Kooperationsvertrag zwischen. der Stadt Werder (Havel) und der Stadt Beelitz
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- Fritz Fürst
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1 Kooperationsvertrag zwischen der Stadt Werder (Havel) und der Stadt Beelitz
2 Kooperationsvertrag zwischen der Stadt Werder (Havel) und der Stadt Beelitz Präambel Die Stadt Werder (Havel) und die Stadt Beelitz bilden im Zentrale-Orte-System der Landesentwicklungsplanung Brandenburg ein Mittelzentrum in Funktionsteilung und sprechen sich dafür aus, gemeinsam die Versorgungsfunktionen für den gemeinsamen Mittelbereich zu übernehmen und in enger Abstimmung die mittelzentrale Funktionswahrnehmung durchzuführen. Diese Aufgaben sollen auf der Grundlage einer verbindlichen Kooperation wahrgenommen werden. Die Zentralen Orte sind Schwerpunkte des wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens im Gesamtraum Berlin-Brandenburg. Im Mittelzentrum sollen Güter und Dienstleistungen des gehobenen Bedarfs dem Nachfragepotenzial der Bevölkerung des Mittelbereichs entsprechend gesichert und entwickelt werden. Hierzu zählen Einrichtungen, die über die Grundversorgung hinausgehen, wie beispielsweise eine breit gefächerte Einzelhandelsstruktur, tragfähige Infrastrukturen, umfangreiche Kultur-, Freizeit-, Bildungs- und Ausbildungsangebote, Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens u.a.m. Der Mittelbereich Werder (Havel) Beelitz umfasst die Gemeinden Groß-Kreutz (Havel), Schwielowsee, Seddiner See und die Städte Werder (Havel) und Beelitz. Auf einer Fläche von ca. 480 qkm leben rund Einwohner, etwa 28 % der Bevölkerung des Landkreises Potsdam-Mittelmark. Die Gemeinden des Mittelbereichs gehören zu den Kulturlandschaften Mittlere Havel, Nuthe-Nieplitz und Potsdamer Umland und bilden gemeinsam die größte zusammenhängende Obstund Gemüseanbauregion im Land Brandenburg. Werder (Havel) und Beelitz sind Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Städte mit historischen Stadtkernen. Die Stadt Werder (Havel) umfasst 8 Ortsteile, zählt gut Einwohner auf einer Fläche von 115,9 km² und ist staatlich anerkannter Erholungsort. Verwaltungseinrichtungen des Landkreises und anderer Träger überörtlicher Bedeutung haben hier ihren Standort. Sie ist unter anderem Sitz des Sozialamtes (ARGE), des Jugendamtes, des Gesundheitsamtes -Kinder- und Jugendärztlicher Dienst- und einer Außenstelle des Landratsamtes -Bereich Sicherheit, Ordnung, Verkehr-. Die Stadt Werder (Havel) besitzt ein vielfältiges Bildungsangebot geprägt durch ein gegliedertes Schulsystem, Kindertagesstätten, ein Hort- und ein Jugendhaus, ein Eltern-Kind-Zentrum, eine Bibliothek, ein Kino, zwei Theater, Museen, viele Sport- und Heimatvereine sowie Turn- und Sporthallen und einen Golfplatz. Zusätzlich ist sie Standort für die Fort- und Weiterbildung sowie die Erwachsenenbildung, z.b. verfügt sie in Plessow über eine Außenstelle des Bildungszentrums der Bundesfinanzverwaltung Münster und über ein Oberstufenzentrum. Zudem ist eine umfangreiche medizinische Betreuung u.a. durch ein breites Spektrum niedergelassener Ärzte und durch ein Ärztehaus gewährleistet. Darüber hinaus verfügt sie über zahlreiche differenzierte Einkaufsmöglichkeiten in den unterschiedlichsten Ausprägungen, Gaststätten und Möglichkeiten zur individuellen Freizeitgestaltung. 2
3 Außerdem übernimmt Werder (Havel) als regionaler Verteilknoten die Anbindung an den Nah- und Fernverkehr durch den Anschluss an die Autobahnen A 10 und A 2, an Buslinien und den Regionalexpress. Die Stadt Beelitz zählt rund Einwohner und umfasst 12 Ortsteile auf einer Fläche von 180,1 km². Beelitz ist regionaler Arbeitsschwerpunkt im Bereich der gesundheitlichen und medizinischen Versorgung, im Bereich landwirtschaftlicher Produkte sowie der Nahrungsmittelherstellung. Beelitz ist Standort überörtlicher Einrichtungen der Bundeswehr, der Polizei und des Feuer- und Katastrophenschutzes. Aufgrund der regionalen Lagegunst an