Lärmaktionsplan WEIMAR. Kurzfassung. Arbeitsgruppe Lärmaktionsplanung Leitung: Bürgermeister Chr. Schwind

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1 Lärmaktionsplan WEIMAR Kurzfassung Bearbeitung VERKEHR 2000 AHNER + MÜNCH Beratende Ingenieure Brennerstr Weimar Arbeitsgruppe Lärmaktionsplanung Leitung: Bürgermeister Chr. Schwind Schalltechnische Berechnung: Dipl.-Ing. H.-J. Zubrinna im Auftrag der Stadt Weimar Oberbürgermeister Herr St. Wolf Markt Weimar Weimar, November 2008

2 1 Ausgangslage und Zielstellung Lärm ist eines der wichtigsten Umweltprobleme unserer zivilisierten Gesellschaft. Wesentliche Teile der Bevölkerung sind Geräuschpegeln ausgesetzt, die markante lärmbedingte Gesundheitsrisiken sowie Schlafstörungen zur Folge haben. Lärm verursacht gleichermaßen erhebliche wirtschaftliche Folgekosten. Der Straßenverkehrslärm rangiert in der Skala der Lärmquellen an vorderster Stelle. Eine fachlich fundierte sowie rechtssichere Behandlung der Lärmprobleme muss ureigenste Aufgabe kommunalen Denken und Handelns sein. Die Ergebnisse der seitens der TLUG Jena durchgeführten Lärmkartierung belegen für Weimar eine Lärmsituation, die im Sinne der ersten Stufe der Umsetzung der EU- Umgebungslärmrichtlinie im Jahr 2008 die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes (LAP) erforderlich macht. Das Kriterium einer Verkehrsstärke über 6 Mio. Kfz pro Jahr bzw Kfz/24 h erfüllt für das administrative Stadtgebiet von Weimar die Bundesautobahn (BAB) A 4 sowie wesentliche Teile des Netzes der städtischen Hauptverkehrsstraßen. Die Stadtverwaltung hat die Ergebnisse der Lärmkartierung der TLUG Jena im September 2007 bekannt gemacht. Außerdem sind diese Ergebnisse der Lärmkartierung auch auf der Internetseite der TLUG Jena veröffentlicht. Als eine Grundlage für die Bearbeitung des LAP konnte das verfügbare Verkehrsmodell für Weimar mit einem differenziert aufgebauten Verkehrsmengengerüst herangezogen werden. Aktuelle Ergebnisse der verfügbaren Verkehrserhebungen wurden aufbereitet. Für eine verfeinerte Bewertung der Lärmsituation wurde das akustische Modell für die relevanten Abschnitte der Hauptverkehrsstraßen von Weimar überprüft. Für einen rechnerischen Nachweis der in der EU-Umgebungslärmrichtlinie vorgeschriebenen Einschätzung der Betroffenheit der Bevölkerung wurden die Einwohnerdaten gebäudescharf ausgewertet. Informationen zum Straßennetz (insbesondere Tempolimit sowie Fahrbahnbelag und -zustand) wurden im Rahmen der Arbeitsgruppensitzungen abgestimmt. Im Arbeitsprozess erfolgten fachliche Abstimmungen mit der TLUG Jena sowie eine erste fachliche Abstimmung mit dem Baulastträger für die Bundes- und Landesstraßen im zuständigen Straßenbauamt Mittelthüringen. Auf der Grundlage der differenzierten Bewertung der Lärmsituation wurden gemeinsam in der Arbeitsgruppe Lärmaktionsplanung mögliche Maßnahmen der Lärmminderung beraten sowie im Hinblick auf Eignung für den Einsatz in Weimar ausgewählt. Ein Entwurf des LAP wurde öffentlich ausgelegt und die Offenlage ortsüblich bekannt gemacht. Zusätzlich wurden ausgewählte Behörden um Stellungnahme gebeten. Die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens fanden ihren Niederschlag in der überarbeiteten Fassung. Dieser überarbeitete LAP soll in Form der vorliegenden Kurzfassung im zuständigen Bau- und Umweltausschuss bestätigt werden. Die eigentliche Bedeutung der Lärmaktionsplanung besteht in der Verpflichtung zur Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens über Reihenfolge, Ausmaß und zeitlichen Ablauf von Sanierungsmaßnahmen. Für die planerische Herleitung der anzusetzenden Maßnahmen und den Nachweis des begründeten Vorgehens bedarf es einer Festlegung von planerischen Zielwerten. Auf nationaler Ebene existieren Ergebnisbericht 04. November 2008 Kurzfassung 2

