Kooperationsvertrag zwischen. der Stadt Werder (Havel) und der Stadt Beelitz

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Kooperationsvertrag zwischen. der Stadt Werder (Havel) und der Stadt Beelitz"

Transkript

1 Kooperationsvertrag zwischen der Stadt Werder (Havel) und der Stadt Beelitz

2 Kooperationsvertrag zwischen der Stadt Werder (Havel) und der Stadt Beelitz Präambel Die Stadt Werder (Havel) und die Stadt Beelitz bilden im Zentrale-Orte-System der Landesentwicklungsplanung Brandenburg ein Mittelzentrum in Funktionsteilung und sprechen sich dafür aus, gemeinsam die Versorgungsfunktionen für den gemeinsamen Mittelbereich zu übernehmen und in enger Abstimmung die mittelzentrale Funktionswahrnehmung durchzuführen. Diese Aufgaben sollen auf der Grundlage einer verbindlichen Kooperation wahrgenommen werden. Die Zentralen Orte sind Schwerpunkte des wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens im Gesamtraum Berlin-Brandenburg. Im Mittelzentrum sollen Güter und Dienstleistungen des gehobenen Bedarfs dem Nachfragepotenzial der Bevölkerung des Mittelbereichs entsprechend gesichert und entwickelt werden. Hierzu zählen Einrichtungen, die über die Grundversorgung hinausgehen, wie beispielsweise eine breit gefächerte Einzelhandelsstruktur, tragfähige Infrastrukturen, umfangreiche Kultur-, Freizeit-, Bildungs- und Ausbildungsangebote, Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens u.a.m. Der Mittelbereich Werder (Havel) Beelitz umfasst die Gemeinden Groß-Kreutz (Havel), Schwielowsee, Seddiner See und die Städte Werder (Havel) und Beelitz. Auf einer Fläche von ca. 480 qkm leben rund Einwohner, etwa 28 % der Bevölkerung des Landkreises Potsdam-Mittelmark. Die Gemeinden des Mittelbereichs gehören zu den Kulturlandschaften Mittlere Havel, Nuthe-Nieplitz und Potsdamer Umland und bilden gemeinsam die größte zusammenhängende Obstund Gemüseanbauregion im Land Brandenburg. Werder (Havel) und Beelitz sind Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Städte mit historischen Stadtkernen. Die Stadt Werder (Havel) umfasst 8 Ortsteile, zählt gut Einwohner auf einer Fläche von 115,9 km² und ist staatlich anerkannter Erholungsort. Verwaltungseinrichtungen des Landkreises und anderer Träger überörtlicher Bedeutung haben hier ihren Standort. Sie ist unter anderem Sitz des Sozialamtes (ARGE), des Jugendamtes, des Gesundheitsamtes -Kinder- und Jugendärztlicher Dienst- und einer Außenstelle des Landratsamtes -Bereich Sicherheit, Ordnung, Verkehr-. Die Stadt Werder (Havel) besitzt ein vielfältiges Bildungsangebot geprägt durch ein gegliedertes Schulsystem, Kindertagesstätten, ein Hort- und ein Jugendhaus, ein Eltern-Kind-Zentrum, eine Bibliothek, ein Kino, zwei Theater, Museen, viele Sport- und Heimatvereine sowie Turn- und Sporthallen und einen Golfplatz. Zusätzlich ist sie Standort für die Fort- und Weiterbildung sowie die Erwachsenenbildung, z.b. verfügt sie in Plessow über eine Außenstelle des Bildungszentrums der Bundesfinanzverwaltung Münster und über ein Oberstufenzentrum. Zudem ist eine umfangreiche medizinische Betreuung u.a. durch ein breites Spektrum niedergelassener Ärzte und durch ein Ärztehaus gewährleistet. Darüber hinaus verfügt sie über zahlreiche differenzierte Einkaufsmöglichkeiten in den unterschiedlichsten Ausprägungen, Gaststätten und Möglichkeiten zur individuellen Freizeitgestaltung. 2

3 Außerdem übernimmt Werder (Havel) als regionaler Verteilknoten die Anbindung an den Nah- und Fernverkehr durch den Anschluss an die Autobahnen A 10 und A 2, an Buslinien und den Regionalexpress. Die Stadt Beelitz zählt rund Einwohner und umfasst 12 Ortsteile auf einer Fläche von 180,1 km². Beelitz ist regionaler Arbeitsschwerpunkt im Bereich der gesundheitlichen und medizinischen Versorgung, im Bereich landwirtschaftlicher Produkte sowie der Nahrungsmittelherstellung. Beelitz ist Standort überörtlicher Einrichtungen der Bundeswehr, der Polizei und des Feuer- und Katastrophenschutzes. Aufgrund der regionalen Lagegunst an den Schnittpunkten der Bundesautobahnen A 9/ A 10, der Bundesstraßen B 2/ B 246 sowie zweier Bahnlinien verfügt Beelitz über große Entwicklungspotentiale im Wohnungsbau. Der Gemeindeteil Beelitz- Heilstätten ist als Gesundheitsstandort mit Rehabilitationskliniken und Ausbildungsakademie sowie als Denkmalensemble von überregionaler Bedeutung. Beelitz nimmt für das Stadtgebiet und das Umland zahlreiche Einzelhandels-, Kultur-, Freizeit-, Bildungs- und Verwaltungsfunktionen wahr, bietet ein differenziertes Schulsystem und verschiedene Allgemein- und Facharztangebote. Die Versorgungsangebote konzentrieren sich sowohl auf den historischen Stadtkern als auch auf einzelne Orts- und Gemeindeteile. Beelitz ist Sitz des Tourismusverbands Fläming e.v. und bietet Dienstleistungs- und Serviceeinrichtungen der Landkreisverwaltung und der benachbarten Gemeinden. Beelitz ist städtisches Zentrum des Naturparks Nuthe-Nieplitz. Auf Grundlage des Raumordnungsgesetzes (ROG) in Verbindung mit dem Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg sowie der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird der folgende Vertrag geschlossen. 1 Ziele der Kooperation Ziele der Kooperation zwischen den Vertragspartnern sind die Sicherung und die Bereitstellung von Einrichtungen der Daseinsvorsorge für den gemeinsamen mittelzentralen Versorgungsbereich und die funktionsteilige Wahrnehmung der mittelzentralen Aufgaben in einer Verantwortungsgemeinschaft. Ihr Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Sicherung und Entwicklung überörtlicher Versorgungsfunktionen sowie auf der wirtschaftlichen Stabilisierung der Region. Bestehende zentralörtliche Einrichtungen sollen durch die Kooperation der Vertragspartner und der damit verbundenen besseren Auslastung, langfristig vorgehalten und qualitativ weiterentwickelt werden. Die Vertragspartner werden sich in ihren Planungen überall dort abstimmen, wo dieses für die Versorgungsfunktionen des Mittelbereiches sinnvoll erscheint und zur Erfüllung der zentralörtlichen Aufgaben notwendig ist. Sie werden einander gegenseitig in ihrer Leistungserbringung unterstützen und fördern. Dazu streben die Vertragspartner die Kooperation in den Handlungsfeldern Bildung, Gesundheit und soziale Versorgung, Sport, Wirtschaft, Tourismus, Kultur, Verkehr und Energie an. 3

