Auslobung. Stadt Fellbach. Neubau Stadtteil- und Familienzentrum am Ernst-Wiechert-Platz in Fellbach

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1 Auslobung Stadt Fellbach Neubau Stadtteil- und Familienzentrum am Ernst-Wiechert-Platz in Fellbach Nicht offener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren

2 Übersicht Teil A Auslobungsbedingungen Allgemeines Auslober Wettbewerbsbetreuung und Vorprüfung Anlass und Zweck des Wettbewerbs Gegenstand des Wettbewerbs Wettbewerbsart, Verfahren, Ziel Zulassungsbereich / Sprache Wettbewerbsteilnehmer Teilnahmeberechtigung Teilnahmehindernisse Bewerbungsverfahren Kriterien zur Auswahl der Teilnehmer Geforderte Projektblätter Auswahl der Teilnehmer Ausgewählte Teilnehmer Wahrung der Anonymität Preisgericht, Sachverständige und Vorprüfung Preisrichter Stellvertretender Preisrichter Preisrichter des Auslobers Stellvertretende Preisrichter des Auslobers Sachverständige Vorprüfung Wettbewerbsunterlagen Wettbewerbsleistungen und Kennzeichnung Beurteilungskriterien Termine Rückfragen Einlieferung der Wettbewerbsunterlagen Sitzung des Preisgerichts und Bekanntgabe der Ergebnisse Ausstellung der Arbeiten Prämierung Abschluss des Wettbewerbs Weitere Bearbeitung Verpflichtung der Wettbewerbsteilnehmer Vergütung der weiteren Bearbeitung Urheberrecht 02

3 Übersicht Teil B Wettbewerbsbeschreibung Stadt Fellbach Bauaufgabe Wettbewerbsaufgabe Freiräume Baugrundstück Verkehr und Erschließung Bestehende Anlagen Ver- und Entsorgung Vorschriften und Hinweise Verordnungen Funktionalität, Flächeneffizienz Wirtschaftlichkeit Barrierefreiheit Brandschutz und Rettungswege Übersicht Teil C Anlagen zur Auslobung Auslobungsanlagen Aufstellung entsprechend den Angaben unter Punkt Wettbewerbsunterlagen 03

4 Teil A - Auslobungsbedingungen Allgemeines Der Durchführung dieses Wettbewerbs liegen die Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2013 zugrunde. Die Anwendung und Anerkennung der RPW 2013 ist für Auslober und Teilnehmer sowie alle übrigen Beteiligten verbindlich, soweit diese Auslobung nicht ausdrücklich davon abweicht. An der Vorbereitung und Auslobung dieses Wettbewerbs hat die Architektenkammer Baden-Württemberg beratend mitgewirkt. Der Wettbewerb wurde bei der Architektenkammer unter der Nummer ## registriert Auslober Stadt Fellbach vertreten durch Herrn Oberbürgermeister Christoph Palm Marktplatz Fellbach Wettbewerbsbetreuung und Vorprüfung ARCHITEKTUR 109 Mark Arnold + Arne Fentzloff, Freie Architekten BDA Hohnerstraße Stuttgart Fon 0049(0) Fax 0049(0) info@architektur109.de Alle Fragen zum gesamten Wettbewerbsverfahren sind per ausschließlich an die Wettbewerbsbetreuung zu richten Anlass und Zweck des Wettbewerbs Die Stadt Fellbach beabsichtigt am Standort Eberhardstraße / Ernst- Wiechert-Platz, den Neubau eines Stadtteil- und Familienzentrums mit Tiefgarage zu entwickeln, mit den Schwerpunkten: Offener- und Kommunikationsbereich Zielgruppenorientierter und persönlicher Beratungsbereich Geschäftsstelle des Vereins TagesEltern Fellbach und Kernen e.v. Kindertageseinrichtung mit vier Gruppen für 20 Klein- und Kindergartenkinder mit einem wöchentlichen Betreuungskorridor bis zu 56,5 Stunden. Mit dem Verfahren eines Realisierungswettbewerbs soll auf der Grundlage der Vorentwürfe die beste architektonische und städtebauliche Lösung für die zu planende und zu realisierende Hochbaumaßnahme gefunden werden. Wesentliche Zielsetzung ist ein in Planung, Bau und Betrieb wirtschaftlich optimiertes Gebäude, das in der architektonischen und funktionalen Umsetzung des Raumprogrammes den Anforderungen der Ausloberin gerecht wird. 04