3 bislang keine allgemein gültigen Grenzwerte zur Lärmbelastung im Verkehrsbereich. Der Stadtrat von Weimar hat entsprechend Vorschlag der Arbeitsgruppe Lärmaktionsplanung nach einer entsprechenden Vorberatung im zuständigen Bau-, und Umweltausschuss am 15. April 2008 in seiner Sitzung am 07. Mai 2008 die nachfolgenden Planungszielwerte bestätigt. Betrachtungszeitraum Tages-Abend-Nacht-Lärmindex L DEN Nachtlärmindex L Night Zielwert 65 db(a) 55 db(a) Tab. 1: Planungszielwerte Lärmaktionsplanung Weimar Diese planerische Festlegung folgt den Empfehlungen der Bund/Länder- Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) und dem Arbeitsgremium der Umweltministerkonferenz (UMK) und des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen. 2 Analyse der Lärm- und Konfliktsituation Für die Einschätzung der Lärm- und Konfliktsituation wurden die relevanten Einflussfaktoren (insbesondere Verkehrsstärke, Tempolimit, Fahrbahnbelag) erfasst. > Kfz/d lila > Kfz/24 h; rot Kfz/24 h; gelb Kfz/24 h grün < Kfz/24 h Abb. 1: Karte der Verkehrsstärkeklassen Weimar Aufgrund der Lage der Stadt im klassifizierten Straßennetz, der siedlungsstrukturellen Einordnung sowie der Versorgungsfunktion als kreisfreie Stadt treten in Überlagerung von Binnen-, Quell-/Ziel- und Durchgangsverkehr im innerstädtischen Bereich Verkehrsbelastungen zum Teil über Kfz/24 h auf. Die höchste Verkehrsbelastung, außer auf der BAB A 4, weist die Friedensstraße (B 7) im Abschnitt Friedensbrücke auf. In Auswertung der Dauerzählstelle auf der BAB A 4 bei Weimar kann auch die Summe der im gesamten Jahr den Querschnitt passierenden Kraftfahrzeuge beziffert werden. Im Jahr 2007 handelte es sich hierbei um rund 22 Millionen Kraftfahrzeuge, was einen mittleren Tageswert von rund Kfz entspricht. Neben der Verkehrsmenge wirken sich die Verkehrsgeschwindigkeit, der Fahrbahnbelag sowie die Verkehrssteuerung auf die Lärmemission aus. Für die Ergebnisbericht 04. November 2008 Kurzfassung 3

4 Hauptverkehrsstraßen besteht eine besondere Verkehrsfunktion. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung erfolgt deshalb nur mit besonderer Begründung. So wurde im Ergebnis der Aktionsplanung Feinstaub im Straßenzug Marienstraße Steubenstraße Gropiusstraße Sophienstiftsplatz Heinrich-Heine-Straße Goetheplatz Karl-Liebknecht-Straße sowie in der inneren Erfurter Straße durchgängig ein Tempolimit von 30 km/h eingeführt, was allerdings die Nachtstunden ausnimmt. Im übrigen Stadtgebiet wird in Wohngebieten durch die Ausweisung von Tempo 30-Zonen bzw. verkehrsberuhigten Bereichen (Schrittgeschwindigkeit) dem Schutz der Wohnbevölkerung gegenüber Straßenverkehrslärm bereits weitgehend Rechnung getragen. Lärmrelevante Verkehrsbeschränkungen für den Lkw-Verkehr bestehen im Netz der in Stufe 1 der Lärmaktionsplanung zu berücksichtigenden Hauptverkehrsstraßen nicht. Lkw-Fahrverbote (> 3,5 t) bestehen z. B. für den Filzweidenweg und die östliche