4 Zur Erreichung der einzelnen Ziele werden die Vertragsparteien gemeinsam Konzepte erstellen, die die Umsetzung gewährleisten sollen. 2 Grundsätze der Kooperation Die Städte Werder (Havel) und Beelitz sind sich darüber einig, die im Zentrale-Orte- System vorgegebenen Entwicklungsziele der Landesentwicklungsplanung konsequent weiter zu verfolgen. Als Mittelzentrum in Funktionsteilung wird der im Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg formulierte Ansatz einer aktiven Kulturlandschaftentwicklung als Instrument gesehen, die teilräumlichen Qualitäten und Potenziale herauszuarbeiten. Die Vertragsparteien vereinbaren, einander in den Bemühungen, um die Erhaltung und die Weiterentwicklung der jeweiligen mittelzentralen Teilfunktionen zu unterstützen. Mehrfach vorhandene öffentliche Einrichtungen zur Erfüllung mittelzentraler Funktion für den gemeinsamen Einzugsbereich sollen weder aufgehoben noch eingeschränkt werden, solange ein maßgebliches öffentliches Bedürfnis für ihre Beibehaltung besteht. Voraussetzung für die rechtliche Bindungswirkung dieses Vertrages und der daraus folgenden Verpflichtungen ist die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlungen der Vertragspartner. Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass dieser Vertrag nur in vertrauensvoller Zusammenarbeit erfüllt werden kann. Deshalb unterrichten die Vertragspartner einander rechtzeitig und von sich aus über alle Angelegenheiten von wesentlicher Bedeutung für die Verwirklichung dieses Vertrages. Die Vertragspartner verpflichten sich, die sich aus diesem Vertrag ergebenden Aufgaben sorgfältig, termingerecht und gewissenhaft zu erledigen. Die Vertragspartner werden zur Erreichung von Synergieeffekten eng zusammenarbeiten und für die Erreichung der Kooperationsziele die Gemeinden des gemeinsamen Mittelbereiches frühzeitig einbinden. Die Vertragspartner werden prüfen, ob gemeinsame Verwaltungsstrukturen zur Umsetzung dieses raumordnerischen Vertrages sinnvoll erscheinen und rechtlich unbedenklich sind. Die Stadt Werder (Havel) und die Stadt Beelitz treten nach außen gemeinsam für den Kooperationsraum bzw. den mittelzentralen Versorgungsbereich auf. Gemeinsame einvernehmlich bestimmte Vorhaben werden in einer gemeinsamen Form abgewickelt. Das Zusammenwachsen der Region bedarf einer intensiven Öffentlichkeitsarbeit. Die Vertragspartner werden ihre Bürger deshalb regelmäßig und in angemessener Form über die Entwicklungen informieren und darin einbeziehen. 4

5 3 Umsetzung der einzelnen Ziele Für die Erreichung der Kooperationsziele wird ein jährlich fortzuschreibender integrierter Ziele-Maßnahmen-Katalog aufgestellt, der den Handlungsbedarf der Kooperationsprojekte definiert und die Umsetzung und Finanzierung gewährleistet. Die Ziele-Maßnahmen-Kataloge werden durch die jeweiligen Stadtverordnetenversammlungen beschlossen. Zur inhaltlichen Ausgestaltung und Umsetzung der angestrebten Kooperation werden interkommunale Arbeitsgruppen gebildet, welche sich aus Mitarbeitern der jeweils zuständigen Fachbereiche zusammensetzen. Geschäftsführung und Organisation können einem zu bildenden Kooperationsmanagement übertragen werden. 4 Verwaltungskooperation Die Verwaltungen beider Städte vereinbaren eine enge Kooperation auf den das Mittelzentrum betreffenden Sachthemen. Die Bürgermeister beider Städte berichten der jeweiligen Stadtverordnetenversammlung mindestens einmal jährlich über die interkommunalen Aktivitäten und über die Verwendung der Mittel im Kooperationsfonds. 5 Kooperationsfonds Die Vertragspartner stellen aus den zugewiesenen Ausgleichsbeträgen gemäß 14 a Brandenburgisches Finanzausgleichsgesetz Mittel für die Umsetzung der Kooperation bereit und bilden einem gemeinsamen Kooperationsfonds. Die in diesem Fonds enthaltenen Mittel werden zur Initiierung und Umsetzung von Kooperationsprojekten und zur Begleichung der Kosten der Kooperation verwendet. Auf der Basis des jährlich zu erstellenden Ziele-Maßnahmen-Katalogs fassen die Stadtverordnetenversammlungen der Vertragspartner die notwendigen Beschlüsse. 6 Kooperation mit anderen Gemeinden Die Vertragspartner wollen als Verantwortungsgemeinschaft zentralörtliche Funktionen für alle Gemeinden im mittelzentralen Versorgungsbereich erhalten und fortentwickeln. Die Gemeinden des Mittelbereiches sollen in die Erarbeitung und Umsetzung der Kooperationsprojekte, z. B. im Rahmen fachlicher Arbeitsgruppen, einbezogen werden. 7 Dauer des Vertrags Dieser Kooperationsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Jede vertragschließende Seite hat das Recht, den Vertrag mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende schriftlich zu kündigen. Für die Kündigung ist ein Beschluss mit der Mehrheit aller Stadtverordneten der Stadtverordnetenversammlung eines Vertragspartners notwendig. 5

6 Mit der Kündigung werden alle auf der Basis dieses Vertrages geschlossenen Verträge und Vereinbarungen beendet, mit Ausnahmen der Verträge mit den anderen Kommunen zur Übernahme von Verwaltungsleistungen. Sollte die Kündigung dieser Vereinbarung direkte finanzielle Folgen nach sich ziehen, so einigen sich beide Städte einvernehmlich über den Ausgleich. Sollte dieser Ausgleich nicht einvernehmlich zustande kommen, so unterwerfen sich beide Kommunen der Entscheidung der Kommunalaufsicht. Werder (Havel), den Werner Große, Bürgermeister der Stadt Werder (Havel) Annette Gottschalk, Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Werder (Havel) Thomas Wardin, Bürgermeister der Stadt Beelitz Klaus Tischmeyer, Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung Beelitz 6

Entwurf Kooperationsvertrag

Entwurf Kooperationsvertrag Entwurf Kooperationsvertrag über interkommunale Zusammenarbeit zur Entwicklung des gemeinsamen Wirtschaftsraums im Zuge des gemeinsamen Leitbildes Rathenow / Premnitz zur Entwicklung eines Regionalen Wachstumskernes

Mehr

Daseinsvorsorge und interkommunale Kooperation

Daseinsvorsorge und interkommunale Kooperation Daseinsvorsorge und interkommunale Kooperation Kathrin Schneider Abteilungsleiterin der gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg Gemeinsame Verantwortung in und für Regionen 03.11.2010 Überarbeitung

Mehr

Bibliotheken für den Grundbedarf sind in einem flächendeckenden Netz zu betreiben. Sie müssen für alle Bürger/innen leicht erreichbar sein.