5 1.3.1 Gegenstand des Wettbewerbs Gegenstand des Wettbewerbs ist die Bauwerksplanung für den Neubau eines Stadtteil- und Familienzentrums mit Tiefgarage. Details der weiteren Aufgabenstellung des Wettbewerbs sind in der Auslobung Teil B ausführlich beschrieben Wettbewerbsart, Verfahren, Ziel Der Wettbewerb ist als einphasiger Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungs- und Auswahlverfahren nach VOF in Form eines nicht offenen Wettbewerbs mit 26 Teilnehmer ausgelobt und zielt auf den Erhalt einer Vielfalt von Lösungsvorschlägen. Im Anwendungsbereich der VOF wird die Ausloberin im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren mit den Preisträgern das Verhandlungsverfahren über die Auftragsvergabe durchführen. Mit dem Ziel, nach Abschluss der Auftragsgespräche den Vertrag mit dem Preisträger abzuschließen, der im Hinblick auf die gestellte Aufgabe am ehesten die Gewähr für eine sachgerechte und qualitätvolle Leistungserfüllung bietet - VOF 20 (1). Dabei werden folgende Kriterien angewendet: Auftragskriterien Gewichtung Bewertung 1-5 Punkte* Wettbewerbsergebnis Basis: Bewertung des WB-Ergebnisses Weiterentwicklung Wettbewerbsergebnis Basis: schriftliche Beurteilung der Jury Nachhaltigkeit Wirtschaftlichkeit; Kosten- und Terminplanung Aus dem Auftragsgespräch gewonnene Eindrücke Projektleiter/Projektteam, Gesamteindruck Präsentation Honorar Grundlage Honorarzone III Summe Die Bepunktung* erfolgt in Abhängigkeit der Anzahl der teilnehmenden Büros am Vergabegesprächs Zulassungsbereich / Sprache Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Der Wettbewerb wird in deutscher Sprache durchgeführt Wettbewerbsteilnehmer Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, welche die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung im Zulassungsbereich die Berufsbezeichnung Architekt zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG Berufsanerkennungsrichtlinie gewährleistet ist, und der die 05

6 entsprechende Tätigkeit gemäß Richtlinie und Auslobung nachweisen kann. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft führen zum Ausschluss aller Beteiligten. Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entspricht, und wenn sie überwiegend und ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind Teilnahmehindernisse Teilnahmehindernisse sind in 4 (2) RPW beschrieben Bewerbungsverfahren Jeder Teilnahmeberechtigte kann sich bewerben. Informationen zum Bewerbungsverfahren sind in nachfolgend angegebener Adresse eingestellt und die Bewerbungsunterlagen herunterladbar: Zum Auswahlverfahren wird nur zugelassen, wer die dort abrufbaren formalisierten Bewerbungsunterlagen (Bewerbererklärungen und Projektblätter) verwendet und vollständig fristgerecht bis zum Uhr (Zugang bei der Wettbewerbsbetreuung) eingereicht hat. Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. -Bewerbungen sind vom Verfahren ausgeschlossen. Alle Bewerber erhalten bis zum eine Benachrichtigung ob sie am Verfahren teilnehmen Kriterien zur Auswahl der Teilnehmer Grundsätze Die Teilnehmer setzen sich zusammen aus eingeladenen Büros und den drei Kategorien: Erfahrene Büros, Berufsanfänger, Kleinere Büroorganisationen die durch Losentscheid ermittelt werden. Zur Überprüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit der Bewerber, insbesondere ihrer Eignung und Kompetenz für die Wettbewerbsaufgabe werden eindeutige und nicht diskriminierende Kriterien festgelegt. Dabei wird differenziert zwischen formalen Kriterien für die Zulassung zum Auswahlverfahren und inhaltlichen Kriterien zur Beurteilung der Eignung im Auswahlverfahren. Zur Gewährleistung von Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit wird das Auswahlverfahren dokumentiert. 06

7 Zulassung Bewerber, die zur Auswahl zugelassen werden wollen, müssen als Grundvoraussetzung der Zulassung den formalen Kriterien - Ausschlusskriterien - ausnahmslos genügen. Sie belegen dies auf der vom Auslober vorgegebenen Bewerbererklärung und mit weiteren Nachweisen über die Projektblätter, die für die Zulassung zur Auswahl gefordert sind. 01 Allgemeine formale Kriterien: a. Fristgerechter Eingang der Bewerbung. b. Einreichung der (vom Auftraggeber vorgegebenen) Bewerbererklärung mit mindestens der eigenhändigen Unterschrift des Bewerbers (bei jurist. Personen: des bevollmächtigten Vertreters). c. Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe gemäß 11 VOF vorliegen (in der Bewerbererklärung). d. Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation (zum Beispiel durch Nennung der Kammernummer, Rundstempel, Kopie der Eintragungsurkunde). Zusätzlich bei Berufsanfängern: Nachweis, dass das Diplom, auch bei allen evtl. Partnern, nach dem ausgestellt wurde. e. Zusätzlich bei kleineren Büroorganisationen: Eigenerklärung, dass nicht mehr als 4 qualifizierte Mitarbeiter beschäftigt sind. Darin eingeschlossen sind die Büroinhaber, die Partner oder Gesellschafter, die fest angestellten und die freiberuflichen Mitarbeiter. f. Nachweis/Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung 02 Qualitative Auswahlkriterien Den Nachweis der fachlichen Eignung und Kompetenz erbringen die Bewerber anhand von Nachweisen, Erklärungen und Referenzen in Form von 3 Projektblättern, in denen sie darlegen, inwieweit sie den Auswahlkriterien genügen. Kann ein Bewerber den Nachweis in einem Kriterium nicht erbringen, legt er ein leeres Projektblatt vor. - Der Nachweis wie Fertigstellung Übergabe oder Auszeichnung darf nicht älter als der Stichtag sein. - Je Projektblatt ist die zusätzliche Darstellung, einseitig bedruckt, auf max. 1 Seite DIN A3 oder 2 Seiten DIN A4 als Anlage zu begrenzen. - Für den Nachweis der qualitativen Kriterien darf max. 1 Projekt mit den weiteren identisch sein. - Berufsanfänger müssen für Projekte die federführend im Angestelltenverhältnis bearbeitet wurden, eine Projektleiterbestätigung des Verfassers bzw. des Auftragnehmers beilegen Geforderte Projektblätter Projektblatt P 1 - Realisiertes Projekt: Bewertung 3 Punkte Nachweis eines realisierten Hochbauprojekts das mit mind. 2,0 Mio EUR (Bruttogestehungskosten, KG ) abgerechnet wurde. Bei Berufsanfängern kann es auch ein Projekt sein, das Sie als verantwortlicher Projektleiter in einem anderen Büro eigenständig abgewickelt haben, wenn dies der Büroinhaber schriftlich bestätigt (Nachweis). 07