Asbachstraße. Mit Hilfe des aus GIS-Daten der Stadt sowie unter Verwendung von Luftbildern aufgebauten Lärmberechnungsmodells und unter Berücksichtigung der Verkehrskennziffern, Gebäude- und Einwohnerdaten sowie Angaben zum Straßennetz wurden für das abgegrenzte Untersuchungsgebiet die Lärmbelastung als Pegelverteilungskarte mit 5 db-stufen dargestellt sowie die Betroffenheit der Bevölkerung in insgesamt 12 Lärmkennzifferzonen tabellarisch ausgewertet Abb. 2: Abgrenzung der Lärmkennzifferzonen entlang der Hauptverkehrsstraßen Übersicht Entlang der Hauptverkehrsstraßen treten relativ hohe Lärmpegel, im Einzelfall L DEN > 75 db(a) bzw. L Night > 66 db(a) auf. Erwähnenswert ist die für Weimar besonders hohe Lärmbelastung entlang der Jenaer Straße. Die Auswertung der Betroffenheit der Einwohner führt zu den nachfolgend zusammengefassten Ergebnissen. Mit den 12 abgegrenzten Lärmkennziffernzonen wurden rund Einwohner der Stadt Weimar erfasst. Von diesen Einwohnern sind von einer Überschreitung der Planungszielwerte betroffen L DEN Einwohner 11,7 % L Night Einwohner 12,2 % Im Nebeneinander der Berechnungsergebnisse für die 12 abgegrenzten Zonen wird deutlich, dass - in allen Lärmkennziffernzonen eine Überschreitung der Planungszielwerte sowohl beim Lärmindex L DEN als auch beim Lärmindex L Night festzustellen ist Ergebnisbericht 04. November Kurzfassung 4

5 - die Anzahl der betroffenen Einwohner beim Lärmindex für die Nacht größer ist als für den Lärmindex L DEN, zumindest aber gleich groß (Zone 11) - die Pegelüberschreitung der Planungszielwerte bis zu 10 db(a) beträgt, in den Lärmkennziffernzonen 1, 2, 3, 7 und 9 diese Spanne sogar noch (geringfügig) übersteigt - die Mittelwerte der Zielwertüberschreitung im Bereich von 3,0 bis knapp 6,4 db(a) beträgen und zwischen den Zonen variieren Zone Abschnitt Einwohner der Zone Betroffene mit Zielwertüberschreitung Mittelwert für Überschreitungen Lärmkennziffer L DEN L Night L DEN L Night L DEN L Night (db) (db) 1 Fuldaer Str. (Thälmannstr. - Röhrstr.) ,2 5, Fuldaer Str. (Röhrstr. - Schwanseestr.) ,4 5, Fuldaer Str. (Schwanseestr. - Erfurter Str.) ,1 5, Trierer Str. (Erfurter Str. - P.-Schneider-Str.) , Trierer Str. (P.- Schneider-Str. - A.- Lincoln-Str.) ,7 4, Trierer Str. (A.-Lincoln- Str. - A.-Fröhlich-Platz) ,2 5, Trierer Str. (A.- Fröhlich-Platz - Humboldtstr.) ,1 6, Lindenberg , Jenaer Str ,1 4, Fr.-Ebert-Str ,2 4, Ettersburger Str. (südl. Rießner Str.) ,1 6, Berkaer Str. (Belvederer Allee - Hoher Weg) ,1 4, Tab. 2: Auswertung Betroffenheit Lärmkennzifferzonen 3 Ziele und Maßnahmen zur Lärmminderung Vor dem Hintergrund der dargelegten Lärmsituation entlang der Hauptverkehrsstraßen in Weimar werden die folgenden grundlegenden Ziele für die Lärmaktionsplanung in Weimar formuliert: - Die Wohnbevölkerung soll kurzfristig sehr hohen Belastungen nicht mehr ausgesetzt sein (z. B. bei Überschreitung der Sanierungswerte der Verkehrslärmschutzrichtlinien). Ergebnisbericht 04. November Kurzfassung 5

