Kreislaufwirtschaft mittels Produktverantwortung. WEEE/RoHS, Batteriegesetz und Vollständigkeitserklärung. -Sachstand: von Dr.

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1 Kreislaufwirtschaft mittels Produktverantwortung -Sachstand: WEEE/RoHS, Batteriegesetz und Vollständigkeitserklärung von Folie 1

2 Sachstand der EU-Richtlinien Elektro- und Elektronikaltgeräte (WEEE) und Stoffverbote (RoHS) Folie 2

3 strittige Fragen - WEEE In den Geltungsbereich der Richtlinie fallende Elektro- und Elektronikgeräte (Kategorien/Produkte zukünftig Anh. der RoHS) -Einbeziehen von Kabeln, Verbrauchsgütern und Ausrüstungsteilen? Ausnahmeregelungen -z.b. in Bezug auf ortsfeste industrielle Großwerkzeuge und ortsfeste industrielle Großanlagen -Beförderungsmittel mit Motorantrieb, mobile Maschinen und Geräte Sammelziel von 65 % der in Verkehr gebrachten Menge beider Vorjahre beginnend im Jahr 2016 Harmonisierung der Registrierungs- und Berichtspflichten Finanzierung sämtlicher Kosten für Rücknahme durch Hersteller Folie 3

4 Mindestüberwachung - Export Beleg: - Kopie der Rechnung / Kaufvertrag - Nachweis der Funktionsfähigkeit / Prüfzertifikat - Erklärung des Inhabers - Genügend Verpackungsmittel gegen Beschädigung 1. Prüfung: - Bestätigung der Funktionsfähigkeit des Geräts und Bewertung gefährlicher Stoffe 2. Aufzeichnung: - Auf Gerät oder Verpackung anzubringen sind: Gerätebezeichnung, Typennummer, Herstellungsjahr, Unternehmensanschrift, Prüfungsergebnis 3. Zusätzliche Unterlagen zu jeder Ladung (pro Container/Lastwagen): - CMR-Frachtbrief - Erklärung zur Haftung 4. Beim Fehlen adäquater Unterlagen und einer geeigneten Verpackung: - Gegenstand = gefährlicher Abfall - Ladung enthält widerrechtlich verbrachte Altgeräte Folie 4

5 strittige Fragen - RoHS Anwendungsbereich - offener Geltungsbereich, der alle Produkte einschließt, die nicht ausdrücklich von der RL ausgenommen werden Stoffverbote - Keine Aufnahme neuer Stoffe (PVC, bromierte Flammsch-M.) - Verabschiedung einer Prioritätenliste mit Stoffen, die später einer Überprüfung unterzogen werden sollen - Ausnahme von Solaranlagen, ortsfesten Industrieanlagen u. Industriewerkzeugen sowie Anlagen für regenerative Energien, Beförderungsmittel mit Motorantrieb u. mobile Maschinen u. Geräte - Allgemeines Verbot von Nanosilber u. Nanokohlenstoffröhrchen Schaffung von Komplementarität und Kohärenz mit anderen EU- Regelungen - Produktvermarktung (Begriffsbestimmungen, Durchsetzung) - REACH (Verwendung von Stoffen) - Ökodesign-Richtlinie (Gestaltung von Geräten) - Abfallrahmenrichtlinie (Abfallbewirtschaftung) Folie 5

6 Produktkonformität - RoHS Produktkonformitätsbewertung durch Hersteller / Importeure / Händler -interne Fertigungskontrolle (Hersteller) -EG-Konformitätserklärung (mit Kennnummer, Name u. Anschrift des Herstellers, Gegenstand d. Erklärung etc.) -CE-Kennzeichnung der Geräte -Eigenüberwachung (Hersteller) -Gewährleistung der Geräteidentifikation -Aushändigen von Informationen für Behörden -Verbot des Inverkehrbringens nicht EU-konformer Geräte Marktüberwachung und Kontrolle Folie 6

7 Zeitplan WEEE/RoHS WEEE - im Juni soll der Umweltausschuss des EP über die Änderungsempfehlungen der Ratsarbeitsgruppe abstimmen - im Juli 2010 Parlamentsbefassung RoHS - Anfang Juni hat der EP-Umweltausschuss den Änderungsempfehlungen zugestimmt - im Juli 2010 Parlamentsbefassung (erste Lesung) Folie 7

8 Wesentliche Neuregelungen des Batteriegesetzes (BattG) Folie 8

9 BattG Inkraftreten am 01. Dezember 2009 Anzeigepflicht für Hersteller ( 4 BattG) beim BattG-Melderegister des UBA ( Sicherstellung der Rücknahmepflichten durch Beteiligungspflicht -festgestelltes, gemeinsamen Rücknahmesystem ( 6 BattG) oder -behördlich genehmigtes, herstellereigenes Rücknahmesystem ( 7 BattG) Mindestsammelquoten je System ( 16 BattG) a) 35 % zum 26. September 2012 b) 45 % zum 26. September 2016 Kennzeichnungspflicht ( 17 BattG) - Symbol der durchgestrichenen Mülltonne - Batteriekapazität - mit dem jeweiligen chemischen Zeichen, wenn > 0,0005 Gew-% Hg, > 0,002 Gew-% Cd oder > 0,004 Gew-% Pb Folie 9

10 Batteriemelderegister Folie 10

11 Batteriemelderegister Gemeinsames Rücknahmesystem für Geräte-Altbatterien -GRS-Batterien (Sammelquote 44 %, 99 % Verwertung) Genehmigte herstellereigene Rücknahmesysteme -Bosch -CCR Rebat -European Recycling Platform (EPR) -Rücknahmesystem Ökorecell Registrierung Registrierungspflicht besteht für die Hersteller. Ist nur die Marke erkennbar, so ist der Markeninhaber als Hersteller i.s. von 2 Abs. 15 BattG anzusehen, nicht der eigentliche Produzent Folie 11

12 Vollständigkeitserklärung (VerpackV) Folie 12

13 Vollständigkeitserklärung Vollständigkeitserklärung dient dem Selbstvollzug der Wirtschaft - Selbsterklärung des Erstinverkehrbingers - Prüfbescheinigung durch unabhängigen Prüfer - Veröffentlichung der Unternehmensliste ( Probleme bei der VE-Hinterlegung - v.a. fehlende qualifizierte elektronische Signatur der Prüfer Anzahl der hinterlegten VE für RP - ca. 137 Unternehmen aus RP im VE-Register (für 2008) - Anzeige gegen 55 Unternehmen in RP (2008) - ca. 163 Unternehmen aus RP im VE-Register (für 2009) Anstieg der lizenzierten Mengen an Verkaufsverpackungen - in 2009 um 21, 4 % gegenüber 2008 auf 4,36 Mio. t Gründe? Folie 13

14 VE-Register - Behördenmodul Dokumentation vorgenommener Änderungen Abruf der hinterlegten Prüfbescheinigung Schwarz: Meldung über die Beteiligung an Systemen Rot: Meldung der Systeme Selbstentsorgung in 2008 Summe Systembeteiligung und Selbstentsorgung Menge Verkaufsverpackungen im gewerblichen Bereich Art des Prüfers Folie 14

15 Kreislaufwirtschaft mittels Produktverantwortung Sachstand WEEE/RoHS, BattG und Vollständigkeitserklärung Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Folie 15

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