8 Bei kleineren Büroorganisationen gilt der Nachweis eines realisierten Hochbauprojekts das mit mind. 1,0 Mio EUR (Bruttogestehungskosten, KG ) abgerechnet wurde. Notwendige Angaben: Bezeichnung, Auftraggeber, Urheber (Name des Bewerbers), Jahr der Fertigstellung, bearbeitete Leistungsphasen nach 15 HOAI (mind. wesentliche Teile der Leistungsphasen 2-8), Erstellungskosten, Zeichnungen, Abbildungen des fertiggestellten Projekts, Erläuterung. Projektblatt P 2 - Ausgezeichnetes realisiertes Projekt: Bewertung 1 Punkt Für erfahrene Büros und kleinere Büroorganisationen gilt der Nachweis eines ausgezeichneten realisierten Projekts mit Auszeichnung, z. B. Beispielhaftes Bauen oder gleichwertig anerkannte Auszeichnungen. Bei Berufsanfängern kann es auch ein Erfolg in einem studentischen Wettbewerb oder eine ausgezeichnete Studienarbeit sein Notwendige Angaben: Bezeichnung, Art der Auszeichnung, Verfasser (Name des Bewerbers), Jahr der Auszeichnung, Zeichnungen, Abbildungen, Erläuterung. Projektblatt P 3 - Ausgezeichneter Wettbewerb: Bewertung 3 Punkte Für erfahrene Büros und kleinere Büroorganisationen gilt der Nachweis einer ausgezeichneten Wettbewerbsarbeit (Preis, Ankauf/Anerkennungen) in einem regelgerechten Wettbewerb (kein 1. Rang oder Erfolg in Mehrfachbeauftragungen oder VOF-Verhandlungsverfahren) - zum Beispiel durch eine wettbewerbe aktuell - Dokumentation. Bewertungsschlüssel: 1. Preis 3 Punkte weitere Preise 2 Punkte Ankauf/Anerkennung 1 Punkt Bei Berufsanfängern kann es auch ein Erfolg in einem studentischen Wettbewerb oder eine ausgezeichnete Studienarbeit sein Notwendige Angaben: Bezeichnung, Auslober, Wettbewerbsart, Verfasser (Name des Bewerbers), Jahr, Auszeichnungsart, Zeichnungen, Abbildungen, Erläuterung. Als Empfänger ist die Adresse des wettbewerbsbetreuenden Büros: ARCHITEKTUR 109 Hohnerstraße Stuttgart und die Zuordnung der Kategorie A: Erfahrene Büros Kategorie B: Berufsanfänger Kategorie C: Kleinere Büroorganisationen unter der die Bewerbung abgegeben wird, anzugeben. Auf die eigenhändige Unterschrift auf der Bewerbung ist zu achten. 08

