Wichtig ist, dass der Nutzer sein Mobiltelefon mit einer PIN-Verschlüsselung vor Missbrauch schützt.
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- Lisa Melsbach
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1 Vertragsbedingungen zur Nutzung von PAYSMART Mit PAYSMART bietet die Deutsche Post Zahlungsdienste GmbH, Fritz-Schäffer-Str. 7 9, Bonn (im Folgenden DPZ ), registrierten Nutzern einen kostenfreien technischen Service an, mit dessen Hilfe ausgewählten Händlern (im Folgenden Händler ) im stationären Einzelhandel ein komfortables und sicheres Verfahren zur Feststellung der Identität des Kunden mittels Mobiltelefon zum Zwecke höherer Bezahlsicherheit angeboten werden kann. PAYSMART ist eine technische Dienstleistung, die es einem registrierten Nutzer ermöglicht, mit seinem Mobiltelefon Waren und Dienstleistungen bei Händlern und Dienstleistern zu bezahlen. Jede Transaktion wird durch das Vorzeigen einer vorgangsspezifischen ID (bzw. eines QR-Codes, durch Near Field Communication (NFC), eines Barcodes oder eines Symbols) in der App autorisiert. Diese Autorisierung erfolgt durch das Vorzeigen einer vorgangsspezifischen ID (bzw. eines QR-Codes, durch Near Field Communication (NFC), eines Barcodes oder eines Symbols) in der aktiven App auf dem Mobiltelefon an der Kasse. Der jeweilige Händler bzw. die DPZ als vom Händler beauftragte Zahlstelle ist berechtigt, den jeweiligen Geldbetrag, den der Nutzer dem Händler aufgrund des Kaufs von Waren bzw. des Bezugs von Dienstleistungen schuldet, vom Nutzer im Rahmen des Lastschriftverfahrens einzuziehen. Um PAYSMART nutzen zu können, muss sich der Nutzer auf dem Onlineportal von PAYSMART registrieren und die PAYSMART App herunterladen. Der Betrieb des Portals und der App sowie deren Support werden von der Deutsche Post AG, Charles-de-Gaulle-Straße 20, Bonn, durchgeführt. Hierfür gelten die Teilnahmebedingungen entsprechend. Wichtig ist, dass der Nutzer sein Mobiltelefon mit einer PIN-Verschlüsselung vor Missbrauch schützt. Für die Teilnahme an PAYSMART durch registrierte Nutzer gelten die nachfolgenden Teilnahmebedingungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung. 1. Vertragspartner, Teilnahmevoraussetzungen, Vertragsschluss 1.1 Vertragspartner Vertragspartner des Nutzers von PAYSMART (im Folgenden Nutzer ) ist die DPZ. Seite 1 von 9
2 1.2 Teilnahmevoraussetzungen Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Berechtigung zur Teilnahme an PAYSMART ist personengebunden und kann nicht auf andere Personen ausgedehnt oder übertragen werden. Die Weitergabe und Nutzung durch Dritte ist nicht zulässig und berechtigt die DPZ zur Sperrung des Nutzers für PAYSMART Voraussetzung für die Teilnahme an PAYSMART ist die Übermittlung des vollständig ausgefüllten und vom Nutzer bestätigten elektronischen Anmeldeformulars mit den persönlichen Angaben (Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Adresse, Bankverbindung, -Adresse, Mobilnummer, Personalausweisnummer) des Nutzers an die DPZ Ferner ist Voraussetzung für die Teilnahme an PAYSMART, dass der Vertrag im Zeitpunkt der Nutzung von PAYSMART nicht gekündigt oder aus anderen Gründen beendet ist Die Nutzung von PAYSMART setzt voraus, dass der Nutzer beim Kauf und bei der Bezahlung von Waren und Dienstleistungen des Händlers ein jeweils registriertes Mobiltelefon (Endgerät) benutzt Die Nutzung von PAYSMART setzt eine von der DPZ zugelassene App auf dem Mobiltelefon des Nutzers voraus. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen für die Nutzung von PAYSMART, insbesondere ein geeignetes Mobiltelefon, auf eigene Kosten zu beschaffen. Für die Verwendbarkeit des Mobiltelefons (z. B. durch Herstellung der Betriebsbereitschaft) zum Zeitpunkt der Nutzung von PAYSMART ist der Nutzer verantwortlich. 