6 - Die Wohnbevölkerung soll mittelfristig hohen Belastungen nicht mehr ausgesetzt werden (Überschreitung der Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung für Neubau oder wesentliche Änderung von öffentlichen Straßen). - Vorrangig ist der ausreichende Schutz der Nachtruhe zu gewährleisten. Folgende Maßnahmen sollen mit dem Ziel einer spürbaren Lärmminderung nach Abwägung der Dringlichkeit, der Abhängigkeit von unterschiedlichen Voraussetzungen und nicht zuletzt bei Vorliegen der erforderlichen finanziellen Mittel jeweils spezifisch vorbereitet und umgesetzt werden. Maßnahmen der Fahrbahnsanierung stellen einen Beitrag zur Lärmminderung dar. Als lokal wirksame Maßnahme gilt der Einpassung der Schachtabdeckungen als permanente Aufgabe der Ver- und Entsorgungsbetriebe entsprechende Aufmerksamkeit. Für eine erste Umsetzungsstufe des LAP wird die Einrichtung eines Tempolimits mit 30 km/h auf folgenden Abschnitten mit relativ starker Lärmbelastung bei gleichzeitig relativ hoher Betroffenheit vorgeschlagen: - Jenaer Straße, Abschnitt Musäusstraße - Bodelschwinghstraße - Trierer Straße, Abschnitt Abraham-Lincoln-Straße - Lisztstraße - Fuldaer Straße, Abschnitt Röhrstraße Georg-Büchner-Straße Die Beurteilungspegel liegen in den betreffenden Streckenabschnitten für L DEN bei knapp 70 db(a) bzw. für L Night bei knapp 60 db(a). Diese Werte verfehlen allerdings die (noch) gültigen Grenzwerte der Lärmschutzverordnung (VLärmSchR 97). Insofern ist in Vorbereitung der Umsetzung eine Abstimmung mit dem Baulastträger für die B 7 (Jenaer Straße) sowie B 85 (Trierer Straße) erforderlich. In Vorbereitung sollten die Ergebnisse der Verkehrsanalyse zum Tempolimit auf der Fuldaer Straße im Detail ausgewertet werden. Geschwindigkeitskontrollen kommt ein besonderer Stellwert zu. In den Ortseingangsbereichen sollen die Standorte der Ortstafeln im Hinblick auf das Geschwindigkeitsniveau überprüft und ggf. verändert werden. Maßnahmen der Förderung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes sind in Übereinstimmung mit den Aussagen des Verkehrsentwicklungsplanes vorzubereiten und schrittweise umzusetzen (u. a. Lkw-Nachtfahrverbot im Zusammenhang mit einem Lkw-Routenplan, Verbesserung der Bedingungen für den ÖPNV, Fußgängerund Radverkehr. Der Knotenumbau des Sophienstiftsplatzes muss gleichermaßen eine Verstetigung des Verkehrsflusses für den Kfz-Verkehr als auch eine Verbesserung der Bedingungen für den Fußgänger- und Radverkehr erwirken. Die zeitnahe Realisierung der B 7-Nordostumgehung sollte seitens der Stadt befördert werden, um hier Entlastungseffekte für die heutige Ortsdurchfahrt zu erreichen. Der Realisierungszeitraum wird seitens der Straßenbauverwaltung allerdings im weiteren Bedarf des BVWP erst ab 2012 eingeordnet. Ergebnisbericht 04. November Kurzfassung 6

7 4 Wirkungsanalysen Weimar Folgende Wirkungsszenarien wurden mittels Modellberechnungen betrachtet: 1. Status quo ohne Maßnahmen 2. Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h 3. Anordnung eines Verkehrsverbots für Lkw in den Nachtstunden (22:00 06:00 Uhr) ohne Geschwindigkeitsbeschränkung 4. Anordnung eines Verkehrsverbots für Lkw in den Nachtstunden (22:00 06:00 Uhr) mit Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30km/h Im Sinne der modellhaften Berechnung der Auswirkungen der beiden o. g. Maßnahmen getrennt oder gekoppelt wurde für die Verkehrskennziffern vereinfachend unterstellt, dass im gesamten betroffenen Streckenabschnitt der Hauptverkehrsstraßen das Tempolimit bzw. das Nachtfahrverbot eingeführt und auch durchgesetzt werden. Im Ergebnis dieser modellhaften Prognoseberechnungen zeigt sich die erwartete signifikante Absenkung der Beurteilungspegel bzw. Lärmindizes, differenziert je nach Maßnahmetyp und