Wissen schafft. Vorsprung. Positionspapier zum Elektro- und Elektronikgesetz / Pflicht zur Registrierung von Elektronikgeräten

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1 Positionspapier zum Elektro- und Elektronikgesetz / Pflicht zur Registrierung von Elektronikgeräten Konsequenzen für die Gebäudearmaturenindustrie Stand: Wissen schafft Vorsprung Verband Deutscher Maschinenund Anlagenbau e.v. Fachverband Armaturen Vorsitzender: Rupprecht Kemper Geschäftsführer: Wolfgang Burchard Lyoner Straße Frankfurt am Main, Germany Telefon Telefax armaturen@vdma.org Internet VDMA Technik für Menschen

2 Der Inhalt ist sorgfältig und nach bestem Wissen erstellt worden. Der VDMA übernimmt keinerlei Haftung für den Inhalt des Papiers. Stand: VDMA

3 VDMA POSITIONSPAPIER ElektroG 3 Inhalt Inhalt 1. Einführung 4 2. Elektro- und Elektronikgerätegesetz Hintergrund ElektroG: WEEE-Richtlinie Anwendungsbereiche Ausnahmen 6 3. Ortsfeste Großanlagen Definition Kommentar der EU-Kommission Trinkwasserinstallation als ortsfeste Großanlage 8 4. Zusammenfassung 10

4 4 VDMA POSITIONSPAPIER ElektroG 1. Einführung Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz ElektroG) verpflichtet die Hersteller zur Registrierung ihrer Produkte. Dafür verantwortlich ist die Stiftung Elektro-Altgeräte Register, die im Sinne des Gesetzes eine Gemeinsame Stelle der Hersteller, bzw. deren Bevollmächtigter darstellt. Das am novellierte ElektroG bestimmt, dass alle Elektro- und Elektronikgeräte, die unter das Gesetz fallen, vor dem Inverkehrbringen registriert und mit einer bestimmten Nummer gekennzeichnet werden müssen. Geräte, die nicht registriert wurden, gelten als nicht verkehrsfähig und dürfen nicht verkauft werden. Mit dieser Regelung soll insbesondere sichergestellt werden, dass die Hersteller ihren Verpflichtungen zur Verwertung und Entsorgung der Geräte nachkommen. In diesem Zusammenhang erhalten Hersteller von Gebäudearmaturen mit elektronischen Bauteilen immer wieder von ihren Kunden die Aufforderung, ihre Produkte als Elektrogeräte bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (Stiftung ear) registrieren und entsprechend kennzeichnen zu lassen. Das setzt natürlich voraus, dass elektronisch gesteuerte Gebäudearmaturen überhaupt von den Regelungen des ElektroG und der Registrierungspflicht betroffen sind. Aber ist dies überhaupt der Fall? Das vorliegende Positionspapier beantwortet diese Frage und klärt über die Hintergründe auf.

5 VDMA POSITIONSPAPIER ElektroG 5 2. Elektro- und Elektronikgerätegesetz 2.1 Hintergrund ElektroG: WEEE-Richtlinie Am 13. August 2013 ist die Richtlinie 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE-Richtlinie) in Kraft getreten. Ihr zentrales Ziel ist die Vermeidung von Elektro- und Elektronikgeräte-Abfällen durch Wiederverwendung, Recycling und anderer Formen der Verwertung. Die Richtlinie war bis zum 14. Februar 2014 von den EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht umzusetzen. Mit dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz ist dies in Deutschland erfolgt. Das ElektroG wurde zuletzt am novelliert, es soll sicherstellen, dass zukünftig deutlich mehr Elektro- und Elektronik-Altgeräte einer ordnungsgemäßen und umweltfreundlichen Entsorgung zugeführt werden. Der Gesetzgeber verspricht sich dadurch einen signifikanten Beitrag zur Schonung von Ressourcen und will über das Gesetz das Marktverhalten der Betroffenen regeln. 2.2 Anwendungsbereiche Im Sinne des ElektroG sind Elektronik- und Elektrogeräte Geräte, die auf höchstens Volt Wechselspannung oder Volt Gleichspannung ausgelegt sind und die a. zu ihrem ordnungsgemäßen Betrieb von elektrischen Strömen oder elektromagnetischen Feldern abhängig sind oder b. der Erzeugung, Übertragung und Messung von elektrischen Strömen und elektromagnetischen Feldern dienen. Gemäß 2 Absatz 1 sind Elektro- und Elektronikgeräte von den Regelungen des Gesetzes betroffen, die unter folgende Kategorien fallen: 1. Haushaltsgroßgeräte, 2. Haushaltskleingeräte, 3. Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik, 4. Geräte der Unterhaltungselektronik und Photovoltaikmodule, 5. Beleuchtungskörper, 6. elektrische und elektronische Werkzeuge,