1.3 Händler Der Nutzer ist berechtigt, PAYSMART bei ausgewählten Händlern zu verwenden. Die DPZ wird den Nutzer regelmäßig über die Händler informieren, bei denen das PAYSMART Verfahren eingesetzt werden kann. 1.4 Vertragsschluss Der Nutzer gibt durch das vollständige Ausfüllen des Anmeldeformulars und durch das Absenden des elektronischen Anmeldeformulars an die DPZ ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages über die Nutzung von PAYSMART nach diesen Teilnahmebedingungen ab sowie gegenüber der DPAG zur Nutzung des Portals und Supports. Die Verträge kommen mit Annahme des Angebots mittels einer Bestätigungs- zustande (nachfolgend Vertrag ). Der Nutzer verzichtet auf den Zugang der Annahmeerklärung gemäß 151 Satz 1 BGB. 2. Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Nutzers 2.1 Unterrichtungs- und Anzeigepflichten Seite 2 von 9
3 Der Nutzer verpflichtet sich, der DPZ jede Änderung des Namens, der - Adresse, der postalischen Anschrift oder der Kontoänderung sowie eine geänderte Mobilfunknummer unverzüglich über die App mitzuteilen. Verlust, Diebstahl oder Beschädigung sowie missbräuchliche Verfügungen mit dem Mobiltelefon oder der mittels des Mobiltelefons erzeugten ID oder des Barcodes oder eines Symboles sind der DPZ über die am Ende genannten Kontaktmöglichkeiten unverzüglich mitzuteilen, sobald der Nutzer hiervon Kenntnis erlangt (nachfolgend Verlustanzeige ). Nach Sperrung durch den Nutzer wird die DPZ die Mobile-ID für die Teilnahme am Zahlverfahren PAYSMART sperren. 2.2 Sorgfaltspflichten Der Nutzer hat das Mobiltelefon, welches für das PAYSMART Verfahren freigeschaltet und verwendet wird, vor unbefugtem Zugriff durch Dritte zu schützen. Er darf das Mobiltelefon insbesondere nicht unbeaufsichtigt für Dritte sichtbar im Kraftfahrzeug aufbewahren. Der Nutzer ist ferner verpflichtet, die PAYSMART PIN sorgfältig aufzubewahren und vor unbefugtem Zugriff durch Dritte zu schützen. Eine Weitergabe der PIN an Dritte ist untersagt. Insbesondere darf der Nutzer die PIN nicht auf dem Mobiltelefon vermerken oder diese auf andere Weise zusammen mit dem Mobiltelefon aufbewahren. Jede Person, welche die PIN kennt und im Besitz des Mobiltelefons ist, kann im Verfahren PAYSMART authentifiziert werden, ohne sich nochmals gesondert registrieren lassen zu müssen. Dies kann zu einer Belastung des Nutzers mit dem jeweiligen Transaktionsbetrag führen, wenn der Händler auf Basis einer erfolgreichen Authentifizierung den Transaktionsbetrag im Wege des Lastschriftverfahrens vom Bankkonto des Nutzers einzieht bzw. über die DPZ einziehen lässt. 2.3 Angabe weiterer persönlicher Daten des Nutzers, Identifizierung Soweit es zur weiteren Nutzung des PAYSMART Verfahrens z. B. aus geldwäscherechtlichen Gründen zusätzlicher persönlicher Angaben oder Unterlagen des Nutzers oder einer Identifizierung des Nutzers bedarf, wird der Nutzer auf entsprechende Anforderung der DPZ oder des jeweiligen Händlers die erforderlichen Auskünfte erteilen und Unterlagen unverzüglich der DPZ bzw. dem anfordernden Händler zur Verfügung stellen. 2.4 PIN-Sperre Der Nutzer hat die PIN-Sperre seines Mobiltelefons zu aktivieren, um im Falle eines Abhandenkommens des Mobiltelefons eine missbräuchliche Nutzung von PAYSMART zu verhindern. 2.5 Sperrung des Mobiltelefons Der Nutzer ist verpflichtet, das betroffene Mobiltelefon bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung sowie missbräuchlichen Verfügungen unverzüglich über die unten genannten Kontaktmöglichkeiten für das PAYSMART Verfahren zu sperren. Seite 3 von 9
