung gilt gemäß 1 (2) nicht für folgende Elektro- und Elektronikgeräte: 1. Geräte, die für den Schutz der wesentlichen Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland erforderlich sind, einschließlich Waffen, Munition und Wehrmaterial für militärische Zwecke, 2. Ausrüstungsgegenstände für einen Einsatz im Weltraum, 3. Geräte, die a) speziell als Teil eines anderen, von dieser Verordnung ausgenommenen oder nicht in den Geltungsbereich dieser Verordnung fallenden Gerätetyps konzipiert sind und installiert werden sollen, b) ihre Funktion nur als Teil dieses Geräts erfüllen können und c) nur durch gleichartige Geräte ersetzt werden können, 4. ortsfeste industrielle Großwerkzeuge, 5. ortsfeste Großanlagen, 6. Verkehrsmittel zur Personen- oder Güterbeförderung mit Ausnahme von elektrisch angetriebenen Zweirad- Fahrzeugen, die nicht typgenehmigt sind, 7. bewegliche Maschinen, 8. aktive, implantierbare medizinische Geräte, 9. Photovoltaikmodule, die zur Verwendung in einem System bestimmt sind, das zum ständigen Betrieb an einem festen Ort zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie für öffentliche, kommerzielle, industrielle und private Anwendungen von Fachpersonal entworfen, zusammengesetzt und installiert wurde, und 10. Geräte, die ausschließlich zu Zwecken der Forschung und Entwicklung entworfen wurden und nur auf zwischenbetrieblicher Ebene bereitgestellt werden.

8 8 VDMA POSITIONSPAPIER RoHS / ElektroStoffV Darüber hinaus gibt es einzelne Verwendungen, die explizit von Stoffbeschränkungen ausgenommen sind. Sie sind im Anhang III und IV der RoHS-Richtlinie aufgeführt. Im Anhang III finden sich auch Ausnahmen, die sich auf Legierungen beziehen, die zum Teil für die Herstellung von Gebäudearmaturen genutzt werden: 6a) Blei als Legierungselement in Stahl für Bearbeitungszwecke und in verzinktem Stahl mit einem Massenanteil von höchstens 0,35 % Blei. 6b) Blei als Legierungselement in Aluminium mit einem Massenanteil von höchstens 0,4 % Blei. 6c) Kupferlegierung mit einem Massenanteil von bis zu 4 % Blei. Hersteller sollten sich jedoch auf diese Ausnahmen und hier vor allem auf 6 c) nicht verlassen. Denn deren Geltungsdauer beträgt ab dem 21. Juli 2011 höchstens 5 Jahre für die Gerätekategorien 1 bis 7 und 10 sowie höchstens 7 Jahre für die Kategorien 8 und 9. Das bedeutet, die Ausnahmen müssen regelmäßig neu beantragt werden. Tut dies niemand, oder wird die Verwendung nicht mehr genehmigt (z.b. weil ein als ungefährlicher angesehenes Substitutionsprodukt identifiziert wurde), dann dürfte auch beispielsweise die Kupferlegierung mit einem Massenanteil von bis zu 4 % Blei nicht mehr verwendet werden.

9 VDMA POSITIONSPAPIER RoHS / ElektroStoffV 9 3. Ortsfeste Großanlagen Die ElektroStoffV spricht im Ausnahmebereich von ortfesten Großanlagen. Sowohl die Verordnung als auch ein begleitendes Papier der EU-Kommission führen aus, was darunter zu verstehen ist. 3.1 Definition ElektroStoffV Paragraph 2 der ElektroStoffV, Ziffer 3, enthält eine Bestimmung des Begriffes ortsfeste Großanlage : Eine groß angelegte Anordnung von Geräten unterschiedlicher Art und gegebenenfalls weiteren Einrichtungen, die a) von Fachpersonal montiert und installiert wird und b) dazu bestimmt ist, auf Dauer an einem festen Ort betrieben zu werden und von Fachpersonal abgebaut zu werden. In seiner Begründung zu Ziffer 3 gibt die Verordnung weitere Informationen zum Begriff ortsfeste Großanlage (Teil B zu 2, Nummer 3): Ortsfeste Großanlagen sind sowohl in industriellen, gewerblichen, öffentlichen (z. B. in Krankenhäusern, am Flughafen) als auch privaten/häuslichen Anwendungen (z. B. Wohnanlagen) zu finden. Großanlagen gelten dann als ortsfest, wenn eine Veränderung des Standortes während der Nutzungsphase nicht vorgesehen ist. ( ) Beispiele für 'ortsfeste Großanlagen' sind u.a. Aufzüge, Gepäcktransportbänder, automatisierte Vorratssysteme, Transportsysteme, Rolltreppen. Gleichzeitig wird an dieser Stelle auf ein Frequently-Asked-Questions-Dokument der Europäischen Kommission verwiesen, das weitere Fragen zum Terminus ortsfeste Großanlage klären soll.

