Netznutzungsentgelte für Kunden ohne Leistungsmessung, gültig ab 01. Januar 2015
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- Kornelius Pfaff
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1 Netznutzungsentgelte für Kunden ohne Leistungsmessung, gültig ab 01. Januar Nutzung des Elektrizitätsnetzes Der Preis ist abhängig von der an einem Entnahmepunkt entnommenen elektrischen Wirkarbeit. Netznutzungsentgelt 4,10 4,88 Netznutzungsentgelt Speicherwärme und sonstige unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen 2 Mehr- / Mindermengen 1,80 2,14 Ist der gemäß Rahmenvertrag Punkt 8. Differenzmengen- ermittelte, saldierte Wert der Differenzenergie negativ (Zusatzstromlieferung), ist vom Lieferanten für diesen Saldo ein rbeitspreis für den betrachteten Monat zu zahlen. Ist der gemäß Rahmenvertrag Punkt 8. Differenzmengen- ermittelte, saldierte Wert der Differenzenergie positiv (ungewollte Mehreinspeisung), erfolgt für diesen Saldo eine Vergütung eines rbeitspreises für den betrachteten Monat. Der Netzbetreiber berechnet auf Grundlage der monatlichen Marktpreise einen einheitlichen rbeitspreis. Der rbeitspreis für den betrachteten Monat orientiert sich an den jeweiligen Phelix ase- und Phelix Peak-Preisen im Spotmarkt der EEX Leipzig. Der monatliche Marktpreis ist auf der Homepage der Netzgesellschaft Düsseldorf mbh, eingestellt. 3 Konzessionsabgabe Laut Konzessionsabgabenverordnung richtet sich die Höhe der Konzessionsabgabe im Netz der Netzgesellschaft Düsseldorf mbh nach der in nspruch genommenen maximalen gemessenen Leistung und der verbrauchten Energiemenge. Konzessionsabgabe hoch 2,39 2,84 Konzessionsabgabe Schwachlast 0,61 0,73 Konzessionsabgabe niedrig 0,11 0,13 Die nachzuweisenden Grenzwerte für die Einstufung der Konzessionsabgabe als Sondervertragskunde betragen: > kwh und gemessene Leistung > 30 kw in mindestens 2 verschiedenen Monaten Stand: Dezember 2014 Seite 1 von 14
2 Die Konzessionsabgabe für Schwachlaststrom wird in nwendung von 2 bs. 2 S. 1 Nr. 1a KV berechnet. Eine efreiung von der Konzessionsabgabe kommt in nwendung von 2 bs. 4 S. 1 KV in etracht. 4 ufschlag gemäß Gesetz für die Erhaltung, Modernisierung und den usbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG), Die endkundenspezifischen Preise für das Jahr 2015 betragen: KWKG-ufschlag ,254 0,302 KWKG-ufschlag ab ,254 0,051 0,302 0,061 KWKG-ufschlag ab ,254 0,025 0,302 0,030 Zur gehören Letztverbraucher mit einem bis kwh je bnahmestelle. Zur gehören Letztverbraucher, deren an einer bnahmestelle kwh übersteigt, die jedoch nicht zur gehören. Zur gehören Letztverbraucher, deren an einer bnahmestelle kwh übersteigt, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorausgegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben. Stand: Dezember 2014 Seite 2 von 14
3 5 Umlage nach 17f bs. 5 EnWG Novelle (Offshore-Haftungsumlage) Die ufschläge sind endkundenspezifisch gestaltet und gelten ab dem Offshore-Haftungsumlage ,051 0 Offshore-Haftungsumlage ab ,050 0,060 Offshore-Haftungsumlage ab ,025 0,030 Zur gehören Letztverbraucher mit einem bis kwh je bnahmestelle. Zur gehören Letztverbraucher, deren an einer bnahmestelle kwh übersteigt, die jedoch nicht zur gehören. Zur gehören Letztverbraucher, deren an einer bnahmestelle kwh übersteigt, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorausgegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben. Stand: Dezember 2014 Seite 3 von 14
4 6 Umlage nach 19 bs. 2 StromNEV Die endkundenspezifischen Preise für das Jahr 2015 betragen: 19 bs. 2 Umlage ,237 0, bs. 2 Umlage ,227 0, bs. 2 Umlage ,227 0, bs. 2 Umlage ab ,050 0,060 Stand: Dezember 2014 Seite 4 von 14