4 Die DPZ ist bis zur Erteilung von Auskünften und bis zur Vorlage entsprechender Unterlagen im Sinne der vorstehenden Ziffer 2.3 berechtigt, die Nutzung des PAYSMART Verfahrens zu sperren. 3. Leistungen der DPZ, Gewährleistung Die DPZ erbringt im Rahmen von PAYSMART gemäß diesen Bedingungen folgende technische Dienstleistungen: 3.1 Freischaltung des Nutzers Nach Zustandekommen des Vertrages gemäß vorstehender Ziffer 1.4 wird die DPZ dem Nutzer zur Teilnahme an PAYSMART den ersten Teil eines individuellen PAYSMART Freischaltcodes per SMS zusenden (Teil 1 des Freischaltcodes). Anschließend überweist die DPZ dem Nutzer 1 Cent auf das bei der Registrierung angegebene Bankkonto. Im Betreff-Feld des Überweisungsträgers ist der zweite Teil des Freischalt-Codes enthalten. Mit beiden Teilen zusammen kann der Nutzer die jeweilige App zur Nutzung des Authentifizierungsverfahrens PAYSMART dauerhaft aktivieren; mit dieser von dem Nutzer veranlassten Aktivierung erfolgt die Freischaltung für das PAYSMART Verfahren. Der Nutzer muss sich für jede Anwendung bzw. für jede Händler-App mit einem aktivierten Account bei einem zugelassenen Händler (vgl. Ziffer 1.3) befinden, um das PAYSMART Verfahren bei diesem Händler gemäß den Regelungen dieser Teilnahmebedingungen nutzen zu können. 3.2 Durchführung der Authentifizierung, keine Prüfung der Kaufdaten Die DPZ verpflichtet sich, mittels PAYSMART die registrierten Nutzer gegenüber dem jeweiligen Händler zu authentifizieren. Die Authentifizierung erfolgt unmittelbar durch einen Vergleich der an das Mobiltelefon des Nutzers übersandten Symbolkombination mit einer beim jeweiligen Händler vorliegenden Check-liste. Die Übermittlung der Daten erfolgt in verschlüsselter Form Der Ablauf der Authentifizierung gestaltet sich wie folgt: Nach dem Start der App auf dem Mobiltelefon wird die PIN des Nutzers abgefragt. Nach Eingabe der PIN wird überprüft, ob die eingegebene PIN mit der ID-Nummer auf dem registrierten Mobiltelefon übereinstimmt, ob das Mobiltelefon für die Teilnahme an PAYSMART freigeschaltet ist, insbesondere, ob keine Sperrung des Mobiltelefons im Portal erfolgte, und ob sonst keine Anhaltspunkte für einen Missbrauch des PAYSMART Verfahrens vorliegen. Seite 4 von 9
5 Die PIN wird bei jeder Eingabe gemäß vorstehendem Verfahren online geprüft und ist nicht auf dem Mobiltelefon des Nutzers gespeichert. Nach dreimaliger Falscheingabe der PIN wird der Nutzer zur eigenen Sicherheit von PAYSMART abgemeldet Nach erfolgreicher Authentifizierung erhält der Nutzer eine ID (Nummer, Symbol, Barcode oder elektronische NFC-Information) übermittelt. Mit Hilfe der ID erfolgt an der Kasse die Bestätigung des Kaufs der konkreten Waren und Dienstleistungen durch den registrierten Nutzer gegenüber dem Händler entweder über die Übermittlung der ID an das Kassensystem durch Vorzeigen derselben in der App gegenüber dem Kassenpersonal oder über die Darstellung eines Barcodes oder eines Symbols auf dem Mobiltelefon und anschließendes Scannen durch die Kassierkraft oder durch Auflegen des NFC-fähigen Telefons auf das NFC-Empfangsgerät an der Kasse. Die ID (Nutzer-ID) wird für jeden Vorgang neu erstellt und ist jeweils für maximal 5 (in Worten: fünf) Minuten gültig Registrierten Nutzern kann über eine erfolgreich abgeschlossene Transaktion, die mittels PAYSMART authentifiziert wurde, ein Kaufbeleg per von dem jeweiligen Händler zugesandt werden. Insoweit wird jedoch klargestellt, dass die DPZ einen solchen Kaufbeleg bzw. dessen Übermittlung an den Nutzer nicht schuldet. Vielmehr steht es dem jeweiligen Händler frei, die Art und Weise der ihm obliegenden Übermittlung des Kaufbelegs festzulegen (z. B. durch Ausdruck eines Kassenbelegs an der Kasse etc.) Die DPZ überprüft im Rahmen des PAYSMART Verfahrens weder die sachliche Richtigkeit noch die tatsächliche Gültigkeit der vom registrierten Nutzer hinsichtlich der Waren und Dienstleistungen selbst oder des hierfür fälligen Betrags eingegebenen Daten. 