10 10 VDMA POSITIONSPAPIER RoHS / ElektroStoffV 3.2 Kommentar der EU-Kommission Unter dem Titel RoHS-FAQ wurde das Dokument mit weiteren Erläuterungen seitens der EU-Kommission am veröffentlicht. Demnach handelt es sich um eine ortsfeste Großanlage, wenn sie auseinander montiert mit all ihren Teilen zu groß ist, um sie in einem ISO-20-Fuß- Container mit den Maßen 5,71 m x 2,35 m x 2,39 m zu transportieren auseinander montiert mit all ihren Teilen schwerer als 44 Tonnen ist und nicht mehr per LKW transportiert werden kann von einem Schwerlastkrahn auf- oder abgebaut werden muss ihre Leistung höher als 375 kw ist. Für die Fälle, in denen es schwierig ist, Größe, Leistung und Gewicht einer Anlage zu bestimmen, führt das EU-Dokument einen weiteren Indikator auf, der für eine ortsfeste Großanlage spricht: die Komplexität. Ausschlaggebend dafür ist, dass die Anlage aus einigen hundert Komponenten besteht, die zu verschiedenen Teilsystemen verknüpft sind und gemeinsam die Funktion der Anlage erfüllen. 3.3 Trinkwasserinstallation als ortsfeste Großanlage Eine Trinkwasserinstallation erfüllt die Bestimmungen, die für eine ortsfeste Großanlage entsprechend 2, Ziffer 3 der ElektroStoffV gelten, denn sie ist eine groß angelegte Anordnung von Geräten ist dazu bestimmt, auf Dauer an einem festen Ort betrieben zu werden wird von Fachpersonal montiert und installiert. Letzteres wird in Deutschland explizit durch die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) gefordert. Dort ist in 12 (2) folgende Festlegung zu finden: Die Errichtung der (Wasserversorgungs-)Anlage und wesentliche Veränderungen dürfen nur durch das Wasserversorgungsunternehmen oder ein in ein Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens eingetragenes Installationsunternehmen erfolgen.

11 VDMA POSITIONSPAPIER RoHS / ElektroStoffV 11 Darüber hinaus stellt die Trinkwasserinstallation eine komplexe Anlage dar, die sich über mehrere Etagen eines Hauses erstrecken und aus zahlreichen Komponenten bestehen kann, zum Beispiel Wasserzähler, Auslaufarmatur, Wasserenthärter, Rückflussverhinderer und Systemtrenner. Trinkwasserinstallationen sind zudem Teile von privaten und häuslichen Wohnanlagen, in denen laut Begründung zur ElektroStoffV ortsfeste Großanlagen zu finden sind. Allerdings passen die einzelnen Teile einer Trinkwasserinstallation auseinander montiert in der Regel ohne Probleme in einen ISO-Container und können per Lkw transportiert werden (von Installationen in sehr großen Gebäuden einmal abgesehen). Dies stellt jedoch kein K.O.-Kriterium für die Beurteilung als ortsfeste Großanlage dar, denn die Charakterisierung im Rahmen des EU-Kommissionspapiers (s.o.) ist nicht rechtssicher und als grobe Orientierung für die Fälle zu verstehen, in denen die im Rahmen der RoHS- Richtlinie / ElektroStoffV gemachten verbindlichen Festlegungen (s.o.) nicht eindeutig anzuwenden sind. Schließlich verweist das EU-FAQ-Dokument ausdrücklich auf die Verantwortung des Herstellers, der selbst einschätzen soll, inwiefern sein Produkt bzw. seine Installation vom Ausnahmebereich der RoHS-Richtlinie betroffen ist.

12 12 VDMA POSITIONSPAPIER RoHS / ElektroStoffV 4. Zusammenfassung Entsprechend den Bestimmungen der ElektroStoffV, 2, Ziffer 3 kann eine Trinkwasserinstallation inklusive der darin verbauten Gebäudearmaturen als ortsfeste Großanlage gelten. Sie ist somit aufgrund von 1 (2) Ziffer 5 vom Anwendungsbereich der Verordnung ausgeschlossen. Eine RoHS-Konformitätserklärung für Gebäudearmaturen mit elektronischen Bauteilen als Teil einer ortsfesten Großanlage mittels CE-Kennzeichnung ist dem zufolge nicht möglich. Hersteller sind an die im Rahmen von RoHS-Richtlinie / ElektroStoffV festgelegten Stoffbeschränkungen nicht gebunden. Ansprechpartner: Stefan Oberdörfer Fachverband Armaturen im VDMA Frankfurt am Main Tel.: 069 / Fax: 069 / stefan.oberdoerfer@vdma.org

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