Bibliotheken für den Grundbedarf sind in einem flächendeckenden Netz zu betreiben. Sie müssen für alle Bürger/innen leicht erreichbar sein. 5 Funktionsstufe 1: Grundbedarf und erweiterter Grundbedarf 5.1 Funktionen von Bibliotheken der Stufe 1 Bibliotheken für den Grundbedarf haben folgende Funktionen: professionelle und systematische Befriedigung

Mehr

Versorgungszentren und Kooperationsräume aus Sicht der Landesplanung

Versorgungszentren und Kooperationsräume aus Sicht der Landesplanung Versorgungszentren und Kooperationsräume aus Sicht der Landesplanung Abschlussveranstaltung des Modellvorhabens Sicherung von Versorgung und Mobilität ein Beitrag für gleichwertige Lebensverhältnisse in

Mehr

Vereinbarung. der Kooperationspartner im Netzwerk Frühe Hilfen in der Stadt Alsdorf

Vereinbarung. der Kooperationspartner im Netzwerk Frühe Hilfen in der Stadt Alsdorf Vereinbarung der Kooperationspartner im Netzwerk Frühe Hilfen in der Stadt Alsdorf Präambel Unter der Steuerungs- und Gesamtverantwortung des Fachgebietes Jugend der Stadt Alsdorf entwickelt und initiiert

Mehr

Strategische Ziele der Stadt Minden

Strategische Ziele der Stadt Minden Ziele der Stadt Minden r Zielbereich: Chancengerechtigkeit durch Teilhabe Der Zugang zu Bildung, Ausbildung, Erziehung, Kultur, Sport, Arbeit und Einkommen ist gewährleistet und die Integration der verschiedenen

Mehr

Demografischer Wandel und interkommunale Zusammenarbeit

Demografischer Wandel und interkommunale Zusammenarbeit Demografischer Wandel und interkommunale Zusammenarbeit Regionaldialog am 05.06.2012 in Seelow Wolfgang Rump, RPS Regionaldialog, Seelow 05.06.2012 1 Schlussfolgerungen aus der Bevölkerungsprognose 2011

Mehr

Vision. Inhalt. «Es ist unser Ziel, in Birr eine hohe Lebensqualität zu schaffen und zu erhalten.»

Vision. Inhalt. «Es ist unser Ziel, in Birr eine hohe Lebensqualität zu schaffen und zu erhalten.» Leitbild Inhalt Vision 3 Vision 3 Verwaltung und Behörde 4 Ordnung und Sicherheit 5 Bildung 6 Kultur, Sport und Freizeit 7 Gesundheit 8 Soziales 9 Verkehr 10 Raumordnung und Umweltschutz 11 Volkswirtschaft

Mehr

4 Oberzentrale Funktion und Regionaler Wachstumskern in Westbrandenburg

4 Oberzentrale Funktion und Regionaler Wachstumskern in Westbrandenburg Masterplan Brandenburg an der Havel - Fortschreibung 2011 [Stand: 24.10.2012] 15 4 Oberzentrale Funktion und Regionaler Wachstumskern in Westbrandenburg Herausgehobene Funktion im Land Brandenburg und

Mehr

Rahmenvereinbarung. zwischen

Rahmenvereinbarung. zwischen Rahmenvereinbarung zwischen der Arbeitsgemeinschaft Sächsischer Krankenkassen und Verbände der Krankenkassen für die notärztliche Versorgung (ARGE NÄV) - im Folgenden ARGE NÄV genannt - vertreten durch

Mehr

Kooperationsvertrag. Vom 12. Dezember 2012 (ABl S. 3)

Kooperationsvertrag. Vom 12. Dezember 2012 (ABl S. 3) Kooperationsvertrag zwischen der EKHN und der EKKW 148 Kooperationsvertrag zwischen der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, vertreten durch die Kirchenleitung, diese vertreten durch Kirchenpräsident

Mehr

Satzung für das Jugendamt der Stadt Speyer vom

Satzung für das Jugendamt der Stadt Speyer vom Satzung für das Jugendamt der Stadt Speyer vom 25.10.99 Der Stadtrat der Stadt Speyer beschließt aufgrund des 69 Abs. 3 des Achten Buches des Sozialgesetzbuchs (SGB VIII) - Kinder und Jugendhilfe - in

Mehr

Interkommunale Zusammenarbeit im Weil- und Wiesbachtal. Schmitten, Weilrod & Grävenwiesbach

Interkommunale Zusammenarbeit im Weil- und Wiesbachtal. Schmitten, Weilrod & Grävenwiesbach Interkommunale Zusammenarbeit im Weil- und Wiesbachtal Schmitten, Weilrod & Grävenwiesbach Vorgeschichte von den frühen Anfängen.. Überlegungen zur Intensivierung oder - soweit schon existentzur Verbesserung

Mehr

Rahmenvereinbarung. zur Kooperation. zwischen. der Justus-Liebig-Universität Gießen, der Philipps-Universität Marburg. und

Rahmenvereinbarung. zur Kooperation. zwischen. der Justus-Liebig-Universität Gießen, der Philipps-Universität Marburg. und Rahmenvereinbarung zur Kooperation zwischen der Justus-Liebig-Universität Gießen, der Philipps-Universität Marburg und der Fachhochschule Gießen-Friedberg Präambel Die Justus-Liebig-Universität Gießen,

Mehr

Spitzencluster Medizintechnik als Stadt-Land-Netzwerk

Spitzencluster Medizintechnik als Stadt-Land-Netzwerk Spitzencluster Medizintechnik als Stadt-Land-Netzwerk 3. Bürgermeister Thomas AGEL Institut für angewandte Geoinformatik und Raumanalysen e.v. Waldsassen - Dessau Vorstellung der Lage und Größe in Stichpunkten

Mehr

- vertreten durch den Präsidenten, dieser vertreten durch den Vizepräsidenten für Lehre

- vertreten durch den Präsidenten, dieser vertreten durch den Vizepräsidenten für Lehre Kooperationsvertrag zwischen Der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Christian-Albrechts-Platz 4, 24118 Kiel, - vertreten durch den Präsidenten, dieser vertreten durch den Vizepräsidenten für Lehre

Mehr

Die Aufgaben der Kommunen. Quelle: Verein für grün-bürgerbewegte Kommunalpolitik Brandenburg e.v.