3.3 Kein Zahlungsdienstevertrag, Abgrenzung zu anderen Verträgen Die Leistungen, die die DPZ dem Nutzer nach diesen Vertragsbedingungen schuldet, sind keine Zahlungsdienste gemäß 675 c ff. BGB. Insbesondere erteilt der Nutzer der DPZ bei Nutzung des PAYSMART Verfahrens keinen Zahlungsauftrag im Sinne von 675 f. Abs. 3 Satz 2 BGB Für die Nutzung von PAYSMART muss der Nutzer ggf. mit weiteren Dienstleistern (Kreditinstituten, Zahlungsinstituten, Mobilfunkanbietern oder sonstigen Dienstleistern) Verträge schließen, um PAYSMART in Anspruch nehmen zu können. 3.4 Technische Verfügbarkeit, keine Gewährleistung für Leistungen Dritter Es besteht kein Anspruch des Nutzers auf Teilnahme an PAYSMART. Insbesondere garantiert die DPZ nicht die jederzeitige technische Einsatzbereitschaft und die Funktionsfähigkeit von PAYSMART. Ebenso übernimmt die DPZ keine Gewähr für das jederzeitige Vorliegen der technischen Voraussetzungen. Seite 5 von 9
6 3.4.2 Die DPZ übernimmt keine Gewährleistung für die vom Nutzer erworbenen Händlerleistungen. Anspruchsgegner hierfür bleibt allein der Händler. 4. Erteilung eines Kombi-Lastschriftmandats Der Nutzer verpflichtet sich, der DPZ als autorisierter Zahlstelle des Händlers ein Kombi-Lastschriftmandat (d. h. ein SEPA-Lastschriftmandat und eine Lastschrifteinzugsermächtigung) zum Einzug der Kaufpreisforderungen der Händler zu erteilen, die unter Verwendung des PAYSMART Verfahrens begründet werden. Bei der Erteilung des Kombi-Lastschriftmandats darf der Nutzer nur Daten eines Bankkontos angeben, das für ihn als Inhaber bei einem in Deutschland oder der EU ansässigen Einlagenkreditinstituts geführt wird (nachfolgend Nutzerkonto ). Das Kombi-Lastschriftmandat wird aufgrund der gesetzlichen Fiktion zum Umstellungsstichtag in ein SEPA-Lastschriftmandat gewandelt. Zahlungen an die DPZ erfolgen für den Nutzer mit schuldbefreiender Wirkung gegenüber dem jeweiligen Händler. Pre Notification: Im Rahmen der SEPA- Lastschrift ist eine Vorabmitteilung an den Nutzer für eine SEPA- Lastschrift zu Lasten des Kontos des Nutzers vorgesehen. Der Nutzer akzeptiert die Mit- teilung dieser Vorabmitteilung auf elektronischem Weg (z. B. durch E- Mail oder SMS). Da die Zahlungen generell sofort fällig sind, wird die Prenotification auf einen Tag ver- kürzt. Der Einzug der SEPA- Lastschrift erfolgt zwei Bankarbeitstage nach dem Einkauf. 5. Datenschutz 5.1 Die DPZ erhebt für die Dauer dieses Vertrages und soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks, insbesondere für Authentifizierungszwecke, erforderlich ist, persönliche Daten des Nutzers. Auf die gesonderte Einwilligung in die Datenspeicherung bei der Nutzung von PAYSMART wird verwiesen. 5.2 Ferner ist bereits vor dem Zustandekommen des Vertrages mit dem Download der App und der Erstregistrierung auf dem Mobiltelefon des Nutzers in der dort gespeicherten App eine eindeutige Funktionsidentifikation gespeichert, mit deren Hilfe der Nutzer auf den Systemen der DPZ rückwärtig identifiziert und seine Berechtigung zur Teilnahme an PAYSMART festgestellt wird. Die Speicherung der Funktionsidentifikation auf dem Mobiltelefon erfolgt in verschlüsselter Form. 5.3 Die auf dem Mobiltelefon des Nutzers gespeicherten Informationen identifizieren den Nutzer und die Installation im kompletten System eindeutig. Eine Datennutzung zur Bildung von Verhaltens-, Nutzungs- und Bewegungsprofilen ist seitens der DPZ ausgeschlossen. Die Datenübermittlung erfolgt nur verschlüsselt, um eine unbefugte Kenntnisnahme Dritter zu verhindern. Ein Personenbezug lässt sich durch die auf Seite 6 von 9