6 6 VDMA POSITIONSPAPIER ElektroG 7. Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte, 8. Medizinprodukte, 9. Überwachungs- und Kontrollinstrumente, 10. automatische Ausgabegeräte. Diese Kategorien gelten bis zum , dann wird der Anwendungsbereich des ElektroG erweitert. Ab dem werden alle elektrischen und elektronischen Geräte vom Gesetz betroffen sein - es sei denn, sie sind explizit davon ausgeschlossen. 2.3 Ausnahmen Das ElektroG gilt gemäß 2 Absatz 2 nicht für folgende Elektro- und Elektronikgeräte: 1. Geräte, die der Wahrung der wesentlichen Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland dienen, einschließlich Waffen, Munition und Wehrmaterial, die eigens für militärische Zwecke bestimmt sind, 2. Geräte, die a) als Teil eines andere Gerätes, das vom Geltungsbereich dieses Gesetzes ausgenommenen ist oder nicht in den Geltungsbereich dieses Gesetzes fällt, in dieses eingebaut sind und b) ihre Funktion nur speziell als Teil dieses anderen Geräts erfüllen können, 3. Glühlampen 4. Ausrüstungsgegenstände für den Einsatz im Weltraum, 5. ortsfeste industrielle Großwerkzeuge, 6. ortsfeste Großanlagen; dieses Gesetz gilt jedoch für Geräte, die nicht speziell als Teil dieser Anlagen konzipiert und darin eingebaut sind, 7. Verkehrsmittel zur Personen- oder Güterbeförderung; dieses Gesetz gilt jedoch für elektrische Zweiradfahrzeuge, für die eine Typgenehmigung erforderlich ist, 8. bewegliche Maschinen, 9. Geräte, die ausschließlich zu Zwecken der Forschung und Entwicklung speziell entworfen wurden und nur auf zwischenbetrieblicher Ebene bereitgestellt werden, und

7 VDMA POSITIONSPAPIER ElektroG medizinische Geräte und In-vitro-Diagnostika, bei denen zu erwarten ist, dass sie vor Ablauf ihrer Lebensdauer infektiös werden, und aktive, implantierbare medizinische Geräte. 3. Ortsfeste Großanlagen Das ElektroG spricht im Ausnahmebereich u. a. von ortfesten Großanlagen. In 3 ( Begriffsbestimmungen ) Ziffer 17 ist eine Definition des Begriffes zu finden. 3.1 Definition Entsprechend 3 Ziffer 17 ElektroG sind ortsfeste Großanlegen eine groß angelegte Anordnung von Geräten unterschiedlicher Art und gegebenenfalls weiteren Einrichtungen, die a. von Fachpersonal montiert, installiert und abgebaut wird, b. dazu bestimmt ist, auf Dauer als Teil eines Gebäudes oder Bauwerks an einem vorbestimmten und eigens dafür vorgesehenen Standort betrieben zu werden, und c. nur durch die gleichen speziell konstruierten Geräte ersetzt werden kann. In der Begründung des Entwurfes zum ElektroG führt das Bundesumweltministerium näher aus, was unter ortsfeste Großanlage zu verstehen ist: Ortsfeste Großanlagen sind sowohl in industriellen, gewerblichen, öffentlichen als auch in privaten/häuslichen Anwendungen zu finden. Sie gelten dann als ortsfest, wenn eine Veränderung des Standortes während der Nutzungsphase nicht vorgesehen ist. Wesentliches Merkmal hierbei ist, dass die Geräte als Teil eines Gebäudes oder Bauwerks verbaut werden. Auch Großanlagen, die bewegliche Teile umfassen, gelten als ortsfest. Beispiele für ortsfeste Großanlagen sind unter anderem Aufzüge, Gepäcktransportbänder, automatisierte Vorratssysteme, Transportsysteme, Rolltreppen und hydraulisch betriebene Heizungs- und Warmwassersysteme.