Die Aufgaben der Kommunen. Quelle: Verein für grün-bürgerbewegte Kommunalpolitik Brandenburg e.v. Die Aufgaben der Kommunen Quelle: Verein für grün-bürgerbewegte Kommunalpolitik Brandenburg e.v. Kommunale Selbstverwaltung Artikel 28 (2) Grundgesetz Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle

Mehr

Kooperationsvereinbarung

Kooperationsvereinbarung zwischen dem Onkologischen Schwerpunkt Ostwürttemberg (nachfolgend OSP genannt) und (nachfolgend auch Kooperationspartner genannt) Präambel Die Kliniken des OSP Ostwürttemberg ermöglichen und sichern die

Mehr

Das Düsseldorfer Stadtentwicklungskonzept Düsseldorf Wachstum fördern, Zukunft gestalten

Das Düsseldorfer Stadtentwicklungskonzept Düsseldorf Wachstum fördern, Zukunft gestalten Das Düsseldorfer Stadtentwicklungskonzept Düsseldorf 2020 + Wachstum fördern, Zukunft gestalten 1. Anlass Am 29. November 2006 beauftragte der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung die Verwaltung

Mehr

Leitbild. der Verwaltung der Universität zu Köln

Leitbild. der Verwaltung der Universität zu Köln 2 Leitbild der Verwaltung der Universität zu Köln Präambel Dieses Leitbild ist das Ergebnis von gründlichen Beratungen und lebendigen Diskussionen in der Dezernentenrunde unserer Verwaltung. Es bildet

Mehr

AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL)

AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL) AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL) Herausgegeben vom Bürgermeister der Stadt Werder (Havel) Eisenbahnstraße 13/14 Tel.: (03327) 783-0 Fax: (03327) 44 385 Das Amtsblatt für die Stadt Werder (Havel)

Mehr

Kooperationsvereinbarung. zwischen dem ambulanten Hospiz. und. (SAPV-Team)

Kooperationsvereinbarung. zwischen dem ambulanten Hospiz. und. (SAPV-Team) Kooperationsvereinbarung zwischen dem ambulanten Hospiz und (SAPV-Team) Präambel Im Mittelpunkt palliativer Arbeit stehen schwerkranke und sterbende Menschen und die ihnen Nahestehenden. Ziel ist es, Menschen

Mehr

Modellprojekt Planungskooperation (MPK)

Modellprojekt Planungskooperation (MPK) Modellprojekt Planungskooperation Modellprojekt Planungskooperation (MPK) Kooperative Regionalplanung als Teil strategischer Regionalentwicklung für ländliche Räume Kreisgrenzen überschreitende Regionalentwicklung

Mehr

Kaiserslauterner Forum 2015

Kaiserslauterner Forum 2015 Kaiserslauterner Forum 2015 Magnet Mittelstadt als Zentren zum Leben, Wohnen und Arbeiten Daseinsvorsorge unter Druck Einrichtungen und Konzepte in Mittelstädten Kaiserslautern, 05.11.2015 Akad. Dir. apl.

Mehr

Leben, arbeiten und wohlfühlen in Seddiner See. Leitbild 2020

Leben, arbeiten und wohlfühlen in Seddiner See. Leitbild 2020 Leben, arbeiten und wohlfühlen in Seddiner See Leitbild 2020 In den vergangenen Jahren hat sich unserer Gemeinde hervorragend entwickelt. In gemeinsamer Anstrengung mit Einwohnern und einer starken Kommunalverwaltung

Mehr

Gewährleistung einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung

Gewährleistung einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung Der Rat der Stadt Gummersbach hat in seiner Sitzung am 02. Dezember 2008 den Beschluss über ein Nahversorgungs- und Zentrenkonzept (zentrale Versorgungsbereiche) für die Gesamtstadt gefasst. Das vom Rat

Mehr

Kantonsratsbeschluss zur Zusammenarbeitsvereinbarung über die institutionelle psychiatrische Versorgung in Sarnen

Kantonsratsbeschluss zur Zusammenarbeitsvereinbarung über die institutionelle psychiatrische Versorgung in Sarnen Kantonsratsbeschluss zur Zusammenarbeitsvereinbarung über die institutionelle psychiatrische Versorgung in Sarnen vom 8. September 2016 Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, 833.15 gestützt auf Artikel

Mehr

Baugrundstück Köllingstraße 3 in Nordhausen

Baugrundstück Köllingstraße 3 in Nordhausen Baugrundstück Köllingstraße 3 in Nordhausen 1. Stadt Nordhausen Charakteristik, Lage und Verkehrsanbindung sowie Tourismus 1.1 Größte Stadt in Nordthüringen mitten in Deutschland Nordhausen ist ein Mittelzentrum

Mehr

Kooperationsvertrag der Ev. Gemeinderegion Alsterbund

Kooperationsvertrag der Ev. Gemeinderegion Alsterbund Kooperationsvertrag der Ev. Gemeinderegion Alsterbund Präambel In der Evangelischen Gemeinderegion Alsterbund wird das Evangelium von Jesus Christus in Wort und Tat bezeugt. Grundlage dieses Zeugnisses

Mehr

Die LEADER Region Fläming-Havel ( )

Die LEADER Region Fläming-Havel ( ) Die LEADER Region Fläming-Havel (2014-2020) Eiszeitlich geformte Landschaft, Endmoränen, Niederungen eher ertragsschwache Böden hoher Waldanteil (38,5%) große Teile Naturpark (51%) strukturschwach 127.500

Mehr

Satzung für den Ausländerbeirat der Stadt Mühlheim am Main

Satzung für den Ausländerbeirat der Stadt Mühlheim am Main Satzung für den Ausländerbeirat der Stadt Mühlheim am Main Gemäß 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i.d.f. vom 1.4.1993 (GVBl. I 1992, S. 534), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Mehr

Vereinbarung über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft nach 219 Abs. 2 SGB V. zwischen. der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns.

Vereinbarung über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft nach 219 Abs. 2 SGB V. zwischen. der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns. Vereinbarung über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft nach 219 Abs. 2 SGB V zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns und der AOK Bayern Die Gesundheitskasse, dem BKK Landesverband Bayern, der

Mehr

der Kreisverwaltung Bad Kreuznach

der Kreisverwaltung Bad Kreuznach Leitbild der Kreisverwaltung Bad Kreuznach Auf dem Weg zur lernenden Organisation Gemeinsam für die Menschen in unserem Landkreis Präambel Wir Personenkreis sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der

Mehr

Kooperationsvertrag zwischen der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck

Kooperationsvertrag zwischen der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck Kooperationsvertrag EKHN EKKW Koop.Vertrag EKHN 855a Kooperationsvertrag zwischen der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck KABl. 2012 S. 306 Der

Mehr

41. Ministerkonferenz für Raumordnung am 9. März 2016 in Berlin. Beschluss

41. Ministerkonferenz für Raumordnung am 9. März 2016 in Berlin. Beschluss 41. Ministerkonferenz für Raumordnung am 9. März 2016 in Berlin Beschluss Die Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) verabschiedet nachfolgende Entschließung als Grundlage für eine zeitgemäße Fortentwicklung

Mehr

Leipziger Kooperation Pflege (LeiKoP)

Leipziger Kooperation Pflege (LeiKoP) Rahmenvereinbarung Leipziger Kooperation Pflege (LeiKoP) Sozialamt Wirtschaftliche Sozialhilfe SG Sozialer und pflegerische Fachdienst Prager Straße 21 04103 Leipzig Netzwerkkoordinatorin Leipziger Kooperation

Mehr

HOCHSCHULENTWICKLUNGSPLANUNG

HOCHSCHULENTWICKLUNGSPLANUNG Dezernat Hochschulentwicklungsplanung Februar 2011 Sachgebiet Strukturentwicklung Nationale Kooperationen (Die Zuständigkeit für internationale Kooperationen liegt im Akademischen Auslandsamt; Drittmittelverträge