9 1.5.6 Auswahl der Teilnehmer Die Wettbewerbsbetreuung überprüft den Nachweis anhand der Projektblätter und bewertet die dort dargestellten Referenzen mit maximal 7 möglichen Punkten. Bewerber, die 5 oder mehr Punkte erreichen, sind als Teilnehmer des Planungswettbewerbs qualifiziert. Qualifizieren sich mehr als 20 Bewerber, entscheidet das Los. Die Auslosung erfolgt unter Aufsicht einer von der Ausloberin unabhängigen Dienststelle. Bei der Auslosung werden 3 Lostöpfe gebildet: 10 Bewerber aus Lostopf A: Erfahrene Büros, die den Mindestanforderungen der Auswahl genügen 05 Bewerber aus Lostopf B: Berufsanfänger Diplomurkunde darf nicht älter als der Stichtag sein 05 Bewerber aus Lostopf C: Kleinere Büroorganisationen Nicht mehr als 4 Mitarbeiter einschließlich Büroinhaber Vorab ausgewählte Teilnehmer 01. archifaktur, Bärlin Feeser Traubenek Wagenblast, Winterbach 02. Birk Heilmeyer und Frenzel Architekten, Stuttgart 03. Robert Ebner, Fellbach 04. Achim Klingler Architekten, Fellbach 05. Klumpp + Klumpp, Stuttgart 06. LRO Architekten, Stuttgart 07. Markus Mucha, Ludwigsburg Wahrung der Anonymität Die Verfasser der Wettbewerbsarbeiten bleiben bis zum Abschluss der Preisgerichtssitzung anonym Preisgericht, Sachverständige und Vorprüfung Die Ausloberin hat das Preisgericht in nachstehender Besetzung gebildet und hat es vor der endgültigen Abfassung der Auslobung gehört Preisrichter Stephan Eberding, Architekt, Stuttgart Marcus Kaestle, Architekt, Stuttgart Regina Kohlmayer, Stuttgart Prof. Peter Krebs, Architekt, Karlsruhe Christoph Kuhn, Architekt, Freiburg Dr. Martin Riehl, Architekt, München Beatrice Soltys, Baubürgermeisterin und Architektin, Fellbach Nicolas Schwager, Architekt, Konstanz Stellvertr. Preisrichter Beate Meßmer, Architektin, Amt für Hochbau und Gebäudemanagement, Fellbach Preisrichter des Auslobers Günter Geyer, Erster Bürgermeister, Fellbach Axel Wilhelm, Vorstand Pädagogik und Gemeinwesen Evangelischer Verein, Fellbach Jörg Schiller, Gemeinderat, CDU-Fraktion, Fellbach Peter Treiber, Gemeinderat, FW/FD-Fraktion, Fellbach Ulrike Dreßler-Uetz, Gemeinderat, SPD-Fraktion, Fellbach Ursula Heß-Naundorf, Gemeinderätin, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Jens Nökel, Kirchengemeinderat Fellbach 09

10 1.6.4 Stellvertr. Preisrichter des Auslobers Simone Lebherz, Gemeinderätin, CDU-Fraktion, Fellbach Rainer Seeger, Gemeinderat der FW/FD-Fraktion, Fellbach Sybille Mack, Gemeinderätin, SPD-Fraktion, Fellbach Karl Würz, Gemeinderat, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Sachverständige Bernd Kauffmann, Leiter Amt für Bildung, Jugend, Familie und Sport, Fellbach Hans-Peter Künkele, Stadtplanungsamt Ute Lachenauer, Architektin, Mitglied der Kirchengemeinde Carola Philipp, Amt für Hochbau und Gebäudemanagement, Fellbach Sabine Rieger-Mühleck, Evangelischer Verein Fellbach Vorprüfung Die Vorprüfung erfolgt durch ARCHITEKTUR 109 Mark Arnold Arne Fentzloff Die Ausloberin behält sich vor weitere Vorprüfer und sachverständige Berater zu benennen Wettbewerbsunterlagen Die ausgelosten Wettbewerbsteilnehmer müssen nach Aufforderung ihre Teilnahme bestätigen und können nach Benennung des Internetportals und dem Erhalt des Zugangscodes, ab dem die gesamten Wettbewerbsunterlagen herunterladen. Die Wettbewerbsunterlagen bestehen aus: Teil A Auslobungsbedingungen Teil B Beschreibung der Wettbewerbsaufgabe Teil C Anlagen zur Auslobung Anlage 01: Übersichtsplan fe5_a01a_übersichtsplan2500.dwg fe5_a01b_übersichtsplan2500.pdf Anlage 02: fe5_a02a_luftbild_stadtteil_nord.pdf fe5_a02b_luftbild_wettbewerbsgebiet.pdf Anlage 03: Lageplan im Maßstab 1:500 mit best. Bebauung, Freiflächen und Höhenkoten fe5_a03a_lageplan.dwg fe5_a03b_lageplan.pdf Anlage 04: Berechnungsnachweise/Raumprogramm fe5_a04a_raumprogramm.pdf fe5_a04b_raumprogramm.xls Anlage 05: fe5_a05_grundsätze_der_struktur_kita.pdf Anlage 06: fe5_a06_konzeption_stadtteil- und_familienzentrum.pdf Anlage 07: fe5_a07_leitungsplan Ernst-Wiechert-Platz.pdf Anlage 08: Bestandspläne Gemeindehaus St. Paulus fe5_a08a_gemeindeheim_schnitt_100.pdf fe5_a08b_gemeindeheim_ug_100.pdf Anlage 09: Abholschein für die Modellgrundplatte Anlage 10: Modellgrundplatte im Maßstab 1:500 Anlage 11: fe5_a11_verfassererklärung.doc 10