8 8 VDMA POSITIONSPAPIER ElektroG 3.2 Kommentar der EU-Kommission Das ElektroG hat die Ausnahme der ortsfesten Großanlagen sowie deren Charakterisierung (s. Kapitel 3.1) von der WEEE-Richtlinie übernommen (s. 3, 1c). Zu dieser hat die EU-Kommission im Juni 2014 ein Frequently Asked Questions -Papier veröffentlicht, um offene Fragen zu klären. In Bezug auf die Klärung des Begriffes ortsfeste Großanlage verweist das Dokument seinerseits auf ein FAQ-Papier der Kommission, das zur Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS- Richtlinie) am veröffentlicht wurde. Dort heisst es: Für die Fälle, in denen es schwierig ist, Größe, Leistung und Gewicht einer Anlage zu bestimmen, führt dieses Dokument einen weiteren Indikator auf, der für eine ortsfeste Großanlage spricht: die Komplexität. Ausschlaggebend dafür ist, dass die Anlage aus einigen hundert Komponenten besteht, die zu verschiedenen Teilsystemen verknüpft sind und gemeinsam die Funktion der Anlage erfüllen. 3.3 Trinkwasserinstallation als ortsfeste Großanlage Eine Trinkwasserinstallation erfüllt die Bestimmungen, die für eine ortsfeste Großanlage entsprechend 3 Ziffer 17 ElektroG gelten, denn sie ist eine groß angelegte Anordnung von Geräten und Bauteilen, die eine gemeinsame Funktion für eine bestimmte Anwendung erfüllen die Versorgung mit Trinkwasser ist dazu bestimmt, auf Dauer als Teil eines Gebäudes an einem festen Ort betrieben zu werden kann nur durch die gleichen speziell konstruierten Geräte (Armaturen) ersetzt werden wird von Fachpersonal montiert, installiert und abgebaut. Letzteres wird in Deutschland explizit durch die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) gefordert. Dort ist in 12 Absatz 2 folgende Festlegung zu finden: Die Errichtung der (Wasserversorgungs-)Anlage und wesentliche Veränderungen dürfen nur durch das Wasserversorgungsunternehmen oder ein in ein Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens eingetragenes Installationsunternehmen erfolgen.

9 VDMA POSITIONSPAPIER ElektroG 9 Darüber hinaus stellt die Trinkwasserinstallation eine komplexe Anlage dar, die sich über mehrere Etagen eines Hauses erstrecken und aus zahlreichen Komponenten bestehen kann, zum Beispiel Wasserzähler, Auslaufarmatur, Wasserenthärter, Rückflussverhinderer und Systemtrenner. Trinkwasserinstallationen sind zudem Teile von privaten und häuslichen Anwendungen, in denen laut Begründung zum ElektroG ortsfeste Großanlagen zu finden sind. Außerdem werden Gebäudearmaturen mit elektronischen Bauteilen unter anderem in hydraulisch betriebenen Warmwassersystemen eingesetzt, die das Bundesumweltministerium explizit als Beispiele für ortsfeste Großanlagen nennt. Dort sorgen z.b. elektronisch gesteuerte Zirkulationssysteme mit entsprechenden (Wasserwechsel-) Armaturen dafür, dass eine konstante Temperatur gewährleistet wird, die der Vermehrung von Keimen und Bakterien vorbeugt.

10 10 VDMA POSITIONSPAPIER ElektroG 4. Zusammenfassung Entsprechend den Bestimmungen des 3 Ziffer 17 ElektroG kann eine Trinkwasserinstallation inklusive der darin verbauten Gebäudearmaturen als ortsfeste Großanlage angesehen werden. Sie und die dort verbauten Geräte sind somit aufgrund von 2 Absatz 2 vom Anwendungsbereich des Elektro-und Elektronikgesetzes ausgenommen. Gebäudearmaturen mit elektronischen Bauteilen gelten daher nicht als Elektro- und Elektronikgeräte im Sinne des Gesetzes und bedürfen keiner Registrierung durch die Stiftung Elektro-Altgeräte Register. Ansprechpartner: Stefan Oberdörfer Fachverband Armaturen im VDMA Frankfurt am Main Tel.: 069 / Fax: 069 / stefan.oberdoerfer@vdma.org

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