5 19 bs. 2 Umlage ab ,025 0,030 : Letztverbraucher zahlen für die jeweils ersten kwh je bnahmestelle den Umlagesatz für die +: Letztverbraucher, deren bnahmemenge kwh je bnahmestelle übersteigt, zahlen für über kwh hinausgehende Strommengen bis zu kwh den Umlagesatz für die + ++: Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind, deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben und deren bnahmemenge kwh je bnahmestelle übersteigt, zahlen für über kwh hinausgehende Strommengen bis zu kwh den Umlagesatz für die ++ : Letztverbraucher, deren an einer bnahmestelle kwh übersteigt, zahlen zusätzlich für über kwh hinausgehende Strombezüge eine maximale 19 StromNEV-Umlage von 0,05 ct/kwh : Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben, zahlen für über kwh hinausgehende Strombezüge maximal 0,025 ct/kwh. Stand: Dezember 2014 Seite 5 von 14
6 7 Umlage für abschaltbare Lasten nach 18 blav Die Umlage für abschaltbare Lasten ab dem beträgt für alle Letztverbraucher: Letztverbraucher Letztverbraucher Umlage abschaltbare Lasten 0,006 0,00714 Netznutzungsentgelte für Kunden mit Leistungsmessung, gültig ab 01.Januar Nutzung des Elektrizitätsnetzes Der Preis ist abhängig von der Netzebene der Entnahme und von der enutzungsdauer der Jahreshöchstleistung in einem brechnungsjahr. Die enutzungsdauer wird ermittelt als Quotient aus der im brechnungsjahr entnommenen rbeit in kwh und der zugehörigen Jahreshöchstleistung in kw, gerundet auf volle Stunden/Jahr. Das Entgelt für die Netznutzung beträgt bei Entnahme aus den verschiedenen Ebenen: Entnahmestelle im Leistungspreis Jahresbenutzungsdauer < h/a Leistungspreis rbeitspreis t/kwh rbeitspreis t/kwh Hochspannungsnetz 9,44 11,23 1,63 1,94 einschl. Umspannung 12,26 14,59 1,86 2,22 Mittelspannungsnetz 9,45 11,24 2,87 3,42 einschl. Umspannung 8,63 10,27 3,07 3,65 Niederspannungsnetz 8,23 9,80 3,18 3,79 Stand: Dezember 2014 Seite 6 von 14
7 Entnahmestelle im Leistungspreis Jahresbenutzungsdauer >= h/a Leistungspreis rbeitspreis t/kwh rbeitspreis t/kwh Hochspannungsnetz 41,24 49,08 0,36 0,43 einschl. Umspannung 44,39 52,82 0,58 0,69 Mittelspannungsnetz 68,25 81,21 0,52 0,62 einschl. Umspannung 67,65 80,50 0,71 0,84 Niederspannungsnetz 51,38 61,14 1,46 1,73 2 Entgelte für Monatsleistungspreissystem Entnahmestelle im Leistungspreis EUR/kW und Monat Leistungspreis EUR/kW und Monat Hochspannungsnetz 6,87 8,18 einschl. Umspannung 7,40 8,80 Mittelspannungsnetz 11,38 13,54 einschl. Umspannung 11,28 13,42 Niederspannungsnetz 8,56 10,19 Entnahmestelle im rbeitspreis rbeitspreis Hochspannungsnetz 0,36 0,43 einschl. Umspannung 0,58 0,69 Mittelspannungsnetz 0,52 0,62 einschl. Umspannung 0,71 0,84 Niederspannungsnetz 1,46 1,74 Der Netznutzungskunde oder Lieferant muss sich vor eginn eines Kalenderjahres für die Laufzeit von einem Jahr für das Monatsleistungspreissystem entscheiden und dies der Netzgesellschaft Düsseldorf mbh schriftlich mitteilen. Stand: Dezember 2014 Seite 7 von 14
8 3 ufschlag bei unterspannungsseitiger Messung Sofern sich die bnahmestelle und die Messung nicht auf einer Spannungsebene befinden, sondern die Messung unterspannungsseitig erfolgt, werden die bei der Messung nicht erfassten Verluste pauschal durch einen Preisaufschlag jeweils in Höhe von 3 % auf den rbeits- und auf den Leistungspreis berücksichtigt. 4 usfall der Eigenerzeugung Reservenetzkapazität Netzkunden, die eine Eigenerzeugungsanlage betreiben, können Reservenetzkapazitäten bestellen, so weit sie bei einem usfall ihrer Eigenerzeugungsanlage Reservestrom über das Netz der Netzgesellschaft Düsseldorf mbh beziehen möchten. Für die Reservenetzkapazität gilt ein jährliches Leistungsentgelt () in bhängigkeit von der Dauer der jährlichen Reserveinanspruchnahme und der Spannungsebene des Netzanschlusses der nlage. Stand: Dezember 2014 Seite 8 von 14
9 Spannungsebene des Netzanschlusses Reserveinanspruchnahme 0 h h Leistungsentgelt 0 h h Leistungsentgelt Hochspannungsnetz 18,15 21,60 Umspannung HS/MS 23,76 28,27 Mittelspannungsnetz 28,46 33,87 Umspannung MS/NS 32,44 38,60 Niederspannungsnetz 44,74 53,24 Spannungsebene des Netzanschlusses Reserveinanspruchnahme 200 h h Leistungsentgelt 200 h h Leistungsentgelt Hochspannungsnetz 21,79 25,93 Umspannung HS/MS 28,51 33,93 Mittelspannungsnetz 34,15 40,64 Umspannung MS/NS 38,93 46,33 Niederspannungsnetz 53,69 63,89 Spannungsebene des Netzanschlusses Reserveinanspruchnahme 400 h h Leistungsentgelt 400 h h Leistungsentgelt Hochspannungsnetz 25,42 30,25 Umspannung HS/MS 33,26 39,58 Mittelspannungsnetz 39,85 47,42 Umspannung MS/NS 45,42 54,05 Niederspannungsnetz 62,64 74,54 Stand: Dezember 2014 Seite 9 von 14