11 1.8.0 Wettbewerbsleistungen und Kennzeichnung Auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Unterlagen sind folgende Leistungen vom Teilnehmer, unter Einbeziehung des Raumprogramms zu erbringen: 1.1 Lageplan M. 1:500 in genordeter Darstellung Städtebaulicher Gesamtzusammenhang mit Aufsicht auf die Gebäude und Eintragung der a. Geschosszahl und Dachform b. Erschließungsflächen, Eingänge und Andienung c. Gestaltung Aussenbereich mit Frei-/Parkierungsflächen und Tiefgaragenabfahrt 1.2 Grundrisse M. 1:200 in genordeter Darstellung a. Darstellung im EG-Plan der angrenzenden Freiflächen b. Eintragung der Raumbezeichnung c. Die Führung der Gebäudeschnitte ist einzutragen 1.3. Schnitte M. 1:200 Alle zum Verständnis der Arbeit erforderlichen Schnitte. Schnittführung parallel und quer zum Gebäude einschl. der Darstellung des vorhandenen und geplanten Verlaufs der Geländeoberkante mit Festlegung der EFH bezogen auf NN. 1.4 Ansichten M. 1:200 mit einfache Darstellung der Nachbarbebauung mit Traufe und First 1.5 Fassadenausschnitt M 1:50 Die Darstellung des Ausschnittes ist in Ansicht und Schnitt so zu wählen, dass daraus eine Beurteilung der Konstruktion und Materialität erfolgen kann. 1.6 Erläuterungsbericht Die Erläuterungen sollen über Ableitung und Ziele des Lösungsvorschlags informieren und daher in Form von Texten und Skizzen auf den Plänen an der Stelle dargestellt werden, an der über die Plandarstellung hinaus etwas zu erläutern ist. a. Leitidee b. Städtebauliches und architektonisches Konzept c. Erschließung und Funktionen d. Konstruktion und Materialien e. Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit 1.7 Modell M. 1: Prüfbare Berechnungen mit Nachweis auf separatem Plansatz Bruttorauminhalt, Bruttogeschossfläche und Nachweis der Raumprogrammfläche 11

12 1.9 Verfassererklärung (1-fach) gemäß Anlage in einem mit der Kennzahl versehenen undurchsichtigen und verschlossenen Umschlag, bezeichnet als Verfassererklärung. Jeder Verfasser prüft seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich. 2.0 Verfasserkarte (1-fach) Für die Ausstellung wird zusätzlich eine Karte im Format DIN A5- Quer mit den Namen der Verfasser und aller Beteiligten erbeten. in einem undurchsichtigem und verschlossenen Umschlag. 2.1 Für die Öffentlichkeitsarbeit wird darum gebeten, zu den Plänen in Papierform, diese auch als pdf-format auf CD/USB einzureichen. Orientierungsgröße: 300 dpi bei DIN A4 2.2 Verzeichnis aller eingereichten Unterlagen Die Präsentationspläne sind ungefaltet einzureichen. Die einzureichende Wettbewerbsarbeit ist in allen Teilen nur durch eine Kennzahl aus sechs arabischen Ziffern (Größe h = 1 cm, b = 6 cm) in der rechten, oberen Planecke zu kennzeichnen Beurteilungskriterien Das Preisgericht wird bei der Bewertung und Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten die nachfolgenden Kriterien anwenden. Die Reihenfolge hat auf die Gewichtung keinen Einfluss. 1.1 Einfügung in den städtebaulichen Kontext 1.2 Architektonische und gestalterische Qualität 1.3 Erfüllung des Raumprogramms und funktionale Anforderungen Erschließung, Organisation und Orientierung 1.4 Wirtschaftlichkeit, Konstruktion und Nachhaltigkeit Termine Tag der Bekanntmachung Download der Bewerbungsunterlagen ab Meldeschluss für schriftl. Bewerbungen Uhr Der Zeitpunkt der Bewerbungsabgabe bei ARCHITEKTUR 109, wird mit Datum und Uhrzeit als Submissonstermin festgelegt. Auswahl der Teilnehmer Download der Wettbewerbsunterlagen ab Abholung der Modellgrundplatte ab Gegen Vorlage des in den Anlagen aufgeführten Abholscheins und nach Voranmeldung kann das Modell bei der Modellbaufirma abgeholt werden: Modellbau Hildinger, Felbenstraße 7, D Hirrlingen Fon 0049 (0) / info@hildinger-modellbau.de Auf Wunsch kann das Modell zugesandt werden. In diesem Fall wird um eine rechtzeitige Abstimmung mit der Modellbaufirma gebeten. Die Versandkosten trägt der jeweilige Teilnehmer. 12