Mehr

Enquete-Kommission 6/1 am Thema: ÖPNV

Enquete-Kommission 6/1 am Thema: ÖPNV Enquete-Kommission 6/1 am 08.07.2016 Thema: ÖPNV ÖPNV - Einführung Ausgangspunkt stellt das Regionalisierungsgesetz (RegG) dar ÖPNV als Aufgabe der Daseinsvorsorge Grundversorgung des öffentlichen Verkehrs

Mehr

Stadt Bietigheim- Bissingen - Stadtrechtsammlung - Vereinbarung. über den Zusammenschluss der Stadt Bietigheim und der Gemeinde Bissingen an der Enz

Stadt Bietigheim- Bissingen - Stadtrechtsammlung - Vereinbarung. über den Zusammenschluss der Stadt Bietigheim und der Gemeinde Bissingen an der Enz 1.1 Stadt Bietigheim- Bissingen - Stadtrechtsammlung - Vereinbarung über den Zusammenschluss der Stadt Bietigheim und der Gemeinde Bissingen an der Enz vom 28.06.1974 In Kraft seit: 01.01.1975 AZ: 1021-12

Mehr

Zuständigkeit. (2) Die Aufgaben des örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe werden vom Jugendamt der Stadt Rüsselsheim wahrgenommen.

Zuständigkeit. (2) Die Aufgaben des örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe werden vom Jugendamt der Stadt Rüsselsheim wahrgenommen. Seite 1 * Aufgrund der 69 ff des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) vom 26.06.1980 (BGBl. I S. 1163), geändert durch das 1. Gesetz zur Änderung des 8. Buches Sozialgesetzbuch vom 16.02.1993 (BGBl.

Mehr

Stadt-Umland-Zusammenarbeit in der Region München - Bilanz

Stadt-Umland-Zusammenarbeit in der Region München - Bilanz 1. Österreichischer Stadtregionstag in Graz, 7. Mai 2013 Stadt-Umland-Zusammenarbeit in der Region München - Bilanz Stefan Schelle 1. Bürgermeister Oberhaching Dr. Stephan Schott Landeshauptstadt München

Mehr

Immobilienangebot. Grundstück im Ortsteil Klein Glien der Stadt

Immobilienangebot. Grundstück im Ortsteil Klein Glien der Stadt Bad Belzig Thermalsoleheilbad Immobilienangebot Grundstück im Ortsteil Klein Glien der Stadt Bad Belzig Die Stadt Bad Belzig bietet einen ehemaligen Gutshof, der bisher als Hotel mit Gaststätte genutzt

Mehr

Betrauungsakt. der Stadt Kleve für die Kleve-Marketing GmbH & Co. KG auf der Grundlage des

Betrauungsakt. der Stadt Kleve für die Kleve-Marketing GmbH & Co. KG auf der Grundlage des Anlage 2 Betrauungsakt der Stadt Kleve für die Kleve-Marketing GmbH & Co. KG auf der Grundlage des Beschlusses der Kommission vom 20. Dezember 2011 über die Anwendung von Artikel 106 Abs. 2 des Vertrages

Mehr

Wohnortnahe hausärztliche Versorgung in Gesundheitsregionen plus sichern. Erfahrungen aus dem Coburger Land

Wohnortnahe hausärztliche Versorgung in Gesundheitsregionen plus sichern. Erfahrungen aus dem Coburger Land Wohnortnahe hausärztliche Versorgung in Gesundheitsregionen plus sichern Erfahrungen aus dem Coburger Land Steckbrief Region Coburg Landkreis Mitgliedsgemeinden: 17 Fläche in km 2 : 590,47 Einwohner: 86.715

Mehr

Spitzencluster Medizintechnik als Stadt-Land-Netzwerk

Spitzencluster Medizintechnik als Stadt-Land-Netzwerk Spitzencluster Medizintechnik als Stadt-Land-Netzwerk Bürgermeister Ernst Schicketanz Institut für angewandte Geoinfomatik und Raumanalysen e.v. Waldsassen - Dessau Lage im Landkreises Neustadt a.d. Waldnaab

Mehr

Projektmanagement. für ein. Informations- und Beratungszentrum. Energie und Umwelt (IBE) IBE. Vortrag in Emsdetten: Bürgerenergie im ländlichen Raum

Projektmanagement. für ein. Informations- und Beratungszentrum. Energie und Umwelt (IBE) IBE. Vortrag in Emsdetten: Bürgerenergie im ländlichen Raum für ein Informations- und Beratungszentrum Energie und Umwelt () Folie 1-06.02.2018 Zuständig für die Durchführung der ELER-Förderung im Freistaat Sachsen ist das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft

Mehr

Muster. Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit im Netzwerk Zukunftsnetz Mobilität NRW. Wappen Musterkommune

Muster. Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit im Netzwerk Zukunftsnetz Mobilität NRW. Wappen Musterkommune kommune Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit im Netzwerk Zukunftsnetz Mobilität NRW Koordinierungsstelle Rheinland Sitz: Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH stadt Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit

Mehr

Stiftungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesstiftungsgesetz - StiftG M-V) Vom 7. Juni 2006

Stiftungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesstiftungsgesetz - StiftG M-V) Vom 7. Juni 2006 Stiftungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesstiftungsgesetz - StiftG M-V) Vom 7. Juni 2006 Fundstelle: GVOBl. M-V 2006, S. 366 Stand: letzte berücksichtigte Änderung: 2, 3, 12 geändert durch

Mehr

Regionale Vorgaben zum Einzelhandel Voraussetzung für attraktive Innenstädte Erfahrungen aus der Region Stuttgart

Regionale Vorgaben zum Einzelhandel Voraussetzung für attraktive Innenstädte Erfahrungen aus der Region Stuttgart Regionale Vorgaben zum Einzelhandel Voraussetzung für attraktive Innenstädte Erfahrungen aus der Region Stuttgart Thomas Kiwitt Leitender Technischer Direktor Verband Region Stuttgart Region Stuttgart

Mehr

Leitbild der Handwerkskammer Berlin

Leitbild der Handwerkskammer Berlin Am 23. November 2009 durch die Vollversammlung beschlossene Fassung Mit diesem Leitbild formuliert die Handwerkskammer Berlin die Grundsätze für ihre Arbeit, die sowohl der Orientierung nach innen als

Mehr

Die demografische Entwicklung und ihre Folgen für die Daseinsvorsorge im Landkreis Oder-Spree und in der Gemeinde Schöneiche bei Berlin

Die demografische Entwicklung und ihre Folgen für die Daseinsvorsorge im Landkreis Oder-Spree und in der Gemeinde Schöneiche bei Berlin Demographischer Wandel Seniorenpolitik Wie kann Schöneiche bei Berlin auch weiterhin seniorengerecht bleiben? Die demografische Entwicklung und ihre Folgen für die Daseinsvorsorge im Landkreis Oder-Spree

Mehr

Rahmenstrukturvertrag Versorgungsentwicklung (TK)