Wirksamkeit in den Nachtstunden. Der Mittelwert für Überschreitungen des Planungszielwertes kann mit Tempo 30 um 0,5 bis 2,1 db(a) gesenkt werden. Ein Nachtfahrverbot für Lkw bleibt für den Beurteilungspegel L DEN auf maximal 1 db(a) beschränkt, da in den Tages-Abend-Nacht-Index L DEN die Nachtbelastung nur anteilig eingeht. In keinem Fall wird allerdings eine Absenkung des Beurteilungspegels unter den Planungszielwert erreicht. Für die Nachtstunden zeichnet sich die Wirkung des Nachtfahrverbots für Lkw deutlicher als beim Beurteilungspegel für den gesamten Tag ab. In Kopplung mit einem Tempolimit kann durch ein Lkw-Nachtfahrverbot der Beurteilungspegel um 3,0 bis maximal 5,3 db(a) gesenkt werden. Der Planungszielwert L Night = 55 db(a) wird allerdings nur in einer Lärmkennziffernzone (LKZ 8) unterschritten. Anhand dieser modellhaften Berechnungen wird bereits deutlich, dass die planerisch fixierten Zielwerte der Lärmaktionsplanung nicht durch einzelne wenige Maßnahmen kurzfristig für die von Straßenverkehrslärm in besonderem Maße betroffenen Einwohner durchzusetzen sein werden. Im Ergebnis von Verkehrs- und Lärmmessungen im Bereich der Fuldaer Straße mit lokalem Tempolimit 30 km/h (Abschnitt Müllerhartungstraße Röhrstraße) relativiert sich die praktische Wirksamkeit eines Tempolimits. Es wird deutlich, dass die Akzeptanz für ein Tempolimit stark eingeschränkt ist. Eine Durchsetzung erfordert flankierende Öffentlichkeitsarbeit sowie entsprechend wirksame Kontrollen (Radar). Ungeachtet dessen stellen diese Maßnahmen mit gezieltem Einsatz auf besonders stark von Straßenverkehrslärm betroffenen Abschnitten einen unverzichtbaren Beitrag der Lärmminderung dar. Ergebnisbericht 04. November Kurzfassung 7

8 5 Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung Lärmaktionsplan 2008 Gemäß 47d Abs. 3 BImSchG ist die Öffentlichkeit (hier Bürger der Stadt Weimar) an der Ausarbeitung der Lärmaktionspläne zu beteiligen. Eine Bürgerbeteiligung erfolgte durch die öffentliche Auslegung des Entwurfs des LAP in der Abt. Umwelt der Stadtverwaltung Weimar, Schwanseestraße 17 in der Zeit vom bis Außerdem wurde die Planung in der Presse und im Ratshauskurier veröffentlicht sowie auf den Internetseiten der Stadtverwaltung Weimar und der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie Jena der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Insgesamt äußerten sich 6 Bürger sowie die Bürgerinitiative Wohnstadt Stadtring mit Hinweisen und Vorschlägen zur Lärmaktionsplanung Weimar, wobei schwerpunktmäßig die Lärmbelastungen durch den LKW-Verkehr auf dem Stadtring zur Sprache kamen. Des Weiteren erfolgte die Einbeziehung weiterer Fachämter der Stadtverwaltung sowie des Landes Thüringen (Landesamt für Bau und Verkehr). Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Abstimmungen mit den Ämtern wurden in den insgesamt 6 Arbeitsberatungen der AG Lärmaktionsplan Weimar 2008 unter Leitung des Bürgermeisters C. Schwind ausgewertet und die zutreffenden Hinweise und Anmerkungen in den LAP übernommen. Den städtischen Ämtern und Behörden werden zur Fortschreibung des LAP die Ergebnisse der Arbeit der Arbeitsgemeinschaft in Form des Lärmberechnungsmodells von Weimar sowie die Lärmdatenbanken Wohngebäude- Dat und Emissions-Dat zur Verfügung gestellt. 