13 Rückfragen Eingang der schriftlichen Rückfragen Uhr (Zugang beim Wettbewerbsbetreuer ARCHITEKTUR 109) Schriftliche Beantwortung der Rückfragen Fragen und Antworten werden nach Abstimmung mit der Ausloberin zusammengefasst und an alle Wettbewerbsteilnehmer, die Preisrichter und die AK Baden-Württemberg gesandt. Die Antworten der Ausloberin gelten als Bestandteil dieser Wettbewerbsauslobung Einlieferung der Wettbewerbsunterlagen Abgabetermin für die Wettbewerbspläne Uhr Abgabetermin für das Wettbewerbsmodell Uhr Der Zeitpunkt der Abgabe wird mit Datum und Uhrzeit als Submissonstermin festgelegt, unabhängig zur Art und Weise des Eingangs. Die Wettbewerbsarbeiten können an den Abgabeterminen jeweils von 9.00 Uhr bis Uhr persönlich abgegeben werden. Als Zeitpunkt der Abgabe gilt dann die auf der Empfangsbestätigung vermerkte Datumsund Zeitangabe der Wettbewerbsbetreuung. Zur Wahrung der Anonymität ist bei Zusendung von Plänen und Modellen durch Post, Bahn oder andere Transportunternehmen als Absender die Anschrift des Empfängers zu verwenden. Die Arbeit kann persönlich oder über einen Zustelldienst an die folgende Adresse abgegeben werden: ARCHITEKTUR 109 Hohnerstraße Stuttgart Sitzung des Preisgerichts und Bekanntgabe des Ergebnisses Das Preisgericht tagt am Die Ausloberin teilt den Wettbewerbsteilnehmern das Ergebnis des Wettbewerbes unter dem Vorbehalt der Prüfung der Teilnahmeberechtigung durch Übersendung der Niederschrift über die Preisgerichtssitzung unverzüglich mit und macht es sobald als möglich öffentlich bekannt. Die Mitglieder des Preisgerichts und die Architektenkammer Baden-Württemberg erhalten ebenfalls die Niederschrift Ausstellung der Arbeiten Ausstellung der Arbeiten voraussichtlich vom Der Ort der Ausstellung, der Zeitpunkt der Eröffnung und ihre Dauer werden den Wettbewerbsteilnehmern rechtzeitig bekanntgegeben. Die mit Preisen und Anerkennungen ausgezeichneten Arbeiten werden Eigentum der Ausloberin. Die übrigen Wettbewerbsarbeiten können im Amt für Hochbau und Gebäudemanagement marktplatz 1, Fellbach Frau Carola Philipp, Tel / ab dem , nach telefonischer Vereinbarung abgeholt werden. Die Frist für die Abholung oder Anforderung auf Zurücksendung der Planunterlagen und Modelle läuft ab am Sofern eine versandfähige Planrolle und eine Versandbox für die Modelle miteingesandt wurde, erfolgt die Rücksendung per Nachnahme zu Lasten der Teilnehmer. Im Falle von Beschädigung oder Verlust einer Wettbewerbsarbeit haftet die Ausloberin gemäß RPW. Planunterlagen und Modelle, die bis zum benannten Zeitpunkt nicht abgeholt oder angefordert wurden, können nicht weiter aufbewahrt werden. 13

14 Prämierung Das Preisgericht lässt alle Arbeiten zu, die den formalen Vorgaben der Auslobung entsprechen, in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen, termingerecht eingegangen sind und keinen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen (RPW 6(2)). Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Gesamtbetrag in Höhe von EUR zur Verfügung. Die Umsatzsteuer ist darin nicht enthalten. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen: 1. Preis EUR 2. Preis EUR 3. Preis EUR 4. Preis EUR 5. Preis EUR Anerkennungen EUR Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung der Preissumme vor Aufhebung der Anonymität vorbehalten Abschluss des Wettbewerbs Die Ausloberin teilt den Wettbewerbsteilnehmern das Ergebnis des Wettbewerbs unter dem Vorbehalt der Prüfung der Teilnahmeberechtigung unverzüglich mit und macht es sobald als möglich öffentlich bekannt Weitere Bearbeitung Die Ausloberin wird im Zuge der Umsetzung des Bauvorhabens und in Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes, unter den in den RPW genannten Voraussetzungen einem Preisträger die weitere Bearbeitung stufenweise bis mind. einschl Leistungsphase 5, optional Leistungsphase 6-8 gemäß HOAI übertragen Verpflichtung der Wettbewerbsteilnehmer Die Wettbewerbsteilnehmer verpflichten sich, im Falle einer Beauftragung durch die Ausloberin, die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen Vergütung der weiteren Bearbeitung Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe der Preissumme nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird Urheberrecht Die Nutzung der Wettbewerbsarbeit, das Recht der Erstveröffentlichung und das Urheberrecht sind in 8 (3) RPW geregelt. Ausloberin Stadt Fellbach vertreten durch Herrn Oberbürgermeister Christoph Palm 14