7 dem Mobiltelefon gespeicherte Funktionsidentifikation ausschließlich über das System der valuephone herstellen, da personenbezogene Daten, beispielsweise der Name des Nutzers o. Ä., nicht an das Lesegerät oder das System der DPZ gesendet werden. 6. Haftung bei Verlust oder Missbrauch 6.1 Bis zur Sperrung des Mobiltelefons des Nutzers haftet der Nutzer der DPZ wegen jeder vom diesem Mobiltelefon autorisierten Transaktion bzw. jedem Zahlungsvorgang. 6.2 Ab Sperrung des Mobiltelefons des Nutzers übernimmt die DPZ die Haftung für alle Forderungen, denen eine erfolgreiche Authentifizierung mittels PAYSMART zugrunde liegt. 6.3 Hat der Nutzer durch ein schuldhaftes Verhalten zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt es sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang die DPZ und der Nutzer den Schaden zu tragen haben. Ein schuldhaftes Verhalten in diesem Sinne liegt insbesondere vor, wenn der Nutzer sein Mobiltelefon nicht sorgfältig aufbewahrt, er die PIN-Sperre seines Mobiltelefons nicht aktiviert oder seine PIN einer oder mehreren Personen mitteilt oder diese auf dem Mobiltelefon vermerkt oder das Mobiltelefon nicht gemäß Ziffer 2.3 dieser Vertragsbedingungen unverzüglich gesperrt oder den Verlust des Mobiltelefons der DPZ entgegen Ziffer 2.1 dieser Vertragsbedingungen der DPZ nicht unverzüglich mitgeteilt hat. die ID unberechtigt an unbefugte Dritte weitergegeben hat. Nach einer Sperrung des Mobiltelefons ist eine Teilnahme an PAYSMART mit der gesperrten Mobilfunknummer erst wieder nach erneuter Anmeldung möglich. 7. Vertragsdauer/Kündigung 7.1 Beide Seiten können den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist in Textform (auch per Telefax und ) kündigen. 7.2 Bei Erlöschen oder einem Widerruf des gemäß vorstehender Ziffer 4 zu erteilenden Kombi-Lastschriftmandats durch den Nutzer endet das Nutzungsverhältnis automatisch, ohne dass es einer weiteren Erklärung bedarf. 7.3 Für die Abwicklung von im Kündigungszeitpunkt schwebenden Zahlungsvorgängen gelten diese Vertragsbedingungen weiter. 8. Schlussvorschriften Seite 7 von 9
8 8.1 Die DPZ ist berechtigt, diese Vertragsbedingungen jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Nutzer in Textform (einschließlich ) bekannt gegeben. Änderungen gelten als vom Nutzer anerkannt, wenn er nach Mitteilung nicht innerhalb von acht Wochen schriftlich Widerspruch bei der DPZ erhebt. Auf diese Folge wird die DPZ den Nutzer in der Mitteilung hinweisen. Die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs durch den Nutzer genügt. 8.2 Auf diesen Vertrag ist deutsches Recht anwendbar. 8.3 Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages lässt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung tritt mit Rückwirkung diejenige wirksame oder durchführbare Regelung, die dem von den Parteien wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt, bzw. diejenige Regelung, die von den Parteien anstelle der zu ersetzenden Bestimmung im Hinblick auf den erstrebten Erfolg vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit der zu ersetzenden Regelung gekannt hätten. Entsprechendes gilt bei einer Regelungslücke. Impressum Verantwortlicher Anbieter des Zahlverfahrens PAYSMART: Deutsche Post Zahlungsdienste GmbH Fritz-Schäffer-Str Bonn Deutschland Deutsche Post Zahlungsdienste GmbH, Sitz Bonn, Amtsgericht Bonn, HRB Geschäftsführung: Bernd Kierdorf, Stefan-John Röpke Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE Die Deutsche Post Zahlungsdienste GmbH ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als Zahlungsinstitut nach 8 ZAG zugelassen. Kontaktdaten: Deutsche Post Zahlungsdienste Servicecenter: Telefon: > Telefax: > service@dpzahlungsdienste.de Link: Liste der aktuell zugelassenen Apps: Seite 8 von 9
9 ! PAYSMART Version: September 2013 Seite 9 von 9
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