Rahmenstrukturvertrag Versorgungsentwicklung (TK) 1/5 Strukturvertrag gemäß 73a SGB V zur Weiterentwicklung Strukturen für Patienten mit gesteigertem Versorgungsbedarf ( Versorgungsentwicklung) zwischen Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg () - Körperschaft

Mehr

Zuständigkeitsordnung 10.12

Zuständigkeitsordnung 10.12 Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Gemeinde Ostbevern Gem. 8 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Ostbevern hat der Rat der Gemeinde Ostbevern am 13. März 2008 folgende Zuständigkeitsordnung

Mehr

Abstimmungsergebnis Hauptausschuss Ja Nein Enthaltung. Beschlussentwurf Die Stadtverordnetenversammlung Wittstock/Dosse beschließt:

Abstimmungsergebnis Hauptausschuss Ja Nein Enthaltung. Beschlussentwurf Die Stadtverordnetenversammlung Wittstock/Dosse beschließt: Stadtverordnetenversammlung Tagesordnungspunkt 7. Wittstock/Dosse Beschluss-Nr. 133-2016-SVV Öffentlich Sitzungsvorlage für: Nichtöffentlich Stadtverordnetenversammlung Bekanntmachung ja Sitzungsdatum:

Mehr

Ö-r Vertrag ARGE Verbundraumerweiterung Planungsregion 3. Öffentlich-rechtlicher Vertrag. über. die einfache Arbeitsgemeinschaft

Ö-r Vertrag ARGE Verbundraumerweiterung Planungsregion 3. Öffentlich-rechtlicher Vertrag. über. die einfache Arbeitsgemeinschaft Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die einfache Arbeitsgemeinschaft Verbraumerweiterung VVM Planungsregion 3 Zwischen Landkreis Schweinfurt, vertreten durch den Landrat, Herrn Florian Töpper, Schrammstraße

Mehr

Demografischer Wandel in der Planungsregion Altmark Neue Wege im Bereich der Regionalplanung

Demografischer Wandel in der Planungsregion Altmark Neue Wege im Bereich der Regionalplanung Regionaldialog 2013 in Prignitz-Oberhavel Demografischer Wandel in der Planungsregion Altmark Neue Wege im Bereich der Regionalplanung Die Arbeit am sachlichen Teilplan Regionalstrategie Daseinsvorsorge

Mehr

Vereinbarung. zwischen. den nachunterzeichnenden Kantonen, jeweils vertreten durch die für den Zivilschutz zuständige kantonale Amtsstelle,

Vereinbarung. zwischen. den nachunterzeichnenden Kantonen, jeweils vertreten durch die für den Zivilschutz zuständige kantonale Amtsstelle, Vereinbarung zwischen den nachunterzeichnenden Kantonen, jeweils vertreten durch die für den Zivilschutz zuständige kantonale Amtsstelle, betreffend den gemeinsamen Einkauf von Zivilschutzmaterial (Materialforum)

Mehr

Projektbeschreibung (als Anlage zum Förderantrag)

Projektbeschreibung (als Anlage zum Förderantrag) Projektbeschreibung (als Anlage zum Förderantrag) Projekttitel: Entwicklungsstudie Bretterschachten Antragsteller: Markt Bodenmais, Bahnhofstraße 56, 94249 Bodenmais Gesamtkosten: ca. 20.000,- LAG: ARBERLAND

Mehr

nicht öffentlich Beratung Verwaltungsausschuss öffentlich Beratung Gemeinderat öffentlich Beschluss

nicht öffentlich Beratung Verwaltungsausschuss öffentlich Beratung Gemeinderat öffentlich Beschluss Vorlage 097/2016 Fachbereich 1 Geschäftszeichen: 14.06.2016 Ältestenrat 15.06.2016 nicht öffentlich Beratung Verwaltungsausschuss 29.06.2016 öffentlich Beratung Gemeinderat 06.07.2016 öffentlich Beschluss

Mehr

Satzung für die Volkshochschule Soest. Stadt Soest - Gemeinden Bad Sassendorf, Lippetal, Möhnesee, Welver vom

Satzung für die Volkshochschule Soest. Stadt Soest - Gemeinden Bad Sassendorf, Lippetal, Möhnesee, Welver vom Stadt Soest Der Bürgermeister Satzung für die Volkshochschule Soest Stadt Soest - Gemeinden Bad Sassendorf, Lippetal, Möhnesee, Welver vom 27.7.1976 Der Rat der Stadt Soest hat in der Sitzung vom 27.04.1976

Mehr

Den sozialen Wandel im ländlichen Raum gestalten aber wie?

Den sozialen Wandel im ländlichen Raum gestalten aber wie? Den sozialen Wandel im ländlichen Raum gestalten aber wie? Tobias Bockholdt M.Sc. ZukunftsStadtLand 1. Der soziale Wandel Was ist das? 2. Ausgangsbedingungen in Neukloster 3. Den sozialen Wandel vor Ort

Mehr

Kleinere Städte und Gemeindenüberörtliche. und Netzwerke

Kleinere Städte und Gemeindenüberörtliche. und Netzwerke Kleinere Städte und Gemeinden überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke Holger Pietschmann, Bundestransferstelle Bischofsheim a.d. Rhön, 27.März 2012 Bundestransferstelle Kleinere Städte und Gemeinden

Mehr

Standardisierungsvertrag

Standardisierungsvertrag BMJ Berlin, den 2. Dezember 2011 Standardisierungsvertrag Zwischen dem Bundesministerium der Justiz (BMJ), vertreten durch Frau Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und dem DRSC

Mehr

S A T Z U N G. für das Stadtjugendamt Frankenthal (Pfalz) vom 20. September 1994 i. d. F. der 2. Änderungssatzung vom 31.

S A T Z U N G. für das Stadtjugendamt Frankenthal (Pfalz) vom 20. September 1994 i. d. F. der 2. Änderungssatzung vom 31. S A T Z U N G für das Stadtjugendamt Frankenthal (Pfalz) vom 20. September 1994 i. d. F. der 2. Änderungssatzung vom 31. Oktober 2011 Der Stadtrat der Stadt Frankenthal (Pfalz) hat auf Grund des 24 Gemeindeordnung

Mehr

Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Abteilung Soziales und Gesundheit Sozialamt Juli 2011

Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Abteilung Soziales und Gesundheit Sozialamt Juli 2011 Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Abteilung Soziales und Gesundheit Sozialamt 1 Juli 2011 Leitlinien für die Förderung des Bürgerschaftlichen Engagements des Bezirksamtes Treptow-Köpenick von Berlin

Mehr

[1] Vereinbarung. über die Übertragung der Aufgaben des Standesamts gemäß Art. 2 AGPStG (Gesetz zur Ausführung des Personenstandsgesetzes) zwischen

[1] Vereinbarung. über die Übertragung der Aufgaben des Standesamts gemäß Art. 2 AGPStG (Gesetz zur Ausführung des Personenstandsgesetzes) zwischen [1] Vereinbarung über die Übertragung der Aufgaben des Standesamts gemäß Art. 2 AGPStG (Gesetz zur Ausführung des Personenstandsgesetzes) zwischen der Gemeinde Poppenhausen vertreten durch Herrn Ersten

Mehr

Stadt Bietigheim-Bissingen -Stadtrechtsammlung- Öffentlich-Rechtlicher Vertrag

Stadt Bietigheim-Bissingen -Stadtrechtsammlung- Öffentlich-Rechtlicher Vertrag Stadt Bietigheim-Bissingen -Stadtrechtsammlung- 4.30 Öffentlich-Rechtlicher Vertrag über die gemeinsame Trägerschaft einer Jugendkunstschule der Städte Bietigheim-Bissingen, Kornwestheim und Ludwigsburg

Mehr

Regionale Gesundheitskonferenzen in Bayern

Regionale Gesundheitskonferenzen in Bayern Regionale Gesundheitskonferenzen in Bayern Abschlußveranstaltung Dienstag, 14. Juli 2015 Medizinische Versorgungslage in der Zukunft im ländlichen Raum Dipl.Ing. Hermann Steinmaßl Altlandrat, MdL a.d.