15 Teil B - Wettbewerbsbeschreibung Stadt Fellbach Die Stadt Fellbach, bestehend aus den Stadtteilen Alt-Fellbach, Schmiden und Oeffingen, ist die zweitgrößte Stadt des Rems-Murr-Kreises und bildet zusammen mit Waiblingen ein Mittelzentrum. Die Gemarkung Fellbachs grenzt im Süden und Westen direkt an die Landeshauptstadt Stuttgart. Die relativ junge Stadt wuchs seit Beginn des 19. Jahrhundert stetig und zählt heute ca Einwohner. Als moderne und zukunftsorientierte Kommune ist Fellbach Dank seiner überdurchschnittlichen Infrastruktureinrichtungen und dem guten Freizeitangebot sowohl als Wohn- als auch als Gewerbestandort sehr gefragt. Über die Grenzen der Region bekannt ist Fellbach als Stadt der Weine und Kongresse Bauaufgabe Wettbewerbsaufgabe Die Aufgabe besteht aus der Vorentwurfsplanung für den Neubau eines Stadtteil- und Familienzentrums mit Kindertageseinrichtung und Tiefgarage. Ziel des Neubaus ist ein attraktives, ökologisch und ökonomisch optimiertes Bauwerk unter Berücksichtigung der heterogenen städtebaulichen Situation im Kontext mit der Struktur und Architektur der umgebenden weitgehend offenen zweigeschossigen Wohnbebauung mit Sattel- und Walmdächern, der nördlich angrenzenden Grünfläche des Ernst-Wiechert- Platzes und der westlich stehenden, stadtbildprägenden Pauluskirche, erbaut von Prof. Wilhelm Jost, Stuttgart und Dresden. Die Ausloberin erwartet im Hinblick auf die Architektursprache, Funktionalität und die energetische Ausrichtung innovative Entwurfsansätze. Aufgrund der vielfältigen Nutzungsansprüche ist ein sehr dichtes Raumprogramm geplant. Neben der Unterbringung einer viergruppigen Ganztageseinrichtung für Klein- und Kindergartenkinder sind auch verschiedene Räumlichkeiten für die Etablierung eines neuen Stadtteil- und Familienzentrums für das nördliche Wohngebiet Fellbachs vorgesehen. Bei dem Neubau wird großer Wert auf eine hohe Wirtschaftlichkeit in Bau und Betrieb gelegt. Auf der Grundlage einer Machbarkeitsstudie wurden für den Neubau 5.4 Mio. Euro als Richtwert zzgl. Abbruchkosten des Bestands in den Haushalt eingestellt. Die Kostenschätzung wurde über die Werte des BKI 2013 und der BGF ermittelt. Wesentlich ist zudem die Ausbildung und Festsetzung qualifizierter Freibereiche für die einzelnen Funktionen. Während das aktuell bestehende Gemeindezentrum der Paulusgemeinde zukünftig durch das Stadtteil- und Familienzentrum ersetzt werden soll, muss der Ernst-Wiechert-Platz im überwiegenden Teil als Grünfläche erhalten werden. Anlagen 05 / Freiräume Die Ausloberin bittet die nachfolgenden Kriterien in die Planung einzubinden: Ausbildung qualitätsvoller Freibereiche, einer großzügigen Vorzone vor dem Eingang des Gebäudes als Treffpunkt, Kommunikationszone, Abstellmöglichkeit für Kinderwagen, Fahrräder, Fahrradanhänger etc. Keine Einfriedigung der öffentlichen Fläche südlich der Pauluskirche, nur optionale Einbeziehung dieser Fläche in die Freiraumplanung. 15

16 Freibereich für Familienzentrum in direkter Beziehung zum Stadtteilcafé Klare Zonierung / Zuordnung der Orientierung der Freiräume zu den einzelnen Nutzungen (Kita / Familienzentrum) Geschütze Freibereiche für die Kita ggf. Nutzung Dachfläche, aber Parameter wie Kosten, Absturzsicherung, Sonnenschutz beachten Baugrundstück Das Wettbewerbsgebiet liegt in unmittelbarer Nähe zur Bahnhofstraße, der zentralen Verbindung zwischen der ca. 800 m entfernten Stadtmitte Fellbachs im Süden und dem ca. 600 m entfernten Fellbacher Bahnhof im Norden. Das Wettbewerbsgebiet liegt zum Großteil auf dem Grundstück der Pauluskirche und wird im Süden durch die Eberhardstrasse, im Osten durch die Strasse Ernst-Wiechert-Platz und im Westen durch den Bau der Pauluskirche begrenzt. In der Anlage 03 ist zudem die nördliche Begrenzung ersichtlich (rote gestrichelte Linie), welche den Abschluss zur öffentlichen Grünfläche des Ernst-Wiechert-Platz bildet. Diese ist nicht Bestandteil des Wettbewerbsgebietes. Das Baufeld (blaue Umrandung), ebenfalls in Anlage 03 ersichtlich, erstreckt sich in Nord-Süd-Richtung im Wesentlichen auf den Bereich des ehemaligen Paulusgemeindeheimes (gelbe Fläche) und wird im Norden durch die heute vorhandene Wegeverbindung an der Südseite des Ernst-Wiechert-Platzes begrenzt. Entlang dieser nördlichen Grenze liegen zahlreiche Medienleitungen in der Erde, die nicht überbaut werden können. Anlage 07 Geplant ist für den Bereich der Pauluskirche und des neuen Stadtteil- und Familienzentrums die bauplanungsrechtliche Festsetzung einer Fläche für Gemeinbedarf mit der entsprechenden Zweckbestimmung. Der Bebauungsplan 03.02/2 Pauluskirche, Planbereich 03.02, in der Aufstellung, Verfahren nach 13 a BauGB Aufstellungsbeschluss, vorbereitet für GR-Sitzung am legt nachfolgende Nutzung fest: Art der baulichen Nutzung: Das Grundstück ist für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Familienzentrum und Kita festgelegt Maß der baulichen Nutzung: II + Staffel bzw. II + Satteldach Im Eckbereich zur Eberhardstraße ist ein dreigeschossiger Gebäudeteil möglich. Im Entwurf des B-Plans ist die Baugrenze mit blauer Linie umfasst. Die Fläche kann jedoch konzeptbedingt leicht überschritten werden Verkehr und Erschließung Die Erschließung des Stadtteil- und Familienzentrum kann über die Eberhardstraße und die Straße am Ernst-Wiechert-Platz erfolgen. Seitens der Anwohner ist eine hohe Sensibilität vorhanden gegenüber einem zu erwartenden Parkdruck sowie von Hol- und Bringverkehr. Zur Verkehrsentlastung des Ernst-Wiechert-Platzes ist die Ein-und Ausfahrt der Tiefgarage an die Eberhardstraße vorgesehen. Auf dem Grundstück sind mind. 16 Stellplätze in der Tiefgarage und oberirdisch drei Kurzzeit-Stellplätze nachzuweisen. Nach Abbruch des Bestandgebäudes bleibt das Untergeschoss ausgehoben. Daraus erhofft sich der Auslober eine Möglichkeit, kostengünstig die verbleibende Fläche mit weiteren TG-Stellplätzen aufzufüllen Bestehende Anlagen Das bestehende Gebäudeensemble auf dem Wettbewerbsgrundstück wird abgebrochen. Aus wirtschaftlichen Gründen kann die Baugrube des rückgebauten Untergeschosses des bestehenden Gemeindeheimes für die Neubebauung verwendet werden. Anlage 08 16