den Schnittpunkten der Bundesautobahnen A 9/ A 10, der Bundesstraßen B 2/ B 246 sowie zweier Bahnlinien verfügt Beelitz über große Entwicklungspotentiale im Wohnungsbau. Der Gemeindeteil Beelitz- Heilstätten ist als Gesundheitsstandort mit Rehabilitationskliniken und Ausbildungsakademie sowie als Denkmalensemble von überregionaler Bedeutung. Beelitz nimmt für das Stadtgebiet und das Umland zahlreiche Einzelhandels-, Kultur-, Freizeit-, Bildungs- und Verwaltungsfunktionen wahr, bietet ein differenziertes Schulsystem und verschiedene Allgemein- und Facharztangebote. Die Versorgungsangebote konzentrieren sich sowohl auf den historischen Stadtkern als auch auf einzelne Orts- und Gemeindeteile. Beelitz ist Sitz des Tourismusverbands Fläming e.v. und bietet Dienstleistungs- und Serviceeinrichtungen der Landkreisverwaltung und der benachbarten Gemeinden. Beelitz ist städtisches Zentrum des Naturparks Nuthe-Nieplitz. Auf Grundlage des Raumordnungsgesetzes (ROG) in Verbindung mit dem Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg sowie der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird der folgende Vertrag geschlossen. 1 Ziele der Kooperation Ziele der Kooperation zwischen den Vertragspartnern sind die Sicherung und die Bereitstellung von Einrichtungen der Daseinsvorsorge für den gemeinsamen mittelzentralen Versorgungsbereich und die funktionsteilige Wahrnehmung der mittelzentralen Aufgaben in einer Verantwortungsgemeinschaft. Ihr Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Sicherung und Entwicklung überörtlicher Versorgungsfunktionen sowie auf der wirtschaftlichen Stabilisierung der Region. Bestehende zentralörtliche Einrichtungen sollen durch die Kooperation der Vertragspartner und der damit verbundenen besseren Auslastung, langfristig vorgehalten und qualitativ weiterentwickelt werden. Die Vertragspartner werden sich in ihren Planungen überall dort abstimmen, wo dieses für die Versorgungsfunktionen des Mittelbereiches sinnvoll erscheint und zur Erfüllung der zentralörtlichen Aufgaben notwendig ist. Sie werden einander gegenseitig in ihrer Leistungserbringung unterstützen und fördern. Dazu streben die Vertragspartner die Kooperation in den Handlungsfeldern Bildung, Gesundheit und soziale Versorgung, Sport, Wirtschaft, Tourismus, Kultur, Verkehr und Energie an. 3
4 Zur Erreichung der einzelnen Ziele werden die Vertragsparteien gemeinsam Konzepte erstellen, die die Umsetzung gewährleisten sollen. 2 Grundsätze der Kooperation Die Städte Werder (Havel) und Beelitz sind sich darüber einig, die im Zentrale-Orte- System vorgegebenen Entwicklungsziele der Landesentwicklungsplanung konsequent weiter zu verfolgen. Als Mittelzentrum in Funktionsteilung wird der im Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg formulierte Ansatz einer aktiven Kulturlandschaftentwicklung als Instrument gesehen, die teilräumlichen Qualitäten und Potenziale herauszuarbeiten. Die Vertragsparteien vereinbaren, einander in den Bemühungen, um die Erhaltung und die Weiterentwicklung der jeweiligen mittelzentralen Teilfunktionen zu unterstützen. Mehrfach vorhandene öffentliche Einrichtungen zur Erfüllung mittelzentraler Funktion für den gemeinsamen Einzugsbereich sollen weder aufgehoben noch eingeschränkt werden, solange ein maßgebliches öffentliches Bedürfnis für ihre Beibehaltung besteht. Voraussetzung für die rechtliche Bindungswirkung dieses Vertrages und der daraus folgenden Verpflichtungen ist die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlungen der Vertragspartner. Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass dieser Vertrag nur in vertrauensvoller Zusammenarbeit erfüllt werden kann. Deshalb unterrichten die Vertragspartner einander rechtzeitig und von sich aus über alle Angelegenheiten von wesentlicher Bedeutung für die Verwirklichung dieses Vertrages. Die Vertragspartner verpflichten sich, die sich aus diesem Vertrag ergebenden Aufgaben sorgfältig, termingerecht und gewissenhaft zu erledigen. Die Vertragspartner werden zur Erreichung von Synergieeffekten eng zusammenarbeiten und für die Erreichung der Kooperationsziele die Gemeinden des gemeinsamen Mittelbereiches frühzeitig einbinden. Die Vertragspartner werden prüfen, ob gemeinsame Verwaltungsstrukturen zur Umsetzung dieses raumordnerischen Vertrages sinnvoll erscheinen und rechtlich unbedenklich sind. Die Stadt Werder (Havel) und die Stadt Beelitz treten nach außen gemeinsam für den Kooperationsraum bzw. den mittelzentralen Versorgungsbereich auf. Gemeinsame einvernehmlich bestimmte Vorhaben werden in einer gemeinsamen Form abgewickelt. Das Zusammenwachsen der Region bedarf einer intensiven Öffentlichkeitsarbeit. Die Vertragspartner werden ihre Bürger deshalb regelmäßig und in angemessener Form über die Entwicklungen informieren und darin einbeziehen. 4
5 3 Umsetzung der einzelnen Ziele Für die Erreichung der Kooperationsziele wird ein jährlich fortzuschreibender integrierter Ziele-Maßnahmen-Katalog aufgestellt, der den Handlungsbedarf der Kooperationsprojekte definiert und die Umsetzung und Finanzierung gewährleistet. Die Ziele-Maßnahmen-Kataloge werden durch die jeweiligen Stadtverordnetenversammlungen beschlossen. Zur inhaltlichen Ausgestaltung und Umsetzung der angestrebten Kooperation werden interkommunale Arbeitsgruppen gebildet, welche sich aus Mitarbeitern der jeweils zuständigen Fachbereiche zusammensetzen. Geschäftsführung und Organisation können einem zu bildenden Kooperationsmanagement übertragen werden. 4 Verwaltungskooperation Die Verwaltungen beider Städte vereinbaren eine enge Kooperation auf den das Mittelzentrum betreffenden Sachthemen. Die Bürgermeister beider Städte berichten der jeweiligen Stadtverordnetenversammlung mindestens einmal jährlich über die interkommunalen Aktivitäten und über die Verwendung der Mittel im Kooperationsfonds. 5 Kooperationsfonds Die Vertragspartner stellen aus den zugewiesenen Ausgleichsbeträgen gemäß 14 a Brandenburgisches Finanzausgleichsgesetz Mittel für die Umsetzung der Kooperation bereit und bilden einem gemeinsamen Kooperationsfonds. Die in diesem Fonds enthaltenen Mittel werden zur Initiierung und Umsetzung von Kooperationsprojekten und zur Begleichung der Kosten der Kooperation verwendet. Auf der Basis des jährlich zu erstellenden Ziele-Maßnahmen-Katalogs fassen die Stadtverordnetenversammlungen der Vertragspartner die notwendigen Beschlüsse. 6 Kooperation mit anderen Gemeinden Die Vertragspartner wollen als Verantwortungsgemeinschaft zentralörtliche Funktionen für alle Gemeinden im mittelzentralen Versorgungsbereich erhalten und fortentwickeln. Die Gemeinden des Mittelbereiches sollen in die Erarbeitung und Umsetzung der Kooperationsprojekte, z. B. im Rahmen fachlicher Arbeitsgruppen, einbezogen werden. 7 Dauer des Vertrags Dieser Kooperationsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Jede vertragschließende Seite hat das Recht, den Vertrag mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende schriftlich zu kündigen. Für die Kündigung ist ein Beschluss mit der Mehrheit aller Stadtverordneten der Stadtverordnetenversammlung eines Vertragspartners notwendig. 5
6 Mit der Kündigung werden alle auf der Basis dieses Vertrages geschlossenen Verträge und Vereinbarungen beendet, mit Ausnahmen der Verträge mit den anderen Kommunen zur Übernahme von Verwaltungsleistungen. Sollte die Kündigung dieser Vereinbarung direkte finanzielle Folgen nach sich ziehen, so einigen sich beide Städte einvernehmlich über den Ausgleich. Sollte dieser Ausgleich nicht einvernehmlich zustande kommen, so unterwerfen sich beide Kommunen der Entscheidung der Kommunalaufsicht. Werder (Havel), den Werner Große, Bürgermeister der Stadt Werder (Havel) Annette Gottschalk, Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Werder (Havel) Thomas Wardin, Bürgermeister der Stadt Beelitz Klaus Tischmeyer, Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung Beelitz 6
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