Mehr

Interkommunale Kooperation im Mittelbereich Kyritz. Roland Schröder, LPG mbh 27. März 2012

Interkommunale Kooperation im Mittelbereich Kyritz. Roland Schröder, LPG mbh 27. März 2012 Interkommunale Kooperation im Mittelbereich Kyritz Roland Schröder, LPG mbh 27. März 2012 Die LPG mbh junges Planungsbüro mit den Schwerpunkten: informelle (räumliche) Planungen Stadtumbau und Wohnungswirtschaft

Mehr

Gesetz über die Grundsätze der Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt (Gemeindeneugliederungs-Grundsätzegesetz - GemNeuglGrG)

Gesetz über die Grundsätze der Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt (Gemeindeneugliederungs-Grundsätzegesetz - GemNeuglGrG) Gesetz über die Grundsätze der Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt (Gemeindeneugliederungs-Grundsätzegesetz - GemNeuglGrG) Vom 14. Februar 2008 *) Verkündet als Artikel 1 des Begleitgesetzes

Mehr

verfasst und genehmigt vom Gemeinderat Muri im September 2001 / Januar 2002

verfasst und genehmigt vom Gemeinderat Muri im September 2001 / Januar 2002 LEITBILD der Gemeinde Muri verfasst und genehmigt vom Gemeinderat Muri im September 2001 / Januar 2002 Inhaltsverzeichnis Vorwort Einleitung Entwicklung der Gemeinde Wirtschaft und Arbeit Bildung Freizeit

Mehr

Brandenburg gestalten!

Brandenburg gestalten! Brandenburg gestalten! - Verwaltungsstrukturreform 2019 - Leitbildkonferenz Landkreis Oberhavel 9. September 2015 1 Warum eine Strukturreform jetzt? Ziele: 1. unsere Verwaltungen trotz demographischen

Mehr

MITDENKEN. MITREDEN. MITGESTALTEN. Lokaler Teilhabeplan der Landeshauptstadt Potsdam

MITDENKEN. MITREDEN. MITGESTALTEN. Lokaler Teilhabeplan der Landeshauptstadt Potsdam MITDENKEN. MITREDEN. MITGESTALTEN. Lokaler Teilhabeplan der Landeshauptstadt Potsdam 15.01.2018 Lokaler Teilhabeplan der Landeshauptstadt Potsdam Büro für Chancengleichheit & Vielfalt Lokaler Teilhabeplan

Mehr

Satzung für das Jugendamt des Wartburgkreises

Satzung für das Jugendamt des Wartburgkreises Satzung für das Jugendamt des Wartburgkreises vom 28.09.1994 i. d. F. der 1. Änderungssatzung vom 30.01.2007 Der Kreistag des Wartburgkreises hat am 07.09.1994 die nachstehende Satzung für das Jugendamt

Mehr

1 Gegenstand der Vereinbarung / Aufgabenwahrnehmung

1 Gegenstand der Vereinbarung / Aufgabenwahrnehmung Öffentlich-rechtliche Vereinbarung nach 23 Abs. 2 Satz 2 GKG zur Wahrnehmung von Aufgaben im Zusammenhang mit dem geplanten Vorhaben zur Umsetzung des Konzeptes zur inhaltlichen Erschließung des Areals

Mehr

S A T Z U N G für das Jugendamt des Landkreises Altenkirchen. vom 13. Juli 2004 in der Fassung 09. Juli 2009

S A T Z U N G für das Jugendamt des Landkreises Altenkirchen. vom 13. Juli 2004 in der Fassung 09. Juli 2009 S A T Z U N G für das Jugendamt des Landkreises Altenkirchen vom 13. Juli 2004 in der Fassung 09. Juli 2009 Ü b e r s i c h t 1 Errichtung des Jugendamtes 2 Aufgaben des Jugendamtes 3 Gliederung und Bezeichnung

Mehr

Muster. Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit im Netzwerk Zukunftsnetz Mobilität NRW

Muster. Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit im Netzwerk Zukunftsnetz Mobilität NRW Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit im Netzwerk Zukunftsnetz Mobilität NRW Koordinierungsstelle Rheinland Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit im Netzwerk Zukunftsnetz

Mehr

TOP 9: Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) Teilfortschreibung

TOP 9: Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) Teilfortschreibung Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbands Südostoberbayern am 27.09.2016 TOP 9: Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) Teilfortschreibung Thomas Bauer Regierung von Oberbayern, SG 24.1, Raumordnung,

Mehr

V e r t r a g. über die Zusammenarbeit bei der Ausbildung für die Berufe in der Altenpflege, insbesondere zur Durchführung der praktischen Ausbildung

V e r t r a g. über die Zusammenarbeit bei der Ausbildung für die Berufe in der Altenpflege, insbesondere zur Durchführung der praktischen Ausbildung Stand: 12. Juni 2014 V e r t r a g über die Zusammenarbeit bei der Ausbildung für die Berufe in der Altenpflege, insbesondere zur Durchführung der praktischen Ausbildung zwischen der Saarländischen Pflegegesellschaft

Mehr

Förderung der touristischen Entwicklung in der LEADER-Region Fläming-Havel durch Netzwerkarbeit

Förderung der touristischen Entwicklung in der LEADER-Region Fläming-Havel durch Netzwerkarbeit Förderung der touristischen Entwicklung in der LEADER-Region Fläming-Havel durch Netzwerkarbeit Heiko Bansen LEADER-Regionalmanager 22.01.2014 Berlin Die Region in Deutschland und Brandenburg Eiszeitlich

Mehr

Leitbild der Gemeinde Gottlieben

Leitbild der Gemeinde Gottlieben Leitbild der Gemeinde Gottlieben Das Leitbild definiert den Handlungs- und Verhaltensrahmen für die Behörde und die Bürger. Es beschreibt angemessen die Handlungsmaximen der Behörde und Verwaltung. Die

Mehr

Satzung für das Diakonische Werk des Evangelischen Kirchenkreises Altenkirchen

Satzung für das Diakonische Werk des Evangelischen Kirchenkreises Altenkirchen Satzung für das Diakonische Werk des Evangelischen Kirchenkreises Altenkirchen 1Träger (1) Der Evangelische Kirchenkreis Altenkirchen ist Träger des Diakonischen Werkes des Evangelischen Kirchenkreises

Mehr

Struktur, Steuerung und Finanzierung von kommunalen Aufgaben in Stadtregionen

Struktur, Steuerung und Finanzierung von kommunalen Aufgaben in Stadtregionen Struktur, Steuerung und Finanzierung von kommunalen Aufgaben in Stadtregionen Studie zu kommunalen Leistungen in Stadtregionen Inhalte: kritisches Betrachten des derzeitigen Systems in Stadtregionen Aktuelle

Mehr

Koordination Wohnungslosenhilfe Südbayern Plattnerstraße München

Koordination Wohnungslosenhilfe Südbayern Plattnerstraße München 1 2 1. Rechtliche Grundlagen Die Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) Die Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (LKrO) Das Bundessozialhilfegesetz (SGB XII) Die Grundsicherung für Arbeitssuchende

Mehr

Standort. Ansprechpartner. Wichtige Parameter. Objekt-Nr.: Möblierte Wohnung auf Zeit, in der Stadt Werder (Havel) zu vermieten.