17 3.5.0 Ver- und Entsorgung Der Anschluss des Planungsgebietes an die öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen ist gesichert. Anschlüsse für Wasser, Abwasser, Strom und Telefon sind vorhanden und werden entsprechend der weiteren Planung ergänzt. Die eingetragenen unterirdischen Trassen der Grund- und Medienleitungen auf dem Wettbewerbsgrundstück geben nur die ungefähre Lage an und dienen in der Wettbewerbsphase als Orientierung Vorschriften und Hinweise Die Wettbewerbsaufgabe enthält keine bindenden Vorgaben gem. 6(2) RPW. Es wird den Bearbeitern jedoch empfohlen, die Zielvorstellungen der Ausloberin zu beachten Verordnungen Bei der Planung sind folgende Richtlinien in der jeweils geltenden Fassung zu beachten: 1. LBO Baden-Württemberg 2. Richtlinien des Landes für bauliche Massnahmen zugunsten von Behinderten (DIN Teil 1 und 2, Bauen für Behinderte) 3. Energieeinsparverordnung / Erneuerbare Wärmegesetz BW 4. Arbeitsstättenverordnung Funktionalität Flächeneffizienz In der Wettbewerbsvorprüfung wird die Bruttogeschoßfläche und Nettonutzfläche sowie die daraus resultierende Verhältniszahl ermittelt und tabellarisch einander gegenübergestellt. Durch bauliche und technische Maßnahmen erhofft sich die Ausloberin ein optimiertes Verhältnis von Investitionskosten zu Betriebskosten. Folgende Überlegungen sind in das Entwurfskonzept einzubinden: die Angemessenheit der baulichen Maßnahmen (Flächeneffizienz, Gebäudeform, Tragwerk, Fassade) eine Reinigungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit der Fassade und der Bodenbeläge Wirtschaftlichkeit Neben der Erfüllung des vorgegebenen Raumprogramms und der spezifischen Nutzeranforderung soll eine hohe funktionale Qualität die dauerhafte Gebrauchstauglichkeit des Gebäudes gewährleisten. Trotz des wirtschaftlichen Zieles eines günstigen Verhältnisses von Nettonutzfläche zu Bruttogrundfläche soll eine hohe Aufenthalts- und Gestaltqualität im und am Gebäude angestrebt werden Barrierefreiheit Es ist selbstverständlich, dass alle Frei- und Gebäudebereiche für alle Nutzer zugänglich sein müssen. Mobilitäts- und Sehbehinderte müssen sämtliche Bereiche ohne fremde Hilfe und Umwege, extern wie intern, gleichberechtigt erreichen können. In der frühen Planungsphase der Wettbewerbsaufgabe werden schlüssige Anregungen und Umsetzungen der Anforderungen zum barrierefreien Bauen erwartet. Die barrierefreie Konzeption sollte dadurch ein selbstverständlicher und damit integrativer gestalterischer Baustein des Entwurfskonzepts sein Brandschutz und Rettungswege Der bauliche Brandschutz, insbesondere die erforderlichen Rettungswege, ist entsprechend der technischen Vorschriften (z.b. LBO, LBOAVO) zu berücksichtigen. Die Umsetzbarkeit des baulichen Brandschutzes muss erkennbar sein. 17

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