10 5 Konzessionsabgabe Laut Konzessionsabgabenverordnung richtet sich die Höhe der Konzessionsabgabe im Netz der Netzgesellschaft Düsseldorf mbh nach der in nspruch genommenen maximalen gemessenen Leistung und der verbrauchten Energiemenge. Konzessionsabgabe hoch 2,39 2,84 Konzessionsabgabe Schwachlast 0,61 0,73 Konzessionsabgabe niedrig 0,11 0,13 Die nachzuweisenden Grenzwerte für die Einstufung der Konzessionsabgabe als Sondervertragskunde betragen: > kwh und gemessene Leistung > 30 kw in mindestens 2 verschiedenen Monaten Die Konzessionsabgabe für Schwachlaststrom wird in nwendung von 2 bs. 2 S. 1 Nr. 1a KV berechnet. Eine efreiung von der Konzessionsabgabe kommt in nwendung von 2 bs. 4 S. 1 KV in etracht. Stand: Dezember 2014 Seite 10 von 14
11 6 ufschlag gemäß Gesetz für die Erhaltung, Modernisierung und den usbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG), Die endkundenspezifischen Preise für das Jahr 2015 betragen: KWKG-ufschlag ,254 0,302 KWKG-ufschlag ab ,254 0,051 0,302 0,061 KWKG-ufschlag ab ,254 0,025 0,302 0,030 Zur gehören Letztverbraucher mit einem bis kwh je bnahmestelle. Zur gehören Letztverbraucher, deren an einer bnahmestelle kwh übersteigt, die jedoch nicht zur gehören. Zur gehören Letztverbraucher, deren an einer bnahmestelle kwh übersteigt, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorausgegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben. Stand: Dezember 2014 Seite 11 von 14
12 7 Umlage nach 17f bs. 5 EnWG Novelle (Offshore-Haftungsumlage) Die ufschläge sind endkundenspezifisch gestaltet und gelten ab dem Offshore-Haftungsumlage ,051 0 Offshore-Haftungsumlage ab ,050 0,060 Offshore-Haftungsumlage ab ,025 0,030 Zur gehören Letztverbraucher mit einem bis kwh je bnahmestelle. Zur gehören Letztverbraucher, deren an einer bnahmestelle kwh übersteigt, die jedoch nicht zur gehören. Zur gehören Letztverbraucher, deren an einer bnahmestelle kwh übersteigt, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorausgegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben. Stand: Dezember 2014 Seite 12 von 14
13 8 Umlage nach 19 bs. 2 StromNEV Die endkundenspezifischen Preise für das Jahr 2015 betragen: 19 bs. 2 Umlage ,237 0, bs. 2 Umlage ,227 0, bs. 2 Umlage ,227 0, bs. 2 Umlage ab ,050 0, bs. 2 Umlage ab ,025 0,030 Stand: Dezember 2014 Seite 13 von 14
14 : Letztverbraucher zahlen für die jeweils ersten kwh je bnahmestelle den Umlagesatz für die +: Letztverbraucher, deren bnahmemenge kwh je bnahmestelle übersteigt, zahlen für über kwh hinausgehende Strommengen bis zu kwh den Umlagesatz für die + ++: Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind, deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben und deren bnahmemenge kwh je bnahmestelle übersteigt, zahlen für über kwh hinausgehende Strommengen bis zu kwh den Umlagesatz für die ++ : Letztverbraucher, deren an einer bnahmestelle kwh übersteigt, zahlen zusätzlich für über kwh hinausgehende Strombezüge eine maximale 19 StromNEV-Umlage von 0,05 ct/kwh : Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben, zahlen für über kwh hinausgehende Strombezüge maximal 0,025 ct/kwh. 9 Umlage für abschaltbare Lasten nach 18 blav Die Umlage für abschaltbare Lasten ab dem beträgt für alle Letztverbraucher: Letztverbraucher Letztverbraucher Umlage abschaltbare Lasten 0,006 0, lindstrom Wird an der Entnahmestelle kapazitive oder induktive lindarbeit mit einem cos phi schlechter als 0,9 entnommen, so wird für den lindstrommehrverbrauch ein Entgelt von 0,5 t/kvrh fällig. Stand: Dezember 2014 Seite 14 von 14
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