6 Ergebnisse der Lärmaktionsplanung Im Rahmen der EU-Umgebungslärmrichtlinie und den mit 47 BImSchG in bundesdeutsches Recht überführten Festlegungen wurde mit der Erstauflage eines LAP für die Stadt Weimar im Jahr 2008 eine Reihe von bemerkenswerten Ergebnissen erzielt: 1. Anhebung des politischen Stellenwertes des Thema Lärm 2. Verantwortliche Übernahme der kommunalen Zuständigkeit für die Behandlung der Umgebungslärmproblematik 3. Festlegung der Planungszielwerte L DEN = 65 db(a) und L Night = 55 db(a) 4. Beginn einer kontinuierlichen aktiven Öffentlichkeitsbeteiligung (Veröffentlichungen zum Lärm, u. a. Veröffentlichung der Ergebnisse der Lärmkartierung der TLUG Jena, lokale Presse und Amtsblatt, Sitzungen des zuständigen Ausschusses, Offenlage des Entwurfs des LAP) 5. Auseinandersetzung mit der Lärmproblematik im Stadtgebiet von Weimar (schwerpunktorientiert zum Straßenverkehr) im Rahmen der Arbeitsgruppe Lärmaktionsplan (unter Leitung des zuständigen Bürgermeisters, mit Vertretern der Stadtverwaltung, der Straßenverkehrsbehörde, sowie des Verkehrsplanungsbüros) 6. Bewertung der Lärmsituation für Weimar mit Darstellung der zum Teil hoch belasteten Netzabschnitte von Hauptverkehrsstraßen Ergebnisbericht 04. November Kurzfassung 8

9 7. Festlegung des strategischen Vorgehens zur Lärmminderung mittels breit gefächertem Maßnahmenpaket (Straßenausbau und -umbau sowie Fahrbahnsanierung, Tempolimit und Geschwindigkeitskontrolle, Lkw- Nachtfahrverbot im Zusammenhang mit Lkw-Routenplan, Qualifizierung Parkraumbewirtschaftung, Knotenumbau bis hin zur Förderung der Verkehrsarten des Umweltverbundes sowie gezielter Öffentlichkeitsarbeit) 8. Ziele der Lärmaktionsplanung: kurzfristig Ausschluss sehr hoher Lärmbelastungen, mittelfristig Ausschluss hoher Belastungen der Wohnbevölkerung, vorrangig Schutz der Nachtruhe 9. Maßnahmenplan zur Lärmminderung (s. Seite 10) 7 Hinweise für die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes Die im Zusammenhang mit der erstmaligen Durchführung der Lärmaktionsplanung 2008 aufgetretenen Fragen und Probleme müssen zeitnah gemeinsam mit der TLUG Jena ausgewertet werden, um verbesserte Voraussetzungen für die kontinuierliche Fortschreibung des Lärmaktionsplanes zu schaffen. Hierzu zählen insbesondere - Berechnungsmethodik zur Lärmkartierung, zum Wirkungsnachweis und zur Betroffenheit - Harmonisierung der Berechnungsverfahren (VBUS RLS 90) - Unterschiede zwischen den in der Schallpegelberechnung anzusetzenden Geschwindigkeiten und den praktisch wirksamen Verkehrsgeschwindigkeiten - Verwendung der Mittelwerte bei erheblichen Unterschieden innerhalb der Stundengruppen sowie saisonalen Schwankungen in Bezug auf die Sensibilität (Ruhebedürfnis auch 05:00 06:00 Uhr; Aufenthalt im Freien in der Vegetationsperiode) - Definition von eindeutigen Ziel- bzw. Auslösewerten in wechselseitiger Abhängigkeit zu den derzeit gültigen sowie künftig noch durch den Gesetzgeber zu fixierenden Grenzwerten für den Umgebungslärm Der begonnene Prozess einer verstärkten Auseinandersetzung mit dem Thema Umgebungslärm muss unmittelbar überführt werden in eine sowohl grundsätzliche als auch maßnahmenbezogene Abstimmung mit den für die Hauptverkehrsstraßen zuständigen Straßenbaulastträgern. Der große Unterschied zwischen den Grenzwerten für die Lärmsanierung und für den Straßenneubau sollte mit Hilfe der Ergebnisse der Lärmaktionsplanung dahingehend reduziert werden, dass die Grenzwerte