Standort. Ansprechpartner. Wichtige Parameter. Objekt-Nr.: Möblierte Wohnung auf Zeit, in der Stadt Werder (Havel) zu vermieten. Objekt-Nr.: 4299 Möblierte Wohnung auf Zeit, in der Stadt Werder (Havel) zu vermieten. Objekt im Internet aufrufen Standort 14542 Schwielowsee Wildpark West Wichtige Parameter Warmmiete: Kaltmiete: Wohnfläche:

Mehr

einzelnen Gemeinden des Mittleren Fricktals (Stand : Eiken, Mumpf, Münchwilen, Sisseln, Stein, Wallbach)

einzelnen Gemeinden des Mittleren Fricktals (Stand : Eiken, Mumpf, Münchwilen, Sisseln, Stein, Wallbach) Leistungsauftrag zwischen einzelnen Gemeinden des Mittleren Fricktals (Stand 1.1.1999: Eiken, Mumpf, Münchwilen, Sisseln, Stein, Wallbach) und der Spitex-Organisation SPITEX-Verein Mittleres Fricktal (mit

Mehr

Grundsätze / Leitsätze der CVP Gossau-Arnegg Legislaturziele CVP Fraktion Gossau-Arnegg.

Grundsätze / Leitsätze der CVP Gossau-Arnegg Legislaturziele CVP Fraktion Gossau-Arnegg. Grundsätze / Leitsätze der CVP Gossau-Arnegg Legislaturziele 2005 2008 CVP Fraktion Gossau-Arnegg www.cvp-gossau.ch Gossau-Arnegg CVP Gossau - Arnegg CVP Gossau - Arnegg Darauf bauen wir CVP - Politik

Mehr

Workshop der funktionsteiligen Mittelzentren des Landes Brandenburg am in Potsdam

Workshop der funktionsteiligen Mittelzentren des Landes Brandenburg am in Potsdam Workshop der funktionsteiligen Mittelzentren des Landes Brandenburg am 29.04.2010 in Potsdam - Stellungnahme des Mittelzentrums Pritzwalk - WittstocUDosse - Pritzwalk und Wittstock/Dosse sind sich schon

Mehr

OBERZENTRUM DEGGENDORF/PLATTLING

OBERZENTRUM DEGGENDORF/PLATTLING OBERZENTRUM DEGGENDORF/PLATTLING Der landesplanerische Vertrag für den Doppelort Deggendorf/Plattling 1976 trat das Landesentwicklungsprogramm Bayern in Kraft. Sein Ziel war und ist es, in ganz Bayern

Mehr

Pakt für den Sport. Zwischen. der Stadt Höxter vertreten durch. den Bürgermeister Herrn Alexander Fischer. und

Pakt für den Sport. Zwischen. der Stadt Höxter vertreten durch. den Bürgermeister Herrn Alexander Fischer. und Pakt für den Sport Zwischen der Stadt Höxter vertreten durch und den Bürgermeister Herrn Alexander Fischer dem Stadtsportverband Höxter e.v. vertreten durch den 1. Vorsitzenden Roland Merker und die 2.

Mehr

Ordnung der Arbeitsgemeinschaft Diakonie in Rheinland-Pfalz mit Sitz in Mainz. Präambel

Ordnung der Arbeitsgemeinschaft Diakonie in Rheinland-Pfalz mit Sitz in Mainz. Präambel Ordnung der Arbeitsgemeinschaft Diakonie in Rheinland-Pfalz mit Sitz in Mainz Präambel Zur Stärkung der gemeinsamen Stimme von Diakonie und Kirche im Land Rheinland- Pfalz wird eine gemeinsame Übereinkunft

Mehr

Satzung des Landkreises Cochem-Zell für das Kreisjugendamt vom , zuletzt geändert durch Satzung vom

Satzung des Landkreises Cochem-Zell für das Kreisjugendamt vom , zuletzt geändert durch Satzung vom Satzung des Landkreises Cochem-Zell für das Kreisjugendamt vom 01.09.1994, zuletzt geändert durch Satzung vom 19.11.2009 Ü b e r s i c h t 1 Errichtung des Jugendamtes 2 Aufgaben des Jugendamtes 3 Gliederung

Mehr

GRÜNBERG Ein Handlungsrahmen für die aktive Gestaltung der Zukunft unserer Stadt. Grünberg gestaltet Zukunft

GRÜNBERG Ein Handlungsrahmen für die aktive Gestaltung der Zukunft unserer Stadt. Grünberg gestaltet Zukunft GRÜNBERG 2025 Ein Handlungsrahmen für die aktive Gestaltung der Zukunft unserer Stadt Grünberg gestaltet Zukunft Präambel Die Stadt Grünberg hat einen Leitbildprozess angestoßen, um die zukünftige Entwicklung

Mehr

Leitbild des Universitätsklinikums Bonn

Leitbild des Universitätsklinikums Bonn Leitbild des Universitätsklinikums Bonn Präambel Das Universitätsklinikum Bonn orientiert sich am Wohl der ihm anvertrauten Menschen und der hier Tätigen. Kommunikation Transparenz, Wertschätzung und Vertrauen

Mehr

Klosterstadt Waldsassen

Klosterstadt Waldsassen Klosterstadt Waldsassen Basilika Luftbild Bauflächen Bevölkerungsentwicklung 106,0 104,0 102,0 100,0 98,0 96,0 94,0 Bayern Oberpfalz Oberpfalz-Nord Oberfranken-Ost Waldsassen 92,0 1995 1996 1997 1998 1999

Mehr

MV 2016 Ein neues Leitbild!? Wirkungsmöglichkeiten des neuen Landesraumentwicklungsprogramms von Petra Schmidt-Kaden

MV 2016 Ein neues Leitbild!? Wirkungsmöglichkeiten des neuen Landesraumentwicklungsprogramms von Petra Schmidt-Kaden ARL Landesarbeitsgemeinschaft Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern Frühjahrstagung am 04./05.06.2014 in Berlin MV 2016 Ein neues Leitbild!? Wirkungsmöglichkeiten des neuen Landesraumentwicklungsprogramms

Mehr