für Lärmsanierung deutlich abgesenkt werden. Das erfordert natürlich die Abklärung sämtlicher Abhängigkeiten, nicht zuletzt auch der Fragen der Finanzierbarkeit. Insofern befindet sich wohl die Zuständigkeit für die Lärmaktionsplanung in kommunaler Hand, wesentliche Rahmenbedingungen sind aber noch auf höherer, fachlicher wie politischer Ebene weiter zu entwickeln. Die Behandlung der Lärmproblematik sollte aus übergeordneter fachpolitischer Sicht möglichst zügig auf die gesamte Bandbreite des Umgebungslärms erweitert werden. Der Stand Umsetzung von Maßnahmen sollte jährlich, beginnend mit Oktober 2009, durch den zuständigen Bürgermeister gegenüber dem Stadtrat berichtet werden. Ergebnisbericht 04. November Kurzfassung 9

10 Nr. Maßnahme Realisierungszeitraum Kostenansatz Zuständigkeit Voraussetzungen/ Abhängigkeiten Lärmmindernde Wirkungen Typ Bezeichnung Kat. Art, qualitative Einschätzung 1 Austausch Pflasterbelag Humboldtstraße kurzfristig 4 2 Instandhaltung Verbesserung Fahrbahnzustand Fuldaer Straße und Martin-Luther-Straße 3 Einpassen der Schachtabdeckungen Fuldaer Straße 4 30 km/h (auch nachts) Marienstraße Karl- Liebknecht-Straße 5 30 km/h Fuldaer Straße zwischen Röhrstraße und Müllerhartungstraße 3 Tiefbauabteilung laufend - kurzfristig 1 Ver- und Entsorgungsbetriebe Überprüfung Dringlichkeit und Abhängigkeit zu Anforderungen anderer Medien/Tiefbau, Mittelverfügbarkeit Sep 08 2 im Einvernehmen mit Baulastträger Sep 08 (Test) bis 1 Realisierung Pos. 2 und 3 11 Lkw-Verbot Nachtfahrverbot in Stufe 2 der LAP, Abschnitte noch festzulegen, u. a. Martin-Luther-Straße, Stadtring 12 Ergänzung Abendangebot, Fahrradmitnahme, neue Haltestelle Universität, Verbesserung der Förderung Haltestellenausstattung 13 Umweltverbund 14 Verkehrslenkung 15 Straßenneubau Ausschließen übermäßiger Roll- sowie der Impulsgeräusche 6 Tempolimit 30 km/h Jenaer Straße zwischen 1 Straßenverkehrs- Musäusstraße und Bodelschwinghstraße behörde 7 30 km/h Trierer Str. zwischen Abraham- 1 Lincoln-Straße und Lisztstraße kurzfristig 8 30 km/h Fuldaer Str. zwischen Röhrstraße und Georg-Büchner-Straße 1 9 Kontrolle laufend - Polizei, Stadtverwaltung (KOS) 10 sonstige Überprüfung + ggf. Verändern der Standorte der Ortstafeln Geschwindigkeitsabhängige Motorengeräusche; Verbesserung der Kreuzungs-bedingungen für Fußgänger Einsatzplan, Vorliegen eines Anfangsverdachts Brechen der Spitzengeschwindigkeiten kurzfristig 1 Stadtverwaltung Begrenzen der praktischen Verkehrsgeschwindigkeit mittel- bis langfristig kurz- bis mittelfristig 2 Straßenverkehrsbehörde 2 Stadtverwaltung + Stadtwirtschaft Parkraummanagement Straßenverkehrsbehörde, Stadtverwaltung (KOS) Ausweisen einer Lkwtauglichen Alternativroute gemäß Lkw-Routenplan (VEP Weimar) Mittelverfügbarkeit Beschluss Stadtrat im Zusammenhang mit Festlegungen des VEP Knotenumbau Sophienstiftsplatz Stadtverwaltung städtebaulicher Wettbewerb, Planverfahren B 7 Ortsumgehung weiterer Bedarf 4 SBA Planfeststellungsverfahren ab 2012 Mittelthüringen Geräuschpegelminderung in den Nachtstunden indirekt durch Verkehrsmittelwahl Vermeiden von unnötigem Parksuchverkehr; Begrenzen des Kfz-Verkehrs Verstetigung des Verkehrsflusses Verkehrsverlagerung Kat. 1: bis Kat. 2: bis Kat. 3: bis Kat. 4: über Tab. 3: Maßnahmenplan Ergebnisbericht 04. November Kurzfassung 10

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